S
1087
Voranschlag 1992. Nachtrag II
Nachteilige Auswirkungen auf die Oekologie und das Land- schaftsbild zufolge Verschwindens bzw. starker Reduktion des Feldobstbaus;
Geeignete Massnahmen, diesen negativen Auswirkungen wirksam zu begegnen, namentlich durch Ausgleichs- und Di- rektzahlungen für den Feldobstbau, Festlegen eines «scho- nenden» Steuersatzes oder geeignete Uebergangslösungen, um die Auswirkungen zu entschärfen.
Texte du postulat du 25 août 1992
L'Accord EEE oblige à modifier la loi fédérale sur l'alcool pour soumettre les spiritueux et eaux-de-vie suisses et étrangers au même taux d'imposition, ce qui va renchérir considérable- ment les alcools suisses et faire diminuer massivement les prix des alcools importés. La disparition de l'avantage concurren- tiel dont bénéficiaient jusqu'à présent les produits indigènes ne restera pas sans conséquences sur les plans économique et écologique; le recul des ventes des produits indigènes exer- cera une nouvelle pression à la baisse sur les prix de la matière première indigène qui sont déjà très bas: l'arboriculture frui- tière de plein champ ne sera absolument plus rentable. Il en résultera des dommages sur le plan écologique et un appau- vrissement du paysage. Or la culture d'arbres fruitiers de haute tige doit être maintenue dans de vastes régions de notre pays, car elle permet aux agriculteurs de diversifier et d'assu- rer leurs revenus.
C'est pourquoi le Conseil fédéral est invité à examiner les questions suivantes en collaboration avec les milieux concer- nés et à présenter un rappport à ce sujet:
Conséquences économiques sur la production artisanale en Suisse, et particulièrement sur le revenu paysan;
Effets négatifs sur le plan écologique et sur le paysage en raison de la disparition ou de la forte réduction de l'arbori- culture fruitière de plein champ;
Mesures propres à éliminer efficacement ces effets négatifs, notamment grâce à des paiements compensatoires et directs pour l'arboriculture fruitière de plein champ, allègement de l'imposition ou mesures transitoires permettant d'atténuer les effets négatifs.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Beerli, Bisig, Bloetzer, Büh- ler Robert, Büttiker, Danioth, Delalay, Huber, Iten Andreas, Küchler, Kündig, Loretan, Martin Jacques, Onken, Petitpierre, Plattner, Reymond, Rhinow, Ruesch, Salvioni, Schallber- ger, Seiler Bernhard, Simmen, Uhlmann, Ziegler Oswald, Zimmerli (26)
Frick: Ich wünsche mit meinem Postulat, dass der Bundesrat die ökologischen und ökonomischen Folgen der Steuererhö- hung auf inländischem Branntwein abklärt und die geeigneten Massnahmen ergreift.
Die Problematik - Herr Seiler Bernhard hat sie bereits kurz dar- gelegt, so dass ich mich kurz fassen kann - ist folgende: Be- dingt durch den EWR-Vertrag müssen die steuerlichen Be- nachteiligungen der importierten Spirituosen wegfallen. Das erhöht den Preis der inländischen Produkte und verbilligt die ausländischen massiv. Damit verlieren die einheimischen Pro- dukte ihren Wettbewerbsvorteil, und allgemein wird mit einem Rückgang des Absatzes von Schweizer Spirituosen gerech- net. Die Folge auf seiten der Obstproduzenten ist ein Preis- druck auf die Rohprodukte wie Brennobst, Kirschen, Pflümli und andere. Der Feldobstbau ist aber heute schon kaum ren- tabel. Ein Absatzrückgang zeitigt Folgen in zwei Richtungen: 1. Der Feldobstbau wird in der Schweiz vollends unrentabel, und vielen Bauern in der ganzen Schweiz fehlen wichtige Ein- kommensbestandteile.
Ich bitte den Bundesrat, mit den betroffenen Kreisen folgende drei Fragen zu prüfen und uns Bericht zu erstatten:
nachteilige ökologische Folgen;
wirtschaftliche Folgen für das schweizerische Gewerbe und das bäuerliche Einkommen;
geeignete Massnahmen, um den negativen Folgen zu be- gegnen.
In erster Linie denke ich an Ausgleichs- und Direktzahlungen nach den Artikeln 31a und 31b des revidierten Landwirt- schaftsgesetzes. Zwei weitere Massnahmen sind bereits er- füllt. So nehme ich dankend zur Kenntnis, dass der Bundesrat den Steuersatz auf 27 Franken pro Liter Vollalkohol festgelegt hat, und ich erinnere mich an Ihre Zusicherung, Herr Bundes- rat Stich, dass die Ernte 1992 noch nach den bisherigen Ansät- zen verarbeitet werden soll.
Ich danke auch, dass das Postulat noch heute und damit vor der EWR-Abstimmung traktandiert ist. Die Aenderung des Al- koholgesetzes war in breiten Kreisen ein Hauptthema und eine berechtigte Sorge für viele Landwirte und das Brennerei- gewerbe. Wir werden wohl nicht mehr alle Landwirte von der Richtigkeit des EWR überzeugen können. Aber es ist richtig, heute klarzumachen, dass wir die Anliegen des Landschafts- schutzes, der Landwirte und des Gewerbes ernst nehmen und dort finanziell ausgleichen wollen, wo es nötig und machbar ist, um die ökologischen und ökonomischen Verluste klein zu halten.
Sie haben damit sogar eine Verzögerung der präsidialen Fei- erlichkeiten hingenommen. Ich danke Ihnen und bitte Sie, Herr Bundesrat, das Postulat entgegenzunehmen.
Bundesrat Stich: Der Bundesrat hat naturgemäss sehr viel Verständnis für die kommenden Probleme. Er hat viel mehr Verständnis als Geld. Aber der Bundesrat ist bereit, das Po- stulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
Ad 91.050
Voranschlag 1992. Nachtrag II Budget 1992. Supplément II
Botschaft und Beschlussentwurf vom 5. Oktober 1992 Message et projet d'arrêté du 5 octobre 1992
Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern S'obtiennent auprès de l'Office central fédéral des imprimés et du matériel, 3000 Berne
Rüesch, Berichterstatter: Die Höhe der Nachtragskredite zum Voranschlag hatte im vergangenen Jahre den Betrag von 2,2 Milliarden Franken erreicht In Zeiten der Finanzknappheit und der damit verbundenen knappen Budgetierung entsteht die Gefahr, dass sich einzelne Aemter im Budgetprozess zwar Kredite abringen lassen, diese aber auf dem Wege der Nach- tragskredite wieder verlangen. Es ist auffallend, dass es Aem- ter gibt, die jedes Jahr ihre Nachtragskredite präsentieren, während sich andere streng an die vorgegebenen Budgetzah- len halten. Deshalb haben die Finanzkommissionen beider Räte letztes Jahr dem Bundesrat mitgeteilt, dass auf gekürzten Rubriken grundsätzlich keine Nachtragskredite zulässig seien. Der Bundesrat hat diese Auflage den Departementen verbindlich weitergegeben.
Die Finanzdelegation hat die Kompetenz, auf dem Wege der sogenannten gewöhnlichen Vorschüsse im Laufe des Jahres von sich aus unaufschiebbare Nachtragskredite zu bewilligen. Damit wird aber in jedem einzelnen Fall der Beschluss der eid- genössischen Räte vorweggenommen. Die Finanzdelegation ist sich ihrer hohen Verantwortung bewusst und hat mit neuen
Budget 1992. Supplément II
1088
E
30 novembre 1992
Richtlinien bereits am 19. Dezember 1991 ihre Praxis ver- schärft.
Diese Kriterien lauten heute wie folgt:
Dringlichkeit: Aus der Begründung muss hervorgehen, dass der Kredit umgehend gesprochen werden muss und nicht im ordentlichen Nachtragskreditverfahren gewährt wer- den kann. Fehlt diese Grundvoraussetzung, dann tritt die Fi- nanzdelegation gar nicht auf das Geschäft ein.
Mitbericht des Finanzdepartementes: Sollte das Finanzde- partement im Mitberichtsverfahren Einwendungen erhoben haben, so bilden diese Gegenstand einer eingehenden Prü- fung und nötigenfalls einer Aussprache mit dem Chef des Fi- nanzdepartementes und dem zuständigen Departements- chef.
Materielle Kriterien: Wenn die Finanzdelegation Eintreten beschlossen hat, beurteilt sie insbesondere die folgenden Punkte:
War der Kreditbedarf bereits bei der Aufstellung des Voran- schlages voraussehbar? Wenn nicht, ist zu prüfen, ob auf- grund der neuen Situation unbedingt ein Nachtragskredit not- wendig ist.
Kann das Kreditbegehren auf den nächsten Voranschlag verschoben werden?
Bezieht sich das Begehren auf eine Kreditrubrik, die beim Voranschlag von den Räten gekürzt wurde?
In der Folge dieser neuen Richtlinien hat die Finanzdelegation im laufenden Jahr in insgesamt 17 Fällen dem Bundesrat den gewöhnlichen Vorschuss verweigert und das Begehren auf das ordentliche Nachtragskreditverfahren verwiesen. Damit behalten die beiden Räte in all diesen Fällen ihre Entschluss- freiheit
Trotz dieser Massnahmen werden im Nachtrag II 1337 Millio- nen Franken Kreditnachträge beantragt Zusammen mit dem Nachtrag I beträgt die Summe der Nachtragskredite zum Vor- anschlag 1992 somit 1,848 Milliarden Franken. Das ist zwar et- was weniger als 1991, aber immer noch 5 Prozent des Voran- schlages. Eine Analyse der verlangten Nachtragskredite hin- gegen zeigt, dass ein grosser Teil in erster Linie auf die Ver- schlechterung der Finanzlage zurückzuführen und damit un- umgänglich ist.
Im folgenden sind zu erwähnen:
Zusätzliche Passivzinsen und Emissionskosten, zusam- men 418 Millionen Franken. Darunter fallen zusätzliche Verzin- sungen von Geld- und Kapitalmarktschulden von 119 Millio- nen Franken, Zinszahlungen für Gelder der PTT von 50 Millio- nen Franken und Zinszahlungen an die EVK von 215 Millionen Franken.
Nachdem in der Volksabstimmung zum Beitritt zu den Bretton-Woods-Institutionen eine Zustimmung erfolgte, wur- den 199 Millionen Franken zur Zahlung fällig.
Die Verwertung höherer Produktionsüberschüsse in der Landwirtschaft führte zwangsläufig zu einem Nachtragskredit von 189 Millionen Franken.
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt führte zu einem Rückgang der strukturellen Vakanzen beim Bundespersonal. Damit ging die Zahl der unbesetzten Stellen zurück, was zu Mehrkosten von 58 Millionen Franken führt Damit sind 864 Millionen der insgesamt 1337 Millionen Franken begründet.
Zusammen mit dem ersten Nachtrag betragen die Zinsausga- ben rund eine halbe Milliarde Franken mehr als budgetiert und erreichen damit rund 2,8 Milliarden Franken. In sechs Fällen wich der Bundesrat vom Grundsatz ab, dass die gekürzten Ru- briken keine Nachtragskredite haben dürfen. Der Gesamtbe- trag beläuft sich auf 80 Millionen Franken; davon werden aber 45 Millionen auf anderen Rubriken gesperrt
Die nicht kompensierten Kredite von 35 Millionen Franken be- treffen die finanziellen Folgen des Felssturzes an der Axen- strasse - ein wirklich unvorhersehbares Ereignis - und einen zweckmässigen Liegenschaftskauf für die Verwaltung in Bern. Finanzdelegation und Finanzkommission sind sich einig, dass das Prinzip, keine gekürzten Rubriken aufzustocken, nicht so weit getrieben werden darf, dass der Bund auf die Ge- legenheit zu einem günstigen Liegenschaftskauf verzichten muss. Dieses Prinzip wird mit der Uebertreibung zu Tode gerit- ten. Sinnvolle Ausnahmen müssen immer noch möglich sein.
Die Finanzkommissionen beider Räte beantragen nun, in zwei Fällen den Nachtragskredit zu streichen. Herr Präsident, ich werde im Rahmen der Detailberatung diese beiden Strei- chungsanträge begründen.
Frau Weber Monika: Leider muss ich Sie kurz in Anspruch nehmen, weil ich diese Nachtragskreditserie II nicht einfach so akzeptieren kann. Ich sage Ihnen offen: Ich finde es un- glaublich, dass man mit einer Forderung von 1,3 Milliarden Franken kommt.
Es hat mich ein bisschen beruhigt, dass der Präsident der Fi- nanzkommission auch sehr ernst gesprochen hat. Aber ich möchte darauf hinweisen, dass wir bei der Budgetdebatte das Defizit um 660 Millionen Franken gekürzt haben und nun für das ganze Jahr Nachtragskredite im Betrag von 2 Milliarden Franken beantragt werden. Wir haben also das Dreifache an Nachtragskrediten zu verrechnen. Das sind Verhältnisse, die so nicht bestehenbleiben können.
Man kann sagen, dass wir im Grunde genommen keine Bud- gethoheit haben. Das Parlament hat die Budgethoheit aus der Hand gegeben. Ich möchte darauf hinweisen, dass solche Nachtragskredite zeigen, dass der Bundesrat die Finanzen im Grunde genommen nicht im Griff hat. Zumindest muss man erwarten, dass der Bundesrat und jedes Departement in einer Finanzlage, wie wir sie heute haben, sofort wissen, dass man nicht mehr ausgeben kann, als budgetiert ist, oder dass man eher weniger ausgeben soll, als budgetiert ist
Natürlich gibt es Beträge, die begründet sind. Ich muss darauf hinweisen, dass es selbstverständlich ist, dass sämtliche Posten begründet werden. Aber ich bin der Meinung, dass man mit unserem Finanzhaushalt anders umgehen muss.
Ich möchte auf zwei, drei Punkte hinweisen: Zum Beispiel auf die 200 Millionen Franken für den Beitritt zur Weltbankgruppe; diese Kosten waren an sich voraussehbar. Im Zeitpunkt des Budgetbeschlusses hatte das Parlament den Beitritt bereits beschlossen. Eine Verwerfung der Vorlage konnte nicht von vornherein angenommen werden, und unter diesen Umstän- den hätte der Betrag im Voranschlag aufgeführt werden müs- sen. Dadurch wäre allerdings das Defizit auf dem Papier grös- ser geworden, was aber im Hinblick auf die zusätzlichen Spar- anstrengungen nichts geschadet hätte. So hat man einfach den Voranschlag optisch verschönern können.
Die zusätzlichen 40 Millionen Franken für die Exportrisikoga- rantie werfen die Frage auf, wie viele böse Ueberraschungen hier noch warten. Unverantwortlich sind auch die zusätzlichen 88 Millionen Franken an Landwirtschaftssubventionen, die für den Pflanzenbau, für die Ueberschussverwertung beim Käse und für die Siloverbotsentschädigung beantragt werden. Hier beschloss der Bundesrat während oder kurz nach den Bud- getverhandlungen Erhöhungen, die ein Ueberschreiten der bewilligten Kredite erzwangen.
Der Bundesrat betrachtet die Budgetbeschlüsse der Räte of- fenbar als unverbindliche Wünsche, die er auf dem Verord- nungs- und Beschlussweg umgehen kann. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass 90 Millionen Franken für vakante Stel- len gesprochen werden, die im letzten Jahr besetzt wurden. Ich bin der Meinung, dass man bei einer Finanzlage, wie sie der Bund zurzeit ausweist, einfach darauf hinweisen muss, dass solche Neuanstellungen nicht akzeptiert werden kön- nen. Man muss sich mit weniger bescheiden.
Wir müssen darauf hinweisen, dass Nachtragskredite zwar bei Naturkatastrophen sicher zulässig sind; aber Bundesratsent- scheide sind keine Naturkatastrophen, da sie ja nicht durch Naturereignisse verursacht werden. Deshalb bin ich der Mei- nung, dass sich unsere Regierung solche Nachtragskredite wirklich nicht mehr leisten kann.
Ich werde diesen Nachtragskrediten nicht zustimmen.
Rüesch, Berichterstatter: Ich muss Frau Weber Monika sa- gen, dass wir eine Rechtsordnung haben. Ueberall dort, wo ein Bundesgesetz zwingend gewisse Beiträge verlangt, müs- sen wir sie nach den effektiven, anfallenden Fakten bezahlen. Das gilt insbesondere für den ganzen Bereich des Herrn Fi- nanzministers.
Wenn wir mehr Schulden aufnehmen müssen, dann kostet
1089
Voranschlag 1992. Nachtrag II
das mehr Zinsen, darüber gibt es nichts zu diskutieren. Sie können diese Nachtragskredite verweigern. Die Eidgenossen- schaft ist die Zinsen schuldig; sie wird sie letzten Endes bezah- len müssen.
Wir haben in beiden Kommissionen im Detail überall die kriti- sche Sonde angesetzt: Hatte hier der Bundesrat noch Hand- lungsfreiheit, oder hatte er keine? Ueberall dort, wo der Bun- desrat gesetzlich keine Handlungsfreiheit mehr hat, müssen wir die Folgen bezahlen. Wenn Sie das ändern wollen, müs- sen Sie zuerst die Gesetze ändern. Was wir hier vor uns haben, ist zu bezahlen. Wir haben keine Handlungsfreiheit mehr. In zwei Fällen, in denen wir noch Handlungsfreiheit haben, be- antragen wir Ihnen Streichung.
Bundesrat Stich: Es ist unangenehm, Nachtragskredite zu be- schliessen, und es ist doppelt unangenehm, wenn sie hoch sind. Ich hoffe zuversichtlich, dass wir im nächsten Jahr - an- gesichts des Budgets, das wir Ihnen vorgelegt haben - nicht mehr soviel beantragen müssen. Das Defizit ist ohne Nach- tragskredite schon gross genug.
Hingegen hat mich Ihre Aussage etwas überrascht, Frau We- ber Monika, dass der Bundesrat die Finanzen nicht im Griff habe. Das ist ein hartes Wort, denn das erste Beispiel, das Sie gewählt haben, betrifft den Bundesrat nicht: der Beitritt zur Weltbank und zum IWF.
Ich habe bis zum 16. Mai 1992 versucht, mit verschiedenen Leuten eine Wette abzuschliessen, dass dieser Beitritt vom Schweizervolk angenommen wird; ich habe keine Wette ab- schliessen können. Der Bundesrat hat diese Kredite trotzdem im Budget eingestellt. Das Parlament hat sie dann gestrichen. Der Vorwurf trifft somit nicht den Bundesrat, sondern das Par- lament.
Nachtragskredite sind unangenehm. Aber wenn Sie jetzt bei- spielsweise Seite 32 nachschlagen - es betrifft das Finanzde- partement -, sind folgende Posten aufgeführt: Geld- und Kapi- talmarktschulden: 119 Millionen Franken; Schulden gegen- über Bundesbetrieben und -anstalten: 50 Millionen Franken; Guthaben der EVK beim Bund: 215 Millionen Franken. Wir ha- ben mehr Schulden und höhere Zinssätze als angenommen. Wenn ich an all die Prognosen denke, die in der letzten Zeit gemacht worden sind: diesen glaube ich auch nicht alles. Aber wir müssen trotzdem ein Budget vorlegen.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir es so exakt machen, wie wir können, und wir geben uns alle Mühe, Nachtragskredite zu vermeiden.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1 Antrag der Kommission 201 Departement für auswärtige Angelegenheiten 3600.356 Weltausstellungen 3 428 000 Fr.
806 Bundesamt für Strassenbau 3180.002 Forschungs- und Entwicklungsaufträge streichen
Antrag Plattner 201 Departement für auswärtige Angelegenheiten 3600.356 Weltausstellungen Rückweisung an die Finanzkommission mit dem Auftrag, ein Rechtsgutachten zur Frage der Verpflich- tung des Bundes gegenüber der Messe Basel einzuholen.
Art. 1 Proposition de la commission 201 Département des affaires étrangères 3600.356 Expositions universelles 3 428 000 fr.
806 Office fédéral des routes 3180.002 Mandats de recherche et de développement biffer
Proposition Plattner 201 Département des affaires étrangères 3600.356 Expositions universelles Renvoi à la Commission des finances chargée de faire faire un avis de droit sur les engagements pris par la Confédération vis-à-vis de la Foire de Bâle.
Rüesch, Berichterstatter: Zur Position 201.3600.356 auf Sei- te 14 (Weltausstellungen): Die Finanzdelegation hatte sich mit dem Kreditgeschäft «Weltausstellungen» zu befassen, in dem der Bundesrat einen Zusatzkredit und einen Vorschuss für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen anfordert. Die Finanz- delegation hat das Geschäft an zwei Sitzungen eingehend ge- prüft und zusätzliche Abklärungen bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle verlangt.
Gestützt auf den Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle bewilligte die Finanzdelegation am 13. Oktober von dem an- begehrten Kredit von 4,8 Millionen Franken einen Teil des Be- trages, von 2,682 Millionen Franken. Die Finanzdelegation war damit bereit, eine Akontozahlung zu leisten, und zwar im Rahmen der unbestrittenen ordentlichen Teuerung. Daneben geht es noch um eine ausserordentliche Teuerung, bei der die Meinungen auseinandergehen.
Die Finanzkommission des Ständerates nahm zur Kenntnis, dass bei der Planung und Durchführung der Weltausstellung in Sevilla einige Fehler gemacht wurden. Auch zur Muba als Generalunternehmerin sind noch einige Fragen offen. Zudem steht fest, dass der Bundesrat schon bei der Abfassung der Botschaft mit Mehrkosten rechnete, was damals zu einer Redi- mensionierung des Projektes und der Aktivitäten hätte führen müssen.
Wir beantragen Ihnen deshalb eine Kürzung des Nachtrags- kredites auf die ausgewiesene Teuerung. Zudem beantragen wir, 800 000 Franken für die Mindereinnahmen und die Teue- rung bei der Spezialausstellung «Colombo 92» in Genua zu genehmigen, die im EDA intern kompensiert werden müssen. Die Finanzkommission beantragt Ihnen, 3,428 Millionen Fran- ken statt der anbegehrten 4,8 Millionen Franken zu sprechen. Es besteht somit eine Differenz von 1,372 Millionen. Das ist un- ser Antrag zu dieser Position.
Soll ich die zweite Kürzung gleich auch noch begründen? - Eine zweite Kürzung beantragen wir beim Bundesamt für Strassenbau, in der Position 806.3180.002 (Forschungs- und Entwicklungsaufträge); Sie finden das auf Seite 42. Es handelt sich um einen Nachtrag für das Forschungsprogramm Luftver- schmutzung, das gemeinsam mit Deutschland und Oester- reich entwickelt wird. Die Finanzkommissionen beider Räte gehen davon aus, dass dieses Projekt die Kriterien der Dring- lichkeit und Nichtvoraussehbarkeit nicht erfüllt.
Grundsätzlich sollten neue Aufgaben, welche planbar und nicht besonders dringlich sind, nicht mit Nachtragskrediten fi- nanziert werden. Diese Thematik ist seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten bekannt Kredite können auf dem ordent- lichen Weg verlangt werden, um die Forschung voranzu- treiben.
Die Verwaltung sollte die Budgethoheit des Parlamentes mehr respektieren und sich, bevor sie finanzielle Verpflichtungen eingeht, vergewissern, dass entsprechende Zahlungskredite im laufenden Voranschlag bewilligt sind.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, den Nachtragskredit «Forschungs- und Entwicklungsaufträge» nicht zu genehmigen. Die Departemente mögen sie aus den Krediten des nächsten Jahres finanzieren.
Plattner: Ich spreche zur Position Weltausstellungen. Wie der Kommissionspräsident, Kollege Rüesch, ausgeführt hat, geht es hier um 1,4 Millionen Franken, die der Bundesrat der Mu-
Budget 1992. Supplément II
1090
E
30 novembre 1992
stermesse Basel, der Muba, aufgrund der Teuerung auszah- len sollte, die zwischen Bestellung der Weltausstellungs- Expositionsmaterialien bei der Muba und ihrer Ausführung und Bezahlung eingetreten ist.
Die Eidgenossenschaft hat mit der Messe Basel in den Jahren 1990/91 einen Vertrag bezüglich der Realisierung des Pavil- lons in Sevilla abgeschlossen. Dieser Vertrag hält fest, dass die Eidgenossenschaft der Muba pauschal 27 Millionen Fran- ken vergütet, zuzüglich Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung.
Aufgrund der späten Auftragserteilung - Sie erinnern sich an das ganze Durcheinander mit dem Eisturm, der zuerst geplant war; die sehr unliebsamen Vorkommnisse haben das Projekt verzögert - war die Messe Basel gezwungen, den Rückstand in der Realisierung des Projektes rasch aufzuholen. Sie musste in Sevilla als eine der letzten mit ihren Arbeiten begin- nen. Sowohl die Arbeitskräfte wie auch die übrigen Leistungen in einem Weltausstellungsort werden natürlich mit knapper werdender Zeit rasch teurer.
Sicher ist, dass der Baukostenindex der Stadt Zürich kein Mass sein kann für das, was in Sevilla während der Bauphase passiert ist. Die Teuerung in Sevilla hat sehr viel stärker zuge- nommen, und auch der spanische Lebenskostenindex, der über ganz Spanien gemittelt ist, gibt diese Teuerung nicht rich- tig wieder. Die Messe Basel hat nie einen Zweifel daran gelas- sen, dass sie bereit war, alle organisatorischen und betriebli- chen Risiken dieses Projektes voll und ganz zu übernehmen. Hingegen war sie nie bereit - das wurde auch im Vertrag so festgehalten -, die teuerungsbedingten Risiken, die sich auf- grund der späten Auftragserteilung und der Komplexität des Vorhabens abzeichneten, zu übernehmen. Die Eidgenossen- schaft hat deshalb der Uebernahme der Teuerung ausdrück- lich zugestimmt.
Nun geht es um die Frage, wie gross die Teuerung auf den 27 Millionen war. Die Messe Basel hat nach ihrer Meinung - und nach meiner, ich habe die Zahlen zur Kontrolle bekom- men - dargelegt, dass sie aufgrund der Kosten der Arbeiten, die in Sevilla nötig waren, 4 Millionen Franken mehr ausgege- ben hat.
Die zuständigen Stellen des Bundes, insbesondere des Fi- nanzdepartementes, haben nach meiner Kenntnis diesen Sachverhalt bestätigt Es wurde auch eine unabhängige, ex- terne Prüfungsstelle einbezogen, die das bestätigt hat.
Ich verstehe also nicht, wie nun die Finanzdelegation der bei- den Räte dazu kommt, den vollen Teuerungsausgleich zu ver- weigern. Ich bin der Ansicht, dass die Mustermesse nach Treu und Glauben und nach bestem Wissen und Gewissen gehan- delt hat. Wenn man jetzt nicht bezahlt, heisst das: Man bestellt etwas unter schwierigen Umständen, ist froh, dass ein renom- miertes und international bewegliches Unternehmen den Auf- trag übernimmt, und hinterher bezahlt man dann nicht Wenn das ein Privater in einer Wirtschaft macht, nennt man das Zechprellerei.
Ich bitte Sie deshalb nicht einmal, jetzt den Betrag direkt - wie ursprünglich vorgesehen - zu bewilligen, sondern biete Hand zur Abklärung der Frage. Es bestehen offenbar Meinungsver- schiedenheiten darüber, was gerechtfertigt ist und was nicht, wieviel zu bezahlen der Bund gegenüber der Muba verpflich- tet ist. Deshalb mein Rückweisungsantrag. Ich möchte errei- chen, dass die Finanzkommission des Ständerates und die Fi- nanzdelegation der Räte ein Rechtsgutachten einholen und auf geeignete Art und Weise abklären, wieviel nun aufgrund der Verträge und der eingetretenen Teuerung wirklich zu be- zahlen sei. Dann soll wieder Antrag gestellt werden.
Deshalb mein Rückweisungsantrag nur zu dieser einen Position.
Cavelty: Wie es Herr Plattner vorschlägt, kann man es nicht machen. Man kann nicht ein einseitig angeordnetes Rechts- gutachten anfordern und darauf abstellen. Was passiert, wenn man das machen würde? Was passiert, wenn das Gutachten besagt, die Finanzkommission habe recht. Dann ist die Muba nicht daran gebunden, weil wir das Gutachten einseitig ange- ordnet haben.
Wenn man den Gedanken weiterverfolgen wollte, wie Herr
Plattner es meint, dann müsste man ein Schiedsgericht suchen. Das Normale aber ist, dass man die Muba auf den or- dentlichen Gerichtsweg verweist. In dieser Form muss ich den Antrag Plattner bekämpfen.
M. Delalay: Je voudrais dire quelques mots concernant ce su- jet parce que je faisais partie de la sous-commission de la Commission des finances qui a traité de cette question, et je comprends tout à fait l'intervention de M. Plattner au sujet de ce dépassement concernant l'exposition de Séville. Mais il y a tout de même lieu d'apporter ici quelques précisions. D'ail- leurs, M. Plattner a dit lui-même qu'il ne comprenait pas la dé- cision de la Commission des finances. Je crois effectivement qu'on puisse ne pas la comprendre si tous les éléments du problème ne sont pas bien établis.
Ce qui a été relevé est exact. En effet, déjà en janvier 1991, le contrat entre la Confédération et la Muba était établi, selon lequel la Muba devenait une entreprise générale pour la mise sur pied et l'exécution de l'exposition de Séville. Il était prévu un montant forfaitaire, comme rétribution de la Muba, fixé à 27 millions de francs. Ce contrat prévoyait également que la Confédération prendrait en charge les coûts supplémentaires résultant, d'une part, du renchérissement, selon l'indice des prix suisse et l'indice des prix espagnol, et, d'autre part, les pertes de cours qui auraient été le résultat de l'exécution de ce contrat. Très rapidement, c'est-à-dire au printemps 1991, il a été évident que les indices moyens des prix espagnols et suis- ses ne parviendraient pas à couvrir les frais.
D'entente entre le Département des affaires étrangères et la Muba, il a été décidé de confier une étude à l'Atag pour déter- miner le renchérissement que la Confédération aurait dû cou- vrir, en distinguant entre le renchérissement ordinaire, c'est- à-dire celui qui résulte des indices suisse et espagnol, et le ren- chérissement extraordinaire, soit celui qui résultait des condi- tions locales en Espagne et qui n'était apparemment pas prévu dans le contrat initial. L'étude de l'Atag a démontré que le ren- chérissement ordinaire était de 2,628 millions de francs et le renchérissement extraordinaire de 1,158 million. Les Commis- sions des finances des deux conseils ont retenu le renchérisse- ment ordinaire parce qu'il correspondait au renchérissement que le contrat prévoyait de couvrir, mais pas le renchérissement extraordinaire qui n'était pas prévu par le contrat
Dans cette situation, la Muba a établi un décompte final de 32,2 millions pour cette exposition. Elle reçoit un forfait de 27 millions plus les 2,6 millions que nous accordons mainte- nant sans autre par le biais de la Commission des finances. Il reste donc un découvert à la charge de la Muba. Cela n'est contesté par personne. Le problème est de savoir si, effective- ment, ce découvert, qui résulte du renchérissement extraordi- naire, doit être pris en charge par la Confédération.
Cette question a été examinée au sein de la Commission des finances qui a décidé de couvrir le renchérissement ordinaire contractuel et que la Muba, si elle avait des droits supplémen- taires à faire valoir, intervienne par une étude juridique ou un avis de droit, de telle façon que ce à quoi prétend comme cou- verture supplémentaire lui soit éventuellement payé. Je par- tage aussi l'idée qu'il n'incombe pas à la Confédération de supporter cet avis de droit supplémentaire et que la Muba, si elle juge que la rétribution de la Confédération n'est pas satis- faisante du point de vue du contrat, doit faire valoir ses droits. Telle a été la position de la Commission des finances et je vous invite à l'accepter, quitte à ce que, à la suite d'un avis de droit, il faille revenir sur cette décision et payer une rallonge lorsqu'elle se révélera justifiée.
Bundesrat Stich: Ich selber glaube nicht, dass es weiterführt, wenn Sie dem Antrag Plattner folgen; denn dann haben wir einfach ein Gutachten mehr. Wir haben schon die Stellung- nahme der Finanzkontrolle. Wir haben das Gutachten der Atag. Die kommen zum Schluss, dass gemäss Vertrag die Teuerung auszugleichen ist Wenn man sich nicht einigen kann, dann wird das - Gutachten hin oder her - wahrschein- lich zu einem Prozess führen, zu einer Schadenersatzklage der Muba gegen den Bund. Da hilft uns ein Gutachten nicht mehr viel.
1091
Voranschlag 1992. Nachtrag II
Umgekehrt bin ich überzeugt, dass die Muba gemäss Vertrag Anrecht auf die Erstattung der teuerungsbedingten Mehrko- sten hat, einen Aufwand, den sie in guten Treuen gemacht hat. Es sind verschiedentlich die Schwierigkeiten, die sich bei der Abwicklung ergeben haben, dargelegt worden: auf der einen Seite die Verzögerung durch die Wahl eines neuen Projektes und dann die ausserordentliche Teuerung an Ort und Stelle. Beides hat natürlich nicht dazu beigetragen, dass man mög- lichst kostengünstig bauen konnte.
Deshalb bin ich der Auffassung, dass Sie hier dem Bundesrat zustimmen sollten. Es ist eine Leistung nach Treu und Glau- ben, auch wenn die Muba Generalunternehmerin gewesen ist. Das lässt sich nicht bestreiten. Aber sie hat gemäss Vertrag Anrecht auf die Teuerung.
Ich bitte Sie, dem Bundesrat zuzustimmen.
Rüesch, Berichterstatter: Was die Finanzkommissionen bei- der Räte zutiefst erschüttert hat, ist die Tatsache, dass man im Moment, als man uns die Botschaft präsentiert hat, bereits wusste, dass es Nachtragskredite gibt. Das geht aus den Akten hervor. Das ist die Mentalität, die wir nicht mehr akzep- tieren können, das muss einmal in aller Deutlichkeit gesagt werden.
Zweitens hat die Atag in ihrem Gutachten zwei Varianten ge- rechnet. Die Finanzdelegation und die Finanzkommissionen haben sich damit beschäftigt, und zwar für beide Räte ge- trennt.
Ich würde Ihnen empfehlen, einmal die von der Kommission vorgeschlagene Kürzung zu beschliessen. Dann wird die Muba den Rechtsweg beschreiten. Vielleicht kommt es dann zu einem Vergleich, und wir bekommen das Resultat dieses Vergleichs in der nächsten Nachtragsbotschaft.
Aber jetzt einfach zu kapitulieren und zu sagen: Jetzt zahlen wir einfach; es war zwar nicht alles in Ordnung, aber machen wir jetzt reinen Tisch. Das muss einfach einmal aufhören! Deshalb bitte ich Sie, der Finanzkommission zuzustimmen.
Plattner: Wenn Herr Kollege Ruesch sagt, dass man eigent- lich von seiten der Verwaltung und des Bundesrates schon ge- wusst habe, dass der Kredit nicht reiche, dann kann ich das nicht beurteilen. Aber wenn das so wäre und schliesslich die Muba Basel für einen Fehler, der anderswo gemacht wurde, sozusagen auf den Prozessweg verwiesen würde, dann finde ich das nicht die Art des feinen Mannes. Wenn eine Firma in ei- ner schwierigen Situation auf Treu und Glauben eine Leistung übernimmt, die zu leisten war - wie hätte es sich gemacht, wenn die Schweiz dort überhaupt nicht aufgetreten wäre? - , und man hinterher schlau meint zu sagen: Wir haben sie übers Ohr gehauen, wir haben ihnen zu wenig bewilligt, und sie ha- ben es nicht gemerkt, dass sie den falschen Teuerungsindex in den Vertrag geschrieben haben: Das geht doch nicht! Wir sind schliesslich nicht irgendein Krämer, sondern wir sind die Schweizerische Eidgenossenschaft.
Ich bitte Sie, das bei Ihrem Entscheid zu bedenken.
Pos. 201.3600.356
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Plattner
25 Stimmen
2 Stimmen
Definitiv - Définitivement
Für den Antrag der Kommission
Für den Antrag des Bundesrates
27 Stimmen
3 Stimmen
Pos. 201.3180.002
Bundesrat Stich: Ich opponiere dem Antrag der Finanzkom- mission nicht.
Angenommen - Adopté
Rüesch, Berichterstatter: In Artikel 1 verringert sich nun die Summe der Nachtragskredite um 2,45 Millionen Franken.
Art. 2, 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
33 Stimmen 1 Stimme
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben des parlamentarischen Vorstosses gemäss Seite 1 der Botschaft Proposition du Conseil fédéral Classer l'intervention parlementaire selon la page 1 du message
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
Schluss der Sitzung um 20.10 Uhr La séance est levée à 20 h 10
2-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Voranschlag 1992. Nachtrag II Budget 1992. Supplément II
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1992
Année
Anno
Band
VI
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer Ad 91.050
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
30.11.1992 - 18:15
Date
Data
Seite
1087-1091
Page
Pagina
Ref. No
20 022 221
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.