Motion Keller Rudolf
2135
La fourniture des prestations monopolistiques et des presta- tions obligatoires sera assurée en vertu des obligations impo- sées à la Confédération (loi, ordonnance, concession, etc.).
Une attention particulière sera vouée à l'obligation, inscrite dans la constitution, de verser le produit des PTT à la caisse fé- dérale, de même qu'à la distribution éventuelle d'un dividende et à l'imposition fiscale.
Toutes les solutions permettront, à une date ultérieure, d'augmenter la participation privée (49 pour cent au maxi- mum) ou de séparer la Poste et Télécom PTT pour en faire des entreprises autonomes (sans holding PTT).
L'entreprise aura une marge de manoeuvre suffisante tant dans sa gestion que dans le secteur ouvert à la libre concur- rence.
La modification de l'organisation qui est envisagée a notam- ment pour but de réduire les échelons hiérarchiques, d'accé- lérer les processus de décision et, par là, d'accroître l'efficacité et la compétitivité de l'entreprise. Les divers modèles d'organi- sation entrant en ligne de compte sont actuellement examinés et appréciés avec minutie (répercussions financières, ques- tions juridiques, processus de décision, etc.).
Plusieurs autres projets touchant directement les PTT sont à l'étude ou en chantier parallèlement aux travaux effectués en prévision de la révision totale de la loi sur l'organisation des PTT; ils concernent la révision de la loi sur le Service des pos- tes (travaux préliminaires en relation avec la définition de l'eu- rostratégie de la Poste), de la loi sur les télécommunications et de la loi fédérale sur les chemins de fer ainsi que la révision to- tale du Statut des fonctionnaires. On s'inspirera des résultats de ces travaux pour la révision totale de la loi sur l'organisation des PTT.
Le statut des PTT doit être modifié sans tarder, sinon certains marchés ou secteurs d'activité seront irrémédiablement perdus.
En résumé, il convient de préciser que les PTT ont déjà amorcé le processus de réforme préconisé par les auteurs de la mo- tion. Ils étudieront les avantages et les inconvénients que pré- sentent les diverses solutions ainsi que leurs répercussions. La solution qui sera soumise en temps voulu à l'approbation des organes de décision s'inspirera de ces analyses. Accepter la motion reviendrait à anticiper sur la solution à adopter, ce qu'il faut éviter à tout prix.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat um- zuwandeln.
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en postulat.
Hess Peter (C, ZG): Wir haben unsere Motion «PTT. Priorität für ein neues Organisationsgesetz» am 8. Oktober 1993 einge- reicht; am 10. November 1993 ist vom Bundesrat die Um- wandlung in ein Postulat empfohlen worden.
Zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Motion, vor etwas mehr als einem Jahr, standen wir unter dem Eindruck einer lähmen- den Unentschlossenheit bei den zuständigen Organen der PTT. Wir konnten daher der vom Bundesrat beantragten Um- wandlung des Vorstosses in ein Postulat nicht zustimmen. Wie Sie heute den Erklärungen von Herrn Bundesrat Ogi ha- ben entnehmen können, haben nun die gleichen Organe der PTT offensichtlich die Zeichen der Zeit erkannt. Wie mir be- kannt ist, sind auch konkrete Vorschläge für eine neue Organi- sationsstruktur der PTT in Ausarbeitung, das heisst der Bun- desrat wird sich in absehbarer Zeit mit diesen konkreten Vor- schlägen befassen.
Eines ist jedoch auch heute festzuhalten: Der zeitliche und der sachliche Druck auf das Handeln im Verwaltungsrat der PTT, aber auch im Bundesrat und im Parlament, müssen weiterhin aufrechterhalten bleiben. Im Moment, so scheint es mir, finden Grabenkämpfe statt, die nicht nur um der Sache willen ausge- tragen werden, sondern auf persönliche Ambitionen einzelner Exponenten zurückzuführen sind oder mit Ambitionen einzel- ner Interessengruppen zusammenhängen.
Heute möchte ich nur soviel sagen: Wir erwarten, dass uns diese Vorschläge nun in der Form, wie sie der Bundesrat dann verabschieden wird, möglichst umgehend zugeleitet werden, damit wir den gemäss Unterlagen und Erklärungen des Bun- desrates weltweiten Herausforderungen auf dem PTT-Markt noch zeitgerecht gegenübertreten können.
In diesem Sinne erklären wir uns heute mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat einverstanden, obwohl die Gutheis- sung als Motion mehr denn je gerechtfertigt wäre.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
92.3480
Motion Keller Rudolf Einführung von schönen und sammelwürdigen Automatenbriefmarken Distributeurs automatiques de timbres-poste
Wortlaut der Motion vom 3. Dezember 1992
Der Bundesrat wird beauftragt, bei den PTT darauf hinzuwir- ken, dass die Automatenbriefmarken - analog dem Ausland - künstlerisch wertvoller, farbenfroher und schöner gestaltet werden.
Texte de la motion du 3 décembre 1992
Le Conseil fédéral est chargé d'intervenir auprès des PTT afin qu'à l'avenir, les tampons d'affranchissement délivrés par les distributeurs automatiques soient, à l'image des timbres étran- gers, plus colorés, plus agréables à l'oeil, et présentent un cer- tain intérêt esthétique.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bischof, Borradori, Maspoli, Ruf, Stalder, Steffen (6)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Am 9. August 1976 startete die Schweizer Post weltweit den er- sten Versuch mit Automaten, die Briefmarken in frei wählbaren Wertstufen abgeben. Heute sind es nicht weniger als 37 Post- verwaltungen auf der ganzen Welt, die den Schweizer Brief- markendrucker oder ähnliche Automaten anderer Hersteller in ihrem Postdienst verwenden. In der Schweiz sind momentan an die 2000 Automaten installiert. Trotz ihrem unschönen Aus- sehen werden immer mehr Automatenmarken in der Schweiz verwendet, dies, weil sie zu jeder Tages- und Nachtzeit erhält- lich sind, flexible Tarifwahl ermöglichen und den Zeitaufwand für den Postkunden und die PTT minimieren.
Im Gegensatz zum Ausland, wo die Automatenmarken eben- falls stark im Kommen sind, aber sehr schöne, künstlerisch wertvolle Sujets verwendet werden, hat es die PTT bis heute abgelehnt, den weiteren Schritt von der einfacheren Druck- marke zur schönen und ansprechenden Automatenmarke zu vollziehen. Dies trotz Interventionen aus Briefmarken- und Tourismuskreisen, die diese Haltung unverständlich finden, zumal ja gerade die PTT lange Zeit eine aktive Pionierrolle bei den Automatenmarken einnahmen.
Ohne grossen technischen Aufwand wäre es heute möglich, von der einfachen Automatenmarke zur schönen Sujet-Brief- marke überzugehen und so Werbung und Geschäft in eigener Sache zu machen! Das Briefmarkenautomatengeschäft würde auf diese Weise attraktiver und für die PTT rentabler.
N
5 décembre 1994
2136
Motion Keller Rudolf
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 3. Februar 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 février 1993
Die Schweizer Post hat mit ihrem 1976 gestarteten Versuch, Marken mit frei wählbaren Taxwerten aus Automaten anzubie- ten, in der Tat eine Pionierleistung erbracht, sind doch an- schliessend in vielen Ländern solche und andere Apparate aufgestellt worden, und auch die Schweiz verfügt heute über ein dichtes Netz von Wertzeichenautomaten der einheimi- schen Firma Frama.
Diese Geräte benützen für die Ausgabe der Wertzeichen einen endlosen, mit Sicherheitsuntergrund versehenen Papierstrei- fen, der erst nach Einwurf des gewünschten Frankaturwerts mit einem Wertklischee bedruckt und abgeschnitten wird. Da- mit dieser Aufdruck, der technisch bedingt mehr oder weniger kräftig ausfällt, auf dem Untergrund gut sichtbar bleibt, muss sich die Gestaltung der Sujets zwangsweise der Lesbarkeit un- terordnen.
Die Frage eines durchlaufenden Bildunterdrucks - z. B. Alp- aufzug, Panorama, Umriss der Schweiz usw. - ist schon mehrmals geprüft, aber stets wieder verworfen worden, weil der heute verwendete, graphisch einfach gestaltete Hinter- grund (PTT-Signete) die Erkennbarkeit vor allem der betrieb- lich wichtigen Taxziffern am wenigsten stört. Zudem wären willkürlich zerschnittene, nur schwach sichtbare Motive wohl kaum geeignet, die Akzeptanz der Automatenmarken weiter zu steigern.
Im Gegensatz zu neueren, im Ausland eingesetzten Automa- ten, bei denen das Motiv bereits mehrfarbig aufgedruckt ist und nur noch die Taxe in einem genau definierten Leerraum angebracht werden muss, erlauben die bei uns installierten, anders konzipierten Frama-Geräte derartige Bildfolgen nicht. Die sehr kompakte Bauweise lässt auch keine Umrüstung zu (neue Drucktechnik, anderes Vorschubsystem). Entwicklung und Herstellung eines völlig neuen Geräts wären bei einem Bestand von weit über 2000 Automaten mit unverhältnismässi- gen Kosten und langen Lieferfristen verbunden.
Ohne grösseren Aufwand liesse sich bestenfalls das bisher verwendete Klischee ändern. Um ihm ein anderes Aussehen zu geben, könnte der rechteckige Rahmen mit Helvetia, Post- horn und Schweizerkreuz rund um den Taxwert etwas ange- passt werden, wobei sich aber auch ein neues Muster fast zwangsläufig mehr oder weniger an die üblichen, in Privatfir- men verwendeten Wertstempel-Abdrucke anlehnen müsste: Ein Wertzeichen-Automat bleibt immer eine dem Publikum frei zugängliche Frankiermaschine, die nicht dafür eingerich- tet ist, hohen Ansprüchen genügende Philatelieprodukte aus- zugeben.
Eigens für kleinflächige Wertzeichen konzipierte, künstlerisch vollendet gestaltete Motive kommen nur bei aufwendig ge- druckten Briefmarken voll zur Geltung, und es wäre schade, solche Werke der Kleinkunst - oftmals durch namhafte Schweizer Künstler entworfen - durch den Aufdruck von Tax- ziffern im Automaten nachträglich gewissermassen zu «ent- stellen» oder sie dermassen automatengerecht zu vereinfa- chen, dass von der ursprünglichen Qualität nicht mehr viel üb- rig bliebe.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Keller Rudolf (D, BL): Am 9. August 1976 startete die Schwei- zer Post weltweit den ersten Versuch mit Automaten, die Brief- marken in frei wählbaren Wertstufen abgeben. Heute sind es nicht weniger als 37 Postverwaltungen auf der ganzen Welt, die den Schweizer Briefmarkendrucker oder ähnliche Automa- ten anderer Hersteller in ihrem Postdienst verwenden. In der Schweiz sind momentan rund 2000 Automaten installiert. Trotz ihrem unschönen Aussehen werden in der Schweiz im- mer mehr Automatenmarken verwendet, weil sie zu jeder Ta- ges- und Nachtzeit erhältlich sind, flexible Tarifwahl ermögli- chen und den Zeitaufwand für den Postkunden und die PTT minimieren.
Im Gegensatz zum Ausland, wo die Automatenbriefmarken ebenfalls stark im Kommen sind, aber sehr schöne, künstle- risch wertvolle Sujets verwendet werden, haben es die PTT bis heute abgelehnt, den weiteren Schritt von der einfachen Druckmarke zur schönen und ansprechenden Automaten- briefmarke nachzuvollziehen. Dies trotz Interventionen er- stens aus Briefmarkensammlerkreisen und zweitens aus Tou- rismuskreisen.
Aus Tourismuskreisen ist diese Haltung natürlich verständlich, denn gerade in den Bergregionen kann zusammen mit der schönen Postkarte eben auch Imagewerbung gemacht wer- den, wenn wir eine schöne, künstlerisch wertvoll gestaltete Briefmarke aufkleben können. Das ist also ein Geschäft! Ohne grossen technischen Aufwand wäre es heute möglich, von der einfachen Automatenbriefmarke zur schönen Sujetbriefmarke überzugehen und so Werbung und Geschäft in eigener Sache zu machen. Das Automatenbriefmarkengeschäft würde auf diese Weise attraktiver und auch für die PTT rentabler. Die bun- desrätlichen Ausflüchte, die ich als Antwort erhalten habe, kann ich nicht akzeptieren.
Ich meine: Wenn man will, dann kann man! Es ist also eine Frage des Wollens.
Das Ganze wäre ein Geschäft für die PTT. Denken Sie daran, wenn Sie diesen Entscheid bei der vorliegenden Motion fällen. Die Forderung der Motion lautet: «Der Bundesrat wird beauf- tragt, bei den PTT darauf hinzuwirken, dass die Automaten- briefmarken - analog dem Ausland - künstlerisch wertvoller, farbenfroher und schöner gestaltet werden.» Selbstverständ- lich kann dieser Auftrag nicht von einem Tag auf den anderen bewerkstelligt werden. Es ist eine längerfristige Sache.
Ich möchte Sie deshalb herzlich bitten, Herr Bundesrat Ogi, meinen Vorstoss in diesem Sinne entgegenzunehmen. Ich würde mich freuen, wenn ich auch aus der Ratsmitte einige oder vielleicht sogar die Mehrheit der Stimmen bekommen könnte, um diesem Vorstoss zum Durchbruch zu verhelfen.
Ogi Adolf, Bundesrat: Der Motionär, Herr Keller Rudolf, geht davon aus, dass es heute ohne grossen technischen Aufwand möglich wäre, von der einfachen Automatenmarke zur schö- nen Sujetmarke überzugehen. Dies trifft leider nicht zu; ich muss mich an das halten, was mir die Spezialisten der PTT dazu sagen.
Die in der Schweiz verwendeten Wertzeichenautomaten des Typs Frama erlauben es nicht, mehrfarbig künstlerisch gestal- tete Briefmarken mit lesbaren Taxziffern herauszugeben. Der Umbau der über 2000 Apparate ist technisch - so sagt man mir - nicht möglich. Man müsste diese Apparate alle ersetzen. Das wäre zeitaufwendig und mit hohen Kosten verbunden, was angesichts der finanziellen Lage der PTT auch nicht zu verantworten ist. Ob ein Geschäft daraus würde, wie das Herr Keller Rudolf jetzt gesagt hat, ist ebenfalls zu bezweifeln. Durch eine Änderung der Clichés liesse sich allenfalls eine - wenn auch bescheidene - Verbesserung erzielen.
Der vom Motionär erwünschte Standard lässt sich aber so nicht erreichen. Dazu müssten neue Apparate angeschafft werden.
In Anbetracht der doch recht schwierigen finanziellen Situa- tion bittet Sie der Bundesrat, diese Motion abzulehnen.
Keller Rudolf (D, BL): Sie haben die Antwort von Herrn Bun- desrat Ogi gehört. Ich habe in meiner Begründung gesagt, dass dies eine längerfristige Perspektive sein soll. Im Ausland gibt es solche Automaten, es ist also technisch zu bewerk- stelligen.
Ich möchte Ihnen beliebt machen, meine Motion in Form ei- nes Postulates mit folgender Stossrichtung entgegenzuneh- men: Wenn solche Automaten ausgewechselt werden müs- sen, soll dies aufgrund der moderneren Technik bewerkstel- ligt werden. Diese Technik ist vorhanden. Ich glaube, das wäre eine Möglichkeit, um doch einigen interessierten Krei- sen - ich habe schon gesagt, es handelt sich nicht nur um die Briefmarkensammler, also um die Philatelisten, sondern auch um Tourismuskreise - längerfristig etwas entgegenzu- kommen und vielleicht eben doch den PTT ein Geschäftchen zu ermöglichen.
2137
Postulat Meier Hans
Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates Dagegen
22 Stimmen 77 Stimmen
92.3513
Interpellation Reimann Maximilian Bundesfestgelder der PTT Dépôts fédéraux à terme des PTT
Diskussion -Discussion
Siehe Jahrgang 1993, Seite 636 - Voir année 1993, page 636
Reimann Maximilian (V, AG): Ich hatte mich seinerzeit über die mir vom Bundesrat erteilten Antworten nur teilweise befrie- digt erklärt.
Grundsätzlich befriedigt, um nicht zu sagen glücklich, bin ich über den Grundtatbestand, dass über die PTT überhaupt die Möglichkeit dieser kurz- bis mittelfristigen Anlagemöglichkeit geschaffen worden ist. Sowohl der eidgenössische Finanzmi- nister als auch die vor allem auf Sicherheit bedachte Anlage- kundschaft haben seit Oktober 1992 die Bundesfestgelder der PTT schätzen gelernt. Dennoch habe ich drei nicht ganz unkri- tische Zusatzbemerkungen:
Es war ein Gebot der Stunde, dass die Gelder mit zwei- und dreijähriger Laufzeit inzwischen der Emissionsabgabe unter- stellt worden sind. Es wäre nicht einzusehen gewesen, warum sich PTT und Bund hier gegenüber der privaten Konkurrenz ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschafft hätten. Am meisten wären ansonsten die kurzfristigen Kassenobligatio- nen der Regionalbanken konkurrenziert worden, und das hätte zur Folge haben können, dass sich die Regionalbanken- krise noch akzentuiert hätte.
Zur Quersubventionierung: Hier habe ich mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass die PTT für ihre Vermittlungs- dienste vom Bund gemäss Vollkostenprinzip entschädigt wer- den sollen. Ich hoffe nur, Herr Bundesrat, dass dieses Prinzip in der Praxis auch durchgesetzt wird. Deshalb frage ich Sie nach der genauen Höhe dieser Entschädigung bzw. nach dem Schlüssel, der zur Berechnung angewandt wird. Sollten Sie die Antwort nicht gleich zur Hand haben, können Sie mir diese immer noch auf dem Korrespondenzweg nachliefern.
Beim Thema Werbung komme ich nicht umhin, nochmals jenes leidige Kapitel anzuschneiden, mit dem Sie, Herr Bun- desrat, in der heutigen Fragestunde einmal mehr konfrontiert worden sind. Ich habe nichts gegen aggressive Werbung, aber Form und Inhalt sollten nicht jenseits des guten Ge- schmacks und der korrekten Sitten liegen - und da, Herr Bun- desrat, gehen die Geschmäcker offenbar auseinander. Den Massstab können und dürfen dabei nicht allein irgendwelche Werbeleute setzen. Legen Sie die von mir kritisierten Werbe- botschaften der PTT einmal den Leuten von Kandersteg oder von Fraubrunnen vor, und Sie werden sehen, Herr Bundesrat, ich stehe mit meiner Meinung nicht allein da. Sorgen Sie also dafür, dass die PTT in einer Art und Weise für ihre Produkte Werbung betreiben, die eines bundeseigenen Unternehmens würdig ist.
Ogi Adolf, Bundesrat: Die PTT wenden die Sorgfaltspflichtver- einbarung der Schweizerischen Bankiervereinigung und die Richtlinien der Eidgenössischen Bankenkommission zur Be- kämpfung und Verhinderung der Geldwäscherei an. Das hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 1. März 1993 auf die Interpellation Reimann Maximilian vom 14. Dezember 1992 festgehalten. Wie die Banken schulen auch die PTT ihr Personal. Die PTT sind für Zwecke der Geldwäscherei nicht geeignet; trotzdem haben die PTT, im Einvernehmen mit dem Sekretariat der Eidgenössischen Bankenkommission, zusätz-
liche Weisungen erlassen. Auch hier wurden sämtliche Mass- nahmen ergriffen, die notwendig sind.
Die Emissionsabgabe wird durch die Eidgenössische Steuer- verwaltung seit 1. April 1993 auch auf den Bundesfestgeldern mit zwei- und dreijähriger Laufzeit erhoben. Damit wird die Geldaufnahme durch den Bund nicht mehr privilegiert.
Die PTT müssen sich im klassischen Wettbewerbsbereich des Zahlungsverkehrs der gleichen Werbesprache bedienen wie die Privatwirtschaft. Ich muss Ihnen sagen, Herr Reimann: Die Kandersteger und Fraubrunner sind grosszügige Leute. Ich habe jeden Tag mit diesen Leuten Kontakt, und mir wurde noch nie eine kritische Bemerkung beispielsweise zur Wer- bung der SBB gemacht. Sie machen mir Bemerkungen zur Landwirtschaft, zur Gewerbepolitik, aber sie sind viel grosszü- giger und viel toleranter als Sie annehmen.
Der Zahlungsverkehr der PTT wird keineswegs quersubven- tioniert, im Gegenteil: PTT-intern werden ihm alle Leistungen der anderen Dienstzweige, auch der Telecom, voll belastet. Die PTT wollen keine unfaire Konkurrenzierung der Regional- banken.
Zum Schluss möchte ich festhalten: Die Eidgenössische Fi- nanzverwaltung entschädigt die PTT, wie Sie zu Recht gesagt haben, für die Vermittlung der Bundesfestgelder derart, dass die Kosten gedeckt sind. Sie werden von mir, was die Höhe dieser Entschädigung betrifft, eine schriftliche Antwort erhal- ten. Die PTT bieten das Bundesfestgeld - wie gesagt - als Ver- mittlerin im Auftrag der Eidgenössischen Finanzverwaltung an. Eine Unterstellung der PTT unter das Bankengesetz ist so- mit nicht notwendig.
Die Eidgenössische Finanzverwaltung lud seinerzeit verschie- dene Banken und Bankengruppen, Regionalbanken und Sparkassen sowie die PTT zur Offertstellung betreffend eines Bundesanlagekontos, «Treasury direct», wie man sagt, ein. Die Banken verzichteten im Gegensatz zu den PTT auf eine Of- ferte. Das ist die Antwort auf Ihre Interpellation. Sie können feststellen, dass sich dieses Vorgehen aufgrund der bisheri- gen Erfahrungen recht gut bewährt hat.
92.3550
Postulat Meier Hans Postversand von Tieren Envoi d'animaux par colis postal
Wortlaut des Postulates vom 17. Dezember 1992 Wir bitten den Bundesrat, ein Verbot des Postversandes von Tieren zu prüfen.
Texte du postulat du 17 décembre 1992 Nous prions le Conseil fédéral d'examiner la possibilité d'inter- dire l'envoi d'animaux par la poste.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumann Ruedi, Bischof, Bühlmann, Diener, Dormann, Dünki, Fankhauser, Gonseth, Grendelmeier, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Hollenstein, Loeb François, Maeder, Misteli, Scheidegger, Schmid Peter, Seiler Rolf, Sieber, Stalder, Steffen, Thür, Wanner, Weder Hansjürg, Züger (25)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Nach heutigem Recht dürfen Tiere für Zoos, Labors, Heimtier- bedarf usw. auch in Postpaketen versandt werden. Das führt sehr oft zu unverantwortlicher Tierquälerei. Tiere werden teils unsachgemäss in Pakete verpackt, ohne Nahrung und Was- ser. Stundenlang werden sie mit anderen Paketen zusammen herumbefördert und bleiben oft am Bestimmungsort noch lange liegen, bis sie endlich befreit werden. Die Folge davon sind Angst, oft Panik durch Eingepferchtsein und Transport.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Keller Rudolf Einführung von schönen und sammelwürdigen Automatenbriefmarken Motion Keller Rudolf Distributeurs automatiques de timbres-poste
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3480
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.12.1994 - 14:30
Date
Data
Seite
2135-2137
Page
Pagina
Ref. No
20 024 846
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