1279
Schweizerische Verkehrszentrale. Bundesbeschluss
Je souhaiterais, quant à moi, que vous en restiez aux disposi- tions transitoires que vous aviez arrêtées.
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
94.080-13
Gatt/Uruguay-Runde. Gesetzesänderungen. Milchbeschluss Gatt/Cycle d'Uruguay. Modification de lois. Arrêté sur le statut du lait
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 1142 hiervor - Voir page 1142 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 1994 Décision du Conseil national du 12 décembre 1994
Art. 16 Abs. 1 Bst. b Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 16 al. 1 let. b Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: Hier haben Sie in Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b eine kleine Änderung, in- dem der Schwellenpreis durch den Grosshandelspreis ersetzt wird. Bereits in der Botschaft erwähnt der Bundesrat, dass der Schwellenpreis in etwa diesem Grosshandelspreis entspre- chen wird. Da sowohl der Schwellenpreis nach Artikel 23a Landwirtschaftsgesetz als auch der Grosshandelspreis nach Artikel 20 Milchbeschluss vom Bundesrat festgesetzt wird, sieht die Kommission keinen Grund, dem Nationalrat hier nicht zu folgen, und beantragt Ihnen, dem Beschluss des Na- tionalrates zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
94.058
Schweizerische Verkehrszentrale. Bundesbeschluss. Änderung Office national suisse du tourisme. Arrêté fédéral. Révision
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 881 hiervor - Voir page 881 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 1994 Décision du Conseil national du 12 décembre 1994
Art. 1 al. 2 let. a Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Gadient Ulrich (V, GR), Berichterstatter: Aufgrund der Bera- tungsergebnisse im Nationalrat liegen zwei Differenzen zu un- seren Beschlüssen vor.
Bei Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a hat der Nationalrat Wert darauf gelegt, dass sich die Beratung der Schweizerischen Verkehrszentrale auch auf ökologiegerechte Dienstleistungen erstrecken soll. Die Beratung soll in dieser Hinsicht neben marktorientierten und marktgerechten Überlegungen Platz greifen. Dies erscheint als sinnvoll; Einseitigkeiten sind nach Meinung der Kommission allerdings zu vermeiden. Die ökolo- gische Orientierung des Tourismus gehört ohne Zweifel zu sei- ner langfristig zu beachtenden Ausrichtung; sie gehört heute geradezu zu seinem Selbstverständnis. Man könnte mit Blick darauf auf eine solche Ergänzung auch verzichten, aber der Einbezug will doch den Blick auf das Ganze signalisieren. Deshalb soll er nach Auffassung der einstimmigen Kommis- sion akzeptiert werden.
Es geht im übrigen um eine Beratung. Ob in der Folge der An- bieter im Sinne des Rates handeln will oder nicht, ist dann seine Verantwortung und seine Entscheidung.
Namens der Kommission beantrage ich Ihnen Zustimmung zum Nationalrat
Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Je remercie la commission de vous suggérer de gommer les toute petites di- vergences formelles qui existent entre le Conseil national et votre Conseil. Ainsi, ce matin, par cette modification, l'arrêté fédéral concernant l'Office national suisse du tourisme est mis définitivement sous toit.
Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Gadient Ulrich (V, GR), Berichterstatter: Bei Artikel 2 hat der Nationalrat beschlossen, den vom Bundesrat festgelegten Sitz der Schweizerischen Verkehrszentrale offenzulassen, ob- gleich diese Institution als öffentlich-rechtliche Körperschaft natürlich über einen Sitz verfügen muss. Die Folge ist nun, dass die Sitzbestimmung nicht auf der Stufe des Bundesbe- schlusses, sondern auf der nächsten Stufe vorzunehmen ist. Dies zu tun, wird nach dieser Intention dem Bundesrat in einer Verordnung obliegen. Eine solche Korrektur erscheint zwar kaum als der Weisheit letzter Schluss, aber politische - ich sage natürlich nicht nationalrätliche - Entscheidungen sind ja nicht a priori auf solche Erfordernisse ausgerichtet. Die Korrek- tur schien der Kommission kaum einer Differenz wert. Die be- antragte Lösung mag im übrigen - das ist einzuräumen - den Vorteil haben, dass später mehr Flexibilität gegeben sein wird, wenn jemals, aus welchem Grund auch immer, eine Sitzverle- gung nötig werden sollte.
Angenommen - Adopté
Art. 1 Abs. 2 Bst. a Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
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Schweizerische Verkehrszentrale. Bundesbeschluss. Änderung Office national suisse du tourisme. Arrêté fédéral. Révision
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.058
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 13.12.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
1279-1279
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20 025 162
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