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16 juin 1992
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Postulat Huber
92.3008
Postulat Huber Auswirkungen des SBB- Huckepackkorridors im Kanton Aargau Conséquences du corridor de ferroutage dans le canton d'Argovie
Wortlaut des Postulates vom 28. Januar 1992
Der Bundesrat wird eingeladen, gleichzeitig mit dem Bau und dem Betriebsbeginn des Huckepackkorridors im Aargau ent- sprechend einem Vorstoss der zuständigen parlamentari- schen Kommission des Grossen Rates des Kantons Aargau vorzukehren, was folgt:
es sind alle umweltrechtlichen Vorgaben strikte zu berück- sichtigen;
insbesondere sind die gesetzlich vorgesehenen Lärm- schutzwerte zu realisieren;
es sind die kantonalen und kommunalen Auflagen im Be- reich Grundwasser- und Katastrophenschutz zu berücksichti- gen;
es sind die unbewachten Niveauübergänge aus Sicherheits- gründen so rasch wie möglich zu schliessen;
das Angebot an Regionalzügen ist nicht zu vermindern, son- dern mindestens beizubehalten, wenn nicht im Zeichen des öffentlichen Verkehrs zu erhöhen.
Texte du postulat du 28 janvier 1992
Le Conseil fédéral est invité à faire en sorte que la mise en vi- gueur des mesures suivantes et la construction et la mise en exploitation du corridor de ferroutage à travers l'Argovie aient lieu simultanément, conformément à la demande formulée par la commission parlementaire compétente du Grand Conseil argovien:
Application stricte de toutes les dispositions légales concer- nant la protection de l'environnement.
Tout particulièrement, application stricte des dispositions lé- gales concernant les valeurs-limites admises pour le bruit.
Prise en considération des conditions fixées par le canton et les communes en matière de protection des eaux souterraines et de protection contre les catastrophes.
Suppression, dans les plus brefs délais et pour des raisons de sécurité, de tous les passages à niveau non surveillés.
Aucune réduction de la fréquence des trains régionaux, qui doit être au moins maintenue, et si possible augmentée, au ti- tre de l'encouragement des transports publics.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Loretan (1)
Huber: Im Postulat wird der Bundesrat aufgefordert, es seien gleichzeitig mit der Inbetriebnahme eines erweiterten Hucke- packverkehrs im Kanton Aargau die notwendigen umwelt- rechtlichen, lärmverringernden Massnahmen zu treffen, Grundwasser- und Katastrophenschutz seien sicherzustellen, unbewachte Niveauübergänge zu schliessen, bewachte um- zubauen; im zweiten Teil wird als ausdrückliche Einheit der Materie einem Stopp des Abbaus des Regionalverkehrs im Aargau das Wort geredet
Bemerkungen zur Begründung: Der Postulant bekennt sich zum Huckepackkorridor als sinnvoller verkehrspolitischer Massnahme. Er unterstützt die Neat - was nicht bei allen Aar- gauern der Fall ist - und das Transitabkommen, das einen in- tegralen Teil schweizerischer Europapolitik darstellt. Der Kan- ton Aargau ist neben dem Tessin der durch den Betrieb des Huckepackkorridors Gotthard am stärksten betroffene Kan- ton.
95 Kilometer oder 30 Prozent der Strecken des Korridors lie- gen im Kanton Aargau und belasten wichtige SBB-Strecken- abschnitte. Im Gegensatz zum Aargau werden später in den mitbetroffenen Kantonen Tessin und Uri die Alpentransit-
Neubaustrecken über lange Teile in Tunnels verlaufen. Im be- troffenen Raum leben rund 200 000 Einwohner des Kantons Aargau. Im Zusammenhang mit dem Huckepackkorridor ha- ben die SBB die Auswirkungen auf die Umwelt - Lärm, Luft, Gewässer, Erschütterungen, Boden, Flora, Fauna - auf Teilen des Netzes untersucht. Der Kanton Aargau, seine Bevölke- rung, sein Parlament und seine Regierung vertreten demge- genüber den Standpunkt, dass die Pflicht zu erwähnten Schutzmassnahmen auf der gesamten Länge der Huckepack- korridore und bezogen auf den Gesamtumfang der Transport- leistungen im kombinierten Verkehr besteht.
Wir setzen uns dafür ein, dass die regionalen und lokalen ne- gativen Umweltschutzauswirkungen auf ein Minimum be- schränkt bleiben und dass die SBB verpflichtet werden, die gesetzlichen Massnahmen zu treffen, und zwar nicht irgend- wann, auch nicht irgendwo, sondern bei Beginn der zuneh- menden Immissionen. Es ist anzuerkennen, Herr Bundesrat, dass sich zwischen der Bahn und den Umweltschutzbehör- den - auch den politischen Behörden des Kantons - bezüg- lich der Lärmfrage eine Verständigung abzeichnet. Aber es bleibt dann immer noch viel zu tun.
Die Vermehrung der Züge auf der aargauischen Huckepack- strecke hat auf die barrierengesicherten Bahnübergänge mas- sive Auswirkungen. Die bereits heute enormen Schliesszeiten werden zusätzlich verlängert und können bis 20 Stunden pro Tag erreichen. Sie können sich den Rückstau des motorisier- ten Verkehrs in die Dörfer hinein in etwa vorstellen. Unter- und Ueberführungen sind bei dieser Verkehrsintensität auch bei unbewachten Bahnübergängen dringend nötig.
Ein zweiter Schwerpunkt meines Postulats besteht darin, die negativen Auswirkungen des Huckepackverkehrs auf den Re- gionalverkehr zu verhindern. Im Gesamtbericht zum öffentli- chen Verkehr im Kanton Aargau vom Juni 1988 wurden die kantonalen Absichten in bezug auf die Förderung des Regio- nalzugverkehrs in einem grossen Flächenkanton aufgelistet. Es ist anzufügen, dass sich der Kanton wie bisher auch finan- ziell engagiert. Es gilt aber zu verhindern, dass der Hucke- packverkehr den Regionalverkehr verdrängt und dass in ei- nem Kanton, der als Transitkanton bedeutende Leistungen er- bringt, die SBB ihre Leistungen abbauen, alles nach dem Grundsatz: Dulde alles und erhalte wenig! Dazu sind wir als Durchgangskanton - von Westen nach Osten und von Süden nach Norden - auch nicht bereit. Es gilt, dazu zu kommen, dass der Regionalverkehr an der Streckenkapazitätserhö- hung im Zusammenhang mit dem Huckepackverkehr partizi- piert, und es geht darum, das Regionalverkehrsaufkommen auch neben den Transitlinien zu erhalten, allenfalls zu ver- stärken.
Es ist mir unverständlich, dass die Rheintallinie zwischen Win- terthur und Basel für den Personenverkehr praktisch aufgeho- ben wird. Nach meinen Informationen sollen die acht Eilzüge, die die Einwohner dort unten am Rhein mit Basel und Winter- thur respektive Zürich verbunden haben, dahinfallen. Man komme uns nicht mit dem Argument der fehlenden Frequenz! Die sogenannten Schnellzüge halten häufig an Stationen zwi- schen Winterthur und Bülach, also im Kanton Zürich, und zwi- schen Rheinfelden und Basel, auch ausserhalb des Kantons Aargau. An dieser Strecke liegt das grösste «Passantenbad» der Schweiz: Zurzach. Auch der Kurort wird vom öffentlichen Verkehr abgekoppelt, wenn der seit Jahrzehnten geführte Ba- dezug ab Zürich wie vorgesehen abgeschafft wird. Dafür ma- chen die SBB sinnvollerweise Reklame für das Alpamare in Pfäffikon, dessen Leistungen gegenüber denjenigen im Kurort im Kanton Aargau zu bedeutend höheren Preisen erbracht werden.
Ich möchte mit einem sehr politischen Gedanken schliessen: Persönlich bin ich überzeugt, dass die Abstimmung über die Neat eine entscheidende Volksabstimmung für unsere ge- samte Europapolitik darstellt. Sie, Herr Bundesrat, haben für das Abkommen mit dem Mut der alten Berner in so manchem Gefecht vorbildlich gekämpft. Sie werden diesmal trotz des Einsatzes nur Erfolg haben, wenn Sie und die SBB die Bevöl- kerung nicht mit einer verfehlten Politik vergraulen. Davor möchte Sie dieses Postulat aus dem Aargau und für den Aar- gau bewahren.
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40 Waffenplätze sind genug. Volksinitiative
Bundesrat Ogi: Vergraulen dürfen wir nicht am 27. Septem- ber! Mir bereitet Sorge, dass man jetzt von allen Seiten her kommt und sagt: Wenn Sie das nicht erfüllen, sind wir gegen die Neat. Das ist nicht aus den Ausführungen von Herrn Huber herauszuhören, aber ich muss es sagen: Wenn ich beispiels- weise die Briefpost aus der Seetalgegend anschaue, wo wir überhaupt noch nicht entschieden haben, sondern nur zur Kenntnis nehmen, dass die Kosten davongaloppieren, so ha- ben wir wenigstens den Auftrag, einmal zu sagen: Halt! Soviel wurde seinerzeit für dieses Projekt vorgesehen, und jetzt ko- stet es zweieinhalbmal soviel. Also müssen wir doch die ein- zelnen Projekte noch einmal anschauen können. Wenn diese Leute kommen und sagen, sie seien gegen die Neat, so ist das keine ehrliche Eisenbahnpolitik.
Ich möchte Ihnen, Herr Huber, zunächst dafür danken, dass Sie für die Neat sind und dafür kämpfen. Ihr Einsatz wird nötig sein. Wir brauchen kämpfende Stände- und Nationalräte. Wenn wir die Neat nicht bauen können - ich muss es nicht wie- derholen -, wird ein Stück Verkehrspolitik amputiert, und dann sage man mir, wie wir den zusätzlichen Verkehr übernehmen wollen, der auf uns zukommt, ob wir ihn wollen oder nicht! Ich danke Ihnen auch für die Unterstützung des Huckepack- korridors und des Transitvertrages, den wir mit viel Engange- ment vertreten. Sie haben die alte Berner Art angesprochen und denken nicht an den Aargau, an die alten Zeiten der Ber- ner, als sie noch im Aargau waren. Aber wir haben vielleicht dort gekämpft und etwas erreicht, auf das wir stolz sind. Wir sind bereit, das Postulat zu akzeptieren. Ich möchte aber doch auf die Punkte, die Sie erwähnt haben, kurz eingehen. Zunächst zum Umweltbereich: Der Ausbau des Huckepack- korridors wird aus den bekannten Gründen mit allerhöchster Priorität - da hoffen wir auf viel Verständnis des Kantons Aar- gau - vorangetrieben. Im kombinierten Verkehr müssen wir ab 1994 zusätzliche Leistungen anbieten und somit über mehr Kapazitäten verfügen. Wir müssen uns von heute rund 170 000 Lastwagen, die wir von der Strasse auf die Schiene verlegen, auf rund 400 000 Lastwagen steigern können. Dazu kommen noch die Containersendungen. Insgesamt müssen wir etwa 700 000 Sendungen, die wir von der Strasse auf die Schiene verlegen, gerecht werden. Hier geht es auch um un- sere Glaubwürdigkeit, und deshalb hat dieser Ausbau abso- lute Priorität.
Wir werden die gesetzlichen, technischen und umweltrechtli- chen Bestimmungen strikte einhalten. Da gibt es keine Wenn und Aber. Nichtsdestoweniger muss ich Ihnen sagen, dass das kostet. Man kann jetzt nicht ständig weiter gehende Forde- rungen stellen. Diese Forderungstendenz bekomme ich im Vorfeld der Volksabstimmung stark zu spüren. Man droht mir, gegen die Neat zu sein, wenn beispielsweise nicht auch noch die Bodenbelastung, die Bodenerosion usw. berücksichtigt würden. Hier treibt man mit uns ein Spielchen, von dem wir al- les andere als begeistert sind. Das muss ich in aller Form sa- gen. Das Ziel wird mit der Ueberbindung von entsprechenden Auflagen in den Plangenehmigungsverfahren verwirklicht. Wir halten also diese gesetzlichen Bestimmungen selbstverständ- lich ein.
Was den Kanton Aargau betrifft, ist ein Lärmsanierungskon- zept für die ganze vom Huckepackkorridor betroffene Strecke erarbeitet worden. Auch hier muss ich aber bitten, Mass zu hal- ten. Die Probleme, die hier noch bestehen, müssen mit Mass und Vernunft geregelt werden. Die bauliche Realisierung der angeordneten Auflagen sowie die Einhaltung der technischen und umweltrechtlichen Bestimmungen können erst vor der In- betriebnahme der Bauten und der Anlagen überprüft werden. Es ist wichtig, dass Sie das wissen.
Zum zweiten Punkt, den Niveauübergängen: Ich weiss, das ist ein Aergernis. Diesem Anliegen muss aus Sicherheitsgründen unbedingt stattgegeben werden. Es sollte eigentlich unser Ziel sein, in fünf oder sieben Jahren keine Niveauübergänge mehr zu haben. Sie haben völlig recht. Aber die Realisierung erfolgt gemäss einer sich aufs ganze SBB-Netz erstreckenden Dringlichkeitsliste gemeinsam mit den Strasseneigentümern. Hier müssen natürlich wir, die SBB, aber auch die betroffenen Kantone die Prioritäten setzen. Ich möchte Sie bitten, nicht mit A-Post, sondern mit Telefax, auch den Kanton Aargau zu bit-
ten, dass das in die Prioritätsliste aufgenommen wird. Dabei müssen wir natürlich auch auf die zur Verfügung stehenden Mittel abstellen. Sie haben vielleicht heute die Zeitung gele- sen. Wir können einfach nicht Reduktionen entgegennehmen und dann meinen, es gehe trotzdem - im Strassenbau bei- spielsweise - so weiter, als wäre nichts geschehen. Wissen muss man, dass jede Reduktion beim Budget ihre Konse- quenzen hat. Aber die Inbetriebnahme des Huckepackkorri- dors - das ist ein Vorteil - wird dazu beitragen, dass auch diese Sanierungen prioritär erfolgen.
Noch etwas zur Beibehaltung der Regionalzüge: Ich habe Ver- ständnis, dass jede Region um ihren Zug kämpft, auch wenn es um den Badezug nach Zurzach geht. Aber die Liniener- folgsrechnung gibt natürlich auch ein Bild ab. Angesichts der Kriterien aber, die Sie im Zusammenhang mit der SBB-Rech- nung aufstellen, kommt man nicht darum herum, auch über solche Sachen zu reden. Die PTT können leere Postauto und die SBB leere Züge nicht mehr verantworten. Auch leere Wa- gen sind ein Aergernis! Nichtsdestoweniger kann ich Ihnen sagen, dass das Angebot im Regionalverkehr im Kanton Aar- gau durch die Kapazitätssteigerung im Huckepackverkehr nicht berührt wird. Unsere betriebliche Plattform verlangt, dass Regionalzüge, die nicht rentieren, in Frage gestellt werden; dadurch kann man vielleicht einen besseren Service anbieten. Wenn eine Linie eingestellt wird, heisst das nicht, dass der Ver- kehr eingestellt werden soll. Vielmehr haben die SBB den Auf- trag, bei Betriebsumstellungen wenn immer möglich einen besseren Service anzubieten. Das hat sich in vielen Fällen be- reits so abgespielt. Darum betone ich nochmals, dass die In- betriebnahme des Huckepackkorridors keine Auswirkungen auf den Personenverkehr im Kanton Aargau hat. Die Analysen der einzelnen Linien ist eine andere Angelegenheit. Diese Li- nienerfolgsrechnung muss gemacht werden. Vom Parlament wurde sie wiederholt verlangt. Die SBB haben die Erfolgsrech- nungen für den Personenverkehr auf den Tisch gelegt. Jene für den Güterverkehr werden in einigen Monaten vorliegen. Dann können wir die Unterlagen publizieren.
Da uns die Sache beschäftigt und weil wir Verbesserungen wollen, ist der Bundesrat bereit, dieses Postulat zu akzep- tieren.
Ueberwiesen - Transmis
91.051
40 Waffenplätze sind genug. Volksinitiative 40 places d'armes, ça suffit! Initiative populaire
Botschaft und Beschlussentwurf vom 11. September 1991 (BBI IV 254) Message et projet d'arrêté du 11 septembre 1991 (FF IV 246) Beschluss des Nationalrates vom 29. Januar 1992 Décision du Conseil national du 29 janvier 1992
Ziegler Oswald, Berichterstatter: Wir haben es gestern abend gehört, Schlag auf Schlag folgen sich die Militärvorlagen. Hier handelt es sich allerdings nicht um eine Militärvorlage, die aus dem Militärdepartement gekommen ist, sondern um eine Volksinitiative. Aber nichtsdestotrotz ist es für das EMD eine ausserordentlich wichtige Vorlage. Die Sicherheitspolitische Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 3 Stimmen, die mit 117 989 gültigen Unterschriften eingereichte Volksinitiative «40 Waffenplätze sind genug - Umweltschutz auch beim Mili- tär», ungültig zu erklären. Eine Minderheit beantragt, dem Bundesrat und dem Nationalrat zuzustimmen, das heisst die Initiative gültig zu erklären, sie Volk und Ständen zur Abstim- mung zu unterbreiten, und zwar mit der Empfehlung, sie zu verwerfen. Ausdrücklich hat es die Kommission abgelehnt, für
28-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Huber Auswirkungen des SBB-Huckepackkorridors im Kanton Aargau Postulat Huber Conséquences du corridor de ferroutage dans le canton d'Argovie
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1992
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Rat
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Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
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Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3008
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Numero dell'oggetto
Datum
16.06.1992 - 08:00
Date
Data
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