Postulat Jenni Peter
1218
N
19 juin 1992
Dans un climat conjoncturel difficile, tout doit être mis en oeu- vre pour permettre à une jeune fille, à un jeune homme, qui a consenti l'effort de conquérir un diplôme ou certificat profes- sionnel officiellement reconnu, d'accéder à un premier emploi stable.
La formation par le travail dans des entreprises de régions lin- guistiques ou d'états différents, pendant une durée de quatre à six mois, voire une année, est un moyen de favoriser cette accession.
Toutes formes d'échanges de jeunes travailleurs entre régions linguistiques de notre pays, Etats du Conseil de l'Europe, Etats d'Europe orientale et notre pays, doivent être encoura- gés. Cela correspond, du reste, à la résolution prise par la Conférence des ministres de la jeunesse réunie à Lisbonne, en 1990.
J'invite donc le Conseil fédéral à prendre ou favoriser toute dé- marche allant dans ce sens et à renseigner le Conseil national sur son action.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 29. April 1992 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 29 avril 1992 Le Conseil fédéral est prêt à accepter le postulat
Ueberwiesen - Transmis
92.3038
Postulat Ledergerber Aenderung der Verordnung zum Energienutzungsbeschluss Utilisation de l'énergie électrique. Révision de l'ordonnance
Wortlaut des Postulates vom 31. Januar 1992
Der Bundesrat wird dringend aufgefordert, seine Verordnung vom 22. Januar 1992 zum Energienutzungsbeschluss so zu überarbeiten, dass diese dem Willen des Gesetzgebers ent- spricht und die Begrenzung der Förderbeiträge für alternative Energien, Abwärmenutzung, PD-Projekte und Information und Ausbildung rückgängig gemacht wird.
Texte du postulat du 31 janvier 1992
Le Conseil fédéral est invité à remanier d'urgence son ordon- nance du 22 janvier 1992 relatif à l'arrêté sur l'énergie de façon à la rendre plus conforme à la volonté du législateur et à annu- ler les restrictions concernant les contributions servant à la promotion des énergies nouvelles, à la récupération de la cha- leur, aux projets pilotes ou de démonstration, à l'information et à la formation.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bodenmann, Hafner Ursula, Hämmerle, Herczog, Schmidhalter, Strahm Rudolf, Thür, Tschopp, Weder Hansjürg, Wiederkehr, Züger (11)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das Parlament hat dem Bundesrat im Rahmen des Energie- nutzungsbeschlusses die Kompetenz gegeben, Förderbei- träge für Ausbildung und Information, alternative Energien, Pi- lot- und Demonstrationsanlagen sowie für Abwärmenutzung zu gewähren. Mit Ausnahme der Forschungsförderung hat der Gesetzgeber keine Begrenzung der Fördersätze nach oben festgeschrieben. Der Bundesrat hat nun die Fördersätze in seiner Verordnung auf 30 Prozent der anrechenbaren Ko- sten beschränkt (Ausnahme 50 Prozent für Forschung). Als anrechenbar gelten dabei nur jene Kosten, die über vergleich- bare Kosten konventioneller Energien hinausgehen. Er hat
weiter festgelegt, dass der Gesamtförderbeitrag von Bund, Kantonen und Gemeinden 50 Prozent der anrechenbaren Ko- sten nicht übersteigen dürfte, ansonsten der Bund seinen An- teil kürze. Diese Förderungspolitik entspricht nicht dem Willen des Parlamentes, sie geht z. B. bei Information und Ausbil- dung hinter die heutige Praxis zurück (heutige Förderbeiträge 50 Prozent), und sie führt dazu, dass sowohl die Projekte für alternative Energieanlagen, die PD-Projekte wie auch die Ab- wärmenutzung in den kommenden Jahren nicht mehr reali- siert werden können. Gerade Pilot- und Demonstrationsanla- gen werden oft von der öffentlichen Hand gebaut. Wenn nun die Beiträge von Gemeinde, Kanton und Bund nur noch 50 Prozent der anrechenbaren Kosten decken dürfen, können diese Projekte überhaupt nicht mehr finanziert werden. Aber auch die Abwärmenutzung, insbesondere aus KVA, die grosse Vorinvestitionen erfordert, energetisch aber einen grossen Beitrag leisten könnte, ist mit der vorgelegten Förde- rungslösung illusorisch. Es wird auf diese Weise nicht möglich sein, die bereitgestellten Fördermittel auszuschöpfen, da wohl kaum mehr Projekte realisierbar sind. Der Bundesrat gefähr- det mit dieser wenig durchdachten Lösung nicht nur das Pro- gramm «Energie 2000», das von der einstimmigen Bundes- ratsparteienkonferenz unterstützt wird, er torpediert auch den Energiefrieden und verhindert die energetisch erwünschte und ökologisch notwendige Weiterentwicklung unserer Ener- giewirtschaft.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 6. Mai 1992 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 6 mai 1992 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Präsident: Der Vorstoss wird von Herrn Scherrer Jürg be- kämpft. Die Diskussion wird verschoben.
Verschoben - Renvoyé
92.3039
Postulat Jenni Peter Studien über soziale Kosten und sozialen Nutzen Analyse des coûts et avantages sociaux
Wortlaut des Postulates vom 31. Januar 1992 Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen, ob bei der Auftragsver- gabe zur Erstellung wissenschaftlicher Studien, Expertisen und dergleichen im Anforderungskatalog/Lastenheft vorzuge- ben sei, dass nicht nur die sozialen Kosten, sondern auch der soziale Nutzen des Untersuchungsobjekts im Ergebnis zum Ausdruck kommen.
Texte du postulat du 31 janvier 1992
Le Conseil fédéral est prié d'examiner si, dans le cadre des études, expertises et autres analyses scientifiques faisant l'ob- jet d'un mandat, il ne devrait pas être précisé dans le catalogue des exigences ou le cahier des charges que le résultat doit faire apparaître non seulement les coûts, mais aussi les avan- tages sociaux
Mitunterzeichner - Cosignataires: Borer Roland, Dreher, Gie- zendanner, Kern, Moser, Steinemann (6)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Viele Studien - insbesondere im Bereich der Verkehrs- und Umweltpolitik - führen in ihren Ergebnissen jeweils nur die
1219
Postulat Caccia
nach Ansicht der Autoren entstehenden sozialen Kosten auf, verschweigen indessen den - immer auch anfallenden - so- zialen Nutzen meistens ganz
Es liegt auf der Hand, dass diese Praxis Verwirrung stiftet und eine sachliche Diskussion verunmöglicht, indem einseitig nur ein Teil des Ergebnisses präsentiert wird. Vergleiche und Ab- wägungen werden praktisch verunmöglicht, weshalb die La- stenhefte künftig im Sinne des Postulates zu ergänzen sind.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 8. April 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 avril 1992
Bei der Beurteilung der vom Postulat aufgeworfenen Frage sind zwei Fälle zu unterscheiden:
die Beurteilung der Vor- und Nachteile einer einzelnen Mass- nahme bzw. eines einzelnen Projektes;
die Beurteilung der Auswirkungen eines ganzen Systems (z. B. des Verkehrssystems, des Strassenverkehrs usw.).
Was die Beurteilung von Einzelprojekten betrifft, so ist der Bundesrat mit den Postulanten einig, dass nur eine Gesamt- betrachtung aller Vor- und Nachteile zu richtigen Entscheidun- gen führt. Gerade deshalb hat zum Beispiel die Kommission für eine schweizerische Gesamtverkehrskonzeption in ihren Schlussempfehlungen für grosse Verkehrsprojekte die Durch- führung umfassender Zweckmässigkeitsprüfungen verlangt Solche Gesamtbeurteilungen beinhalten regelmässig sowohl die Kosten wie die Nutzen eines Projektes. Verschiedene me- thodische Vorgehen wurden in den vergangenen Jahren ent- wickelt und mit Erfolg angewendet. Beispiele dafür sind etwa: der Schlussbericht der Kommission zur Ueberprüfung von Na- tionalstrassenstrecken (NUP) (1981); die Zweckmässigkeits- prüfung der Neuen Eisenbahn-Haupttransversalen (NHT); die Zweckmässigkeitsprüfung der Eisenbahn-Alpentransversale durch die Schweiz (1988).
Alle diese Studien zeigen sowohl Kosten wie Nutzen auf. Ge- setzlich vorgeschrieben ist heute zwar insbesondere die Um- weltverträglichkeitsprüfung (UVP). Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass die UVP als alleinige Grundlage zum Entscheid über eine Massnahme oder ein Projekt nicht genügt Das An- liegen des Postulanten ist aber bei der regelmässig durchge- führten umfassenderen Zweckmässigkeitsprüfung für grös- sere Projekte selbstverständliche Praxis.
Von diesen projektbezogenen Untersuchungen sind Analy- sen zu unterscheiden, die ein ganzes System betreffen. Die Beurteilung der Kosten- und Nutzenaspekte eines solchen ganzen Systems ist methodisch schwieriger. Hier geht es vor allem um die Verteilung der Kosten und Nutzen auf die Verur- sacher bzw. Nutzniesser. In der Verkehrspolitik zum Beispiel stellt sich die Frage, welche externen Kosten aus Unfällen, Lärm oder Luftverschmutzung von der Allgemeinheit getragen werden, weil sie der Verursacher selber nicht deckt. Gleicher- massen muss untersucht werden, ob und welche externe Nut- zen verursacht werden, die bei einem unbeteiligten Dritten an- fallen. Die verschiedenen Kosten- und Nutzenelemente müs- sen wegen der vielen komplexen Probleme zunächst einzeln untersucht werden. Erst nachher lassen sie sich zu einem Ge- samtbild zusammenfügen. Ein solches Beispiel ist die vom EVED kürzlich veröffentlichte Studie über die Kosten von Ver- kehrsunfällen, die ein einzelnes Element einer ganzen Reihe von weiteren Studien über Kosten wie auch Nutzen darstellt. Bei der Analyse der Kosten von Verkehrsunfällen ist es nun aber absurd, im Sinne des Postulates auch deren Nutzen be- handeln zu wollen (ein solcher Nutzen könnte etwa sein: Be- schäftigungsgarantie für Spitalpersonal). Vielmehr sind Nut- zenaspekte in weiteren Einzelstudien zu behandeln. Solche Studien sind für den Verkehrsbereich denn auch in Auftrag ge- geben worden, und weitere werden bearbeitet; sie fliessen so- dann in eine Gesamtwürdigung ein. Bei diesen systembezo- genen Studien kann die Gleichbehandlung von Kosten und Nutzen nicht bei jeder Einzelstudie erreicht werden; die Aus- gewogenheit muss in einer Gesamtstudie verwirklicht werden. Die Forderungen des Postulates sind somit bei der Ueberprü- fung von Einzelmassnahmen regelmässig erfüllt; bei der Beur- teilung eines gesamten Systems wird dem Postulat gemäss
gängiger Praxis mit einer zusammenfassenden Gesamtbeur- teilung von Kosten und Nutzen entsprochen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzu- schreiben.
Abgeschrieben - Classé
92.3137
Postulat Caccia Erneuerbare Energien. Wettbewerb
Postulato Caccia Concorso energie rinnovabili Postulat Caccia Energie renouvelables. Concours
Wortlaut des Postulates vom 20. März 1992
Die Verbreitung neuer Energietechniken gehört zu den wich- tigsten Zielen der gegenwärtigen Energiepolitik und im spezi- ellen des Programms «Energie 2000» und des Projekts Diane (Durchbruch innovativer Anwendungen neuer Energietech- niken).
Der Schwierigkeiten sind viele. Eine sticht besonders hervor: die Energie, die mit innovativer Technologie erzeugt wird, ist zum grossen Teil sehr teuer.
Die Schweizerische Akademie für Technikwissenschaften (SATW) möchte mit einem Beitrag zum Programm «Ener- gie 2000» dieses Problem angehen.
Sie sieht die Organisation eines Wettbewerbs «Erneuerbare Energien» vor, an dem Unternehmen sowie öffentlich- und pri- vatrechtliche Institutionen teilnehmen können. Der Gewinner soll einen ansehnlichen Preis in der Grössenordnung von ei- ner halben Million Franken erhalten.
Die SATW verfügt aber eindeutig nicht über die finanziellen Mittel, um einen solchen Wettbewerb allein durchführen zu können.
Mit dem vorliegenden Postulat ersuchen wir darum den Bun- desrat, aus den für das Programm «Energie 2000» bereitge- stellten Mitteln einen namhaften Beitrag an die Durchführung dieses Wettbewerbs zu leisten.
Testo del postulato del 20 marzo 1992
La diffusione delle nuove tecniche energetiche è uno degli obiettivi importanti dell'attuale politica energetica ed in parti- colare del programma Energia 2000 e del progetto Diane (Dis- seminazione Intensiva di Applicazioni di Nuove Energie).
Le difficoltà non mancano e tra queste emerge in particolare il prezzo elevato dell'energia prodotta con gran parte delle tec- nologie innovative.
L'Accademia Svizzera delle Scienze Tecniche (ASST) si pro- pone di dare un contributo al programma Energia 2000 attac- candosi proprio a questo problema.
Intende organizzare un concorso «Energie rinnovabili» desti- nato ad industrie e istituzioni di diritto pubblico e privato, do- tato di un premio sostanzioso, dell'ordine di mezzo milione di franchi.
L'ASST si trova palesemente in condizioni finanziarie tali da non permettere lo svolgimento del concorso con le sue sole ri- sorse.
Con il presente postulato si chiede al Consiglio federale di dare un contributo finanziario determinante allo svolgimento di questo concorso, attraverso i mezzi disponibili per il pro- gramma Energia 2000.
68-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Jenni Peter Studien über soziale Kosten und sozialen Nutzen Postulat Jenni Peter Analyse des coûts et avantages sociaux
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1992
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3039
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.06.1992 - 08:00
Date
Data
Seite
1218-1219
Page
Pagina
Ref. No
20 021 302
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.