Zivilschutzleitbild
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Fünfzehnte Sitzung - Quinzième séance
Donnerstag, 8. Oktober 1992, Vormittag Jeudi 8 octobre 1992, matin
08.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Nebiker
92.025
Zivilschutzleitbild Plan directeur de la protection civile
Bericht des Bundesrates vom 26. Februar 1992 (BBI II 922) Rapport du Conseil fédéral du 26 février 1992 (FF II 910)
Beschluss des Ständerates vom 4. Juni 1992 Décision du Conseil des Etats du 4 juin 1992
Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Mehrheit Kenntnisnahme vom Bericht
Minderheit
(Steiger, Carobbio, Gross Andreas, Hollenstein) Rückweisung an den Bundesrat
Der Bericht über Einsatz und Organisation des Zivilschutzes wird an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, ein Zivilschutzleitbild zu unterbreiten, das
für den Zivilschutz, allenfalls erweitert durch den neu zu schaffenden Zivildienst, in allen Teilen klar vom Militär ge- trennte Strukturen vorsieht;
mit einer Aenderung von Artikel 22bis der Bundesverfas- sung und der daran orientierten Zivilschutzgesetzgebung ganz auf die Arbeit in zivilen Bereichen ausgerichtet ist.
Eventualantrag der Minderheit (falls der Rückweisungsantrag abgelehnt wird) (Gross Andreas, Carobbio, Steiger, Hollenstein) Vom Bericht wird im ablehnenden Sinne Kenntnis genommen
Proposition de la commission Majorité Prendre acte du rapport
Minorité
(Steiger, Carobbio, Gross Andreas, Hollenstein) Renvoi au Conseil fédéral
Le rapport concernant l'engagement et l'organisation de la protection civile est renvoyé au Conseil fédéral avec mandat de présenter un plan directeur de la protection civile qui
définisse des structures clairement séparées de l'armée per- mettant d'élargir la protection civile au service civil à créer;
soit, avec une modification de l'article 22bis de la constitu- tion et de la législation sur la protection civile qui s'y rapporte, concentré entièrement sur des travaux dans le domaine civil.
Proposition subsidiaire de minorité (au cas où la proposition de renvoi serait rejetée) (Gross Andreas, Carobbio, Steiger, Hollenstein) Prendre acte du rapport en le désapprouvant
Dünki, Berichterstatter: Der Bundesrat legt dem Parlament ein neues Zivilschutzleitbild vor. Alle Leitbilder müssen bekannt- lich von Zeit zu Zeit überarbeitet werden, damit sie den verän- derten Verhältnissen Rechnung tragen.
Der Zivilschutz gehört zum Gesamtverteidigungskonzept. Be- kanntlich hat sich die Lage in Europa grundlegend verändert. Der Bundesrat musste die sicherheitspolitische Situation neu beurteilen und den Verantwortungsbereich der Sicherheitspo- litik und ihre Mittel neu festlegen.
Das Armeeleitbild und der Bericht über Einsatz und Organisa- tion des Zivilschutzes gehören eng zusammen. Sie bilden eine Einheit und sind aufeinander abgestimmt. Die Neuausrich- tung muss abgestimmt sein, obschon es sich um zwei ver- schiedene Organisationen im Dienste der Gesamtverteidi- gung handelt mit wiederum verschiedenen Führungsstruktu- ren und Aufgaben.
Ein Leitbild ist eine Absichtserklärung. Die Grundsätze werden erst verbindlich, wenn auch die entsprechenden Gesetze und Verordnungen angepasst sind. Zuerst muss man aber wissen, was man will; dann beginnt die gesetzgeberische Arbeit Wenn verbindliche Beschlüsse vorliegen, können die Leitge- danken an der Front realisiert werden.
Das Bild des bisherigen Zivilschutzes: Der heutige Zivilschutz wurde nach dem Zweiten Weltkrieg auf die Beine gestellt. 1951 wurde für Gemeinden mit mehr als 1000 Einwohnern die Pflicht für den Bau von Schutzräumen eingeführt. 1959 wurde ein neuer Artikel 22bis in die Bundesverfassung auf- genommen. 1962 entstand das Bundesgesetz über den Zivil- schutz. Die jetzige Konzeption stammt aus dem Jahre 1971. Sie ist noch einseitig auf kriegerische Ereignisse ausge- richtet.
Ueber das Erreichte kann eine positive Bilanz gezogen wer- den. Für rund 90 Prozent der Bevölkerung bestehen vollwer- tige Schutzplätze, und die Alarmierung der Bevölkerung in Kri- sensituationen ist landesweit sichergestellt. Bei mancher Kata- strophe hat der Zivilschutz sein Können unter Beweis gestellt. Er war aber - das dürfen wir nicht verheimlichen - mit etwel- chen Leerläufen, besonders in der Ausbildung, behaftet. Es war nicht alles Gold, was glänzte. Aus Zeitgründen kann ich auf diese Mängel nicht mehr eintreten.
Wir haben uns heute mit dem Ausblick zu befassen, in der Mei- nung, dass die gesammelten Erfahrungen ausgewertet wer- den müssen.
Braucht es in Zukunft noch einen eigentlichen Zivilschutz? Ich bin überzeugt, dass die grosse Mehrheit unseres Schweizer- volkes diese Frage aus folgenden Gründen bejahen wird:
Trotz der momentanen Entspannung in Europa ist der ewige Friede auf der Welt leider noch nicht ausgebrochen. Darum muss nach wie vor am ursprünglichen Hauptauftrag des Zivilschutzes festgehalten werden, denn vorbeugen ist besser als heilen.
Die Schweiz wird in Zukunft nicht von Naturkatastrophen wie Erdbeben, Ueberschwemmungen, Chemie- und allenfalls Nuklearunfällen verschont bleiben. Im Hinblick auf die natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen müssen lokal, aber auch überregional und grenzüberschreitend Hilfeleistungen und Schadeneingrenzungen für den Fall von Grossereignis- sen vorbereitet werden.
Wie sieht das Bild des Zivilschutzes für 1995 aus? Der Zivil- schutz 1995 stützt sich somit auf zwei gleich starke Beine. Es sollen unter anderem folgende Schwerpunkte beachtet werden:
Nebst dem Bevölkerungsschutz ist der Kulturgüterschutz ernsthafter voranzutreiben, als dies bisher geschah.
Die föderalistische Organisationsstruktur bleibt; sie wird je- doch vereinfacht und gestrafft. Zum Beispiel wird der Betriebs- schutz aufgehoben und der Brandschutz an die Feuerwehr abgegeben. Wo sinnvoll, soll der Zivilschutz regionalisiert wer- den. Hier denkt man vor allem an die Führung.
Das ist sehr wichtig: Das Gewicht der Massnahmen soll eine Verschiebung erfahren, und zwar von Schutz auf Hilfe und Ret- tung. Es werden vermehrt Verbundlösungen mit Partnerorga- nisationen angestrebt. Die Zusammenarbeit mit der Feuer- wehr wird total neu gestaltet. In Zeiten aktiven Dienstes bleibt die eingespielte Feuerwehr für den Brandschutz zuständig. Dies wird bestimmt zu einer Effizienzsteigerung führen. Der Zi- vilschutz muss mit den technischen Gemeindediensten, den Sanitätsdiensten und den entsprechenden Armeeformatio- nen noch enger als bisher zusammenarbeiten. Die Rettungs-
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formationen des Zivilschutzes stellen neu das Schwergewicht für Katastrophen- und Nothilfe dar.
Der freiwilligen Mitarbeit der Frauen im Zivilschutz kommt nach wie vor eine besondere Bedeutung zu. Es ist dem Zivil- schutz zu wünschen, dass sich noch mehr Frauen dieser hu- manitären Aufgabe annehmen würden.
Die Anforderungen an die Ausbildung nehmen in erhebli- chem Masse zu. Die Ausbildung soll die Motivation der Dienst- pflichtigen fördern und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Zivilschutz stärken, damit die erweiterten Auf- träge gut erfüllt werden können. Die Ausbildung soll zum Herz- stück des neuen Zivilschutzes werden. Eine sorgfältige Eintei- lung soll mithelfen, den richtigen Mann oder die richtige Frau an den richtigen Platz zu bekommen. Die Ausbildungszeiten werden flexibler gestaltet. Hier denkt man vor allem an den Uebertritt der Offiziere vom Militärdienst zum Zivilschutz Die Instruktorenausbildung soll professioneller betrieben werden, und zwar vor allem im didaktischen und methodischen Be- reich. Grosse Beachtung wird der Kaderausbildung ge- schenkt; sie wird zentral vom Bund durchgeführt. Damit wird eine einheitliche Ausbildung möglich. Schliesslich sollen Wie- derholungskurse für Leitungen und Formationen dazu führen, dass der Ausbildungsstand von Kader, Instruktoren und Spe- zialisten auf einen besseren Standard gebracht werden kann. Die Güte der Ausbildung wird über die Güte des «Zivilschut- zes 95» entscheiden, und hier darf nicht gespart werden.
Einsparungen sind auch im Zivilschutz möglich: Der Schutzgrad der Schutzbauten wird vereinheitlicht; auf Notspi- täler wird in Zukunft verzichtet, wenn sie nicht mit oberirdi- schen Spitälern direkt verbunden werden können.
Weitere besondere Sparmassnahmen sind geplant, damit der vorgesehene Kreditrahmen von etwa 220 Millionen Franken pro Jahr eingehalten werden kann. Auf den Ortsfunk wird ebenfalls verzichtet Sanitätsdienstliche Anlagen werden nur noch für 1,5 Prozent der Bevölkerung erstellt Die bisherige Planung ging von 2 Prozent aus.
Zur Realisierung dieses Leitbildes: Es bedarf grosser Anstren- gungen, wenn das neue Zivilschutzleitbild in die Tat umge- setzt werden soll. Die Bevölkerung und die Dienstpflichtigen müssen informiert und motiviert werden. Eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen werden notwendig. Es sind vor al- lem qualifizierte Funktionsträger zu suchen; mit diesen steht oder fällt der Zivilschutz.
Die Absicht des Bundesrates ist klar: Der «Zivilschutz 95» soll stärker, einfacher, flexibler, schneller, kleiner, jünger, kompe- tenter und effizienter werden. Er soll dem veränderten Weltbild Rechnung tragen. Wenn wir unserer Bevölkerung in Not- und Katastrophenzeiten wirkungsvoll helfen wollen, müssen wir den Zivilschutz in der Form bejahen, wie er im Leitbild 95 um- schrieben ist
Zu den Kommissionsberatungen: Herr Bundesrat Koller und der Direktor des Bundesamtes für Zivilschutz, Herr Thüring, haben anlässlich der Kommissionsberatungen die Zielvorstel- lungen des neuen Leitbildes klar dargestellt und alle ge- wünschten Auskünfte erteilt. Der kurze und lesbare Bericht hat zu keinen grossen Diskussionen Anlass gegeben.
Eine Kommissionsminderheit reichte den Antrag ein, dieser Bericht sei an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auf- trag, ein Zivilschutzleitbild zu unterbreiten, das für den Zivil- schutz, allenfalls erweitert durch den neu zu schaffenden Zivil- dienst, in allen Teilen klar vom Militär getrennte Strukturen vor- sieht - dies mit einer Aenderung von Artikel 22bis BV und der daran orientierten Zivilschutzgesetzgebung, die ganz auf die Arbeit in zivilen Bereichen auszurichten sei. In der Kommis- sion wurde der Rückweisungsantrag mit 15 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt
Die gleiche Kommissionsminderheit deponierte noch einen Eventualantrag. Falls der Rückweisungsantrag nicht durch- kommt, soll vom Bericht des Bundesrates in ablehnendem Sinn Kenntnis genommen werden. Der Eventualantrag wurde
in der Kommission mit 14 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt
Die Kommissionsmehrheit beantragt dem Ratsplenum, vom Zivilschutzleitbild, das von den Kantonen und einer breiten Schicht der Zivilschutzpflichtigen gut aufgenommen wurde, in zustimmendem Sinn Kenntnis zu nehmen. Die Kommissions- mehrheit beantragt im weiteren, den Rückweisungs- und den Eventualantrag abzulehnen.
Wir bitten Sie ebenfalls, folgende parlamentarische Vorstösse abzuschreiben: Postulat Allenspach und Motion Ledergerber. Ich nehme noch zur Motion Il der Finanzkommission (Mehr- heit) betreffend die Senkung der Zivilschutzausgaben (Ad 92.038; zu: Bundeshaushalt Sanierungsprogramm 1992) Stellung: Diese Motion war bei den Beratungen des Zivil- schutzleitbildes noch nicht bekannt. Die Sicherheitspolitische Kommission konnte daher dazu nicht Stellung nehmen. Ich vertrete hier nur meine persönliche Auffassung.
Ich habe bereits eingangs erwähnt, dass ein Leitbild eine Ab- sichtserklärung darstellt. Die Details werden in Gesetzen und Verordnungen geregelt. Es ist klar, dass in der heutigen Situa- tion auch der Zivilschutz sparen muss, und er tut es auch. Wenn wir weitere Kürzungen vornehmen wollen, müssen wir die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen ändern. Da es sich ausschliesslich um finanzpolitische Massnahmen han- delt, müssen wir das Leitbild nicht anpassen. Eine Rückwei- sung an den Bundesrat hätte absolut keinen Sinn. Die Forde- rung nach Senkung der Ausgaben muss und darf nicht mit dem Leitbild gekoppelt werden. Die Beitragszahlungen sind gesetzlich verankert. Die Motion müsste also die Aenderung eines Gesetzes zum Ziel haben. Selbstverständlich kann man einen solchen Antrag auch beim Budget stellen.
Eine Annahme der Motion Il der Finanzkommission (Mehrheit) hätte zur Folge, dass Kürzungen im Materialbereich auch ohne Aenderung der gesetzlichen Grundlagen vorgenommen werden müssten. Dies würde allerdings zu Verzögerungen in der Neu- und Umrüstung führen. Ob wir das wollen, ist eine politische Frage. Sie hat aber grundsätzlich nichts mit dem Leitbild zu tun.
Im Bereich Bauten sind Verpflichtungskredite vorhanden, die bezahlt werden müssen. Der Bund kann und darf gegenüber den Kantonen und Gemeinden nicht wortbrüchig werden. Nach meinen Erkundigungen bestehen solche Verpflichtun- gen per Ende 1991 in der Höhe von 235 Millionen Franken. Das Geld ist ausgegeben, und zwar von den Kantonen und Gemeinden. Diese warten sehnlichst auf die Bundessubven- tionen. Verzögerungen würden vor allem kleinere und finanz- schwache Gemeinden ganz hart treffen. Diese mit zusätzli- chen Kosten - Zinsen usw. - zu belasten, wäre unverantwort- lich; sie zählen auf die Bundestreue.
Aus diesen Gründen empfehle ich persönlich Ihnen, die Mo- tion Il der Finanzkommission (Mehrheit), die eine Ueberarbei- tung des Zivilschutzleitbildes beinhaltet, nicht zu überweisen. Sie wird beim falschen Geschäft eingereicht. Das Leitbild re- gelt die Marschrichtung. Konkrete politische Anliegen sind im Zusammenhang mit den diesbezüglichen Gesetzen und mit dem Voranschlag einzubringen.
Zum Schluss möchte ich Herrn Bundesrat Koller und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamtes für Zivilschutz für ihre wertvolle Mitarbeit herzlich danken. Sie ha- ben dieses Leitbild gut durchdacht. In diesen Dank schliesse ich auch Herrn alt Direktor Mumenthaler ein. Er hat für dieses zukünftige Leitbild die richtigen Impulse gegeben. Das gute Leitbild wird seine positiven Wirkungen nicht verfehlen. Ich danke für Ihre Zustimmung.
M. Carobbio, rapporteur: Le plan directeur de la protection ci- vile se base, comme celui de l'armée, sur les objectifs du rap- port sur la politique de sécurité que le Parlement a discutés et approuvés à la fin de la dernière législature. Son but déclaré est celui de redéfinir les tâches, l'organisation et les moyens de la protection civile dans le nouveau contexte de la politique internationale.
Comme le relève le Conseil fédéral: «Les profonds change- ments survenus en Europe demandent de réexaminer l'éten- due des tâches et des moyens de la politique de sécurité». En
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considération du fait que la protection civile, avec l'armée, constitue un des piliers de la politique de sécurité, un nouveau plan directeur s'imposait. On ne pouvait qu'être d'accord. La protection civile que nous connaissons est encore, en bonne partie, celle des années septante, basée sur le rapport sur la politique de sécurité de 1973. Une organisation conçue dans le cadre de la guerre froide et sur la base de l'hypothèse qu'il fallait être prêt à faire face aux conséquences de conflits nu- cléaires. Dans cette optique, les abris antiatomiques représen- taient un des piliers de toute la structure.
En plus des motivations générales, plaidant pour un nouveau plan directeur de la protection civile, d'autres exigences peu- vent être avancées. Par exemple, la nécessité de mettre la pro- tection civile, grâce à une refonte en profondeur, en mesure de mieux faire face à sa mission de protection de la population contre les dangers technologiques et industriels, ou encore d'en simplifier l'organisation en en allégeant la conduite et en évitant de confier les mêmes tâches à plusieurs organismes ou de revoir, compte tenu aussi des problèmes financiers de la Confédération, les engagements et les investissements pour les dépenses de gestion.
Enfin, il fallait aussi tenir compte des conséquences que la ré- forme de l'armée, proposée dans le cadre d'Armée 95, auront logiquement sur la protection civile. Il y a en effet un lien étroit entre les deux plans directeurs. Je me réfère ici aux proposi- tions tendant à renforcer l'engagement de l'armée en cas de catastrophes naturelles et à réduire l'âge maximal de l'obliga- tion de servir.
S'il y a eu unanimité, au sein de la commission, sur la néces- sité de revoir les tâches de la protection civile, des divergences sont tout de suite apparues à propos des mesures à prendre et des propositions de réforme. Ces divergences ont abouti à la présentation de deux propositions de minorité dont nous sommes saisis: celle de M. Steiger préconisant le renvoi du rapport au Conseil fédéral, et celle de M. Gross Andreas visant à prendre acte du rapport en le désapprouvant Ces deux propositions ont été rejetées par 15 voix contre 4 et une abstention.
Avant d'examiner dans le détail les décisions de la commis- sion, je me permets de rappeler brièvement les conclusions que le Conseil fédéral tire de l'analyse de la situation, ainsi que ses propositions. Le plan directeur confirme une des tâches de la protection civile: celle de structure de la protection de la population en cas de conflits militaires, et celle de structure de protection de la population en cas de catastrophes naturelles et technologiques et de secours urgents. En substance, la pro- tection civile sera davantage axée sur l'aide en cas de catastro- phes et sur les secours urgents. L'abaissement de l'âge de li- bération de l'obligation de servir, la simplification des structu- res, l'exécution de certaines tâches au niveau régional, une instruction plus professionnelle, et plus rigoureuse, la mise au point de matériel adapté à des missions plus diversifiées qu'auparavant, ainsi que la réduction des effectifs de près d'un tiers représentent les points essentiels de la réforme.
Le rapport traite en détail de l'engagement de la protection ci- vile en cas de conflits armés, c'est-à-dire de la possibilité de mobiliser les effectifs, en partie ou complètement, pour proté- ger la population et les biens, y compris les biens culturels, en cas de guerre, et de l'engagement de la protection civile en temps de paix dans les cas de catastrophes naturelles ou tech- nologiques. Dans ce cas, la mobilisation, en collaboration avec les autres services, relève de la compétence des commu- nes et des cantons et, dans les cas extraordinaires, du Conseil fédéral.
Pour ce qui concerne la structure et l'organisation, les princi- pes de base restent les mêmes. Les communes restent les principales responsables de la protection civile. Les tâches que les communes ne peuvent pas exécuter, en particulier les tâches d'instruction, reviennent aux cantons et à la Confédéra- tion. L'instruction, selon le plan directeur, devrait revêtir un ca- ractère plus professionnel, ce qui permettra de remédier à un point faible de la protection civile actuelle: il importe de mieux tenir compte du bagage professionnel et militaire dont bénéfi- cient les personnes nouvellement astreintes à servir. De plus, la qualité de l'instruction sera rendue obligatoire, ainsi que des
cours d'introduction différenciés et des cours de 2 à 6 jours. La création de l'Ecole fédérale d'instructeurs constitue une autre amélioration parmi celles qui sont envisagées.
Le principe de l'obligation de servir dans la protection civile est confirmé, cela de 20 à 52 ans, l'âge limite étant aujourd'hui 60 ans. Normalement, les hommes astreints à l'obligation de servir au service militaire passent à la protection civile à 42 ans. La réduction de l'âge de libération de l'obligation de servir devrait, selon le plan directeur, exercer une influence po- sitive sur la motivation des membres de la protection civile. Les femmes peuvent servir dans la protection civile en qualité de volontaires, la même possibilité étant garantie aux étrangers. Dans les années à venir, l'effectif total de la protection civile sera de 380 000 hommes au lieu des 520 000 actuels. La sub- division sera la suivante: 13,5 pour cent seront destinés à la conduite de l'organisation, 37 pour cent à la protection, 39 pour cent aux secours, 10 pour cent à la logistique. Selon la commission, il importe toutefois de rajeunir rapidement les ef- fectifs de la protection civile. Dans ce contexte, le Département fédéral de justice et police a indiqué que, de 1994 à 1996, trois groupes représentant plusieurs classes d'âge seront transfé- rés de l'armée à la protection civile. En ce qui concerne l'as- pect financier, des réductions des dépenses sont envisagées grâce à différentes mesures: le renoncement à l'acquisition du système de radio local, 25 millions de francs en moins; la révi- sion des exigences réglementaires en matière de construction du service sanitaire, 12 millions de francs; la renonciation à la construction d'abris publics dans les communes qui dispo- sent déjà de 90 pour cent des places protégées nécessaires, 5 millions de francs. Cela fait que les besoins estimés à 265 millions peuvent être ramenés à 223 millions de francs, donc près du chiffre budgeté pour l'année 1991.
Mais comme vous le savez, la Commission des finances a dé- posé une motion demandant une réduction d'un quart des dé- penses pour la protection civile. La Commission de la politique de sécurité n'a pas discuté de cette motion au sujet de laquelle je ne peux exprimer que mon avis personnel. Je suis membre de la minorité de la commission qui demande le renvoi du plan directeur du Conseil fédéral. Il est évident que je suis favorable à cette motion. Il y a vraiment la possibilité de faire des réduc- tions de dépenses et des sacrifices dans ce secteur, qui ne coûteront pas beaucoup. En particulier, on peut tranquille- ment ralentir le programme de construction des structures de la protection civile dans les communes. Je suis donc favorable à la motion de la Commission des finances. Lors de la discus- sion en commission, le principe d'une révision du plan direc- teur de la protection civile n'a pas été contesté. La discussion et les divergences ont concerné la place à réserver aux deux tâches prévues: militaire et civile.
La majorité de la commission a donné son adhésion au contenu du rapport, ainsi qu'aux propositions de réforme. Elle a accepté que les deux tâches suivantes conservent une im- portance égale dans la mission de la protection civile pour les années à venir: la préparation à la protection en cas de guerre et les secours en cas de catastrophes naturelles ou technolo- giques. La minorité, dont je fais partie, conteste cette réparti- tion et demande par contre de donner la priorité aux tâches ci- viles. La conséquence, selon la minorité, doit être une révision des structures de la protection civile qui devraient être claire- ment séparées de l'armée, une plus forte réduction des effec- tifs et une plus grande professionnalisation, ainsi qu'une législation sur la protection civile qui devrait permettre de se concentrer sur les activités dans le domaine civil. L'adoption des propositions de la minorité demanderait, évidemment, de revoir le plan directeur, ce qui justifie la proposition de renvoi. Pendant l'examen des chapitres du rapport, diverses ques- tions ont été soulevées, tant de la part des commissaires de la majorité, que de celle des commissaires de la minorité. Parmi les principales, je citerai: le maintien de l'obligation de servir et le maintien du caractère de milice pour la protection civile. On a insisté sur une professionnalisation plus poussée et, en par- ticulier, sur une meilleures utilisation des ressources financiè- res à disposition, et cela, en particulier, dans le secteur de la construction des abris et des diverses structures de la protec- tion civile. Les constructions de la protection civile posent un
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problème particulier. Le niveau atteint dans ce domaine est généralement élevé. Toutefois, plusieurs cantons accusent un certain retard, les communes n'ayant pas voulu voter les cré- dits nécessaires à ces constructions. La commission a, par ail- leurs, critiqué les aspects bureaucratiques de la gestion du dossier des constructions. A l'instar du Conseil fédéral, elle es- time en outre qu'à l'avenir l'accent devra être mis sur l'instruc- tion. Personnellement, je le répète, je pense que l'on peut ré- duire fortement les crédits dans le secteur de la construction. Diverses autres questions ont été soulevées, notamment celle d'une réduction ultérieure des effectifs, toujours dans le but d'une diminution des dépenses de gestion, ou encore celle d'une meilleure définition de la collaboration entre Confédéra- tion et cantons, questions sur lesquelles le rapport prend posi- tion, en partie du moins, comme c'est le cas par exemple pour le maintien du caractère de milice et le renforcement de l'ins- truction. A ce propos, lors des discussions en commission, ce problème a été soulevé par tous et considéré comme un pro- blème crucial. Il a été reconnu que l'instruction que l'on donne aujourd'hui est insuffisante et souffre de graves lacunes. Un plus grand effort est souhaitable à tous les niveaux. La crédibi- lité et l'image de marque de la protection civile sont étroite- ment liées à une meilleure instruction de ses membres.
En conclusion, je vous rappelle que, sur le plan de la procé- dure, nous sommes appelés à prendre acte du rapport sans pouvoir y apporter de modifications. Tout au plus, comme le propose la minorité, pouvons-nous le renvoyer au Conseil fé- déral ou en prendre acte en le désapprouvant.
Au nom de la majorité de la commission, dont je ne fais pas partie, je vous invite à prendre acte du rapport Je saisis l'occa- sion pour remercier, moi aussi, M. Koller, conseiller fédéral, ainsi que ses collaborateurs, des explications qu'ils ont bien voulu nous donner pendant les travaux de la commission.
Steiger, Sprecher der Minderheit: Der neue Direktor des Bun- desamtes für Zivilschutz hat unserer Kommission voller Enthu- siasmus den Effekt des neuen Leitbildes in acht Punkten vor- getragen: Wir werden stärker! Wir werden einfacher! Wir wer- den flexibler! Wir werden schneller! Wir werden zahlenmässig kleiner! Wir werden jünger! Wir werden kompetenter! Wir wer- den effizienter! Daraus sei zu ersehen, dass die berechtigte Kritik am bisherigen Zivilschutz ernst genommen und entspre- chende Lehren gezogen worden seien. Das tönt gut. Sicher ist auch guter Wille dafür da. Aber ich glaube, dass der Zivilschutz aus seiner Krise nur herauskommen kann, wenn seine Zielset- zung, wenn sein Auftrag im Kern neu definiert wird. Hier bringt leider das Leitbild 95 nicht die nötige Weichenstellung. Es wirkt eher wie eine Pflichtübung, ein bisschen im Sinne von Kollege Dünki, der vorhin erläutert hat, dass Leitbilder eben von Zeit zu Zeit überarbeitet werden müssten. Weil jetzt ein neues Armeeleitbild 95 da sei, sei eben auch eine Leitbildan- passung beim Zivilschutz notwendig. Das genügt nicht.
In der Bundesverfassung ist der Zivilschutz heute in erster Li- nie für «den zivilen Schutz der Personen und Güter gegen die Auswirkungen von kriegerischen Ereignissen» vorgesehen. Nur ganz am Schluss von Artikel 22bis wird noch ein «Einsatz von Organisationen des Zivilschutzes zur Nothilfe» erwähnt, welchen das Gesetz ordnen könne.
Die klar militärische, an Kriegsbildern orientierte Hauptauf- gabe steht der allfälligen Nebenaufgabe als sozusagen ziviler Zivilschutz gegenüber. Mit dem neuen bzw. eben nur leicht angepassten Leitbild wird dieser Schutz nun zu einer Art zweitem Hauptauftrag erhoben: ein fauler Kompromiss, wie mir scheint, mit dem die Chance einer wirklichen Neuorientie- rung verscherzt wird; denn für einen wirklichen zivilen Zivil- schutz wäre heute eine breite Akzeptanz vorhanden. Mühe macht genau diese Zwitterposition, die der Zivilschutz heute bei uns hat: das Halbmilitärische im Auftreten und in der Struk- tur, das viele Theoriegerede vom grossen Ernstfall. Die kon- zeptionelle Konzentration auf die vielen durchaus ernsten Fälle, die wir im Zivilbereich als Gefahren und Notstände für unseren Alltag erkennen, wäre da ein grosser Vorteil.
Während meiner eigenen Zivilschutzzeit erlebte ich bei Kadern und Schutzdienstpflichtigen am Anfang durchaus Motivation, eine gewisse Bereitwilligkeit zum Lernen und Handeln. Beides
verfliegt in der Praxis leider sehr bald. Mit dieser Erfahrung stehe ich alles andere als allein. Ursache davon ist weder menschliches Versagen noch organisatorisches Ungeschick im Einzelfall; es stimmt im Konzeptionellen etwas nicht. Das ist auch nicht mit Kosmetik zu korrigieren. Da können Sie, Herr Dünki, noch soviel Gewicht auf die Ausbildung legen. Die Leute müssen vom Ziel und Inhalt dieser Ausbildung über- zeugt werden können. Das ist heute nicht oder nicht mehr der Fall. Nur mit einer wirklichen Neuorientierung bringen wir wirk- lich weg, was über die Jahre an Missstimmung angesammelt wurde. Für viele, der Gesellschaft gegenüber keineswegs pas- sive, gleichgültige Menschen würde ein Engagement dann erst möglich. Oder sollen in Zukunft noch mehr - auch beim Zivilschutz - in die Verweigerung getrieben werden?
Weil für die nächste Zeit eine Totalrevision des Zivilschutzge- setzes vorgesehen ist, sollten wir uns mit diesem Leitbild keine Halbheiten leisten. Es steht auch die Konkretisierung eines Zi- vildienstes bevor. Der neu zu schaffende Zivildienst ist meines Erachtens in die Konzeptüberlegungen, in die neue Konzept- arbeit miteinzubeziehen. Noch möchte ich mich nicht festle- gen, ob eine Zusammenfassung des Zivilschutzes mit dem neu zu schaffenden Zivildienst ein richtiger Weg wäre. Aber ei- niges spricht dafür, einen zivilen Gemeinschaftsdienst umfas- send zu konzipieren. Auch der Abschied vom belasteten Begriff «Zivilschutz» würde dem Zivilschutz garantiert nicht schaden.
Ich orientiere mich dabei nicht allein an meinem eigenen politi- schen Umfeld. Mit grossem Interesse las ich z. B. die Gedan- ken zur Dienstpflicht der Zukunft, welche der frühere FDP- Nationalrat Paul Fäh publiziert hatte. Als Leiter der kantonalen Stabsstelle Koordination der Katastrophenhilfe/Gesamtvertei- digung in Luzern dürfte er die Sachprobleme kennen, und der Verdacht, die Armee schwächen zu wollen, kann ihn kaum tref- fen, wenn er deren klare Trennung vom Zivilschutz vorschlägt. Es ist klar, dass die Armee auch zu zivilen Einsätzen herange- zogen werden kann - subsidiär, wie das Modewort heisst. Das gleiche gilt natürlich umgekehrt. Sollte es je zu einer kriegeri- schen Notlage kommen, wären die Strukturen des Zivilschut- zes vorhanden und bei einer minimalen Koordination auch zu nutzen. Aber es macht keinen Sinn, an zwei Orten den Krieg vorzubereiten und daneben zwecks Akzeptanzförderung hie und da auch noch etwas Nützliches im Zivilbereich zu tun. Das mag als Formulierung salopp sein, aber so empfinden es die Beteiligten heute bis weit hinein in bürgerliche Kreise.
Wenn der Zivilschutz nicht nur ein neues Leitbild, sondern neuen Rückhalt in der Bevölkerung bekommen soll, braucht es mehr als nur Kosmetik. Mit unserem Rückweisungsantrag wollen wir uns auf diesen Weg begeben. Das Resultat könnte konstruktiver sein, als später einen Referendumskampf um das neue Zivilschutzgesetz führen zu müssen.
Gross Andreas, Sprecher der Minderheit: Ich gehöre zur glei- chen Minderheit wie Herr Steiger. Ich möchte Sie bitten, falls Sie - was Sie hoffentlich nicht tun - den Antrag der Minderheit Steiger ablehnen, vom Bericht ablehnend, missbilligend Kenntnis zu nehmen.
Uns käme es nie in den Sinn, den Bundesrat schlechter zu be- handeln als Bürger und Bürgerin. Was wir gestern über den Bundesrat und seinen Schutz diskutiert haben, gilt auch für uns alle. Wir sollten auch die Bürgerinnen und Bürger nicht an- ders, nicht schlechter behandeln als den Bundesrat. Nun ha- ben wir gestern versucht, den Bundesratsbunker abzulehnen, und bitten Sie deswegen jetzt, den Beton, mit dem Sie den Bundesrat fast verschont hätten, auch dem Bürger nicht zuzu- muten.
Ich möchte auch auf eine Bemerkung zurückkommen, die ge- stern Herr Ruckstuhl gemacht hat - er ist jetzt leider aus dem Saal gegangen, vielleicht kommt er wieder -, und Herrn Ruck- stuhl ein Geständnis ablegen. Stellen Sie sich vor, Herr Ruck- stuhl: Ich bin in der Gruppe Schweiz ohne Armee, in der GSoA, gehe sogar regelmässig an Sitzungen und bin noch stolz dar- auf. Ich gebe zu, ich mache das freiwillig, weil ich vom Recht Gebrauch gemacht habe, das in der Schweiz seit 1848 be- steht, nämlich dass sich Gleichgesinnte zusammentun kön- nen, um gemeinsam stärker zu sein als allein. Ich gebe auch
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zu, dass insofern ein Unterschied zur Armee besteht, als man in der Armee unfreiwillig ist - man ist vielleicht gerne dort, aber im Prinzip unfreiwillig. Deshalb kann man dem Umstand, der GSoA anzugehören, nicht mit dem Vorwurf begegnen, der an- dere sei in der Armee. Sie haben aber, Herr Ruckstuhl, in die- sem Zusammenhang den Vorwurf einer Interessenverflech- tung, das Argument der Befangenheit, ins Spiel gebracht. Da- gegen muss ich mich vehement wehren. Das wäre das glei- che, wie wenn hier die Trennung von Kirche und Staat zur Dis- kussion stände und ein Christ nicht zu dieser Frage Stellung nehmen dürfte. Wenn Sie also dann reden möchten, würde Ih- nen einer sagen, Sie seien Christ und Sie sollten schweigen. Das geht nicht. Wenn man die Sache unter dem Blickwinkel der Interessenverflechtungen sehen wollte - ich persönlich habe es abgelehnt, den Zivilschutz auf diese Frage zu reduzie- ren -, müssten sich hier alle Architekten, Bauherren, Zement- fabrikanten und Zementmischer als befangen erklären, das heisst all jene, die insgeheim zugeben, dass der Zivilschutz für den eigentlichen Zweck tatsächlich nicht mehr eine grosse Be- deutung hat, die aber eine krisensichere Auftragssituation schätzen und deshalb die alte Konzeption nicht in Frage ge- stellt haben möchten. Dabei geht es um jene, die indirekt oder direkt pekuniär profitieren. Sie dürfen uns daher nichts vorwer- fen, wenn wir uns genau wie Sie mit jenen zusammentun, die uns nahestehen, um gemeinsam zu politisieren. Unsere politi- schen Mitgliedschaften sollten wir einander ganz allgemein nicht vorwerfen!
Herr Bundesrat Koller, Sie haben in einem anderen Zusam- menhang darauf hingewiesen, wer A gesagt habe, müsse auch B sagen. Ich weiss nicht, ob das eine Appenzeller oder eine generelle Weisheit ist, aber ich akzeptiere sie. Wir disku- tieren aber jetzt über eine Frage, bei der in den fünfziger Jah- ren A und seither nicht nur B, sondern C, D und F gesagt wor- den ist. Ich denke, wir sollten endlich wieder darauf zurück- kommen und uns fragen, ob das A noch richtig sei, und, wenn nicht, uns getrauen, Halt zu sagen.
Gestern ist im Zusammenhang mit dem Bundesratsbunker le- gitimerweise und nachvollziehbar dargestellt worden, dass das A heute nicht mehr ganz so richtig sein dürfte, wie es da- mals der Mehrheit erschien. Glauben Sie nicht, es sei ange- bracht, sich grundsätzlich zu fragen, ob diese Konzeption des Krieges und des Ueberlebens, diese betonlastige Form des Unter-den-Boden-Gehens, um einen Angriff kurzfristig zu überleben, immer noch richtig ist? Denken Sie nicht, dass man - angesichts der Veränderungen in der Kriegführung und der Bedrohungslage in Mitteleuropa im Vergleich zu den fünf- ziger Jahren - den Mut haben sollte, die Voraussetzungen zu überdenken und Halt zu sagen? Man kann das tun, indem man eine Bedenkzeit verlangt, wie es die Minderheit Steiger mit ihrem Antrag bezweckt, oder indem man sagt: nein, so nicht.
Wir wollen es anders: Wir stellen das militärische Standbein, das Sie immer noch sehen und akzeptieren, in Frage und wol- len das zivile Spielbein, das Sie jetzt daneben aufbauen, das aber mit dem Standbein in einen grundsätzlichen Konflikt kommt, separat aufbauen.
Es gibt noch andere Kinder der fünfziger Jahre, gleichsam Ver- wandte des Zivilschutzes - auch sie sind relativ betonhaltig -, die in den letzten Jahren durchaus in Zweifel gezogen worden sind. Ich denke an den Atomkraftwerk- und an den National- strassenbau. Beim Atomkraftwerkbau hat das Volk ein Morato- rium eingeführt. Bei den Nationalstrassen ist man sich be- wusst geworden, dass es zum Teil des Guten zuviel war. Man hat akzeptiert, dass es so nicht weitergehen kann. Wir fördern den öffentlichen Verkehr nun ganz anders. Ich habe den Ein- druck, nur beim Zivilschutz machen wir so weiter, als sei nichts geschehen; nur hier getrauen wir uns nicht, uns differenziert und kritisch an der neuen Ausgangslage zu orientieren, wie wir das beim Atomkraftwerkbau und bei der Verkehrspolitik getan haben.
Ich ersuche Sie, über den eigenen Schatten zu springen und sich zu überlegen, ob es nicht stimmt, dass sich die Bedro- hungslage geändert hat und man Kriege eher verhindern muss, statt sie unter dem Boden überleben zu wollen. Wir müssen den Zivilschutz grundsätzlich neu überdenken, ent-
weder indem wir den Rückweisungsantrag annehmen oder in- dem wir dieses Leitbild ablehnen. Die Tatsache, dass einmal A gesagt worden ist, darf kein Grund sein, dass es dereinst ein X, Y, Z geben muss. Das dürfen wir unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern nicht antun. Wir haben die Aufgabe, uns über die Wandlungen Rechenschaft zu geben, die geänderte Situa- tion neu zu erkennen und daraus die Konsequenzen zu zie- hen. Keinesfalls darf man etwas, das in den fünfziger Jahren als richtig empfunden worden ist, im 21. Jahrhundert weiter- führen, obwohl man doch allgemein weiss - wie es gestern zum Ausdruck gekommen ist -, dass sich die Situation total verändert hat. Die Voraussetzungen sind nicht mehr die glei- chen. Das muss dazu führen, dass auch die Politik geändert wird. Andernfalls werden wir unserer Verantwortung nicht gerecht.
Bonny: Im Rahmen der Beratungen über das Sanierungspa- ket (92.038) sind auch zusätzliche Vorstösse in Form von Kom- missionsmotionen verabschiedet worden. Die Entstehungs- geschichte ist relativ einfach. Wir hatten das Gefühl, dass das Paket nicht genüge, sogar wenn wir es voll durchziehen - was auch geschehen ist. So entstand die Motion I, die wir überwie- sen haben und die vorsieht, dass der Bundesrat eine zusätzli- che Sparrunde und ein zusätzliches Sanierungspaket ma- chen muss; dies mit dem Ziel, eine Milliarde Franken pro Jahr einzusparen.
In diesem Zusammenhang wurde von seiten des Bundesrates gesagt, wir würden immer vom Sparen reden, aber nie sagen, wo gespart werden solle. Kollege Borel François griff dann ein und brachte einen Vorschlag für eine Kommissionsmotion ein, der mit 9 zu 8 Stimmen durchgegangen ist: Mit der Motion II der Finanzkommission (Mehrheit) wird der Bundesrat eingela- den, das Zivilschutzleitbild, das wir jetzt beraten, «so zu über- arbeiten, dass die für diesen Zweck bestimmten jährlichen Ausgaben kurz- und mittelfristig um 25 Prozent gesenkt wer- den können». Die Mehrheit der Kommission hat damit zum Ausdruck bringen wollen, dass wir mithelfen sollten, solche Sparmöglichkeiten aufzuzeigen. Ich muss Ihnen auch geste- hen, dass bei diesem Entscheid die Kommission nicht in ein linkes und ein rechtes Lager gespalten war. Es gibt auch im bürgerlichen Lager verschiedene Kollegen, die feststellen, dass beim Zivilschutz einiges zu überarbeiten und einzuspa- ren sei. Vor allem wollte man verhindern, dass nun bei den Ausgaben - die Gefahr besteht allgemein - von sehr hohen Wunschplafonds ausgegangen wird, die noch unter ganz an- deren finanziellen Voraussetzungen festgelegt wurden. Wenn man so reduziert, gibt es natürlich keine echten Einsparun- gen. Das waren die Gründe für die Mehrheit der Kommission. Die Minderheit der Kommission, der auch ich angehöre, war der Meinung, dass die Motion I ausdrücklich verlangt, es seien im Rahmen dieser zusätzlichen Sparrunde alle Departemente sowie die Bundeskanzlei und die Parlamentsdienste einzu- spannen, was auch den Zivilschutz erfasst. Mit anderen Wor- ten: Die Kommissionsminderheit war auch der Meinung, dass der Zivilschutz nicht ausgespart werden solle; aber die Mehr- heit schlägt Ihnen mit der Motion Il diese konkrete Mass- nahme vor.
Im Namen der Mehrheit der Finanzkommission empfehle ich Ihnen, dieser Motion (Ad 92.038) zuzustimmen.
M. Borel François: Il ne s'agit pas, du point de vue de la majo- rité de la Commission des finances, de refuser le plan direc- teur de la protection civile, ni de le renvoyer au calendes grec- ques; il n'est pas question de démanteler la protection civile, il s'agit simplement de lui demander de prendre part aux mesu- res d'économies dont nous avons décidé et dont nous de- vrons encore décider.
Dans la réponse du Conseil fédéral à la motion, les responsa- bles de la protection civile disent avoir déjà économisé puis- que le budget idéal a été ramené à la réalité du budget 91. C'est vrai, il y avait un budget idéal de la protection civile, qui a été ramené aux chiffres du budget 91. Mais, à cette époque, le budget 91 prévoyait un très léger bénéfice. Nous connaissons maintenant la réalité des chiffres: ce très léger bénéfice s'est soldé par un déficit de 2 milliards, et c'est là que les problèmes
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Plan directeur de la protection civile
ont commencé, d'où cet exercice d'assainissement des finan- ces fédérales.
Dès lors, nous ne pouvons pas dire qu'un effort pris en consi- dération dans le cadre du budget 91 est suffisant, tous les au- tres secteurs doivent actuellement réexaminer la situation en fonction des chiffres actuels et non pas de ceux que l'on espé- rait à la fin 1990 pour l'année 1991.
A la Commission des finances, nous avons été interpellés par le Conseil fédéral en ces termes: «Vous souhaitez économiser plus. Mais où?» Personnellement, j'ai trouvé un secteur d'éco- nomies possibles. Si chaque membre de la Commission des finances avait fait le même effort et si, après tri, il s'était avéré qu'une idée sur deux était bonne, nous serions déjà arrivés aux trois quarts de milliard d'économies.
C'est en quelque sorte la raison pour laquelle la protection ci- vile se trouve maintenant isolée, non pas dans les faits mais dans la forme puisqu'elle figure dans une motion. Mais rappe- lons que dans les mesures d'économies ciblées qui dépas- sent les 10 pour cent, toute une série de secteurs ont déjà été touchés: l'agriculture, par exemple, dont certains secteurs l'ont été à un taux supérieur, ou encore la culture, l'économie forestière, l'économie touristique, etc. Si l'armée a été épar- gnée, si l'on n'a pas suivi la proposition du groupe socialiste qui la concernait, c'est avec l'argument justifié que l'armée avait, ces dernières années, fortement diminué son taux de croissance, et qu'elle avait fourni un réel effort, plus important que celui de la protection civile, en particulier, afin d'économi- ser et assainir les finances fédérales dans le cadre des dépen- ses. Dès lors, personne ne comprendrait que, la question étant posée, l'on ne précise pas que la protection civile doit aussi faire sa part d'efforts. Par conséquent, il y aurait lieu de lui demander davantage que le 10 pour cent consenti par les autres secteurs. Mais, je le rappelle, il ne s'agit pas de déman- teler la protection civile.
A la lecture du rapport sur le plan directeur, on constate que l'objectif est d'être prêt en 2010. Tout devra être en place, tant en ce qui concerne le matériel que les constructions, la forma- tion et les structures. La motion propose d'économiser 25 pour cent à court et à moyen terme. Si nous prenions comme exemple un laps de temps de huit ans, durant lequel on économiserait 25 pour cent, en espérant que d'ici là les fi- nances soient à nouveau saines, cela représenterait - 25 pour cent de 8 ans égalent 2 ans - un retard de 2 ans. Par consé- quent, en 1992, nous décidons que l'objectif est non pas de terminer en 2010 mais en 2012. Je prétends donc que nous n'assénerions pas un coup fatal à la construction de notre pro- tection civile si nous portions le délai de réalisation de 18 à 20 ans.
C'est la raison pour laquelle, au nom de la majorité de la Com- mission des finances qui, par 9 voix contre 8 et de nombreu- ses abstentions, a estimé que la protection civile devait fournir sa part d'efforts en la matière, je vous prie d'aller dans le même sens.
Frey Walter: Ich spreche für die Minderheit der Finanzkommis- sion - die mit 8 zu 9 Stimmen knapp unterlegen ist - und bitte Sie, diese Motion II (Ad 92.038) abzulehnen.
Wir haben zwei Motionen der Finanzkommission zu behan- deln. Die Motion I beinhaltet einen Auftrag an den Bundesrat, zusätzlich 1 Milliarde Schweizerfranken einzusparen; der Auf- trag ist nicht spezifiziert. Der Bundesrat wird aufgefordert, 1 Milliarde zu sparen und uns zu sagen, wie er dies zu tun ge- denkt, also seinen Pflichten nachzukommen und zu regieren. Es ist meiner Meinung nach nicht Sache des Parlamentes, diese Sparvorschläge zu quantifizieren.
Nun kommen wir mit einer zweiten Motion, die eine 25prozen- tige Kosteneinsparung beim Zivilschutz fordert. Dies ist will- kürlich und falsch. Warum ist es willkürlich, und warum ist es falsch? Es geht nicht an, dass man einzelne Kosten aus der Bundesrechnung herausnimmt und dort präzise Sparvor- schläge macht - sonst könnten wir auf willkürliche Art und Weise beispielsweise auch eine 30prozentige Einschränkung der Kosten bei der Entwicklungshilfe beantragen, oder wir könnten eine 50prozentige Reduzierung der Osthilfe-Kredite beantragen, oder wir könnten in bezug auf die Asylantenko-
sten sagen, dass sie um 70 Prozent abgebaut werden müs- sen. Sie sehen: Wenn Sie einer solchen Motion zustimmen, er- öffnen Sie der Finanzkommission die Möglichkeit, gezielt in je- dem Bereich zu motionieren. Sie können sich vorstellen, wel- ches Tohuwabohu sich daraus ergeben würde. Die unter- schiedlichsten politischen Auffassungen würden hier in Moti- onsform gegeneinander ausgespielt. Wir wollen bei der Ar- mee reduzieren; die anderen wollen bei der Entwicklungshilfe reduzieren. Ich glaube, das ist nicht die Aufgabe der Finanz- kommission. Es ist durchaus angängig, dass man sagt: Wir wollen eine zusätzliche Milliarde sparen. Aber es ist nachher am Bundesrat zu sagen, wo man sparen will.
Mit dem Zivilschutz hat man erst noch das falsche Thema ge- wählt. Wir diskutieren nämlich erst heute miteinander über das Leitbild; wir haben es noch gar nicht beschlossen. Wenn Sie das Leitbild und die damit verbundenen Kosten genau studie- ren, dann sehen Sie, dass der Zivilschutz in bezug auf den Fi- nanzplan 1991 schon mit dem Ihnen vorgeschlagenen Leitbild enorm Kosten spart, nämlich etwa 60 Millionen Franken bei ei- nem Gesamtbudget von etwa 216 Millionen Franken; das sind mehr als die geforderten 25 Prozent. Es wurde also nicht nur prinzipiell eine falsche Motion eingereicht, sondern mit dem Zivilschutz, der dafür herhalten muss, ein absolut falsches Bei- spiel gewählt. Die Motion wurde mit dem durchsichtigen Ziel eingereicht, einen Beitrag des Parlamentes am Kostensparen zu fordern.
Ich bitte Sie, zuerst einmal das Zivilschutzleitbild zu diskutie- ren und zur Kenntnis zu nehmen, dass die Kosten mit diesem Leitbild stark gesenkt werden; ich bitte Sie aber auch, auf diese völlig unnütze Motion II der Finanzkommission (Mehr- heit) zu verzichten und sie grossmehrheitlich abzulehnen. Ich darf in dieser Beziehung auch für die geschlossene SVP-Frak- tion sprechen.
Keller Anton: Ich habe diesen Ablehnungsantrag seinerzeit eingereicht, weil damals noch kein Antrag der Minderheit der Finanzkommission auf Ablehnung der Motion vorlag. Ich wusste also nicht, dass es in der Finanzkommission eine ab- lehnende Minderheit gibt, und ich wusste auch nicht, dass sie so gross ist.
Ich bitte Sie, diese Motion Il der Finanzkommission (Mehrheit) abzulehnen. Sie bedeutet eine eigentliche Rückweisung die- ses Geschäftes an den Bundesrat, mit dem Auftrag, dieses Leitbild zu überarbeiten; denn aus diesen Folgekosten 25 Pro- zent kurz- und mittelfristig herauszubrechen, erfordert zweifel- los eine eigentliche Ueberarbeitung. Ich möchte das kurz begründen:
Ich erachte die Rückweisung des Geschäfts als unverhält- nismässig, denn das Leitbild hat allgemein und in den entspre- chenden Fachkreisen und in der Bevölkerung - und auch im Ständerat - gute Aufnahme gefunden.
Ein Leitbild ist eine Absichtserklärung auf längere Sicht. Es ist nicht am Platz, in einem auf lange Sicht konzipierten Leitbild aus einem sektoriellen Interesse heraus kurz- und mittelfri- stige Anträge zur Abänderung zu stellen. Es gibt andere Orte, um den finanziellen Einfluss geltend zu machen: das Budget, gesetzliche Grundlagen und die Finanzpläne.
Ich erachte diese Motion als kontraproduktiv. Wir setzen gleichzeitig mit dem Zivilschutzleitbild 95 das Armeeleitbild 95 um. Diese beiden Unternehmungen hängen zusammen, und der Anschluss muss gewährleistet sein. Wir müssen beden- ken, dass mit der Annahme des Armeeleitbildes 95 sehr viele Männer nach dem 42. Altersjahr in den Zivilschutz übertreten werden, und zwar gleichzeitig. Deswegen muss diese An- schlussgesetzgebung auch des Zivilschutzes erfolgt sein.
Wenn wir nun dieses Geschäft nicht zu Ende beraten können, wenn wir die Beratung hier praktisch aussetzen müssen und auf ein neues, überarbeitetes Leitbild warten müssen, besteht die Gefahr, dass die gesetzlichen Grundlagen des Zivilschut- zes nicht rechtzeitig vorhanden sind.
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sehr viel Ausbildung erfordert, auch sehr viel Einübung, sehr viel an Umstellung der Organisation -, diesen Einschnitt vor- zunehmen. Der Zivilschutz braucht nach der Beratung dieses Leitbildes Auftrieb und nicht Dämpfung oder gar Lähmung. Es ist auch nicht so, dass im Zivilschutz nicht gespart wird. Le- sen Sie die Seiten 41 und 42 des Leitbildes durch. Das ist ein eigentlicher Verzichtkatalog; es wird auch auf sehr wichtige Dinge, beispielsweise auf das beschaffungsreife Ortsfunk- system, verzichtet.
Weiter gehende Verzichte, sagt der Bundesrat, würden die Er- füllung des Auftrages in Frage stellen, und ähnlich lauten die Signale auch aus den Kantonen. Dieser Eingriff um einen Vier- tel ist eine schwerwiegende Operation. Es ist eine Amputation, unbedacht, nach dem Prinzip, dass ein treuer Hund allenfalls auch noch auf drei Beinen gehen kann.
Ich bitte Sie um Ablehnung der Motion II der Finanzkommis- sion (Mehrheit).
Bürgi: Der Bericht über Einsatz und Organisation des Zivil- schutzes zieht die Konsequenzen aus den jüngsten Umwäl- zungen und aus der Neueinschätzung der sicherheitspoliti- schen Notwendigkeit in der Schweiz.
Die CVP-Fraktion unterstützt den Bundesrat, der dem Zivil- schutz der Zukunft zwei Hauptaufträge erteilt: Erstens trifft der Zivilschutz die erforderlichen Massnahmen zum Schutz, zur Rettung und zur Betreuung der Bevölkerung im Falle bewaff- neter Konflikte wie bisher, und zweitens leistet er neu in Zu- sammenarbeit mit den dafür vorgesehenen Einsatzdiensten, Hilfe bei natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen sowie in anderen Notlagen. Mit der Hilfeleistung bei Katastrophen wird im Sinne einer Neuausrichtung ein neuer Akzent gesetzt. Zusätzlich trifft der Zivilschutz die notwendigen Massnahmen zum Schutz von Kulturgütern im Falle bewaffneter Konflikte. Er ist auch in der Lage, grenzüberschreitende Einsätze durchzu- führen.
Der Bericht zeigt auf, wie diese Neuausrichtung umgesetzt werden soll. Der Einsatz des Zivilschutzes bei bewaffneten Konflikten, aber auch bei Katastrophen in Friedenszeiten so- wie in anderen Notlagen wird ausführlich dargestellt.
Im Anhang des Berichts sind die wichtigsten Neuerungen sehr gut und übersichtlich zusammengestellt. Das neue Zivil- schutzleitbild will Bewährtes beibehalten - das ist die Schutz- dienstpflicht und damit das Milizsystem -, weil der umfas- sende Auftrag nicht mit Freiwilligen gelöst werden kann. Die CVP-Fraktion unterstützt auch hier die Meinung des Bundes- rates.
Der Sollbestand soll von 500 000 auf 380 000 Mann reduziert werden; auch die Altersgrenze soll gesenkt werden. Der Zivil- schutz soll verbessert, flexibler und effizienter werden. Die Hauptträgerschaft bleiben die Gemeinden, weil Schutz, Ret- tung und Betreuung am effizientesten auf Gemeindestufe ge- löst werden können. Die vorsorglichen Schutzvorkehrungen bleiben auch in Zukunft die entscheidenden Elemente für ei- nen wirksamen Bevölkerungsschutz
Mit Rücksicht auf die knapper werdenden Bundesmittel hat der Bundesrat Prioritäten gesetzt und auf Wünschbares ver- zichtet. Diese bereits in Kraft gesetzten Massnahmen bringen dem Bund in den nächsten Jahren Einsparungen von über 1,2 Milliarden Franken.
Der CVP-Fraktion gibt das schlechte Image des Zivilschutzes zu denken. Man hofft, dass das Leitbild 95 in diesem Bereich zu echten Verbesserungen führt. Die CVP-Fraktion begrüsst auch die vom Bundesrat gesetzten finanziellen Prioritäten. Un- ter Berücksichtigung des heutigen Ausbaustandes und der stärkeren Gewichtung der Katastrophen- und Nothilfe sind die Prioritäten wie folgt gesetzt: erstens Ausbildung, zweitens Ma- terial und drittens Schutzbauten.
Die von beiden Räten beschlossene 2. Bauetappe des Zivil- schutz-Ausbildungszentrums in Schwarzenburg und auch die Schaffung der Instruktorenschule des Bundes tragen zur Ver- wirklichung des Leitbildes wesentlich bei.
Die CVP-Fraktion misst der Katastrophen- und Nothilfe einen grossen Stellenwert bei. Wir hoffen, mit der besseren Ausbil- dung der Mannschaft und der Kaderleute das schlechte Image des Zivilschutzes aufzubessern. Neben der Grundaus-
bildung sollen möglichst praktische Einsätze das Ganze inter- essanter machen. Man hat die richtigen Konsequenzen aus der Vergangenheit gezogen. Vor allem halten wir die ange- strebte Aufgabenteilung mit der Feuerwehr und die vorgese- hene Personalunion mit dem Gemeindeführungsstab für gute Lösungen.
Wie gut das in den Gemeinden funktioniert, hat im Sommer ein Ernstfall in Einsiedeln gezeigt. Ein schweres Hagelwetter mit Ueberschwemmungen hatte verschiedene Alpzufahrten und Zufahrten zu Bauernhöfen verschüttet. Kurze Zeit nach dem Unwetter war der Gemeindeführungsstab von Einsiedeln in Aktion und besichtigte die Schäden; er konnte sofort entspre- chende Massnahmen treffen. In der zweiten Phase wurde der Zivilschutz für die notwendigen Räumungsarbeiten aufgebo- ten. Bereits drei Tage später ist das Militär eingetroffen, um die schweren Schäden zu beheben. Es ist also eine gute Zusam- menarbeit zwischen Gemeindeführungsstab, Zivilschutz und Militär notwendig, und darum kann man Militär und Zivilschutz nicht trennen.
Wir hoffen ja, dass in Zukunft für den Zivilschutz nur solche Ein- sätze notwendig werden. Aber trotzdem dürfen wir Atom- unfälle und kriegerische Ereignisse nicht vergessen, dabei denke ich z. B. an «Jugoslawien».
Die CVP-Fraktion möchte die Verbesserungen und Einsparun- gen, die das Zivilschutzleitbild aufzeigt, möglichst schnell um- setzen. Der Zivilschutz muss bei den Einsparungen der Armee gleichgestellt werden. Es wäre unlogisch, einerseits die Ar- meeausgaben abzubauen und andererseits die Zivilschutz- ausgaben auszubauen.
Die CVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, die Motion II der Finanz- kommission (Mehrheit) (Ad 92.038) abzulehnen. Mit der An- nahme dieser Motion würde man den Gemeinden einen schlechten Dienst erweisen. Wenn Kürzungen vorgenommen werden müssen, kann man diese über das Budget vorneh- men. Das neue Leitbild sieht ja auch Kürzungen vor.
Die CVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, vom Zivilschutzleitbild im zustimmenden Sinne Kenntnis zu nehmen und den Rückwei- sungsantrag der Minderheit abzulehnen.
M. Ducret: Je m'exprime au nom de quelques députés démo- crates-chrétiens qui ne partagent pas forcément tout l'opti- misme et l'enthousiasme de la majorité du groupe à propos de la protection civile.
Le rapport du Conseil federal ne dissipe pas totalement - il faut le reconnaître - le malaise que ressentent de nombreux ci- toyens sur la raison d'être de la protection civile et, plus préci- sément, sur son rôle, sur les moyens mis à sa disposition et sur son efficacité. C'est ce qui explique, notamment, une certaine compréhension pour les mesures d'économies proposées.
Certes, bon nombre de questions trouvent un début de ré- ponse dans ce rapport: élargissement du champ d'action de la protection civile; temps de service; réduction des effectifs; coordination avec les secours institutionnels; professionnali- sation de l'encadrement et de l'instruction, etc. Mais ces ob- jectifs, si nécessaires soient-ils, ne peuvent pas nous enlever le sentiment que, dans une situation de guerre ou de catastro- phe, il régnera dans nos villes et campagnes un désordre qui ne pourra pas être compensé par la seule bonne volonté des responsables de la PC. Au surplus, ce sentiment se double du constat que, vingt ans après que le Conseil fédéral a défini la mission prioritaire de protection de la population, la politique des abris, clé de voûte de la protection civile comme l'était, il n'y a pas si longtemps encore, celle du Réduit national pour notre armée, est complètement dépassée par les différents ty- pes d'événements qui pourraient toucher notre pays ou certai- nes de ses régions.
Contrairement à ce que certains veulent nous faire croire, la protection civile n'est pas une assurance tous risques. Contre le danger chimique, les inondations, les tremblements de terre, même contre certains bombardements, les abris ne constituent pas les meilleurs refuges. Ils peuvent au contraire représenter des pièges que la mauvaise instruction de leurs utilisateurs rendra plus dangereux encore.
Et c'est sur ce point que j'aimerais particulièrement intervenir et insister. Si les abris collectifs, Monsieur le Conseiller fédéral,
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grâce aux différents échelons de la PC, peuvent donner le sen- timent d'être relativement efficaces, en revanche les abris pri- vés, particulièrement ceux qui sont construits dans les mai- sons individuelles, paraissent davantage relever du gadget et de l'imagerie helvétique que d'une mesure sérieusement adaptée au but recherché.
Depuis de nombreuses années, les Suisses consacrent des sommes considérables à la construction de tels abris. Jusqu'il y a peu, ils ne rechignaient pas trop, parce que les subventions cantonales contribuaient au financement, là d'une cave à vin, là d'un dépôt, là d'un carnotzet. Aujourd'hui, la situation se présente différemment. Les subventions ont été très souvent supprimées, les abris doivent être équipés d'installations aussi encombrantes qu'inutilisables, et l'instruction des pro- priétaires est tellement lacunaire, pour ne pas dire nulle, qu'il n'est pas téméraire de prétendre qu'en cas de catastrophes non programmées - mais ce n'est pas leur caractéristique pre- mière - ces abris ne répondront pas à leur but
Alors, Monsieur le Conseiller fédéral, comme je n'ai pas une passion débordante pour l'inutile et l'inefficace, j'en viens à me demander s'il ne serait pas raisonnable, aujourd'hui, d'aban- donner l'obligation de construire de tels abris. Cela permettrait de réaliser de substantielles économies et l'on renoncerait ainsi à ces rentes de situation auxquelles semblent tellement tenir tous ces fournisseurs, constructeurs et autres amateurs de ce généreux fromage qu'est la protection civile.
En d'autres termes, et plus sérieusement, ne serait-il pas temps, Monsieur le Conseiller fédéral, de constater qu'en la matière une véritable réforme suppose des choix qui peuvent imposer de véritables abandons de trajectoire au profit de me- sures répondant avec certitude aux besoins?
Ledergerber: Ich bin erstaunt. Wenn man den Vorrednern zu- gehört hat, hat man den Eindruck gewonnen, im Bereich Zivil- schutz sei in der Schweiz alles mehr oder weniger zum Guten bestellt. In Tat und Wahrheit - das wissen Sie eigentlich alle - ist der Zivilschutz reformbedürftig, und zwar an Haupt und Gliedern.
Die heutige Situation ist unhaltbar geworden. Das Ausmass der Demotivation bei den 520 000 Männern und Frauen, die im Zivilschutz eingeteilt sind, ist unübersehbar. Die schlecht ausgebildeten Kader und der oft beklagte Leerlauf in der Aus- bildung sind den Bürgerinnen und Bürgern einfach nicht mehr länger zuzumuten. Sie wissen das. Eine grundlegende Reform des Zivilschutzes wäre somit grundsätzlich zu be- grüssen.
Das heute zur Diskussion stehende neue Zivilschutzkonzept des Bundesrates bringt diese Reform aber nicht. Die Vorlage ist immer noch ein an Massenkrieg orientiertes Zivilschutzkon- zept statt ein den heutigen Bedrohungen und Aufgaben ange- passtes Schutzkonzept. Anders gesagt: Dieses Konzept will uns immer noch dort mit grossem Aufwand schützen, wo wir Schutz praktisch nicht mehr nötig haben. Aber dort, wo wir Schutz nötig hätten, nämlich im Bereich der zivilisatorischen und technischen Risiken, kann dieses Konzept den Schutz nicht bringen, ausser mit ein paar schönen Worten.
Die Vorlage droht einmal mehr unsere eklatante Unfähigkeit zu beweisen, im Bereich der Gesamtverteidigung Reformen zu ergreifen, die tatsächlich den neuen Gegebenheiten ent- sprächen.
Sie wissen, der Zivilschutz entstand aus den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges. Im Kampf gegen Nazideutschland wur- den die Städte zum strategischen Ziel der alliierten Bombar- dierungen, und die Opfer unter der Zivilbevölkerung waren schrecklich. Das daraus entstandene Schutzraumkonzept wurde in den folgenden Jahrzehnten mehr oder weniger gut - wahrscheinlich eher weniger gut - auf die nuklearen und che- mischen Bedrohungen ausgeweitet. Die Schweiz verfügt heute wohl über die höchste Zahl von Schutzplätzen und hat dafür Dutzende von Milliarden Franken aufgewendet. Der Zivil- schutz wurde in dieser Zeit vom allergrössten Teil der Bevölke- rung mitgetragen.
Heute aber hat sich die Bedrohungslage ganz wesentlich ver- ändert. Wir stehen nicht mehr unter der ständigen Bedrohung durch einen nuklearen Holocaust, und die Gefahr, in einen
Krieg mit C-Waffen verwickelt zu werden, ist praktisch gleich Null. Dafür haben die Risiken - ich habe es schon erwähnt - von zivilisatorischen Katastrophen und Jahrtausendunwettern massiv zugenommen.
Wenn wir das Schutzziel für die Bevölkerung neu definieren und die zur Verfügung stehenden Mittel darauf ausrichten, dann müssen wir den Zivilschutz grundsätzlich neu konzipie- ren. Das neue Leitbild tut das nicht, sondern es retuschiert, es verbessert punktuell, und es bleibt gesamthaft gesehen ein untaugliches und teures Riesengebilde.
Ich will ganz kurz zusammenfassen, was diese Reform bringt: Die Massenorganisation wird beibehalten; die Zahl etwas ge- senkt - von 520 000 auf 380 000 Männer und Frauen -; das Dienstpflichtalter auf 52 Jahre gesenkt; die Organisation et- was verbessert; die durch die sogenannte Armeereform frei- werdenden Militärkader - ab 42 Jahren - werden vom Zivil- schutz übernommen, mit Ausnahme der Stabsoffiziere. Warum eigentlich?
Es wird ein zusätzlicher Hauptauftrag erteilt, nämlich: Der Zivil- schutz leistet nach dem Grundsatz «einfach, rasch und im Ver- bund» in Zusammenarbeit mit den dafür vorgesehenen Ein- satzdiensten Hilfe bei natur- und zivilisationsbedingten Kata- strophen und in anderen Notlagen. So lautet der neue Auftrag. Dieser Zivilschutz kostet den Bund gemäss Konzept weiterhin jährlich über 220 Millionen Franken. Die privaten Bauträger werden weiterhin rund eine Milliarde Franken an zusätzlichen jährlichen Bauinvestitionen aufwenden müssen. Die sozialde- mokratische Fraktion ist der festen Ueberzeugung, dass eine Zivilschutz-Massenorganisation heute und auf absehbare Zeit nicht mehr notwendig ist und dass durch noch so viele militäri- sche Kader die Motivation der Dienstpflichtigen nicht wieder- hergestellt werden kann. Allerdings wäre es sinnvoll, eine Ka- derorganisation aufrechtzuerhalten und deren Mitglieder möglichst gut auszubilden. Dazu reichen die Mittel und die Ka- pazitäten. Auf diese Weise könnte sogar sichergestellt wer- den, dass ein breitangelegter Zivilschutz in künftigen Zeiten, wenn sich irgendwo eine Bedrohungslage fundamental än- dern sollte, wieder in kurzer Zeit aufgezogen werden könnte. Alles andere ist heute Geldverschwendung und eine Schikane für die Bevölkerung, und zwar für jene, die im Grundsatz - und wenn das Ziel einsichtig ist - durchaus bereit wären, etwas für die Gemeinschaft zu leisten, aber unter den heutigen Bedin- gungen keinen Sinn mehr darin sehen.
Aber auch die dem Zivilschutz zur Belebung neu zugedachte Aufgabe, den Schutz der Bevölkerung bei technisch beding- ten und naturbedingten Katastrophen zu übernehmen, ist zwar gut gemeint, aber unseres Erachtens völlig unrealistisch. Zivilisations- und naturbedingte Grosskatastrophen lassen sich nicht mit schlecht ausgebildeten Massenorganisationen angehen. Dazu braucht es spezialisierte und mindestens halb- professionelle Fachleute, die zudem mit dem nötigen Material ausgerüstet sind. Es ist nicht vorstellbar, wie ein Zivilschutz nach dem vorliegenden Konzept zum Beispiel eine Chemieka- tastrophe angehen sollte oder wie ein solcher Zivilschutz ein- gesetzt werden sollte, wenn wir eine Katastrophe im Bereich des Transports von Erdgas oder ähnlichem hätten. Diese Form von Zivilschutz ist nicht geeignet, diese Aufgabe zu über- nehmen. Die entsprechenden Spezialisten sind heute im zivi- len Bereich vorhanden und im zivilen Bereich tätig. Allerdings besteht ein gewisser Handlungsbedarf, und organisatorische Verbesserungen sind angebracht Aber ein Zivilschutz nach dem Konzept, wie es vom Bundesrat vorgelegt wird, kann diese Aufgabe nicht erfüllen.
Sie kennen die Verhältnisse in den Gemeinden. Sie wissen auch, dass die Koordination der Gemeindedienste wie Feuer- wehr, Sanitätsdienste, technische Gemeindebetriebe und Po- lizei schon heute oft kaum sichergestellt werden kann, weil sich die verschiedenen Dienste nicht koordinieren lassen wol- len, weil sie miteinander rivalisieren; Sie kennen das geflügelte Wort, es müssten zuerst die Chefs von mindestens drei Diensten ausfallen, bis man zusammenarbeiten könne. Die- ses Problem ist in diesem Konzept nicht gelöst, und man kann sich vorstellen, dass die Konfusion nur vergrössert wird, wenn der Zivilschutz als zusätzliche dienstleistende Einheit bei zivi- len Katastrophen dazukommt.
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Zivilschutzleitbild
Ich fasse zusammen: Das vorliegende Konzept bringt keine Reform, sondern ein Reförmchen. Es wurde verpasst, die grundsätzlich neue Orientierung vorzunehmen, die heute not- wendig ist und allein die Zustimmung der Bevölkerung finden kann. Die Massenorganisation mit etwa 400 000 Dienstpflichti- gen ist ein Anachronismus und eine Schikane für die Betroffe- nen. Die Kosten liegen um weit über 100 Millionen Franken hö- her als notwendig und vertretbar, und ich bin deshalb auch sehr erfreut, dass die Mehrheit der Finanzkommission einen ersten Anfang macht und mit ihrer Motion (Ad 92.038) diesen Sparzwang von 25 Prozent auferlegen will. Ich kann die Argu- mentation von Kollege Keller Anton nicht verstehen, der sagt: Wir sprechen jetzt über das Konzept, also müssen wir zuerst die Finanzen zur Verfügung stellen. Wir sprechen jetzt tatsäch- lich über das Konzept, und wir sollen etwas darüber aussa- gen, ob dieses Konzept in unseren Augen Hand und Fuss hat und ob dieses Geld zur Verfügung gestellt werden soll!
Wir fordern eine wirkliche Reform, die Abschaffung der obliga- torischen Dienstpflicht in Friedenszeiten, die Aufrechterhal- tung und Ausbildung einer Kaderorganisation, den Ausbau und die Verbesserung der zivilen Katastrophenschutzdienste ausserhalb des Zivilschutzes.
Die SP-Fraktion beantragt Ihnen, den Bericht an den Bundes- rat zurückzuweisen, wie es die Minderheit der Sicherheitspoli- tischen Kommission gefordert hat. Wir werden auch den Even- tualantrag der Minderheit - vom Bericht im ablehnenden Sinne Kenntnis zu nehmen, wenn keine Rückweisung erfolgt - unterstützen. Wir bitten Sie schliesslich, die Motion Il der Fi- nanzkommission (Mehrheit) zu unterstützen.
Bischof: Die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission hat vom Bericht des Bundesrates über Einsatz und Organisa- tion des Zivilschutzes im befürwortenden Sinn Kenntnis ge- nommen. Hier handelt es sich um ein bedeutendes Geschäft. Es bedarf grosser Anstrengungen, soll das neue Zivilschutz- leitbild in die Tat umgesetzt werden. Ich denke vor allem an die Information der Bevölkerung und der Dienstpflichtigen, die Gesetzesanpassungen, die notwendige Zahl von qualifizier- ten Funktionsträgern und die Ausbildungsinhalte.
Beim Zivilschutz handelt es sich in erster Linie um den Dienst von Menschen an Menschen. Wer sich diesem Dienst entzieht und dies noch im Bereich der Politik ausnützt, setzt ein Zei- chen von besonderem Mangel an Solidarität. Die Ereignisse bei der Beschiessung von Israel, einem nicht kriegführenden Land, rückt den Zivilschutz in ein neues Licht. Daher ist es rich- tig, dass während des Umbruchs der Strategie mit der Neufor- mulierung der Sicherheitspolitik auch ein neues Zivilschutz- leitbild vorgelegt wird. Es ist wertvoll, Ziele für die Zukunft zu setzen.
An dieser Stelle möchte ich mich - sicherlich auch im Namen einer grossen Mehrheit der Parlamentarier - bei den Schutz- dienstpflichtigen für ihre geleisteten Taten bedanken. Erwähnt seien insbesondere auch die ungefähr 15 000 Frauen, die frei- willig Zivilschutzdienst leisten. Sie tun meines Erachtens mehr für die Realisierung des Grundsatzes der Gleichberechtigung als manches sogenannte Gleichstellungsbüro in diesem Land.
Ferner betrachte ich es als ebenso grosse Leistung des Zivil- schutzes, dass er auf kommunaler Ebene so viele zusätzliche Führungspersönlichkeiten zum Dienst für eine gute und sinn- volle Sache motivieren konnte. Mit diesem neuen Leitbild wird der Stellenwert der kommunalen Dienste erhöht. Die Katastro- phenvorsorge wird damit auch eingebunden. Der Zivilschutz wird nunmehr mit den kommunalen Diensten gekoppelt. So- mit ist er vom Auftrag und von seiner Organisation her das zen- trale und wichtigste sicherheitspolitische Bindeglied zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden.
Neu am Zivilschutzleitbild 95 ist die konkret erforderliche Neuausrichtung auf Katastrophen- und Nothilfe. Planungen für den Einsatz des Zivilschutzes bei Notlagen in Friedenszei- ten bis hinunter zu den Gemeinden müssen nun realisiert werden. Neu sind auch die Verjüngung und Straffung des Zi- vilschutzes: Das Schutzdienstpflichtalter wird auf 52 Jahre heruntergesetzt. Neu sind auch die Anforderungen an die Ausbildung.
Wir begrüssen das neue Zivilschutzleitbild, betrachten es als sehr gut und auch als tauglich. Trotzdem möchten wir den Bundesrat noch einmal bitten, den Zivilschutz in Friedenszei- ten nicht für die Betreuung von Asylbewerbern zu missbrau- chen. Dies würde die neue, gute Aufgabe des Zivilschutzes in ein schlechtes Licht rücken, dies vor allem in den Augen der Bevölkerung.
Die Motion Il der Finanzkommission (Mehrheit), die im Budget des Zivilschutzes eine weitere Kürzung von 25 Prozent ver- langt, lehnen wir mit aller Härte entschieden ab. Die in der Kommission mit 9 zu 8 Stimmen angenommene Motion weist leider in eine total falsche Richtung und würde es nicht erlau- ben, die im Leitbild aufgestellten Forderungen nach einer Ver- besserung der Ausbildung zu erfüllen. Deshalb unterstützen wir den Antrag Keller Anton, der die Motion ablehnt.
Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Tici- nesi stimmt dem neuen Leitbild zu und betrachtet es als Chance und als Schritt in eine richtige Richtung.
Frau Hollenstein: Fast täglich können wir es in der Zeitung le- sen: Der Zivilschutz ist nicht mehr, was er einmal war. Wäh- rend noch in den frühen achtziger Jahren auf Teufel komm raus Schutzbunker gebaut wurden, so dass heute rund 6,1 Millionen Schutzplätze bereitstehen, scheint der Zivil- schutz der neunziger Jahre zum wohltätigen Samariter- und Pfadfinderverband mutiert zu sein. Ausflüge mit Behinderten, Ausbau von Wanderwegen, ja selbst die Reinigung von sprit- zenverseuchten Stadtquartieren werden vom Zivilschutz sou- verän übernommen. Der Zivilschutz als Mädchen für alles! Und wie ist es um die Qualifikation der Dienstleistenden be- stellt? Aus St. Gallen ist mir der Fall eines Behindertentaxis be- kannt, wo eingeteilte Schutzdienstpflichtigen eher eine Bela- stung als eine Hilfe waren.
Wer das Zivilschutzleitbild 95 liest, muss leider erkennen, dass diese für die Allgemeinheit praktischen Einsätze Kosmetik sind. Kosmetik, um einer zunehmend kritisch gewordenen Oeffentlichkeit das Unding Zivilschutz wieder schmackhaft zu machen. Nur so kann begründet werden, weshalb Jahr für Jahr Private, Kantone und Gemeinden insgesamt 700 Millio- nen Franken hinblättern. Dazu kommen noch die Aufwendun- gen für Erwerbsausfälle. Der Zivilschutz belastet die Volkswirt- schaft also doppelt.
Der Bundesrat hält im Zivilschutzleitbild 95 an der ursprüngli- chen Hauptaufgabe des Zivilschutzes fest. Noch immer wird unterschwellig behauptet, mit dem Bau von Bunkern und ei- ner Katastrophenvorsorge lasse sich ein nächster Krieg über- lebbar machen.
Doch kommen wir zuerst zur neuen Hauptaufgabe, wie sie im Zivilschutzleitbild 95 vorgesehen ist. Die Kritikerinnen und Kri- tiker des heutigen Zivilschutzes will der Bundesrat zufrieden- stellen, indem der Zivilschutz bei Katastrophen und in anderen Notlagen vermehrt zum Einsatz kommen und entsprechend vorbereitet werden soll. Ganz so neu, wie es der Bundesrat weismachen will, ist der wirklich zivile Einsatz des Zivilschut- zes, wie er im Leitbild 95 postuliert wird, allerdings nicht Schon früher waren bei Unwetterkatastrophen, wie zum Bei- spiel im Urnerland im Jahre 1987, Zivilschutzeinheiten bei den Aufräumarbeiten behilflich.
In der Erfüllung des traditionellen Auftrags - dem Schutz der Bevölkerung im Falle bewaffneter Konflikte - war der Schwei- zer Zivilschutz aber infolge mangelnder Gelegenheit während der letzten 47 Jahre nicht mehr aktiv. Das ist an sich erfreulich, hat sich doch die militärische Bedrohung der Schweiz im letz- ten Jahrzehnt zunehmend verringert. Das hat auch der Bun- desrat erkannt Er schreibt, dass sich die Rahmenbedingun gen der internationalen Friedenssicherung nachhaltig verän- dert haben.
Doch die Konsequenz aus diesen Ueberlegungen zieht der Bundesrat nicht. Während die Armee als kriegsverhinderndes Instrument verkauft wird, soll der Zivilschutz auch in den neun- ziger Jahren noch als wirksamer Bevölkerungsschutz herhal- ten. Trotz der nach wie vor bestehenden Massenvernichtungs- mittel wird offenbar nicht eingesehen, dass in Europa ein nächster Krieg nicht überlebbar ist.
Die Forderung an einen «Zivilschutz 95», der diesen Namen
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Plan directeur de la protection civile
auch verdient und nicht bloss Deckmantel für ein Verharren in alten Denkschemen ist, muss daher die folgende sein: Ein «Zi- vilschutz 95» muss von der Illusion, der Bevölkerung sei in ei- nem zukünftigen Krieg in der Schweiz noch zu helfen, Ab- schied nehmen. Die Politik, der sich der Zivilschutz zu unter- werfen hat, muss auf Kriegsverhinderung bedacht und frie- densfördernd ausgerichtet sein. Dazu gehört neben einer soli- darischen Aussenwirtschaftspolitik auch eine engagierte Um- weltpolitik, in der beispielsweise neue Ausbildungszentren und Zivilschutzbunker nichts verloren haben. Der ursprüngli- che Hauptauftrag des Bevölkerungsschutzes im Falle bewaff- neter Konflikte ist also zu streichen.
Ein Zivilschutz, wie ich ihn mir vorstelle, braucht weder einen Soll-Bestand von 520 000 noch, wie neu geplant, von 380 000 Angehörigen. Lieber wenige, dafür kompetente, gut ausgebil- dete, angemessen ausgerüstete und motivierte Menschen als Hunderttausende von Zwangsverpflichteten, welche die paar Tage jährlich absitzen. Und statt erst nach Unwettern oder so- genannten Naturkatastrophen zu helfen, wäre das Vorbeu- gen, beispielsweise mit dem Aufforsten in Berggebieten, vor- ausschauender.
Deshalb ist für eine wirkliche Reform des Zivilschutzes eine Aenderung des entsprechenden Verfassungsartikels nötig. Das bedeutet eine Streichung des Kriegszivilschutzes und die Verankerung von Risikovermeidung und Katastrophenprä- vention im Leitbild.
Die Mehrheit der grünen Fraktion beantragt Ihnen, das Zivil- schutzleitbild an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Auf- trag, ein neues Leitbild zu unterbreiten, das dieser Kritik ge- recht wird. Wir unterstützen deshalb den Antrag der Minder- heit Steiger. Dass alle Grünen der Motion Il der Finanzkom- mission (Mehrheit) auf Finanzkürzungen (Ad 92.038) zustim- men, ist selbstverständlich.
Meier Hans: An der Gemeindeversammlung in Glattfelden hörte ich vor Jahren ein böses, aber wahres Wort: «Zivilschutz gleich zuviel Schutz » Jahrzehntelang galt bei uns die Devise, jedem Männlein und jedem Weiblein in der Schweiz sei ein Schutzplatz zu bauen und zuzuordnen. Das gab uns ein Ge- fühl der Sicherheit, das Gefühl, atomaren Holocaust, habe er eine kriegerische oder nichtkriegerische Ursache, zu überle- ben. Spätestens seit «Tschernobyl> ist diese Illusion verflogen. Die grüne Fraktion unterstützt deshalb einhellig die Motion II der Finanzkommission (Mehrheit) des Nationalrates (Ad 92.038). Wir sind der Meinung, auch bei einer Kürzung um 25 Prozent sei eine gescheitere und bessere Ausbildung durchaus möglich. Dass weiterhin Beton verlocht wird, ist un- nötig, und es ist schade um das Geld.
Nicht einig ist sich die grüne Fraktion in der Beurteilung des Rückweisungsantrages der Minderheit Steiger, der den Zivil- schutz in allen Teilen und Strukturen klar vom bösen EMD tren- nen will. Wir begrüssen den zweiten Hauptauftrag des Zivil- schutzes: Hilfeleistungen bei natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen. Eine Minderheit der Fraktion ist aber der Mei- nung, der Schutz der Bevölkerung bei bewaffneten Konflikten sei aufrechtzuerhalten. Und dann ist es doch nur logisch, dass man mit den militärischen Stellen zusammenarbeitet.
Eine Minderheit der Fraktion wird also den Antrag der Minder- heit Steiger auf Rückweisung ablehnen.
Frau Grendelmeier: Das Zivilschutz- und das Armeeleitbild sind siamesische Zwillinge und können gar nicht voneinander getrennt behandelt werden. Sie bedingen sich sozusagen ge- genseitig, und sie sind doch alles in allem positiv: ein neuer Denkansatz ist mindestens auszumachen. Die LdU/EVP-Frak- tion bricht aber deshalb noch lange nicht in Begeisterungs- stürme aus. Sie sagt lediglich: endlich!
Etwas anders gesagt: Es brauchte offenbar den Zusammen- bruch der bipolaren Welt mit all seinen Chancen, auch mit all seinen neuen Verunsicherungen, bis wir endlich zur Kenntnis nahmen, dass der Zweite Weltkrieg nun wirklich und für immer vorbei ist. Es brauchte die Auflösung der Sowjetunion, bis wir hierzulande zur Kenntnis nahmen, dass die Welt nicht mehr einfach in gut und böse beziehungsweise in «the good guys and the bad guys» einzuteilen ist Eine Vorstellung übrigens,
die den Blick gründlich verstellt hat; verstellt auf die simple Tat- sache, dass diese Welt auch während der letzten 45 Jahre sehr viel mehr Spannungsfelder und Gefahrenherde aufwies, als uns unsere Schulweisheit oder vielleicht eher unsere Be- quemlichkeit träumen liess. Es scheint offenbar in der Natur der Menschen im allgemeinen und der Schweizer im beson- deren zu liegen, auf unangenehme, komplexe, komplizierte Fragen einfache Antworten bereit zu haben, etwa von der Sorte: links/rechts, schwarz/weiss, gut/böse, Ost/West oder Schweiz/Ausland.
Die Implosion des Ostens hat in aller Schärfe die Schwäche des Westens aufgedeckt Wir sind sozusagen auf uns selber zurückgeworfen, und das scheint ein schmerzlicher Prozess zu sein, aber er zwingt uns, über die Bücher zu gehen und die Probleme so zu sehen, wie sie sind und wie sie schon längst hätten wahrgenommen werden können oder müssen.
Ich greife nur drei dieser Problemkreise heraus: den Aufbruch der Dritten Welt und das damit verbundene Nord-Süd-Gefälle (das hat man seit Jahrzehnten festgestellt), die zivilisationsbe- dingten Katastrophen und den möglichen ökologischen Kol- laps. Alle diese Probleme hätten wahrgenommen werden kön- nen - wie gesagt -, und zwar seit Jahrzehnten. Man hätte sie mit Händen greifen können! Statt dessen hat man sie glatt ne- giert oder allenfalls ziemlich lustlos vor sich hergeschoben und mit Zentnern von Druckerschwärze beschrieben. Im schon fast gemütlichen Schatten des gehätschelten Feindes Kommunismus liess sich eben der real existierende Ernstfall vor der Tür sehr bequem verdrängen. Aber damit ist nun end- gültig Schluss. Diese Verdrängung wird uns allerdings einen hohen Preis kosten, denn wir haben wertvolle Zeit verloren.
Aus einem Konflikt im fernen Afrika oder im noch ferneren Asien sind inzwischen Migrationsströme entstanden und kei- neswegs mehr so ferne. Aus der berechenbaren Grösse Ost- block/Sowjetunion sind unzählige, völlig unberechenbare Kriegsherde entstanden - oder noch schlimmer: ein Bürger- krieg unvorstellbaren Ausmasses, nur eine Flugstunde von uns entfernt. Die Flüchtlinge sind unterwegs.
Zivilisationsbedingte Katastrophen werden immer wahr- scheinlicher und vermutlich auch immer häufiger. Sie haben die verheerenden Eigenschaften, nicht voraussehbar zu sein und sich jederzeit und überall ereignen zu können, wie wir diese Woche in Holland gesehen haben. Aus der langsam zu- nehmenden Verschmutzung der Flüsse und Seen ist eine all- gegenwärtige, stets wachsende Umweltverschmutzung ent- standen, die wir kaum mehr bewältigen können, auch wenn in- zwischen sämtliche Parteien erkannt haben, dass es sich ver- mutlich um ein mittleres Problem handeln könnte.
All diesen Veränderungen hat der Bundesrat Rechnung getra- gen, sowohl im Armeeleitbild wie auch im Leitbild zum Zivil- schutz. Aber es ist eben erst ein Leitbild, das heisst eine Ideen- skizze; das genauere Szenario steht noch aus. Aber trotzdem darf man feststellen, dass im Fall des Zivilschutzes aus dem unsäglichen ehemaligen Bastelclub mit bestenfalls ergothera- peutischer Bedeutung für ganz offensichtlich unterbeschäf- tigte Erwachsene vorwiegend männlichen Geschlechts nun ein durchaus taugliches oder sinnvolles Instrument entstehen könnte. Ein Instrument, das eine Antwort auf die tatsächlichen Katastrophen sein könnte, die nichts mehr mit Grenzschutz zu tun haben.
Es ist auch sinnvoll, dass zum Beispiel zivile Institutionen wie die Feuerwehr einbezogen werden und nicht eine zweitklas- sige Konkurrenzorganisation aufgebaut wird, so dass die «Konkurrenten» einander auf dem Brandplatz möglicherweise noch gegenseitig den Weg versperren. Dasselbe gilt für die medizinische Hilfe. Hier werden - immer nach dem Leitbild - vorhandene Spitäler, vorhandene Arztpraxen miteinbezogen oder sollen miteinbezogen werden, und Aerzte sollen nicht erst noch ausgebildet werden, denn Katastrophen sind - wie ich schon gesagt habe - unvorhersehbar.
Ich bin nicht der Auffassung von Kollege Steiger, dass die Or- ganisation vom Militär klar abgetrennt werden sollte. Es ist durchaus denkbar, dass eine Organisation wie das Militär bei uns eine sinnvolle Aufgabe haben könnte. Wenn wir diese Or- ganisation, dieses Milizsystem schon haben, hat das einen Vorteil: Wir treffen auch im Militär auf Spezialisten aus zivilen
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Berufen. Wenn wir es fertigbringen, sowohl dem Militär als auch dem Zivilschutz einen Inhalt zu geben, der der heutigen Realität, der real existierenden Realität, entspricht, dann sollte man dieses Instrument benutzen; es ist nun einmal da. Es käme zu teuer, eine neue Organisation aufzubauen, und würde vermutlich sehr bald auch ins Leere laufen. Aber wenn wir die bestehenden Strukturen weiterentwickeln, haben wir eine gewisse Chance, dass man schnell reagieren und einen Zivilschutz zum Schutze der Bevölkerung einsetzen könnte. Ich habe vor ein paar Jahren die Gelegenheit gehabt, mit ei- nem Korpskommandanten ein längeres Gespräch zu führen. Ich habe ihm damals gesagt: «Als Zivilperson fühle ich mich von Ihrer Armee nicht geschützt; Sie kommen Ihrem Verfas- sungsauftrag nicht nach.» Wenn sich diese Armee - ich sage das jetzt bewusst im Zusammenhang mit dem Zivilschutz - an- heischig macht, eine Verteidigungsarmee zu sein, dann heisst das, dass sie die Zivilbevölkerung schützen will. Das tut sie aber nur dann, wenn sie auch die weniger heldenhaften Aufga- ben wahrnimmt, wenn sie vom Sandkasten Abschied nimmt und wenn sie die Aufgaben dort erfüllt, wo sie anfallen, und nicht irgendwo bei einem nostalgischen Bild eines längst ver- flossenen Zweiten Weltkrieges verharrt.
In diesem Sinne nimmt die LdU/EVP-Fraktion von diesem Be- richt Kenntnis.
Reimann Maximilian: Die SVP-Fraktion nimmt vom neuen Zi- vilschutzkonzept im zustimmenden Sinne Kenntnis. Wir tun dies aber nicht kritik- und kommentarlos.
Wir begrüssen es zunächst einmal, dass der Personalbestand deutlich nach unten korrigiert wird und eine Reduktion um 140 000 Personen erfahren soll. Wir fragen uns aber trotzdem, ob die Zahl von 380 000 Zivilschutzmännern und -frauen nicht immer noch zu hoch ist. Das sind bekanntlich 5,5 Prozent der schweizerischen Bevölkerung.
Braucht es tatsächlich so viele Leute, Herr Bundesrat Koller, und besteht die Gewähr, dass diese Leute auch sinnvoll, effizi- ent und zweckmässig ausgebildet werden? Besteht ferner die Gewähr, dass sie nicht - wie dies in der Vergangenheit häufig der Fall war - von Kursen und Uebungen nach Hause zurück- kehren und das Gefühl haben, sie seien kaum gebraucht und schon gar nicht gefordert worden? Diese mangelnde Effizienz war die hauptsächlichste Ursache dafür, dass sich viele Zivil- schutzangehörige nie so richtig mit dieser Institution identifi- zieren konnten.
Wir geben Ihnen also, Herr Bundesrat, Vertrauen auf Vor- schuss. Dementsprechend lehnen wir die Motion II der Fi- nanzkommission (Mehrheit) (Ad 92.038) ab, die die Ausgaben für den Zivilschutz noch einmal stark reduzieren will. Wir stimmen in dieser Hinsicht mit dem Bundesrat überein, wo- nach der Zivilschutz seinen Beitrag zur Sanierung der Bundes- finanzen bereits geleistet hat. Eine Ueberweisung dieser Mo- tion würde eine tiefgreifende Ueberarbeitung des Leitbildes zur Folge haben, und das wiederum würde bedeuten, dass es zeitlich nicht möglich wäre, das gesetzliche Anpassungspro- gramm so zu «timen», dass die Zivilschutzreform zusammen mit der Armeereform durchgezogen und 1995 verwirklicht wer- den könnte.
Sie werden Verständnis dafür haben müssen, Herr Bundesrat, dass wir hohe Ansprüche an die Effizienz des zu reorganisie- renden Zivilschutzes stellen. Sollten wir je das Gefühl bekom- men, diese Effizienz sei nicht gewährleistet - Herr Ledergerber will das in seiner notorischen Selbstsicherheit ja heute schon wissen -, dann wird auch die SVP-Fraktion ihre Haltung revi- dieren.
In diesem Sinne lehnen wir auch die beiden Anträge aus links- extremer Zürcher Ecke ab. Es ist nicht einzusehen, dass aus- gerechnet überzeugte Gegner unserer Landesverteidigung und Zivilschutzdienstverweigerer bessere Vorschläge für die künftige Ausgestaltung des Zivilschutzes haben als der Bun- desrat, der die sicherheitspolitische Hauptverantwortung für unser Land zu tragen hat.
Die vom Minderheitsantrag Steiger verlangte strikte Trennung von Militär und Zivilschutz ist realitätsfremd und unökono- misch. Die Uebergänge zwischen bewaffneten Konflikten und anderen Katastrophen, Herr Gross Andreas, sind doch flies-
send. Osteuropa liefert uns derzeit genügend Anschauungs- unterricht. Hauptopfer ist stets die Zivilbevölkerung. Ihr muss effizient geholfen werden, vom Zivilschutz, gegebenenfalls aber auch von militärischen Einheiten. Deshalb würde es auch Sinn machen, bei der bevorstehenden Regierungsreform die sicherheitspolitischen Komponenten innerhalb unserer Exe- kutive zu einem Gesamtdepartement zu vereinen. Militär, Zivil- schutz sowie Teile des Departementes für auswärtige Angele- genheiten sollten unter das gleiche departementale Dach zu stehen kommen. Dieses alte SVP-Anliegen, Herr Bundesrat, sei Ihnen einmal mehr in Erinnerung gerufen.
Der Antrag der Minderheit Steiger macht aber - wie erwähnt - auch aus ökonomischen Gründen keinen Sinn. Zwischen Mili- tär und Zivilschutz ist eine möglichst grosse Anzahl von Syner- gieeffekten zu realisieren; ich denke nur etwa an die Bereiche Transport, Kommunikation, Versorgung in medizinischer wie in ernährungsmässiger Hinsicht, Material, Unterhalt, Lage- rung usw. Nicht zu vergessen sind in dieser Aufzählung die Feuerwehren; diese erfahren bekanntlich ebenfalls eine neue Positionierung. Dazu wird Ihnen mein Fraktionskollege Seiler Hanspeter einige weitere, fachspezifische Erläuterungen geben.
Seiler Hanspeter: Die Realisierung des Zivilschutzleitbildes wird, wie Herr Reimann Maximilian bereits gesagt hat, den Feuerwehren neue Aufgaben zuordnen; es wäre nicht richtig, wenn in dieser Diskussion nicht darauf hingewiesen würde. Die angestrebte Lösung, wonach diese künftig auch in Zeiten aktiven Dienstes für den Brandschutzdienst zuständig sein sollen, ist nicht nur begrüssenswert, sondern eigentlich fast überfällig. Es macht nämlich aus folgenden drei Gründen we- nig Sinn, für dieselbe Aufgabe je nach Zeitumständen zwei verschiedene Organisationen aufrechtzuerhalten:
Doppelte Organisation ist administrativ aufwendiger und vor allem ausrüstungsintensiver. Können wir uns in dieser Zeit für denselben Auftrag faktisch doppelte Kosten leisten?
Es ist unbestritten, dass Feuerwehren für den Brandschutz- dienst die weitaus besten Voraussetzungen mitbringen; ich denke dabei an die Erfahrung. Praktisch keine Brandschutz- formation des Zivilschutzes konnte bisher ernstfallmässige Feuerwehrfunktionen ausüben. Die Feuerwehren haben sich zudem in den letzten Jahren ausrüstungsmässig rasch den ständig neuen Erfordernissen des Brandschutzes - denken Sie etwa an die Entwicklung der Bautechnologie - angepasst. Diese Flexibilität im Ausbildungs- und Ausrüstungsbereich hat die Feuerwehren zu einem schlagkräftigen Instrument der Brandbekämpfung gemacht.
Eine eingespielte, bewegliche und ausgesprochen be- währte Organisationsform muss aus Gründen der Wirksam- keit und der Effizienz der Kräfte möglichst zu allen Zeiten ein- gesetzt werden können.
Die Entflechtung von Verantwortlichkeiten mit dieser neuen Aufgabenzuteilung gemäss Leitbild wird dieser Zielsetzung gerecht. Das bedingt natürlich folgendes:
Ein Teil der Feuerwehrleute muss von den Dienstleistungen in der Armee und im Zivilschutz freigestellt werden, und zwar in genügender Anzahl. Feuerwehrdienst - ich kann aus Erfah- rung sprechen - ist eine physisch sehr anspruchsvolle Auf- gabe; dies hat man bei der Rekrutierung der Leute zu berück- sichtigen.
Viele Feuerwehrleute erbringen für Uebungen und Ernstfall- einsätze eine jährliche Dienstzeit, die wesentlich über derjeni- gen der Schutzdienstpflichtigen und ungefähr im Bereich der Dienstzeit der Wehrpflichtigen liegt. Sie sind deshalb versiche- rungsmässig gleichzustellen.
Der Bund dürfte sich natürlich mit dieser neuen und eindeu- tig besseren Lösung nicht auf elegante Art der finanziellen Ver- antwortung entziehen. Er hat sich anteilmässig im Rahmen der möglichen Brandschutzleistungen in Zeiten aktiven Dienstes und für die dazu notwendige Ausbildung und Ausrü- stung an den Kosten mitzubeteiligen.
Die Aufgabenzuteilung umfasst schliesslich auch die Rege- lung der Zuständigkeitsbereiche. In diesem Sinne haben Brandschutz und Elementarschadenbekämpfung unter der Führung der Feuerwehren zu erfolgen.
Finances fédérales. Mesures d'assainissement 1992
2070
N 8 octobre 1992
Ich bitte den Bundesrat, diese Aspekte bei der Realisierung des Leitbildes in bezug auf die Feuerwehren mitzuberücksich- tigen. Ich bitte Sie, die Motion Il der Finanzkommission (Mehrheit) (Ad 92.038), die wohl aus überschäumender Spareuphorie entstanden ist, abzulehnen. Ich verzeihe der Mehrheit der Fi- nanzkommission, dass sie für einmal vor lauter Bäumen den Wald nicht gesehen hat.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Abstimmung - Vote Für Annahme der Dringlichkeitsklausel Dagegen
134 Stimmen 28 Stimmen
Das qualifizierte Mehr ist erreicht La majorité qualifiée est acquise
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
92.057-32
EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Aenderung EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi fédérale sur l'assurance-vieillesse et survivants. Modification
Dringlichkeitsklausel - Clause d'urgence
Siehe Seite 1652 hiervor - Voir page 1652 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 8. Oktober 1992 Décision du Conseil des Etats du 8 octobre 1992
Abstimmung - Vote Für Annahme der Dringlichkeitsklausel Dagegen
Das qualifizierte Mehr ist erreicht La majorité qualifiée est acquise
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
92.057-33
EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Bundesgesetz über die Invalidenversicherung. Aenderung EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi fédérale sur l'assurance-invalidité. Modification
Dringlichkeitsklausel - Clause d'urgence
Siehe Seite 1650 hiervor - Voir page 1650 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 8. Oktober 1992 Décision du Conseil des Etats du 8 octobre 1992
92.057-34
EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Aenderung EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi fédérale sur les prestations complémentaires à l'assurance-vieillesse, survivants et invalidité. Modification
Dringlichkeitsklausel - Clause d'urgence
Siehe Seite 1960 hiervor - Voir page 1960 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 8. Oktober 1992 Décision du Conseil des Etats du 8 octobre 1992
Abstimmung - Vote Für Annahme der Dringlichkeitsklausel Dagegen
139 Stimmen 26 Stimmen
Das qualifizierte Mehr ist erreicht La majorité qualifiée est acquise
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
92.038
Bundeshaushalt. Sanierungsmassnahmen 1992 Finances fédérales. Mesures d'assainissement 1992
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 2039 hiervor - Voir page 2039 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 8. Oktober 1992 Décision du Conseil des Etats du 8 octobre 1992
D. Bundesgesetz über die Erhöhung des Treibstoffzolles D. Loi fédérale concernant l'augmentation des droits d'entrée sur les carburants
Art. 2bis Antrag der Einigungskonferenz Streichen Proposition de la Conférence de conciliation Biffer
130 Stimmen 28 Stimmen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Zivilschutzleitbild
Plan directeur de la protection civile
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1992
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.025
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
08.10.1992 - 08:00
Date
Data
Seite
2059-2070
Page
Pagina
Ref. No
20 021 656
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