Initiative parlementaire. Contributions de solidarité
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N 30 novembre 1992
Eine Minderheit, zu der ich persönlich auch gehöre, beantragt Ihnen, dem Ständerat zu folgen.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, dem Bun- desrat zu folgen.
Zum Antrag Allenspach (Art. 15 Abs. 6 (neu)): Der Antrag Al- lenspach hat in der Kommission nicht vorgelegen und konnte demzufolge nicht diskutiert werden. Herr Allenspach spricht ausdrücklich die Ausbildung an und - meiner Meinung nach - nicht die Beratung.
In der landwirtschaftlichen Ausbildung - Herr Allenspach hat es gesagt - gibt es verschiedene Ansätze. Sie weichen auch von den Ansätzen im Berufsbildungsgesetz ab.
Wie gesagt, die Auswirkungen konnten noch nicht abgeklärt werden. Ich sehe aber im Moment auch keine Veranlassung, gegen diesen Antrag zu opponieren. Es kann jedoch nicht um eine generelle Gleichschaltung der Ansätze gehen. Hier ist das Wort «Harmonisierung» angebracht, das noch einen ge- wissen Spielraum lässt.
In diesem Sinne möchte ich -nicht im Namen der Kommission, der Antrag hat nicht vorgelegen-in meinem Namen um Zustim- mung zum Antrag Allenspach bitten. Es gibt damit ohnehin eine Differenz zum Ständerat. Ich denke, dass man diesen Antrag auch im Ständerat seriös überprüfen und diskutieren kann.
M. Gobet, rapporteur: A l'alinéa 4 de l'article 15, le Conseil fé- déral propose de subventionner à raison de 35 pour cent les dépenses reconnues concernant les frais de construction, d'agrandissement et de transformation de bâtiments, ainsi que l'équipement des bâtiments. Le Conseil des Etats pro- pose d'aller à 37 pour cent, cela pour des raisons objectives. Selon les renseignements obtenus, la proposition du Conseil fédéral tendrait à introduire une disparité entre les investisse- ments réalisés dans le cadre de la formation professionnelle agricole, qui bénéficieraient d'un taux de 35 pour cent, et ceux réalisés dans le cadre de la formation professionnelle en géné- ral, planifiée et surveillée par l'Ofiamt, qui bénéficieraient d'un taux de 37 pour cent
Néanmoins, la majorité de la commission, par souci d'écono- mie probablement, se rallie à la position du Conseil fédéral. A titre personnel, je suivrai la minorité.
Quant à la proposition de M. Allenspach, la commission du Conseil national n'a pas eu la possibilité de se prononcer. Dans la mesure où le Conseil fédéral s'y rallie, la commission pourrait en faire de même.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: En ce qui concerne la pro- position principale, je vous propose d'en rester à la formule du Conseil fédéral qui a recueilli l'approbation de la majorité de votre commission. Je pense que cette cote est bien taillée avec 35 pour cent.
Quant à la proposition de M. Allenspach - on n'est pas sou- vent d'accord les deux, Monsieur Allenspach, ces temps, il y a comme qui dirait un petit nuage entre nous; ce soir le nuage est dissipé, je pourrais être d'accord avec vous, exceptionnel- lement, mais seulement pour aujourd'hui, - qui d'ailleurs concerne l'ensemble des questions de l'enseignement agri- cole et de la vulgarisation agricole et pas seulement le subven- tionnement des bâtiments, comme l'est la solution du Conseil des Etats, elle ne signifiera pas une égalité absolue. Comme vous l'avez dit, il faut plutôt parler d'une harmonisation entre l'enseignement agricole et l'enseignement non agricole. Il faut parler plutôt d'une coordination comme le dit votre proposi- tion. «Fazit», je vous propose pour l'essentiel d'en rester à la solution de la majorité de la commission, soit 35 pour cent, comme le Conseil fédéral. La proposition de M. Allenspach peut être acceptée.
Abs. 1-3, 5 - Al. 1-3, 5 Angenommen - Adopté
Abs. 4 - Al. 4
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
73 Stimmen 33 Stimmen
Abs. 6 - Al. 6
Abstimmung - Vote Für den Antrag Allenspach
98 Stimmen (Einstimmigkeit)
Art. 15a-15d, achter Titel, Art. 112a, Ziff. II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 15a-15d, titre huitième, art. 112a, ch. Il Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 102 Stimmen (Einstimmigkeit)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben des parlamentarischen Vorstosses gemäss Seite 2 der Botschaft Proposition du Conseil fédéral Classer l'intervention parlementaire selon la page 2 du message
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
92.416
Parlamentarische Initiative (Kommission des Ständerates) Solidaritätsbeiträge in der Landwirtschaft Initiative parlementaire (commission du Conseil des Etats) Contributions de solidarité dans l'agriculture
Beschluss des Ständerates vom 11. Juni 1992 Décision du Conseil des Etats du 11 juin 1992 Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Nichteintreten
Antrag Binder Eintreten
Proposition de la commission Ne pas entrer en matière
Proposition Binder Entrer en matière
Hämmerle, Berichterstatter: Ich möchte meine Interessen of- fenlegen. Ich bin Biobauer und Selbstvermarkter und habe an Solidaritätsbeiträgen, wie sie hier zur Diskussion stehen, kein Interesse. Zunächst möchte ich den Ablauf des Geschäfts in der Kommission erklären. Dieser Ablauf ist aus beiden ausge- teilten Fahnen nicht ersichtlich. Immerhin ist jetzt schon festzu- halten, dass die zweite Fahne (92.416-2) gültig ist. Was ist in der Kommission geschehen?
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Parlamentarische Initiative. Solidaritätsbeiträge
Nach einer ausführlichen Eintretensdebatte beschloss die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) mit äusserst knapper Mehrheit Eintreten auf die Vorlage. Es folgte die De- tailberatung, in welcher verschiedene Aenderungen vorge- schlagen und beschlossen wurden. In der Gesamtabstim- mung lehnte die WAK hingegen diese Vorlage ab, wieder mit knapper Mehrheit.
Das negative Ergebnis in der Gesamtabstimmung der Kom- mission bedeutet für die Beratung im Plenum: Die Kommis- sion beantragt in ihrer Mehrheit Nichteintreten, denn die Kom- mission ist mit der Vorlage insgesamt nicht einverstanden. Das bedeutet, dass wir jetzt nur über Eintreten oder Nichtein- treten zu diskutieren und zu beschliessen haben. Die Kommis- sion beantragt Ihnen also Nichteintreten.
Wenn der Rat der Kommission folgt und auf die Vorlage nicht eintritt, geht das Geschäft an den Ständerat zurück. Beschlies- sen Sie aber Eintreten, dann muss die Vorlage zur Detailbera- tung in die Kommission zurückgehen. Eine Detailberatung kann also heute in jedem Fall nicht stattfinden. Soviel zum Ab- lauf.
Nun aber zum Inhalt: Worum geht es? Wenn landwirtschaftli- che Branchenorganisationen bei ihren Mitgliedern Beiträge für die Finanzierung von Selbsthilfemassnahmen erheben, kann der Bundesrat die nichterfassten Produzentinnen und Produzenten, die Nichtmitglieder also, zur Leistung von Soli- daritätsbeiträgen verpflichten. Wichtigste Voraussetzungen hierfür sind, dass erstens «mehr als 50 Prozent der Produzen- ten, die zugleich über mehr als 50 Prozent des Anbaus bzw. der Produktion verfügen, der (begünstigten) Organisation an- geschlossen sind» und dass zweitens «die Selbsthilfemass- nahmen allen Produzenten zugute kommen». Die Beiträge können bis 4 Prozent des mittleren Rohertrages betragen. Sie werden, wenn der Bundesrat nichts anderes verfügt, vom Bun- desamt für Landwirtschaft erhoben.
Die Kritik, die wir gegenüber dem vorliegenden Projekt des Ständerates äussern, ist vielfältig. Zuerst geht es um Grund- sätzliches: Solidaritätsbeiträge - das tönt gut. Aber wer übt denn Solidarität mit wem? Die Grossbauern mit den Kleinbau- ern, die Talbauern mit den Bergbauern? Nein! Alle Bauern müssen Solidarität mit relativ anonymen, wenig demokrati- schen, grossen Branchenorganisationen üben, deren Politik sie nicht mitbestimmen können, deren bisherige Arbeit nicht über alle Zweifel erhaben ist und deren Arbeit über weite Strecken nicht sehr erfolgreich war.
Es handelt sich nach Auffassung der Kommission eher um Zwangsbeiträge als um Solidaritätsbeiträge; Beiträge, mit de- nen Organisationen und Strukturen geschützt werden, die bis heute wenig Erfolg zeitigten. Gefragt wären vielmehr kleine Or- ganisationen, die sich nahe am Markt und nahe an den Produ- zentinnen und Produzenten bewegen würden. Für solche Or- ganisationen wären die Bäuerinnen und Bauern viel eher be- reit, Solidaritätsbeiträge zu leisten, und zwar freiwillig.
Wir haben zudem erhebliche Zweifel, ob die vorgeschlagene Lösung überhaupt praktikabel wäre. Ich gebe nur ein Beispiel: Die Beiträge dürften ja nur erhoben werden, wenn die damit fi- nanzierten Massnahmen «allen Produzenten zugute kom- men». Es wäre für den einzelnen Bauern ein leichtes, nachzu- weisen, dass ihm eine solche Massnahme nicht zugute kommt. Umgekehrt wäre es für die begünstigte Organisation sehr schwierig, den Beweis zu erbringen, dass ihre Arbeit allen Produzenten zugute käme. Sie könnte diesen Beweis kaum erbringen. Die Prozesslawine, die auf das Bundesamt für Landwirtschaft zukommen würde, ist leicht abzusehen.
Gestatten Sie noch eine Bemerkung zur Frage von Oekologie und Markt. Oder anders: Inwieweit sind die Solidaritätsbei- träge mit der neuen Agrarpolitik, wie sie immer wieder be- schworen wird, überhaupt kompatibel? Für Produkte, die auf dem Markt gefragt sind, braucht es keine staatlich erhobenen Solidaritätsbeiträge; das ist klar. Selbsthilfemassnahmen sind hingegen dort nötig, wo Produkte vermarktet werden sollen, die auf dem Markt nicht gefragt sind, an denen Ueberschuss besteht. Je ökologischer die Produkte erzeugt und etikettiert sind, desto grösser sind ihre Absatzchancen, desto geringer ist die Ueberschussproduktion, und desto geringer ist der Be- darf an sogenannten Solidaritätsbeiträgen. Die grössten Ab-
satzschwierigkeiten haben nun Produzenten, die Massenpro- dukte erzeugen, zum Beispiel in Tierfabriken.
Es ist agrarpolitisch stossend, wenn die marktkonformen, phantasievollen Bauern via Bundesamt für Landwirtschaft und Branchenorganisationen mit jenen zwangssolidarisch sein müssen, welche die Zeichen der Zeit nicht erkannt haben - noch nicht erkannt haben.
Dieses Frühjahr wurden Solidaritätsbeiträge im Obstbau be- schlossen. In Berücksichtigung der soeben aufgelisteten Kri- tikpunkte ist es sinnvoll, zuerst mit dieser Einrichtung Erfah- rungen zu sammeln und diese Uebung hier im jetzigen Zeit- punkt abzubrechen. Wenn aber Solidaritätsbeiträge staatlich verordnet werden sollen, dann müssen die Kritikpunkte be- rücksichtigt werden. Vor allem müssen die Voraussetzungen für solche Beiträge erheblich verschärft und präzisiert werden. Im Namen der Kommission, die einen knappen Entscheid fällte, bitte ich Sie, auf diese Vorlage nicht einzutreten.
Herr Binder wird vermutlich die Argumente der Gegenseite darlegen.
M. Gobet, rapporteur: Aussi paradoxal que cela puisse paraî- tre, il est des situations où il faut légiférer d'abord pour dérégle- menter ensuite. C'est précisément le cas avec l'article 25bis de la loi sur l'agriculture dont il est question dans ce débat. L'idée n'est pas nouvelle, le système existe déjà dans certains secteurs de la production agricole, et les Chambres fédérales ont déjà adopté de telles mesures législatives, notamment par l'article 24quinquies de la loi sur l'alcool concernant l'arbori- culture.
L'initiative parlementaire en question est une suite logique à la politique agricole définie dans le cadre du 7e rapport que nous avons adopté en juin dernier. Nous avons implicitement admis que l'intervention de l'Etat est excessive et qu'il convient désormais d'alléger les dispositions législatives pour donner un nouveau souffle à l'économie agricole. Cependant, si en raison de la nouvelle politique agricole les paysans doi- vent s'ouvrir à davantage de marché, ils ne peuvent individuel- lement l'influencer. Il leur faut dès lors agir au travers d'organi- sations professionnelles qui aient les moyens, à un moment où la concurrence est particulièrement vive, de gérer la pro- duction, la promotion et la vente des produits agricoles. L'arti- cle proposé permet de donner force obligatoire à des contri- butions professionnelles qui seraient de nature à permettre une bonne maîtrise des marchés. C'est vrai pour toutes les productions de masse, cela le deviendra dans tous les cré- neaux nouveaux où un nombre croissant de paysans vont pro- bablement se placer en réponse aux mesures incitatrices que nous avons adoptées dans le cadre de l'article 31b de la loi sur l'agriculture.
Le problème se retrouvera aussi dans la production biologi- que, dans la production intégrée, dans les productions alter- natives, par exemple non alimentaires, comme aussi dans la vente directe que les organisations faîtières veulent promou- voir pour rétablir des relations plus concrètes entre produc- teurs et consommateurs. Dès que ces orientations prendront une certaine ampleur, il sera dans l'intérêt de leurs adeptes de pouvoir organiser le marché et, par conséquent, de disposer de la base légale permettant d'en assurer les moyens dans le cadre professionnel.
Selon le rapport du Conseil fédéral à la Commission de l'éco- nomie et des redevances des Etats, de telles dispositions sont conformes au droit européen et aux exigences du GATT. II semble qu'elles aient fait leurs preuves dans des pays voisins, il y a donc des raisons objectives à l'adoption de cet article 25bis de la loi sur l'agriculture. Néanmoins, pour des raisons diverses qui tiennent à la fois de l'opposition aux orga- nisations en place, mais aussi des difficultés apparentes qui pourraient résulter du fait que certains agriculteurs appartien- nent à plusieurs organisations, ainsi que pour tous les argu- ments exposés par M. Hämmerle, votre commission vous pro- pose de ne pas entrer en matière. Par conséquent, après le débat sur l'entrée en matière, si le Conseil national admet l'en- trée en matière, la discussion sur les articles sera renvoyée à la commission. A titre personnel, je vous indique que je voterai l'entrée en matière.
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N
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Fischer-Sursee: Die CVP-Fraktion stimmt für Eintreten auf die Vorlage.
Die vorgeschlagenen Solidaritätsbeiträge in der Landwirt- schaft betrachten wir als sinnvolle und zweckdienliche Hilfs- massnahme zur Förderung des Absatzes der Agrarprodukte und somit zur Förderung der Landwirtschaft als Ganzes.
Die Selbsthilfemassnahmen, die durch Solidaritätsmassnah- men unterstützt werden sollen, entsprechen auch dem 7. Landwirtschaftsbericht, d. h. der vorgezeichneten Agrarpoli- tik in diesem Bericht.
Grundsätzlich sind Selbsthilfemassnahmen von landwirt- schaftlichen Branchenorganisationen zu begrüssen und den staatlichen Hilfsmassnahmen eindeutig vorzuziehen. Selbst- hilfemassnahmen sind im allgemeinen effizienter, flexibler und viel besser auf den Markt ausgerichtet. Es handelt sich vorab um Marketingmassnahmen, und zwar um Gemeinschaftsmar- keting. Dabei stehen die Gemeinschaftswerbung und die För- derung der Qualität für einzelne oder bestimmte Produkte im Vordergrund. Es ist eine Möglichkeit, Angebot und Nachfrage ohne nennenswerte staatliche Eingriffe besser zu regeln. Die Selbsthilfemassnahmen zielen somit auch auf eine bessere Produktionslenkung hin. Die Landwirtschaftsproduktion wird somit mehr auf den Markt ausgerichtet, und zwar mit einem marktwirtschaftlichen Instrument.
Bei der Milch funktionieren diese Solidaritätsbeiträge seit 30 Jahren bestens. Eine 1991 herausgekommene internatio- nale Studie der FIL/IDF zeigt klar, dass die Basiswerbung für Milch- und Milchprodukte effizient ist. Die Solidaritätsbeiträge führen bei den Produzenten tendenziell zu einer Sensibilisie- rung für die Absatzbelange. Sie richten ihre Produktion ver- stärkt auf die Bedürfnisse des Marktes und des Endverbrau- chers aus.
Im Interesse, diese marktwirtschaftliche Ausrichtung zu för- dern, erachtet die CVP-Fraktion es nicht nur als richtig und not- wendig, sondern auch als gerecht und billig, die Produzenten, die nicht Mitglieder von Branchenorganisationen sind, zu Soli- daritätsbeiträgen zu verpflichten. Von solchen Massnahmen profitiert direkt und indirekt auch das Nichtmitglied, so zum Beispiel von der Werbung für ein Produkt und von verkaufsför- dernden Massnahmen. Jede Werbung hat Reflexwirkungen. Das kennt man auch von der Werbung in der Privatwirtschaft her. Es ist daher unbillig, wenn Nichtmitglieder als Trittbrettfah- rer von Selbsthilfemassnahmen profitieren, ohne einen eige- nen Beitrag leisten zu müssen.
Bei der Landwirtschaft ist dies besonders störend, leistet doch die öffentliche Hand für die Landwirtschaft namhafte Beiträge und fördert sie in grossem Ausmasse. Von dieser Hilfe profitiert ebenfalls die gesamte Landwirtschaft. Im Gegenzug kann man daher verlangen, dass Selbsthilfemassnahmen getroffen werden und auch Nichtmitglieder an diese Selbsthilfemass- nahmen Solidaritätsbeiträge leisten, soweit sie aus diesen Hilfsmassnahmen Nutzen ziehen.
Bei den Solidaritätsbeiträgen handelt es sich weder um eine Zwangsjacke noch um eine Zwangsmitgliedschaft. Die Zah- lung der Solidaritätsbeiträge ist beschränkt auf Massnahmen, die allen Produzenten und der gesamten Landwirtschaft des betreffenden Produktionszweiges zugute kommen, also auch den Nichtmitgliedern.
Der äussere Druck auf die Landwirtschaft - Stichwort Gatt - so- wie die Ueberwindung interner Probleme zwingen die Landwirt- schaft zu einer verstärkten Marktorientierung auch auf den in- ternationalen Märkten. Die Herausforderung für die Landwirt- schaft im Hinblick auf eine weitere Oeffnung der Grenzen dürfte künftig zunehmend von existentieller Bedeutung werden.
Die Solidaritätsbeiträge helfen, den internationalen Herausfor- derungen wirksam entgegenzutreten. Hier ist ein Blick auf die europäischen Staaten zu werfen. In verschiedenen Ländern der EG existieren ähnliche Regelungen für Agrarprodukte. In Deutschland beispielsweise findet sich für die CMA - das ist die zentrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirt- schaft - mit der sogenannten Mitverantwortungsabgabe ein analoges System.
Wenn es im Ausland praktikabel ist, warum sollte dies nicht auch in der Schweiz praktikabel sein? Es gab im Ausland des- wegen auch keine Prozessflut.
Noch ein Wort zur angeblichen Stärkung der Verbandsmacht. Das Argument, Verbände würden zu stark, entbehrt der Grundlage, da die Mittelverwendung an Bedingungen ge- knüpft wird, die eine Stärkung der Branchenverbände aus- schliesst. Die Beiträge dürfen weder direkt noch indirekt zur Fi- nanzierung von Organisationen, Verbänden und Firmen ver- wendet werden.
Ich bitte Sie daher, dem Eintreten zuzustimmen.
Präsident: Es liegt ein Eintretensantrag von Herrn Binder vor. Ausnahmsweise wird dieser Antrag nach dem ersten Frakti- onssprecher begründet. Nachdem die CVP-Fraktion für Ein- treten votiert, dürfte dieses Vorgehen nicht bestritten sein.
Binder: Zuerst bin ich Ihnen die Erklärung schuldig, warum ich als Kommissionsmitglied einen Einzelantrag stelle, was ja nicht unbedingt üblich ist.
Die Kommission ist nur mit Stichentscheid des Präsidenten auf das Geschäft eingetreten. Im Verlaufe der Beratungen fie- len die Entscheide immer sehr knapp. Die Schlussabstim- mung fand nach dem programmierten Ende der Sitzung, also nach 13 Uhr, statt. Zu dieser Zeit fehlten infolge anderweitiger Verpflichtungen schon einige Kommissionsmitglieder. In der Schlussabstimmung wurde das Geschäft mit 9 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Ich lancierte sofort einen Minderheitsantrag, aber niemand konnte mir - auch seitens der Verwaltung nicht -· sagen, wor- auf sich dieser Antrag zu beziehen hätte. Niemand wusste, ob das Geschäft überhaupt traktandiert werde. Niemand wusste, ob - falls traktandiert - auf die Vorlage eingetreten werde und ob gleichzeitig auch Antrag gestellt werde, sie abzulehnen. Das Chaos in diesem Bereich war perfekt.
Es wurde mir versprochen, die Situation rechtlich abzuklären. Man hat mir einige Tage später mitgeteilt, ich müsse den Min- derheitsantrag auf Eintreten stellen. Dies habe ich umgehend getan. Der Minderheitsantrag fand denn auch Aufnahme auf der ersten Fahne, die Sie erhalten haben und aufgrund wel- cher die Fraktionen wahrscheinlich beraten haben.
Vor wenigen Tagen erschien die zweite Fahne mit dem Ver- merk «Ersetzt Fahne Nr. 92.416-1». Auf dieser Fahne finden sich keine Minderheiten mehr. Ich erkundigte mich nach dem Grund des Fehlens. Minderheitsanträge müssten während der Kommissionssitzung eingereicht werden, wurde mir ge- sagt, was ich allerdings auch weiss. Dieses Hin und Her hat also zu meinem Einzelantrag geführt.
Was geschieht, wenn Sie meinem Antrag folgen? Wenn Sie dem Antrag auf Eintreten folgen, findet hier und heute keine Detailberatung statt, sondern das Geschäft geht an die natio- nalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben zurück. Treten Sie nicht ein, geht das Geschäft zur Differenzbereini- gung an den Ständerat zurück. Kommt es zurück und Sie tre- ten wieder nicht ein, ist das Geschäft vom Tisch und damit eine gute Sache verloren.
Zum materiellen Teil: Mit dieser Vorlage werden nicht sämtli- che agrarpolitischen Probleme gelöst, aber es ist durchaus ein Beitrag dazu. Diese Selbsthilfemassnahmen sind nicht dazu da, um mehr Staat, mehr Regulierung einzuführen, sondern um staatliche Eingriffe abzubauen. Von einer Gesamtwerbung für ein Produkt können alle Produzenten profitieren. Staatliche Mittel sind nicht nötig. Dieser Schritt geht in Richtung Markt- wirtschaft. Gleichzeitig sollen sogenannte Trittbrettfahrer ebenfalls miteinbezogen werden. Mit den Beiträgen werden nicht Organisationen finanziert, sondern Vermarktungsmass- nahmen, die allen, inbesondere auch den kleinen Produzen- ten, zugute kommen.
Im übrigen möchte ich betonen und darauf hinweisen, dass im Obstbau, wo wir diese Massnahmen beschlossen haben, mit diesem Instrument gerade in diesem Jahr mit der sehr gros- sen Ernte sehr gute Erfahrungen gemacht wurden. Daneben hat die Eigeninitiative weiterhin ihren Platz. Sie ist durchaus auch wünschenswert.
Wir führen mit diesen Beiträgen keine Weltneuheit ein. Frank- reich kennt dieses Vorgehen schon seit 1961 und hatte 1989 dafür ein Budget von 540 Millionen französischen Francs. Die Bundesrepublik kennt das Instrument seit 1960 und hatte 1992
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Parlamentarische Initiative. Solidaritätsbeiträge
dafür ein Budget von 130 Millionen D-Mark. In beiden Ländern besteht eine gesetzliche Regelung. Dies zeigt, dass die Vor- lage, die wir beraten, durchaus Gatt- und europakompatibel ist. Sie wirkt nicht diskriminierend. Die USA und Oesterreich kennen solche Beiträge ebenfalls.
Geben Sie mit diesen Beiträgen der Landwirtschaft die Chance, ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Inlandmarkt ge- genüber dem grösser werdenden Importdruck sowie für ge- wisse Produkte auf dem Exportmarkt zu verbessern! Ich bitte Sie daher dringend, auf diese Vorlage einzutreten.
Ledergerber: Namens der SP-Fraktion empfehle ich Ihnen, auf diese Vorlage nicht einzutreten.
Warum? Die Vorlage läuft zwar unter dem Titel «Solidaritätsbei- träge», und Solidarität ist gut, und Beiträge sind sicher noch besser. So weit, so gut. Aber worin besteht in dieser Vorlage die Solidarität? Diese Vorlage ermöglicht landwirtschaftlichen Vermarktungsverbänden, bis zu 50 Prozent der Produzenten zu verpflichten, Beiträge an Strategien zu zahlen, die sie zur Beeinflussung des Marktes entwickelt haben. Das heisst, sie haben die Möglichkeit, eine grosse Zahl von Produzenten zum Zahlen zu verknurren, bei Vorlagen, bei Geschäften, bei denen sie nicht mitreden konnten, bei denen sie nicht mitbestimmen konnten - aber zahlen sollen sie. Ich muss Ihnen sagen: Ver- glichen mit diesem Verfahren empfinde ich den EWR direkt als basisdemokratische Veranstaltung.
Hier soll es möglich sein, dass einige Bauernverbandsvertre- ter bestimmen können, entscheiden können, und die anderen müssen zahlen. Ich finde dieses Konstrukt ordnungspolitisch äusserst fragwürdig. Sie müssen sich einmal vorstellen, wie in anderen Wirtschaftsbereichen eine solche Konstruktion auf- genommen und beurteilt würde. In der Industrie ist so etwas undenkbar, aber in der Landwirtschaft soll es nun möglich sein!
Ich möchte Ihnen auch zu bedenken geben, dass bei diesem Konstrukt die Gefahr und die Wahrscheinlichkeit sehr gross sind, dass eine Mehrheit eine Minderheit vergewaltigt. Gerade in solchen Branchenbereichen werden innovative Unterneh- mungen gezwungen, an Marktstrategien der Grossen Bei- träge zu bezahlen. Bestraft werden die Direktverwerter, jene Produzenten, die in der Vergangenheit versucht haben, mit in- novativen Massnahmen ihre eigenen Absatzkanäle aufzu- bauen und neue Wege zu beschreiten. Falls sie nicht bestraft würden, dann würde dies bedeuten, dass diese Solidaritäts- beiträge in gar keinem Fall zur Anwendung gelangen könnten, denn dann wäre es gar nie der Fall, dass solche sogenannten Selbsthilfemassnahmen allen Produzenten in einem bestimm- ten Bereich zugute kämen.
Mit dieser Vorlage sollen die Verbände ein neues Instrument in die Hand bekommen. Da muss ich Ihnen einfach sagen: Ich habe meine Bedenken gegenüber diesen Verbänden, gegen- über diesen grossen Branchenorganisationen. Wenn man ihre Vermarktungserfolge in der Vergangenheit anschaut, dann sieht es eher trübe aus. Wird denn tatsächlich die Ver- marktung verbessert, wenn über Zwangsbeiträge bestehende Organisationsstrukturen - und notabene ineffiziente Organi- sationsstrukturen - gestützt werden, die bis heute nicht erfolg- reich waren? Es wäre doch sehr viel sinnvoller, hier etwas in Richtung von kleinen, beweglichen Vermarktungsorganisatio- nen zu tun, die ganz bestimmte Segmente bearbeiten können, anstatt diese elefantösen Organisationen erneut mit Kompe- tenzen auszustatten. Es sind ja genau diese Organisationen, die zurzeit als Lobbies in den Parlamenten auftreten und an ihre Verbandsoberen fette Pfründen zu vergeben haben. Wir stellen auch fest, dass gerade bei diesen Verbänden die fi- nanzielle Transparenz sehr gering ist, und hier sollen noch ein- mal mit staatlicher Beihilfe zusätzliche Mittel hineingepumpt werden! Wir glauben, dass das der falsche Weg ist, dass es eine Politik der Strukturerhaltung ist, die wir so nicht unterstüt- zen können. Der Hinweis auf andere Länder, Herr Binder, wie z. B. Frankreich, das Sie erwähnt haben, bezieht sich auf eine ganz andere Organisation: Dort ist etwas Neues geschaffen worden, die Société pour l'expansion; das ist eine Verwer- tungsorganisation, die neue Märkte eröffnen und insbeson- dere auch den Export fördern soll. Das ist etwas Neues, Dyna-
misches und baut nicht auf den alten Verbandsstrukturen auf, die sehr, sehr unflexibel sind.
Man kann dieses Konzept auch vor dem Hintergrund der ge- nerellen Strategie, die wir in der Landwirtschaft heute verfol- gen, schwer verstehen. Die Landwirtschaft muss neue Wege beschreiten, da sind wir uns einig. Die neuen Wege müssen heissen - wir haben ausführlich darüber diskutiert -: Biologi- sierung, Qualifizierung und Entbürokratisierung. Mit diesem Verfahren machen wir genau das Gegenteil.
Ich kann Ihnen das am Beispiel Inkasso deutlich zeigen. Die Verbände möchten hier nicht nur die Möglichkeit haben, neue Mittel in relativ grossem Umfang zu beschaffen. Sie delegieren gleichzeitig das ganze Inkasso an das Bundesamt für Land- wirtschaft. Da muss ich Ihnen sagen: Diese Kooperation zwi- schen privater Landwirtschaft und Verbänden mit der öffentli- chen Hand, die das Inkasso übernehmen soll, empfinde ich als vollständig unakzeptabel.
Sie können sich das relativ einfach vorstellen: Die meisten Bauern sind Mitglieder in mehreren Verbänden. Wir können also davon ausgehen, dass, wenn ein solches Gesetz zum Tragen kommt, jedes Jahr etwa 200 000 Rechnungen ver- schickt werden müssen. Davon werden sicher etwa 50 Pro- zent gemahnt werden müssen, weil diese Bauern nicht zah- len wollen. Etwa 5000 - also 2 bis 3 Prozent - Beschwerden müssen Sie einkalkulieren, und davon werden jährlich etwa 2000 Prozesse von Produzenten entstehen, die sagen: «Ich profitiere nicht von dieser Lösung, darum zahle ich auch nicht.»
Stellen Sie sich einmal vor, was das für eine neue, gewaltige Bürokratie bedingt, die nicht zu einer Verbesserung der Ver- marktungssituation zugunsten der Landwirtschaft führt, son- dern nur zu einer Stärkung der Verbände.
Wir lehnen diese Vorlage ab. Sie ist bürokratisch, sie bringt neue, unzweckmässige Regulierungen, sie wirkt strukturer- haltend, sie ist ungerecht für die kleinen und für die innovati- ven Produzenten, sie ist in dieser Form nicht ausgereift.
Ich bitte Sie, die Kommission für Wirtschaft und Abgaben zu unterstützen und nicht auf dieses Geschäft einzutreten.
M. Gros Jean-Michel: Contrairement à la courte majorité de la commission, le groupe libéral vous demande de donner suite à l'initiative parlementaire du Conseil des Etats et d'entrer en matière sur le projet de modification de la loi sur l'agriculture qui vous est soumis. Il vous le demande pour plusieurs motifs, dont l'un est tout simplement la cohérence de ce conseil. Il y a tout juste un an, durant la session d'hiver 1991, nous avons, vous avez accepté l'introduction d'un texte identique dans la loi sur l'alcool, permettant aux associations arboricoles de pré- lever des contributions de solidarité au titre de l'entraide pro- fessionnelle. Par la même occasion, le Conseil national a adopté une motion demandant au Conseil fédéral de lui pré- senter une proposition de modification de la loi sur l'agri- culture analogue à l'entraide en arboriculture. Il serait dès lors pour le moins curieux que ce conseil change brutalement d'avis alors même que la situation de l'agriculture suisse ne s'est entre temps pas modifiée, pas plus que la composition de ce Parlement d'ailleurs.
De plus, nous avons pris acte depuis lors du 7e rapport sur l'agriculture qui confirme explicitement le caractère subsi- diaire que doivent obligatoirement revêtir les interventions des pouvoirs publics. Il ne fait en cela que respecter l'article 31bis de la constitution qui dit à son alinéa 4: «Les branches économiques et les professions ne seront proté- gées par des dispositions fondées sur les lettres a et b que si elles ont pris les mesures d'entraide qu'on peut équitable- ment exiger d'elles.»
Le 7e rapport insiste en outre à chaque page sur la nécessité qu'il y a à rapprocher notre agriculture de l'économie de mar- ché. L'un des moyens d'y parvenir est évidemment d'encoura- ger l'entraide agricole. Et le 7e rapport d'aborder le sujet qui nous occupe, page 388 de la version française: «Une fois ter- minée la révision de la loi sur l'alcool, nous entreprendrons donc de modifier pareillement la loi sur l'agriculture, nous don- nant ainsi la possibilité de soutenir les producteurs des autres branches dans leurs efforts d'entraide.»
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Là encore, le groupe libéral vous demande d'être consé- quents avec vos votes précédents. Il serait difficile d'expliquer à la population que nous acceptons le 7e rapport sur l'agri- culture, qui donne les orientations de notre politique agricole pour les dix prochaines années, et que six mois après, nous refusons la première concrétisation de cette politique. Or, l'introduction d'un article 25bis dans la loi sur l'agriculture au titre des contributions de solidarité constitue l'une des compo- santes essentielles de cette politique agricole. Vouloir une agriculture plus proche du marché, c'est aussi lui donner les armes nécessaires pour affronter ce nouveau défi. C'est en particulier donner la possibilité aux branches elles-mêmes de développer un marketing plus agressif pour accroître leur part de marché en Suisse tout d'abord, à l'extérieur si possible. C'est permettre à la profession elle-même de maîtriser sa pro- duction, de promouvoir une meilleure image de marque de ses produits, d'encourager des méthodes de culture qualitati- vement supérieures ou plus respectueuses de l'environne- ment. Plusieurs organisations professionnelles le font déjà. Il reste à leur permettre d'obtenir les moyens nécessaires à la réalisation de leurs tâches. C'est le but de ces contributions de solidarité qui seraient exigibles dès lors qu'une majorité des producteurs possédant en outre la majorité des surfaces concernées financerait des mesures d'entraide.
Cette sorte de force obligatoire accordée aux décisions des associations professionnelles constitue la moins intervention- niste des mesures possibles, contrairement à ce qui a été pré- tendu en commission. Sans celle-ci, que resterait-il comme possibilité? Un marketing d'Etat, avec ouverture d'une rubri- que budgétaire pour le financer, ou alors laisser se développer une production agricole inadaptée au marché et augmenter de ce fait massivement les paiements directs.
Vous le voyez, il n'y a pas 36 solutions. Et celle-ci présente le grand avantage de responsabiliser l'agriculture quant à l'écoulement de ses produits à l'heure où une concurrence ac- crue lui en fait obligation. Comme l'a fort intelligemment dit le rapporteur de langue française, M. Gobet, ainsi que la Cham- bre vaudoise d'agriculture qui ne passe pas pour une organi- sation favorable aux interventions massives de l'Etat: «Aussi paradoxal que cela puisse paraître, il est des circonstances où il faut légiférer pour déréglementer.»
L'article 25bis s'inscrit tout à fait dans cette logique et le groupe libéral vous demande d'entrer en matière sur cette mo- dification de la loi sur l'agriculture.
M. Perey: Cette initiative rendant obligatoires les contribu- tions de solidarité dans l'agriculture permettrait de satisfaire à la motion de la Commission de la santé publique et de l'envi- ronnement relative au même objet et qui a déjà été acceptée par les Chambres. La motion Berger concernant le même ob- jet dans l'arboriculture a aussi été adoptée. Il s'agirait donc de généraliser ces contributions.
Rappelons qu'aujourd'hui, lorsque des organisations agrico- les perçoivent auprès de leurs membres des contributions de solidarité pour des mesures d'entraide qui profitent à tous les producteurs de la branche, certains indépendants refusent de payer leur part. Les dispositions prévues dans la modification de l'article 25 de la loi sur l'agriculture stipulent que, lorsque plus de 50 pour cent des producteurs, disposant de plus de 50 pour cent des cultures, sont soumis à la contribution d'en- traide, celles-ci deviennent obligatoires pour tous les produc- teurs de la même branche. Le principe de solidarité exige des paysans qu'ils prennent les mesures d'entraide qu'on peut exiger d'eux. Il s'agit donc d'un mandat constitutionnel.
L'obligation proposée concerne exclusivement la participa- tion financière des producteurs aux frais des mesures d'en- traide. Signalons que si l'arboriculture connaît ce système de- puis peu, il y a trente ans déjà qu'il fonctionne dans le secteur laitier. Il est donc temps de le généraliser. Ces contributions de solidarité sont nécessaires et efficaces pour promouvoir la mise en valeur des produits agricoles et ont le très grand avan- tage de soulager la caisse fédérale des pertes élevées de mise en valeur. Il faut également souligner que ces contributions ne peuvent pas être utilisées pour le financement direct ou indi- rect des organisations, associations ou entreprises.
Pour toutes ces bonnes raisons, le groupe radical, dans son ensemble, votera l'entrée en matière.
Baumann: Ich beantrage Ihnen namens der grünen Fraktion, auf die Vorlage nicht einzutreten. Solidaritätsbeiträge in der Landwirtschaft sind ein Wolf im Schafspelz. Eigentlich müss- ten sie Zwangsabgaben für landwirtschaftliche Branchenorga- nisationen heissen.
Reden wir in diesem Saal nicht immer wieder von Deregulie- rung? Ausgerechnet jetzt soll der Bund eine neue, anspruchs- volle Aufgabe mit einem enormen Verwaltungsaufwand über- nehmen - Sie haben das im Votum von Herrn Ledergerber ge- hört. Wir beanspruchen bereits jetzt einen Landwirtschaftsbe- amten pro 30 Landwirtschaftsbetriebe in diesem Land. Dieses Verhältnis 30 zu 1 wird sich mit dieser neuen Vorlage noch ein- mal viel stärker dem Verhältnis 1 zu 1 annähern.
Nichts gegen gemeinsames Marketing; aber der Schweizeri- sche Bauernverband als Dachorganisation von mindestens achtzig landwirtschaftlichen Organisationen kann das ganz einfach machen: Er kann die Migliederbeiträge erhöhen und entsprechende Marketingaufgaben übernehmen.
Einzelne Branchenorganisationen bestimmen bereits heute über diverse Absatzkanäle. Ich denke insbesondere an die landwirtschaftlichen Genossenschaftsverbände: Hier ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Produzenten, die diese Absatzkanäle beanspruchen, ihren Obolus leisten.
Ich sage aber nein zu Zwangsbeiträgen an Branchenorganisa- tionen für Nichtbeteiligte, und hier geht es um die Nichtbetei- ligten - bis zu 50 Prozent der Bauern. Warum? Selbsthilfe ist, wenn sich eine landwirtschaftliche Organisation selber an- strengt, und nicht, wenn man den Staat mit der unangeneh- men Aufgabe betraut, die Beiträge einzutreiben. Aber genau das wollen wir hier machen.
Wenn eine Organisation den Produzenten gute Absatzbedin- gungen bietet, werden die Bauern Beiträge bezahlen - freiwil- lig, daran zweifle ich nicht -, aber dazu brauchen wir keinen gesetzlichen Zwang.
Es ist nicht zumutbar, dass Betriebe, die offizielle Absatzka- näle nicht beanspruchen, noch dafür zahlen müssen; ich denke an Direktvermarkter, an all die Marktfahrer - auch die, die hier auf dem Bundesplatz sind - und an die Biobetriebe. Direktvermarkter haben für ihre Nischenproduktion auch Mar- ketingaufwendungen. Sie sind anders, sie sind vielleicht kon- kreter, gezielter und sehr oft auch besser. Die landwirtschaftli- chen Organisationen sind mir für diese Aufgabe zuwenig de- mokratisch organisiert Die Offenlegung der Bücher dieser Branchenorganisation wäre die erste Voraussetzung, um Bei- träge aller Bauern einzuziehen. Aber genau das ist in der Vor- lage nicht enthalten.
Vernünftige Produzenten - auch kleine - sollten nicht gezwun- gen werden können, die Absatzprobleme der Intensivprodu- zenten, der gewerblichen Betriebe, der Tierfabriken zu lösen. Die Bauern erhalten immer weniger für ihre Produkte. Und ausgerechnet jetzt sollen sie noch gezwungen werden, hö- here Abgaben zu leisten, nur damit die Verbände nicht eben- falls den Gürtel enger schnallen müssen. Kreativ werden die Verbände erst, wenn auch ihnen das Wasser am Hals steht, nicht, wenn sie - bundesgesetzlich geschützt - regelmässig ihre Beiträge über das Bundesamt für Landwirtschaft oder die Alkoholverwaltung erhalten.
Der Schweizerische Bauernverband hat uns in den letzten Ta- gen Unterlagen zugestellt und behauptet, in Oesterreich, in Deutschland und in Frankreich würden entsprechende Zwangsabgaben schon heute eingefordert ·- das stimmt so natürlich nicht. Oesterreich hat eine freiwillige Lösung, keine gesetzliche Grundlage; Deutschland und Frankreich erheben nur Abgaben auf Produkte, die über verbandseigene Absatz- kanäle gehen. Das haben wir in der Schweiz schon lange. Selbstverständlich bezahle ich für mein Getreide, für meinen Raps und meine Zuckerrüben entsprechende Abgaben. Ich bin bereit, diese auch weiterhin zu bezahlen, weil ich dafür keine eigenen Absatzkanäle habe.
Vor einem Jahr wurde hier für die Obstwirtschaft eine ähnliche Zwangsabgabe beschlossen. Offenbar sind die Schwierigkei- ten verwaltungsintern so gross, dass sie noch nicht in Kraft ge-
Parlamentarische Initiative. Solidaritätsbeiträge
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setzt worden ist. Künftig wird aber nach dieser Vorlage in der Obstwirtschaft die Alkoholverwaltung die Beiträge des Obst- verbandes einfordern müssen. Ich meine, man solle damit vor- erst einmal Erfahrungen sammeln.
Wir werden noch staunen, wie 10 000 kleine Obstproduzenten reagieren, wenn sie plötzlich von der Alkoholverwaltung einen Einzahlungsschein erhalten, auf dem steht, sie müssten jetzt Abgaben leisten, um die Lagerhaltungsmassnahmen oder die Werbeaktion zu finanzieren; dies als Produzenten, die über- haupt nie einen entsprechenden Absatzkanal beansprucht haben.
Wir werden auch feststellen, dass der administrative Aufwand enorm sein wird, auch wenn nur 3 bis 4 Prozent der Bauern, die hier bezahlen sollen, dazu gezwungen werden sollten - mit entsprechenden Prozessen wäre zu rechnen.
Noch ein letztes Wort zur Höhe der Zwangsabgaben. Die In- itiative des Ständerates ist hier nicht gerade bescheiden. Die Abgaben können sage und schreibe bis 4 Prozent des Roher- trages betragen, das hiesse etwa bis 10 Prozent des landwirt- schaftlichen Einkommens. Da muss ich Sie fragen: Würden Sie 10 Prozent Ihrer Taggelder dem Bundesrat zur Verfügung stellen, nur damit er etwas Imagewerbung für das Parlament macht? Ich meine nein. Dafür müssen wir schon selber sorgen.
Ich beantrage Ihnen mit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben, auf diese Vorlage nicht einzutreten.
Schwab: Wir Bauern sind einem enormen Druck ausgesetzt: Druck von aussen, von seiten des Gatt, von seiten der EG, und Druck im Landesinnern. Immer mehr Leute stellen eine produ- zierende Landwirtschaft in Frage. Immer mehr Leute sind der Auffassung, dass die Landwirtschaft von der öffentlichen Hand zu stark unterstützt werde. In dieser schwierigen Lage wird der Ruf nach mehr Eigenverantwortung und mehr Selbst- hilfe laut. Diesem Ruf will die Landwirtschaft folgen. Bereits mit der Einführung von Solidaritätsbeiträgen im Obstbau hat sich die Landwirtschaft für diese Selbsthilfe stark gemacht. Nun geht es darum, auch für die übrigen Produktionsrichtungen solche Beiträge einzuführen. Wir wollen mit diesem Grundsatz dafür sorgen, dass sogenannte Trittbrettfahrer zur Verantwor- tung, zur Mitfinanzierung von Werbung für ein Produkt, heran- gezogen werden können. Marketing ist eben auch für markt- gängige, grössere Mengen nötig - nötiger denn je auch in Zu- kunft - und nicht nur für die Nischenproduktion.
Herr Ledergerber hat unsere Verbandsfunktionäre, unsere Verbände gegeisselt. Ich muss ihm sagen: Wir brauchen un- sere Verbände in Zukunft mehr denn je. Herr Ledergerber, der Bund kann ja den Einzug den Verbänden übertragen und so- mit auch Verantwortung weitergeben.
Mit dem vorliegenden Geschäft können wir einmal den Grund- satz festlegen. Wenn sich dann aufgrund der Erfahrungen Mängel einstellen sollten, ist es nicht verboten, ein Gesetz ab- zuändern, ein Gesetz zu verbessern.
Ich bitte Sie, diesem wichtigen Grundsatz zuzustimmen. Es handelt sich hier nicht um Steuergelder, sondern hier will man von den Bauern einen Beitrag, um die Verwertung zu ver- bessern, um die Eigenproduktion besser an den Mann zu bringen.
Präsident: Die LdU/EVP-Fraktion verzichtet auf das Wort Sie stimmt dem Kommissionsantrag auf Nichteintreten zu. Die Fraktion der Auto-Partei unterstützt den Antrag Binder auf Ein- treten.
Hämmerle, Berichterstatter: Die Kommission lehnt Solidari- tätsbeiträge nicht von vornherein ab; sie sagt nicht von vorn- herein; sie seien falsch. Aber die Vorlage, über die wir hier zu beraten haben, hat so viele offensichtliche Mängel, dass auf sie hier nicht eingetreten werden kann.
Ich versuche, die Diskussion zusammenzufassen und noch- mals fünf Gründe für das Nichteintreten namhaft zu machen. 1. Die Massnahmen müssen nach der Vorlage allen Produzen- ten zugute kommen, und dies ist praktisch nicht möglich. Die Beweislast liegt vermutlich bei der begünstigten Organisation oder beim Bundesamt für Landwirtschaft. Diese können den
Beweis, dass ihre Massnahmen allen zugute kommen, mit Si- cherheit nicht erbringen.
Wenn mehr als 50 Prozent der Produzenten, die zugleich über mehr als 50 Prozent des Anbaus bzw. der Produktion ver- fügen, Mitglieder der Organisation sind, können die anderen knapp 50 Prozent zu Solidaritätsbeiträgen gezwungen wer- den. Diese Anforderung ist mit Sicherheit viel zuwenig hoch. Wenn fast die Hälfte der Produzenten nicht dabei ist, können die Produzenten doch nicht zu derart happigen Beiträgen ge- zwungen werden.
Die Beiträge sind mit 4 Prozent des Rohertrages - das sind gegen 10 Prozent des Einkommens - mit Sicherheit viel zu hoch. In einem Zeitpunkt, in welchem das bäuerliche Einkom- men massiv zurückgeht, sind Beiträge, die leicht mehrere tau- send Franken ausmachen können, für Organisationen, deren Effizienz mindestens unsicher und umstritten ist, schlicht nicht zumutbar.
4 Prozent des mittleren Rohertrages dürfen die Beiträge be- tragen. Welcher «mittlere Rohertrag» ist gemeint, der gesamte oder nur der von der Massnahme betroffene? Sind Mehrfach- beiträge möglich, wenn ein Bauer Fleisch, Getreide, Aepfel, Kartoffeln und anderes produziert? Viele Fragen, fast keine Antworten.
Die Rolle des Staates wird schon sehr heruntergespielt. Der Staat, das Bundesamt für Landwirtschaft in diesem Fall, soll das Inkasso betreiben. Das ist in diesem Projekt das schwie- rigste Unterfangen. Vermutlich würden diese Ansprüche bald einmal mit staatlichen Beiträgen verrechnet. Dann hätte der Bauer noch einmal das Nachsehen.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der Kommis- sion, jetzt auf diese Vorlage nicht einzutreten. Sie machen da- mit den Weg frei für eine bessere, für eine saubere Lösung.
M. Gobet, rapporteur: Devant rapporter selon un point de vue qui est contraire à celui que j'ai appuyé en séance de commis- sion, je me suis permis de faire remarquer au président que j'acceptais de rapporter, mais à la condition que je puisse aussi prendre le contre-pied des opposants.
Je constate que quatre des six groupes qui se sont exprimés sont en faveur du projet; je les en remercie. Je voudrais quand même mettre certaines choses au point. Le rôle de l'Etat, dans ce contexte - on a relevé ici que ce serait des opérations bu- reaucratiques - se limitera à reconnaître les organisations au- torisées à percevoir des contributions volontaires ou de solida- rité. Ces organisations ne sont pas dénommées dans le projet. Cela signifie que de nouvelles organisations qui pourraient ressentir le besoin de percevoir ces contributions pourraient très bien être reconnues, pour autant qu'elles satisfassent aux exigences posées, c'est-à-dire regrouper au moins le 50 pour cent des agriculteurs qui produisent au moins le 50 pour cent du volume qui doit être commercialisé.
On a relevé le cas des paysans qui pratiquent la culture biolo- gique. Tant qu'ils seront peu nombreux, il n'y aura pas de pro- blèmes d'écoulement. Dès qu'ils le seront davantage - et c'est ce qui devrait se réaliser puisqu'on a voulu, en adoptant l'arti- cle 31b de la loi sur l'agriculture, introduire des mesures incita- tives en vue d'une production moins intensive -, on devrait avoir davantage de productions de ce genre et on ressentira aussi le besoin de mieux organiser le marché et, par consé- quent, de percevoir des contributions pour y parvenir. On fera donc les démarches nécessaires afin de bénéficier de ces nouvelles dispositions.
On a prétendu qu'avec ces contributions volontaires on finan- cerait des organisations mammouths. Or, il est bien clair, selon le projet de loi, que ces contributions, aussi bien volontaires que de solidarité, ne pourront pas servir à financer des organi- sations, mais l'organisation de la commercialisation de cer- tains produits. Cela va donc dans la bonne direction.
Avec la forte minorité de la commission, je voterai l'entrée en matière. Je rappelle que, malheureusement, la majorité prend la position contraire.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: D'habitude, dans les débats consacrés aux initiatives parlementaires, le Conseil fédéral est le muet du sérail. Si je fais exception, c'est tout d'abord parce
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Détenteurs de bétail. Contribution aux frais
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N
30 novembre 1992
que le Conseil fédéral a eu l'occasion d'exprimer par écrit au Conseil des Etats sa position sur ce point, position favorable à cet article 25bis, et ensuite parce que nous avons exprimé dans notre rapport de début de législature combien la disposi- tion de cet article irait dans le sens de l'accomplissement du 7e rapport sur l'agriculture.
J'observe en effet que les deux conseils, avec l'article 24quin- quies de la loi sur l'alcool, sont allés dans cette direction, mais seulement pour la production des fruits. Par souci de cohé- rence et afin de généraliser notre politique et notre moyen d'intervention, il faut aller plus loin. Imaginez que la loi sur le blé, pour ce qui concerne les céréales panifiables, la loi sur l'al- cool, pour ce qui concerne les pommes de terre, déclenchent elles aussi des mesures d'entraide telles que celles qui ont été mises en place. Cela fait partie de cet objectif de confier à la profession des responsabilités propres qui puissent en quel- que sorte, pour le bien de l'ensemble, dégager l'Etat, la Confé- dération, de son intervention minutieuse et ponctuelle et faire que l'ensemble du secteur de la production agricole, du moins là où c'est possible, accomplisse cette démarche.
Je souhaiterais donc aujourd'hui que le Conseil national puisse, comme le Conseil des Etats, entrer en matière - à la différence de la proposition de la majorité précaire de sa com- mission, - qu'il suive la minorité et renvoie la discussion de dé- tail à la commission, discussion qui sera brève puisqu'elle a déjà été tenue une fois, et que l'on puisse au moins espérer parvenir au bout de nos peines et proposer pour une votation finale de votre conseil ces mesures d'entraide en général. C'est tout, et cela suffit. Si ensuite il se révèle qu'à l'épreuve du feu vous n'en voulez pas, vous aurez pu juger sur pièces. Un refus d'entrer en matière ne saurait à mon avis résoudre utile- ment la question. C'est pourquoi je vous demande d'accepter d'entrer en matière.
Abstimmung - Vote Für den Antrag Binder (Eintreten)
87 Stimmen
Für den Antrag der Kommission (Nichteintreten)
43 Stimmen
Präsident: Die Vorlage geht zur Detailberatung an die Kom- mission zurück.
92.049
Viehhalter im Berggebiet. Kostenbeiträge Détenteurs de bétail de la région de montagne. Contribution aux frais
Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. Mai 1992 (BBI III 817) Message et projet d'arrêté du 13 mai 1992 (FF III 797)
Beschluss des Ständerates vom 22. September 1992 Décision du Conseil des Etats du 22 septembre 1992 Kategorie IV, Art. 68 GRN - Catégorie IV, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Binder, Berichterstatter: Die Landwirtschaft im Hügel- und Berggebiet ist gegenüber dem Talgebiet benachteiligt. Diese Nachteile beruhen auf den natürlichen Produktionsgrundla- gen. Um die Einkommensdifferenz zwischen Berg- und Tal- landwirtschaft - hervorgerufen durch die Standortnachteile und die erschwerten Produktionsbedingungen - auszuglei- chen, sind agrarpolitische Massnahmen nötig. Ziel soll es
sein, mit Meliorationsbeiträgen und Agrarkrediten die Verbes- serung der Produktionsgrundlagen und der Infrastruktur so- wie der Lebensverhältnisse zu erreichen.
Die Produzentenpreise genügten wegen der erschwerten Pro- duktionsbedingungen bzw. erhöhten Produktionskosten nicht, um ein genügendes Einkommen zu erzielen. Es sind deshalb Ausgleichszahlungen notwendig. Der Bund unter- nimmt seit längerer Zeit grosse Anstrengungen, um die finanz- ielle Lage der Bergbauern zu verbessern. Seit 1980 haben sich diese Ausgleichszahlungen mehr als verdoppelt. Sie erreich- ten 1991 über 1 Milliarde Franken für verschiedene Beitrags- massnahmen, wovon etwa 75 Prozent ins Hügel- und Bergge- biet flossen.
Die Direktzahlungen haben in der Berglandwirtschaft einen hohen Stellenwert. Insbesondere die Kosten-, Bewirtschaf- tungs- und Tierhalterbeiträge erfuhren eine ansehnliche Aus- dehnung. Die Bedeutung dieser Zahlungen zeigt ihr Anteil am Einkommen der Bergbauern. Dieser Artikel macht heute · · je nach Betrieb und Zone - bis 50 Prozent des landwirtschaftli- chen Einkommens aus, wobei die Kostenbeiträge mit bis zu 25 Prozent beteiligt sind. Die Kostenbeiträge, die 1959 einge- führt wurden, stellen die bedeutendste Ausgleichszahlung zu- gunsten der benachteiligten Gebiete dar. 1991 erreichten sie etwa 263 Millionen Franken und wurden an rund 45 000 Betriebe mit über 500 000 Grossvieheinheiten (GVE) aus- gerichtet.
Der Bundesbeschluss vom 4. März 1991 über die finanziellen Mittel für Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone für die Jahre 1991 und 1992 läuft Ende 1992 aus. Somit ist für die nächsten zwei Jahre, 1993/94, ein neuer Bundesbeschluss nötig. Mit den beantragten 565 Millionen Franken für beide Jahre werden die Beitragsan- sätze bzw. Beiträge für 1993/94 beibehalten. Mit der Neuorien- tierung in der Agrarpolitik, sprich Preis- und Einkommenspoli- tik, werden auch im Berggebiet die produktebezogenen Bei- träge, d. h. solche, die Anreiz zur vermehrten Produktion dar- stellen, reduziert. Dagegen erfahren die allgemeinen Direkt- zahlungen nach Artikel 31a Landwirtschaftsgesetz einen Aus- bau. Die Kostenbeiträge sollen spätestens nach Ablauf des Zahlungsrahmens 1995/96 in die allgemeinen Direktzahlun- gen übergeführt werden. Allerdings sollte dem Berggebiet auch ein gewisses Produktionsvolumen belassen werden, da- mit die Bergbauern einen Anteil ihres Einkommens über die Marktleistung erwirtschaften können.
Die Mehrheit der Kommission hat einen Antrag auf Erhöhung des Zahlungsrahmens auf 595 Millionen Franken abgelehnt (cf. Detailberatung, Art. 1; Antrag der Minderheit Hämmerle). Der Antrag basiert darauf, dass bei der Umgestaltung der Ko- stenbeiträge auf das neue Modell Schwierigkeiten auftreten und damit Verzögerungen entstehen könnten, d. h., wenn wir die Beitragsansätze nicht verändern, könnte eine Teuerung nicht aufgefangen werden.
Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, das neue Modell der Direktzahlungen sollte möglichst schnell umge- setzt und nicht noch aufgestockt werden. Einkommensaus- fälle in diesem Sinne könnten bereits ab 1993 über Artikel 31a Landwirtschaftsgesetz ausgeglichen werden. Der Bundesrat spricht sich auch in dieser Richtung aus.
Im Wissen um die Bedeutung der Berglandwirtschaft, insbe- sondere aus gesamtwirtschaftlicher Sicht, handelt es sich hier um eine ausgewogene Vorlage.
Erlauben Sie mir als Talbauern, der sich nicht primär für einen Sektor, sondern für die schweizerische Landwirtschaft insge- samt einsetzt, noch eine Bemerkung: Alle diese Zahlungen im Berggebiet kommen der gesamten Volkswirtschaft mehr zu- gute als der Landwirtschaft allgemein. Sie sind Garant für die Besiedelung entlegener Gebiete, sie sind vor allem Garant für einen blühenden Tourismus, über den wir heute auch noch sprechen werden.
Gerade aufgrund dieser durchaus positiven Aspekte stellt sich je länger, je mehr die Frage, ob es richtig ist, diese Kosten voll- umfänglich der Landwirtschaft anzurechnen. Gerade durch die Anerkennung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die die Landwirtschaft zu Berg und zu Tal erbringt, ist es falsch und auf die Dauer auch ungerecht, die Kosten voll der Land-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Kommission des Ständerates) Solidaritätsbeiträge in der Landwirtschaft
Initiative parlementaire (commission du Conseil des Etats) Contributions de solidarité dans l'agriculture
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1992
Année
Anno
Band
VI
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
92.416
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 30.11.1992 - 14:30
Date
Data
Seite
2282-2288
Page
Pagina
Ref. No
20 022 013
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