Biersteuer
857
Pour appuyer sa motion, l'auteur a rappelé que les petites brasseries étaient pénalisées par rapport à la concurrence étrangère d'une part, par rapport aux grandes brasseries indi- gènes d'autre part En effet, les petites brasseries produisent surtout de la bière en fût, dont c'est précisément le prix qui est utilisé comme prix de référence pour le calcul de l'impôt sur la bière (qui est de 36,3 centimes par litre, soit 17,7 pour cent). Cette référence s'expliquait autrefois - lorsque cet impôt a été instauré, la bière en fût représentait plus de 80 pour cent de la production totale de bière -, mais, aujourd'hui, la bière en fût ne représente plus que quelque 38 pour cent de cette même production totale.
La conséquence de cette situation est que si l'augmentation du prix de la bière en fût se traduit par une augmentation de la charge fiscale, il n'en va pas de même pour la bière en bou- teille - ce qui explique l'écart de prix intervenu au cours des années entre ces deux produits (le prix de la bière en fût est aujourd'hui inférieur de 20 à 25 pour cent par rapport au prix de la bière étrangère, tandis que le prix de la bière en bouteille est aujourd'hui supérieur de 20 à 25 pour cent par rapport au prix de la bière étrangère). On observe donc d'un côté des pe- tites brasseries produisant surtout de la bière en fût qu'elles sont obligées de vendre à bas prix, et de l'autre, de grands groupes qui produisent surtout de la bière en bouteille qu'ils peuvent vendre avec des bénéfices importants. Conclusion: le système actuel d'imposition de la bière n'est pas neutre en ter- mes de concurrence.
Le système d'imposition de l'Union européenne (UE) est diffé- rent, d'abord parce qu'il est fonction du degré d'alcool (ce qui n'est pas négligeable sur le plan de la santé publique), ensuite parce qu'il décroît avec la quantité produite (jusqu'à 50 pour cent de moins). Pour la Confédération, adopter un tel système entraînerait un simple transfert de la charge fiscale sans dimi- nution des recettes (qui se montent actuellement à quelque 160 millions de francs).
Dans sa réponse, le Conseil fédéral a renvoyé à l'article 41ter alinéa 4 lettre b de la Constitution, qui prévoit une imposition unique de la bière indépendamment de leur origine (suisse ou étrangère), de leur conditionnement et de leur degré d'alcool. Il a également rappelé que le taux d'imposition est fonction du prix de gros de la bière ouverte «Lager» (c'est-à-dire: de la bière en fût) fixé par les brasseries indigènes. Le Conseil fédé- ral ne peut donc ajuster le taux d'imposition que dans le cadre d'une augmentation du prix de gros, ce qui n'est pas le cas dans l'UE, où le taux d'imposition est fixé indépendamment du prix, en fonction du degré d'alcool. Cela n'a pas empêché le Conseil fédéral de se montrer ouvert à une modification du système, même s'il a émis le voeu, compte tenu des difficultés qu'il faudrait résoudre, que la motion lui soit transmise plutôt sous la forme d'un postulat.
Considérations de la commission
Le 15 décembre 1993, M. Tschuppert Karl, conseiller national, a soumis au Conseil national une motion identique, que le Conseil fédéral a proposé de transformer en postulat le 23 mars 1994. Le Conseil national n'a pas encore tranché. Réunie le 21 février 1995, la CER a refusé, par 9 voix sans op- position et avec 7 abstentions, de transmettre la motion sous forme de motion, et par 10 voix contre 6, de la transmettre sous forme de postulat, d'une part, parce que le Conseil fédéral était déjà en train d'étudier la question, d'autre part, parce qu'elle estimait que ce n'était pas son rôle d'agir dans le sens d'un maintien des structures économiques en place. Elle n'en sou- haite pas moins l'instauration d'un nouveau système d'impo- sition de la bière assis sur le degré d'alcool.
Antrag der Kommission Ablehnung der Motion, auch als Postulat.
Proposition de la commission Rejeter la motion, même sous forme de postulat.
93.3616
Motion Tschuppert Karl Ausmerzung von Wettbewerbsverzerrungen in der Biersteuer Impôt sur la bière. Eliminer les distorsions de la concurrence
Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1993
Der Bundesrat wird eingeladen, bei der Anpassung der Steuergesetzgebung im Zuge der Einführung der Mehrwert- steuer auch die Biersteuer auf ein europäisch bewährtes Sy- stem, die sogenannte EU-Biersteuerstaffel, umzustellen.
Texte de la motion du 15 décembre 1993
Le Conseil fédéral est chargé, dans le cadre de la modification de la législation fiscale à la suite de l'institution de la taxe sur la valeur ajoutée, d'adapter l'impôt sur la bière au système euro- péen prévoyant un taux d'accises réduit pour les petites entre- prises indépendantes, ce système ayant été éprouvé dans l'UE.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Aregger, Bez- zola, Bonny, Bührer Gerold, Cincera, Couchepin, Dettling, Dormann, Fischer-Seengen, Fritschi Oscar, Giger, Hegetsch- weiler, Iten Joseph, Leu Josef, Mauch Rolf, Miesch, Mühle- mann, Schnider, Spoerry, Stamm Judith, Stamm Luzi, Steiner Rudolf, Stucky, Wanner, Wittenwiler (26)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Bierbesteuerung in der Schweiz verursacht Wettbewerbs- verzerrungen. Stossend ist vor allem die steuerliche Benach- teiligung inländischer Biere gegenüber ausländischen Bieren. Die geltende Steuerordnung benachteiligt die inländischen Biere im Umfang von bis zu 15 Prozent gegenüber den auslän- dischen Bieren. Die EU hat auf Anfang 1993 eine Biersteuerre- gelung eingeführt, welche diese Wettbewerbsverzerrung weit- gehend eliminiert.
Stossend ist die steuerliche Regelung auch deswegen, weil kleine, unabhängige Brauereien im Vergleich zu den grossen Getränkekonzernen der Schweiz, die u. a. auch noch Bier brauen, unverhältnismässig hohe Steuerlasten zu tragen haben.
Die bevorstehende Umstellung auf die Mehrwertsteuer bietet die Gelegenheit, die wettbewerbsverzerrende Ordnung der schweizerischen Bierbesteuerung zu korrigieren. Das europä- isch erprobte Modell, die sogenannte EU-Biersteuerstaffel, bietet hier einen gangbaren Weg an: Die EU-Regelung sieht vor, dass ein flexibler Mindeststeuersatz von 0,748 Ecu/hl/ Grad Plato gilt und die Mitgliedstaaten die Ermächtigung er- halten, für kleine, unabhängige Brauereien bis zu einer Jah- resproduktion von 200 000 Hektoliter nach Betriebsgrössen gestaffelte, ermässigte Steuersätze (0 bis 50 Prozent) anzu- wenden. Eine Lösung in diesem Sinne wäre nach dieser Mo- tion anzustreben.
Mit diesem Modell würde sowohl die Wettbewerbsverzerrung zwischen inländischen und ausländischen Bieren einerseits wie auch die Benachteiligung kleiner und mittlerer Unterneh- mungen gegenüber den grossen Braukonzernen, anderer- seits beseitigt werden können. Auch in technischer Hinsicht bietet sich die neue Regelung an, da schweizerisches Export- bier in Zukunft ohnehin in Grad Plato gemessen und etikettiert werden muss.
Der Systemwechsel von der heutigen Biersteuer zur künftigen gestaffelten Biersteuer soll kostenneutral erfolgen, da keine Reduktion des Steuerertrages, sondern lediglich eine gerech- tere Verteilung der fiskalischen Belastungen und somit ein Ausgleich der Wettbewerbsnachteile im Biermarkt verwirklicht werden soll.
64-N
N
23 mars 1995
858
Impôt sur la bière
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 23. März 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 mars 1994
Die Besteuerung des Bieres beruht heute auf Artikel 41ter Ab- satz 4 Buchstabe b der Bundesverfassung, wonach die Ge- samtbelastung durch die Biersteuer, die Zollzuschläge auf Braurohstoffen und Bier sowie die Warenumsatzsteuer, im Verhältnis zum Bierpreis, auf dem Stand vom 31. Dezember 1970 zu bleiben hat.
Die Biersteuer wird nach der Menge, d. h. spezifisch, bemes- sen. Alle Biere aus der Inlandfabrikation sowie aus dem Import unterliegen - unabhängig von der Aufmachung und vom Alko- holgehalt - der gleichen Besteuerung. Für die Festsetzung des Steuersatzes wird der von den Inlandbrauereien festge- setzte Engrospreis für offenes Lagerbier herangezogen. Bei Preiserhöhungen durch die Brauereien kann der Bundesrat die Steuerbelastung entsprechend angleichen.
Auch in der Europäischen Union ist die Biersteuer spezifisch ausgestaltet. Der Steuersatz wird indessen je Grad Plato oder Grad Alkohol ohne Beziehung zum Preis festgesetzt Zum Schutze und zur Erhaltung der klein- und mittelständigen Brauereistruktur können die Mitgliedstaaten die Steuersätze nach der hergestellten Menge bis auf 50 Prozent ermässigen. Insbesondere aus wettbewerbspolitischer Sicht sowie aus Gründen der Eurokompatibilität steht der Bundesrat einer Umgestaltung des schweizerischen Besteuerungssystems positiv gegenüber. Eine entsprechende Revision unter Be- rücksichtigung des Anliegens des Motionärs wird zurzeit ge- prüft. Dabei gilt es vorab abzuklären, welche Auswirkungen eine Staffelung der Steuerbelastung zur Folge hat und ob verfassungsmässige oder vertragsrechtliche internationale Bestimmungen nicht dagegen sprechen. Ferner soll der Brauindustrie und anderen interessierten Kreisen Gelegen- heit gegeben werden, sich zu diesem Vorhaben zu äussern. Da somit diese Fragen noch offen sind, ist es kaum zweck- mässig, den Vorstoss in der bindenden Form einer Motion zu überweisen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Jaeger Franz (U, SG), Berichterstatter: Ich möchte Ihnen im Namen der WAK kurz darlegen, worum es hier geht und wel- che Gründe die Kommission bewogen haben, die Motion des Ständerates auch in der Form des Postulates abzulehnen.
Die Besteuerung des Bieres beruht bekanntlich auf einem Bundesverfassungsartikel. Die Gesamtbelastung umfasst eine Biersteuer, die Zollzuschläge auf den Braurohstoffen so- wie die Warenumsatzsteuer. Die Biersteuer ist bisher nach der Menge bemessen worden. Alle Biere aus der Inlandfabrikation wie auch aus dem Import unterliegen, unabhängig von Aufma- chung und Alkoholgehalt, der gleichen Besteuerung. Für die Festsetzung des Steuersatzes wird der von den Inlandbraue- reien festgesetzte Engrospreis für offenes Lagerbier, für Fass- bier, herangezogen.
Diese Besteuerung wird nun vom Urheber der im Ständerat überwiesenen Motion wie auch vom Motionär und den Mitun- terzeichnern hier im Nationalrat als wettbewerbsverzerrend betrachtet, indem argumentiert wird, die Bemessungsgrund- lage benachteilige insbesondere die kleinen Brauereien, weil diese vor allem auf die Produktion von Fassbier ausgerichtet seien. Es würden aber auch die Inlandbiere gegenüber den Importbieren benachteiligt. Aus diesem Grund schlagen sie vor, die sogenannte EU-Biersteuerstaffel einzuführen.
In der Europäischen Union nämlich ist die Biersteuer ebenfalls spezifisch ausgestaltet, aber der Steuersatz wird dort nicht nach der Menge, sondern je Grad Plato oder je Grad Alkohol gemessen, und zwar ohne direkte Beziehung zum Preis. Die Mitgliedstaaten der EU sind ermächtigt, die Steuersätze nach Grösse der Brauereien zu staffeln, um die daraus entstehen- den Ungerechtigkeiten oder Wettbewerbsverzerrungen aus- zugleichen. Je kleiner die Brauerei, um so tiefer die Steuer-
sätze bei Betrieben mit weniger als 200 000 Hektoliter Jahres- produktion.
Das ist das Konzept der EU. Die Motionäre möchten diese Konzeption übernehmen. Die Kommission wurde von der Ver- waltung und vom Bundesrat dahingehend orientiert, dass hier generell ein Systemwechsel vorgesehen ist. Die Kommission konnte davon überzeugt werden, dass durch die Einführung der Mehrwertsteuer die bisherigen Wettbewerbsverzerrungen weitgehend ausgeschaltet werden. Somit müsste man umge- kehrt sagen, dass durch die Einführung der EU-Biersteuerstaf- fel nicht Wettbewerbsverzerrungen beseitigt, sondern - im Ge- genteil - solche geschaffen würden.
Es wurde uns auch glaubwürdig dargelegt, dass es durchaus ausreicht, die Bemessungsgrundlage zu ändern, was auch vorgesehen ist.
Aufgrund dieser Erörterungen kam die Kommission nicht nur mit 9 zu 0 Stimmen zum Schluss, dass dieser Vorstoss in der Form der Motion abgelehnt werden solle, sondern beschloss mit deutlichen 10 zu 6 Stimmen, die Motion des Ständerates auch nicht als Postulat zu überweisen. Dieser Entscheid fiel vor allem aus ordnungspolitischen Gründen, weil etwas ande- res momentan nicht in die Landschaft von Deregulierung, von mehr Markt und von mehr Wettbewerb hineinpasse.
Aus diesen Gründen wird der Vorstoss abgelehnt. Ich gehe davon aus, dass die Kommission gegenüber der gleichlauten- den Motion Tschuppert den gleichen Standpunkt einnehmen wird.
Tschuppert Karl (R, LU): Herr Jaeger hat richtig gesagt, dass die Biersteuer nach Menge, d. h. spezifisch, bemessen wird. Alle Biere aus der Inlandproduktion sowie aus dem Import un- terliegen, unabhängig von der Aufmachung und vom Alkohol- gehalt, der gleichen Besteuerung. Für die Festlegung des Steuersatzes wird der von Inlandbrauereien festgelegte En- grospreis für offenes Lagerbier herangezogen. Bei Preiserhö- hungen durch die Brauereien kann der Bundesrat die Steuer- belastung entsprechend angleichen.
Die derzeitige Lösung der Bierbesteuerung ist aber unbefriedi- gend. Das haben Sie vorhin auch gehört Stossend ist vor al- lem die steuerliche Benachteiligung der inländischen Biere gegenüber ausländischen Biersorten im Umfang von bis zu 15 Prozent
Dies war auch der Grund, weshalb der Bundesrat 1992 eine Überarbeitung der Bierbesteuerung in Auftrag gegeben hat; ein Jahr zuvor fand man, wie Herr Jaeger ausgeführt hat, auch auf europäischer Ebene eine Möglichkeit für eine Harmonisie- rung in diesem Problembereich. Es wurden vor allem wesentli- che Eckpfeiler festgelegt: die Schaffung von Steuerkategorien von Bier, die Steuerbemessung nach Grad Plato - das ist die Masseinheit für den Stammwürzgehalt und somit indirekt für den Alkoholgehalt des Bieres -, die Einführung eines Mindest- steuersatzes pro Grad Plato und die Möglichkeit einer Steuer- ermässigung für Kleinbrauereien, also die Einführung einer progressiven Staffel.
In der Schweiz gibt es noch 23 Kleinbrauereien. Diese Haus- und Kleinbrauereien produzieren jedoch drei Viertel sämtli- cher Biersorten, das sind über 100 verschiedene Biere. In den europäischen Staaten haben nur noch vier Länder mehr Klein- brauereien als wir. Diese vier Länder haben alle etwas unter- nommen, um diese Kleinbrauereien zu schützen. Das Ver- schwinden der Kleinbrauereien würde nicht nur einen wirt- schaftlichen Schaden anrichten, meiner Meinung nach gin- gen auch kulturelle Eigenheiten unwiderruflich verloren. Jede Biersorte ist regional verwurzelt und verkörpert eine regionale oder lokale Besonderheit.
Was möchten wir mit der Einführung der Biersteuerstaffel errei- chen? Ich halte klar fest, dass die Einnahmen des Bundes durch die Biersteuer mit dieser Lösung nicht geschmälert wür- den. Wir möchten lediglich zirka 2 Prozent der über 100 Millio- nen Franken ausmachenden Biersteuer entsprechend der Lei- stungsfähigkeit der Brauereien neu verteilen und nichts ande- res. Konkret reden wir von kaum 2 Millionen Franken, die nicht gestrichen, sondern anders verteilt würden und die für das Überleben der Kleinbrauereien wichtig wären. Ich gebe Ihnen einen Grössenvergleich: Die letzte Woche bekanntgewordene
859
Förderung der Wissenschaft
Biersteuererhöhung per 1. April 1995 bringt dem Bund Mehr- einnahmen von rund 5,5 Millionen Franken. Wenn wir jetzt von einer Neuverteilung dieser zirka 2 Millionen sprechen, so ist das ein sehr bescheidener Beitrag im Vergleich zum daraus resultierenden gesamtwirtschaftlichen Nutzen.
Mit unserem Vorstoss greifen wir nicht in den Gesetzgebungs- prozess ein, sondern stellen sicher, dass gewisse Eckpfeiler auch im Hinblick auf eine Harmonisierung mit unseren Nach- barländern rechtzeitig bewerkstelligt würden. Die Ausarbei- tung einer vernünftigen und der Situation angepassten Staffe- lung ist nämlich Sache der Oberzolldirektion.
Die vorgeschlagene Biersteuerstaffel ist eine faire, meiner Mei- nung nach vernünftige und vor allem auch praktikable Lö- sung. Vor einem Jahr hat uns der Bundesrat die Antwort auf meinen Vorstoss zugestellt und darin Handlungsbedarf signa- lisiert - ich zitiere -: «Insbesondere aus wettbewerbspoliti- scher Sicht sowie aus Gründen der Eurokompatibilität steht der Bundesrat einer Umgestaltung des schweizerischen Be- steuerungssystems positiv gegenüber.» Er hat dann letztlich angefügt, dass noch Fragen zu klären seien, weshalb er ein Postulat daraus machen möchte.
Ich bin einverstanden mit dem Vorschlag des Bundesrates, diese Motion in ein Postulat umzuwandeln, bin aber schlicht und einfach nicht einverstanden mit der vorberatenden Kom- mission. Ich finde das Vorgehen, auch ein Postulat abzuleh- nen, bevor eine Motion überhaupt begründet werden konnte, unüblich. Das entspricht eigentlich nicht den parlamentari- schen Gepflogenheiten.
Stich Otto, Bundesrat: Ich bitte Sie mit der Kommission, die Motion des Ständerates abzulehnen.
Hingegen sind wir natürlich bereit, wie das bereits gesagt wor- den ist, die Motion Tschuppert Karl in der Form eines Postula- tes entgegenzunehmen. Ich glaube, es macht wenig Sinn, heute über die Ausgestaltung der Biersteuer zu diskutieren. Wir sind auf jeden Fall daran, das Gesetz zu revidieren. Von uns aus gesehen werden wir natürlich auch dafür sorgen, dass Wettbewerbsgerechtigkeit herrscht und dass die Be- steuerung eben auch europakompatibel wird.
Deshalb sind wir bereit, diese Motion in der Form eines Postu- lates entgegenzunehmen, aber unter keinen Umständen als eine Verpflichtung, die Biersteuerstaffel einzuführen. Das könnten wir nicht akzeptieren.
Motion 93.3641 Abgelehnt - Rejeté
Motion 93.3616
Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates Dagegen
95 Stimmen 22 Stimmen
94.102
Förderung der Wissenschaft in den Jahren 1996-1999. Kredite Promotion de la science dans les années 1996-1999. Crédits
Botschaft, Gesetz- und Beschlussentwürfe vom 28. November 1994 (BBI 1995 | 845) Message, projets de loi et d'arrêté du 28 novembre 1994 (FF 1995 | 821) Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Haering Binder Barbara (S, ZH), Berichterstatterin: Wissen- schaftspolitik steht selten auf der Traktandenliste unserer Räte, obwohl Politikerinnen und Politiker in Ansprachen, in Ar- tikeln vor Wahlen immer wieder auf die Bedeutung von Wis- senschaft und Bildung für die Weiterentwicklung unserer Ge- sellschaft hinweisen. Nun gut, dieser Umstand könnte ja dar- auf zurückzuführen sein, dass sich in diesem Politikbereich keine Probleme stellen, dass alles zum besten bestellt ist, nie- mand etwas auszusetzen hätte oder ändern möchte. Ich denke, dies war auch lange Zeit der Fall.
Nach intensiven forschungs- und bildungspolitischen Diskus- sionen, Debatten zu Beginn der siebziger Jahre, d. h. im Nach- gang der achtundsechziger Auseinandersetzungen, flaute das Interesse der Politik für diesen Bereich ab. Die Fragen schienen ausdiskutiert, und gleichzeitig waren in den Jahren der Hochkonjunktur genügend öffentliche Finanzen vorhan- den, um alle und damit auch sich widersprechende Bedürf- nisse zu befriedigen. Eine Auseinandersetzung um Prioritäten war überflüssig. Parallel zum abnehmenden Interesse der Po- litik fand innerhalb des Wissenschaftsbereiches selber eine zunehmende Entpolitisierung statt.
Die Folgen dieses Auseinanderklaffens von Gesellschaft und Wissenschaft, die fehlende Debatte über wissenschafts- und bildungspolitische Perspektiven sind markant. Ich werde drei dieser Folgen aufzählen:
Wissenschaftsförderung hat heute keine politische Priorität mehr. Dies lässt sich aufgrund der Budgetdiskussionen der letzten Jahre klar aufzeichnen. Der Quantensprung der Wis- senschaftsförderung, wie er mit der letzten Forschungsförde- rungsbotschaft vor vier Jahren angekündigt worden war, wurde im Verlauf der letzten Jahre durch die Budgetdebatten sukzessive zurückgenommen. Diese Go-and-stop-Politik hat für die Forschungsprogramme sehr schwerwiegende Konse- quenzen gezeitigt
Nach Jahren der Saturiertheit fehlt innerhalb der wissen- schaftlichen Gemeinschaft die politische Kultur der Auseinan- dersetzung und der Konsensfindung um Prioritäten und Po- sterioritäten. Immer wieder werden wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit den Partikulärinteressen einzelner For- schungsrichtungen und Organisationen konfrontiert. Ich erin- nere Sie an den Auftritt der Nobelpreisträger, als sie vor eini- gen Monaten die Felle ihrer Grundlagenforschung davon- schwimmen sahen. Ich hätte mich gefreut, sie hätten sich heute, wo es grundsätzlich um die Förderung von Wissen- schaft und Bildung geht, ebenso pointiert geäussert Dieses interne Hickhack schwächt den Gesamtbereich in seiner Aus- einandersetzung mit anderen Politikbereichen.
In dieser Situation überrascht es wohl nicht, dass nicht nur die durch den Bundesrat beantragten Kredite der Forschungs- förderung nicht genügen, um die inhaltlichen Ziele, wie sie in der Botschaft dargelegt werden, zu erfüllen, sondern dass dar- über hinaus die Qualität dieser Botschaft selber unbefriedi- gend ist.
Damit komme ich zur Eintretensdebatte unserer Kommission. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat ei- nen ganzen Sitzungstag der Eintretensdiskussion zu dieser
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Tschuppert Karl Ausmerzung von Wettbewerbsverzerrungen in der Biersteuer Motion Tschuppert Impôt sur la bière. Eliminer les distorsions de la concurrence
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1995
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3616
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.03.1995 - 08:00
Date
Data
Seite
857-859
Page
Pagina
Ref. No
20 025 469
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.