Postulat Stalder
2480
N
16 décembre 1994
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 23. November 1994 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 23 novembre 1994 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Le président: Mme Sandoz combat cette intervention. La dis- cussion est renvoyée.
Verschoben - Renvoyé
94.3376 Postulat Loeb François Arbeitslosenvorsorge in Eigenverantwortung Chômeurs. Prévoyance individuelle
Wortlaut des Postulates vom 28. September 1994 Nachdem einerseits eine wesentliche Entlastung der Arbeits- losenversicherung noch nicht in Sicht ist und durch Konjunk- turzyklen eine Mehrbelastung nicht auszuschliessen ist, ande- rerseits eine weitere Erhöhung der Lohnprozente zur Finanzie- rung der Arbeitslosenversicherung die internationale Konkur- renzfähigkeit unseres Landes tangieren und damit zu Arbeits- platzabbau führen würde, bitte ich den Bundesrat, ein Zwei- säulenmodell bei der Arbeitslosenvorsorge zu prüfen, bei dem die zweite Säule auf steuerbegünstigter Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger beruht.
Texte du postulat du 28 septembre 1994 Étant donné qu'une amélioration fondamentale de la situation financière de l'assurance-chômage est peu probable dans un avenir prévisible et qu'une aggravation conjoncturelle ne peut être exclue, et compte tenu par ailleurs qu'une augmentation ultérieure des pourcentages prélevés sur les salaires pour fi- nancer l'assurance-chômage affaiblirait la capacité concur- rentielle de notre pays et mènerait à d'autres suppressions d'emplois, je prie le Conseil fédéral d'étudier un modèle de prévoyance chômage à deux piliers, le second pilier consis- tant en une prévoyance individuelle bénéficiant d'une exoné- ration fiscale.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Bezzola, Bonny, Cornaz, Dettling, Heberlein, Hegetschweiler, Miesch, Stamm Luzi, Steiner Rudolf, Suter (11)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Altersvorsorge in unserem Lande beruht auf einem Drei- säulenprinzip: der AHV, der beruflichen Vorsorge und dem in- dividuellen Sparen. Vermehrte Eigenverantwortung muss ge- rade heute, wo die finanziellen Grenzen der öffentlichen Hand immer augenscheinlicher werden, wieder vermehrt gefördert und stimuliert werden. Die Arbeitslosenvorsorge hingegen ist bis heute einzig mit der Arbeitslosenversicherung abgedeckt Deshalb soll der individuellen Arbeitslosenvorsorge ein grös- seres Gewicht beigemessen werden. Dies kann z. B. dadurch erfolgen, dass jeder Bürgerin, jedem Bürger die Möglichkeit geboten wird, aus privaten Mitteln ein Arbeitslosigkeits-Reser- vekonto bis zu einem Betrag von z. B. 30 000 Franken zu äuf- nen. Das Kapital sowie der Ertrag (inkl. Verrechnungssteuer) dieses Reservekontos wären steuerbefreit. Rückzüge aus die- sem individuellen Reservekonto bis zu z. B. maximal 4000 Franken pro Monat könnten unter Nachweis der Arbeits- losigkeit erfolgen; bei dauernder Aufgabe der Berufstätigkeit könnte der Gesamtbetrag zurückgezogen werden. Mit der Einführung des Zweisäulenprinzips bei der Arbeitslosenvor-
sorge wird der individuellen Vorsorge, die in Eigenverantwor tung erfolgt, grösseres Gewicht beigemessen. Der Anreiz der Steuerbefreiung dürfte viele Bürgerinnen und Bürger dazu be- wegen, einen, wenn vielleicht auch bescheidenen Anteil ihres Erwerbseinkommens, für die individuelle Arbeitslosenvor- sorge zu investieren, um im Falle einer Arbeitslosigkeit besser gewappnet zu sein und über eine Reserve zu verfügen, die ei- nem Notvorrat gleichkommt. Gegebenenfalls wäre es denk- bar, diese individuelle Reserve auch für Bezüge infolge Krank- heit/Unfall/Mutterschaft freizugeben, wenn die entsprechen- den Versicherungen keine Zahlungen leisten.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 28. November 1994 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 28 novembre 1994
Die Einführung eines Zweisäulensystems im Bereich der Ar- beitslosenversicherung streng nach dem Vorbild der Alters- vorsorge ist wegen der nicht vergleichbaren Risikolage kaum denkbar. Der Bundesrat spricht sich aber im Hinblick auf die Sicherung der Finanzierungsbasis der Sozialversicherungen für eine Prüfung aller Optionen aus und ist bereit, das Postulat in diesem Sinne entgegenzunehmen.
Le président: M. Leuenberger Ernst combat cette interven- tion. La discussion est renvoyée.
Verschoben - Renvoyé
94.3449
Postulat Stalder EC-Bahnhof im Berner Oberland Gare EC dans l'Oberland bernois
Wortlaut des Postulates vom 7. Oktober 1994 Im Berner Oberland sind nach wie vor zwei EC-Bahnhöfe zu führen. Die EC-Züge sollen wie bis anhin in Spiez und in Thun halten. Von der geplanten Aufhebung des EC-Bahnhofs Thun ist Abstand zu nehmen. Falls es der Bundesrat als unvermeid- lich erachtet, im Berner Oberland nur noch einen EC-Bahnhof zu führen, sollte es jener von Thun sein.
Texte du postulat du 7 octobre 1994 Il convient de faire en sorte que l'Oberland bernois continue à disposer de deux gares desservies par les trains EC. Ces trains devront comme auparavant s'arrêter à Spiez et à Thoune. Le projet prévoyant la fermeture de la gare EC de cette dernière ville doit être abandonné. Si le Conseil fédéral estime qu'il est indispensable de ne conserver qu'une seule gare EC dans l'Oberland bernois, il faudrait maintenir celle de Thoune.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Aubry, Bäumlin, Béguelin, Bezzola, Binder, Bischof, Bonny, Borradori, Bundi, Columberg, Diener, Dünki, Eggenberger, Fankhauser, Gie- zendanner, Giger, Graber, Hafner Rudolf, Hegetschweiler, Hollenstein, Keller Rudolf, Kern, Leemann, Leuenberger Ernst, Loeb François, Maeder, Maspoli, Mauch Rolf, Maurer, Meier Hans, Meier Samuel, Misteli, Moser, Müller, Reimann Maximilian, Ruf, Ruffy, Sandoz, Scherrer Werner, Schmid Pe- ter, Schmied Walter, Schnider, Schwab, Sieber, Steffen, Thür, Tschuppert Karl, Vetterli, Wanner, Weder Hansjürg, Weyeneth, Wiederkehr, Wittenwiler, Ziegler Jean, Zwahlen (56)
Postulat Eymann Christoph
2481
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Seit alters her wird Thun als die Eingangspforte zum Berner Oberland bezeichnet. Der Bahnhof Thun hat seit der Eröff- nung der Lötschbergstrecke diese Funktion stets wahrgenom- men und bildet in diesem Sinne das nördliche Fundament für die Bergstrecke der BLS. Mit einer Einwohnerzahl von etwa 40 000 Stadtbewohnern sowie einem Total von etwa 100 000 Einwohnern in der ganzen Agglomeration kann Thun ein re- spektables Potential an Bahnkundschaft aufweisen.
Thun ist im übrigen ein günstiger Ausgangspunkt für Ausflüge ins Berner Oberland wie auch nach dem Wallis. In der Rangli- ste der Logiernächte für das Berner Oberland belegt Thun im Sommer immerhin den 10. Rang. Die Einnahmen aus dem Reiseverkehr belaufen sich auf rund 24 Millionen Franken (was von keiner anderen Dienststelle der BLS auch nur annä- hernd erreicht wird).
Zudem bildet der Bahnhof Thun ein Umsteigezentrum für:
BLS;
GBS;
EBT;
Schiffahrt Thunersee;
STI;
fünf konzessionierte Autounternehmen;
fünf Linien der Städtischen Verkehrsbetriebe;
den grössten Waffenplatz der Schweiz (Rekrutenschulen und Militärtransporte);
Ausbildungszentren (Seminar, Berufs-, Handels- und Ge- werbeschule, Gastronomiezentrum);
Ausstellungszentren (OHA, Munimärit);
Thun verfügt über die Infrastruktur für Grossveranstaltungen (1994 Kantonales Musikfest, 1995 Eidgenössisches Schützen- fest, 1996 Eidgenössisches Jodlerfest).
Im Jahre 1993 wurde dem SBB-Personal im Bahnhof Thun eine Lohnsumme von über 12 Millionen Franken (1994 etwa 10 Mio. Fr.) ausbezahlt, was der Stadt Thun zu entsprechen- den Steuereinnahmen verhalf.
Insbesondere würde die Aufrechterhaltung des EC-Bahnhofs Thun verhindern, dass die überdurchschnittlich hohe Arbeits- losigkeit in der Krisenregion Thun noch weiter erhöht würde. Auch wenn Spiez als Umsteigebahnhof in Richtung Wallis eine gewisse Bedeutung hat, erachtet es der Postulant als unver- antwortlich, in der drittgrössten Stadt des Kantons Bern, die überdies aus den oben erwähnten Gründen einen stark fre- quentierten Zugsverkehr aufweist, den EC-Bahnhof zu strei- chen. Die Sparbemühungen der SBB würden sich mit solchen Entscheiden rasch als Bumerang erweisen - denn weniger und schlechtere Zugsangebote können rasch auch zu weni- ger Einnahmen führen. Ausserdem darf beim öffentlichen Ver- kehr nicht das Kostendenken allein massgebend sein, son- dern es müssen auch die Bedürfnisse der Kunden zählen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. November 1994
Rapport écrit du Conseil fédéral
du 16 novembre 1994
Dem Bundesrat ist nicht bekannt, auf welche Quellen sich der Postulant bei seinen Aussagen stützt. Von den SBB wird versi- chert, dass die Bedienung des Bahnhofs Thun im EC-Verkehr keine Änderung erfährt.
Auch mit «Bahn 2000» sollen die EC-Züge aus Kosten- und Kapazitätsgründen soweit möglich in das Grundgefüge des Taktfahrplans integriert werden. Damit ist aus heutiger Sicht nicht in Frage gestellt, dass Eurocity-Züge auch weiterhin in Thun halten.
Welche Veränderungen die Zukunft bei den Angeboten im in- ternationalen Verkehr langfristig bringt, kann heute indes nicht gesagt werden. Diese Entwicklung wird massgeblich auch von den ausländischen Bahnunternehmen bestimmt. Im übri- gen ist daran zu erinnern, dass Thun der Übergangspunkt von den SBB zur BLS, Lötschbergbahn, ist. Demgegenüber ist Spiez ein Bahnhof der BLS und der Einfluss der SBB mithin nur ein indirekter.
Grundsätzlich ist der Fernverkehr der SBB dem marktwirt- schaftlichen Bereich zugeordnet. Der Bund bezahlt somit keine Abgeltung, im Gegenzug haben aber die SBB auch freie
Hand bei der Gestaltung des Angebots. Dieses muss aller- dings kostendeckend sein. Die vom Postulanten angespro- chene hohe Verkehrsintensität des Bahnhofs Thun ist damit der beste Garant für ein auch in Zukunft attraktives Fernver- kehrsangebot. Denn Geld verdienen lässt sich nachweislich dort am besten, wo die Nachfrage gross ist.
Da die SBB für die Erfüllung von Vorgaben der öffentlichen Hand eine Abgeltung verlangen können (Art. 3 Abs. 2bis des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen, SR 742.31), ist der Bundesrat grundsätzlich dagegen, den SBB im marktwirtschaftlichen Bereich Vorschriften zu ma- chen. Abgesehen davon, besteht im konkreten Fall keinerlei Anlass für eine Intervention.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Abgelehnt - Rejeté
94.3223
Postulat Eymann Christoph Verbesserung der Kommunikation mit der Bevölkerung Communication avec la population. Amélioration
Wortlaut des Postulates vom 13. Juni 1994
Zwischen unserer Bevölkerung einerseits und Bundesrat und Parlament andererseits ist in letzter Zeit eine Kluft entstanden, die sich insbesondere bei Volksabstimmungen akzentuiert hat. Eine der Ursachen für diese negative Erscheinung liegt im Kommunikationsbereich; der Bundesrat verfügt nur über be- schränkte Mittel, seinen Standpunkt der Bevölkerung sorgfäl- tig und der Situation angepasst zu erläutern.
Der Bundesrat wird eingeladen, Massnahmen zur Verbesse- rung der Kommunikation mit der Bevölkerung zu treffen - darin eingeschlossen professionell durchgeführte Öffentlich- keitsarbeit und Werbung - und dem Parlament gegebenen- falls die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen.
Texte du postulat du 13 juin 1994
Il existe un fossé depuis quelque temps entre la population de notre pays et les autorités (Conseil fédéral et Parlement). Ce fossé s'est même élargi lors des dernières votations. L'une des raisons tient au manque de communication, le Conseil fé- déral dispose en effet de trop peu de moyens pour pouvoir ex- pliquer correctement au peuple son point de vue, en fonction de la situation.
J'invite donc le Conseil fédéral à prendre les mesures qui lui permettront de mieux communiquer avec la population - il ne craindra pas de faire appel à des professionnels de la commu- nication et de la publicité - et de soumettre au Parlement les révisions qui pourraient s'avérer nécessaires.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Engler, Leuenberger Moritz, Loeb François, Tschopp (4)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Bundesrat und Parlament gelang es in letzter Zeit oft nicht, ihre Haltung zu Sachfragen und Abstimmungsvorlagen der Bevöl- kerung genügend zu erklären. Wohl können mittels Medien- orientierungen und Pressemitteilungen Botschaften übermit- telt werden; damit wird aber erfahrungsgemäss nur ein relativ kleiner Teil der Bevölkerung erreicht.
Die Führungsaufgabe des Bundesrates und des Parlamentes erfordert aktive Öffentlichkeitsarbeit. Mit den zur Verfügung
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Stalder EC-Bahnhof im Berner Oberland Postulat Stalder Gare EC dans l'Oberland bernois
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3449
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
2480-2481
Page
Pagina
Ref. No
20 024 974
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