N 14 mars 1995
594
Statut des fonctionnaires. Révision partielle
Texte de la motion du 18 janvier 1995
Dans le respect de l'enveloppe budgétaire 1995 et du plan fi- nancier des années à venir, la priorité en matière d'investisse- ment dans le domaine des routes nationales sera accordée à l'achèvement des liaisons entre les différentes régions linguis- tiques.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Epiney, Leemann, Theubet (4)
Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort
Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. März 1995
Der Bundesrat hat in den letzten Jahren - selbstverständlich unter Einhaltung der Budgetvorgaben des Parlamentes - die Westschweiz bei der Zuteilung der Kredite bevorzugt behan- delt. Er ist bestrebt, diese Politik soweit vertretbar auch in Zu- kunft zu verfolgen. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, das Anliegen des Vorstosses entgegenzunehmen.
Nach Artikel 4 Absatz 2 des Treibstoffzollgesetzes legt indes- sen der Bundesrat die jährlichen und langfristigen Baupro- gramme für die Nationalstrassen fest. Die Motion greift mithin in den Bereich der dem Bundesrat übertragenen Regelungs- zuständigkeit hinein, was der Bundesrat seit jeher als unzuläs- sig erachtet Aus diesem Grund kann der Vorstoss nicht als Motion entgegengenommen werden.
Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 mars 1995
Ces dernières années, la Suisse romande a été favorisée lors de la répartition des crédits; les prescriptions de la planifica- tion financière ayant toutefois été respectées. Nous allons ten- ter de poursuivre le plus possible cette politique dans les an- nées à venir. Ainsi, nous sommes disposés à tenir compte des considérations de l'auteur.
Conformément à l'article 4 alinéa 2 de la loi fédérale concer- nant l'utilisation du produit des droits d'entrée sur les carbu- rants, il nous incombe de fixer les programmes de construc- tion annuels et à long terme pour les routes nationales. Or, la présente motion empiète sur nos attributions, ingérence que nous avons toujours trouvée inadmissible. L'intervention ne peut donc être acceptée sous forme de motion
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en pos- tulat.
Le président: La minorité de la commission est d'accord avec la transformation en postulat
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
93.077
Beamtengesetz. Teilrevision Statut des fonctionnaires. Révision partielle
Differenzen - Divergences
Siehe Jahrgang 1994, Seite 817 - Voir année 1994, page 817 Beschluss des Ständerates vom 26. Januar 1995 Décision du Conseil des Etats du 26 janvier 1995
Seiler Hanspeter (V, BE), Berichterstatter: Eine Vorbemer- kung: Wenn man die ganze Übung anschaut, ist man versucht zu sagen: Ausser Spesen nichts gewesen. Die Ausbeute ist nach den Beratungen und Beschlüssen im Ständerat und an- schliessend in unserer Kommission tatsächlich sehr mager. Kernstück der Vorlage war bekanntlich die Frage der Flexibili- sierung. Ich erinnere Sie daran, dass Sie eine solche Teilflexi- bilisierung für höhere Kaderbeamte im ersten Umgang be- schlossen haben. Dies betrifft die Artikel 1 und 36, den III. Ab- schnitt (die Artikel 62b bis 62f) und in den Übergangsbestim- mungen noch den Artikel 2.
Der Ständerat hat alle diese Artikel wieder herausgestrichen bzw. geändert und damit eine Teilflexibilisierung abgelehnt Das Herzstück der Vorlage ist damit herausgebrochen. Der Ständerat will die ganze Flexibilisierungsfrage im Rahmen ei- ner Totalrevision des Beamtengesetzes diskutieren bzw. lö- sen. Angesichts der Eindeutigkeit der Stellungnahme und nachdem auch der Bundesrat, der diese Flexibilisierung in sei- ner Vorlage vorgeschlagen hat, zurückkrebste und sich dem Ständerat anschloss, schienen die Mitglieder der Kommission den Mut zu verlieren; die Kommission hat sich deshalb dem Ständerat angeschlossen. In dieser Sache besteht von seiten der Kommission also keine Differenz mehr.
Eine weitere Differenz entstand in Artikel 48 Absätze 1 und 2. In Artikel 48 Absatz 1 schlägt der Ständerat eine viel offe- nere Formulierung vor. Die Kommission hat sich hier ebenfalls angeschlossen, sie empfindet sie als sachgerechter. In Arti- kel 48 Absatz 2 hat der Ständerat eine andere Formulierung gewählt. Es ging vor allem darum, dass die Statuten der Eidge- nössischen Pensionskasse zwar durch den Bundesrat zu er- lassen, aber nachher durch die Bundesversammlung zu ge- nehmigen seien. So war der Vorschlag unserer Kommission und des Nationalrates. Der Ständerat hat das insofern anders formuliert, als er richtigerweise den Erlass der Statuten dem Bundesrat zuordnet, aber die Statuten auch nicht mehr durch die Bundesversammlung genehmigen lassen will. Vielmehr geht es ja darum, dass das Parlament die Grundsätze be- stimmt; die sind in Absatz 1bis (neu) gemäss der ständerätli- chen Fassung aufgelistet und entsprechen ungefähr dem, was der Nationalrat seinerzeit beschlossen hat Wir finden in der Kommission, die Rechtsetzung von Statuten solle im Rah- men dieser Grundsätze durch den Bundesrat erfolgen und nicht durch das Parlament beschlossen werden.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, sich in all diesen Punkten dem Ständerat anzuschliessen.
Borel François (S, NE), rapporteur: Au nom de la commission, je vous invite à vous rallier sur tous les points aux décisions du Conseil des Etats.
L'élément essentiel de ce ralliement, c'est de renoncer pour l'instant à flexibiliser les hauts fonctionnaires. Il est vrai que c'était un point important du projet du Conseil fédéral, mais l'on doit faire le constat suivant: très nettement, le Conseil des Etats ne souhaite pas, pour l'instant, cette modification du Sta- tut des fonctionnaires, et le Conseil fédéral, très rapidement, s'est rallié à cet avis du Conseil des Etats. La commission fait donc un constat d'échec. Certains le font avec le sourire, d'au- tres avec la grimace, mais la conclusion est la même: nous
N
595
Beamtengesetz Teilrevision
vous proposons de vous rallier sur tous les points au Conseil des Etats.
Une remarque encore concernant le dépliant: il y a une erreur typographique à l'arrêté C où il semblerait, dans la version française, qu'il y a une divergence entre votre commission et la décision du Conseil des Etats. En fait, votre commission vous recommande également de ne pas entrer en matière sur l'arrêté C, et la parenthèse est l'énoncé du motif pour ne pas entrer en matière. Nous avons déjà réglé la question par un autre arrêté qui a été approuvé en votation finale le 15 décembre 1994. Donc, la parenthèse vaut comme explica- tion de la proposition de la commission, c'est-à-dire ne pas entrer en matière.
Art. 1 Abs. 1bis Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Nebiker Festhalten
Art. 1 al. 1bis Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Nebiker Maintenir
Nebiker Hans-Rudolf (V, BL): Mit meinem Antrag schlage ich Ihnen vor, am Beschluss unseres Rates festzuhalten, und zwar nicht nur in bezug auf Artikel 1, sondern auch in bezug auf den III. Abschnitt und auf die Übergangsbestimmungen.
Bei allen Anträgen geht es um das gleiche. Es geht um die be- sonderen Dienstverhältnisse für höhere Kaderbeamte, die der Bundesrat mit seiner Botschaft aufgrund eines entsprechen- den parlamentarischen Vorstosses einführen wollte und dem unser Rat ohne Gegenstimme stillschweigend zugestimmt hat
Der Ständerat hat auf Antrag seiner Kommission eine Flexibili- sierung der Dienstverhältnisse für höhere Beamte abgelehnt. Herr Bundesrat Stich hat sich der Meinung des Ständerates angeschlossen. Er hat sich eigentlich im Ständerat nicht be- sonders für den bundesrätlichen Antrag gewehrt. Er hat eine Pirouette gemacht und gesagt, das sei ihm auch so recht. Das ist ihm von seiner Parteiherkunft her gesehen nicht zu verargen.
Die SVP-Fraktion ist aber damit nicht einverstanden. Deshalb beantrage ich Ihnen, an unserem seinerzeitigen ebenso ein- deutigen Beschluss festzuhalten. Wir erachten die Gründe, die im Ständerat gegen die Lockerung des Dienstverhältnisses für höhere Kader vorgebracht worden sind, als nicht stichhaltig genug, um auf die Neuerung zu verzichten.
Wir alle wollen eine leistungsfähige Administration. Wir wollen ganz besonders sehr gute höhere Kaderbeamte bei der Bun- desverwaltung; wir sind darauf angewiesen. Wir wollen das besonders auch bei den Betrieben des Bundes, hier geht es um das Management von Grossunternehmen. Es ist durchaus am Platze, dass in diesem Bereich Dienstverhältnisse geschaf- fen werden, die sich der Privatwirtschaft annähern. Es ist selbstverständlich, dass es bei höheren Kaderbeamten mög- lich sein sollte, bei ungenügenden Leistungen - nur in diesem Falle - Dienstverhältnisse auf anständige Art und Weise aufzu- lösen. Stellung, Pflichten und Rechte der höheren Kaderbe- amten bleiben unangetastet wie bisher bestehen, also auch in bezug auf die hoheitlichen Funktionen, welche diese Leute in- nehaben. Das wird nicht angetastet
Mit dem seinerzeitigen Antrag auf Flexibilisierung geht es ein- zig und allein um die Anstellungsdauer und die Möglichkeit, solche Dienstverhältnisse mit angemessenen Kündigungsfri- sten auch auflösen zu können, und zwar auf eine grosszügige Art. Nach dem jetzigen Beamtenrecht ist es bekanntlich sehr schwierig, einen Beamten, der seine Pflichten nicht erfüllt, zu entlassen. In der Regel folgt einer Entlassung ein schwerwie- gendes Bundesgerichtsverfahren, so dass man sich davor
scheut, überhaupt ein solches Verfahren einzuleiten, auch wenn es notwendig wäre. Die Mitglieder der Geschäftsprü- fungskommission und der Finanzkommission kennen solche Fälle - ich möchte hier nicht Namen nennen - und wissen, wie schwierig das ist
Ein modernes Dienstverhältnis im Rahmen einer entsprechen- den Kaderverordnung stellt ein Element des New Public Ma- nagement, der modernen Verwaltungsführung, dar, etwas, was auch von Fachleuten durchaus anerkannt wird.
Im Ständerat wurde kritisiert, dass man nicht oben bei den Ka- derbeamten, sondern unten oder in den mittleren Bereichen, bei der Sachbearbeitung, mit der Flexibilisierung beginnen und dass man das Thema erst mit einer umfassenden Totalre- vision des Beamtengesetzes angehen sollte. Wann kommt diese Totalrevision?
Herr Bundesrat Stich hat im Nationalrat auf die entsprechende Frage sehr ausweichend geantwortet Er hat sogar gepasst. Seine Äusserungen gingen dahin, dass man zuerst mit der Teilrevision Erfahrungen sammeln müsse; dann, vielleicht in einigen Jahren, könne man an die Totalrevision denken. Also könnte man dann mit dem Denken beginnen. Keine Rede ist vom Handeln. Im Klartext heisst das: im nächsten Jahrtausend oder sogar nie. So lange können wir mit der Flexibilisierung der Dienstverhältnisse von höheren Kaderbeamten nicht war- ten. Gerade bei diesen ist höchstes Leistungsvermögen unab- dinglich. Starre Amtsdauer, Anstellungsbedingungen, die vor Erreichen der Altersgrenze praktisch nicht aufgelöst werden können, passen nicht zu einem modernen Staat
Natürlich geht es hier nur um einen ersten Schritt. Grundsätz- lich sollte man eigentlich die Dienstverhältnisse in der ganzen Verwaltung flexibler machen. Soweit können wir aber nicht ge- hen; das steht auch nicht zur Diskussion.
Im Ständerat wurde auch eingewendet, die Flexibilisierung be- deute Schleudersitze für hohe Beamte, und das würde sie be- nachteiligen und politisiere das höhere Beamtenkader; zu- dem gefährde sie die Stabilität. Auch das ist nicht richtig, das sind vielmehr rhetorische Übertreibungen. Kein vernünftiger Bundesrat - und wir haben ja nur solche - wird unter dem neuen Statut hervorragende, leistungsfähige Beamte mutwil- lig entlassen. Im übrigen ist die Auflösung des Dienstverhält- nisses auch nach dem entsprechenden Vorschlag nicht Sa- che des einzelnen Departementschefs, sondern der ge- samten Wahlbehörde, also des Bundesrates. Es braucht also auch nach der neuen Regelung einiges, bis ein Beamter ent- lassen werden kann.
Der Bundesrat wird schon aus eigener Überlebensstrategie heraus tüchtige Beamte nicht in die Wüste schicken. Jeder Bundesrat ist auf die Mitarbeit von fähigen Mitarbeitern ange- wiesen, auch wenn sie eine andere Parteicouleur haben als er. Von ungenügenden Kaderbeamten sollte er sich aber in unser aller Interessen mit Anstand, ohne Bundesgericht, trennen können. Ich bin überzeugt, dass bei einer flexibleren Lösung das Parteibuch - wie in der Privatwirtschaft - eine kleinere Rolle spielen wird als heute mit der starren Regel, bei der par- teipolitische und proportionale Besitzstandwahrungen durch- aus üblich, aber eben falsch sind.
Stabilität ist richtig, namentlich in bezug auf die Rechtssicher- heit. Die wird nicht angetastet. Aber bekanntlich hat die Ver- waltung in der Regel zuviel Stabilität. Man spricht dann von Verkrustung, Erstarrung, Verharren bei dem, was schon im- mer gewesen ist: «Das isch immer so gsy, das hämmer immer so gmacht!» Dieser Ton existiert in der Verwaltung, und da schadet es nichts, wenn frischer Wind hereinkommt, wenn Möglichkeiten für Innovation, für mehr Beweglichkeit gegeben werden.
Ich bin überzeugt, wir sollten an unserem seinerzeit gut über- legten Entscheid festhalten und die Möglichkeit der Flexibili- sierung der Dienstverhältnisse von höheren Beamten beibe- halten. Wir sollten insbesondere das Problem nicht aufschie- ben. Was man heute macht und einleitet, wirkt fort. Man kann nicht einfach sagen: In ein paar Jahren, bei einer Totalrevision der Bundesverfassung oder des Beamtenrechtes .... Das ist keine politische Lösung.
Ich empfehle Ihnen, an unserem Beschluss festzuhalten. Viel- leicht besinnt sich dann der Ständerat auch eines Besseren!
Statut des fonctionnaires. Révision partielle
596
N
14 mars 1995
Eggenberger Georges (S, BE): Die sozialdemokratische Fraktion stimmt dem Antrag der Kommission und dem Be- schluss des Ständerates zu, Artikel 1 Absatz 1bis, die Arti- kel 62b bis 62f, d. h. den Abschnitt «Höhere Kaderbeamte», und Ziffer 2 der Übergangsbestimmungen zu streichen. Die Personalverbände haben bereits bei den Verhandlungen mit dem Bundesrat die generelle Unterstellung der Chefbeamten unter die neuen Bestimmungen abgelehnt, und auch der Bun- desrat hatte Mühe mit der neuen Regelung, was zu monate- langen Verzögerungen führte.
Unsere Fraktion hat bereits letztes Jahr in der Kommission be- antragt, nur einen Teil der Chefbeamten auf den Schleudersitz zu setzen. Leider wurde der Antrag mit 11 zu 6 Stimmen abge- lehnt. Aber auch in der Sommersession 1994 habe ich, im Auf- trag meiner Fraktion, die vorgeschlagene Lösung als ungeeig- net kritisiert.
Wenn ich das Protokoll der Debatte im Ständerat lese, sind es die gleichen Gründe, die zur Streichung führten, welche auch uns bei der vorgeschlagenen Lösung Unbehagen bereiteten. Ich könnte fast jedes Wort unterschreiben, das zu diesen Arti- keln im Ständerat gesagt wurde, ausser die Feststellung, dass man mit der Flexibilisierung unten und in der Mitte anfangen könnte. Es gibt jedoch genügend Gründe, dies im unteren und mittleren Bereich nicht zu tun, z. B. die Amtsdauer nicht aufzuheben.
Die Folgen einer Aufhebung dürfen nicht aus der Sicht der heutigen Rezession beurteilt werden. Ohne Amtsdauer wären die Austritte und damit der Personalmangel in der Hochkon- junktur viel gravierender gewesen. Bereits damals spielte die relative Sicherheit des Arbeitsplatzes eine grosse Rolle, ob- wohl viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes und seiner Betriebe von der Privatwirtschaft finanziell bessere An- gebote erhielten. Eine kürzlich durchgeführte Umfrage eines privaten Instituts beim PTT-Personal bestätigt, dass die Ar- beitsplatzsicherheit an erster Stelle steht
In der Eintretensdebatte habe ich letztes Jahr im Zusammen- hang mit der Flexibilisierung der Dienstverhältnisse der ober- sten Kader im Auftrag der sozialdemokratischen Fraktion fol- gendes gesagt: «All die obersten Kader auf einen Schleuder- sitz mit reduzierter Schubkraft zu setzen, kann für unser Land eine teure und schädliche Lösung werden. Die öffentlichen Verwaltungen in der Schweiz und die Bundesverwaltung im besonderen geniessen allen Unkenrufen zum Trotz einen gu- ten und im internationalen Vergleich ausgezeichneten Ruf.
Die Beamtinnen und Beamten gelten als unabhängig, und sie sind unbestechlich. Diese Unabhängigkeit, insbesondere auch der Chefbeamten, von starken Pressure-groups, von Einzeleinflüssen, ist nicht zuletzt Ausfluss unseres Beamten- rechts, das ihnen eine gewisse Sicherheit gibt
Es ist dem klaren Blick und dem geraden Weg sehr abwegig, wenn Chefbeamte ständig mit dem einen Auge auf die politi- sche und wirtschaftliche Macht und mit dem anderen Auge auf eine Abgangsposition in der Privatwirtschaft schielen müssen.» Am Schluss habe ich zu diesem Problemkomplex wörtlich er- klärt: «Es ist zu hoffen, dass der Ständerat, welcher die staats- politischen Auswirkungen gründlich analysieren wird, allen- falls Korrekturen in unserem Sinne oder sogar Nichteintreten beschliessen wird.» (AB 1994 N 806) Diese Hoffnung hat sich nun mit der Streichung der Artikel 62b bis 62f durch den Stän- derat und in der Folge auch durch den Antrag der Staatspoliti- schen Kommission unseres Rates erfüllt.
Nachdem nun Herr Nebiker den Antrag auf Festhalten stellt, muss ich auf die Diskussion und den klaren Entscheid des Ständerates kurz eingehen. Ich gestatte mir deshalb, einige Sätze aus dem Votum des ständerätlichen Berichterstatters zu zitieren: «Die Staatspolitische Kommission will dies einstim- mig streichen (Art. 62b-62f Beamtengesetz-Entwurf). Warum? Ich kann das mit einem einfachen Bild erklären. Aus der Sicht der Kommission bedeutet die Vorlage einen Schleudersitz für verpolitisierte Chefbeamte. Den Knopf für den Schleudersitz drückt der jeweilige Departementschef. Damit der Beamte nicht abstürzt, gibt man ihm einen 'Fallschirm' mit (in der Höhe von zwei Jahreslöhnen). Aber Schaden nimmt die Maschine - das ist bei jedem Schleudersitz so -, das ist der ganze Bund, das ist die ganze Bundesverwaltung, wir selber.»
Er fährt dann mit entscheidenden, wichtigen Sätzen weiter: «Es ist für uns sachlich falsch und willkürlich, nur die Anstel- lung der Chefbeamten zu flexibilisieren. Gerade für diese 485 höchsten Kaderbeamten hat die Amtsdauer eine besondere Bedeutung. Sie führen nämlich auf oberster Stufe hoheitliche Aufgaben aus. Die Amtsdauer schützt - und das ist die Haupt- begründung - vor nicht sachgerechten Druckversuchen sei- tens Privater, seitens auch des Parlamentes, aber auch vor Pressionen eines Departementschefs. Kurz, die Amtsdauer dient dazu, dass die Pflicht unabhängig erfüllt wird .... » (AB 1995 S 67)
Der Ständerat will also ganz klar keine Sonderlösung für Chef- beamte, er will den ganzen Fragenkomplex im Zusammen- hang mit der Totalrevision des Beamtengesetzes diskutieren. Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Kommission und des Ständerates zuzustimmen und den Antrag Nebiker abzu- lehnen.
Fritschi Oscar (R, ZH): Der Not oder doch zumindest der Macht des Faktischen gehorchend und nicht dem eigenen Triebe - und schon gar nicht der besseren Einsicht des Stän- derates -, wehren wir uns nicht dagegen, die materielle Diffe- renz bei der Teilrevision des Beamtengesetzes aus dem Weg zu schaffen, indem wir uns wohl oder übel dem Ständerat an- schliessen.
Der Macht des Faktischen beugen wir uns, weil angesichts der eindeutigen Stellungnahme des Ständerates eine Flexibilisie- rung der Dienstverhältnisse der sogenannten höheren Kader- beamten zumindest in diesem Teilrevisionsschritt als kaum mehr realisierbar erscheint. Entsprechend war die vorbera- tende Kommission einstimmig.
Nun hat Herr Nebiker einen Einzelantrag auf Festhalten ge- stellt. Ich persönlich habe nach wie vor Sympathie für diesen Antrag und begrüsse ihn als Demonstration; es werden ihm si- cher auch einige Fraktionskollegen zustimmen. Ich bin aber heute nicht mehr völlig sicher, ob er angesichts des Ent- scheids des Ständerates noch ein erfolgversprechender Weg ist, die Flexibilisierung voranzutreiben.
Was umgekehrt die bessere Einsicht anbelangt, haben wir zwar bei der ersten Beratung im Nationalrat ausdrücklich dar- auf hingewiesen, dass die Flexibilisierung bei den unteren Be- amtenkategorien, wo keine hoheitlichen Aufgaben zur Diskus- sion stehen, leichter zu bewerkstelligen sein würde als bei den höheren Kaderbeamten. Insofern stimmen wir also mit dem Ständerat überein. Dennoch bedauern wir, dass der Ständerat nun mit dieser Begründung vom vorgeschlagenen und in der parlamentarischen Initiative Allenspach geforderten Flexibili- sierungsschritt bei den höheren Kaderbeamten Abstand neh- men will und auf die Totalrevision verweist Auch wenn dieser Schritt wohl nicht bei jener Kategorie vorgenommen worden wäre, wo er am problemlosesten zu vollziehen gewesen wäre, so hätte er doch vor einer Totalrevision des Beamtengesetzes die Möglichkeit gegeben, erste Erfahrungen mit der Flexibili- sierung von Dienstverhältnissen zu machen.
So stehen wir nun vor einer unbefriedigenden Situation: Ver- bal besteht volle Einigkeit darüber, dass das siebzigjährige Beamtenrecht nicht mehr genügt, dass es insbesondere zu starr und unbeweglich ist. Dieser verbalen Einsicht folgen aber keine Taten. Was an schüchternen Versuchen Richtung Flexi- bilisierung - vor allem im Besoldungsbereich - in dieser Teilre- vision noch an Substanz übrigbleibt, vermag am Eindruck nichts zu ändern, dass der Berg allerhöchstens ein Mäuschen geboren hat, und zwar ein an Auszehrung leidendes.
Wenn wir dem vorliegenden «Revisiönchen» die Zustimmung nicht entziehen wollen, so verbindet sich diese Haltung mit der Erwartung, dass die Totalrevision des Beamtengesetzes, welche vorzubereiten der Bundesrat durch eine Motion be- auftragt ist und welche bis 1997 realisiert sein soll, nun eben um so energischer und nachdrücklicher vorangetrieben wird und dass dabei - durchaus im Einklang mit den Vorstellun- gen des Ständerates - der Grundsatz der Flexibilisierung der Dienstverhältnisse nicht auf bestimmte Kategorien be- schränkt wird, sondern auf breiter Front zur Einführung gelangt. Das, glaube ich, ist vielleicht fast der erfolgver- sprechendere Weg.
597
Beamtengesetz. Teilrevision
Wir legen um so mehr Wert darauf, diese Erwartung hier sehr deutlich auszusprechen, als wir - um es zurückhaltend zu for- mulieren - einigermassen verunsichert sind, wie ausgeprägt es in dieser Hinsicht mit dem Handlungswillen des Bundesra- tes bestellt ist. Er hat jedenfalls zwischen den beiden Bera- tungsrunden in dieser Kammer eine perfekte Pirouette hinge- kriegt und marschiert nun in genau entgegengesetzter Rich- tung als zu Beginn: In seiner Botschaft vertritt der Bundesrat noch die Meinung, die Anpassung der Kaderdienstverhält- nisse - immer im Sinne einer Flexibilisierung - an die gewan- delten Verhältnisse könne nicht mehr länger aufgeschoben werden. Jetzt plädiert er für das haargenaue Gegenteil und macht eine Teilrevision beliebt, welche an der Inflexibilität der Dienstverhältnisse kein Jota ändert.
Abschliessend möchten wir noch darauf hinweisen, dass sich beim gewissermassen als Anhang zu behandelnden Geschäft, der parlamentarischen Initiative Allenspach zum Dienstrecht der Beamten der Überklasse, die Ausgangslage geändert hat Wenn wir der Teilrevision in der Fassung des Ständerates zustimmen, ist die parlamentarische Initiative Al- lenspach nämlich keineswegs erfüllt. Wir sollten sie im Hin- blick auf die Totalrevision zumindest im Hinterkopf behalten. Denn wie auch immer: Die Forderung nach Flexibilisierung darf heute nach unserer Auffassung - zumindest als Ge- danke - nicht abgeschrieben werden.
Ruckstuhl Hans (C, SG): Die CVP-Fraktion hat sich nach dem Ständerat nochmals mit dem Beamtengesetz befasst. Dabei haben wir uns gefragt, was von der Revision übrigbleibt, nachdem der Ständerat einige Veränderungen vorgenom- men hat. Von den drei Zielen - Flexibilisierung der Löhne, Flexibilisierung der Angestelltenverhältnisse, organisatori- sche Vereinfachungen - hat der Ständerat das wohl auffällig- ste Paket der Flexibilisierung der Kaderanstellungsverhält- nisse herausgebrochen. Die Begründungen haben aber et- was für sich. Die Veränderungen im Kaderbereich sind mit Bezug auf die Auswirkungen im Umfeld der betroffenen Per- sonen zuwenig abgeklärt Nebst positiven Aspekten sind vor allem die Folgen für die unter diesen Betroffenen liegenden Entscheidungsträger zu wenig mitberücksichtigt worden. Die ganze Entscheidfindung oder Zuständigkeit würde schwerfäl- liger; ein Spareffekt, wie er ebenfalls vorgesehen war, kann nicht ausgemacht werden.
Wir begreifen, dass der Bundesrat trotzdem mit den übrigen Beschlüssen, die hier vorliegen, die Revision durchziehen will, dass er die Flexibilisierung der Löhne und die Einführung ei- ner Leistungskomponente sowie die organisatorischen Ver- einfachungen durchführen und damit Erfahrung für die Total- revision des Beamtenrechts sammeln will.
Etwas seltsam aufgefallen ist mir persönlich die Reaktion ver- schiedener Beamten- und Gewerkschaftszeitungen. Obwohl mir als Fraktionssprecher Begriffe untergejubelt wurden, die ich nie gebraucht habe, erhielt ich von den verantwortlichen Redaktionen nicht einmal Antwort auf meine Intervention. Wenn wir als Parlamentarier aufgefordert werden, uns nicht mehr zu beamtenrechtlichen Angelegenheiten zu äussern, weil wir - ich zitiere die Beamtenzeitung - «als Parlamentarier eben- falls von der Futterkrippe des Staates profitieren», so frage ich mich, was wir hier in diesem Zusammenhang noch tun sollen. Es liegt der CVP und mir fern, die unbestrittene Qualität breiter Kreise der Schweizer Beamtenschaft anzuzweifeln oder gar herabsetzen zu wollen. Hingegen kann ich mir schlecht vor- stellen, dass es den Beamtenorganisationen daran liegen kann, Missbräuche - und die gibt es nachweisbar da und dort- in Abrede zu stellen und zu verteidigen. Dies wäre nur zum Schaden der verantwortungsvollen Diener unseres Staates. Wenn die CVP-Fraktion dem reduzierten Entwurf des Stände- rates heute zustimmt, so vor allem im Hinblick auf die Totalrevi- sion des Beamtengesetzes.
Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.
Seiler Hanspeter (V, BE), Berichterstatter: Herrn Nebiker kommt das Verdienst zu, dass diese Frage im Plenum noch einmal diskutiert wird. Es war auch die Hauptfrage bei dieser ganzen Revision.
Als Kommissionsmitglied kann man schon etwas frustriert sein, wenn man bedenkt, dass die ganzen Kosten der Bera- tung in den Kommissionen und in den beiden Kammern mit al- lem Drum und Dran in etwa die 50 000-Franken-Grenze er- reicht haben, und am Schluss stehen wir wieder ohne etwas da. Das geht an die Glaubwürdigkeit unserer Arbeit.
Aus diesem Grunde ist es zu verantworten, dass wir die Frage noch einmal diskutieren. In der Kommission nahm man vom Beschluss des Ständerates Kenntnis, d. h., man hat im Be- wusstsein des Beschlusses des Ständerates nicht mehr im Detail Stellung genommen. Der seinerzeitige Antrag und Be- schluss wurden nicht wiederaufgenommen.
Der Antragsteller hat in seinen grundsätzlichen Überlegungen bestimmt Probleme aufgezeigt, die nach wie vor ungelöst sind und deren Behandlung absolut berechtigt ist. Es geht beim Entscheid des Parlamentes um die Grundsatzfrage: Wollen wir die Teilflexibilisierung jetzt - im Sinne unseres seinerzeiti- gen Beschlusses - durchziehen, oder wollen wir, gemäss Ent- scheid des Ständerates, die Problematik verschieben, bis man eine Gesamtrevision des Beamtengesetzes vornimmt? Ein entsprechender Vorstoss steht bereits im Raum. Sie müs- sen selber entscheiden, ob Sie jetzt teilrevidieren oder ob Sie das Ganze verschieben wollen.
Die Kommission hat sich dem Ständerat angeschlossen und beantragt aus diesem Grunde, dass der Antrag Nebiker abzu- lehnen sei.
Borel François (S, NE), rapporteur: M. Nebiker n'a pas pré- senté cette proposition en séance de commission, ce qui fait qu'il n'y a pas eu de débat sur cette question. Je traduis le pro- cès-verbal: «La présidente: Je constate que vous vous ralliez à la décision du Conseil des Etats. Ainsi sont supprimés toutes les divergences concernant l'article 1er alinéa 1bis, la section III et l'article 2 des dispositions transitoires. »
La conclusion de votre commission est donc: se rallier à la dé- cision du Conseil des Etats.
Stich Otto, Bundesrat: Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit und dem Ständerat zuzustimmen und den Antrag Nebiker ab- zulehnen. Wenn der Antrag Nebiker Erfolg haben sollte, müsste auch Artikel 36 Absatz 2 wieder korrigiert werden. Das hat Herr Nebiker offensichtlich vergessen.
Ich hoffe natürlich, dass der Antrag Nebiker abgelehnt wird. Er hat gesagt, der Berg habe ein Mäuslein geboren und der Bun- desrat habe eine Pirouette gemacht. Der Bundesrat kann es grundsätzlich machen, wie er will: Entweder ist er stur, oder er macht Pirouetten, auf jeden Fall macht er es nicht richtig. Aber hier muss man sagen, mit dieser Teilrevision machen wir einen sehr entscheidenden Schritt in Richtung Flexibilisierung: Wir flexibilisieren die Anfangslöhne. Wir bekommen dort etwas mehr Freiheit. Wir führen eine Entlohnung ein, die nicht mehr stur nach Gesetz fortschreitet, sondern die Leistung berück- sichtigt
Das wird für die Bundesverwaltung und die Chefs in der Ver- waltung nicht einfach sein. Es ist viel einfacher, wenn man sa- gen kann, jemand hätte viel mehr Lohn verdient, aber das Sy- stem beim Bund sei so stur, darum sei eine Erhöhung nicht möglich. Wenn man aber sagen muss, jemand müsse zuerst mehr leisten, bevor er mehr bekomme, wird es viel schwieri- ger. Man sollte das nicht unterschätzen. Mit dieser Änderung machen wir auch gewisse Einsparungen, indem wir von einer unechten Familienzulage zu einer echten Familienzulage kommen. Es ist nicht einfach nichts, sondern es ist ein sinnvol- ler Schritt.
Der Ständerat stand vor der Wahl, entweder alles zurückzuwei- sen oder das herauszustreichen. Es ist sinnvoll, die Flexibili- sierung herauszustreichen und die ganze Geschichte noch einmal gründlich zu überlegen. Es ist wohl möglich, dass am Schluss die Geschichte viel teurer käme, als man sich das vor- gestellt hat. Aber deshalb sollte man heute tun, was man heute tun kann.
Wenn Sie dem Antrag Nebiker zustimmen, kann man davon ausgehen, dass diese Teilrevision auf den 1. Januar 1996 nicht mehr fertig wird, dass wir so weiterwursteln müssen und nicht vom Fleck kommen. Im Ständerat war die Meinung klar:
Statut des fonctionnaires. Révision partielle
598
N
14 mars 1995
entweder streichen oder zurückweisen. Mit einer Zurückwei- sung müssten wir die ganze Flexibilisierung bearbeiten, wir müssten eine Zusatzbotschaft machen. Das geht nicht so kurzfristig, das muss ich Ihnen sagen. Auch stammt diese Vor- lage von 1993, das muss man sehen. So einfach ist es nicht Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Differenzen bereinigen würden, wenn Sie der Kommissionsmehrheit und dem Stän- derat zustimmen würden. Wir haben den Auftrag, die Totalrevi- sion in Angriff zu nehmen. Lassen Sie uns noch einige Zeit, um Erfahrungen zu sammeln, dann können Sie später die Totalre- vision neu diskutieren.
Nebiker Hans-Rudolf (V, BL): Nur ganz kurz, Herr Bundesrat Stich: Auch in diesem Rat war die Meinung klar, und es be- steht gar kein Grund, weshalb wir unsere Meinung aufgrund der Meinung des Ständerates plötzlich ändern sollten. Hier ha- ben sogar die Sozialdemokraten und offenbar auch die Ge- werkschaften zugestimmt.
Ich bitte Sie also nochmals, an unserem seinerzeitigen Ent- schluss festzuhalten.
Le président: Je précise que le vote qui intervient ici à l'article 1er alinéa 1bis est valable pour l'article 36 alinéa 2, pour la section III et pour l'article 2 des dispositions transi- toires.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Nebiker
78 Stimmen 58 Stimmen
Art. 36 Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 36 al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 48 Abs. 1, 1bis, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 48 al. 1, 1bis, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Eggenberger Georges (S, BE): Im Namen der sozialdemokra- tischen Fraktion beantrage ich Ihnen, bei Artikel 48 der Fas- sung des Ständerates und der Kommission zuzustimmen. Der in der Junisession knapp angenommene Antrag Bührer Gerold war ja nicht «das Gelbe vom Ei», da sich das Parlament viermal mit der Pensionskasse hätte befassen müssen: einmal mit dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlasse- nen- und Invalidenvorsorge, das auch die Grundlage der Sta- tuten der PKB und der PHK bildet, dann mit Artikel 48 des Be- amtengesetzes und zweimal mit einem nicht allgemeinver- bindlichen Bundesbeschluss. Das staatspolitische Gewissen des Parlamentes, das eben der Ständerat vielfach ist, kommt mit drei Phasen parlamentarischer Beratungen aus. Richtiger- weise werden Detailfragen und Ausführungsbestimmungen in die Kompetenz des Bundesrates verwiesen, der zudem Ne- benfragen an das Finanzdepartement delegieren kann.
Allerdings hat auch die Lösung des Ständerates den Nachteil, dass das Mitspracherecht der Versicherten bzw. ihrer Vertreter nicht geregelt ist. Deshalb wäre die bisherige Lösung mit der Genehmigung der Statuten durch das Parlament nach wie vor der richtige Weg gewesen. Sie mag zwar aus der Sicht des Parlamentes nicht ganz zu befriedigen. Das Parlament hat sich aber schon bisher, wenn es eine Änderung der Statuten wollte oder mit einer Änderung nicht einverstanden war, durchgesetzt. Dabei war jedoch die Mitsprache der Versicher- ten immer gewährleistet. Da jedoch mit dem neuen Artikel 48 das Anhörungs- und Vorschlagsrecht nicht mehr ohne wei-
teres gewährleistet ist, habe ich in der Kommission beantragt, dass die paritätisch besetzten Kommissionen der PKB und der PHK bzw. eine Delegation vor dem Erlass oder der Änderung des Pensionskassenbeschlusses durch die vorberatenden parlamentarischen Kommissionen anzuhören sind und ein Vorschlagsrecht haben.
Die Diskussion in der Kommission war sehr interessant. Es gab bürgerliche Parlamentarier, die es als selbstverständlich erachteten, dass eine Anhörung durchgeführt werde, da hier Konsensfindung im Vordergrund stehe. Andere fanden es eine Zumutung und eine Bevorzugung: Da könnten ja dann alle kommen - z. B. die Hausbesitzer, wenn das Raumpla- nungsgesetz zur Diskussion stehe. Der Antrag wurde leider mit 13 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Wir haben ihn nicht als Minderheitsantrag gestellt. Wenn schon die Staatspolitische Kommission, die eigentlich das staatspolitische Gewissen unseres Rates sein sollte, den Un- terschied zwischen Subventionsempfängern - um nur ein Bei- spiel zu nennen - und der Behandlung von Personalfragen, wo das Parlament die Rolle des Arbeitgebers zu spielen hat, nicht sieht, wäre es im Plenum hoffnungslos gewesen. Wir sind aber der Meinung, dass die parlamentarischen Kommis- sionen auch ohne meinen Antrag verpflichtet sind, die Versi- chertenvertreter anzuhören; dies nicht nur, weil die Versicher- ten etwa 50 Prozent an das vorhandene Deckungskapital bei- getragen haben und mehr als ein Drittel der Beiträge leisten, sondern weil der Gesetzgeber - das sind Sie - dies zwingend vorschreibt.
In Artikel 51 Absatz 5 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge heisst es näm- lich: «Erlässt nach Artikel 50 Absatz 2 der Bund, der Kanton oder die Gemeinde die Bestimmungen der Vorsorgeeinrich- tung, so ist das paritätisch besetzte Organ anzuhören.» Aber auch in der von Ihnen am 15. Dezember 1994 genehmigten Verordnung über die Pensionskasse des Bundes wird in Arti- kel 64 Absatz 1 klar festgeschrieben: «Es wird eine paritäti- sche Kommission der PKB (Kassenkommission) bestellt. Bei Fragen der Finanzierung, Vermögensverwaltung und vor Än- derungen der Statuten und Ausführungsbestimmungen ist die Kommission anzuhören. Sie hat ein Vorschlagsrecht »
Auch wenn mein Antrag in der Kommission abgelehnt worden ist, werden sich die eidgenössischen Räte wenigstens an das von Ihnen erlassene Gesetz bzw. an die von Ihnen geneh- migte Verordnung halten und das von den Versicherten zu Recht beanspruchte Anhörungs- bzw. Vorschlagsrecht re- spektieren.
Mit diesem Vorbehalt kann die sozialdemokratische Fraktion dem Antrag des Ständerates und der Kommission zustimmen, der gegenüber der vom Nationalrat mit einer knappen Mehr- heit angenommenen Formulierung klar vorzuziehen ist
Angenommen - Adopté
Art. 62b-62f; Ziff. Il Ziff. 2 Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Nebiker Festhalten
Art. 62b-62f; ch. Il ch. 2 art. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Nebiker Maintenir
Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission
599
Parlamentarische Initiative. Dienstrecht der Beamten
C. Bundesbeschluss «über die Genehmigung der Ände- rung der EVK-Statuten C. Arrêté fédéral approuvant la modification des statuts de la CFA
Antrag der Kommission Nichteintreten (Ersetzt durch Vorlage 94.070, angenommen durch Bundes- beschluss vom 15. Dezember 1994)
Proposition de la commission Ne pas entrer en matière (Remplacé par le projet 94.070, adopté par arrêté fédéral du 15 décembre 1994)
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
90.271
Parlamentarische Initiative (Allenspach) Dienstrecht der Beamten der Überklasse Initiative parlementaire (Allenspach) Statut des fonctionnaires hors-classe
Abschreibung - Classement
Siehe Jahrgang 1991, Seite 1489 - Voir année 1991, page 1489 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Zölch Elisabeth (V, BE) unterbreitet im Namen der Staatspoliti- schen Kommission (SPK) den folgenden schriftlichen Bericht:
Mit seiner am 13. Dezember 1990 eingereichten parlamentari- schen Initiative fordert Nationalrat Allenspach eine Änderung des Beamtengesetzes, welche dem Bundesrat ein flexibleres Handeln gegenüber Beamten der Überklasse erlauben würde. Beamte der Überklasse sollten auch obligationen- rechtlich angestellt werden können. Der Bundesrat sollte das Dienstverhältnis von Beamten der Überklasse jederzeit auflö- sen können, ohne vorgängig ein Disziplinarverfahren durch- führen oder die Dienstuntauglichkeit nachweisen zu müssen.
Erwägungen der Kommission Behandlung im Parlament
Auf Antrag der vorprüfenden Kommission vom 24. Juni 1991 beschloss der Nationalrat am 18. September 1991 mit 75 zu 28 Stimmen, der Initiative Folge zu geben. In der Winterses- sion 1991 wurde die Initiative zur Ausarbeitung einer Vorlage der Staatspolitischen Kommission zugewiesen. Die gemäss Artikel 21quater Absatz 5 des Geschäftsverkehrsgesetzes ge- setzte Frist zur Berichterstattung an den Rat lief in der Winter- session 1993 ab.
Die Kommission nahm am 25. Februar 1992 Kenntnis von der Absicht des Bundesrates, dem Parlament in naher Zukunft eine Teilrevision des Beamtengesetzes vorzuschlagen, wel- che das Anliegen der Initiative erfüllen würde. Bei diesem Stand der Dinge beschloss die Kommission, die selbständige Behandlung dieser Initiative vorläufig auszusetzen und die Vorlage des Bundesrates abzuwarten.
Vorlage des Bundesrates
Mit seiner Botschaft vom 20. Oktober 1993 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament einen Entwurf für eine Änderung des Beamtengesetzes. Darin wird unter anderem auch eine
Flexibilisierung des Dienstverhältnisses der Beamten der Überklasse vorgeschlagen. Die generelle Zielsetzung der In- itiative ist damit erfüllt. Im Rahmen der parlamentarischen Be- handlung der Vorlage des Bundesrates, welche im Nationalrat in der Frühjahrssession 1994 stattfindet, bietet sich die Gele- genheit, zu den Vorschlägen des Bundesrates im Detail Stel- lung zu nehmen und diese allenfalls im Sinne der Initiative zu modifizieren. Eine selbständige Behandlung der Initiative ist daher nicht mehr nötig.
Zölch Elisabeth (V, BE) présente au nom de la Commission des institutions politiques (CIP) le rapport écrit suivant:
L'initiative parlementaire Allenspach, déposée le 13 décembre 1990, demande une modification du Statut des fonctionnaires donnant au Conseil fédéral une plus grande marge de ma- noeuvre à l'égard de la situation juridique des fonctionnaires hors-classe. Le gouvernement devrait pouvoir engager des fonctionnaires hors-classe selon le droit des obligations et ré- silier à n'importe quel moment leurs rapports de service sans devoir engager au préalable de procédure disciplinaire ni prouver que le fonctionnaire en question est inapte à servir.
Considérations de la commission Traitement au sein du Parlement
Sur proposition de la commission chargée de l'examen préa- lable de l'objet (24 juin 1991), le Conseil national a décidé, le 18 septembre 1991, par 75 voix contre 28, de donner suite à l'initiative. Au cours de la session d'hiver 1991, la Commission des institutions politiques a été chargée de l'élaboration d'un projet de loi. Le délai de présentation d'un rapport au Conseil, fixé conformément à l'article 21quater alinéa 5 de la loi sur les rapports entre les Conseils, est arrivé à échéance lors de la session d'hiver 1993.
Le 25 février 1992, la commission a pris connaissance des in- tentions du Conseil fédéral de proposer, dans un avenir pro- che, une révision partielle du Statut des fonctionnaires sus- ceptible de satisfaire aux exigences de l'initiative. Au vu de cette situation, la commission a décidé de différer le traitement de l'initiative et d'attendre le projet de loi du Conseil fédéral. Projet de loi du Conseil fédéral
Par le biais du message du 20 octobre 1993, le Conseil fédéral a soumis au Parlement un projet de modification du Statut des fonctionnaires, lequel propose notamment une flexibilisation des rapports de service des fonctionnaires hors-classe. Le mandat général de l'initiative est ainsi réalisé. Dans le cadre du traitement parlementaire du projet du Conseil fédéral, qui a lieu lors de la session de printemps 1994, le Conseil national est en mesure de se prononcer dans le détail sur les proposi- tions du Conseil fédéral et de les modifier, le cas échéant, dans le sens de l'initiative. En conséquence, un traitement de l'initia- tive par la commission est devenu superflu.
Antrag der Kommission Die Initiative als erfüllt abschreiben.
Proposition de la commission Classer l'initiative, son but étant réalisé.
Allenspach Heinz (R, ZH): Ich hatte 1990 eine parlamentari- sche Initiative betreffend Flexibilisierung des Dienstverhältnis- ses der Beamten der Überklasse eingereicht Der Nationalrat hat dieser Initiative in der ersten Phase zugestimmt. Mit den Anträgen des Bundesrates und den früheren Beschlüssen des Nationalrates wäre dem Anliegen dieser Initiative materiell ent- sprochen worden, sie hätte als materiell erfüllt abgeschrieben werden können.
Heute stelle ich fest, dass diese Initiative materiell nicht erfüllt und den Anliegen nicht Rechnung getragen worden ist. For- mell hat es aber wenig Sinn, diese Initiative aufrechtzuerhalten und darauf zu beharren. Das Parlament hat mindestens vor- läufig die Flexibilisierung des Dienstverhältnisses der Bundes- beamten abgelehnt.
Weil das starre Beamtenrecht den Anforderungen der heuti- gen Zeit nicht mehr entspricht, müssen meines Erachtens nun
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Beamtengesetz. Teilrevision Statut des fonctionnaires. Révision partielle
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1995
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.077
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.03.1995 - 08:00
Date
Data
Seite
594-599
Page
Pagina
Ref. No
20 025 412
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.