Interpellation Hollenstein
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94.3544
Interpellation Hollenstein Grenzüberschreitende Anerkennung von SBB-Abonnementen Abonnements CFF. Reconnaissance transfrontalière
Wortlaut der Interpellation vom 15. Dezember 1994 Ich frage den Bundesrat:
Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass die grenzüber- schreitende Anerkennung von Halbtaxabonnement und Ge- neralabonnement der SBB eine bessere Nutzung der öffentli- chen Verkehrsmittel in Grenzgebieten bringen würde und so- mit eine Verlagerung des Personenverkehrs von der Strasse auf die Schiene förderte?
Welche Bemühungen wurden bisher unternommen, um Halbtaxabonnemente und Generalabonnemente in den Grenzregionen gegenseitig ganz oder teilweise anzuer- kennen?
Ist der Bundesrat bereit, in naher Zukunft die nötigen Schritte im Sinne der Fragen 1 und 2 einzuleiten?
Texte de l'interpellation du 15 décembre 1994
Le Conseil fédéral n'est-il pas non plus d'avis qu'en éten- dant au-delà de nos frontières le rayon de validité des abonne- ments demi-tarif et des abonnements généraux des CFF, il se- rait possible de mieux tirer parti des transports publics dans les zones frontalières, ce qui favoriserait le transfert de la route au rail du trafic des personnes?
Qu'a-t-on fait jusqu'à présent pour obtenir la reconnais- sance mutuelle, au moins partielle, sinon intégrale, de la vali- dité des abonnements demi-tarif et des abonnements géné- raux dans les zones frontalières?
Le Conseil fédéral est-il disposé à entreprendre bientôt les démarches nécessaires pour atteindre les objectifs visés aux points 1 et 2?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann Ruedi, Bau- mann Stephanie, Bäumlin, Béguelin, Binder, Bircher Peter, Bi- schof, Brügger Cyrill, Bugnon, Bühlmann, Bundi, Cavadini Adriano, Columberg, David, Diener, Engler, Fankhauser, Fehr, von Felten, Goll, Gonseth, Hafner Ursula, Hämmerle, He- berlein, Herczog, Jäggi Paul, Kühne, Leemann, Leuenberger Ernst, Maeder, Maitre, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Misteli, Mühlemann, Ostermann, Poncet, Rechsteiner, Robert, Ruffy, Schmid Peter, Schmidhalter, Schmied Walter, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Singeisen, Stalder, Steiger Hans, Thür, Tschopp, Wanner, Weder Hansjürg, Wick, Wiederkehr, Zbinden, Zwygart (58)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Regionale Verbundabonnemente haben heute einen festen Platz in den kantonalen Massnahmenplänen zur Luftreinhal- tung. Die meisten Kantone sind heute entweder federführend oder durch einen Teil ihrer Gemeinden an Verbundabonne- menten beteiligt. Nur in wenigen Fällen reichen deren Gültig- keit über die Schweizer Grenze hinaus.
Eine Zunahme des grenzüberschreitenden Personenverkehrs ist seit Jahren festzustellen, sei es beruflich oder in der Freizeit. Der grenzüberschreitende Personenverkehr findet aber noch immer vorwiegend mit dem privaten motorisierten Verkehrs- mittel statt. Gründe dafür sind ein ungenügendes Angebot im öffentlichen Verkehr, oftmals schlechte Fahrplankoordination, aber auch die fehlenden Möglichkeiten zur Fahrpreisermässi- gung jenseits der Grenze. Dies macht die Benutzung des öf- fentlichen Verkehrs über die Grenzen hinweg meist unattrak- tiv. Zur grenzüberschreitenden Förderung des öffentlichen Verkehrs könnten sicher - unter anderem - die gegenseitige Anerkennung von Halbtaxabonnementen und die Akzeptie-
rung des Generalabonnementes als Halbtaxabonnement in den Grenzregionen beitragen.
Zu Recht betont der Bundesrat immer wieder die Notwendig- keit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, vor allem auch zur Wirtschaftsförderung der Randregionen. Im Güter- verkehr auf der Strasse wird eine grenzüberschreitende Zu- sammenarbeit seit Jahren praktiziert.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. März 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er mars 1995
Die General- und Halbtaxabonnemente sind Angebote für den Geschäfts- wie auch den Freizeitverkehr. Sie sind fast auf allen Bahn-, Auto- und Schiffstrecken gültig. Das Generalabonne- ment gewährt überdies noch freie Fahrt in Tram und Bus in den meisten Schweizer Städten. Zum Geltungsbereich beider Abonnemente gehören bereits heute einige kürzere im Aus- land gelegene und in das schweizerische Tarifsystem inte- grierte Transit- bzw. Zufahrtsstrecken. Jede spürbare Ausdeh- nung des Geltungsbereichs zwingt zu einer Erhöhung des Abonnementspreises, was letztlich wiederum die Nachfrage beeinflussen wird.
Die Generalabonnemente wie auch die Halbtaxabonnemente fallen gemäss dem Leistungsauftrag 1987 in den marktwirt- schaftlichen Bereich der SBB. Die Beteiligung an diesen Abonnementen liegt im Ermessen jeder einzelnen (schweize- rischen oder ausländischen grenznahen) Transportunterneh- mung. Die Unternehmung entscheidet über einen allfälligen Anschluss aufgrund ihrer Marktlage und -strategie. Zu den einzelnen Fragen:
Für Personen mit Wohnsitz im Ausland lohnt es sich für Aus- flüge in die Schweiz neben den Sonderangeboten in den Grenzbahnhöfen auch mit den besonderen und preisgünsti gen Markenprodukten der schweizerischen Transportunter- nehmungen «Offer Switzerland», die durch viele Reisebüros im Ausland vertrieben werden, zu reisen.
Die Frage der gegenseitigen Anerkennung des schweizeri- schen Halbtaxabonnements und der deutschen Bahncard wurde von den SBB und der Deutschen Bahn AG geprüft Allzu grosse Unterschiede in den Benutzungsbedingungen und Tarifbestimmungen verhindern gegenwärtig jedoch einen solchen Schritt. Mit den Bahnen der übrigen Nachbarländer laufen zurzeit keine diesbezüglichen Gespräche.
Der Bundesrat unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten die Transportunternehmungen in ihren Bemühungen zur För- derung des grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehrs vom und ins nahe Ausland. Die Regelung des Einbezugs grenzna- her Gebiete in Verbundabonnemente liegt in der Kompetenz der Verbundpartner der jeweiligen Regionen. In einigen Ver- bunden wurden zum Einbezug ausländischer Strecken erste Kontakte über die Grenze hergestellt.
Le président: L'interpellatrice n'est pas satisfaite de la ré- ponse du Conseil fédéral et demande la discussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
62 Stimmen 63 Stimmen
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Jahr
1995
Année
Anno
Band
II
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3544
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 24.03.1995 - 08:00
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1005-1005
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20 025 557
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