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19 juin 1992
1244
Interpellation Haering Binder
92.3141 Interpellation Aregger Aufhebung von Poststellen Suppression d'offices postaux
Wortlaut der Interpellation vom 20. März 1992 Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Trifft es zu, dass die Postdienste wegen ihrer schlechten Fi- nanzlage beabsichtigen, zahlreiche Kleinpoststellen (allein im Kanton Luzern um 30 Poststellen) zu schliessen oder zusam- menzulegen?
Wie beurteilt der Bundesrat die regionalpolitischen Auswir- kungen des vorgesehenen Leistungsabbaues, besonders in dünn besiedelten Randgebieten?
Können die Verkehrsstatistik und die Verkehrsprognosen der Poststellen eingesehen werden?
Wie gross sind die Einsparungen, die mit dem geplanten Leistungsabbau erzielt werden können?
Wie beurteilt der Bundesrat die Bedeutung dieser Einspa- rungen bei den PTT im Vergleich zu Grossinvestitionen bei den SBB, wie zum Beispiel der umstrittenen Sanierung und Tunnelbauten der Seetalbahn mit Kosten von mindestens 600 Millionen Franken?
Texte de l'interpellation du 20 mars 1992
Je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Est-il vrai que les services postaux envisagent, en raison de leurs difficultés financières, de supprimer ou de regrouper un grand nombre de petits bureaux de poste (30 dans le seul can- ton de Lucerne)?
Que pense le Conseil fédéral des retombées qu'aura cette réduction prévue des prestations de la poste sur le développe- ment régional, en particulier dans les régions les moins peu- plées?
Est-il possible d'avoir accès aux statistiques et aux prévi- sions portant sur la fréquentation des différents offices pos- taux?
Combien les suppressions prévues permettent-elles d'éco- nomiser?
Que pense le Conseil fédéral de l'importance des écono- mies que voudraient faire les PTT par rapport aux grosses sommes investies par les CFF, par exemple pour l'assainisse ment et le passage en tunel du chemin de fer du Seetal, projet contesté qui doit coûter au moins 600 millions de francs ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Tschuppert Karl (1)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1992
Es trifft zu, dass die PTT-Betriebe im Rahmen der Massnah- men zur Kostensenkung beabsichtigen, das Poststellennetz in der Planungsperiode 1992-1996 weiter zu redimensionie- ren und wirtschaftlicher zu betreiben. Dabei steht jedoch nicht allein die Aufhebung von Kleinstpoststellen im Vordergrund, sondern es werden auch mehrere Varianten mit neuen Be- triebsformen und Zusammenarbeitsverträgen geprüft Im wei- teren wird die Dichte der Filialpoststellen in Städten neu be- urteilt
Ueber die Zahl der aufzuhebenden oder umzuwandelnden Poststellen ist noch nichts entschieden. Jeder Fall wird einzeln geprüft und mit den örtlichen Behörden abgesprochen. Es sind auch die personellen Verhältnisse zu berücksichtigen, d. h., Aenderungen werden in der Regel nur bei freiwerdenden Stellen vollzogen.
Der Bundesrat ist sich - wie übrigens auch die PTT-Betrie- be - der regionalpolitischen Bedeutung eines guten Postdien- stes in dünn besiedelten Randgebieten bewusst. Die PTT- Betriebe sehen denn auch keinen Leistungsabbau vor. Selbst dort, wo die Kosten für die Weiterführung einer Poststelle zu hoch sind, wird die Entgegennahme von Post durch das Zu- stellpersonal sichergestellt Der Bundesrat macht indessen darauf aufmerksam, dass es hier um operationelle Fragen geht, für die die PTT allein zuständig sind.
Die Verkehrsstatistiken der Poststellen sind öffentlich. Die wichtigsten Verkehrsdaten sind im «Statistischen Jahrbuch» der PTT-Betriebe publiziert. Die PTT sind jederzeit bereit, allen- falls ergänzende Auskünfte zu erteilen.
Die Ueberprüfung des Poststellennetzes beinhaltet nicht nur die mögliche Aufhebung einzelner Poststellen, sondern auch Massnahmen wie Teilung der Infrastrukturkosten mit ge- eigneten Partnern, Verschiebung der Umwandlungsgrenzen zwischen Postbüros und Postämtern, Vergrösserungen der Richtdistanzen zwischen Poststellen in Städten usw. Durch eine solche Straffung des Poststellennetzes sollten schliess- lich jährlich Einsparungen von etwa 32 Millionen Franken er- zielt werden können.
Das schweizerische Poststellennetz weist mit Abstand die grösste Dichte in Europa auf. Eine massvolle punktuelle Straf- fung unter Aufrechterhaltung geeigneter Ersatzlösungen lässt sich aus betriebswirtschaftlichen Ueberlegungen angesichts der prekären Finanzlage der Post rechtfertigen. Der Bundesrat sieht hier keinen Zusammenhang mit Grossinvestitionen für das Schienennetz der SBB. Eine Parallele liesse sich eher zur Aufhebung von Bahnstationen ziehen, welche die SBB und Privatbahnen ebenfalls aus wirtschaftlichen Gründen vorneh- men müssen. PTT und öffentliche Verkehrsbetriebe prüfen deshalb auch in diesem Bereich eine noch engere Zusam- menarbeit, um das allenfalls vorhandene Synergiepotential ausschöpfen zu können.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes befriedigt
92.3095
Interpellation Haering Binder Engagement der Schweiz im Rahmen der Global Environment Facility (GEF)
Facilité globale pour l'environnement (Global Environment Facility ou GEF). Engagement de la Suisse
Wortlaut der Interpellation vom 16. März 1992
Transparenz sämtlicher Projektdokumente,
Beteiligung der von den Projekten direkt betroffenen Men- schen - und dabei auch der Frauen - an den Projektent- scheiden,
keine Alibifunktion für grundsätzlich umweltgefährdende Weltbankprojekte erfüllen?
Ist der Bundesrat bereit, auf die Finanzierung von GEF-Projek- ten zu verzichten, wenn diese Kriterien nicht erfüllt werden können?
Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, es wäre entwick- lungs- und umweltpolitisch betrachtet wenigstens sinnvoller, das Engagement der Schweiz im Rahmen der GEF auf jeden
Juni 1992
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1245
Interpellation Haering Binder
Fall auf Kofinanzierungen zu beschränken, solange die Ent- scheidungsstrukturen der GEF die unter Punkt 1 geforderten Kriterien nicht generell erfüllen?
Texte de l'interpellation du 16 mars 1992
Le Conseil fédéral est-il prêt à renoncer au financement de pro- jets GEF si ces conditions ne peuvent être remplies?
N'estime-t-il pas aussi que du point de vue de la politique du développement et de l'environnement, il serait plus judicieux, quoi qu'il arrive, de limiter l'engagement de la Suisse au cofi- nancement des projets GEF, tant que les structures de déci- sions concernant la GEF ne remplissent pas les conditions énumérées au point 1?
Est-il prêt à évaluer en permanence l'efficacité que son en- gagement dans le cadre de la GEF a sur un développement durable (sustainable development) dans le Nord et dans le Sud, mais aussi à en informer le Parlement en temps voulu?
N'estime-t-il pas également que les mécanismes de finan- cement de la GEF sont insuffisants, compte tenu des exigen- ces posées dans le rapport Brundtland concernant un déve- loppement de financement pour les futurs programmes de la CNUED pour l'environnement?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Caspar, Danuser, Fankhauser, von Felten, Goll, Gross Andreas, Hafner Ursula, Haller, Hämmerle, Jöri, Ledergerber, Leemann, Steiger, Tschäppät Alexander, Vollmer (16)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Im Januar 1991 beschloss der Bundesrat, dass sich die Schweiz mit einem Beitrag von 4 Prozent - zum aktuellen Wechselkurs 79 Millionen Franken - an der «Global Environ- ment Facility» beteiligen soll. Das Parlament bewilligte diesen Betrag als Teil des 700-Millionen-Kredits für Entschuldungs- und internationale Umweltmassnahmen. Mit einem knappen Viertel davon wird die Schweiz ausgewählte Projekte mitfinan- zieren; den Rest stellt sie der GEF pauschal und à fonds perdu zur Verfügung. Als Mitgliedsland kann sich die Schweiz an den Diskussionen über die Leitlinien der GEF beteiligen. In diesem Zusammenhang sowie im Hinblick auf die Tatsache, dass die GEF allenfalls inskünftig als Trägerin für neue Umweltpro- gramme der UNCED fungieren soll, sind jedoch einige Fragen zu stellen.
Im sogenannten Brundtland-Bericht der 1983 eingesetzten «Weltkommission für Umwelt und Entwicklung»> wurden die Zusammenhänge zwischen dem verschwenderischen Wachstumsmodell des Nordens, der Armut des Südens und der globalen Umweltzerstörung aufgezeigt Eine nachhaltige Entwicklung in Süd und Nord könne nur sichergestellt wer- den, wenn gleichzeitig neue Wirtschaftsmodelle den Ressour- cenverschleiss des Nordens sowie die Armut des Südens auf- heben. Umweltschutz kann also nicht ohne die darin involvier- ten Menschen gemacht werden.
Am zuverlässigsten aber wird die Umwelt nicht durch die Re- gierungen, sondern durch Basis-Organisationen der betroffe- nen Bevölkerung geschützt Im Zusammenhang mit dem En- gagement der Schweiz im Rahmen der GEF stellen sich des- halb die oben aufgeführten Fragen.
Neben den grundsätzlichen Veränderungen der Wirtschafts- beziehungen zwischen Nord und Süd braucht die Rettung der globalen Umwelt Finanzmittel der Industrieländer für Projekte in der Dritten Welt Die OECD-Länder erwägen deshalb, die GEF zur künftigen Trägerin für ihre neuen Umweltprogramme zu machen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1992
Hintergrund
Die Schweiz leistet ihren Beitrag in Geschenkform à fond perdu an die Globale Umweltfazilität (Global Environment Fa- cility GEF) in Form eines Beitrages an den Zentralfonds der GEF sowie in Form von Kofinanzierung. Die gesprochenen Beiträge decken die schweizerischen Beiträge für die GEF- Pilotphase von drei Jahren, die 1993 ausläuft, ab.
An den Zentralfonds werden 30 Millionen Sonderziehungs- rechte beigetragen (beim gegenwärtigen Kurs rund 60 Millio- nen Schweizerfranken). Ueber die Verwendung der Mittel aus dem Zentralfonds können die einzelnen Geberländer nicht im Detail bestimmen. Der Kofinanzierungsbeitrag der Schweiz beträgt 10 Millionen SDR, rund 20 Millionen Schweizerfran- ken. Der Kofinanzierungsanteil gibt der Schweiz die Möglich- keit, ausgewählte GEF-Projekte mitzufinanzieren und damit auch bei der Projektgestaltung und Durchführung vor Ort di- rekt Einfluss zu nehmen.
Der GEF liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Entwicklungslän- der zur Begegnung von Umweltproblemen, die eine globale Dimension haben, auf zusätzliche Finanzmittel aus den Indu- striestaaten angewiesen sind. Dies deshalb, weil von diesen Ländern nicht erwartet werden kann, dass sie ihre knappen fi- nanziellen Ressourcen für Projekte einsetzen, die sich zwar positiv auf die globale Umweltproblematik auswirken, die aber keinen unmittelbaren Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung des eigenen Landes leisten.
Mit Hilfe der Umweltfazilität sollen deshalb Umweltprojekte in Entwicklungsländern von globaler Bedeutung finanziert wer- den, die sonst nicht realisiert werden könnten. Als Schwer- punktbereiche für GEF-Mittel wurden Klimaveränderung, Ar- tenvielfalt, Wasserressourcen und Ozonschicht identifiziert. GEF-Mittel beantragen können grundsätzlich alle Staaten mit einem Pro-Kopf-Einkommen von weniger als 4000 US- Dollars.
Mit den GEF-Mitteln will man in erster Linie Erfahrungen hin- sichtlich des effizienten und innovativen Mitteleinsatzes zur Lösung der globalen Umweltprobleme sammeln. Solche Er- fahrungen sind im Hinblick auf Verhandlungen über zukünf- tige und existierende Umweltkonventionen und dazugehörige Protokolle überaus wichtig. Systematische Informationen über unterschiedliche Strategien und Technologien sind auch zentral für den sinnvollen Einsatz grösserer Geldmittel, die im Rahmen solcher Konventionen (vor allem Klima und Biodiver- sität) in der Zukunft noch geschaffen werden könnten.
Wichtig ist zu verstehen, dass sich die GEF in einer Pilotphase befindet, was eine dauernde Ueberprüfung und Anpassung des Mechanismus durch die Teilnehmerstaaten bedeutet Der Bundesrat hält es für unerlässlich, dass die Schweiz in dieser wichtigen Phase der Etablierung einer Institution von wach- sender Bedeutung aktiv bei der Formulierung der Zielsetzung, der Gestaltung der institutionellen Form und der Kontrolle des Implementierungsmechanismus dabei ist.
Grundsätzlich ist der Bundesrat der Ansicht, dass es zur GEF keine multilateralen Alternativen gibt. Die Weltbank, das UNDP und das UNEP sind internationale Organisationen mit viel Er- fahrung und Expertisen in spezifischen Bereichen, welche für die GEF nutzbar gemacht werden können. Für die Schaffung völlig neuer internationaler Institutionen, welche dieselben Aufgaben übernehmen könnten, ist erstens keine Unterstüt- zung seitens der übrigen Industrienationen zu erwarten. Zwei- tens würden solche Institutionen neben vielen Anfangs- schwierigkeiten schliesslich vor dieselben Fragen gestellt, wie sie jetzt im Rahmen der GEF angegangen werden müssen. Die OECD Umwelt- und Entwicklungsminister haben sich an
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Interpellation Grossenbacher
einer Konferenz in Paris im Dezember für «eine modifizierte GEF» als den zentralen Finanzierungsmechanismus zur Be- wältigung der globalen Umweltprobleme ausgesprochen. Da- bei wird vor allem ein breiterer Einbezug der Entwicklungslän- der in der Teilnehmerversammlung angestrebt Beantwortung der spezifischen Fragen:
Die Schweiz setzt sich ebenfalls dafür ein, dass die soziale Ver- träglichkeit und die lokale Absorptionskapazität der Empfän- gerländer für GEF-Mittel zentrale Kriterien für die Projektaus- wahl sein müssen. Das bedingt, dass die lokalen Behörden sowie lokale NGO bei der Projektentwicklung voll einbezogen und konsultiert werden. Dies entspricht auch der Praxis der traditionellen Entwicklungszusammenarbeit unseres Landes. Es ist erklärtes Ziel der an der GEF beteiligten Organisationen, vor allem der Weltbank und des Entwicklungsprogrammes der Uno/UNEP, diesem Anliegen zu entsprechen.
In den Teilnehmertreffen wurde immer grosses Gewicht dar- auf gelegt, dass die regulären Weltbankprojekte auf ihre Um- weltverträglichkeit geprüft würden und dass Projekte, die ei- nen GEF-Finanzierungsanteil erhalten, den GEF-Kriterien ent- sprechen müssen. Tatsächlich besteht hier noch ein Koordi- nationsbedarf. Als Nichtmitglied der Weltbank ist die Schweiz hier auch gegenüber anderen Staaten, die auf der Ebene der Exekutivdirektoren Einfluss auf die Gestaltung solcher Pro- jekte nehmen können, klar im Nachteil. Die GEF-Finanzierung darf bestimmt nicht eine Alibifunktion für reguläre Weltbank- projekte von zweifelhafter Umweltauswirkung sein. Die Schweiz hat sich auch zu diesem Punkt wiederholt geäussert Die GEF ist ein multilateraler Fonds, dessen Mittel möglichst effizient und flexibel eingesetzt werden sollen. Es kann nicht Aufgabe der einzelnen Teilnehmerstaaten sein, bei jedem Pro- jekt darüber zu befinden, ob dies finanziert werden soll oder nicht Dies würde zu einer Politisierung der Projektauswahl und -entwicklung führen und den GEF-Mechanismus unflexi- bel und schwerfällig machen. Im übrigen ist es gerade für ein kleineres Land wie die Schweiz natürlich unmöglich, sämtli- che Projekte selbst vor Ort zu überprüfen. Andererseits hat die GEF aufgrund der Kritik der Teilnehmerstaaten auch bereits verschiedene Projekte ganz fallen gelassen oder angepasst
Die mit einem Viertel des schweizerischen Beitrages kofinan- zierten Projekte erlauben es der Schweiz, die Erfahrungen der GEF mitzutragen und die eigenen Erfahrungen aus der Ent- wicklungszusammenarbeit einzubringen. Ein solches Vorge- hen erscheint dem Bundesrat besonders während der dreijäh- rigen Pilotphase gerechtfertigt, während derer die Mechanis- men und die Programme der GEF ständig überprüft und ver- bessert werden müssen. Die Frage der Art der Beteiligung der Schweiz an einer zweiten GEF-Tranche wird jedoch aufgrund der Resultate der Pilotphase neu aufgenommen und entschie- den werden müssen.
Die Weiterentwicklung der GEF wird vom Bundesrat kritisch mitverfolgt. Nach Ablauf der dreijährigen GEF-Pilotphase Ende 1993 und einer Evaluation des Erreichten wird er dem Parlament über die gemachten Erfahrungen Bericht erstatten. Zu diesem Zeitpunkt wird es auch darum gehen, über eine eventuelle Mitarbeit der Schweiz in einer modifizierten regulä- ren GEF zu befinden.
Die GEF ist ein wichtiger erster Schritt zum Einbezug der Entwicklungsländer und gewisser ost- und zentraleuropäi- scher Länder zur Bekämpfung der klar als global identifizierba- ren Umweltprobleme. Vorerst ist die GEF-Finanzierung auf die
vier Bereiche Klima, Artenvielfalt, internationale Gewässer und Ozon (in gewissen Fällen, für welche der unter dem Montrea- ler Protokoll geschaffene Ozonfonds nicht zuständig ist) be- schränkt Der Bundesrat ist sich bewusst, dass auch für die Fi- nanzierung von Umweltprojekten von nationaler Priorität, wie sie an der UNCED im Rahmen der «Agenda 21» definiert wer- den könnten, additionelle Ressourcen nötig sind. Die Ver- handlungen darüber, wieviel neue Mittel zur Verfügung ge- stellt und welche multilateralen Kanälen zu ihrer Verwaltung eingesetzt werden sollen, laufen im Rahmen der Vorbereitun- gen zur Rio-Konferenz
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt und beantragt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
61 Stimmen 82 Stimmen
92.3033
Interpellation Grossenbacher Ergänzungsleistungen Prestations complémentaires
Wortlaut der Interpellation vom 31. Januar 1992
Steigende Wohnungskosten und Krankenkassenprämien so- wie allgemein höhere Lebenskosten bringen viele ältere Men- schen in finanzielle Bedrängnis. Gerade dieser Generation macht es Mühe, zu «Bittstellern» zu werden, oder sie wissen nichts von ihrer Anspruchsberechtigung.
Ist der Bundesrat bereit, benutzerfreundliche Informationen zu fördern, damit der Personenkreis, der Anspruch auf Ergän- zungsleistungen hat, über diesen Anspruch besser informiert ist?
Ist der Bundesrat bereit, darauf hinzuwirken, dass die Kan- tone die Formulare ihrer Steuererklärungen mit zusätzlichen Fragen ergänzen, welche sich an potentielle Ergänzungslei- stungsbezüger richten? Es soll kein spezielles Gesuch für Er- gänzungsleistungen mehr erforderlich sein, und der Anspruch auf Ergänzungsleistungen soll von Amtes wegen festgestellt werden.
Ist der Bundesrat bereit, Schritte zu unternehmen, um die automatische Ausbezahlung der Ergänzungsleistungen zu realisieren?
Texte de l'interpellation du 31 janvier 1992
La hausse des coûts du logement et des primes d'assurance- maladie, conjuguée à l'augmentation générale du coût de la vie, met de nombreuses personnes âgées dans une situation extrêmement difficile. Or, il est particulièrement pénible pour les gens de cette génération de «quémander» une assistance, lorsqu'ils n'ignorent pas purement et simplement à quoi ils ont droit.
Le Conseil fédéral est-il prêt à favoriser une vulgarisation axée sur les besoins des utilisateurs afin que les personnes ayant droit à des prestations complémentaires soient mieux in- formées de leurs droits?
Le Conseil fédéral est-il prêt à faire en sorte que les cantons ajoutent aux formules de déclaration d'impôt des questions qui s'adressent aux bénéficiaires potentiels de prestations complémentaires? Ceux-ci ne devraient plus avoir besoin de présenter une demande spéciale pour recevoir ces presta- tions et leur droit à en bénéficier devrait être constaté d'office. 3. Le Conseil fédéral est-il disposé à prendre les mesures né- cessaires pour que les prestations complémentaires soient versées automatiquement?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Haering Binder Engagement der Schweiz im Rahmen der Global Environment Facility (GEF)
Interpellation Haering Binder Facilité globale pour l'environnement (Global Environment Facility ou GEF). Engagement de la Suisse
In
Dans
In
Jahr
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Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
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Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3095
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Datum 19.06.1992 - 08:00
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