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Schweizerische Volksbibliothek
durch die Tradition geschaffene Ordnung verfassungsmässig zum Ausdruck zu bringen und dem Selbstverständnis der vier- sprachigen Schweiz Ausdruck zu geben. In diesen Sinne kann ich persönlich die Bereitschaft zur noch- maligen Aufnahme des Dialogs signalisieren.
Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Voici la position du Conseil fédéral. Le Conseil fédéral soutient la décision du Conseil national et l'a également communiqué à votre com- mission. Mais le Conseil fédéral peut aussi se rallier à un article constitutionnel qui réponde davantage et de façon plus ciblée aux besoins du romanche et de l'italien, qui donne cette base constitutionnelle plus claire, plus explicite à la loi qui les sou- tient que nous avons déjà et dont nous vous proposons actuel- lement une révision; mais surtout, et je l'ai aussi dit très claire- ment, un article qui paie envers les langues romanches la dette que nous avons à leur égard, en terme de langues cons- tituantes de notre unité politique, c'est-à-dire le caractère de langues officielles dans les relations entre la Confédération et les régions, les autorités et les citoyennes et citoyens de lan- gue romanche. Le Conseil fédéral se rallierait donc certaine- ment aussi à une solution telle que celle souhaitée par M. Onken comme justification de sa proposition de renvoi. J'aimerais ajouter un point. Le projet du Conseil fédéral de ré- vision de la loi fédérale sur les subventions aux cantons des Grisons et du Tessin pour la sauvegarde de leur culture et de leurs langues n'a jamais signifié, à ses yeux, l'abandon d'un article constitutionnel. Nous n'en avons pas besoin pour fon- der cette loi, mais nous en avons certainement besoin pour re- connaître le caractère officiel des langues romanches, et pour manifester aussi notre volonté permanente d'appuyer ces lan- gues menacées.
Tout à l'heure, M. Onken en appelait à la collaboration de l'ad- ministration pour une nouvelle réflexion et une nouvelle ana- lyse des voies possibles. Que la commission soit assurée de cette bonne volonté de l'administration et de ce souhait de trouver une solution.
Abstimmung -Vote Für den Antrag Onken Dagegen
32 Stimmen
5 Stimmen
Präsident: Damit wird der Entscheid über die anderen vorlie- genden Anträge ausgesetzt
94.3233
Motion Plattner Förderung des Rätoromanischen Promotion du romanche
Wortlaut der Motion vom 15. Juni 1994 Wir bitten den Bundesrat, auf der Grundlage von Artikel 116 der Bundesverfassung
eine Revision des Bundesgesetzes über Beiträge an die Kantone Graubünden und Tessin zur Förderung ihrer Kultur und Sprache; sowie
ein Amtssprachengesetz unter Berücksichtigung des Räto- romanischen als Amtssprache des Bundes auszuarbeiten und den eidgenössischen Räten innert nützli- cher Frist vorzulegen.
Texte de la motion du 15 juin 1994
Nous prions le Conseil fédéral d'élaborer et de soumettre en temps voulu aux Chambres fédérales, en vertu de l'article 116 de la constitution:
une révision de la loi fédérale sur les subventions aux can- tons des Grisons et du Tessin pour la sauvegarde de leur culture et de leurs langues; et
une loi sur les langues officielles dans laquelle le romanche serait déclaré langue officielle de la Confédération.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Beerli, Bisig, Bühler Robert, Büttiker, Danioth, Frick, Gemperli, Huber, Iten Andreas, Küch- ler, Meier Josi, Piller, Rhyner, Roth, Rüesch, Salvioni, Schall- berger, Schiesser, Schmid Carlo, Schoch, Schüle, Simmen, Uhlmann, Weber Monika, Ziegler Oswald, Zimmerli (26)
Plattner Gian-Reto (S, BS): Diese Motion wurde in der Som- mersession 1994 eingereicht Sie war ein Versuch, auf die ur- sprünglichen Ziele des Vorstosses Bundi in einem Moment zu- rückzukommen, in dem die Diskussion zeigte, dass der Spra- chenartikel so, wie er vom Bundesrat vorgelegt worden war, in diesem Rat keine Chance hatte.
Die Motion war als Ersatzlösung für die Revision von Arti- kel 116 der Bundesverfassung gedacht oder allenfalls als Komplement einer Minimallösung. Da Sie aber jetzt in der Dif- ferenzbereinigung nicht entschieden haben und somit unklar ist, was dieser Rat am Schluss entscheiden wird, beantrage ich Ihnen, dass wir auch mit der Behandlung dieser Motion zu- warten und sie jetzt von der Traktandenliste absetzen, um sie dann wieder zu traktandieren, wenn der Sprachenartikel in der Sommersession ins Plenum zurückkommen wird.
Verschoben - Renvoyé
94.081
Stiftung Schweizerische Volksbibliothek. Finanzhilfen 1996-1999 Fondation suisse de la Bibliothèque pour tous. Aide financière 1996-1999
Botschaft und Beschlussentwurf vom 19. September 1994 (BBI V 189) Message et projet d'arrêté du 19 septembre 1994 (FF V 193) Beschluss des Nationalrates vom 1. Februar 1995 Décision du Conseil national du 1er février 1995
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Iten Andreas (R, ZG), Berichterstatter: Es geht bei diesem Ge- schäft um Finanzhilfen an die Stiftung Schweizerische Volksbi- bliothek (SVB). Es sind jährlich 1,8 Millionen Franken für die Jahre 1996-1999 vorgesehen. Der Nationalrat stimmte der Vorlage ohne Diskussion zu.
Die Stiftung wurde 1920 gegründet; seit 1921 wird sie vom Bund namhaft unterstützt. Die SVB ist vor vier Jahren dezen- tralisiert und gleichzeitig rationalisiert worden. Standorte sind Lausanne, Solothurn und Bellinzona. Zu den Aufgaben der SVB gehört es, das Ungleichgewicht zwischen wirtschaftlich starken Regionen mit ihrem dichten Bibliotheksnetz und den wirtschaftlich schwächeren Randregionen zu verringern.
Die WBK des Ständerates empfiehlt Ihnen, der Finanzhilfe zu- zustimmen. Die Stiftung beantragte, an sich mit gutem Grund, die Unterstützung auf 2,2 Millionen Franken zu erhöhen. Der Bundesrat und die WBK beantragen angesichts der Finanz-
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lage des Bundes, bei 1,8 Millionen Franken zu bleiben. Im Bundesbeschluss von 1991 waren es noch 2 Millionen Fran- ken; aufgrund der linearen Kürzungen wurde der Betrag auf 1,8 Millionen Franken gesenkt. 1991 wurde der Stiftung für die Informatisierung und für die Einrichtung eines Bibliozentrums in Solothurn ein zusätzlicher Betrag von rund 2,2 Millionen Franken zugesprochen. Das Bibliozentrum in Solothurn ist inzwischen gut ausgebaut und kann seinen Auftrag auf modernstem Stand erfüllen.
Aufgrund der Ablehnung des Kulturartikels kann der jährliche Betrag nicht einfach über den Budgetweg bewilligt werden. Funktion und Leistungserfüllung der SVB werden alle vier Jahre überprüft, und entsprechend wird ein Beitrag ge- sprochen.
In der WBK entspann sich eine längere Diskussion darüber, ob es in Ermangelung eines Kulturartikels überhaupt gerecht- fertigt sei, die SVB weiterhin zu unterstützen. Die Aufgabe müsse doch eigentlich von den Gemeinden und Kantonen übernommen werden, wurde geltend gemacht.
Die Botschaft stützt sich auf die ungeschriebene Kompetenz des Bundes im Kulturbereich. Seit 1921 wird die SVB unter- stützt. Bei der Diskussion um den Kulturartikel wurde nicht in Frage gestellt, dass der Bund das bisherige Engagement im Kulturbereich erbringen könne. Was sich bei der Kulturtätig- keit des Bundes bewährt habe, solle man beibehalten. Diese Ansicht wurde über alle Parteigrenzen hinweg von Gegnern und Befürwortern eines Kulturartikels geteilt. Diese Meinung obsiegte auch in der Kommission, zumal die SVB eine landes- weite, überregionale Aufgabe erfülle, die nicht einfach von Kantonen und Gemeinden übernommen werden könne. Es geht dabei nicht so sehr um die finanziellen Aspekte, denn die Mittel der SVB sind diejenigen einer mittleren schweizerischen Stadtbibliothek. Die Kantone und Gemeinden bringen für Bi- bliotheken insgesamt mehrere hundert Millionen Franken auf. Was rechtfertigt den Beitrag des Bundes an die SVB? Er kann nicht allein mit dem Hinweis auf die nunmehr bald 75jährige Tradition der Unterstützung begründet werden. Die SVB erfüllt einen nationalen Auftrag in der Förderung des Buches über die Sprachgrenzen hinweg. Die Tätigkeiten sind auf Seite 4 der Botschaft (Ziff. 112.2) summarisch zusammengefasst. Ich greife zur Erläuterung drei Beispiele heraus:
Mit solchen Startimpulsen wurden in den letzten zehn Jahren rund 100 Gemeindebibliotheken neu gegründet. Da die Bi- bliotheksdichte zunimmt, ist die Bedeutung der SVB-Leistung als Starthilfe abnehmend. Insgesamt rund 500 Bibliotheken beziehen als Ergänzung zum eigenen Buchbestand Wechsel- bestände von der SVB, um die Attraktivität ihres Angebotes zu steigern. Speziell in kleinen Gemeinden ist dies die einzige Möglichkeit, um eine den Leserbedürfnissen angepasste Be- standeserneuerung zu gewährleisten.
Da es für gewisse speziellere Titel in einer Gemeinde vielleicht nur zwei bis drei Leser gibt, ist es sinnvoll, dass diese Titel - vermittelt durch die SVB - bei mehreren Bibliotheken zirkulie- ren. Dadurch wird im Angebot der einzelnen Kleinbibliothek ein nachweisbarer Mehrwert zu vertretbaren Kosten erzeugt. Solche Bibliotheken gibt es in allen Landesteilen. Die Kosten für diese qualitätssteigernde SVB-Leistung betragen in der Re-
gel weniger als fünf Prozent der von der Gemeinde getrage- nen Bibliothekskosten. Der dadurch erzeugte Mehrwert im Bü- cherangebot kann aber bis zu hundert Prozent betragen.
Besonders für Schulen in ländlichen Gegenden bedeutet die Möglichkeit, jederzeit auf die grossen Bücherbestände der SVB zurückgreifen zu können, eine enorme Erweiterung des verfügbaren Literaturangebotes. Wenn die Kantone selbstän- dig ein gleich grosses, überall verfügbares Bücherangebot bereitstellen wollten, müssten sie je eine eigene SVB mit 400 000 Büchern in allen Landessprachen aufbauen, was al- lerdings eine nicht sehr wirtschaftliche Lösung wäre.
So wie die Bibliothek Vevey werden etwa hundertfünfzig Bi- bliotheken in allen Sprachregionen von der SVB mit Leihbe- ständen aus den jeweils andern Sprachregionen beliefert. Der Anteil der in den SVB-Leistungen enthaltenen Buchsubven- tion macht in der Regel weniger als ein Prozent der von den Gemeinden selbst getragenen Bibliothekskosten aus. Dage- gen müssten die Bibliotheken ein Vielfaches der mit den SVB- Ausleihen verbundenen Kosten aufwenden, wenn sie die Titel, die sie - wie die Bibliothek in Vevey - von der SVB ausleihen, selbst anschaffen müssten. Sie würden es deshalb nicht tun. Dass die SVB damit einen Anreiz zur Verbesserung der Biblio- theksangebote und zur Verständigung über die Sprachgren- zen hinweg liefert, ist offensichtlich.
Die SVB erfüllt noch weitere Ausgleichsfunktionen, auf die ich nicht speziell zu sprechen kommen möchte. Sie setzt alles daran, den Austausch von Büchern zu fördern.
Die drei Zentren der SVB, Lausanne, Solothurn und Bellin- zona, sowie die Bündner Volksbibliothek sind in diesen Aus- tausch einbezogen und leisten gute Verteilarbeit. Die Leitung der SVB ist bestrebt, die Zentren auch zu Weiterbildungsstät- ten auszubauen. So kommen in Lausanne und Solothurn Bi- bliothekarinnen und Bibliothekare zusammen, um sich zu in- formieren und auch fremdsprachige Werke zu besprechen.
Sie erhalten Anregungen. Lausanne hat einen Literaturpreis geschaffen, der in der welschen Schweiz eine grosse Aus- strahlung hat. Die Zentren veranstalten Lesungen und Tagun- gen für Fachleute, sie geben Kurse für Bibliothekare. Das neue Bibliozentrum in Solothurn wurde im letzten Jahr von tausend
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Besuchern besucht. Bibliothekkommissionen aus verschiede- nen Kantonen, das Personal der Stadtbibliothek, eine Gruppe aus der Landesbibliothek, aus politischen Kreisen usw. waren begeisterte Besucher.
Die WBK liess sich von der vorbildlichen Arbeit der Stiftung Schweizerische Volksbibliothek überzeugen und gesteht ihr auch in einer Zeit, wo Gemeinden und Kantone selber Biblio- theken führen, eine nationale Funktion zu, die noch immer un- ersetzlich ist. Angesichts der Übermacht der elektronischen Medien und der Internationalisierung von Unterhaltung, Bil- dung und Kultur wäre die Abschaffung der SVB, wie sie in der Kommission auch diskutiert worden ist, ein Schritt zurück, wenn sie nicht durch andere wirkungsvollere Massnahmen er- setzt wird.
In der WBK wurde bemängelt, dass der Bundesrat die Gele- genheit nicht benützt habe, über die Situation des Lesens in der Schweiz und über deren Bedeutung Ausführungen zu ma- chen. Der Präsident versprach, darüber in seinem Eintretens- votum einige Gedanken zu äussern. Lesen dient der Sprach- förderung. Alle Untersuchungen über das Lesen in der Schweiz kommen zum Schluss, dass zu den eifrigsten Lesern die gebildeten Leute gehören. Nichtleser sind häufig Perso- nen mit geringem Bildungshintergrund.
Dass der Griff zum Buch keine Selbstverständlichkeit ist, son- dern bewusst und aktiv gefördert werden muss, bestätigt Heinz Bonfadelli. Er verfasste einen Bericht über den Stand und die Ergebnisse der Leseforschung in der Schweiz. Darin schreibt er unter anderem, dass heute in der Deutschschweiz im Vergleich zu 1975 Zeitungen, Zeitschriften und Bücher nicht nur täglich von weniger Leuten zur Hand genommen, sondern gleichzeitig weniger lang gelesen werden.
Der Präsident der SVB meinte zwar, dass sich auch das Lesen in einem kontinuierlichen Aufwärtstrend befinde, aber in leser- soziologischer Hinsicht zeige die Erfahrung, dass diejenigen, die lesen, noch mehr lesen. Es handelt sich also nicht um eine Ausweitung der Leserschaft. Dem Buch verbunden bleiben jene, die sich die Bücherwelt in der Jugend selbst erobert ha- ben. Ein betont kulturelles Klima im Elternhaus animiert zum Lesen. Diese Leser lassen sich auch nicht durch das Fernse- hen von der Lektüre abhalten. Hingegen sitzen weniger gebi !- dete und ungeübte Leser länger vor dem Fernsehapparat. Auch deutsche Untersuchungen zeigen, dass Leser eine hö- here formale Bildung aufweisen. Sie sind auch durchwegs kul- turell umfassender interessiert. Eine höhere Sprachkompe- tenz verhilft dem Menschen zu einer besseren Aneignung von Wirklichkeit Sprache drückt aus, was Wirklichkeit für den Men- schen ist, wie er Wirklichkeit erfährt, beschreibt, ordnet, deu- tet, wertet.
Der Sprachreichtum macht kritisch. Er ist das Fundament ei- ner pluralistischen Demokratie. Wo die Sprache verkümmert oder, wie in totalitären Staaten, der früheren DDR etwa, ein- geebnet wird, taugt sie nicht mehr, die Gedanken der einen den andern zu vermitteln. Da aber hört auch die Freiheit der Politik auf.
Der Grund, warum sich gebildete Menschen intensiv um Spra- che bemühen, hängt mit der Tatsache zusammen, dass das Leben um so wertvoller ist, je wortreicher man es in den Griff bekommt. Mit einem Minimalvorrat an Wörtern kommt man kaum mehr sinnvoll und erfolgreich durch das Leben. Es muss deshalb alles unternommen werden, den Sprachschatz der Heranwachsenden zu fördern.
Lesen muss auch ein Freizeitvergnügen sein. Die Volksbiblio- theken sind Basisinstitutionen für das kulturelle Leben. Sie sind die Grundlage und das Rückgrat der lokalen und kulturel- len Infrastruktur. Deshalb fallen in diesem Bereich lokale und regionale Defizite und Disproportionen besonders ins Ge- wicht, mehr noch als in anderen Kulturbereichen. Die SVB übernimmt hier eine wichtige Ausgleichsfunktion.
Volksbibliotheken werden mit neuen Entwicklungen im Frei- zeitbereich konfrontiert. Dazu zählen ein zunehmendes Fern- sehangebot, die Ausdehnung der Sendezeit, das Lokal- und Satellitenfernsehen und die Entwicklung im Videobereich. Ein Trend weg von der Schriftsprache zur Bildsprache und in der Deutschschweiz zur Mundart könnte das Bücherlesen eben- falls beeinflussen. In den USA spricht man bereits von einem
Fernseh-Analphabetentum breiter Bevölkerungsschichten. Entwicklungen sind hier jedoch schwer vorauszusehen, denn Sättigungserscheinungen in bezug auf die Medien- und Re- klameflut können auch einen Rückzug zu einer besinnlichen Lektüre bewirken.
Ein Volk, das nicht eine hohe Lesekultur besitzt und damit nicht über einen Sprachreichtum verfügt, ist leicht manipulier- bar und verführbar. Es reduziert die Wirklichkeit auf die Wörter eines minimalen Sprachschatzes. Das aber ist insofern auch für die politische demokratische Auseinandersetzung von Be- lang, als das Niveau sinkt und das Verständnis für komplexe Zusammenhänge abnimmt.
Früher, als die Führungsautoritäten noch geachtet wurden, genügte es, wenn die Eliten eine reiche Sprache benutzten. Man findet bei früheren Politikern und Journalisten eine er- staunlich hohe Sprachkompetenz. Heute aber, wo Autoritäten nicht mehr ins Gewicht fallen und nicht mehr allein meinungs- bildend sind, gewinnt die Sprachfähigkeit des Volkes an Be- deutung.
Ich habe vor Jahren in einem Artikel in der «NZZ» ein Schüler- recht auf Auswendiglernen postuliert, weil ich festgestellt habe, dass die Sprachpflege in den Schulen teilweise ver- nachlässigt wird. Bedeutende Sprachgebilde auswendig zu lernen formt den Sinn für die Sprache. Es ist unter demokrati- schen Gesichtspunkten wichtig, den Reichtum und die Schönheit der Sprache zu lehren und zu lernen.
Wenn die SVB erheblich zum Sprachreichtum des Volkes - auch in abgelegenen Gegenden - beiträgt, dann sind die 1,8 Millionen Franken gut angelegt.
Ich bitte Sie, der Vorlage mit Überzeugung zuzustimmen.
Simmen Rosmarie (C, SO): Der Kommissionspräsident hat in seinem sehr ausführlichen Eintretensreferat sämtliche wichti- gen Punkte aufgeführt. Ich möchte mich darauf beschränken, zwei Punkte herauszugreifen, die mir von überragender Be- deutung scheinen: erstens die Notwendigkeit der Leseförde- rung - auch heute -, und zweitens die Frage der Bundeszu- ständigkeit.
Zu Punkt 1: Der Erste Weltkrieg war eben zu Ende gegangen, als im Jahre 1920 die Schweizerische Volksbibliothek gegrün- det wurde. Von allem Anfang an war ihre Funktion die Förde- rung des Lesens. 1920 gingen zwar längst alle Kinder zur Schule und lernten lesen und schreiben, doch das Lesen aus- serhalb der Schule, vor allem das Lesen von Büchern, war lange keine Selbstverständlichkeit. Einmal waren Bücher teuer. Es gab noch keine Taschenbücher. Zudem hatten Er- wachsene lange, strenge Arbeitstage zu bestehen, und auch die Kinder wurden häufig zur Mitarbeit herangezogen. Da war Lesen nicht selten eine vornehmere Form von Nichtstun, wie das etwa formuliert wurde.
In einer solchen Situation waren öffentliche Bibliotheken von grösster Wichtigkeit. Auch heute ist das Lesen nicht oder nicht mehr selbstverständlich. Es ist nicht mehr der Bücherpreis oder der lange Arbeitstag, der das primäre Hindernis ist. Es ist die neue Erscheinung des funktionalen Analphabetentums, der die Lesefähigkeit bedroht. Immer mehr Leute verlieren im Laufe ihres Lebens in unserem audiovisuellen Zeitalter man- gels Anwendung ihre Fähigkeit, zu lesen und zu schreiben. Leseförderung ist deshalb auch heute hochaktuell. Gerade die Schweizerische Volksbibliothek mit ihren breiten Möglich- keiten hilft den Bibliotheken, speziell den kleineren, auch für solche neuen Randgruppen die geeigneten Mittel zur Verfü- gung zu stellen.
Zu Punkt 2: Es wird immer wieder die Frage gestellt, ob das Bi- bliothekswesen tatsächlich eine Bundessache sei. In erster Li- nie ist es das sicher nicht. Weitaus der grösste Teil der Ausga- ben für Bibliotheken wird ja durch die Kantone und Gemein- den getragen. Allein die Kantone wenden jährlich mehrere hundert Millionen Franken für ihre Bibliotheken auf. Dagegen nehmen sich die 1,8 Millionen Franken des Bundes beschei- den aus.
Aber diese 1,8 Millionen Franken des Bundes ergänzen die Aufwendungen der Kantone und Gemeinden in sehr wichtiger Art und Weise, insbesondere, indem sie kleine Bibliotheken unterstützen. Das geschieht einmal durch Starthilfen, damit
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solche Bibliotheken von Anfang an mit einem gewissen Min- destbestand an Büchern ausgestattet werden können. Es ge- schieht durch Hilfen bei Erneuerungen des Bestandes, die für kleine Bibliotheken oft sehr schwierig zu bewerkstelligen sind. Und letztlich helfen sie auch bei der Rotation des Angebotes. Diese Rotation erlaubt es den Bibliotheken, ein abwechs- lungsreiches Sortiment zu führen, auch wenn sie nicht über ei- nen sehr grossen Bestand verfügen.
Zusätzlich zu diesen materiellen Hilfen kommen die immateri- ellen, die mindestens ebensowichtig sind - sei es, dass Know-how, sei es, dass Dienstleistungen zur Verfügung ge- stellt werden.
Einen für die Schweiz ausschlaggebenden Gesichtspunkt stellt der Beitrag zum kulturellen Austausch über die Sprach- und Kulturgrenzen hinweg dar. Es ist ein guter Zufall, dass wir gerade jetzt, nach der Diskussion über den Sprachenartikel, über eine ganz handfeste Vorlage diskutieren, die diesen Aus- tausch zum Inhalt hat. Dieser Austausch findet einerseits ma- teriell als Austausch von Büchern in verschiedenen Sprachen statt. Es ist aber auch Austausch von Wissen über die Sprach- grenzen hinweg. Es ist Austausch von Personen, die sich zu- sammenfinden und ihre Erfahrungen diskutieren können. Das ist nun eine eminente Bundesaufgabe, die die Kantone selber nicht oder nicht in genügendem Ausmass erfüllen können. Das allein wäre schon ein Grund, diese Schweizerische Volks- bibliothek zu unterstützen. Ein Abbau, wie er vorgeschlagen worden ist, wäre ausserordentlich bedauerlich und kontrapro- duktiv. Wir könnten dem Anliegen der Verständigung keinen schlechteren Dienst erweisen, als wenn wir bei diesen kleinen konkreten Aufgaben nun den Geldhahn zudrehen würden. Ich bitte Sie deshalb dringend, diese Vorlage - so, wie sie vor- liegt - zu unterstützen.
Morniroli Giorgio (D, TI): In questi giorni ci troviamo regolar- mente nel dilemma di dover da una parte conseguire dei ri- sparmi erogando i soldi della Confederazione col contagocce, dall'altra di badare comunque, non applicando quindi il princi- pio «vogliamo risparmiare, costi quel che costi», a non tagliare le gambe a delle istituzioni che operano nell'interesse del paese. La Biblioteca per tutti (BPT), fondazione svizzera, è indi- scutibilmente da considerare una simile istituzione, ed appare improponibile sospendere proprio ora il tradizionale sostegno finanziario della Confederazione, entrato ormai nella storia, vi- sto che viene erogato ininterrottamente dal 1921. L'impor- tanza socio-multiculturale della BPT emerge chiaramente dalla lettura del rapporto sulla sua attività, e non sto a ripetere quanto esposto dal presidente della nostra commissione. Cer- tamente abbiamo vissuto e viviamo una crisi del libro, ma certi segnali positivi fanno ben sperare, tenuto conto che la lettura di un buon libro viene di nuovo promossa con accresciuta convinzione a livello scolastico e pure presso le fasce adulte della popolazione. Si può sperare che il libro trovi definitiva- mente la sua collocazione culturale quale mezzo complemen- tare accanto a quelli costituiti dai massmedia elettronici. Ciò dovrebbe essere possibile in analogia al settore dell'informa- zione, dove la convivenza fra radio-televisione da una parte e giornali dall'altra ha trovato un ragionevole equilibrio.
Qualche perplessità è comunque stata espressa a proposito del no popolare all'articolo costituzionale sull'incoraggia- mento della cultura. Capisco la preoccupazione da più parti manifestata: è proponibile la riconferma dell'aiuto finanziario alla BPT in rispetto della volontà espressa dal popolo? Ritengo di poter senz'altro rispondere positivamente. Capisco infatti il no del popolo, tenuto conto che anch'io avevo manifestato chiaramente i miei dubbi in questo Consiglio, dichiarando di votare per detto articolo costituzionale, ma senza alcun entu- siasmo. Durante il dibattito avevo elencato diversi interrogativi che certamente anche le cittadine e i cittadini hanno intuito. Quale poteva essere il significato preciso da assegnare al con- cetto «incoraggiamento della cultura»? Voleva dire manteni- mento della nostra cultura multietnica svizzera, voleva dire promozione della nostra cultura multietnica svizzera, o voleva dire integrazione delle culture multietniche non svizzere? Per chi sogna una società multirazziale, quest'ultima variante rap- presentava sicuramente la base di un arricchimento culturale,
per chi invece preferisce la salvaguardia del nostro patrimonio intellettuale e spirituale, tale opzione costituisce unicamente un potenziale inquinamento. Sarei stato d'accordo senza ri- serve per il nuovo articolo costituzionale, se mi fosse stato ga- rantito che i soldi del contribuente sarebbero poi stati spesi per la promozione della cultura multietnica svizzera e non per quella multirazziale. Mi sono anche chiesto se la cultura abbia bisogno di essere promossa con un articolo del genere. Il no- stro patrimonio culturale è cresciuto nei secoli grazie al feudali- smo con i suoi meccanismi sociali, che ritengo altrettanto effi- cienti quanto quelli dell'èra moderna. Ma la nostra èra è noto- riamente retta dall'economia di mercato - sappiamo come sono andate a finire certe ideologie alternative statalizzanti - e penso che anche la promozione della cultura nel contesto at- tuale debba essere sostenuta o affossata dalle regole di mer- catò. Sopravviva ci che è vitale e scompaia ciò che non lo è! Penso che anche il popolo svizzero abbia valutato l'articolo costituzionale alla luce di simili ragionamenti.
Für die SVB ist die Ausgangslage doch grundsätzlich ver- schieden, und ich glaube annehmen zu dürfen, dass auch das Volk zu einer solchen konkreten Vorlage - im Gegensatz zum in seinen Auswirkungen schwer abschätzbaren Kulturförde- rungsartikel - ja sagen würde.
Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Permettez-moi de remer- cier le président et les membres de la commission qui non seulement ont complété le message par des informations ad- ditionnelles, en particulier sur la situation de l'illettrisme en Suisse et le rôle d'éducation que joue la lecture, mais qui l'ont fait avec un enthousiasme qui est de bon augure pour cette discussion.
En ce qui concerne le Conseil fédéral, il n'a pas de doute quant à la base constitutionnelle du projet qu'il vous présente, comme l'ont fort bien explique les intervenants.
J'aimerais souligner, en plus de ce droit d'habitude dont on peut parler après 75 ans d'un soutien principal de cette institu- tion, le caractère très subsidiaire dans le domaine des biblio- thèques de cette intervention de la Confédération qui, en fait, ne fait que créer les trois pivots nécessaires au fonctionne- ment d'un réseau dont M. Iten Andreas a démontré la richesse et l'importance jusque dans les communautés à population restreinte. Il s'agit d'un réseau de 6000 bibliothèques de notre pays, dont je lis ici que les 47 plus importantes prêtent à elles seules 10 millions d'ouvrages à la population suisse. C'est dire vraiment l'importance de ces lieux où les gens savent pou- voir trouver des informations récentes, des livres, des romans, des documents de base, et je dirai, en empruntant l'expres- sion utilisée par M. Morniroli, que l'on ne peut pas, là, se repo- ser entièrement sur le marché; il faut créer ce réseau de biblio- thèques comme un service public, et la Confédération doit, à titre subsidiaire, permettre à chacune des bibliothèques d'avoir aussi la possibilité d'accéder de façon rationnelle, éco- nomique, aux ouvrages les plus récents.
Comme vous le savez, le seul changement que le Conseil fé- déral envisageait déjà en 1982, c'est l'obligation d'avoir une loi, un arrêté fédéral de portée générale soumis au référendum facultatif, plutôt que de poursuivre son soutien, comme il l'avait fait jusqu'à cette date, par un arrêté fédéral simple qui n'aurait pas permis ce contrôle démocratique. Mais, depuis 1982, ce contrôle démocratique a aussi confirmé l'importance du rôle de la Confédération dans la vie de la Bibliothèque pour tous.
En ce qui concerne la situation des finances fédérales, qui ont aussi été évoquées, la Confédération ne peut se soustraire à cette obligation pour ce montant. D'un côté, elle joue un rôle essentiel dans la Bibliothèque pour tous, mais je rappelle que les cantons y participent également pour environ 400 000 francs, et les communes paient les prestations auxquelles elles recourent pour un montant de 300 000 francs. J'aime- rais souligner ici tout particulièrement que le montant qui vous est aujourd'hui proposé de 1,8 million de francs par an- née est le résultat de coupes déjà opérées, le résultat des re- strictions linéaires imposées par le passé et qui, hélas, doi- vent être poursuivies dans le cadre du crédit actuel qui vous est présenté.
Eumetsat. Übereinkommen. Änderung
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Je crois que nous avons trouvé un équilibre entre la nécessité de poursuivre une obligation essentielle à ce rôle d'échange, et la situation des finances fédérales. Tous les intervenants ont reconnu à la fois la nécessité de la tâche et le fait que nous fai- sons là un minimum. Je les en remercie et je vous invite, non seulement à entrer en matière, mais à adopter ensuite le projet tel qu'il vous est présenté.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1-3 Titre et préambule, art. 1-3
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
28 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
94.060
Eumetsat. Übereinkommen. Änderung Eumetsat. Convention. Modification
Botschaft und Beschlussentwurf vom 22. Juni 1994 (BBI III 1353) Message et projet d'arrêté du 22 juin 1994 (FF III 1337) Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 1994 Décision du Conseil national du 14 décembre 1994
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Seiler Bernhard (V, SH), Berichterstatter: Eumetsat ist 1986 gegründet worden - die Schweiz war an dieser Gründung mit- beteiligt -, ist eine relativ junge Organisation. Nachdem 1993 noch Österreich dazu gestossen ist, sind heute 17 europäi- sche Länder in der Wettersatelliten-Betriebsorganisation Eu- metsat vereinigt. Hauptziele für die europäischen Wettersatel- litensysteme und damit für Eumetsat sind die Einrichtung, der Unterhalt und der Betrieb eines operationellen Wettersatelli- tensystems zur lückenlosen Überwachung des Wetters aus dem Weltraum. Speziell von Bedeutung für die Schweiz ist die flächenhafte Übersicht über die kleinräumigen alpinen Wetter- phänomene, wie sie mit den normalen Bodenmessungen al- lein nicht oder nicht mehr möglich wären. Das Wettersatelliten- system erlaubt auch, extreme Wetterereignisse besser vorher- zusagen und - global betrachtet - aus datenarmen, d. h. we- nig besiedelten Gebieten für Wetter und Klima wichtige Daten zu beschaffen.
Im vorliegenden Geschäft geht es allerdings nicht direkt um die Beschaffung neuer Satelliten, sondern um die Änderung des Eumetsat-Übereinkommens. Es handelt sich dabei um eine Vielzahl von Änderungen. Von den 21 Artikeln bleiben le- diglich deren zwei unverändert. Die meisten Änderungen sind aber nur von marginaler Bedeutung.
In drei Artikeln sind allerdings bedeutende inhaltliche Ände- rungen vorgesehen, die ich kurz erläutern möchte:
werde -, ist jedoch im Interesse der heutigen Menschheit not- wendig. Wir brauchen unbedingt aus allen Gebieten der Erde genaue Daten, um künftig Änderungen in der Atmosphäre so früh wie möglich festzustellen. Dabei wird sich diese Auswei- tung auch positiv auf die Qualität der kurzfristigen Wetterpro- gnosen auswirken.
In Artikel 2 wird auch das Budget neu gegliedert, indem neu unterteilt wird in ein allgemeines Budget, eines für obligatori- sche Programme, eines für fakultative Programme und eines für Aktivitäten zu Lasten Dritter. Das ist an und für sich eine gute neue Regelung.
In Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c ändert das Abstimmungs- prozedere. Für bestimmte Bereiche wird die Anforderung von einer Zweidrittelsmehrheit auf eine einfache Mehrheit redu- ziert - das allerdings nur bei Abstimmungen über Teilpro- gramme innerhalb eines einmal beschlossenen Gesamtpro- gramms. Das Gesamtprogramm hingegen muss weiterhin von allen 17 Mitgliedern einstimmig beschlossen werden. Man will damit zukünftig verhindern, dass Länder, die einen geringen finanziellen Beitrag an Eumetsat leisten, für be- stimmte Zeiten laufende Projekte blockieren können, was in der Vergangenheit oft passiert ist.
Als wichtigste Änderung soll Artikel 10 angepasst werden. Er betrifft die Beiträge und damit direkt auch unseren Beitrag. Neu sollen die Beiträge für alle zukünftigen Programme auf der Grundlage des Bruttosozialprodukts bestimmt werden. Das bedeutet, dass wir zukünftig 3,3 Prozent - statt wie bis- her 3 Prozent - werden zahlen müssen, aber nicht an alle, son- dern nur an ganz bestimmte Programme. Unser Beitrag wird in Zukunft etwas höher sein.
Heute können wir Wetterdaten von fünf geostationären Satelli- ten, einer davon gehört der Eumetsat, und von mehr als einem halben Dutzend polarumkreisenden, tieffliegenden Satelliten abrufen. Die Eumetsat hat gleichzeitig drei polarumkreisende Satelliten im Umlauf - den einen operationell und einen zweiten in Reserve. Den dritten hat sie gegen Bezahlung an die USA ausgeliehen. Die USA haben übrigens bis heute die Satelliteninformationen jedermann gratis zur Verfügung ge- stellt. Wir wissen, dass sie das in absehbarer Zeit nicht mehr tun werden. Es wird auch hier Änderungen geben.
Die sogenannte zweite Generation, die nach dem Jahr 2000 operationell eingesetzt werden soll, ist dann so ausgerüstet, dass sie die verstärkte Klimaüberwachung bewältigen kann. Spezialinstrumente werden Klimagrössen messen und über- wachen, die mit dem Treibhauseffekt oder allgemein mit der Umweltüberwachung im Zusammenhang stehen. Letzte Wo- che hat die Eumetsat aus Wien verlauten lassen, dass sie ab dem Jahr 2001 diese neuen Satelliten, die der sogenannten zweiten Generation angehören, in ihre Umlaufbahn bringen will. Es handelt sich dabei um einen geostationären Satelliten, der in einer Höhe von etwa 36 000 Kilometer einen fixen Stand- ort zugewiesen erhält. Dieser Typ wird als stationär bezeich- net, weil er sich mit der gleichen Geschwindigkeit wie die Erde dreht. Er soll dann - dank einer vierfach besseren Auflösung der Bilder - dazu beitragen, dass die kurzfristigen Wetterpro- gnosen auch bei uns um etwa 20 Prozent verbessert werden. Ergänzt wird dieser geostationäre Satellit durch ein neues Sy- stem von polarumkreisenden Satelliten, die in einer Höhe von nur etwa 800 Kilometern viermal täglich um die Erde kreisen. Damit können die meteorologischen Stationen, natürlich auch Zürich, doppelt so viele Daten wie bis anhin erhalten. Die po- larumkreisenden Satelliten der ersten Generation kreisen in 24 Stunden «nur» zweimal um die Erde. Diese Verdoppelung von Daten bzw. Bildern über Wolkenbewegungen und ande- res mehr trägt nochmals deutlich zur Verbesserung der Vor- hersagen bei.
Die Zusammenarbeit mit den USA hat noch eine politische Di- mension. Da die USA heute keine spezifischen militärischen Satelliten mehr betreiben, wollen sie unter bestimmten Vor- aussetzungen - zum Beispiel in Krisensituationen oder gar im Kriegsfall - eine Datensperre verhängen. Sie haben die Ab- sicht, allenfalls gewisse Länder oder gewisse Gebiete nicht mehr mit diesen Daten zu bedienen. Das ist ein weiterer Grund, weshalb die Eumetsat, also die Europäer, für die Zu- kunft eine möglichst hohe Unabhängigkeit anstreben.
20-S
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1995
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Band
II
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Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
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Ständerat
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Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.081
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Numero dell'oggetto
Datum 14.03.1995 - 08:00
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293-297
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