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Postulat Bundi
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Zurückgezogen - Retiré
91.3272
Motion Hari Nahrungsmittelhilfe für Oststaaten Aide alimentaire aux pays de l'Est
Wortlaut der Motion vom 16. September 1991
Der Bundesrat wird ersucht, Grundlagen zu erarbeiten, um so- fort Fleisch im Rahmen der humanitären Hilfe in die vom Hun- ger bedrohten Oststaaten zu exportieren.
Texte de la motion du 16 septembre 1991
Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer les bases permettant, dans le cadre de l'aide humanitaire, d'exporter immédiate- ment de la viande vers les pays de l'Est menacés par la famine.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Berger, Bezzola, Blatter, Blocher, Bonny, Bühler, Bürgi, Daepp, Dietrich, Engler, Fi- scher-Hägglingen, Gros Jean-Michel, Grossenbacher, Hess Otto, Hildbrand, Hösli, Jung, Kühne, Leuba, Luder, Massy, Neuenschwander, Nussbaumer, Perey, Philipona, Portmann, Rutishauser, Rüttimann, Rychen, Sager, Savary-Fribourg, Schmidhalter, Schnider, Schwab, Seiler Hanspeter, Tschup- pert Karl, Wyss Paul, Wyss William, Zölch, Zwingli (40)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die ausserordentliche Trockenheit der vergangenen Wochen und Monate führte in weiten Teilen unseres Landes zu grossen Futterausfällen. Ganze Landesgegenden verfügen heute über kein Grünfutter mehr.
Die Preise von Schlachtvieh sind in einem wirklich unerträgli chen Masse gefallen und liegen heute im Durchschnitt Fr. 1.50 bis 2 Franken je Kilogramm Schlachtgewicht, oder um 400 bis 500 Franken je Tier tiefer als vor Jahresfrist. Bereits damals rea- lisierten wir sehr tiefe Preise.
Diese Einkommenseinbusse kann den Viehproduzenten nicht länger zugemutet werden. Wir wissen andererseits, dass allein in der Sowjetunion Man- gel an Fleisch in der Grössenordnung von 800 000 Tonnen herrscht. Eine humanitäre Lebensmittelhilfe in Form von Fleisch (Ei- weiss) ist sicher dringend notwendig.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Dezember 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 décembre 1991
Wie der Bundesrat schon mehrmals festgehalten hat - zuletzt in der Antwort auf die Einfache Anfrage Paccolat vom 26. Sep- tember 1991 -, sind allfällig vorhandene Ueberschüsse in der Schweiz grundsätzlich kein Kriterium für die Nahrungsmittel- hilfe des Bundes: «Es gehört seit mehreren Jahren zu den Konstanten der schweizerischen Nahrungsmittelhilfe, dass die Hilfsgüter wenn immer möglich im Empfängerland selbst oder in der Region beschafft werden. Die schweizerische Nah-
rungsmittelhilfe hat sich nach den Bedürfnissen der begün- stigten Bevölkerung und nicht nach allfällig vorhandenen landwirtschaftlichen Ueberschüssen zu richten. Diese Prinzi- pien gelangten - analog zum Vorgehen in den Entwicklungs- ländern - auch zur Anwendung, als 1989 Polen und im Okto- ber 1991 Albanien eine dringende Nahrungsmittelhilfe mit Ge- treide bzw. Mehl gewährt wurde. In beiden Fällen wurde das Produkt in Ungarn, d. h. in der Region, eingekauft. Sowohl der Lieferant - selbst ein osteuropäischer Staat mit Umstrukturie- rungsproblemen - als auch die beiden Empfängerländer pro- fitieren von der Hilfe.»
Gemäss den in der Botschaft vom 3. Juni 1991 über die Weiter- führung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenos- senschaft festgehaltenen Prinzipien dient die öffentliche Nah- rungsmittelhilfe dazu, gefährdetes Leben zu retten. Eine we- sentliche Bedingung für die Gewährung humanitärer Hilfe ist die Orientierung nach Zielgruppen. Sodann müssen auch Ko- sten-Nutzen-Ueberlegungen angestellt werden, welche bei der Nahrungsmittelhilfe in der Regel dazu führen, dass die Ware im Lande selbst bzw. in der Region beschafft wird. Aus den genannten Erwägungen kann die Lieferung von Fleisch- überschüssen nach Osteuropa im Rahmen der humanitären Hilfe nicht in Betracht gezogen werden.
Was das im Rahmen des 2. Rahmenkredits für Osteuropa neu geschaffene Instrument der Nachbarschaftshilfe betrifft, be- zweckt es die Unterstützung und die Festigung der politischen Reformen in den betreffenden Ländern mit geeigneten Mass- nahmen. Die Kriterien, nach denen eine Nachbarschaftshilfe geleistet werden kann, sowie die Formen einer derartigen Hilfe befinden sich indessen noch im Stadium der Erarbeitung.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Präsidentin: Der Motionär hat mitgeteilt, dass er jetzt mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden sei.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
92.3418
Postulat Bundi Armenien. Humanitäre Hilfe Aide humanitaire à l'Arménie
Wortlaut des Postulates vom 7. Oktober 1992 Vor Jahresfrist hat der damalige Nationalrat Euler ein Postulat (91.3329) eingereicht mit dem Begehren, es seien der jungen unabhängigen Republik Armenien Wahlurnen als Geschenk zu übermachen. Der Bundesrat nahm das Postulat am 6. No- vember 1991 entgegen. Mit Schreiben vom 12. Dezember 1991 des Vizepräsidenten und Premierministers der Republik Armenien an den Bundespräsidenten, Herrn Bundesrat Fel- ber, ersuchte Armenien darum, anstelle der Wahlurnen drin- gend benötigte Brennöfen für die kalte Jahreszeit zur Verfü- gung zu stellen. Der damalige Postulant war mit der Umwand- lung zur Lieferung dringender benötigter Güter einverstanden. Im Sommer 1992 wurde bekannt, dass die zuständige Abtei- lung des Departementes für auswärtige Angelegenheiten dar- auf verzichtet hat, dieses Vorhaben weiter zu verfolgen. Als Gründe dafür wurden der nicht greifbare Rahmenkredit, die zunehmend heikle politische Lage in diesem Gebiet und das Fehlen eines «ausgereiften Projekts» genannt. Dieser negative Ausgang der Hilfsbestrebungen für Armenien steht dem Anse- hen der Schweiz in der Welt nicht gut an.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Hari Nahrungsmittelhilfe für Oststaaten Motion Hari Aide alimentaire aux pays de l'Est
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3272
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
04.03.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
131-131
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Pagina
Ref. No
20 022 345
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