Postulat Dettling
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3 juin 1992
contenants fermés, et les quantités mises en oeuvre n'excè- dent pas 15 tonnes par an (uniquement pour la lutte contre le feu). Un groupe de travail mis sur pied par l'OFEFP et com- posé de représentants des milieux intéressés recherche ac- tuellement des solutions pour répondre aux problèmes (tech- niques, financiers, d'organisation) que pose encore l'élimina- tion de ces substances.
Remplacement du CFC-113 dans l'industrie (no 111);
Substitution FCKW-haltiger Wärmedämmstoffe im Hochbau (le remplacement des isolants thermiques contenant des CFC dans le bâtiment; en langue allemande uniquement, no 113). Par ailleurs, des spécialistes suisses sont membres des grou- pes de travail qui, mis sur pied dans le cadre du Protocole de Montréal, sont chargés d'identifier et d'évaluer les substituts possibles aux solvants et aux produits traditionnellement em- ployés dans la protection anti-incendie.
Frau Gonseth: Die grüne Fraktion ist von der Antwort teilweise befriedigt und beantragt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
38 Stimmen 61 Stimmen
92.3151
Postulat Dettling Alarmwerte für Stickstoffdioxid und Ozon Dioxyde d'azote et ozone. Valeurs d'alarme
Wortlaut des Postulates vom 20. März 1992
Der Bundesrat wird aufgefordert, beim Stickstoffdioxid sowie beim Ozon sogenannte Alarm- oder Interventionswerte festzu- legen und dieselben möglichst umgehend, jedenfalls noch vor den Sommermonaten, in geeigneter Form und mit der not- wendigen Erläuterung einer breiten Oeffentlichkeit bekanntzu- machen.
Texte du postulat du 20 mars 1992
Le Conseil fédéral est invité à fixer des valeurs d'alarme ou d'intervention pour le dioxyde d'azote et l'ozone et à en infor- mer la population de manière appropriée et aussi rapidement que possible, mais en tout cas avant l'été.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Bezzola, Bonny, Bührer Gerold, Cincera, Fischer-Seengen, Frey Walter, Fri- tschi Oscar, Giger, Gysin, Heberlein, Hegetschweiler, Mauch Rolf, Miesch, Mühlemann, Spoerry, Stamm Luzi, Steinegger, Stucky, Tschuppert Karl, Wittenwiler (21)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
In der Luftreinhalte-Verordnung sind schon seit Jahren Immis- sionsgrenzwerte für die wichtigsten Schadstoffe festgeschrie- ben. Diese geben in erster Linie längerfristige Zielvorstellun- gen an und sind - wie der Bundesrat in der Fragestunde vom 9. März 1992 feststellte - keine Alarmwerte. Es ist daher ein dringendes Gebot korrekter Information, in der Praxis zwi- schen diesen beiden Gruppen von Werten zu unterscheiden. Andernfalls werden fahrlässig Aengste und Aggressionen ge- schürt, oder es wird Abwehrhaltungen oder politischem Desin- teresse Vorschub geleistet.
Nun hat aber der Bundesrat bislang einzig beim Schwefeldi- oxid sogenannte «Warn- oder Interventionsstufen» festgelegt, bei deren Erreichen die Behörden zu intervenieren haben. Diese Alarmwerte liegen übrigens deutlich höher als die ent- sprechenden Immissionsgrenzwerte in der Luftreinhalte-Ver- ordnung. Dagegen gibt es weder beim Stickstoffdioxid noch beim Ozon in der Schweiz, notabene im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, keine solchen Alarm- oder Interventions- werte. Deshalb dienen heute immer noch die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung als Alarmwerte. Dies ist falsch, weil die Immissionsgrenzwerte zur Verhinderung von möglichen Schäden durch Langfristbelastungen bewusst niedrig ange- setzt und daher in der kritischen Zeit relativ leicht überschritten werden, ohne dass dies zumindest eine direkte Schädigung der Bevölkerung bewirkt. Die Folge dieses Mangels ist, dass - durch manche Medien und politische Kreise verstärkt - leicht der falsche Eindruck entsteht, es herrsche eine die Gesund- heit akut bedrohende Smogsituation vor.
Der Bundesrat wird daher dringend ersucht, möglichst umge- hend Alarm- oder Interventionswerte mit Bezug auf das Stick- stoffdioxid und das Ozon festzulegen und dieselben der Be- völkerung mit den erforderlichen Erläuterungen bekanntzuge- ben. Nur auf diese Weise kann dem nicht zuletzt auch in den Medien bewusst oder unbewusst verbreiteten Wirrwarr end- lich Abhilfe geschaffen werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1992
Zu den Fragen der Alarm- oder Interventionswerte und -kon- zepte hat der Bundesrat wiederholt Stellung bezogen, insbe- sondere in seinen Antworten auf die Interpellation Müller-Mei- len vom 6. März 1989, das Postulat Carobbio vom 9. März 1989, die Interpellation Leutenegger Oberholzer vom 7. Juni 1989, das Postulat Bühler Simeon vom 19. September 1990 und die Interpellation Frey Walter vom 21. März 1991. Die grundsätzlichen Aussagen dieser Antworten haben nach wie vor Gültigkeit.
Der Bundesrat hat die Einführung von Warn- und Alarmkon- zepten für Ozon und Stickstoffdioxid zur Bekämpfung von Kri- sensituationen jeweils klar abgelehnt An seiner Sitzung vom 12. Februar 1992 hat er den Verzicht zur Einführung von Warn- und Alarmkonzepten erneut bekräftigt. Die Sachlage wurde der Oeffentlichkeit an der Pressekonferenz vom 14. Februar 1992 ausführlich erläutert.
Folgende Gründe sprechen für diese Haltung:
Aus lufthygienischer Sicht wäre es verfehlt, mit Massnah- men zuzuwarten, bis Alarmwerte - das heisst alarmierend hohe Schadstoffwerte - auftreten. Die Luftreinhalte-Politik kann sich nicht auf ein Krisenmanagement abstützen, son- dern muss im Sinne des Umweltschutzgesetzes auf einen dauerhaften Schutz des Menschen und seiner Gesundheit ausgerichtet sein. Die betreffenden fachlichen Erläuterungen und Begründungen sind in den Berichten der Eidgenössi- schen Kommission für Lufthygiene, «Ozon in der Schweiz», vom April 1989, und «Ausmass und gesundheitliche Auswir- kungen von Episoden erhöhter Stickstoffdioxid-Immissionen
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Postulat Dettling
in der Schweiz», vom März 1991, ausführlich dargelegt. Beide Berichte sind öffentlich zugänglich.
Das schweizerische Umweltschutzgesetz kennt keine Alarmwerte für Luftverunreinigungen. Beim Erlass der Luftrein- halte-Verordnung hat der Bundesrat deshalb darauf verzich- tet, solche Werte, die keine gesetzliche Grundlage haben, fest- zulegen.
Die Immissionssituation in der Schweiz ist wesentlich bes- ser als beispielsweise jene von Los Angeles, Mexico-City oder Athen, wo jeweils so hohe Schadstoffkonzentrationen erreicht werden, dass einschneidende Sofortmassnahmen unum- gänglich sind. Durch die mittelfristig orientierte Luftreinhalte- Politik der Schweiz konnten die Immissionen auf ein Niveau begrenzt werden, welches Alarmwerte unnötig macht.
Die Informationspolitik des Bundesrates sowie der Fachstel- len von Bund, Kantonen und Gemeinden über die Luftver- schmutzungssituation ist klar und sachlich breit abgestützt. Mit der Sommersmog-Information der Eidgenössischen Kom- mission für Lufthygiene von 1989 und der Informationskampa- gne «Ozon liegt in der Luft» vom Frühjahr 1991 ist es gelungen, viele unnötige Aengste in der Bevölkerung abzubauen und die Akzeptanz für Massnahmen zur dauerhaften Bekämpfung der Luftverschmutzung zu steigern. Auch 1992 wird diese Informa- tionspolitik mit einer Informationskampagne «Ozon 92» kon- sequent weitergeführt. Dabei soll dem Unterschied zwischen Grenz- und Alarmwerten besonderes Augenmerk geschenkt werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Dettling: Ich habe den offenbar etwas besseren Weg des Postulates gewählt, so dass mir jetzt Gelegenheit zu einem Vo- tum gegeben wird.
Ich will es gleich vorwegnehmen: Bei meinem Postulat geht es nicht um mehr oder weniger Ozon in der Luft, es geht auch nicht um einen zusätzlichen Massnahmenplan. Ebensowenig geht es darum, an den in der Luftreinhalte-Verordnung festge- legten Immissionsgrenzwerten für Ozon oder Stickstoffoxid zu rütteln oder diese Werte gar heraufzusetzen. Nein, es geht viel- mehr um die Frage der Informationspolitik des Bundes und des Buwal im besonderen in dieser sehr wichtigen Frage. Ge- rade deshalb bin ich mit dem Ablehnungsantrag des Bundes- rates nicht einverstanden und beantrage Ihnen, mein Postulat gutzuheissen.
Unbestritten ist, dass es namentlich bei dem für Ozon in der Luftreinhalte-Verordnung vorgesehenen Immissionsgrenz- wert von 120 Mikrogramm um einen sogenannten Unbedenk- lichkeitswert geht. Das heisst, es handelt sich um ein mittelfri- stig anzustrebendes Ziel. Als solches ist dieser Immissions- grenzwert zu Recht tief angesetzt, um mittelfristig das Ziel ei- ner guten und sauberen Luft zu erreichen. So weit, so gut.
Nun sagt aber dieser mittelfristige Mittel- oder Zielwert, wel- cher notabene heute in keinem westlichen Industriestaat flä- chendeckend auch nur annähernd erreicht wird, nichts oder jedenfalls nur wenig über die Gefährdung der Bevölkerung aus. An warmen Sommertagen können nämlich diese Werte kurzfristig ohne weiteres auf 150 bis 200 Mikrogramm pro Ku- bikmeter ansteigen, ohne dass dies von der Bevölkerung überhaupt wahrgenommen wird. Dies bezeichnet man hierzu- lande als Sommersmog oder häufig als Alarmsituation, ob- gleich damit keine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung verbunden ist. Der Ausdruck «Sommersmog» stammt übri- gens aus Los Angeles, wo während längeren Perioden schon Ozonwerte von sage und schreibe 700 Mikrogramm pro Ku- bikmeter - bei uns liegt der Immissionsgrenzwert bei 120 Ein- heiten - gemessen wurden.
Die Gefährdungswerte oder sogenannten Alarmwerte liegen wesentlich höher als die tiefen Immissionsgrenzwerte, wie das etwa der österreichische Ozonwarnplan deutlich macht. Zu Recht hat der Bundesrat daher in jüngster Zeit immer wieder betont: Grenzwerte sind keine Alarmwerte. Ich frage Sie: Was nützt diese Feststellung in der Praxis, wenn in den Medien mangels Alarmwerten konstant, ja mit einer gewissen Hart-
näckigkeit, um nicht zu sagen mit System, das zeitweilige Ueberschreiten der tiefen Immissionsgrenzwerte als Som- mersmog bezeichnet und damit immer wieder das vermeintli- che Gefahrenpotential für die Bevölkerung heraufbeschworen wird? Ich will hier die Ueberschreitung der Ozongrenzwerte keineswegs verniedlichen. Doch mit Verlaub gesagt: Bei die- sem Vorgehen wird der Bevölkerung immer wieder ein X für ein U vorgemacht. So etwa, wenn in der SDA-Meldung vom 27. Mai steht: «Mit hoher Ozonbelastung steht wieder der Sommersmog bevor.» Und in der Folge dieses bevorstehen- den Ereignisses werden alle möglichen gesundheitlichen Schäden und Krankheiten aufgezählt, ohne auch nur ir- gendwo zu erwähnen, dass dieselben für das Gros der Men- schen nur bei hohen Konzentrationen, eben bei wesentlich höheren Alarmwerten, auftreten werden. Oder wenn uns jetzt wieder das Fernsehen jeden Abend anhand des Immissions- grenzwertes und nicht des Alarmwertes einen Soll/Ist-Ver- gleich franko Haus liefert. Dies ist, gelinde gesagt, eine kon- stante Falschinformation, die vor allem auch zu falschen Reak- tionen Anlass gibt.
Ich frage deshalb den Bundesrat an, ob mit dieser höchst frag- würdigen Informationspolitik nicht in der Bevölkerung unnötig Aengste geschürt werden, ob die Bevölkerung nicht ständig auf Trab gehalten und indoktriniert wird, ob damit nicht indirekt der Bevölkerung der Sachverstand abgesprochen wird, zwi- schen Alarm- und mittelfristigen Zielwerten zu unterscheiden; ob die Medien damit nicht behindert werden, gerade in dieser wichtigen Frage die dringend notwendige Informations- und Aufklärungsarbeit zu leisten.
Darum ersuche ich den Bundesrat und insbesondere Sie, Herr Bundesrat Cotti, dringend, das Postulat - übrigens wurde schon früher von Kollega Walter Frey eine Interpellation mit ähnlicher Stossrichtung eingereicht - erheblich zu erklären.
Frau Gonseth: Im Namen der grünen Fraktion möchte ich Sie bitten, dem Bundesrat zu folgen und das Postulat Dettling klar abzuweisen. Nach den Zielsetzungen unseres Umweltschutz- gesetzes sind keine Alarmwerte vorgesehen, und das ist auch nicht nötig, weil wir unsere Bevölkerung langfristig mit unseren Immissionsgrenzwerten schützen wollen. Diese sind so vorge- sehen, dass unterhalb dieser Werte Menschen, Tiere und Pflanzen und ihre Lebensräume und Lebensgemeinschaften nicht gefährdet sind. Diese Ziele müssen wir erreichen.
Definitionsgemäss liegen Warn- und Alarmwerte in einem alar- mierend hohen Bereich, in dem die akut auftretenden Schädi- gungen bereits so stark sind, dass die Bevölkerung sofort ge- warnt oder alarmiert werden muss. Beim Erreichen solcher Werte handelt es sich somit um eine Krisensituation. Das wol- len wir in der Schweiz nicht. Ich erinnere Sie zum Beispiel an die Alarmwerte in Griechenland. Wenn in Athen der Verkehr gesperrt werden muss, werden auch regelmässig viele Men- schen in die Spitäler eingewiesen, und Todesfälle kommen vor. Das brauchen wir bei uns wahrlich nicht.
Beim Ozon haben wir sowieso gar keinen Spielraum, weil oberhalb des Grenzwertes von 120 Mikrogramm pro Kubik- meter bei empfindlichen Personen ja schon Symptome aufzu- treten beginnen. Eine neuere Untersuchung von der Höhenkli- nik Barmelweid hat gezeigt, dass bereits bei diesen wenigen Ueberschreitungen bis beispielsweise 150 oder 200 Mikro- gramm pro Kubikmeter vermehrte Einweisungen vorkommen; betroffen sind Patienten, die an Lungenkrankheiten leiden und deshalb zur empfindlichen Personengruppe gehören.
Es ist auch gar nicht nötig, dass wir unsere Bevölkerung mit Alarmwerten «beruhigen», dass sie meinen, bei uns sei die Luft bereits gut, wenn keine Alarmwerte gemessen werden. Dem ist keinesfalls so.
An einem Kongress «Umwelt und Medizin>> im Februar dieses Jahres im Inselspital wurde eine neue Untersuchung von Prof. Wüthrich (Universitätsspital Zürich) vorgestellt, welche ganz klar gezeigt hat, dass inzwischen bei uns die Zahl der Leute, die an Atemwegallergien leiden, bis zu 15 Prozent an- gestiegen ist; die höchste Zahl haben wir im Kanton Tessin. Das ist eine Zunahme von mehr als 10 Prozent in den letzten 60 Jahren. Sie können also nicht sagen, wir müssten jetzt die Bevölkerung beruhigen und nichts mehr tun.
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Ich bitte Sie dringend, dieses Postulat abzuweisen. Was wir brauchen, ist die Einhaltung unserer Luftreinhalte-Verord- nung. Ich bitte den Bundesrat, zu erklären, was er unterneh- men will; Stichwort mittelfristige Massnahmen, die endlich kommen sollten, damit die Vorläufersubstanzen von Ozon endlich vermindert werden können.
Scherrer Jürg: Ich bitte Sie im Namen der Fraktion der Auto- Partei, das Postulat Dettling zu überweisen. Die Grenzwerte in der Luftreinhalte-Verordnung sind nicht nur die tiefsten der Welt, sie sind gleichzeitig nie erreichbar und demzufolge, das hat der Bundesrat kürzlich in verdankenswerter Weise endlich festgestellt, nicht als Alarmwerte zu interpretieren. Es fragt sich natürlich, wie man weitergehen will. Im vollen Wissen, dass es sich bei den schweizerischen Grenzwerten um Unbedenklich- keit und um keine Alarmwerte handelt, die immer überschrit- ten werden, können wir so weiterfahren: jeden Tag im Sommer ein Medientheater, eine Verunsicherung des Volkes! Gesche- hen wird nichts, das kann ich Ihnen sagen, denn wenn Sie diese Luftreinhalte-Grenzwerte mit Zwangsmassnahmen ein- halten wollen, richten Sie den Werkplatz Schweiz noch weiter zugrunde. Es werden Betriebe stillgelegt werden müssen; es wird noch mehr Arbeitslose geben. Das kann die Politik, das kann dieses Parlament nicht verantworten.
Wir sind ebenfalls dezidiert der Ansicht, dass wir gleich verfah- ren sollen wie andere Länder, Japan zum Beispiel: Es hat zwar den gleichen Stundenmittelgrenzwert beim Ozon - bei ande- ren Werten sind sie dann höher - wie die Schweiz, nämlich 120 Mikrogramm pro Kubikmeter. Aber erst bei etwa 300 Mi- krogramm pro Kubikmeter kommt die erste Warnstufe. Sie werden staunen: In Japan wird dann nicht etwa der Strassen- verkehr lahmgelegt, sondern dann wird bei gewissen Indu- striebetrieben, die schon zum voraus bestimmt sind, die Pro- duktion gedrosselt. Bei einem weiteren Grenzwert werden noch mehr Industriebetriebe gedrosselt, und das geht so wei- ter bis 800 Mikrogramm pro Kubikmeter Ozon. Erst dann wer- den Einschränkungen beim Strassenverkehr verfügt
Mit sogenannten Alarmwerten oder Interventionswerten kön- nen wir etwas anfangen. Da weiss das Volk, dass zwar der ab- solute, theoretisch denkbare Unbedenklichkeitswert über- schritten ist, aber z. B. bei 150 Mikrogramm pro Kubikmeter Ozon keine Gefahr besteht, also auch kein Grund für Panikma- che in den Medien. Das dient der Information des Volkes, und das dient vor allem der Sicherheit und der Rechtssicherheit.
Zu Frau Gonseth möchte ich noch etwas sagen. Ich hätte von ihr gerne eine Antwort. Sie hat Griechenland zitiert, ab und zu wird auch Mailand erwähnt, da herrsche Smog. Ich möchte einmal erfahren, ab welchen Messwerten von Luftschad- stoffen in Athen, in Mailand, in Barcelona oder welche Städte auch immer zitiert werden tatsächlich interveniert wird. Diese Werte - die verschweigen Sie bewusst - liegen natürlich um ein x-faches höher als die zu tief angesetzten schweizerischen Luftreinhalte-Grenzwerte.
Was den Anstieg der Atemwegerkrankungen betrifft, glaube ich Ihnen sogar. Aber die Ursache wieder bei den Emissionen von Industrie, Gewerbe und Verkehr zu suchen, ist ein einfa- ches Denkmodell. Wir wissen mittlerweile, dass besonders beim Hausbau sehr viel Kunststoff verwendet wird, worauf ge- wisse Leute allergisch reagieren. Und wenn Sie als Aerztin Fachliteratur lesen, dann wissen Sie z. B. auch, dass die Haus- staubmilbe, die sich besonders in Spannteppichen ansiedelt, zu Atemwegerkrankungen führen kann und in vielen Fällen eben auch führt. Aber nennen Sie diese Tatsachen hier nicht im Zusammenhang mit Luftreinhalte-Grenzwerten, die Sie per- sönlich zu Alarmwerten umfunktionieren wollen, und verunsi- chern Sie unsere Bevölkerung nicht noch weiter.
Bitte überweisen Sie das Postulat Dettling, damit wir endlich Klarheit haben, wie es weitergehen soll.
Bundesrat Cotti: Es ist nicht so, dass der Bundesrat den Un- terschied zwischen Alarmwerten und Immissionsgrenzwerten erst vor kurzem entdeckt hat, Herr Scherrer. Ich muss Ihnen ganz einfach vorlesen, was schon vor langem von seiten der Spezialisten aus dem Buwal gesagt wurde, damit Sie erken- nen, wie die Situation genau aussieht: «Immissionsgrenz-
werte sind keine Alarmwerte. Alarmwerte werden bei alarmie- rend hohen Schadstoffbelastungen angewendet Sie liegen deshalb deutlich höher als Immissionsgrenzwerte und dienen der Auslösung von Notstandsmassnahmen. Die schweizeri- sche Gesetzgebung kennt keine Alarmwerte für Luftschad- stoffe. Die schweizerische Luftreinhaltung basiert nicht auf ei- nem Krisenmanagement,» - zum Glück! - , «sondern auf der dauerhaften progressiven Sanierung der Schadstoffbela- stung.» Das sind die wichtigen Elemente, welche traditionell unsere Luftreinhaltepolitik bewegt haben.
Es war an sich interessant, dass im letzten Winter eine öffentli- che Auseinandersetzung zur - ich möchte betonen: nochmali- gen - Klärung dieser Begriffe beigetragen hat.
Die Oeffentlichkeit wurde nochmals klar informiert. Wir hatten sogar einen bekannten Lungenspezialisten engagiert, der die Situation in Anwesenheit von zwei Bundesräten absolut klar dargestellt hat. Die Ueberschreitung der Immissionsgrenz- werte schafft noch keine allgemeinen Gefahren für die Volks- gesundheit Wir haben das Buwal beauftragt, diese Informa- tion systematisch weiterzugeben, weil - Herr Dettling, Sie ha- ben recht - die Gefahr natürlich besteht, dass mit dieser Infor- mation Missverständnisse und unnötige Alarmsituationen ent- stehen. Aber ich möchte anderseits betonen, dass jener Pro- fessor auch sagte, dass bei einer Reihe von Risikogruppen, insbesondere älteren Personen und Kleinkindern, schon bei Ueberschreitung der Immissionsgrenzwerte Atembeschwer- den entstehen können. Es gilt ganz einfach, diese Information korrekt weiterzugeben, damit die möglicherweise Gefährde- ten die nötigen Schutzmassnahmen treffen können; dabei dürfen aber nicht Missverständnisse in der breiten Bevölke- rung entstehen.
Der Bundesrat war sich im letzten Dezember absolut im klaren darüber, dass wir in der Schweiz gar keine Alarmwerte brau- chen, denn wir haben nie so hohe Werte, wie sie in anderen Ländern, die diese Alarmwerte kennen, festgestellt werden; das Beispiel Kalifornien wurde mehrfach erwähnt. Der Bun- desrat ist der Auffassung, dass mit Alarmwerten Regelungen getroffen würden, die in unserem Land überhaupt nicht not- wendig sind. Wichtig, Herr Dettling, ist hingegen die Informa- tion der Bevölkerung, die wir weiterführen wollen.
Noch ein letztes Wort zu Ihnen, Frau Gonseth: Wir sind auf dem Weg der progressiven Re-Etablierung unserer Werte und der Erreichung unserer Ziele, die neue Massnahmen verlan- gen. Wir haben schon im letzten Februar die Vorgaben für die verschiedenen Departemente angemeldet. Ich wäre Ihnen dankbar dafür, wenn Sie einmal die Zahlen lesen würden, die vom Buwal publiziert werden und die aufgrund der bis heute schon getroffenen Massnahmen die wesentlichen Verbesse- rungen in bezug auf die Luftbelastung aufzeigen.
Ich finde, dass in dieser Debatte ein weiteres Mal sehr extreme Positionen aufeinandergeprallt sind. In Tat und Wahrheit ha- ben wir unsere Luft schon weitgehend verbessert. Die Immissi- onsgrenzwerte müssen bestehen bleiben, sie müssen aber - Herr Dettling, insofern haben Sie recht - als das betrachtet werden, was sie tatsächlich sind.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
53 Stimmen 46 Stimmen
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Postulat Dettling Alarmwerte für Stickstoffdioxid und Ozon Postulat Dettling Dioxyde d'azote et ozone. Valeurs d'alarme
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Jahr
1992
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Anno
Band
III
Volume
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Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3151
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Datum 03.06.1992 - 15:00
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