N
981
Interpellation Keller Anton
Texte de l'interpellation du 30 novembre 1994
Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- vantes:
Continuera-t-il à tolérer que les hauts fonctionnaires s'arro- gent un tel pouvoir?
Ne pense-t-il pas qu'un peu plus de réserve de la part des hauts fonctionnaires et des offices fédéraux ne pourrait être que bénéfique à notre Etat? Ou les décisions et les prises de position relèveront-elles dorénavant de moins en moins des hommes politiques?
Y aura-t-il d'autres brochures partisanes dites d'information qui font voir tout en rose, comme la dernière traitant de la loi sur l'assurance-maladie? Le Conseil fédéral comprend-il qu'une telle démarche est ressentie comme un affront par beaucoup de gens? Dans le cas présent, les opposants au projet financent également la brochure par leurs impôts!
Est-il conscient que cette tendance à la politisation des hauts fonctionnaires a quelque peu entamé le crédit du gou- vernement, car elle donne l'impression que les milieux politi- ques ne sont plus maîtres de la situation?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bischof, Ruf, Stalder, Steffen (4)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Immer mehr ist feststellbar, dass sich hohe Bundesbeamtin- nen und -beamte in die Tagespolitik einmischen. Insbeson- dere im Vorfeld von eidgenössischen Abstimmungen bestrei- ten sie immer zahlreicher Podien und Pressekonferenzen und nehmen damit direkt Einfluss auf die Willensbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Dies widerspricht aber ihrer Stellung als Dienerin oder Diener am Staat. Solche Bun- desbeamtinnen und -beamte nehmen damit zu bestimmten Themen politisch Stellung und kommen so auch in Konflikt mit Gruppen und Parteien, welche Referenden und Initiativen ver- treten.
Darüber hinaus hat auch die Unsitte eingerissen, dass soge- nannte Informationsbroschüren und -schriften herausgege- ben werden wie beispielsweise diejenige des BSV zum neuen Krankenversicherungsgesetz. Bezahlt wird all dies mit Steuer- geldern - auch durch Leute, welche in einer bestimmten Sa- che anderer Meinung sind! Diese Leute können sich gegen derartige Bevormundungsversuche nicht zur Wehr setzen.
Es geht nicht an, dass die Politik in unserem Lande immer mehr durch hohe Beamtinnen und Beamte bestimmt wird. Die Vertretung politischer Vorlagen sollte weiterhin weitgehend Sache der Politik sein.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Februar 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 février 1995
Der Interpellant geht von falschen Voraussetzungen aus: We- der handelte das Bundesamt für Sozialversicherung selbst- herrlich, noch verwendete es für seine Aktion Steuergelder. Im Rahmen der Abstimmungserläuterungen muss den Ansichten wesentlicher Minderheiten Rechnung getragen werden. Dies ist in der Broschüre zur Volksabstimmung vom 4. Dezember 1994 geschehen: Die Seite 5 der Abstimmungserläuterungen stand ausschliesslich den Referendumskomitees zur Darle- gung ihres Standpunktes zur Verfügung, übrigens (und im Einklang mit dem Gesetz) auf Kosten der Steuerzahler. Zu den einzelnen Fragen:
Das neue Krankenversicherungsgesetz ist massgeblich von den eidgenössischen Räten gestaltet und verabschiedet worden. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat nicht ei- gene politische Ziele verfochten, sondern in demokratischer Loyalität über den Willen der Parlamentsmehrheit, also seines Oberaufsichtsorgans, informiert. Von Selbstherrlichkeit der Spitzenbeamten kann also dabei keine Rede sein.
Der Bundesrat ist zur dauernden Information der Öffentlich- keit über seine Absichten, Entscheide und Massnahmen ge- setzlich verpflichtet, soweit ein allgemeines Interesse daran besteht (Art. 8 VwOG); dies gilt insbesondere auch für eidge- nössische Volksabstimmungen (Art. 11 Abs. 2 BPR). Der Bun- desrat hat - mit Unterstützung der Bundesverwaltung - im Ab- stimmungskampf die Vorlage zu verteidigen. Weder Entschei- dungen noch deren Vertretung werden der Politik damit abge- nommen.
Die von der Verwaltung erarbeiteten Argumentarien und Er- läuterungen waren fachlich korrekt. Es versteht sich von selbst, dass die Informationen von Amtsstellen nicht fehlerhaft oder irreführend sein dürfen; sonst würde die korrekte Bildung des Volkswillens beeinträchtigt. Was den erwähnten Faltpro- spekt betrifft, lag die redaktionelle Hoheit vollumfänglich beim Amt, die Drucklegung wurde aber von privater Seite finanziert (14 800 Franken). Steuergelder, mit denen man den Informa- tionsauftrag gesprengt hätte, wurden somit nicht bean- sprucht. Von Affront kann daher so wenig die Rede sein wie von Gegenpropaganda.
Der Bundesrat gibt das Ruder nicht aus den Händen; er würde Massnahmen ergreifen, wenn sich Amtsstellen tatsäch- lich unter Missachtung der vorgenannten Grundsätze in den Abstimmungskampf einmischen würden. Diese Vorausset- zung ist beim Krankenversicherungsgesetz nicht erfüllt.
Erklärung des Interpellanten: nicht befriedigt Déclaration de l'interpellateur: non satisfait
94.3221
Interpellation Keller Anton Friedensförderung ohne Blauhelme Encouragement de la paix sans casques bleus
Wortlaut der Interpellation vom 13. Juni 1994 Nachdem das Schweizervolk die Blauhelmvorlage am vergan- genen Wochenende abgelehnt hat, wird der Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
Wie gedenkt der Bundesrat dem im Ausland entstehenden und insbesondere auch von unserer Jugend empfundenen Eindruck zu begegnen, unser Land leiste seinen angemesse- nen Teil an der Friedensförderung nicht?
Was unternimmt der Bundesrat, um den traditionellen Ruf der Schweiz als Land der Guten Dienste trotz dieser Absage an den Blauhelmdienst aufrechtzuerhalten und zu festigen?
Ist mit dieser Ablehnung das im Sicherheitsbericht 90 und im Armeeleitbild enthaltene Konzept des dreiteiligen Armee- auftrags (Friedensförderung, Existenzsicherung, Verteidi- gung) noch in vollem Umfang gültig? Muss insbesondere das Militärgesetz angepasst werden?
Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, die weitestgehend un- bestrittenen Einsätze von Blaumützen und Militärbeobachtern zu erweitern und verstärken?
Unterstützt er die im Abstimmungskampf immer wieder ge- forderte Verstärkung des IKRK? Und wird er dem Parlament demnächst eine entsprechende Vorlage unterbreiten?
Texte de l'interpellation du 13 juin 1994
Après le rejet, dimanche dernier, du projet de loi sur les cas- ques bleus, je prie le Conseil fédéral de répondre aux ques- tions suivantes:
Interpellation Keller Anton
982
N
24 mars 1995
Que compte entreprendre le Conseil fédéral pour préserver et consolider - en dépit de ce refus - la tradition d'une Suisse proposant ses bons offices?
Ce rejet ne remet-il pas en question la validité du concept des trois missions de l'armée tel qu'il est exposé dans le rapport 90 sur la politique de sécurité et dans le plan directeur (promotion de la paix, sauvegarde des conditions d'existence, défense)? Ne faudrait-il pas notamment revoir la loi militaire? 4. Le Conseil fédéral pourrait-il envisager de multiplier et de renforcer les missions des bérets bleus et des observateurs militaires, lesquelles rencontrent un large assentiment? 5. Le Conseil fédéral apporte-t-il son soutien à la proposition, souvent entendue pendant la campagne, d'un renforcement du CICR? Et va-t-il prochainement soumettre au Parlement un texte dans ce sens?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher Peter, Bundi, Bürgi, Cincera, Columberg, David, Dormann, Dünki, Grossenba- cher, Hildbrand, Jäggi Paul, Kühne, Leu Josef, Ruckstuhl, Schmidhalter, Schnider, Seiler Rolf, Stamm Judith, Wanner, Wick (20)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 11. Januar 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 janvier 1995
Der ablehnende Entscheid des Volkes über die Schaffung ei- nes Blauhelmkontingentes wird es der Schweiz nicht erlau- ben, ein neues Instrument ihrer Friedens- und Sicherheitspoli- tik einzuführen. Der Volksentscheid stellt aber weder diese tra- ditionelle Politik noch deren Ziele in Frage. Der Bundesrat ge- denkt deshalb seine Friedens- und Sicherheitspolitik so wei- terzuführen, wie er sie im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren dargestellt hat Auf der Grundlage des in den vergangenen Jahren bereits Erreichten wird er insbesondere den Anstrengungen zugunsten der Frie- denserhaltung und der Unterstützung humanitärer Aktionen grösseres Gewicht beimessen.
Der Bundesrat geht davon aus, dass unter anderem die Fi- nanzlage der Eidgenossenschaft eine nicht unwesentliche Rolle beim Zustandekommen des Resultates vom 12. Juni 1994 gespielt hat Der Bundesrat hat bereits bei verschiede- nen Gelegenheiten unterstrichen, dass die Sanierung der Bundesfinanzen ein prioritäres Ziel seiner Regierungspolitik ist. Dies gilt für alle Bereiche, die Aussenpolitik inbegriffen.
Dies ändert jedoch nichts am festen Willen des Bundesrates, sein Engagement in der Friedens- und Sicherheitspolitik und im Bereich der humanitären Hilfe soweit als möglich zu ver- stärken. Die diesbezüglichen Aktivitäten der Schweiz im ehe- maligen Jugoslawien - sei es auf dem Gebiet der humanitären Hilfe, der präventiven Diplomatie (Unterstützung der Unprofor und der KSZE- bzw. OSZE-Missionen) oder der bilateralen Friedenspolitik (Unterstützung von Friedensprojekten in der zivilen Gesellschaft) - zeigen, dass die Schweiz willens und fä- hig ist, die internationalen Anstrengungen mitzutragen.
Der Bundesrat glaubt, dass die Auffassung, unser Land betei- lige sich nicht angemessen an den Anstrengungen zur Frie- densförderung, einer Objektivierung bedarf. Unsere Beiträge, insbesondere diejenigen, welche im Rahmen der Uno und der KSZE bzw. OSZE geleistet werden, haben kontinuierlich zuge- nommen, auch wenn sie nicht an die Anstrengungen anderer vergleichbarer Länder heranreichen. Eine aktivere Informa- tionspolitik, wie sie im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren angekündigt und momen- tan umgesetzt wird, sollte dazu die notwendigen Antworten lie- fern. Im weiteren beabsichtigt der Bundesrat, die im genann- ten Bericht entworfene Politik im Bereich der Friedensförde- rung und Friedenserhaltung fortzuführen, was in der Praxis zu einer stärkeren Beteiligung der Schweiz an den internationa-
len Massnahmen in diesem Bereich, vor allem im Rahmen der Uno und der KSZE bzw. OSZE, führen wird. Der Beschluss des Bundesrates, sich für die Übernahme der KSZE- bzw. OSZE-Präsidentschaft 1996 zur Verfügung zu stellen, zeugt von seinem Willen zu noch aktiverer Mitwirkung im Bereich der Friedens- und Sicherheitspolitik.
Der Bundesrat war seit je der Ansicht, dass sich die Guten Dienste nicht aufdrängen lassen, sondern das Resultat einer besonderen Disponibilität darstellen. Aus diesem Grund er- klärt sich die Schweiz immer wieder bereit, sich für Verhand- lungen zur Verfügung zu stellen oder der internationalen Ge- meinschaft bedarfsweise weitere Mittel anzubieten. Die Ab- stimmung vom 12. Juni 1994 über die Blauhelme ändert nichts an diesem Sachverhalt Allerdings kann seit einigen Jahren die Tendenz festgestellt werden, dass die frühere Rolle der Staaten in diesem Bereich zunehmend von multilateralen Institutionen übernommen wird. In Europa spielen heute ins- besondere die Uno und die KSZE bzw. OSZE eine zentrale Rolle in der Konfliktverhütung und der Krisenbewältigung. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Schweiz in Zukunft durch die aktive Teilnahme an diesen Institutionen ihren Beitrag lei- sten kann. Der Bundesrat ist dennoch überzeugt, dass in aus- gewählten Situationen die Bereitschaft zur Leistung Guter Dienste durch einzelne Staaten wichtig sein kann, und will die Fähigkeit dazu, im Rahmen der bestehenden personellen und finanziellen Mittel, weiter verbessern.
Das Resultat der Abstimmung vom 12. Juni 1994 stellt die Gül- tigkeit des Konzeptes des dreiteiligen Armeeauftrages, so wie es im Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz darge- stellt ist, nicht in Frage. Auch wenn die Schweiz im Rahmen der Friedensförderung kein Blauhelmkontingent anbieten kann, spricht nichts dagegen, dass sie wie bisher internationa- len Institutionen unbewaffnetes Militärpersonal zur Verfügung stellt.
Im Rahmen von Missionen der Vereinten Nationen befinden sich zurzeit fünfzehn Schweizer Militärbeobachter im Nahen Osten, im ehemaligen Jugoslawien und in Georgien im Ein- satz Der Bundesrat ist bereit, bei Bedarf seine Beteiligung an derartigen Missionen in Zukunft zu verstärken, soweit der Zu- stand der Bundesfinanzen dies erlaubt und das notwendige Personal zur Verfügung steht. Der Einsatz von Blaumützen wird in diesem Sinne weitergeführt.
Wie in der Botschaft vom 26. Mai 1993 über die jährlichen Bun- desbeiträge an das Sitzbudget des IKRK (93.051) festgehalten wird, belaufen sich diese für die Jahre 1994 und 1995 auf je 60 Millionen Franken und sollen für die Jahre 1996 und 1997 auf je 65 Millionen Franken erhöht werden. Diese Beträge sind um die jährlichen Beiträge der Schweiz in der Grössenord- nung von 15 bis 20 Millionen Franken an das Feldbudget des IKRK, wie dies in der Botschaft vom 3. Juni 1991 über die Wei- terführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidge- nossenschaft (91.041) festgehalten wird, zu ergänzen. Diese verstärkte Unterstützung ist Ausdruck der Kontinuität der hu- manitären Politik der Eidgenossenschaft. Die Bedeutung der Tätigkeit des IKRK hat in den letzten Jahren noch zugenom- men und dürfte weiter zunehmen. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten wird die Schweiz ihre Unterstützung weiter ver- stärken.
Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Keller Anton Friedensförderung ohne Blauhelme Interpellation Keller Anton Encouragement de la paix sans casques bleus
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1995
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3221
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 24.03.1995 - 08:00
Date
Data
Seite
981-982
Page
Pagina
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20 025 542
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