E 17 mars 1993
172
Loi sur les cartels. Révision
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
25 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
93.3017
Motion WAK NR 92.057-8 Kartellgesetz. Revision Motion CER CN 92.057-8 Loi sur les cartels. Révision
Wortlaut der Motion vom 23. September 1992
Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich die Revision des Kartellgesetzes an die Hand zu nehmen und insbesondere fol- gende Aenderungen vorzunehmen:
Umwandlung der Kartellkommission in ein Bundesamt für Wettbewerb mit eigener Verfügungskompetenz;
Vereinfachung und wesentliche Verkürzung der kartell- rechtlichen Ueberprüfungs- und Aufsichtsverfahren;
Einführung einer wettbewerbsrechtlichen Fusionskontrolle.
Texte de la motion du 23 septembre 1992
Le Conseil fédéral est chargé de prendre en main sans tarder la révision de la loi sur les cartels et d'examiner tout particuliè- rement les changements suivants:
Schüle, Berichterstatter: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat sich intensiv mit unserem Kartellrecht und überhaupt mit den Fragen des Wettbewerbs auseinanderge- setzt Anlass dazu gab diese Motion des Nationalrates, die eine Revision des Kartellgesetzes verlangt hat. Wir haben dazu Professor Tercier angehört, den Präsidenten der Kartell- kommission, und diese Aussprache war für alle Beteiligten wirklich informativ.
Die Kommission ist in ihrer Ueberzeugung bestärkt worden, dass der Förderung des Wettbewerbs ein sehr hoher Stellen- wert zukommt, wenn wir die Schweizer Wirtschaft reformieren, revitalisieren wollen. Die WAK stimmt in diesem Punkt völlig mit dem Bundesrat überein, der diesen Zusammenhang zwi- schen Wettbewerb und Revitalisierung auch im Folgepro- gramm klar aufgezeigt hat. Die nötige Förderung des Wettbe- werbs geht indessen weit über den Geltungs- und Wirkungs- bereich des Kartellrechts hinaus. Wichtige Pfeiler sind ebenso eine wettbewerbsfördernde Gesetzgebung auf allen Stufen wie eine generelle Erleichterung des Marktzutrittes, ein konse- quenter Abbau der Regelungsdichte sowie eine konsequente Oeffnung der öffentlichen Märkte, jener vielen Bereiche, in de- nen der Staat selbst oder über seine vielfältigen Instrumente als Anbieter oder Abnehmer auftritt.
Die WAK hat an ihrer Sitzung vom 12. Februar 1993 von der er- klärten Absicht des Bundesrates Kenntnis genommen, im er- sten Revitalisierungspaket das Wettbewerbsrecht neu zu re- geln. Seine Zielsetzungen hat der Bundesrat in der Botschaft über das Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR- Abkommens, in Ziffer 132.2, konkretisiert. Ich verweise darauf. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Diskussion mit dem Präsidenten der Kartellkommission hat die WAK die Motion des Nationalrates kritisch gewürdigt. Diese Motion, die im Na- tionalrat seinerzeit nur mit einem Zufallsergebnis von 48 zu 41 Stimmen überwiesen worden ist, ist aus unserer Sicht zu punktuell.
Der erste Punkt scheint uns unzweckmässig, nämlich die darin verlangte Umwandlung der Kartellkommission in ein Bundesamt für Wettbewerb mit eigener Verfügungskompe- tenz nach deutschem Vorbild. Das ist nicht das Hauptpro- blem. Wir würden vielmehr Fachkompetenz verlieren, die wir heute in der Kartellkommission eingebunden haben. Wir wür- den den Milizgedanken aufgeben, und wir würden mit Sicher- heit diese Institution bürokratisieren.
Der zweite Punkt der Motion hingegen ist auch für uns ein zen- trales Anliegen, nämlich die Vereinfachung und Verkürzung der kartellrechtlichen Verfahren. Dabei gilt es, die Frage der Ef- fizienz ebenso wie das Gebot der Rechtsstaatlichkeit zu be- achten.
Im dritten Punkt verlangt die Motion des Nationalrats die Ein- führung einer wettbewerbsrechtlichen Fusionskontrolle. Die- ser Punkt ist in der WAK höchst umstritten geblieben, obwohl wir uns bewusst waren, dass wir zu einem früheren Zeitpunkt in dieser Frage bereits Vorstosse überwiesen hatten.
Herr Professor Tercier hat dieses Instrument in den internatio- nalen Kontext gestellt und klar festgehalten: «Speziell bei der Fusionskontrolle ist es sicherlich so, .... dass diese nur für ganz grosse Fusionen eine Rolle spielen könnte. Es kann un- möglich nur der nationale Markt betrachtet werden.» Aus aktu- ellem Anlass haben wir dann dem Präsidenten die Frage ge- stellt, wie wohl die Fusion CS-Holding/Volksbank von der Kar- tellkommission beurteilt worden wäre, ob die Fusionskontrolle dieses Vorhaben genehmigt oder allenfalls verzögert oder so- gar verhindert hätte. Ohne dass eine gesetzliche Regelung vorliegt, konnte natürlich darauf keine abschliessende Antwort gegeben werden. Aber gerade an diesem Beispiel hat sich die ganze Problematik der Fusionskontrolle für unsere kleinräumi- gen Schweizer Verhältnisse bestätigt.
Die Kommission hat in dieser Situation der Motion des Natio- nalrates die Zustimmung versagt. Sie ist für uns zu punktuell und orientiert sich zu sehr an der deutschen Lösung mit dem Kartellamt. Die Kommission wollte aber die Wichtigkeit des An- liegens doch herausstreichen, darum legt sie Ihnen nun eine Alternative in der Form des Postulats vor. Damit soll dem Bun- desrat der Rücken gestärkt werden, das Notwendige zu tun und auch die kritischen Punkte vertieft auszuloten.
Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, die Motion des Nationalrates abzulehnen und den Vorstoss als Postulat gut- zuheissen.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral est prêt à accepter la motion en cause en tant que postulat. Le Conseil national a maintenu la motion, à une courte majorité. Je suis reconnaissant à la commission de refuser cette motion. Comme le relais sous la forme d'un postulat est déjà accepté, nous nous trouvons exactement sur la même longueur d'onde. Le refus de la motion ne signifie nullement le refus d'une volonté de transformer le droit cartellaire, mais le refus de le recevoir comme ordre absolu.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
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Jahr
1993
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I
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Frühjahrssession
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Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
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Ständerat
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Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3017
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Numero dell'oggetto
Datum 17.03.1993 - 08:15
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172-172
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