N 1er février 1995
248
Interpellation Bäumlin
Namentliche Gesamtabstimmung Vote sur l'ensemble, par appel nominal (Ref .: 1119)
Für Annahme des Entwurfes stimmen - Acceptent le projet: Allenspach, Aregger, Aubry, Baumberger, Bezzola, Binder, Bircher Peter, Bonny, Borer Roland, Borradori, Bortoluzzi, Bührer Gerold, Bürgi, Caccia, Camponovo, Chevallaz, Cin- cera, Comby, Couchepin, Dettling, Dreher, Ducret, Duvoisin, Eggly, Engler, Eymann Christoph, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frey Walter, Friderici Char- les, Fritschi Oscar, Früh, Gadient, Giger, Gobet, Graber, Gros Jean-Michel, Gysin, Hari, Heberlein, Hess Otto, Hildbrand, Jaggi Paul, Jenni Peter, Keller Rudolf, Kern, Leu Josef, Loeb François, Maeder, Matthey, Maurer, Meier Samuel, Miesch, Moser, Müller, Nebiker, Neuenschwander, Oehler, Oster- mann, Philipona, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruck- stuhl, Rutishauser, Sandoz, Schenk, Scheurer Rémy, Schmid Samuel, Schmidhalter, Schmied Walter, Schweingruber, Sei- ler Hanspeter, Stamm Luzi, Steinegger, Steinemann, Steiner Rudolf, Stucky, Theubet, Tschuppert Karl, Vetterli, Wanner, Wyss William, Zwahlen (85)
Dagegen stimmen - Rejettent le projet:
Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Bäumlin, Béguelin, Bo- rel François, Brunner Christiane, Bugnon, Bühlmann, Bundi, Carobbio, Caspar-Hutter, Danuser, de Dardel, Dormann, Eg- genberger, Fankhauser, Grossenbacher, Hafner Ursula, Jean- prêtre, Jöri, Keller Anton, Leemann, Misteli, Rechsteiner, Seiler Rolf, Stamm Judith, Strahm Rudolf, Thür, Tschäppät Alexan- der, Vollmer, Zbinden, Zisyadis (32)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent:
Bär, Dünki, Haering Binder, Ledergerber, Leuenberger Moritz, Mauch Ursula, Schmid Peter, Singeisen, Steiger Hans, Wie- derkehr, Züger, Zwygart (12)
Stimmen nicht - Ne votent pas:
Aguet, Berger, Bischof, Blatter, Blocher, Bodenmann, Brügger Cyrill, Cavadini Adriano, Columberg, Cornaz, Darbellay, Da- vid, Deiss, Diener, Epiney, Fasel, von Felten, Giezendanner, Goll, Gonseth, Grendelmeier, Gross Andreas, Hämmerle, He- getschweiler, Herczog, Hess Peter, Hollenstein, Hubacher, Iten Joseph, Jaeger, Kühne, Lepori Bonetti, Leuba, Leuenber- ger Ernst, Maitre, Mamie, Marti Werner, Maspoli, Mauch Rolf, Meier Hans, Meyer Theo, Mühlemann, Nabholz, Narbel, Pe- rey, Pidoux, Pini, Poncet, Raggenbass, Robert, Ruf, Ruffy, Ry- chen, Savary, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Schnider, Seg- müller, Sieber, Spielmann, Spoerry, Stalder, Steffen, Suter, Tschopp, Weder Hansjürg, Weyeneth, Wick, Wittenwiler, Zieg- ler Jean (70)
Präsident, stimmt nicht - Président, ne vote pas: Frey Claude (1)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
93.3512
Interpellation Bäumlin Bage (Bundesamt für geistiges Eigentum). Privatisierung
Ofpi (Office fédéral de la propriété intellectuelle). Privatisation
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1993, Seite 2585 - Voir année 1993, page 2585
Bäumlin Ursula (S, BE): Noch ein paar Bemerkungen im An- schluss an die Behandlung meiner beiden Anträge zum Ge- setzentwurf über Statut und Aufgaben des Instituts für geisti- ges Eigentum, die aus der früheren Informationseinholung im Zusammenhang mit meiner Interpellation zu diesem Institut entstanden sind, damit Sie mein Grundanliegen in diesem Po- litikbereich vielleicht ein bisschen besser verstehen:
Es ging und geht mir - wie gesagt - um die Kompetenzvertei- lung in einem Bereich, von dem der Bundesrat selber sagt, es habe sich von einem Randspezialgebiet zu einem anerkannten Bestandteil und tragenden Element des modernen Wirtschafts- rechts entwickelt. Der Bundesrat wurde im letzten Jahr nicht müde, die Bedeutung der Trips-Verhandlungen innerhalb des Gatt-Werkes herauszustreichen. Von daher stammt mein Inter- esse - mein Interesse als Aussen- und Aussenwirtschaftspoliti- kerin - an der Sache, und davon war vorhin die Rede.
Ich möchte mich nun noch zu den Antworten des Bundesrates auf die Fragen 3 und 4 äussern:
Im zweiten Absatz der Antwort zu Ziffer 3 schreibt der Bundes- rat, dass die eidgenössischen Räte diese Gesetzesrevision selbst sistiert hätten, «weil Fragen rund um den Schutz bio- technologischer Erfindungen, einschliesslich der nicht Ge- genstand jener Vorlage bildenden Frage der Patentierbarkeit von Organismen, auf internationaler Ebene im Rahmen der Gatt-Verhandlungen und des EG-Rechts noch nicht geklärt waren».
Ich gebe zu, dass es sich da nicht um ein passives Ausge- schaltetwerden unserer Kommission gehandelt hat. Die Kom- mission hat sich sozusagen aktiv aus der Weiterentwicklung ausgeklinkt.
Nun wird das schweizerische Patentgesetz international har- monisiert, wozu wir letztlich wenig beizutragen haben. Des- halb versuchte ich vorhin, uns über die Aussenpolitischen Kommissionen wieder einzuklinken. Vielleicht ist da noch nicht aller Tage Abend, und ich muss es noch anders versu- chen. Herr Bundesrat Koller hat mir einen Vorschlag dazu ge- macht. Dieser Vorschlag genügt mir nicht - ich habe es schon vorhin gesagt -, aber vielleicht gibt es noch andere Wege. Zur Antwort unter Ziffer 4 des Bundesrates und zur von mir be- anstandeten Uminterpretation von geltendem Recht auf Amts- stufe: Die Beurteilung des Bundesrates dieser amtsintern ver- änderten Richtlinie für die Sachprüfung als reines Hilfsmittel kann ich nicht akzeptieren, und ich will erläutern, warum nicht. Diese der Spruchpraxis der Beschwerdekammern des Euro- päischen Parlamentes angepasste Richtlinie ist alles andere als ein harmloses Hilfsmittel zur Sachprüfung, und zwar ge- rade weil sie sich auf die Biotechnologie bezieht Das geistige Eigentum ist in diesem Bereich eben nicht mehr auf das rein Geistige beschränkt, auf Konstruktionen und Pläne für Ma- schinen und Sachtechniken. Geistiges Eigentum beschlägt heute und in der Biotechnologie das Leben selber. Der Mensch macht sich mit der Biotechnologie zum Schöpfer und mit dem Patentrecht zum Besitzer von «neuen» Lebewesen. Die im Immaterialgüterrecht angemeldeten Verfahren haben und umfassen immer ein Produkt, das lebt, und das wird dann eben mitpatentiert.
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Parlamentarische Initiative. Zahl der Bundesrichter
Nun haben wir im Bundesgesetz betreffend die Erfindungspa- tente - wie es übrigens auch im europäischen Patentüberein- kommen verankert ist - ein Patentverbot für Tierarten und Pflanzensorten. Die von mir bestrittene Richtlinie versuchte, dieses Verbot mit bezüglich die biologischen Wissenschaften völlig unhaltbaren Sprachregelungen aufzuweichen. Gene- tisch veränderte Lebewesen - solange sie nicht unter das Ver- dikt der Sorte oder der Art fielen - sollen schlicht zu Erfindun- gen gemacht werden, auf die der Erfinder Besitzansprüche stellen kann.
Herr Bundesrat Koller hat vorhin in der Diskussion den Gesetz- entwurf auf den wichtigen Bereich der Information im Gebiet des geistigen Eigentums und der Erfindungen aufmerksam gemacht. Wie wollen Sie genetisch veränderte Organismen, Pflanzen, Tiere und z. B. Teile von Menschen - soweit ist es ja heute - als Teile von Erfindungen oder Erfindungsprozessen hinterlegen und an Lizenznehmer weitervermitteln? Lebewe- sen sind keine Erfindungen, ob Sorte, Art oder Individuum. Das wiederum können die Biotech-Konzerne nicht akzeptie- ren. Über solche Konflikte muss endlich öffentlich und min- destens im Parlament eingehend diskutiert werden.
Ich betrachte die Behandlung meiner Interpellation zusam- men mit der vorhergehenden Behandlung meiner Anträge zum Gesetzentwurf als einen schwachen Anfang dieser Dis- kussion.
Koller Arnold, Bundesrat: Ich kann auf die ausführliche schrift- liche Antwort verweisen, die wir zur Interpellation selbst gege- ben haben. Ich möchte nur noch etwas betonen: Frau Bäum- lin, ich muss akzeptieren, dass Sie Ihre Vorbehalte, die inhaltli- cher Natur sind, immer wieder geltend machen; aber ich kann den Vorwurf nicht entgegennehmen, dass wir hier nicht mit of- fenen Karten spielten. Die Revision des Patentgesetzes im bio- technologischen Bereich ist auf Wunsch des Parlamentes sel- ber sistiert worden. Man hat gesagt, eine Sonderlösung Schweiz sei nicht möglich, und man müsse nun weiterverfol- gen, wie die Sache im internationalen Bereich weitergeht. Sie kennen unterdessen das Resultat der Gatt-Verhandlungen; sie haben diesbezüglich gegenüber dem Rechtsstand in un- serem Land nichts Neues gebracht.
Wir haben seitens des Bundesrates, das möchte ich doch betonen, in einem sehr ausführlichen Bericht über Biotechno- logie und Patentrecht - das geht weit über das Normale hin- aus - vollständig offengelegt, welche Position wir im Rahmen künftiger internationaler Verhandlungen einnehmen werden. Damit spielen wir wirklich mit offenen Karten. Aber es ist uns auch klar, dass wahrscheinlich nicht alle die gleiche Position vertreten.
Wir werden demnächst Gelegenheit haben, hier in den Räten anhand der Genschutz-Initiative diese sicher sehr wichtige Problematik zu diskutieren. Aber ich muss den Vorwurf, dass wir nicht mit offenen Karten spielen, entschieden zurückwei- sen. Wir haben in diesem Bericht unsere Position, unsere Hal- tung in diesem sehr delikaten Bereich für jedermann öffentlich dargelegt.
94.412
Parlamentarische Initiative (GPK-SR) Erhöhung der Zahl der Bundesrichter Initiative parlementaire (CdG-CE) Augmentation du nombre des juges fédéraux
Bericht und Gesetzentwurf der GPK-SR vom 24. Mai 1994 (BBI III 1240) Rapport et projet de loi de la CdG-CE du 24 mai 1994 (FF III 1221)
Stellungnahme des Bundesrates vom 24. August 1994 (BBI V 388) Avis du Conseil fédéral du 24 août 1994 (FF V 384)
Beschluss des Ständerates vom 5. Oktober 1994 Décision du Conseil des Etats du 5 octobre 1994
Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Mehrheit
Eintreten Minderheit
(Miesch, Graber, Jenni Peter, Maurer, Müller, Stalder,
Tschopp, Tschuppert Karl) Nichteintreten
Proposition de la commission Majorité
Entrer en matière Minorité
(Miesch, Graber, Jenni Peter, Maurer, Müller, Stalder, Tschopp, Tschuppert Karl)
Ne pas entrer en matière
Seiler Rolf (C, ZH), Berichterstatter: Der Ständerat hat eine parlamentarische Initiative seiner Geschäftsprüfungskommis- sion gutgeheissen und die folgenden Gesetzesänderungen beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Organisation der Bundes- rechtspflege (OG) wird wie folgt geändert: Die Richterzahl in Lausanne - es geht nur um Lausanne - wird von heute 30 auf höchstens 36 erhöht. Für die staats- und verwaltungsrechtli- chen Geschäfte wird eine III. öffentlich-rechtliche Abteilung geschaffen.
Der Bundesbeschluss vom 23. März 1984 über die Erhö- hung der Zahl der nebenamtlichen Richter und Urteilsredakto- ren des Bundesgerichtes wird aufgehoben. Die Zahl der ne- benamtlichen Richter wird damit wieder auf 15 reduziert.
Ihre Kommission und insbesondere die zuständige Sektion hat sich intensiv mit dieser Angelegenheit, mit der Arbeitsbela- stung am Bundesgericht, befasst. Mit 12 zu 8 Stimmen bean- tragt sie Ihnen, den Beschlüssen des Ständerates zu folgen. Für diesen Antrag waren die folgenden Gründe massgebend: Die Geschäftsprüfungskommissionen mussten feststellen, dass sich die Geschäftslast des Bundesgerichtes in Lausanne in den letzten Jahren durch die stete Zunahme der an das Bun- desgericht getragenen Fälle zunehmend vergrössert hat. Während im Jahre 1987 noch 3921 neue Zugänge registriert wurden, beträgt die entsprechende Zahl im vergangenen Jahr, also 1994, bereits 5268. Das bedeutet für den Zeitraum von 1987 bis 1994, dass die Zahl der Fälle um 1347 oder um 34 Prozent zugenommen hat. Wenn die Zahl der erledigten Fälle im genannten Zeitraum von 4074 im Jahre 1987 auf 5562 im Jahre 1994 zugenommen hat, mussten jährlich immer mehr Fälle auf das neue Jahr übertragen werden. Auch 1994 wurden wieder 2048 Fälle auf das Jahr 1995 übertragen. Zum Vergleich: 1987 waren es noch 1429.
32-N
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I
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Januarsession
Session
Session de janvier
Sessione
Sessione di gennaio
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
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09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3512
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Numero dell'oggetto
Datum
01.02.1995 - 15:00
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Data
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248-249
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20 025 273
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