N 10 mars 1994
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Motion Hegetschweiler
94.3000
Postulat WAK-NR Vorsteuerabzug für Anlagegüter Postulat CER-CN Déduction de l'impôt préalable sur les biens d'investissement
Wortlaut des Postulates vom 11. Januar 1994 Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf Artikel 8 der Über- gangsbestimmungen der Bundesverfassung, den Vorsteuer- abzug für Anlagegüter auf den 1. Juli 1994 vorzuverlegen. Er kann einen Mindestwert des Anlagegutes festlegen.
Texte du postulat du 11 janvier 1994
Le Conseil fédéral est invité, conformément à l'article 8 des dispositions transitoires de la Constitution fédérale, à avancer la déduction de l'impôt préalable sur les biens d'investisse- ment au 1er juillet 1994. Il peut fixer une valeur minimale pour le bien d'investissement.
Abgeschrieben - Classé
93.3487
Motion Hegetschweiler Investitionsbonus. Aufstockung Bonus à l'investissement. Augmentation
Wortlaut der Motion vom 7. Oktober 1993
Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten eine sofortige Aufstockung des Investitionsbonus um 100 bis 200 Millionen Franken zu beantragen. Die Aufstockung hat im Zusammenhang mit dem Budget zu erfolgen.
Texte de la motion du 7 octobre 1993 Le Conseil fédéral est chargé de demander aux Chambres une augmentation immédiate de 100 à 200 millions de francs du bonus à l'investissement, cette augmentation devant être opérée dans le cadre du budget.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumberger, Bezzola, Blat- ter, Columberg, Fehr, Fischer-Sursee, Fritschi Oscar, Giezen- danner, Giger, Gysin, Mühlemann, Neuenschwander, Steffen, Steinemann, Steiner Rudolf, Tschuppert Karl, Vetterli, Wanner, Wittenwiler, Wyss Paul (20)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Lage auf dem Baumarkt stagniert weiter. Gemäss neue- sten Statistiken des Schweizerischen Baumeisterverbandes ist der Auftragsbestand nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Bau gegenüber dem Vorjahr weiter zurückgegan- gen. In diesem Jahr sind auch wieder weniger Baugesuche eingereicht worden als im Vorjahr. Der leichten Erholung in der Deutschschweiz und im Tessin steht ein zweistelliger prozen- tualer Rückgang in der Romandie gegenüber. Nach Genehmigung eines Investitionsbonus von 200 Millio- nen Franken durch die Räte in der Frühjahrssession sind bis Ende August 1025 Gesuche für 235 Millionen Franken beim zuständigen Bundesamt eingegangen. Bis Ende August ha- ben somit alle Kantone ihre Kontingente überschritten.
Der Investitionsbonus hat sich als äusserst erfolgreich erwie- sen. Er entspricht einem Bauvolumen von rund 2 Milliarden Franken. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Konjunk- turfragen können mit einem Investitionsbonus von 200 Millio- nen Franken rund 350 bis 400 Millionen Franken an Arbeitslo- sengeldern eingespart werden. Der Bonus wird nicht gemäss «Giesskannenprinzip» auf die Kantone verteilt, sondern im Verhältnis der aktuellen Arbeitslosenzahlen zur kantonalen Bevölkerung aufgeschlüsselt. Dank dem Investitionsbonus können rund 10 000 qualifizierte Arbeitsplätze in der Baupro- duktion aufrechterhalten werden, bis die Baukonjunktur wie- der anzieht.
Trotz einer gewissen ordnungspolitischen Problematik ist anti- zyklisches Verhalten des Staates in der gegenwärtigen Situa- tion dringend gefragt. Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die verlangte Massnahme im gewünschten Sinne Im- pulse auslöst.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Februar 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 février 1994
Der Nationalrat hat im Rahmen der Budgetberatungen am 13. Dezember 1993 mit 76 zu 49 Stimmen einen Antrag der so- zialdemokratischen Fraktion abgelehnt, den Investitionsbo- nus um 200 Millionen Franken aufzustocken.
Zuvor hatte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates bereits mit Beschluss vom 23. No- vember 1993 die Behandlung einer allfälligen Kommissionsin- itiative mit dem Ziel einer Aufstockung des Investitionsbonus auf Anfang Jahr verschoben.
An ihren Sitzungen vom 11. Januar und vom 1. Februar 1994 beriet und verabschiedete die WAK des Nationalrates einen Entwurf zu einem dringlichen Bundesbeschluss. Dieser sieht unter anderem eine Aufstockung des Verpflichtungskredites um 100 Millionen Franken vor. Von der Anspruchsberechti- gung ausgeschlossen sind Neubauten. Der maximale Betrag pro Vorhaben wird auf 500 000 Franken beschränkt und die Geltungsdauer um sechs Monate verlängert. Der Bundesbe- schluss soll nur dann in Kraft treten, wenn der Bundesrat auf den 1. Juli 1994 den Vorsteuerabzug gewährt.
Das EVD veröffentlichte im letzten November einen Bericht über die Beschäftigungswirkungen der Massnahmen zur Be- lebung der Konjunktur. Die damals gemachten Ausführungen sind im Lichte neuer Daten zu ergänzen. Sie betreffen die kon- junkturellen Aussichten und die finanzpolitischen Gegeben- heiten.
Wie der Motionär feststellt, wurde die Bauwirtschaft über- durchschnittlich stark von der Rezession getroffen. Sie musste sowohl Verluste an Arbeitsplätzen wie auch beim Kapitalein- satz verzeichnen. 1991 bildeten sich die Bauinvestitionen real um 3,1 Prozent, 1992 um 2,3 Prozent und 1993 schätzungs- weise um 3 Prozent zurück. Bei diesem überdurchschnittli chen Rückgang ist in Rechnung zu stellen, dass dieser in ein- zelnen Regionen auf eine Phase mehrjährigen Baubooms mit zweistelligen Wachstumsraten gefolgt ist.
Im Verlauf des letzten Jahres haben sich Faktoren, welche die Bauinvestitionen massgeblich beeinflussen, spürbar verbes- sert. Insbesondere sind die Zinsen stark gesunken und errei- chen nunmehr einen vergleichsweise niedrigen Stand. Die Bauwirtschaft hat im Sommer 1993 die konjunkturelle Talsohle durchschritten. Im dritten Quartal stagnierten die Bauinvesti- tionen im Vorquartalsvergleich; den Vorjahresstand unter- schritten sie noch um 3,8 Prozent, nach Rückgängen von rund 6 Prozent in den beiden ersten Quartalen. Der Bestellungsein- gang bei den Baumeistern, welcher einen Indikator für die zu- künftige Bautätigkeit darstellt, lag im zweiten Quartal 1993 um 9 Prozent und im dritten Quartal um fast 11 Prozent über dem Vorjahresstand; erstmals seit langer Zeit übertraf der franken- mässige Auftragsbestand im dritten Quartal 1993 wieder jenen des entsprechenden Vorjahresquartals. Der gesamtwirtschaft- liche Rahmen spricht dafür, dass sich die in der zweiten Jah- reshälfte 1993 eingetretene Erholung bei den Bauinvestitio- nen in diesem und im kommenden Jahr fortsetzen wird.
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Militärorganisation und Truppenordnung
Die Angaben über das mutmassliche Defizit in der Finanzrech- nung mussten im Laufe des letzten Jahres ständig nach oben korrigiert werden. Anstelle der budgetierten 3 Milliarden Fran- ken wird das Defizit der Finanzrechnung 1993 gegen 8 Milliar- den Franken betragen.
Mit Blick auf die finanzpolitischen Engpässe hat der Bundesrat im letzten Jahr bewusst darauf verzichtet, den eidgenössi- schen Räten eine Aufstockung des Verpflichtungskredites zu beantragen. Die seither eingetretene Entwicklung bestärkt ihn in seiner Haltung.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Hegetschweiler Rolf (R, ZH): Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach: Das ist der Grund, weshalb ich Ih- nen meine Motion doch zur Abstimmung vorlegen möchte. Die Taube auf dem Dach ist das, was Sie jetzt beschlossen ha- ben, nämlich den Investitionsbonus gekoppelt mit dem Vor- steuerabzug. Der Bundesrat hat aber unmissverständlich durchblicken lassen, dass er weder das eine noch das andere will. Beim Investitionsbonus hat er es nur etwas klarer gesagt als beim Vorsteuerabzug.
Beim Vorsteuerabzug spielt er offensichtlich auf Zeit: Wenn er erst im April entscheiden will, ist die Wirkung dieses Abzugs so gering, dass man ihn auch vergessen könnte.
Gerade aus diesem Grunde ist es wichtig, dass wir dem Bun- desrat nicht die Möglichkeit geben, auch den Investitionsbo- nus auf diesem eleganten Weg unter den Tisch fallen zu las- sen. Deshalb stelle ich Ihnen den Antrag, meine Motion trotz- dem zu unterstützen. So stellen Sie sicher, dass dieser Investi- tionsbonus von 100 Millionen Franken gewährt werden muss und wir es nicht dem Bundesrat überlassen, die Sache gekop- pelt mit dem Vorsteuerabzug in der Schublade verschwinden zu lassen.
Ich bitte Sie im Hinblick auf die Beibehaltung der Beschäfti- gungslage im Baugewerbe dringend, meiner Motion zuzu- stimmen.
Stucky Georg (R, ZG), Berichterstatter: Wir haben die Motion wohl in der Kommission vorliegen gehabt, haben sie aber nicht behandelt, weil wir Ihnen den Investitionsbonus ja als Be- schlussentwurf vorlegen. Den Vorstoss halten wir deshalb für «konsumiert». Nun fürchtet natürlich Herr Hegetschweiler, dass der Bundesrat die Bedingung mit dem Vorsteuerabzug nicht in Kraft setzt. Ich mache aber immerhin darauf aufmerk- sam, dass das Resultat mit einem Stimmenverhältnis von mehr als 2 zu 1 ganz klar ausgefallen war. Wenn das Wort des Parlamentes etwas gelten soll, muss der Bundesrat davon Kenntnis nehmen und sich danach richten. Ich halte damit die Motion Hegetschweiler eigentlich für überflüssig.
Matthey Francis (S, NE), rapporteur: Cette motion n'a pas été discutée au sein de la commission, mais il faut relever qu'elle demande en fait une augmentation de 100 millions de francs à 200 millions de francs du bonus à l'investissement dans le ca- dre du budget. Il n'y a pas d'autres propositions; il n'y a pas d'autres compléments. En conséquence de quoi on ne nous dit pas si ces 100 millions de francs ou 200 millions de francs devraient faire l'objet d'une demande de crédits supplémen- taires devant notre Parlement ou bien s'il doit y avoir une com- pensation dans le cadre du budget qui a été présenté.
Toute la discussion que nous avons eue aujourd'hui démontre que le Parlement a voulu une prolongation du bonus à l'investis- sement. Vous en avez ainsi décidé. Si le Conseil fédéral devait renoncer à la déduction de l'impôt préalable et ne pas la coupler avec le bonus II, il n'y aurait alors -aux yeux de la commission- pas lieu d'entrer en matière sur le bonus Il à l'investissement non plus, ce que nous regretterions en fonction de ce qui s'est passé dans notre Parlement et aussi du fait que nous avons voulu lier les deux choses. Dans l'argumentation de la majorité de la commission, il y avait incontestablement la volonté de pré- senter à la fois un bonus à l'investissement dans le domaine de la construction et du bâtiment, mais aussi de l'industrie.
Nous vous proposons donc, en fonction des discussions qui ont eu lieu dans la commission, de ne pas soutenir la motion Hegetschweiler.
Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Je prends la pa- role pour dire que je confirme la déclaration écrite du Conseil fédéral, dûment motivée, qui demande le rejet de cette motion, comme le proposent les rapporteurs de la commission.
Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion Dagegen
41 Stimmen 56 Stimmen
93.072
Militärorganisation und Truppenordnung. Totalrevision Organisation de l'armée et administration militaire. Révision totale
Botschaft, Gesetz- und Beschlussentwürfe vom 8. September 1993 (BBI IV 1) Message, projets de loi et d'arrêtés du 8 septembre 1993 (FF IV 1)
Beschluss des Ständerates vom 16. Dezember 1993 Décision du Conseil des Etats du 16 décembre 1993
Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Mehrheit Eintreten Minderheit (Carobbio, de Dardel, Gross Andreas, Hollenstein, Tschäppät Alexander)
Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat
mit dem Auftrag, einen Entwurf vorzulegen, der eine Armee mit kleinerem Bestand vorsieht (Herabsetzung der oberen Alters- grenzen für die Militärpflicht und der Zahl der insgesamt zu lei- stenden Diensttage).
Proposition de la commission Majorité Entrer en matière Minorité
(Carobbio, de Dardel, Gross Andreas, Hollenstein, Tschäppät Alexander)
Entrer en matière et renvoi au Conseil fédéral
avec mandat de présenter un projet qui prévoit une armée aux effectifs plus réduits (réduction de l'âge limite pour l'obligation de servir et diminution du nombre total de jours de service).
Meier Hans (G, ZH), Berichterstatter: Wir stehen vor der gröss- ten Armeereform, die unser Land je durchgeführt hat. Diese Armeereform basiert auf dem Bericht 90 über die Sicherheits- politik der Schweiz sowie dem Armeeleitbild 95, die beide von National- und Ständerat mit grossem Mehr positiv zur Kennt- nis genommen wurden.
Im Bericht 90 werden vom Bundesrat neue Bedrohungen auf- gezeigt. Er nennt das Elend und das Bevölkerungswachstum in der Dritten Welt und die damit verbundenen Flüchtlings- ströme, die Auswirkungen der Industrialisierung und der schrankenlosen Mobilität auf die Biosphäre sowie die Unge- wissheit der künftigen Verfügbarkeit sicherer Energievorräte. Das sind nur die grössten der anstehenden Probleme.
Die neue Armee soll deshalb durch Multifunktionalität geprägt sein, das heisst durch ihre vielseitige Einsetzbarkeit. Vermehrt soll sie ein Instrument der Hilfeleistungen für Behörden und Volk sowie der internationalen Friedensförderung werden.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Hegetschweiler Investitionsbonus. Aufstockung Motion Hegetschweiler Bonus à l'investissement. Augmentation
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Jahr
1994
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3487
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
10.03.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
294-295
Page
Pagina
Ref. No
20 023 768
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