N
9 juin 1992
868
Postulat Schmidhalter
91.3345
Postulat Schmidhalter Einrichtung eines Wein-Institutes Création d'un institut du vin
Wortlaut des Postulates vom 3. Oktober 1991
Trotz zahlreicher Bemühungen zur Anpassung der Wein- produktion an die Aufnahmefähigkeit des einheimischen Marktes ist die Weinwirtschaft wohl auf die Dauer auf zusätzli- che Absatzmöglichkeiten angewiesen. In diesem Sinne sind eine systematische Exportförderung und damit eine entspre- chende Werbung unerlässlich.
Wie beurteilt der Bundesrat die Frage, ein die gesamte Weinwirtschaft erfassendes Wein-Institut mit diesen Aufgaben zu betrauen? Könnten aus dem Rebbaufonds oder aus ande- ren Quellen des Bundes hierfür die unerlässlichen Beiträge - nebst den Beiträgen der interessierten Kreise - sichergestellt werden?
Texte du postulat du 3 octobre 1991
Malgré tous les efforts entrepris pour adapter la production de vin à la capacité d'absorption du marché indigène, la viti- culture doit pouvoir compter à terme sur des possibilités d'écoulement supplémentaires. A cet égard, un encourage- ment systématique de l'exportation et une publicité appro- priée sont indispensables.
Que pense le Conseil fédéral de l'idée de confier ces tâches à un institut du vin qui prendrait en considération l'ensemble de la viticulture? Les fonds nécessaires pourraient-ils être ga- rantis - en plus des contributions fournies par les milieux inté- ressés - par des subsides prélevés sur le fonds vinicole ou d'autres aides de la Confédération?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bürgi, Columberg, Dietrich, Eisenring, Engler, Hildbrand, Jung, Keller Anton, Kühne, Port- mann, Ruckstuhl, Rüttimann, Schnider, Seiler Rolf, Wellauer, Widrig (16)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Trotz der Bemühungen der Weinbauorganisationen, durch Anbauvorschriften die Produktion besser den gegebenen Ab- satzmöglichkheiten anzupassen, muss auch im laufenden Jahr wieder mit einer erheblichen Ueberproduktion gerechnet werden. Mutmasslich dürfte in den kommenden Jahren ander- seits auch der Import von Weinen als Folge der Gatt-Politik an- steigen. Auf jeden Fall werden sich die Wettbewerbsverhält- nisse verschärfen.
Trotz bisherigen Bemühungen der Weinwirtschaft ist es bisher nicht gelungen, im Ausland für die Schweizer Weine einen an- sehnlichen und den Markt entlastenden Absatz zu sichern. Nur rund 1 Prozent der Produktion gelangt in den Export. Nachweislich sind die Schweizer Weine von ausländischen Kunden in qualitativer und geschmacklicher Hinsicht recht be- gehrt. Die ausländischen Touristen unseres Landes zollen un- seren Weinen denn auch immer wieder hohes Lob und grosse Anerkennung.
Angesichts dieser Tatsache ist es nicht verständlich, dass der Export nicht zügig vorankommt. Hinweise aus Fachkreisen gehen dahin, dass die Preisstellung der Schweiz nicht den Ab- satzerfordernissen der anvisierten Märkte entsprechen würde. Anderseits zeigen Vergleiche im Ausland, dass Weine anderer Herkunft zum Teil auch zu wesentlich höheren Preisen ver- kauft werden können, z. B. italienische Weine auf dem deut- schen Markt.
Die Folgerung drängt sich auf, dass mit einem starken Ausbau und der konsequenten Pflege der Meinung auf den ausländi- schen Märkten die erforderliche Marktnähe besser als bisher erreicht werden könnte. Dies wäre eine wichtige Vorausset- zung für einen vermehrten Absatz. Notwendig erscheint auf je-
den Fall - dies kann sich auch auf den schweizerischen Markt beziehen -, dass die Weinwirtschaft gemeinsam auftritt und sie z. B. in die Lage versetzt wird, an möglichst zahlreichen in- ternationalen Nahrungs- und Genussmittel-Ausstellungen teil- zunehmen und Aktionen durchzuführen. Ein auf die Zukunft ausgerichtetes schweizerisches Wein-Institut könnte die Lei- tungs- und Koordinationsaufgaben übernehmen. Die Wein- wirtschaft dürfte bereit sein, hierfür gewisse Beiträge zu lei- sten, sofern der Bund seinerseits zu angemessenen Beitrags- leistungen bereit wäre, so z. B. aus dem Rebbaufonds - so- weit dieser über die Mittel verfügt - und aus allgemeinen Bun- desmitteln.
Der Bundesrat wird eingeladen, mit Blick auf die künftige Ent- wicklung des schweizerischen Weinmarktes mitzuwirken, um in der Zukunft einen erfolgreichen und vor allem dauerhaften Export von Schweizer Weinen zu erzielen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. April 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1 avril 1992
Gestützt auf den Artikel 24 des Landwirtschaftsgesetzes för- dert der Bund seit mehreren Jahrzehnten den Export von Schweizer Wein. Einerseits stellt er Beiträge für die Propa- ganda zur Verfügung, andererseits förderte er die Ausfuhr in den Jahren 1978, 1979 und 1980 auch mit direkten Verbilli- gungsbeiträgen.
Die geringen Erträge Ende der siebziger Jahre liessen das Ex- portvolumen gewaltig zusammenschrumpfen. Trotz der Ex- porthilfe war man allgemein nicht bereit, Schweizer Wein, der im Inland sehr gute Preise erzielte, zu Marktpreisen im Aus- land abzusetzen. Das fehlende Interesse am Export führte den Bund dazu, die Exporthilfe für die Jahre 1981 und 1982 zu si- stieren.
Die Unterstützung zugunsten der Propaganda im Ausland wurde 1983 nach der Grossernte 1982 wiederaufgenommen. Der Vereinigung der Schweizerischen Weinexporteure (SWGA) wurden vorerst 200 000 Franken pro Jahr zur Verfü- gung gestellt. Dieser Betrag wurde im Laufe der Jahre aufge- stockt; 1991 betrug der Betrag 2 000 000 Franken. Der gleiche Betrag ist auch für das Jahr 1992 und die folgenden Jahre vor- gesehen. Die zur Verfügung gestellten Mittel dürfen nur zu In- formationszwecken verwendet werden, nicht aber zur Verbilli- gung von Exporten.
Der einheimische Markt wird sich in Zukunft jedoch mehr als bis anhin den Ausfuhren zuwenden müssen. Eine systemati- sche Exportförderung und damit eine entsprechende Wer- bung sind daher unerlässlich. In welcher Form dies gesche- hen soll, ist Sache der betroffenen Kreise. Der Bundesrat sei- nerseits beobachtet die Aktivitäten der SWGA mit Aufmerk- samkeit und überwacht die gezielte Verwendung der bereitge- stellten Mittel zugunsten der Ausfuhr von Schweizer Weinen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat stellt fest, dass die Forderungen des Postulates zumindest teilweise verwirklicht sind. Er beantragt daher, die- sen Punkt des Postulates abzuschreiben. Demgegenüber beantragt er, die Errichtung eines Wein-Insti- tutes durch den Bund abzulehnen.
Ziff. 1 - Ch. 1 Abgeschrieben - Classé
Ziff. 2 - Ch. 2 Abgelehnt - Rejeté
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Schmidhalter Einrichtung eines Wein-Institutes Postulat Schmidhalter Création d'un institut du vin
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1992
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3345
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
09.06.1992 - 14:30
Date
Data
Seite
868-868
Page
Pagina
Ref. No
20 021 236
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.