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19 juin 1992
1244
Interpellation Haering Binder
92.3141 Interpellation Aregger Aufhebung von Poststellen Suppression d'offices postaux
Wortlaut der Interpellation vom 20. März 1992 Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Trifft es zu, dass die Postdienste wegen ihrer schlechten Fi- nanzlage beabsichtigen, zahlreiche Kleinpoststellen (allein im Kanton Luzern um 30 Poststellen) zu schliessen oder zusam- menzulegen?
Wie beurteilt der Bundesrat die regionalpolitischen Auswir- kungen des vorgesehenen Leistungsabbaues, besonders in dünn besiedelten Randgebieten?
Können die Verkehrsstatistik und die Verkehrsprognosen der Poststellen eingesehen werden?
Wie gross sind die Einsparungen, die mit dem geplanten Leistungsabbau erzielt werden können?
Wie beurteilt der Bundesrat die Bedeutung dieser Einspa- rungen bei den PTT im Vergleich zu Grossinvestitionen bei den SBB, wie zum Beispiel der umstrittenen Sanierung und Tunnelbauten der Seetalbahn mit Kosten von mindestens 600 Millionen Franken?
Texte de l'interpellation du 20 mars 1992
Je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Est-il vrai que les services postaux envisagent, en raison de leurs difficultés financières, de supprimer ou de regrouper un grand nombre de petits bureaux de poste (30 dans le seul can- ton de Lucerne)?
Que pense le Conseil fédéral des retombées qu'aura cette réduction prévue des prestations de la poste sur le développe- ment régional, en particulier dans les régions les moins peu- plées?
Est-il possible d'avoir accès aux statistiques et aux prévi- sions portant sur la fréquentation des différents offices pos- taux?
Combien les suppressions prévues permettent-elles d'éco- nomiser?
Que pense le Conseil fédéral de l'importance des écono- mies que voudraient faire les PTT par rapport aux grosses sommes investies par les CFF, par exemple pour l'assainisse ment et le passage en tunel du chemin de fer du Seetal, projet contesté qui doit coûter au moins 600 millions de francs ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Tschuppert Karl (1)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1992
Es trifft zu, dass die PTT-Betriebe im Rahmen der Massnah- men zur Kostensenkung beabsichtigen, das Poststellennetz in der Planungsperiode 1992-1996 weiter zu redimensionie- ren und wirtschaftlicher zu betreiben. Dabei steht jedoch nicht allein die Aufhebung von Kleinstpoststellen im Vordergrund, sondern es werden auch mehrere Varianten mit neuen Be- triebsformen und Zusammenarbeitsverträgen geprüft Im wei- teren wird die Dichte der Filialpoststellen in Städten neu be- urteilt
Ueber die Zahl der aufzuhebenden oder umzuwandelnden Poststellen ist noch nichts entschieden. Jeder Fall wird einzeln geprüft und mit den örtlichen Behörden abgesprochen. Es sind auch die personellen Verhältnisse zu berücksichtigen, d. h., Aenderungen werden in der Regel nur bei freiwerdenden Stellen vollzogen.
Der Bundesrat ist sich - wie übrigens auch die PTT-Betrie- be - der regionalpolitischen Bedeutung eines guten Postdien- stes in dünn besiedelten Randgebieten bewusst. Die PTT- Betriebe sehen denn auch keinen Leistungsabbau vor. Selbst dort, wo die Kosten für die Weiterführung einer Poststelle zu hoch sind, wird die Entgegennahme von Post durch das Zu- stellpersonal sichergestellt Der Bundesrat macht indessen darauf aufmerksam, dass es hier um operationelle Fragen geht, für die die PTT allein zuständig sind.
Die Verkehrsstatistiken der Poststellen sind öffentlich. Die wichtigsten Verkehrsdaten sind im «Statistischen Jahrbuch» der PTT-Betriebe publiziert. Die PTT sind jederzeit bereit, allen- falls ergänzende Auskünfte zu erteilen.
Die Ueberprüfung des Poststellennetzes beinhaltet nicht nur die mögliche Aufhebung einzelner Poststellen, sondern auch Massnahmen wie Teilung der Infrastrukturkosten mit ge- eigneten Partnern, Verschiebung der Umwandlungsgrenzen zwischen Postbüros und Postämtern, Vergrösserungen der Richtdistanzen zwischen Poststellen in Städten usw. Durch eine solche Straffung des Poststellennetzes sollten schliess- lich jährlich Einsparungen von etwa 32 Millionen Franken er- zielt werden können.
Das schweizerische Poststellennetz weist mit Abstand die grösste Dichte in Europa auf. Eine massvolle punktuelle Straf- fung unter Aufrechterhaltung geeigneter Ersatzlösungen lässt sich aus betriebswirtschaftlichen Ueberlegungen angesichts der prekären Finanzlage der Post rechtfertigen. Der Bundesrat sieht hier keinen Zusammenhang mit Grossinvestitionen für das Schienennetz der SBB. Eine Parallele liesse sich eher zur Aufhebung von Bahnstationen ziehen, welche die SBB und Privatbahnen ebenfalls aus wirtschaftlichen Gründen vorneh- men müssen. PTT und öffentliche Verkehrsbetriebe prüfen deshalb auch in diesem Bereich eine noch engere Zusam- menarbeit, um das allenfalls vorhandene Synergiepotential ausschöpfen zu können.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes befriedigt
92.3095
Interpellation Haering Binder Engagement der Schweiz im Rahmen der Global Environment Facility (GEF)
Facilité globale pour l'environnement (Global Environment Facility ou GEF). Engagement de la Suisse
Wortlaut der Interpellation vom 16. März 1992
Transparenz sämtlicher Projektdokumente,
Beteiligung der von den Projekten direkt betroffenen Men- schen - und dabei auch der Frauen - an den Projektent- scheiden,
keine Alibifunktion für grundsätzlich umweltgefährdende Weltbankprojekte erfüllen?
Ist der Bundesrat bereit, auf die Finanzierung von GEF-Projek- ten zu verzichten, wenn diese Kriterien nicht erfüllt werden können?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Aregger Aufhebung von Poststellen Interpellation Aregger Suppression d'offices postaux
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1992
Année
Anno
Band
III
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3141
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.06.1992 - 08:00
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Data
Seite
1244-1244
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20 021 328
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