Interpellation Ruckstuhl
1928
N
7 octobre 1994
En l'état actuel des connaissances scientifiques, les mesures prises paraissent suffisantes.
Au vu des données épidémiologiques dont nous disposons, il n'existe pas de lien entre les encéphalopathies spongiformes chez l'animal et la maladie de Creutzfeld-Jakob.
L'apparition de l'ESB a conduit les autorités et les scientifiques à accorder plus d'attention aux questions qui se posent dans le domaine des encéphalopathies dégénératives chez l'homme et l'animal. Il s'agira dans les années qui viennent d'axer la recherche sur ce domaine.
Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait
94.3300
Interpellation Ruckstuhl Förderung der Bienenzucht Encouragement de l'apiculture
Wortlaut der Interpellation vom 17. Juni 1994
Die Aktualität der Bienenseuche Varroa hat an Bedeutung lei- der nicht eingebüsst. Forschung in bezug auf die Resistenz- und Rückstandsproblematik ist um so dringlicher, als sich die ersten Anzeichen der Wirkungslosigkeit von bekannten Var- roabekämpfungsmitteln zeigen.
Ist der Bundesrat bereit, die Varroatoseforschung sowie die Bienenzucht zu fördern?
Texte de l'interpellation du 17 juin 1994
On est forcé de constater aujourd'hui que la varroase, épizoo- tie des abeilles, continue de sévir dans les ruchers. Dès lors, il est urgent d'accroître la recherche sur la résistance à cette ma- ladie et sur les résidus qu'elle peut laisser dans le miel, et ce, d'autant plus que les moyens connus de lutte contre la var- roase se révèlent peu à peu inefficaces.
Le Conseil federal est-il prêt à promouvoir la recherche dans ce domaine et à encourager l'apiculture?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Forschung und Beratung im Bereich der Bienenzucht dienen der Erhaltung der Imkerei, die mit ihren gemeinwirtschaftli- chen Leistungen in der Natur, bei der Bestäubung pflanzlicher Kulturen, volkswirtschaftlich wie ökologisch von grossem Nut- zen ist. Die Bienenzucht ist aber heute stark gefährdet
Als erster Aspekt sind die Krankheiten zu nennen: Die Bienen- seuchen haben die Imkerei periodisch wiederholt in ihrem Le- bensnerv zu treffen versucht (Faulbrut, Sauerbrut, Milbenseu- chen, Virosen). Der Bund nahm deshalb die staatliche Be- kämpfung wichtiger Bienenkrankheiten im Tierseuchengesetz auf. Die Bienenseuche Varroa ist als jüngstes Glied in dieser Kette von Krankheitszügen noch nicht in allen Belangen er- forscht. Die in der Tierseuchenverordnung verankerten Aufga- ben des Bundes dürfen deshalb nicht vernachlässigt werden. Unter Abgeltung könnten die Aufgaben im Bereich des Bie- nengesundheitsdienstes vermehrt an die Kantone delegiert werden. Wie stellt sich der Bundesrat zu dieser Aufgaben- teilung?
Ein zweiter Aspekt ist die internationale Forschungszusam- menarbeit, die vom Bund nicht vernachlässigt werden darf.
Bienenkrankheiten entwickeln sich im angrenzenden Ausland ähnlich. Der Austausch von Forschungsergebnissen würde Doppelspurigkeiten vermeiden und Synergismen wecken. Al- lerdings darf die Forschungsarbeit in der Sektion Bienen der Forschungsanstalt Liebefeld-Bern nicht geschwächt werden, sonst wäre die angestrebte Forschungstätigkeit mit dem Aus- land unrealistisch. Wir möchten dabei den Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, Bundesrat Jean-Pascal Dela- muraz, an sein Versprechen erinnern, das er nach der Interpel- lation von Ständerätin Esther Bührer (Sommersession 6. Juni 1990) abgegeben und von Unterstützung der Bienenzucht in bezug auf die Varroatose gesprochen hat.
Der dritte Aspekt betrifft die Innovationsförderung im Bereich der Imkerei. Die Bienenzucht hält zwar bei der Bestäubung pflanzlicher Kulturen (Obst, Raps, Samenproduktion) eine wichtige Funktion inne. Diese Bestäubungsleistung ist mit den ökologischen Leistungen im Bereich des Pflanzenbaues und der Tierhaltung vergleichbar, sie wird aber vom Bund - im Ge- gensatz zum Ausland - nicht abgegolten. Die einheimische Bienenzucht fällt diesbezüglich aus dem Rahmen der Förde- rungsmassnahmen im Bereich der Agrarpolitik, weil ihr die «Bodenabhängigkeit» fehlt. Eine Unterstützung des Bundes in Form von ökologisch begründeten Direktzahlungen für die Bienenzucht wäre im Hinblick auf die schwierig gewordenen Verhältnisse im Honigabsatz (Freihandel) wichtig. Dies würde gleich lange Spiesse gegenüber der ausländischen Konkur- renz schaffen. Im Bereich der Innovationsförderung werden beispielsweise in Frankreich für junge Imkerbetriebe Starthil- fen und Risikobeiträge gesprochen, in Italien Arbeitskosten übernommen (und gleichzeitig wird Honig für den Export in die Schweiz als Drittland der EU verbilligt).
Wie stellt sich der Bundesrat zur Förderung der Bienenzucht als Nischenproduktion?
Wie stellt er sich zur Bestäubungsprämie?
Wie stellt er sich zur Förderung der Bienenzucht im Dienste der Umwelterziehung?
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. September 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 7 septembre 1994
Die Sektion Bienen der eidgenössischen landwirtschaftlichen Forschungsanstalt für Milchwirtschaft Liebefeld-Bern (FAM) ist, in enger Zusammenarbeit mit ausländischen Forschungs- instituten, seit über zehn Jahren in der Varroatoseforschung tätig. Sie informiert die Imkerschaft in zahlreichen Kursen, Ver- sammlungen und in Fachzeitschriften über Wesen und Be- kämpfung dieser Krankheit.
Auch die Bienenzucht als Nischenproduktion wird der Bund weiterhin über die Sektion Bienen fördern. Zusätzlich richtet er an die Kosten der bienenwirtschaftlichen Kurse und Vor- träge sowie an die Beratung Beiträge in der Höhe von rund 160 000 Franken (1993) aus. In dieser Beratungstätigkeit kommen auch Umweltprobleme, so z. B. die Rassenvielfalt, zur Sprache.
Im Rahmen der vom Bundesrat am 1. Juli 1992 beschlosse- nen Redimensionierung der sieben eidgenössischen land- wirtschaftlichen Forschungsanstalten (u. a. Abbau von rund 100 Etatstellen) musste aber auch die Sektion Bienen auf mögliche Einsparungen hin untersucht werden. Insbeson- dere wurde die Frage gestellt, welche Synergien sich durch eine Verlegung der Sektion Bienen von der FAM in die eidge- nössische landwirtschaftliche Forschungsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau Wädenswil (FAW) ergeben würden. Aus diesem Grund wurde eine verwaltungsinterne Arbeits- gruppe aus Vertretern der FAM, der FAW und des Bundes- amtes für Veterinärwesen (BVET) eingesetzt
Aufgrund eines von der Arbeitsgruppe vorgelegten Berichtes wurde von einer Verlegung nach Wädenswil abgesehen. Die Zahl der Etatstellen muss aber von sieben auf fünf reduziert werden. Dies wird zwangsläufig zu einem gewissen Abbau von Dienstleistungen führen. Die Vorschläge der FAM bezüg- lich vorzunehmende Kürzungen in der Sektion Bienen wur- den den interessierten Kreisen (Bienenzuchtvereine, BVET, Kantonstierärzte) am 27. April 1994 in einer gemeinsamen
1929
Interpellation Keller Rudolf
Sitzung im Liebefeld vorgestellt. Dabei wurde eine kleine Ar- beitsgruppe bestimmt, die sich über die künftigen Schwer- punkte der Bienenforschung und Beratung äussern soll. In diesem Zusammenhang soll ebenfalls abgeklärt werden, in- wieweit Dienstleistungen der Sektion Bienen über Drittmittel fi- nanziert werden könnten. Ein Bericht wird im letzten Quartal dieses Jahres erwartet.
Was die vom Interpellanten in seiner Begründung aufgewor- fene Frage betreffend die Abgeltung der Bestäubungsleistun- gen der Bienen durch Direktzahlungen anbelangt, so unter- stützt der Bund mit produktungebundenen Beiträgen gemäss Artikel 31b des Landwirtschaftsgesetzes besondere ökologi- sche Leistungen auf landwirtschaftlichen Betrieben. So leistet er unter anderem Beiträge für ökologische Ausgleichsflächen. Damit fördert er die natürliche Artenvielfalt, was indirekt auch der Imkerei zugute kommt. Eine direkte Förderung der Bie- nenhaltung mittels Direktzahlungen für besondere ökologi- sche Leistungen ist nicht möglich.
Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait
94.3201
Interpellation Keller Rudolf PTT. Schnurlose Telefone PTT. Téléphones sans fil
Wortlaut der Interpellation vom 7. Juni 1994
Presseberichten ist zu entnehmen, dass bei der Typenprüfung von schnurlosen Telefongeräten unverhältnismässig viel Zeit verstreicht und die Ascom entschieden bevorzugt wird. So soll eine Geräteprüfung eines Ascom-Fabrikates rund vier Monate dauern, während für Konkurrenzfabrikate ein Jahr und mehr aufgewendet wird. Ebenso soll die Prüfung selbst unverhält- nismässig teuer sein.
Meine Fragen an den Bundesrat:
Stimmt es, dass bei der Typenprüfung der schnurlosen Te- lefongeräte (cordless phone) die Ascom einseitig bevorzugt wird, und warum?
Ist es so, dass seit das Bakom die Prüfungen vornimmt, die obligate Dienstleistung sich zeitlich wie finanziell verschlech- tert hat?
Ist die Typenprüfung gar nur zum Schutze eines Grossun- ternehmens eingeführt worden? Hat die Konkurrenz darunter zu leiden?
Könnte nicht grundsätzlich auf eine Typenprüfung für sol- che Geräte verzichtet werden? Was für Gründe sprechen dafür und welche dagegen?
Texte de l'interpellation du 7 juin 1994
D'après des informations rapportées par la presse, il s'écoule- rait beaucoup trop de temps lors de l'agrément des modèles de téléphones sans cordon et la société Ascom serait très net- tement favorisée. Ainsi, l'agrément d'un appareil fabriqué par Ascom ne prendrait que quatre mois, alors que pour les télé- phones produits par les concurrents, le délai serait d'un an, voire plus. En outre, cette procédure serait très chère.
A ce sujet, je pose au Conseil fédéral les questions suivantes: 1. Est-il vrai que lors de l'agrément des téléphones sans cor- don (cordless phone) Ascom a bénéficié d'un traitement de fa- veur et si oui, pourquoi?
Est-il vrai que depuis que l'Office fédéral de la communica- tion agrée les appareils, cette procédure - qui est obligatoire - est de plus en plus longue et coûte de plus en plus cher?
L'agrément de ces appareils n'a-t-il été introduit que pour favoriser une grande entreprise? Faut-il que la concurrence pâtisse de cet état de choses?
Pourquoi ne pas renoncer à agréer de tels appareils? Qu'est-ce qui plaide en faveur d'une telle mesure, qu'est-ce qui s'y oppose?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bischof, Borradori, Maspoli, Stalder, Steffen (5)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 31. August 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 août 1994
Mit der Einführung des Fernmeldegesetzes (FMG) im Jahre 1991 wurde der Markt für Teilnehmeranlagen liberalisiert. Ge- mäss der vom Parlament beschlossenen Regelung können alle in- und ausländischen Teilnehmeranlagen, die technisch zugelassen sind, angepriesen und verkauft werden. Das Ba- kom lässt die Geräte zu, wenn der Gesuchsteller mit einem Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle nachweist, dass die technischen Anforderungen eingehalten sind. Diese sind klar und jedermann zugänglich und auf europäische Vorschriften abgestimmt, sofern solche vorhanden sind.
Es stimmt nicht, dass bei der Zulassung irgendwer bevor- zugt wird. Die Prüfstellen ihrerseits sind privat organisiert. Ihre Tätigkeit unterliegt der Handels- und Gewerbefreiheit. Akkre- ditiert und damit automatisch vom Bakom anerkannt sind heute in der Schweiz die Labors von Siemens-Albis AG, Ascom, Swissphone und PTT. Weiter hat das Bakom ein ge- genseitiges Anerkennungsabkommen mit der deutschen Zu- lassungsbehörde abgeschlossen, wonach anerkannte - im Abkommen aufgeführte - deutsche Prüfstellen ebenfalls für die Schweiz testen können. Ein vergleichbares Abkommen wurde soeben mit Grossbritannien abgeschlossen, und mit Holland werden Verhandlungen aufgenommen. Jeder Her- steller oder Importeur hat die Wahl, welcher anerkannten Prüf- stelle er sein Gerät zur Prüfung einreichen will. Die Prüfstellen ihrerseits sind frei, zu entscheiden, wie sie ihren Aufgaben nachkommen wollen.
Es stimmt nicht, dass sich die Dienstleistung im Zulas- sungsverfahren verschlechtert hat. Im Gegenteil, die Prüfka- pazität wurde durch die Anerkennung privater Labors stark er- höht und die Transparenz verbessert. Das Bakom nimmt zu- dem keine Prüfungen vor. Die Prüflabors legen die Preise für ihre Dienstleistungen selber fest, die Kosten ergeben sich also aus dem freien Markt.
Das Zulassungsverfahren des Bakom kostet je nach Aufwand zwischen 500 und 15 000 Franken. Der Aufwand wiederum hängt von der Art und Komplexität der zuzulassenden Anlage, wesentlich aber auch von der Vollständigkeit und Qualität des Dossiers (Gesuch und Prüfbericht) ab, das vom Gesuchsteller eingereicht wird. Ein vollständiges Gesuch wird im Bakom im Durchschnitt innert drei bis fünf Wochen behandelt und abge- schlossen.
Die Zulassung wurde nicht zum Schutz von wirtschaftlichen Interessen geschaffen. Vielmehr stellt das transparente, ein- heitliche Verfahren zu gleichen Bedingungen sicher, dass alle Marktteilnehmer über die gleichen Chancen verfügen. Die Konkurrenz leidet nicht darunter, sondern profitiert davon. Den technischen Anforderungen werden, wo immer möglich, internationale Normen zugrunde gelegt. Die Zulassung nützt damit sowohl Konsumenten und Herstellern als auch Netzbe- treibern.
Die Anforderungen an Teilnehmeranlagen beziehen sich neben der elektrischen Sicherheit für die Benutzer und den Netzbetreiber auf die elektromagnetische Verträglichkeit zwi- schen Netz, Endgerät und weiteren elektronischen Anlagen. Zudem ist die Kommunikationsfähigkeit mit dem Netz wichtig, damit die Verbindungen richtig hergestellt, tarifiert, aufrechter- halten und beendet werden. Telefonapparate müssen weiter sicherstellen, dass sie Sprache in minimaler Qualität übermit- teln können. Diese Kriterien sind unerlässlich, um eine funktio- nierende Telekommunikation sicherzustellen.
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In
Dans
In
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Jahr
1994
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3300
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.10.1994 - 08:00
Date
Data
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1928-1929
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Pagina
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