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Interpellation Seiler Bernhard
taire pour la tâche qu'ils auront quand la loi sera modifiée. J'ai fixé un délai de 10 ans. C'est peut-être un peu ridicule de fixer un tel délai pour une chose pareille, mais en 10 ans on peut faire beaucoup de choses et on peut réaliser ce que le Conseil fédéral souhaite.
Si j'accepte la transformation de ma motion en postulat, le dé- lai disparaît. Je ne serai plus là, mais dans 10 ans le Conseil fé- déral dira: «On est en train de faire la modification et la restruc- turation. Vous allez voir!» Pendant ce temps, les déficits aug- mentent.
Cette motion est très liée aux discussions que nous allons me- ner durant la session de printemps sur les «Sanierungsmass- nahmen», l'assainissement des finances de la Confédération. Si on n'arrive pas à faire des propositions pour éliminer les dé- ficits structurels, Monsieur le Conseiller fédéral, vous savez mieux que moi que les déficits seront toujours là, surtout quand vos projets connaissent la destinée qu'ils ont subie hier au Conseil national.
C'est la raison pour laquelle il faut bien commencer quelque part. Je me permets d'insister pour que vous transmettiez ma motion et que vous ne la transformiez pas en postulat.
Stich Otto, Bundesrat: Wenn wir sagen, dass wir das Anliegen als Postulat entgegennehmen, dann ist es «vivant, pas mort». Wir sagen ja: Wir tun das. Wir haben Ihnen ja schon im Sanie- rungsprogramm Vorschläge unterbreitet, die alle in diese Richtung gehen.
Aber Sie müssen doch auch sehen, dass es hier noch einige Hindernisse gibt. Sie haben zu Recht von Überschüssen ge- sprochen. Im letzten Jahr bzw. jetzt haben wir zu wenig Kartof- feln produziert. Wir haben 18 000 Tonnen importiert. Das be- deutet, dass man nicht einfach alles liberalisieren kann. Ge- rade in der Landwirtschaft, wo es einmal viel zuviel gibt und dann wieder viel zuwenig, ist es vermutlich sinnvoll, wenn man einen gewissen Ausgleich schafft.
Ich bin für die Marktwirtschaft, aber die Marktwirtschaft löst nicht alle Probleme. Das werden Sie in den nächsten Jahren noch merken. Der Beweis, dass sie funktioniert, muss jetzt erst noch erbracht werden. So gesehen, brauchen wir natürlich auch eine gewisse Übergangszeit
Wir werden ja anschliessend einen anderen Vorstoss, eine In- terpellation, behandeln, betreffend den Schutz der Hoch- stämme. Sie sehen auch hier, dass wir mit sehr gegensätzli- chen Dingen zu kämpfen haben. Letztlich muss man einen Ausgleich finden und einen Ausgleich schaffen, innerhalb der Verwaltung, aber auch im Interesse der Landwirtschaft. Das dürfen wir nicht vergessen, und das muss auch gesagt sein. In der Landwirtschaft sind natürlich die Zielsetzungen auch ver- schieden.
Wenn Sie das Anliegen von Herrn Salvioni in der Form der Mo- tion überweisen wollen, dann heisst das, dass es nachher in den Nationalrat geht, dass eine Kommission bestellt werden muss, dass alles behandelt werden muss. Ich bin dafür, dass man die Dinge möglichst einfach macht, und ich sage Ihnen: Wir werden etwas tun, wir werden das tun, was möglich und was sinnvoll ist. Mehr kann ich nicht versprechen. Aber ändern wird sich nichts, auch wenn Sie eine Motion überweisen.
Salvioni Sergio (R, TI): Après les déclarations contraignantes de la part de M. Stich, je vais me laisser séduire encore une fois. Mais ce sera la dernière si ma confiance est trahie. Donc, j'accepte la transformation de ma motion en postulat. Mais je garde M. Stich dans mon collimateur!
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
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Interpellation Seiler Bernhard Hochstämme in Gefahr Danger pour les arbres à haute tige
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1994
Der Bundesrat beabsichtigt, durch eine Teilrevision des Alko- holgesetzes sich schrittweise dem europäischen Niveau anzu- passen. Dies im zweiten Anlauf nach dem Nein zum EWR, der die sogenannte Europatauglichkeit schon früher gebracht hätte.
Der Bundesrat beabsichtigt vor allem, die unterschiedliche Besteuerung inländischer und ausländischer Spirituosen zu beseitigen. Voraussichtlich sollte dieser Schritt am 1. Januar 1999 vollzogen werden.
Die Schweizer Bauern, insbesondere die Obstproduzenten, befürchten eine Überschwemmung des einheimischen Mark- tes mit billigen ausländischen Produkten.
In den Jahren 1981-1991 hat der Obstbaumbestand um über 20 Prozent abgenommen, und gleichzeitig ist der Verbrauch an alkoholhaltigen und alkoholfreien Obstprodukten zurück- gegangen.
Für die Produzenten verschlimmern kann sich die Situation bereits ab Herbst 1994, weil der Bundesrat beabsichtigt, die Mostobstpreise nach unten zu korrigieren.
Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist er der Meinung, eine weitere Reduktion des Hochstamm- bestandes sei aus landschaftsschützerischen Gründen ver- kraftbar?
Findet er nicht auch, dass es sinnlos ist, weiterhin Hoch- stämme zu pflegen oder zu pflanzen, wenn sich wegen der zu tiefen Preise das Ernten nicht mehr lohnt.
Glaubt der Bundesrat, der bereits geschaffene Anreiz von 10 Franken pro Baum, wie er dank Artikel 31 Landwirtschafts- gesetz ausbezahlt werden kann, genüge, damit die Bäume stehen gelassen oder gar junge neu gesetzt werden?
Sollte nicht über Absatzförderung und Aufklärung mög- lichst viel gemacht werden, um den Frischkonsum von Früchten und vergorenen Fruchtsäften zu fördern? Wie ver- trägt sich damit die rigorose Sparmassnahme bei der Eidge- nössischen Alkoholverwaltung, die sich bisher intensiv für den Absatz von Schweizer Obst eingesetzt hat? Und wie steht es mit der allfälligen Auflösung der Schweizerischen Zentrale für Obstbau, die durch Aufklärung und Schulung der Obstfachleute zur Qualitätsverbesserung und damit zur Ab- satzförderung beiträgt?
Welche konkreten Möglichkeiten sieht der Bundesrat vor, um längerfristig den Bestand an Hochstämmen in der Schweiz zu sichern, wobei auch eine vernünftige Verwertung der anfallenden Früchte mit berücksichtigt werden sollte?
Texte de l'interpellation du 2 juin 1994
Le Conseil fédéral entend procéder à une révision partielle de la loi sur l'alcool pour s'adapter progressivement à l'Europe. Il s'agit là d'une deuxième tentative, après le non à l'EEE, qui aurait conduit plus rapidement à l'eurocompatibilité.
Le Conseil fédéral compte avant tout supprimer la différence entre les taxes prélevées sur les spiritueux suisses et celles qui frappent les alcools étrangers. A priori, cette mesure devrait prendre effet le 1er janvier 1999.
Les agriculteurs suisses, notamment les producteurs de fruits, redoutent une inondation du marché intérieur par des produits étrangers bon marché.
Entre 1981 et 1991, le nombre d'arbres fruitiers a diminué de plus de 20 pour cent; dans ce même laps de temps, la consommation de produits à base de fruits, avec ou sans al- cool, a également baissé. Pour les producteurs, la situation pourrait se détériorer dès l'automne 1994, car le Conseil fé- déral prévoit de corriger à la baisse les prix des fruits à cidre.
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Interpellation Seiler Bernhard
Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- vantes:
Est-il d'avis qu'une nouvelle réduction du nombre d'arbres à haute tige est défendable du point de vue de la protection du paysage?
Ne partage-t-il pas l'avis qu'il est inutile de continuer à entre- tenir et à planter des arbres à haute tige quand on sait que la récolte des fruits n'est plus rentable en raison du trop faible ni- veau des prix?
Le Conseil fédéral estime-t-il que les 10 francs par arbre qui peuvent être versés à titre d'incitation en vertu de l'article 31 de la loi sur l'agriculture suffisent à garantir le maintien de ces ar- bres, voire à encourager la plantation de jeunes spécimens?
Ne serait-il pas judicieux de multiplier les efforts en matière d'information et de commercialisation pour les fruits frais et les jus non fermentés? Dans ce contexte, comment comprendre la nouvelle politique adoptée par la Régie fédérale des alcools, qui applique des mesures d'économie très strictes, alors qu'elle était jusque-là très engagée dans la promotion de la vente des fruits suisses? Et qu'en est-il de l'éventuelle dissolu- tion de la Centrale suisse d'arboriculture, qui, en assurant l'in- formation et la formation des spécialistes en arboriculture, contribue à l'amélioration de la qualité des produits et donc des débouchés?
Quelles solutions concrètes le Conseil fédéral envisage-t-il à long terme pour préserver les arbres à haute tige en Suisse, tout en assurant une utilisation judicieuse des fruits produits?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bisig, Danioth, Gadient, Iten Andreas, Rhinow, Ruesch, Schallberger, Uhlmann, Ziegler Oswald, Zimmerli (10)
Seiler Bernhard (V, SH): Seit dreissig Jahren geht die Zahl der Hochstämme kontinuierlich zurück. 1961 gab es noch fast 7 Millionen Apfel- und Birnbäume. 1991, also 30 Jahre später, waren es noch ganze 2,5 Millionen. Der Hauptgrund für die- sen massiven Rückgang liegt bei der Tafelobstproduktion, für die von Hochstamm- zu Niederstammkulturen gewechselt worden ist. Es leuchtet jedermann ein, dass Niederstamman- lagen pflegeleichter und für Schnitt- und Pflückarbeiten sehr viel weniger unfallgefährlich sind als zwölf bis fünfzehn Meter hohe Stämme. Diese Umstellungen allein sind es nicht, die zum starken Schwund der Hochstämme geführt haben. Auch fehlende Rentabilität, Überalterung, Krankheit und auch Hin- dernisse bei der rationellen Bewirtschaftung trugen das ihre dazu bei.
Ich erinnere Sie: Konnte man noch vor 20, 30 Jahren an Dör- fern Freude haben, die mit Hochstämmen eingepackt waren, also mit Baumgärten, so stellen wir heute fest, dass neue Sied- lungen, neue Einfamilienhäuser usw. gebaut wurden, wo nicht mehr Hochstämme, sondern Sträucher angepflanzt wurden. Die seit Jahren gleich gebliebenen Preise für Mostobst und Brennware bieten kaum noch Anreiz genug, die Früchte heute zu ernten. Auch die durch den Bund seit zwei Jahren bezahl- ten 10 Franken pro Baum werden daran kaum viel ändern. In nächster Zeit wird - das haben wir vorhin von Herrn Bundesrat Stich vernommen - das Gatt zudem dafür sorgen, dass die Preise sinken und gleichzeitig billigere Spirituosen aus dem Ausland die Schweiz überschwemmen.
Inzwischen hat auch die Eidgenössische Alkoholverwaltung die Beiträge an Frachten und Margen für die Überschussver- wertung gestrichen. Diese haben es bisher ermöglicht, dass allen Produzenten, unabhängig von ihrer Entfernung zur nächsten Mosterei, der gleiche Obstpreis bezahlt werden konnte. Immerhin - und das sei hier dankend vermerkt - über- nahm die Alkoholverwaltung den administrativen Aufwand bei der Ausrichtung der Solidaritätsbeiträge an die Produzenten und die Verwerter, um eben diesen Ausgleich bei den Frach- ten aufrechterhalten zu können.
Was wollen wir eigentlich? Wir möchten gerne das Land- schaftsbild, das mindestens zum Teil noch durch die Hoch- stämme geprägt wird, erhalten, auch für die Zukunft. Wir wol- len, wenn es möglich ist, sogar da und dort wieder Hoch- stämme pflanzen, die dann unsere Landschaft verschönern werden. Aber es ist mir klar, dass das ohne zusätzliche An-
strengungen ein Traum bleiben wird. Theoretisch möglich wäre die zusätzliche Abgeltung über Direktzahlungen - das ist eine theoretische Möglichkeit - oder Zuschüsse von Organi- sationen des Natur- und Heimatschutzes. Wir wissen aber auch, dass dort zu wenig oder kein Geld vorhanden ist. Noch am ehesten möglich wären Anstrengungen, die den Konsum von Obst und Obstprodukten, Most usw. steigern würden. Da- mit würde es wieder sinnvoll - ich würde nicht sagen bereits rentabel, aber sinnvoll -, die Früchte wieder zu ernten und zu verwerten oder auf den Markt zu bringen.
Die Alkoholverwaltung wird übrigens ab 1995 die sogenann- ten Verbilligungsmassnahmen abschaffen. Diese sind nach dem Zweiten Weltkrieg oder wahrscheinlich während des Zweiten Weltkrieges geschaffen worden, um vor allem Leuten in den Berggebieten zu verbilligtem Obst und verbilligten Kar- toffeln zu verhelfen. Heute stimmen leider der Aufwand und der Ertrag dieser Aktion nicht mehr überein, so dass ab 1995 diese Aktionen nicht mehr weitergeführt werden können. Ich bedaure das, ich verstehe das aber auch. Damit werden dann ungefähr 500 000 Franken frei. Die Alkoholverwaltung hat uns bereits im Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht verspro- chen, dass dieses Geld für zusätzliche Promotionen, nament- lich im Obstbau, eingesetzt werden soll.
Da stellt sich nun die Frage, wer denn für diese Propaganda zu mehr Obstverbrauch, -essen usw. am besten geeignet ist. Wir haben ja in Affoltern am Albis bereits eine Stelle, die sich mit der Verwertung von Obst und Trauben befasst. Statt so, wie Sie entschieden haben, Herr Bundesrat Stich, könnte man diese eingespielte Equipe mit einem neuen Auftrag weiterein- setzen und mit diesen zusätzlichen 500 000 Franken speisen, im Rahmen der notwendigen finanziellen Mittel, die es dort braucht. Dort sind Fachleute vorhanden, die nicht nur über die Möglichkeiten der Verwertung von Obst und Trauben Be- scheid wissen, sie sind auch bezüglich PR-Aktionen ausgebil- det. Sie haben, das darf man sagen, heute im ländlichen Raum ein sehr gutes Vertrauen geschaffen. Die Stelle wird rege benützt, obwohl der Bundesrat leider entschieden hat, sie 1997 zu streichen.
Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, überlegen Sie sich noch einmal, ob nicht eventuell diese Schweizerische Zentralstelle für Obst- und Kartoffelverwertung, wie sie offiziell heisst, diese neue, zu- sätzliche Aufgabe übernehmen könnte, mit den 500 000 Fran- ken, die aus den Verbilligungsmassnahmen quasi frei werden. Damit würde dem Verfassungsauftrag auf Förderung des Ta- felobstbaues an einem anderen Ort, mindestens für die Deutschschweiz, nachgelebt.
Ich danke Ihnen, Herr Bundesrat, für die Beantwortung meiner Interpellation.
Stich Otto, Bundesrat: Die Alkoholgesetzgebung, die aus den dreissiger Jahren stammt, bietet den Obstproduzenten auch heute noch die garantierte Verwertung des anfallenden Most- obstes und damit die Grundlage für die Erhaltung der Hoch- stamm-Obstbäume. Die schweizerische Alkoholordnung, die auf einem besonderen Verfassungsartikel beruht, ist heute als Übergangsregime zu einer zukunftsorientierten Neuordnung zu bezeichnen.
Die Abkehr von produktespezifischen Massnahmen, hin zu ei- ner kohärenten Agrarkonzeption für sämtliche Produktions- zweige, erfordert auch für die Obstwirtschaft neue Wege. Die Hauptstossrichtung zu einer neuen Alkoholgesetzgebung sind zunächst die notwendigen Anpassungen nach den Erfor- dernissen des Gatt-Abkommens, der europäischen Integra- tion und der neuen Agrarpolitik. Die Einführung eines Einheits- steuersatzes für inländische und importierte Spirituosen ist vorgesehen. Damit sind Auswirkungen auf die Mostobstpro- duktion, indirekt auf die Bestände an Hochstamm-Obstbäu- men und namentlich auch auf das Brennereigewerbe zu er- warten.
Die neue Agrarpolitik - mehr Direktzahlungen, weniger Preis- und Absatzstützung - und die nötige Annäherung des Preisni- veaus an Europa gebieten künftig eine Senkung des Produ- zentenpreises auch beim Mostobst. Gatt-bedingt werden in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre vor allem die hohen Ex- portsubventionen für Obstsaftkonzentrate massiv gesenkt
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Interpellation Seiler Bernhard
werden müssen - betragsmässig minus 36 Prozent, mengen- mässig minus 21 Prozent gegenüber der Referenzperiode 1986-1990. Das führt unausweichlich zu einem deutlichen Druck auf die Produzentenerlöse für Mostobst und damit auch auf die Hochstämme als Hauptlieferanten von Mostobst.
Ein zusätzlicher Druck auf die Hochstämme ergibt sich vom einheimischen Markt her: Die ständige Ausdehnung des Ta- felapfelanbaus in Niederstammkulturen führt automatisch zu mehr Mostobst, Sortierabgang, Überschüssen, Hagelobst usw. So gingen im Mittel der Ernten 1990 bis 1993 gegen 40 000 Tonnen Äpfel aus Kulturen direkt oder via Tafelapfel- handel in die Mostereien. Das sind etwa 45 Prozent des Be- darfs der Mostereien für die Apfelsaftherstellung. Innert 15 Jahren hat sich diese Menge mehr als verdoppelt. Weil die Mostobstnachfrage rückläufig ist, konkurrenzieren diese Kulturenäpfel die Mostäpfel vom Hochstamm ganz wesent- lich. Sollte die Verwertungswirtschaft nicht in der Lage sein, neue Alternativprodukte mit gängigen Absatzmärkten zu schaffen, droht den Hochstamm-Obstbäumen unvermeidlich ein Abbau.
Die Ausgaben der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für die Obstverwertung haben steigende Tendenz Betrugen sie im Durchschnitt der Ernten 1990 bis 1993, inklusive des Frostjah- res 1991, noch rund 28 Millionen Franken, so werden es im Schnitt der Ernten 1993 und 1994 etwa 47 Millionen Franken sein. Die Obstsaftkonzentrate sind im Export nur noch mit enormen Subventionen absetzbar.
Die Konkurrenzierung des Hochstammobstes durch Kulturen- obst im Markt und die Gatt-Auswirkungen können mit staatli- chen Massnahmen zwar gemildert werden, z. B. durch höhere Baumprämien bei sinkenden administrierten Mostobstprei- sen. Baumprämien nach Artikel 31b des Landwirtschaftsge- setzes können aber nur eine Beihilfe, nicht aber primäre Grundlage für die dauernde Erhaltung der Hochstämme sein. Es darf nicht übersehen werden, dass die Obstbranche die Apfelkulturfläche ständig ausdehnt und so den Hochstamm- äpfeln den Markt streitig macht. In dieser Situation darf dem Staat die Verantwortung für die Hochstammerhaltung nicht weiter zugeschoben werden. Die Landwirte haben gegenüber der Umwelt nicht nur dort eine Verantwortung, wo dies vom Staat finanziell besonders attraktiv gemacht wird. Aber auch die Konsumenten sind aufgerufen, durch den Konsum des teureren Apfelsaftes zur Erhaltung der Hochstamm-Obst- bäume beizutragen.
Nun zu Ihren konkreten Fragen. Aus landschafts- und umwelt- schützerischen Gründen sollte eine weitere Reduktion des Hochstammbestandes vermieden werden. Demgegenüber muss aus finanz-, agrar- und ordnungspolitischer Sicht der Preis für die Erhaltung der Hochstämme als Grenze erkannt werden.
Für die Existenz der Hochstammwuchs-Bäume sind nicht nur wirtschaftliche Faktoren entscheidend, wie Erlös aus Produk- tion und Hochstammprämien, sondern auch arbeitstechni- sche Überlegungen der Landwirte. Letztere wirken sich weiter- hin ungünstig auf den Hochstammbestand aus und können auch mit finanziellen Massnahmen nicht überall aufgewogen werden.
Die jährlichen Hochstamm-Neupflanzungen betragen etwas mehr als zwei Prozent des Bestandes. Das würde bei ausge- wogener Altersstruktur zur Bestandeserneuerung ausreichen. Weil aber der Bestand überaltert ist, könnte sich dessen Ab- nahme trotzdem fortsetzen. Die Hochstammprämien von Bund, gewissen Kantonen, Gemeinden und Mostereien ver- langsamen jedoch zumindest das Tempo des Rückgangs der Hochstämme.
Absatzfördernde Massnahmen, die im Gatt unter die soge- nannte «green box» fallen und auch bei den übrigen Agrarpro- dukten durchgeführt werden, wie die Unterstützung von Wer- bung und Qualitätskontrolle, werden auch bei Obst und Kar- toffeln weitergeführt.
Zur Schweizerischen Zentralstelle für Obstbau ist anzufügen, dass diese zwar zur Qualitätsverbesserung und Förderung der integrierten Produktion beiträgt, jedoch die zunehmenden Überschüsse an Tafelobst aus Kulturen nicht verhindern kann und deshalb ihre Weiterexistenz auch Fragen aufwirft. Es wäre
unzutreffend, bei einer Reduktion der Subventionen an die Schweizerische Zentralstelle für Obstbau beträchtliche Mehr- kosten für die Obstverwertung vorauszusagen.
Die längerfristige Umorientierung der Agrarpolitik, von Preis- und Absatzstützung zu Direktzahlungen, gilt auch für den Obstbau. Im Gegensatz zu den meisten anderen Produkten des Pflanzenbaus erhält man für die Hochstämme gezielte Di- rektzahlungen, welche Produzentenpreisrückgänge besser verkraftbar machen.
Es ist, wie bereits dargelegt, eine Frage des Masses, wie weit künftige Preissenkungen aufgefangen werden können. Die Verwaltung prüft Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung der Situation des Hochstammwuchses. Dabei ist eine stärkere Preisdifferenzierung beim Mostobst aus praktischen Gründen problematisch. Eventuell ergibt sich die Möglichkeit einer an- derweitigen stärkeren Belastung des Kulturenobstes im Rah- men der Überschussverwertungskosten. Auch ist der geziel- tere Einsatz der nach Gatt noch möglichen Exportsubventio- nen für Kirschen vorgesehen, vorwiegend Hochstammpro- duktion.
Eine Möglichkeit der Branche wäre sicher die bessere Profilie- rung von Hochstamm-Obstprodukten am Markt durch die Schaffung eines Labels. Die in Vernehmlassung befindliche Revision des Markenschutzgesetzes sowie des Landwirt- schaftsgesetzes, insbesondere Artikel 18b, bezweckt, die Vor- aussetzungen für die Schaffung eines derartigen Labels mass- geblich zu verbessern.
Seiler Bernhard (V, SH): Ich bin von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt. Ich stelle fest, dass auch beim Bun- desrat die Meinung vorherrscht, die Massnahmen, auch das Gatt würden leider gegen die Bestrebungen der Leute laufen, die gerne die Obstbäume, die Hochstämme, erhalten möch- ten. Ich habe nicht erwartet, dass der Bundesrat im Zeitalter der leeren Kassen versprechen könnte, dass zukünftig pro Baum beispielsweise mehr bezahlt würde als die 10 Franken. Aber die 10 Franken sind nun für gewisse Leute nicht genug, um diese Bäume überhaupt zu pflanzen, zu pflegen und auch die Früchte zu ernten.
Ich bedanke mich bei der Alkoholverwaltung dafür, dass sie bisher immer wieder bei der Verwertung der Überschüsse mit- geholfen hat. Ich danke auch dem Bundesrat, dass er die Alko- holverwaltung beauftragt hat, nach zusätzlichen Möglichkei- ten zu suchen. Das Labelling könnte eine kleine Lücke schlies- sen, es kann aber sicher nicht dazu führen, dass zukünftig mehr Hochstämme gepflanzt werden.
Betreffend die Schweizerische Zentralstelle für Obst- und Kar- toffelverwertung in Affoltern muss ich den Bundesrat noch ein- mal bitten, sich zu überlegen, ob man diese Stelle nicht mit ei- nem neuen Auftrag wieder aktivieren könnte, statt sie aufzuhe- ben. Ich denke an einen Auftrag in dem Sinne, wie ihn die Alko- holverwaltung bei der Streichung der Verbilligungsgelder ver- sprochen hat; Ziel ist es, diesen Auftrag weiterführen zu kön- nen. Verschiedene Gruppen, sogar die Öffentlichkeit, Kan- tone, Regionen und Gemeinden, strengen sich heute zusätz- lich an, diese Hochstämme zu erhalten. Vielleicht ist es ein Zu- fall, dass gerade jetzt in Küssnacht am Rigi eine Pressekonfe- renz stattfindet, an der über eine erfolgreiche Baumsetzaktion berichtet wird, die durch den Fonds Landschaft Schweiz und damit durch das Buwal mitfinanziert worden ist. Ich bin über- zeugt, dass weitere solche Aktionen von der Kantonsebene bis hinunter zu Privaten dazu führen werden, dass zukünftig die Bestände bestehenbleiben oder erneuert werden können. Damit hätte meine Interpellation ihr Ziel erreicht und Früchte getragen.
Präsident: Es ist Antrag auf Diskussion gestellt worden. - Sie sind damit einverstanden.
Bühler Robert (R, LU): Ich möchte an einem Beispiel aufzei- gen, dass auch mit einer privaten Initiative sehr viel erreicht werden kann - der Interpellant hat vorhin kurz darauf Bezug genommen. Der Landschaftsschutzverband Vierwaldstätter- see hat vor zirka einem Jahr eine Aktion «Mehr Hochstamm- bäume, reichere Landschaft» gestartet. Die Landwirte haben
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Motion Cottier
in einem Ausmass mitgemacht, den der Verband überhaupt nicht erwartet hat. Hunderte, wenn nicht Tausende von Hoch- stammbäumen wurden innerhalb kurzer Zeit angepflanzt, und die Landschaft rund um den Vierwaldstättersee hat noch an Reiz gewonnen. Es müssen nicht der Staat und seine Unter- stützung sein, sondern es kann auch die Initiative von Privaten sein. Also, eine Reise an den Vierwaldstättersee lohnt sich!
93.3642
Motion Cottier Beseitigung von steuerlichen Hindernissen bei grenzüberschreitenden Beteiligungsumstrukturierungen Elimination d'obstacles fiscaux lors de restructurations des participations à des entreprises internationales
Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1993
Der Standort Schweiz hat als Sitzstaat für international tätige Unternehmen erheblich an Attraktivität verloren und bedarf der dringenden Verbesserung. Nachteilig sind insbesondere die steuerrechtlichen Hindernisse, die eine effiziente Gestal- tung der Beteiligungsstrukturen im grenzüberschreitenden Verhältnis praktisch verunmöglichen.
Der Bundesrat wird daher ersucht sicherzustellen, gegebe- nenfalls durch gesetzliche Massnahmen, dass bei Unterneh- mensumstrukturierungen auf dem Wege des Anteilsaustau- sches über die Grenze keine Besteuerung der stillen Reserven auf den übertragenen Beteiligungsrechten erfolgt.
Texte de la motion du 16 décembre 1993
Les conditions fiscales suisses des sociétés à participation et à activité internationales se sont fortement dégradées si on les compare à celles d'autres pays qui ont fait des progrès. Des obstacles d'ordre fiscal notamment rendent trop onéreuse une restructuration des participations internationales. Il y a ur- gence à y remédier.
Nous demandons dès lors au Conseil fédéral de prévoir, le cas échéant par des mesures légales, que lors de restructurations d'entreprises domiciliées en Suisse sous forme d'échange de participations entre des entreprises de pays différents, les ré- serves latentes sur les droits de participation transférés à l'étranger ne soient pas imposées.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bisig, Cavadini Jean, Ca- velty, Coutau, Danioth, Delalay, Gemperli, Huber, Küchler, Roth, Rüesch, Schallberger, Schmid Carlo, Uhlmann, Ziegler Oswald (15)
Cottier Anton (C, FR): Dans ma motion, je demande l'élimina- tion d'obstacles fiscaux lors de restructurations des participa- tions à des entreprises internationales.
Cette motion se fonde sur la publication que vient de faire la Banque nationale suisse, publication en date du 6 janvier der- nier, et qui annonce des chiffres alarmants. En effet, les inves- tissements effectués par les entreprises suisses à l'étranger augmentent massivement, le terme «massivement» étant re- pris littéralement de la publication de la Banque nationale. Simultanément, les investissements étrangers en Suisse dimi- nuent. Ces désinvestissements se poursuivent à ce jour. La si- tuation devient inquiétante. La Suisse n'est plus attractive pour les holdings et les entreprises opérant dans le négoce, alors qu'auparavant, ces entreprises avaient contracté d'importants investissements en créant dans notre pays de nombreux em- plois. C'en est fini.
Les causes de cette évolution négative sont à rechercher dans le régime fiscal défavorable aux holdings et aux sociétés à ca- ractère international. Celles-ci délocalisent dès lors leurs in- vestissements dans l'Union européenne, dont les conditions fiscales leur sont plus favorables. J'en veux pour témoin la Banque nationale que je cite: «Tant en 1992 qu'en 1993, et cela continue en 1994 également, des capitaux sont retournés à l'étranger avant tout par les holdings et les entreprises opé- rant dans le négoce. Ces reflux s'expliquent sans doute princi- palement par des raisons fiscales. Depuis l'entrée en vigueur dans l'Union européenne au début de 1992 de deux directives concernant le régime fiscal, les entreprises détenant des parti- cipations internationales, en particulier les holdings ayant des filiales dans les pays de l'Union européenne, bénéficient d'avantages si elles sont établies dans l'Union européenne plutôt qu'en Suisse. La directive sur le régime fiscal commun applicable aux fusions transnationales facilite les concentra- tions et restructurations dans la mesure où ces opérations peuvent être accomplies au sein de l'Union européenne avec un régime fiscal neutre.»
Régime fiscal neutre pour l'Union européenne, alors que ce n'est pas le cas en Suisse: en fait, nous connaissions cette évolution, puisqu'il y a une année déjà que j'ai déposé ma mo- tion. Cette motion demande au Conseil fédéral de ne pas im- poser, lors de restructurations d'entreprises domiciliées en Suisse, les réserves latentes sur les droits de participations transférés à l'étranger. Ainsi que vient de nous l'apprendre la Banque nationale, la situation s'est encore aggravée depuis. Que demandons-nous par cette motion? Nous demandons, dans les cas où une entreprise holding suisse transfère une participation étrangère à une holding intermédiaire du même groupe, mais située à l'étranger, que ce transfert ne provoque pas de perception fiscale puisqu'il s'agit d'un transfert interne d'actions au sein du même groupe. En effet, aucun gain n'est réalisé en capital; l'opération se fait par un échange d'actions aux valeurs comptables sans réévaluation des actions auprès de la société mère suisse. La participation transférée à l'étran- ger reste sous le contrôle indirect de la maison mère suisse, parce que cela se passe à l'intérieur du groupe, qui forme une seule et unique entité économique. Le fisc suisse reste dès lors en mesure d'imposer, en cas d'aliénation ultérieure, les plus-values réalisées.
La mesure fiscale proposée par la motion ne vise pas une exo- nération fiscale définitive, mais de fait un simple report, une simple suspension, «einen blossen Steueraufschub». Il y a ur- gence à agir, Monsieur le Conseiller fédéral. Les récentes in- formations de la Banque nationale le démontrent. La place suisse de holdings n'est plus compétitive. Elle est fortement concurrencée par le Luxembourg ou les Pays-Bas. Comment remédier à cette situation défavorable? La solution nous vient des cantons, où elle est déjà appliquée entre les cantons, sou- verains en la matière lors d'opérations intracantonales de re- structurations.
Le droit cantonal d'imposition des transferts de participation n'est pas supprimé. Il n'y a donc pas d'exonération, mais l'im- position est suspendue et reportée jusqu'au moment où la participation est réellement vendue à une tierce personne n'appartenant ni au groupe ni à la holding.
Je conclus: ma motion propose en fait une mesure de revitali- sation. En suspendant, en cas de restructuration, l'imposition du transfert des participations pour les sociétés suisses ayant une activité internationale, nous renforcerons la place écono- mique suisse. Nous ne voulons pas une suppression d'impôt, mais une suspension. Il n'en résulte donc pas de pertes de re- cettes fiscales pour la Suisse.
Enfin, transmettre ma motion, c'est faire barrage aux néfastes désinvestissements suisses qui affaiblissent notre économie. Je vous invite dès lors à transmettre cette motion.
Stich Otto, Bundesrat: Mit der Motion wird eine Lösung gefor- dert, die den grenzüberschreitenden, konzerninternen Aus- tausch von Beteiligungen - Anteilen - ohne steuerliche Fol- gen, d. h. ohne Besteuerung der stillen Reserven, ermöglicht. Es darf wohl davon ausgegangen werden, dass diese Forde- rung auf die EU-Fusionsrichtlinie vom 23. Juli 1990 Bezug
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Seiler Bernhard Hochstämme in Gefahr Interpellation Seiler Danger pour les arbres à haute tige
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1995
Année
Anno
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I
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Session
Session
Januarsession Session de janvier
Sessione
Sessione di gennaio
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
04
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Seduta
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Datum 26.01.1995 - 08:00
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