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150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat
Schnider, Schweingruber, Sieber, Singeisen, Spielmann, Steiner Rudolf, Suter, Theubet, Thür, Tschopp, Tschuppert Karl, Wanner, Wick, Wiederkehr, Wittenwiler, Zbinden, Zieg- ler Jean, Zisyadis, Zwygart, vakant I, vakant II (74)
Präsident, stimmt nicht - Président, ne vote pas: Frey Claude (1)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Ordnungsantrag - Motion d'ordre
Le président: Je vous propose de ne pas traiter maintenant la motion de la commission (95.3196). M. le Conseiller fédé- ral Delamuraz doit nous quitter très vite. Nous traiterons cette motion lundi après-midi.
Mauch Rolf (R, AG): Ich stelle Ihnen den Antrag, die Motion der Kommission (95.3196) jetzt zu behandeln. Sie wurde auch in der Kommission unmittelbar nach dem Geschäft Bin- nenmarktgesetz verabschiedet. Was wir an Gesetzgebung leisten, dürfen wir der Öffentlichkeit nicht vorenthalten. Ich beantrage, diese Motion jetzt zu behandeln.
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Mauch Rolf Dagegen
48 Stimmen 68 Stimmen
89.476
Binnenmarkt Schweiz. Bericht
Marché intérieur suisse. Rapport
Bericht des Bundesamtes für Konjunkturfragen vom Juni 1993 Rapport de l'Office fédéral des questions conjoncturelles de juin 1993
Bezug bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern S'obtiennent auprès de l'Office central fédéral des imprimés et du matériel, 3000 Berne
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt dem Rat, vom Bericht Kenntnis zu nehmen und das Postulat 89.476 der christlichdemokrati- schen Fraktion vom 12. Juni 1989 abzuschreiben (das Po- stulat wurde am 28. April 1993 abgeschrieben, AB 1993 N 811).
Proposition de la commission
La commission propose au Conseil de prendre connaissance du rapport et de classer le postulat 89.476 du groupe démo- crate-chrétien du 12 juin 1989 (le postulat a été classé le 28 avril 1993, BO 1993 N 811).
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
95.020
150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat und 200 Jahre Helvetische Republik. Gestaltung und Finanzierung
150e anniversaire de l'Etat fédéral suisse et 200e anniversaire de la République helvétique. Organisation et financement
Botschaft und Beschlussentwürfe vom 1. März 1995 (BBI II 942) Message et projets d'arrêté du 1er mars 1995 (FF II 903) Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Eintreten
Antrag der SD/Lega-Fraktion Nichteintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Proposition du groupe DS/Ligue Ne pas entrer en matière
Gross Andreas (S, ZH), Berichterstatter: Ein Mensch, der seinen Geburtstag vergisst, verdrängt oder gar bewusst ab- weist, ist mit sich selber nicht unbedingt im reinen. Im besten Falle hat er Probleme mit dem Älterwerden, verdrängt das Al- ter oder wehrt sich dagegen, im Tagestrott einmal innezuhal- ten, hat Angst, sein Leben einmal aus der Ruhe, aus der Di- stanz zu beleuchten und sich zu fragen, was gutgeht und wo die Knöpfe sind, die aufzulösen wären. Verdrängen, was ist, hilft nichts auf dem Weg der Besserung. Probleme können nicht einfach ausgesessen werden, ganz im Gegenteil. Sie zu lösen wird mit den Jahren nicht einfacher, sondern schwieriger.
Was für einen Menschen gilt, gilt noch viel mehr für eine Ge- sellschaft, für einen Staat: Eine Gesellschaft, die sich mit ih- rer eigenen Geschichte nicht auseinandersetzt, die sich ihrer nicht immer wieder neu bewusst zu werden versucht und sich auch nicht immer wieder mit neuen, aus der Gegenwart gewonnenen Fragen konfrontieren und befragen lässt, sich nicht über mögliche Antworten verständigt, beginnt sich sel- ber aufzugeben. Eine Gesellschaft, die die Auseinanderset- zung mit der Geschichte verliert, verliert eigentlich auch ihre Zukunft. Für sie wird die Vergangenheit zum Stolperstein, zum Mythos, zur Last, statt zum Fundament, auf dem ge- meinsame neue Lasten besser getragen werden und die not- wendigen Konflikte fruchtbar ausgetragen werden könnten. Geschichte wird so zum Knüppel, den man den Andersden- kenden um den Kopf schlägt, statt daraus für eine gemein- same Bewältigung der Zukunft zu lernen.
Die Gründung eines Staates ist nicht einfach ein natürlicher Prozess, sondern Ausdruck und Folge eines gemeinsamen Willens und einer riesigen Anstrengung vieler Beteiligter, sie hängt aber auch von Faktoren und Prozessen ab, die sich der Handlungsreichweite der Beteiligten manchmal entzie- hen, und von historischen Konstellationen, welche Chancen bieten, die man nicht selber schafft; aber man hat vielleicht das Glück, diese Chancen richtig zu ergreifen. Für die Schweiz gilt dies alles ganz besonders.
Die Schweiz entstand 1848, wie Sie wissen, nicht einfach na- turwüchsig rund um eine gemeinsame Sprache, Religion, Kultur oder Geschichte, sie war ganz besonders eine Wil- lensleistung. Sie entstand aus einem Bürgerkrieg, aus gros- sen und vielfältigen Konflikten, rund um einen revolutionären Entwurf, der ganz verschiedene Sprachen, Religionen, Mi- lieus, Lebenswelten, Zukunftsvorstellungen zusammenzu- führen vermochte. Es wuchs nicht einfach zusammen, was
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aus irgendwelchen objektiven Gründen glaubte zusammen- zugehören, sondern es wuchs zusammen, was zusammen- wachsen wollte bzw. nicht anders konnte, denn eine Partei war in einem Krieg unter langjährigen Bündnisgenossen un- terlegen. Die Sieger erleichterten ihnen aber das Zurückkom- men, das neue Zusammenkommen durch subtile Rücksicht- nahmen. Diese Integrationsleistung war eine liberale Mei- sterleistung, das schweizerische «1848» eigentlich eine Er- folgsstory. Die Revolution bei uns war immerhin die einzige erfolgreiche liberale Revolution im europäischen, sehr revo- lutionären Jahr 1848 - ein Jahr von epochaler europäischer Bedeutung, vergleichbar mit den Jahren der Französischen Revolution oder im 20. Jahrhundert mit 1918, 1945, 1968 und 1989.
Erst seit 1848 gelten auf dem Gebiet der Schweiz - in seiner heutigen Form - die bürgerlichen Grund- und Freiheitsrechte für alle. Erst seither sind alle Schweizer vor dem Gesetze gleich und können sich überall niederlassen - Herr David hat vorher daran erinnert -, unabhängig von ihrem Stand, ihrer Herkunft oder der Grösse ihres Geldsacks. Erst seither gel- ten für alle die Meinungsäusserungsfreiheit, die Versamm- lungsfreiheit, die Pressefreiheit, die Rechtssicherheit. Erst seither sind alle Kantone gleichwertig, gelten keine Zoll- oder Handelsbarrieren mehr zwischen ihnen.
Wie war dies möglich? Weshalb gelang ausgerechnet hier die überwiegend repräsentative Demokratie auf der Basis ei- ner liberalen Verfassung, während sie in Österreich, Deutschland, Frankreich oder Italien scheiterte? Wie hat sich dieser Entwurf seither entwickelt? Wie kam er überhaupt zu- stande? Wer war da am Mitwirken, wer nicht? Durch welche Prozesse wurde dieser Entwurf seither stärker, durch welche weniger in Frage gestellt? Für diese revolutionäre Tat gibt es heute kein politisches Bewusstsein. Viele fühlen sich überfor- dert, wenn sie solche Fragen beantworten sollten. Deshalb können sich auch so wenige vorstellen, wie zukunftsträchtig diese Leistung vor bald 150 Jahren war und immer noch ist. Dies sollte sich ändern. Das ist die Meinung der einstimmi- gen Kommission. Deshalb beantragt sie Ihnen, den 150. Geburtstag der modernen Schweiz mit einem vertretba- ren Aufwand zu begehen: nachdenkend, diskutierend, fei- ernd, sich vertiefend, sich für neue und alte Interpretationen öffnend und sich mit ihnen und anderen Erklärungen ausein- andersetzend. Das steckt alles im französischen Begriff «commémorer», für den es in der deutschen Sprache keinen entsprechenden Begriff dieser Breite und Tiefe gibt. Es gibt nur Teilbegriffe aus diesem «commémorer». Wenn man ein- fach nur «feiert», kann man das nicht sagen, was man mit «commémorer» sagen kann.
Viele sind heute in bezug auf historische Jubiläen und Feiern gebrannte Kinder. Es steckt ihnen 1291 bzw. 1991 noch in den Knochen. Unverdaut vielleicht liegt es auf dem Magen. Doch Geburtstage kann man nicht einfach auswählen, man kann sie nicht bestimmen. Einen Fehler korrigiert man auch nicht durch einen zweiten Fehler, denn einen solchen würde das Hinweggehen über den 150. Geburtstag der modernen Schweiz bedeuten. Das Fragwürdige der 700-Jahr-Feier, ei- nes mit vielen Mythen behafteten historischen Ereignisses, würde nachträglich erst richtig bestätigt, wenn die offizielle Schweiz deswegen keine Vorlagen bieten würde zum Nach- denken über das weit rationalere, mit weniger Mythen behaf- tete, historisch viel entschlüsselbarere - weil faktennäher - «1848».
Die Kommission ist sich dabei dreier Gefahren bewusst, die immer mit staatlichen Jubiläen, mit Geschichtsschreibung zu offiziellen Anlässen verbunden sind. Ich gehe kurz auf diese drei Gefahren ein:
Die erste grosse Gefahr: Es steht dem Staat, der Regierung, dem Parlament nicht zu, zu bestimmen, wie die Geschichte, auch die eigene, zu interpretieren ist, wer wie was von ihr zu halten und zu denken hat. Wir müssen vielmehr Anstösse lie- fern und Ressourcen zur Verfügung stellen, die es anderen gestatten, ihre Sicht der Dinge zur Diskussion zu stellen, die Fakten aufzuarbeiten, so dass wir die verschiedenen Mei- nungen diskutieren können. Wir müssen Anlässe schaffen, an denen möglichst viele über die Geschichte nachdenken
können, damit viele zum Nachdenken motiviert, ermutigt werden, sich informieren können, darüber diskutieren kön- nen und sich gemeinsam fragen und darüber streiten kön- nen, was wir daraus lernen könnten.
In diesem Sinne könnte man Quellen aus der Gründungszeit edieren, die höchst interessant sind. Es ist beispielsweise fast eine Schande, dass das Protokoll der Verfassungskom- mission, die zur Bundesverfassung von 1847/48 geführt hat, bis heute noch nicht ediert ist.
Diese Voten und Argumente zu kennen ist aber für den wich- tig, der analysieren will, weshalb z. B. damals der Antrag, so- fort, schon 1848, eine direkte Demokratie einzuführen, ge- scheitert ist und sich erst später, 1874/91, durchsetzen konnte. Es ist wichtig, die Argumente z. B. für das Zweikam- mersystem oder für den Föderalismus in dieser Art zu ken- nen.
Das für die Deutschschweiz beste Buch über die Schweiz von 1848 ist heute schon siebzig Jahre alt. Es wurde von ei- nem «NZZ»-Redaktor, Eduard Fueter, geschrieben, der da- mals in einer sehr fortschrittlichen Art Wirtschafts-, Sozial- und politische Geschichte integrieren konnte, der nicht die politische Geschichte überbetonte und die soziale vernach- lässigte, sondern einen gemeinsamen Wurf schuf, der bis heute nicht erreicht ist; dieses Buch gibt es aber nur noch im Antiquariat zu kaufen. Seither sind in Europa und in der Schweiz viele Einzelstudien gemacht, bis heute aber nicht zu einem Gesamtbild verarbeitet worden.
Die wichtigsten Zeitungen und Protokolle, auch der Tagsat- zung, müssen auch kritisch analysiert werden, um beispiels- weise für die Schweiz von heute die Frage zu beantworten, weshalb die Schweizerinnen 1848 von der politischen Gleichberechtigung ausgenommen worden waren. Ähnlich erkämpften die französischen Revolutionäre sechzig Jahre früher zwar allgemeine politische Partizipationsrechte, die sie aber für die Frauen, Sklaven und Menschen aus den Ko- lonien nicht gelten lassen wollten.
Schon damals, 1790, wehrte sich eine Französin dagegen, und schon 1830 kämpften einige Bernerinnen für die politi- sche Gleichberechtigung in der neuen Verfassung. Aber diese Französin, Olympe de Gouges, kennen die Franzosen erst, seit im Zusammenhang mit dem «Bicentenaire» die ent- sprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt worden sind, um ihre Biographie, ihre Geschichte, herauszugeben. Dass es das im Kanton Bern auch gab, weiss heute in der Schweiz fast niemand, da man dieses Buch gar nicht kaufen kann, weil das Geld für eine allgemein zugängliche Publika- tion bis heute fehlte.
Man kann über diese Dinge verschiedener Meinung sein. Aber damit man überhaupt verschiedener Meinung sein kann, muss man sie zuerst kennen. Es ist unsere Aufgabe, Mittel und Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit man überhaupt darüber streiten und sich verständigen kann, wie man diese Unterschiede interpretieren sollte.
Die zweite grosse Gefahr bei von Staates wegen geförderten Geschichtsjubiläen ist die Instrumentalisierung für aktuelle politische Interessen der Geschichte. 1948, bei der Hundert- jahrfeier, beim 100. Geburtstag, wollte man das Bild der eini- gen Brüder, welches im Zweiten Weltkrieg sehr wichtig war, von 1291 auf 1848 projizieren. Der damalige offizielle Erinne- rungsband ist entsprechend mehr Ausdruck der Zeit von 1948 und weniger der Zeit von 1848.
Instrumentalisieren kann man aber auch durch Nichtbeach- ten oder durch Verdrängen. So kam das 19. Jahrhundert mit all seinen Umwälzungen, Konflikten und Revolutionen dem nach innen aus verständlichen Gründen fast harmoniesüch- tigen, streitängstlichen 20. Jahrhundert sehr ungelegen. Deshalb glätteten die Historiker des 20. Jahrhunderts das 19. Jahrhundert fast total. Alle diese Konflikte wurden ausge- merzt. Man stand nicht zu ihnen, weil sie in der aktuellen Po- litik als störend empfunden wurden.
Jene, welche jetzt zwar 1848 vielleicht feiern, aber 1798 ver- drängen möchten, sind meiner Meinung nach - vielleicht mehr, als sie glauben - Opfer dieser Glättung, denn im 20. Jahrhundert ist diese Helvetische Republik fast geächtet worden. Die Nachfahren jener, die sich damals besonders en-
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gagiert haben, haben ihren Namen geändert, weil sie glaub- ten, sonst nicht mehr in dieser Schweiz leben zu können. Damit wären wir beim Aspekt dieser Geburtstagsvorlage, die bisher am meisten Aufsehen erregte, weil die ständerätliche Kommission eine Hälfte der bundesrätlichen Vorlage heraus- gebrochen hat und aus der Erinnerung verbannen wollte: die Helvetische Republik mit der Jahreszahl 1798, die sich in drei Jahren auch zum zweihundertsten Mal jährt.
Ein Argument kann die ständerätliche Kommission vielleicht für sich beanspruchen, nämlich: dass die bundesrätliche Vor- lage in bezug auf 1848 und 1798 keine Prioritäten setzte. Wer genauer hinschaut, merkt sogar, dass in der Vorlage des Bundesrates widersprüchliche Prioritäten hergestellt worden sind. In der französischen Fassung wird zum Beispiel vom Bundesrat gesagt, dass man zwei Jahreszahlen feiern möchte, («célébrer»), nämlich 1848 und 1798, während in der deutschen Fassung die Priorität fast 1798 gegeben wird. Diesbezüglich ist von «Erinnerung» die Rede, während 1848 nur Anlass für eine Reihe von Aktivitäten sein soll.
Unsere Kommission hat das zur Kenntnis genommen. Die Kritik der ständerätlichen Kommission und auch einiger Mit- glieder unserer Kommission hat sie ernst genommen. Sie möchte eine klare Priorität setzen und 1998 den hundertfünf- zigsten Geburtstag des Bundesstaates feiern, dies im umfas- senden Sinne des Begriffes «commémorer», das heisst kri- tisch nachdenken, feiern, feuern, aber auch diskutieren, sich verständigen, neu interpretieren, aufgrund der Geschichte versuchen, für die Zukunft zu lernen. Doch wer 1848 wirklich ernst nimmt, kann auch 1798 nicht einfach verdrängen. Sonst täte man das gleiche, wie wenn man die Geschichte der Sozialdemokratie schriebe, ohne die Industrialisierung zu beachten, oder wie wenn man die Geschichte der CVP schriebe, ohne die Christlich-Konservative Partei, ohne den Katholizismus in der Schweiz zu beachten.
1798 wurden in der Schweiz erstmals die ideellen Grundla- gen für 1848 gelegt und diskutiert. Durchgesetzt hat sich das Projekt in eigener Form dann 1848. In diesem Zusammen- hang möchte die Kommission präzise sein und im zweiten Satz von Artikel 1 sagen, dass die Gründung des Schweize- rischen Bundesstaates aus der Feier zu 1848 besteht, in die- sem Zusammenhang sekundär, aber explizit auch der Errich- tung der Helvetischen Republik gedacht werden soll.
1798 begann teilweise schmerzlich und unfreiwillig - man kann auch unfreiwillig viel lernen und geschichtlich weiter- kommen - das, was zu 1848 geführt hat. Viele Ideen von 1848 - die Freiheitsrechte, die Grundrechte, die Gleichbe- rechtigung, das Recht eines jeden, unversehrt leben zu dür- fen - wurden erstmals 1798 unter Druck von aussen in der Schweiz öffentlich diskutiert und vielerorts als richtig akzep- tiert. Es wäre unehrlich - um Bundespräsident Villiger zu zi- tieren -, dies zu leugnen, schlicht zu verdrängen.
Die Mehrheit der Kommission beschloss, sich auf die Grund- steine der modernen Schweiz im Rahmen dieses «Geburts- tagsbeschlusses» zu konzentrieren. Gewiss ist 1648 für die Schweizer Geschichte wichtig, so, wie es zum Beispiel auch 1515 ist. 1648 anerkannten die europäischen Grossmächte Frankreich und Schweden de jure die Existenz und Eigen- ständigkeit der alten Eidgenossenschaft und damit implizit auch die neutrale Haltung, welche die Eidgenossenschaft im Dreissigjährigen Krieg einzunehmen versucht hat.
Sie hat dies übrigens nicht primär, wie es heute zum Teil in- terpretiert wird, aus Distanzierung zum Ausland getan. Viel- mehr war sie um Neutralität bemüht, weil sich sonst die ver- schiedenen Teile der alten Eidgenossenschaft mit der jewei- ligen Grossmacht identifiziert hätten und Schweizer Söldner in verschiedenen Lagern gegeneinander im Kampf gestan- den wären, die Schweiz sich also mindestens desintegriert hätte, wenn nicht gar auseinandergefallen wäre.
Aussenpolitisch kann also 1648 als Scharnier zwischen der alten und der neuen Schweiz verstanden werden. Staatlich und gesellschaftlich ist 1648 jedoch ausgesprochen ein Sym- boltermin für die alte Schweiz, während es in drei Jahren pri- mär um den Geburtstag der modernen Schweiz gehen soll. Dies kann man übrigens durch den Bauernkrieg sehr schön illustrieren, der nach 1648 wegen der ökonomischen Folgen
des Friedensschlusses für die Bauern in der alten Eidgenos- senschaft gewütet hat. Diese Bauern verlangten ökonomi- sche Ausgleichsmassnahmen im Innern aufgrund des Frie- dens in Europa, welches die um ihre Vorrechte fürchtenden Aristokraten brutal und blutig niedergeschlagen haben.
Die Bauern bezahlten dort eigentlich den Tribut für den West- fälischen Frieden, ohne dass die Aristokratie bereit war, mit ihnen die Vorteile und Nachteile zu teilen.
Die moderne Schweiz zeichnet sich aber gerade dadurch aus, dass kein Schweizer mehr wegen seiner Geburt irgend- welche herrschaftliche Vorteile für sich beansprucht und dass klassische Verteilungskonflikte, wie sie in den Kanto- nen Luzern und Bern dem Bauernkrieg zugrunde lagen, mit ganz wenigen Ausnahmen ohne Blutvergiessen ausgetra- gen werden konnten.
Zusammengefasst: Eine im genannten Sinne nachdenklich stimmende Geburtstagsfeier eines der zukunftsträchtigsten Jahre unserer Geschichte kann 1998 für die ganze Schweiz zu einer grossen Chance werden: zur Chance, gegenwärtige Konflikte besser zu verstehen, zur Chance, mehr Ideen und Phantasien zur Lösung unserer gegenwärtigen und künfti- gen Probleme zu entwickeln. Dies in einer Logik, mit Instru- menten, mit Konzepten und Dispositionen, die uns seit 1848 zur Verfügung stehen und die, so bedacht, uns zeigen, dass das politische Fundament, auf dem wir stehen, mehr trägt, auch an Zukunft, als wir uns heute bewusst sind. Deshalb lohnt es sich meiner Meinung nach, diesen Geburtstag nicht zu verpassen.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der einstimmigen Kommission, für Eintreten zu stimmen.
Leuba Jean-François (L, VD), rapporteur: 1848-1998: 150 ans d'Etat fédéral suisse. Il n'y a donc que 147 ans que l'on sait que l'on fêtera en 1998 le 150e anniversaire de notre Etat fédéral de 1848. La brièveté de ce délai explique sans doute que le Conseil fédéral nous demande de voter l'arrêté fédéral concernant cette célébration en procédure d'ur- gence, soit dans les deux Chambres, à la même session. C'est déjà mieux que pour la commémoration du 8 mai, date que le Conseil fédéral n'avait pratiquement pas vu venir, mais c'est tout de même préoccupant si l'on songe que la procédure d'urgence devrait être réservée au cas où des événements imprévisibles rendent la nécessité de légiférer précisément en urgence et non pour réparer le retard pris par l'administration dans la présentation de ses projets au Parle- ment.
Cette remarque n'est pas qu'une boutade, car nous nous sommes heurtés à une difficulté de procédure. Notre Conseil est prioritaire, mais le hasard du calendrier a fait que la com- mission du Conseil des Etats a siégé la première, sans atten- dre ni les délibérations de notre commission ni, a fortiori, cel- les de notre plénum. A l'inverse, lorsque nous avons siégé, nous avons eu connaissance des discussions et des déci- sions prises par la commission du Conseil des Etats, qui ont évidemment influé sur nos propres travaux.
Le Conseil fédéral nous demande à travers un arrêté A de portée générale, soumis au référendum, de célébrer le 150e anniversaire de la Confédération suisse et le 200e anniversaire de la République helvétique. A travers un arrêté B, qui n'est pas de portée générale, il nous demande un crédit-cadre de 24 millions de francs et 1,5 poste supplé- mentaire d'auxiliaire attribué au Département fédéral de l'in- térieur pour financer et coordonner la célébration de cet an- niversaire.
En commission, l'essentiel de la discussion a porté sur le point de savoir si on voulait célébrer 1848 et la naissance de l'Etat fédéral, 1798 et la chute de l'Ancien Régime ou 1648 et le Traité de Westphalie avec la reconnaissance de la souve- raineté et de la neutralité de fait de la Confédération. Per- sonne, à vrai dire, n'a contesté l'importance de 1848. C'est l'adoption de la première Constitution fédérale, une constitu- tion dont le message relève à juste titre qu'elle était la plus libérale d'Europe. C'est presque à coup sûr un immense saut de la Suisse dans le monde moderne. Ce sont des bases qui fondent aujourd'hui encore notre culture politique. C'est dans
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une certaine mesure l'antithèse de 1291. 1291, c'est le début d'un long processus de séparation d'avec le Saint Empire ro- main germanique qui dominait une partie importante de l'Eu- rope, pour proclamer que nous entendions régler nous-mê- mes nos affaires.
Avec 1848, la longue et souvent douloureuse histoire de la fondation et de l'agrandissement de l'ancienne Confédéra- tion est bouclée. La Suisse moderne a trouvé une assise et peut à nouveau s'ouvrir à l'extérieur. 1291, c'est le mythe, c'est l'émotion. C'est important puisque, sans eux, la Confé- dération n'existerait pas, mais c'est aussi très limité, car quand nous disons «nos ancêtres les Waldstätten», nous commettons pour la plupart d'entre nous la même erreur que quand on apprenait aux petits Sénégalais à répéter «nos an- cêtres les Gaulois».
1848, au contraire, c'est une date importante pour tous les cantons et pour tous les Suisses, car nous étions tous là, si je puis dire, dans nos quatre langues nationales et nos diversi- tés profondes. 1848, c'est enfin le type même du miracle hel- vétique qui a permis, après la redoutable guerre du Sonder- bund et à travers une constitution quelque peu imposée par les vainqueurs aux vaincus, de se retrouver pourtant égaux, vainqueurs et vaincus, pour construire la Suisse moderne. Faudrait-il, comme le proposait le Conseil fédéral, célébrer simultanément le 200e anniversaire de la République helvé- tique? Cette question a profondément divisé votre commis- sion, d'autant plus que nous savions que la commission du Conseil des Etats y était opposée. Pour les uns, 1848 aurait été impossible sans la chute de l'Ancien Régime et la dispa- rition de l'ancienne Confédération, avec ses cantons souve- rains et ses Etats sujets.
Tout ce qui a éclos en 1848 était en germe dans la Révolu- tion française et sa traduction helvétique de 1798.
Pour les autres, la Suisse se distinguerait une fois de plus en célébrant une invasion étrangère et les misères que celle-ci a apportées, d'une part, et une République helvétique qui n'a pas duré plus de cinq ans et qui était à l'opposé de la notion profonde de notre culture politique, d'autre part. 1803, 1815 et 1830 sont, pour ceux-là, des dates au moins aussi impor- tantes, mais évidemment difficiles à célébrer en 1998! Enfin, une minorité, qui s'exprimera tout à l'heure, voulait que l'on commémore aussi 1648. Craignant avant tout la dispersion, la majorité de la commission a écarté cette proposition, par 16 voix contre 5 et avec 2 abstentions.
Finalement, un compromis a été trouvé, entre 1848 et 1798. La date importante à célébrer, tout le monde est d'accord, c'est 1848, mais 1848 doit être mis en perspective avec 1798, que l'on ne célébrera pas, mais que l'on pourra com- mémorer. Cette solution n'a pas soulevé d'opposition dans la commission.
Quant au type de célébration, le Conseil fédéral souhaite y associer très largement les cantons, les communes et les mi- lieux privés. Il ne s'agit en aucun cas de faire une oeuvre de promotion d'un type ou d'un autre d'intégration européenne, mais si l'on veut rassembler les Suisses, ce qui devrait être l'objectif premier dans la Suisse de la fin de ce XXe siècle, profondément divisée entre les régions linguistiques, entre citadins et monde rural, voire sur le plan social, il s'agit au contraire de mettre en évidence les difficultés qu'ont dû sur- monter les constituants de 1848 pour rétablir notre équilibre qui a été maintenu depuis lors jusqu'à aujourd'hui, bien qu'il ait dû affronter de multiples épreuves. Il s'agit aussi de rap- peler les conceptions des «refondateurs» - je crois qu'on peut employer ce néologisme - de la Suisse moderne.
La commission a aussi exprimé le voeu que ces célébrations, quelle qu'en soit la forme, soient avant tout destinées au peu- ple dont la compréhension de l'histoire moderne de la Suisse est indispensable dans une Confédération qui est un Etat de démocratie semi-directe.
Sur la base des explications de Mme le chef du Département fédéral de l'intérieur, la proposition qui tendait à introduire dans le texte l'allusion à l'absence de suffrage féminin en 1848 a été retirée, tant il est vrai qu'une série de droits que nous considérons aujourd'hui comme fondamentaux n'ont été introduits qu'après 1848.
Enfin, par 11 voix contre 4, la commission a biffé l'attribution de 1,5 poste supplémentaire au Département fédéral de l'in- térieur, non pas parce que la majorité ne reconnaissait pas que des travaux supplémentaires seraient imposés à l'Office fédéral de la culture, mais parce qu'elle estime que ce poste et demi doit être dégagé en renonçant, provisoirement en tout cas, à d'autres tâches, soit à l'Office fédéral de la culture, soit dans le nombreux personnel du Département fédéral de l'intérieur. C'est un exercice auquel le secteur privé, qui ne peut pas toujours augmenter son personnel, est habitué de- puis longtemps.
En conclusion, la commission a voté l'arrêté A à l'unanimité et l'arrêté B par 15 voix sans opposition et avec 7 abstentions. Je vous invite à en faire de même.
Maspoli Flavio (D, TI): Zuerst erlauben Sie mir, mich in aller Form bei Herrn Professor Andreas Gross für die Geschichts- stunde zu bedanken. Herzlichen Dank!
Man soll die Feste feiern, wie sie fallen. Man soll aber auch das und nur das feiern, wofür die Feier gedacht ist, und vor allem sollen nur jene feiern, die Wesentliches zum Grund der Feier beigetragen haben.
Wenn ich die Botschaft über die Gestaltung und Finanzie- rung des Jubiläums 150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat und 200 Jahre Helvetische Republik betrachte, entsinne ich mich augenblicklich eines Textes von Franz Hohler, welcher vor einigen Jahren in unserem Land die Runde machte. Er begann mit den Worten: «Wenn du den Geruch von Fäulnis spürst .... » Genau diesen widerlichen Geruch der Fäulnis nehme ich zwangsläufig wahr, sobald ich besagte Botschaft in die Hand nehme. Würden Sie sich etwas Mühe geben, hät- ten Sie vielleicht das gleiche Erlebnis.
Ich erlaube mir, in meinen Erläuterungen einen Schritt rück- wärts zu tun: Anlässlich der Weltausstellung von Sevilla mussten wir alle - einige mit grosser Genugtuung, andere mit Entsetzen - davon Kenntnis nehmen, dass es die Schweiz nicht gibt: «Suiza no existe!» Diese Feststellung ko- stete das Schweizervolk übrigens einige Millionen Franken. Ich frage mich, was es also zu feiern gibt - um so mehr, als die Feier für das Jubiläum von 1998 von den gleichen Leuten organisiert werden soll, also von jenen Leuten, die sich über einen klaren Volksentscheid hinwegsetzen und schnur- stracks den EU-Beitritt unseres Landes anstreben, von ein und denselben Leuten, welche unseren föderalistischen Staat in ein zentralistisch geführtes Monsterwerk umgestal- ten möchten. Diese Leute haben kein Recht, unser Vaterland zu feiern. Dafür haben diese Leute allen Grund zu verschwei- gen, dass die Verfassung von 1798 nur gerade fünf Jahre in Kraft war. Diese Leute haben allen Grund zu verschweigen, dass diese Verfassung seitens der Franzosen mit Waffenge- walt erzwungen wurde.
Für eine Feier fehlen also klar die nötigen Voraussetzungen. Es gibt nichts zu feiern, da es ja keine Schweiz gibt, und die Leute, die trotzdem feiern möchten, haben zum Anlass der Feier gar nichts beigetragen.
E dire che proprio il nostro Cantone avrebbe da festeggiare, e avrebbe da festeggiare parecchio, l'entrata nella Confede- razione elvetica, la fedeltà alla bandiera rossocrociata dimo- strata in tutti questi anni. Ma non così come vorrebbe il Con- siglio federale, non così come vorrebbero quattro o cinque - forse sono quaranta o cinquanta - intellettuali o persone che si credono tali, che è ancora peggio -, e cioè festeggiare guardando al futuro, come del resto ha detto il professor Gross Andreas poc'anzi, guardando al futuro, aprendosi e di- menticando tutto ciò che è stato. Così non si può festeggiare un anniversario. E non si tratta di dimenticarsi del comple- anno della Patria, per l'amor del Cielo. Si tratterebbe di ricor- darsi del compleanno, ma in modo ben diverso. Una festa, se festa ha da esserci, deve essere la festa del popolo e non la festa della classe politica.
Und nun, wenn Sie mir erlauben, lassen Sie mich auf den Geruch der Fäulnis zurückkommen. Wie beurteilen Sie die Sätze, die auf Seite 8 (Ziff. 22) der Botschaft stehen? Sie lau- ten wie folgt: «Der geschichtliche Ablauf zeigt, dass ein Staat nie ein unveränderliches Gebilde ist, sondern sich weiterent-
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wickeln muss, wenn er fortbestehen will. Wenn es gelingt, dieses Geschichtsverständnis anlässlich des Jubiläums von 1998 der Bevölkerung näher zu bringen, kann sie auch für die Anliegen der Gegenwart und für die zur Gestaltung unse- rer Zukunft notwendigen Veränderungen stärker sensibili- siert werden.» «Sensibilisiert» ist übrigens kein sehr schönes deutsches Wort.
Was bedeutet das aber im Klartext? Folgendes: Die Bürge- rinnen und Bürger unseres Landes würden, sollten wir diese beiden Beschlussentwürfe annehmen, von einer im grossen Stil angelegten Europapropagandawelle geradezu überflutet werden. Was wir im Vorfeld der EWR-Abstimmung erlebt ha- ben, wäre im Vergleich dazu ein Märchen aus vergangener Zeit. Die kläffenden und jaulenden Damen und Herren aus dem Integrationsbüro wären - immer im Vergleich dazu - höchstens vergleichbar mit einem Treffen von «Märlitanten». Gleichzeitig, und das ist das noch Schlimmere, würde anläs- slich der Totalrevision der Bundesverfassung der Versuch gestartet werden, die Volksrechte auf ein Minimum zu redu- zieren. In der Botschaft steht das auch geschrieben, und dort klingt es wie folgt: «Eine solche Sensibilisierung» - schon wieder dieses hässliche deutsche Wort, man könnte eigent- lich vom Bundesamt für Kultur ein besseres Deutsch erwar- ten, aber bitte! - « und damit verbunden auch eine breit ge- führte Diskussion der als» - und jetzt, hören Sie gut zu - «'tragende Werte' unseres Staatswesens bezeichneten Er- rungenschaften (Referendumsdemokratie, Föderalismus, Grundrechte usw.)» - im «usw.» ist selbstverständlich un- sere Neutralität inbegriffen - «auf ihre heutige Gültigkeit hin wird 1998 auch aus aktuellem Anlass wichtig sein.» Das hier ist doch des Pudels Kern, oder - im Volksmund gesagt - hier liegt doch der Hase im Pfeffer. Für diese beiden Sätze wollen wir 24 Millionen Franken ausgeben, für nichts anderes.
Und Sie nehmen den Geruch der Fäulnis immer noch nicht wahr! Ist es denn nicht so, dass eine immer mehr delegiti- mierte - ist auch kein schönes deutsches Wort, gebe ich zu - «classe politique>> mit Gewalt - bekanntlich tötet das Wort mehr als das Schwert - diese Anliegen durchzusetzen sucht?
Ein deutscher Schriftsteller unseres Jahrhunderts hat be- hauptet, die Intellektuellen seien die Schrecken der Bordelle. Ich weiss nicht, ob er damit recht hatte. Sicher ist aber, dass gewisse Intellektuelle oder Möchtegern-Intellektuelle Schuld daran haben, dass die Kluft zwischen Politik und Volk immer grösser wird.
Ich komme langsam zum Schluss: Das Volk hat zur Europa- politik des Bundesrates mehrmals Stellung genommen, im- mer im negativen Sinne. Dieses Volk verdient es nicht, mit seinem Geld auf diese Weise gefeiert zu werden. Darum bitte ich Sie im Namen der SD/Lega-Fraktion, auf diese Vor- lage nicht einzutreten.
Ich finde es komisch: Allmählich schwindet der Geruch der Fäulnis und wird durch den Duft des Referendums ersetzt. Warum wohl?
Stamm Judith (C, LU): Die Fraktion der Christlichdemokrati- schen Volkspartei empfiehlt Ihnen Zustimmung zu den vom Bundesrat unterbreiteten Beschlussentwürfen hinsichtlich des Jubiläums 150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat im Sinne der Mehrheit der vorberatenden Kommission.
Wir legen Wert darauf, dass im Titel des Bundesbeschlusses nur der 150. Geburtstag erscheint. Das ist das Ereignis. Das ist das Jubiläum. Dass in Artikel 1 auch die Helvetische Re- publik genannt wird, damit können wir leben, obwohl noch viele andere Daten jener Zeit zu nennen wären und obwohl die Schweiz damals noch nicht aus all den Kantonen be- stand, die 1848 den Bundesstaat ausmachten.
Wir erachten es als sinnvoll, uns auf das Datum von 1998 hin mit der Wirklichkeit unserer geschichtlichen Vergangenheit zu befassen. Beim Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkrieges haben wir erlebt, wie schwer es uns fällt, uns mit unserer Vergangenheit zu beschäftigen. Wir haben Mühe, die hellen und die dunklen Seiten unserer Geschichte glei- chermassen zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren.
Unsere Generation ist mit dieser Haltung nicht allein. Auch
unsere Vorfahren hatten Mühe mit den harten Realitäten un- serer Geschichte. So lesen Sie in der Botschaft des Bundes- rates auf Seite 7, dass bei der erstmaligen Durchführung der Bundesfeier von 1891 - also des Nationalfeiertages - nicht die Gründung des Bundesstaates von 1848, sondern der alte Bund von 1291 ins Zentrum gestellt wurde. 1891 waren es seit der Gründung unseres Bundesstaates noch nicht ganz fünfzig Jahre her. Und diesem Datum waren in unserem Lande ganz andere Umwälzungen, Auseinandersetzungen, Verletzungen, ja sogar ein Bürgerkrieg, der Sonderbunds- krieg, vorausgegangen.
Wird es uns 150 Jahre später leichterfallen, den Ereignissen, die 1848 vorbereitet haben, den an ihnen Beteiligten und dem Erbe, das wir übernommen haben, gerecht zu werden? Wir, die zurückschauen, werden wieder einmal feststellen, dass wir uns zwar alle als Schweizerinnen und Schweizer fühlen, dass wir aber nicht alle dieselbe Schweizer Ge- schichte hinter uns haben. Oder dass wir mindestens die Er- eignisse unserer Geschichte nicht alle in derselben Weise wahrnehmen.
Ab 1798 erlebte die Schweiz bekanntlich politische Wechsel- bäder sondergleichen. Sie kennen die Daten von 1803 und 1815. Von der Zeit zwischen 1830 und 1848 schreibt Victor Conzemius in seiner Biographie über den konservativen Lu- zerner Politiker Philipp Anton von Segesser, dass die Schweiz zwischen 1830 und 1848 für konservative Staats- männer als Unruheherd Europas galt, dass aber liberale und radikale Kreise sie wegen ihrer offenen Asylpolitik für ein fort- schrittliches Eldorado hielten.
Conzemius schreibt von jener Zeit, das Hauptproblem bilde das Verhältnis von kantonaler Souveränität und bundes- staatlicher Kompetenz, kurz von Zentralismus und Föderalis- mus. Das war nicht nur eine formaljuristische Verfassungs- frage. Diese Frage erfasste das gesamte kulturelle, wirt- schaftliche, soziale und religiös-kirchliche Leben des Ge- meinwesens.
Denjenigen, die diese letzte Krise des schweizerischen Staa- tenbundes hinter sich haben, erscheint der Einsatz vor allem der beharrenden Geister überproportional, ihre Sorge, ihre Individualität zu verlieren, unbegründet. Doch für die Betrof- fenen ging es um Sein oder Nichtsein eigenstaatlicher und konfessioneller Existenz. Erinnert Sie das nicht an die Radi- kalität von Auseinandersetzungen, die wir in unseren Tagen führen?
Es gab einen Sonderbundskrieg, der zwar nur etwa drei Wo- chen dauerte und zum Glück wenig Menschenleben kostete. Das Trauma und die Verletzungen, die er an der Seele dieser Gemeinschaft Schweiz hinterliess, waren indessen sehr gross. Jahrzehnte hindurch haben die Katholiken der Schweiz die Folgen des Sonderbundes zu spüren bekom- men. Sie sind auch heute noch nicht ganz getilgt. Immer noch haben wir Artikel 50 Absatz 4 in unserer Bundesverfas- sung, welche die Errichtung von Bistümern in der Schweiz der Genehmigung des Bundes unterstellt.
Im Oktober 1848 wurde Philipp Anton von Segesser als ein- ziger Konservativer des Kantons Luzern in den Nationalrat gewählt. 9 von 111 Nationalräten vertraten damals den ka- tholisch-konservativen Volksteil. Segesser hatte eine Rede vorbereitet, ein Plädoyer für politische Fairness gegenüber den Unterlegenen. Er hielt sie nicht. Das allgemeine Klima der ersten Bundesversammlung liess es nicht ratsam er- scheinen, sie vorzutragen, heisst es in seiner Biographie.
Viele von uns heutigen Politikerinnen und Politikern stam- men, ob wir es wollen oder nicht, von weltanschaulich politi- schen Siegern oder von weltanschaulich politisch Besiegten ab. Und der Umgang der Sieger mit den Besiegten entsprach nicht immer den Idealen, die den Siegern zum Durchbruch verholfen hatten.
Ich habe Ihnen eine Facette unserer Vergangenheit skizziert, welche für Katholikinnen und Katholiken sowie Angehörige von ehemaligen Sonderbundskantonen eine besondere Be- wandtnis hat. Es gäbe noch viele andere Facetten unserer Geschichte zu erwähnen. Die Verfassung von 1848 ge- währte bekanntlich nur Bürgern christlicher Konfession die Niederlassungsfreiheit. Oder wir müssten uns Gedanken
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darüber machen, dass die Frauen von den politischen Rech- ten ausgeschlossen waren, und das noch bis 1971. Wir müssten uns überlegen, wie der neue Bundesstaat von 1848 mit dem Verhältnis Stadt/Land umging oder wie er später auf die Industrialisierung und alle ihre Folgeerscheinungen rea- gierte.
Zum Glück überlebten die Ideale und Ideen die an Sieg und Niederlagen Beteiligten. Wir können uns heute mit dem Erbe befassen. Wir können feststellen, dass in unserem Lande die freiheitliche Staatsidee von Dauer war, dass die Volksrechte in der Folge ausgebaut wurden, dass siegreiche und unterle- gene Kantone und Bevölkerungsteile zu partnerschaftlichem Handeln zusammenfanden. Wir können feststellen, dass wir unsere Bundesverfassung in einer Totalrevision 1874 und in vielen Teilrevisionen den sich wandelnden Verhältnissen und Bedürfnissen angepasst haben und vor dem grossen Werk einer Neufassung unseres Grundgesetzes stehen. Wir können feststellen, dass wir gelernt haben, mühsam und schmerzlich - ich denke zum Beispiel an den Generalstreik von 1917 - mit unseren internen Fragen einigermassen zu Rande zu kommen.
Wir konnten für unsere Bürgerinnen und Bürger soziale Si- cherheit, die Chancen einer guten Ausbildung und die Mög- lichkeit, des eigenen Glückes Schmied zu sein, in einem er- staunlichen Masse gewährleisten. Obwohl wir in Meinungen und politischen Standpunkten immer vielfältiger werden, ha- ben wir einigermassen gelernt, die Konflikte auf den Tisch zu legen und geistig auszutragen.
Wir müssen aber auch feststellen, dass wir in einer sich wan- delnden Welt mit den Instrumenten von gestern die Fragen von morgen zu lösen versuchen, dass wir Mühe mit Aussen- beziehungen haben. So suchen wir mühsam unseren Weg, mit den zusammenwachsenden Ländern Europas zu koope- rieren, vorläufig ohne uns zu integrieren.
Für uns von der CVP bedeuten die Jahre bis 1998, die vor uns liegen, eine Chance. Wir müssen gemeinsam versu- chen, unserer Geschichte vertieft auf die Spur zu kommen. Wir müssen die Muster, die unser Verhalten immer wieder prägen, erkennen und uns fragen, ob sie noch dienen oder ob wir uns wandeln müssen, damit wir nicht wieder, wie da- mals, von aussen gewandelt werden.
«Die Schweiz gibt es nicht.» Dieser Spruch, der so vielen Mühe bereitet, wurde auch hier zitiert. Urs Frauchiger hat uns in seinem neuesten Buch eine Interpretation dazu geliefert. Er vergleicht diesen Spruch mit der Geschichte vom Storch. Den Storch, der die Kinder bringt, den gibt es nicht. Die Schweiz, die aus Käse, Schokolade und Alphorn besteht, die gibt es nicht. Aber den Storch, den gibt es, und den Schwei- zerischen Bundesstaat mit seiner 150jährigen Geschichte gibt es auch.
Deshalb zitiere ich Ihnen zum Schluss einen anderen Spruch, den Sie in Sevilla auch antreffen konnten, eine Ab- wandlung eines Ausspruchs von Descartes: «Je pense, donc je Suisse.»
Seiler Hanspeter (V, BE): Ein grosser Historiker soll gesagt haben: «Wer seine Zukunft gestalten und bewältigen will, der sollte auch seine Vergangenheit und Geschichte kennen.» Ich darf Sie beruhigen. Ich habe weder im Sinn, eine Ge- schichtslektion zu halten - was schon gesagt worden ist oder vielleicht noch gesagt wird, kann man in den Geschichtsbü- chern nachlesen -, noch habe ich die Absicht, mich in eine visionäre Euphorie hineinzusteigern. Aber im Sinne dieses Ausspruches des Historikers ist es aus unserer Sicht nicht bloss statthaft und wünschbar, dieses Jubiläums unseres Staatsseins zu gedenken. Es ist vielmehr eine eigentliche Selbstverständlichkeit, sich auf wesentliche und entschei- dende Weichenstellungen in unserer Geschichte zurückzu- besinnen.
Herr Maspoli hat gesagt: «Man soll die Feste feiern, wie sie fallen.» In drei Jahren passiert ein solches «fallen». Aller- dings möchte ich vor einer Illusion doch warnen: Unser Par- lament neigt bekanntlich dazu, alles sehr perfektionistisch, seriös und gut zu regeln, sogar Jubiläen, und das dürfte mei- nes Erachtens bei einem solchen Jubiläum nicht so sein. Ju-
biläen dieser Art muss man zwar organisieren. Man muss ih- nen eine Zielsetzung und einen Rahmen geben, und man muss die nötigen Mittel zur Verfügung stellen. Zu einem Fest gehört aber Volk. Zu einem Fest gehört Freude. Zu einem Fest und zum Feiern gehören Begeisterung und Besinnung und Nachdenken. Warum, Herr Maspoli, sollte man über un- sere Zukunft nicht etwas verstärkt nachdenken? Die Zukunft findet nämlich mit Gewissheit statt. Und warum sollten wir nicht auch über unsere Stellung in der Welt nachdenken? Das braucht nicht Richtung «Euro-Turbo>> zu sein.
Warum sollten wir uns nicht bewusster mit Zukunftsfragen auseinandersetzen? Nur wenn wir uns mit der Problematik befassen, haben wir eine Chance, die von Ihnen zitierte Fäul- nis zu beseitigen.
Meines Erachtens gehört zu einem Fest eben sehr viel Spon- taneität und Kreativität; es wäre falsch, wenn wir nun hier in einem Bundesbeschluss in schulmeisterlicher Art auch schon detaillierte Inhalte geben möchten. Wir wollen einen Rahmen geben; die Farbkleckse, die dann 1998 in dieses Bild hineinkommen, machen nicht wir, das machen dann an- dere. Ein gesetzlich reguliertes Fest könnte tatsächlich kein echtes Fest werden, und es würde wenig Sinn machen, schon jetzt Ideenreichtum zu verhindern oder Feste von Staates wegen zu verordnen. Diesen Weg dürfen wir unse- res Erachtens nicht einschlagen.
Die vom Bundesrat und von der ständerätlichen Kommission dann noch korrigierte Fassung setzt aber diesen Rahmen und stellt die Mittel bereit, um diese Feier in einem würdigen und unserem Sinne nach richtigen Rahmen feiern zu kön- nen. Machen wir aber nicht in Selbsttäuschung! Der Wert, die Qualität und die Nachhaltigkeit von Feiern dieser Art, wie wir sie in drei Jahren begehen wollen, hängen nicht von diesem Bundesbeschluss ab, zu dem wir heute Stellung nehmen. Sie werden durch ganz andere Faktoren bestimmt, z. B. von der Kreativität des Menschen, von der Begeisterungsfähig- keit, vom Idealismus jener Zeit und vom Willen der Gemein- schaft, die Zukunft weiterhin gut zu planen.
Frau Dreifuss, ich möchte Ihnen sagen, dass es für uns ein «neuntes Jahrhundert Schweiz» gibt; Sie haben sich ja ein- mal anders ausgedrückt. Wir sind keine heimatmüde Partei. Aus diesem Grund sind wir auch der Meinung, dass auf diese in einfachem, schlichtem Rahmen gehaltene Vorlage einzu- treten ist.
Unseres Erachtens gehört in diesen Rahmen auch, dass man die Anträge der Minderheit, die Walter Schmied noch begründen wird, berücksichtigt. Wir sollten die Rückbesin- nung auf unsere Geschichte nicht bei 1848 oder 1798 enden lassen, sondern auch einen wichtigen Markstein nicht ver- gessen, nämlich den Westfälischen Frieden von 1648.
Ich bitte Sie also, einzutreten und den Anträgen der Minder- heit Schmied Walter ebenfalls zuzustimmen.
Scheurer Rémy (L, NE): Nous vivons dans un temps où les événements sont commémorés à chacun de leur siècle et de leurs subdivisions ou multiples de siècle. Cela est profitable à des historiens qui se font les champions du millésime, à leurs éditeurs et aux organisateurs de spectacles en tous genres, mais reconnaissons qu'il pourrait y avoir quelque chose de morbide à être ainsi constamment ramené vers le passé, et que ce danger est particulièrement fort dans un pays qui n'a pas beaucoup de souffle pour de grands projets. Une commémoration et même une célébration n'ont donc de sens civique que si elles permettent de prendre du recul par rapport au présent, de reconnaître les lignes de force des constantes, et les courbes des évolutions, d'étudier les solu- tions apportées jadis à des problèmes semblables à ceux qui nous sont posés maintenant. Les célébrations et les commé- morations n'ont de signification civique que si elles permet- tent de projeter l'éclairage du temps sur la confusion du pré- sent et sur l'opacité de l'avenir.
Puisque la connaissance historique est l'un des instruments du bon gouvernement, il est juste de profiter du hasard des dates pour s'aider des expériences passées dans sa ré- flexion sur le futur. Il est légitime aussi de faire participer par des fêtes et d'autres manifestations la plus grande partie
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possible de la population à la prise de conscience et à la con- naissance de moments fondateurs. Il est bon également d'en tirer occasion pour prendre des mesures de conservation des supports matériels de la mémoire collective et il n'est pas illégitime de vouloir en tirer un usage politique, par exemple au moment où l'on prépare une révision totale de la constitu- tion.
Cela dit, le Conseil fédéral nous semble avoir été mal inspiré de retenir deux dates, car seule s'impose vraiment celle de 1848. Que l'on me comprenne bien ici! Je ne fais pas le pro- cès de 1798 comme celui d'une date à oublier. Je le fais d'autant moins que la période de la République helvétique est d'un grand intérêt, et plus encore pour ce que l'on a cher- ché à faire alors, que pour ce qui a été vraiment fait. Je dis que la seule date qui s'impose véritablement est celle de 1848 parce qu'elle est le point de départ d'une évolution dans laquelle nous nous situons encore en droite ligne.
Tout ce qui s'est produit de 1798 à 1848 a de l'importance pour l'histoire de la gestation de notre Etat fédéral. Mais ce qui nous importe, ce n'est pas l'histoire de cette gestation, ni même celle des douloureuses péripéties de sa naissance. Nous ne sommes pas préoccupés d'obstétrique historique. Ce qui nous importe, c'est l'histoire du développement de cet Etat, cela dans la perspective de sa situation actuelle et de son développement futur. C'est pourquoi le groupe libéral en- trera bien sûr en matière. Il suivra la proposition de la majo- rité de la commission dans le titre à donner à l'arrêté et quant à l'article 1er.
Ces modifications doivent d'abord porter une signification profonde sur le sens à donner à la célébration et à la commé- moration. Selon le message du Conseil fédéral et malgré quelques rappels à l'importance de la réflexion prospective, un accent fort serait mis sur la recherche et les cérémonies à propos de la période entre 1798 et 1848. Dans la perspec- tive que nous préconisons avec la majorité de la commission, il conviendrait d'étudier l'évolution à partir de 1848 en ne re- montant vers 1798, ou antérieurement encore, que dans les cas de nécessité.
Nous sommes encore dans l'ignorance du détail des projets, que certains périodiques semblent pourtant bien connaître. Mais au lieu d'attendre ce qui viendra de l'extérieur, le gou- vernement ne pourrait-il pas déterminer et attribuer quelques mandats d'étude propres à nourrir sa réflexion? Par exem- ple, l'évolution de la pratique du fédéralisme, l'évolution de la pratique des droits populaires, le développement quantitatif et qualitatif de la législation fédérale par rapport aux législa- tions cantonales, etc .?
Il conviendrait sans doute aussi, dans la perspective d'une meilleure compréhension de ce qui se passe actuellement dans l'intégration européenne, de bien savoir à quel prix et avec quels avantages nous avons passé, dans les faits, pas dans la théorie, de la Confédération d'Etats à l'Etat confédé- ral. Il serait intéressant, à propos de la monnaie unique, de mieux connaître les modalités du passage des monnaies cantonales à la monnaie fédérale et ses effets économiques. A propos de la libre circulation des personnes, il ne serait pas inutile de savoir comment, dans les faits, les choses se sont passées pour les ressortissants des divers cantons au sein de la Confédération. Nous avons parlé tout à l'heure de mar- ché intérieur, mais n'est-il pas paradoxal de constater que ce marché intérieur suisse était contenu en filigrane dans la Constitution de 1848, et qu'il nous revient maintenant sous l'influence du marché intérieur européen? Il y a là de quoi ré- fléchir.
Manifestement, notre histoire nationale semble avoir été le laboratoire de l'évolution de l'Europe contemporaine. Encore une fois, il serait bon que le Conseil fédéral fasse savoir ce qu'il veut en connaître pour bien gouverner.
En résumé, les objectifs du Conseil fédéral, tels qu'ils figu- rent dans le message, nous paraissent trop diffractés. Ils confinent trop l'attention entre les deux dates de 1798 et de 1848 et, de plus, ces deux dates superposées brouillent l'image plus qu'elles ne l'éclaircissent. N'abandonnons pas 1798, soit! Laissons aux Vaudois le soin de remplacer par de jeunes tiges leurs vieux arbres de la liberté. Laissons les
Neuchâtelois à leur indifférence à l'égard d'événements qui ne les concernent pas directement. Laissons peut-être aux Bernois l'éventuel attendrissement de doubler la ration de carottes de leurs ours en souvenir de ceux qui leur ont été vo- lés par les Français pour être mis au Jardin des Plantes en 1798. Laissons nos compatriotes de Suisse centrale au sou- venir encore ému de leur résistance et des massacres qu'ils ont connus.
Il n'y a pas dans les événements de 1798, ni même dans les événements de la République helvétique, de quoi réunir les ingrédients d'un ciment national. Par contre, nous parta- geons depuis 1848 un destin véritablement commun, et 1848 est maintenant une référence aussi nécessaire que 1291 l'était en 1848.
Je ferai encore une dernière remarque, Madame la Con- seillère fédérale, à propos du projet «Conservons notre mé- moire». Le Conseil fédéral a très judicieusement saisi l'occa- sion d'un rappel historique pour sauver du danger d'autodes- truction le support matériel de documents du XIXe et du XXe siècle. J'aimerais bien avoir l'assurance que l'intention du Conseil fédéral est bel et bien de poursuivre cette oeuvre au-delà du programme des manifestations du 150e anniversaire et qu'il a d'ores et déjà inclus la photogra- phie dans la liste des supports à conserver.
Fritschi Oscar (R, ZH): Die FDP-Fraktion empfiehlt Eintreten auf die beiden Beschlussentwürfe. Das 150jährige Bestehen unseres föderalistischen Bundesstaates, der nach unserer Bundesverfassung 23 souveräne Teilstaaten von unter- schiedlicher Sprache, Kultur, Konfession und Rasse verei- nigt, verdient ein Gedenken. Darum macht für uns auch der Nichteintretensantrag der SD/Lega-Fraktion - also die For- derung, das Jubiläum völlig auszublenden - keinen Sinn, selbst wenn wir im folgenden durchaus einige Bedenken ge- gen die geplante Ausgestaltung äussern werden.
Dass unser Bundesstaat ein Gedenken verdient, gilt um so mehr, als er einer der ältesten in Europa ist, wenn man als Kriterium nimmt, seit wann sich ein Staat ohne äussere Brü- che, allein auf evolutionäre Weise, weiterentwickelt hat.
Ja, mehr: Unser Bundesstaat verdient nicht nur ein Geden- ken, er verdient es durchaus, an seinem 150. Geburtstag auch gefeiert zu werden: aus Dankbarkeit, vielleicht sogar gemischt mit etwas Stolz, dass dieser multikulturelle, multi- sprachliche und multikonfessionelle Staat genügend Integra- tionskraft entwickelte, um seine Teilstaaten zusammenzu- halten, während rund um ihn herum in Europa ein Zerfallen der Nicht-Nationalstaaten zu registrieren war und derzeit noch immer ist.
Mit anderen Worten: Wir brauchen die Feier zum bevorste- henden runden Geburtstag unseres Staates nicht allein hin- ter Symposien, Ausstellungen und der Förderung von For- schungsprojekten zu verstecken. Wir dürfen durchaus auch etwas Festfreude aufkommen lassen, ohne Angst vor elitä- ren Bedenken, die meist mit dem Begriff «Bratwurst» um- schrieben werden.
Doch nun zuerst zur Frage, die in der Kommission am mei- sten zu diskutieren gegeben hat: Was soll eigentlich gefeiert werden? Ich werde mich hier kurz fassen, weil ich in der De- tailberatung nochmals zum Minderheitsantrag Schmied Wal- ter respektive zum Antrag der LdU/EVP-Fraktion zu spre- chen gedenke.
Neben dem 150. Jahrestag unseres Bundesstaates stehen zwei weitere runde Jahrestage an. Zum einen sind es 200 Jahre her seit dem Übergang vom Ancien Régime zur Helvetischen Republik. Die Helvetische Republik bildet un- bestreitbar eine wichtige Vorstufe unseres heutigen Staates. Mit ihr wurde ein Grundstein, nicht aber - wie der Bundesrat in seiner Botschaft schreibt - der Grundstein im Sinne des einzigen Grundsteins zur heutigen Schweiz gelegt.
Zum anderen sind es 350 Jahre her seit dem Westfälischen Frieden von 1648, der die faktische Anerkennung der Schweiz als unabhängiges Staatswesen brachte. Das ist zweifellos auch eine Vorstufe. Hier wurde auch ein Grund- stein gelegt, ohne den wir unseren heutigen Bundesstaat nicht verstehen könnten.
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Angesichts dieses «embarras de richesses» an Jahrestagen ist es sicher schon aus praktischen Gründen sinnvoll, wenn man eine Konzentration vornimmt. Die Feier soll nicht mit Symbolen überladen werden.
Wir begrüssen deshalb den Vorschlag der Kommission, sich im Titel auf die 150 Jahre Bundesstaat zu beschränken und damit eine klare Priorität zu setzen. Ob die Posteriorität - oder die Posterioritäten - ebenfalls, wenngleich gewisser- massen erst im Kleingedruckten, genannt werden soll, scheint uns nicht eine entscheidende Frage zu sein. Wenn man aber von der Lösung der vorberatenden Kommission ausgeht, ist es sachlogisch wohl am überzeugendsten, so- wohl die Helvetik 1798 wie die Unabhängigkeit vom Reich 1648 in gleicher Weise nachgeordnet zu erwähnen.
Wichtiger als die äussere Etikette - oder vielmehr die Neben- etiketten - dürfte der Inhalt der Jubiläumsaktivitäten von 1998 sein. Wir haben schon betont, dass es sehr wohl Sinn macht, sich mit unserem Staat auseinanderzusetzen, ja, ihn sogar etwas zu feiern als einen Staat, der ein alles andere als selbstverständliches Gebilde darstellt. Jedenfalls bedarf es unseres Erachtens keiner zusätzlichen Rechtfertigung für das Begehen des ins Auge gefassten Jubiläums.
Genau eine solche scheint der Bundesrat in seiner Botschaft indessen mit verbissenem, missionarisch-didaktischem Drang zu suchen, wenn er das Jubiläum akribisch auf Mög- lichkeiten abklopft, inwiefern es verwendet werden könne, um aktuelle politische Tagesfragen in die gewünschte Rich- tung zu bewegen.
Wenn der Bundesrat das Jubiläum als Mittel zum Zweck sieht, wenn er die Feiern als Trichter benützen will, um dem Volk die richtige Meinung einzuflössen, melden wir aber Vor- behalte an. Die Aktivitäten im Jubiläumsjahr zweckgerichtet als Vorbereitung für eine Volksabstimmung über die Totalre- vision der Bundesverfassung auszugestalten, wie der Bun- desrat in seiner Botschaft schreibt, ist problematisch.
Gleiches gilt für das Vorhaben, das Jubiläumsjahr als Vehikel zu benutzen, um den europapolitischen Vorstellungen des Bundesrates zum Durchbruch zu verhelfen. Nach der Bot- schaft «soll der heute bestehenden Furcht vor fremden Ein- flüssen entgegengewirkt» werden; gleichzeitig soll sensibili- siert werden für «die Beziehungen unseres Landes zu den europäischen Ländern und der Welt».
Ebenfalls Mühe bekunden wir mit der scheinbar harmlosen Feststellung, für den Bund stehe bei der Förderung von wis- senschaftlichen Projekten die bisher noch wenig bearbeitete Wirtschafts-, Sozial- und Mentalitätsgeschichte der jüngsten Zeit im Zentrum, denn damit wird unausgesprochen die bis- herige Historiographie als zu ideengeschichtlich, wenn nicht gar als unkritische Heldengeschichte diffamiert. Was Versu- che zur «Gegengeschichtsschreibung» anbetrifft, sind wir unseres Erachtens aber gerade in letzter Zeit nicht zu kurz gekommen.
Zusammengefasst: Der Bundesrat, das federführende De- partement und hier das Bundesamt für Kultur wären gut be- raten, sich bei der Konkretisierung der Projektideen zum Ju- biläum von 1998 an den Satz aus «Torquato Tasso» zu erin- nern: «So fühlt man Absicht, und man ist verstimmt.» Wir ste- hen zu diesem Staat und freuen uns auf die Feier zu seinem 150. Geburtstag. Wir sind deshalb auch für Eintreten auf die Vorlage. Wir freuen uns aber auf eine Jubiläumsfeier, die in sich selber ruht und für sich selber spricht, eine Feier ohne didaktisch oder gar politisch motivierte Nebenabsichten.
Keller Rudolf (D, BL): Ich sage es als dritter Redner: Man soll die Feste feiern, wie sie fallen. Das ist ja schon recht, und es ist auch gut. Aber die in dieser Vorlage vorgeschlagenen Fe- ste und Veranstaltungen sind für manche weniger ein Anlass zum Feiern, sondern geben vielmehr Anlass zur Trauer. Ich will es einmal am Beispiel meiner verstorbenen Grossmutter sagen: Nie vergesse ich ihre Mahnungen, dass es in den letzten drei Jahrhunderten drei schlimme Ereig- nisse in Europa gegeben hat: Das eine war Napoleon - «Näpi», wie sie sagte -, Napoleon, der unserem Land nicht nur Gutes gebracht, der unserem Land auch Blut und Tränen gebracht hat; das andere war ennet dem Rhein, der «Tau-
sendjährige», der in seinem grausamen Krieg in Blut und Tränen schliesslich untergegangen ist; das dritte war dazwi- schen der Erste Weltkrieg, 1914 bis 1918.
In dieser Situation ist es für mich verständlich, dass sich viele Leute, und vor allem viele Innerschweizerinnen und Inner- schweizer, gegen die 200-Jahr-Feier wehren, denn sie hat- ten - wie übrigens andere auch - während der napoleoni- schen Zeit einen hohen Blutzoll zu entrichten.
Die Helvetische Republik wurde früher in unserem Land nicht gefeiert; es ist also gar keine Tradition und kein Anlass vor- handen, das Thema jetzt aufzugreifen. Und 1848 wurden die Katholisch-Konservativen und die Appenzeller besiegt. Ich finde es nicht freundeidgenössisch, diese alten Wunden wie- der aufzureissen. Wir sollten nicht Empfindlichkeiten einfach so übergehen. Das wäre staatspolitisch unklug, Herr Profes- sor Gross Andreas.
Mit viel grösserer Berechtigung müsste man - wenn schon --- den Westfälischen Frieden von 1648 feierlich begehen. Die- ser Friede ist gleichbedeutend mit dem Beginn der rechtli- chen Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft vom damaligen Deutschen Reich. Der Basler Bürgermeister Rudolf Wett- stein hat damals staatsmännisch verhandelt und Grosses geleistet. Einen solchen Mann, einen solchen Frieden zu fei- ern, das könnte die SD/Lega-Fraktion unterstützen, aber nicht das, was uns hier und heute vorgelegt wird.
Die Botschaft des Bundesrates ist mager. Ausser einigen un- verbindlichen Grundsatzerklärungen ist kein roter Faden er- sichtlich. Wir haben darum die durchaus begründete Be- fürchtung, dass diese sogenannten Feierlichkeiten von den Regierenden für das Zelebrieren von Messen missbraucht werden.
Machen wir uns doch nichts vor! Viele wollen dannzumal diese Feiern als Propagandaplattform für den Beitritt zur Eu- ropäischen Union nützen. Wir glauben nicht, dass dies ein Fest des Volkes sein wird, schon eher ein Fest der oberen Zehntausend.
Wir haben - auch wenn man weiss, dass auf 1998 hin an der Bundesverfassung gebastelt werden soll - grösste Beden- ken gegen solch gekünstelte Feierlichkeiten. Denn auf 1998 hin wollen viele vor allem die Volksrechte beschränken. Das wollen wir nicht noch festlich absegnen. Die 24 Millionen Franken sind daher schlicht zum Fenster hinausgeworfenes Steuergeld.
Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi beantragt Ihnen deshalb Nichteintreten auf diese un- würdige Vorlage.
Zu den Bemerkungen von Flavio Maspoli wegen dem Refe- rendum muss ich Ihnen sagen: Das reizt mich eigentlich als Parteipräsident; diese Referendumsdiskussion wäre histo- risch und staatspolitisch sehr, sehr interessant.
Meier Samuel (U, AG): Die LdU/EVP-Fraktion ist für Eintre- ten auf die Vorlage «150 Jahre Schweizerischer Bundes- staat und 200 Jahre Helvetische Republik» und empfiehlt Ih- nen Zustimmung zu diesem Geschäft.
Es ist als Tatsache hinzunehmen, dass jene Zeit am Über- gang vom 18. zum 19. Jahrhundert, d. h. die Zeit der Helvetik und die Zeit der Entstehung unseres Bundesstaates, bei uns und unserer Bevölkerung nur sehr lückenhaft im Bewusst- sein ist. Gemeinhin unterschätzen wir die historische Grösse jener Jahre und deren Bedeutung für die Entstehung unserer heutigen, modernen Schweiz. Das Jubiläum 150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat und 200 Jahre Helvetische Republik bietet uns nun Gelegenheit, dieses Defizit aufzuar- beiten. Zum einen muss es darum gehen, die historischen Fakten, die Gegebenheiten und die Zusammenhänge in all- gemeinverständlicher Art in die breite Bevölkerung zu tragen. Zum anderen muss es auch darum gehen, das Verständnis unserer Bevölkerung für die Entwicklung und für die Wand- lung sowie für die heutige Stellung unseres Staates zu för- dern. Ich bin voller Hoffnung, dass eine derartige Aufklärung, ein derartiges Vorgehen auch Anstoss sein kann, um eine et- was breitere Diskussion über unsere Verfassung, über die Zukunft und über die prospektive Rolle unseres Landes in der internationalen Staatengemeinschaft zu entfachen.
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Das Jahr 1848 bzw. dessen Bedeutung als Gründungsjahr des Schweizerischen Bundesstaates ist uns allen mehrheit- lich bekannt. Etwas anders verhält es sich mit dem Jahr 1798. Dabei ist es mir und meiner Fraktion ein Anliegen, die hervorragende Bedeutung eben jener Zeit der Helvetik im Hinblick auf die Gründung unseres Bundesstaates auch 1848 nicht zu verkennen oder gar zu negieren.
Was hat uns die Helvetik denn gebracht? Die Helvetische Republik wurde von kriegerischen Auseinandersetzungen und gewaltsamen Begleiterscheinungen überschattet; zahl- reiche Reformen der Helvetischen Republik wurden denn auch schon während der Mediation wieder rückgängig ge- macht. Hingegen gibt es Errungenschaften der Helvetik, ohne welche die Gründung unseres Bundesstaates undenk- bar gewesen wäre. Ich denke an den besten Teil der Helve- tischen Verfassung, nämlich an die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz. Während es bis anhin hiess: «Jeder hat sein Recht», hiess es fortan: «Jeder hat das gleiche Recht.» Ich denke auch an die Niederlassungsfreiheit und die Einführung der Handels- und Gewerbefreiheit usw.
Als Aargauer denke ich aber auch daran, dass mein Kanton und die aargauische Bevölkerung in jener Zeit befreit worden sind, befreit von der Untertanenschaft und befreit von den Landvögten. Im Hinblick auf die Vielfalt und die Vielsprachig- keit unserer heutigen Schweiz darf auch nicht daran vorbei- gesehen werden, dass unser Land damals durch den Kanton Tessin und dann durch die Welschschweiz einen territorialen und auch kulturellen Zuwachs erhalten hat. Keineswegs will ich die ungeheuerlichen Ereignisse in der Innerschweiz in den Wind schlagen; ich blicke pietätsvoll auf die Leiden und die Opfer jener kriegerischen Auseinandersetzungen zurück. Nach wie vor gilt meine hohe Anerkennung den acht alten Orten der Eidgenossenschaft. Sie bilden für mich quasi den Kern unseres heutigen Staatswesens, und diejenigen Kan- tone, die mit der Helvetik und der Mediation hinzugekommen sind, bilden für mich so etwas wie das Fruchtfleisch, ohne das unsere heutige Schweiz undenkbar wäre.
Damit habe ich Ihnen auch schon einen Teil der Begründung für den Antrag unserer Fraktion gegeben, der postuliert, dass das Jubiläum «200 Jahre Helvetische Republik» in gleicher Weise ins Jubiläumskonzept aufgenommen wird wie die « 150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat».
In seiner Botschaft unterbreitet uns der Bundesrat ein Kon- zept - oder besser gesagt: ein Grobkonzept - zu Ausgestal- tung und Durchführung des Jubiläums. Unsere Fraktion ist grundsätzlich damit einverstanden. Aus meinen bisherigen Ausführungen geht hingegen auch hervor, dass der Sinn und Zweck dieses Jubiläums nicht allein in der Organisation von verschiedenen Festivitäten und Volksfesten liegen kann. Vielmehr muss eine würdige Mischung von Feiern, Gedenk- anlässen und anderen Möglichkeiten gefunden werden, die den Geschehnissen jener Zeit gerecht werden.
Im Hinblick auf das vorliegende Konzept des Bundesrates zur Durchführung dieses Jubiläums ist es mir und meiner Fraktion ein Anliegen, dass der Bund auch Projekte mit pri- vater Trägerschaft sowie kantonale Projekte unterstützt. Ähnlich wie andere Kantone ist auch der Kanton Aargau in dieser Hinsicht bei der Projektierung schon zügig vorange- schritten.
Zusammenfassend beantrage ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zur Vorlage.
Fankhauser Angeline (S, BL): Gerade das Votum von Herrn Maspoli hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass historische Da- ten uns den Anlass geben, eine breit abgestützte Diskussion über die gemeinsame Zukunft der Bevölkerung, der Mitbür- gerinnen und Mitbürger dieses Landes, zu führen.
Wir wollen im Hinblick auf 1998 zurückblicken und zurückge- hen zu den erkennbaren gemeinsamen Wurzeln, und mit die- ser Vergangenheit im Rücken - und ohne etwas zu ver- schweigen - peilen wir, wie die Botschaft das zeigt, drei Hauptziele als Etappen an.
Zuerst werden die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes nachholen können, was sie verpasst haben, was die Schule ihnen nicht vermittelt hat. Wir wissen, dass die Geschichte in
der Schule sehr oft da aufhört, wo sie am spannendsten wird. Dann ist die Schulzeit fertig, und der Rest bleibt im Nebel. Da haben wir die Gelegenheit, etwas nachzuholen. Nicht wir hier drinnen, aber wir als Bürgerinnen und Bürger, als «ci- toyennes>> und «citoyens», dieses Landes.
Dann folgt als zweite Etappe die Vorbereitung auf das Mor- gen, auf die Zukunft. Der Bundesrat sagt «sensibilisieren, Zusammenhalt suchen». Es gilt, den Zusammenhalt der Re- gionen, der Bevölkerungsgruppen zu entdecken und zu festi- gen.
Die dritte Etappe ist eine wichtige Etappe: die Revision un- serer Bundesverfassung. Wir haben gehört, dass der Bun- desrat eher zögerlich ist und nicht allzuviel revidieren will. Im Grunde genommen möchte man dem Bundesrat min- destens soviel Mut oder vielleicht die Hälfte des Mutes des damaligen Bundesrates wünschen, um dem Volk eine of- fene, bürger- und bürgerinnenfreundliche Verfassung vorzu- stellen und zu unterbreiten. Zusammengefasst: Es geht um unsere gemeinsame Zukunft, mit der Betonung auf «ge- meinsam».
Wir sollten heute mit diesem Beschluss das Fundament für eine Plattform legen - oder wenn Sie diese Sprache mehr schätzen -: Wir stecken die Rahmenbedingungen ab für Begegnungen, Diskussionen, Lebenslust, Entdeckung von Gemeinsamkeit und auch Festigung von Gemeinsamkeiten. Wir denken miteinander darüber nach, wie wir die Zukunft besser bewältigen können. Es gibt verschiedene Methoden. Die einen wollen ein Museum einweihen, die anderen feiern ein anderes Museum. Wir grübeln über die Geschichte.
Die Erfahrungen in Baselland haben gezeigt, wie wichtig es ist, dass Mann und Frau die Geschichte aufarbeiten. Es wäre ganz interessant zu entdecken, wie wichtig die Frauen in der Geschichte dieses Landes waren. Man kann Forschung be- treiben. Man kann etwas publizieren. Die Phantasie der Be- völkerung wird uns da weiterhelfen.
Zielpublikum ist die gesamte Bevölkerung. Das ist ein ehrgei- ziges Ziel, weil wir Arm und Reich, Alt und Jung, Arbeitslose und gestresste Manager, ausländische und einheimische Bevölkerungsteile zusammenbringen können und müssen. Die einen verstehen unter Feiern Jubel, Trubel, Heiterkeit, die anderen werden die Gelegenheit benützen, um darüber nachzudenken, was Freiheit ist. Wer lieber «mit Wurst und Pommes frites» nachdenkt, kann das tun - das ist wirklich ein Stück schweizerischer Freiheit. Wenn die Formulierung der Ziele und die Benennung der Daten zu Auseinanderset- zungen Anlass geben, dann sind wir aufgerufen, einen Kom- promiss zu suchen.
Das hat die Kommission getan, und das unterstützt unsere Fraktion. Es ist vielleicht tatsächlich einfacher, die Vergan- genheit zu analysieren als gemeinsam die Zukunft zu ent- decken. Ich glaube, dass es von grossem Vorteil ist, mitein- ander zu überlegen, wie wir diese Schweiz weiter öffnen kön- nen. Die Schweiz muss sich öffnen, so oder so. Das wird An- lass für eine Diskussion sein.
Die SP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage. Sie stimmt dem Kompromiss zu, wie ihn die Kommission beim Titel der Beschlussentwürfe vorschlägt; sie ist für das Belassen der Kompetenz für die Organisation der Feierlichkeiten beim Bundesrat, sofern diese in seiner Kompetenz verbleiben und der Bundesrat sie nicht weiter delegiert. Wir sind auch für die Bewilligung der notwendigen Hilfskräfte. Darauf werden wir mit einem Minderheitsantrag zurückkommen. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Carobbio Werner (S, TI): Permettetemi di aggiungere alle considerazioni fatte qui dalla collega Fankhauser, che condi- vido, alcune mie riflessioni come portavoce del gruppo socia- lista, ma anche come ticinese, per non dare l'impressione che da quella parte della Svizzera vengano solo le posizioni che sono state qui illustrate dal collega Maspoli.
Sono favorevole al messaggio e alla celebrazione del 150 anniversario dello Stato federale e al 200 della Repub- blica elvetica. Ritengo che questi festeggiamenti, che intendo soprattutto come momento di riflessione, sono importanti, in particolare in questo momento.
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8 juin 1995
Li ritengo importanti per la nostra gioventù anzitutto. Insegno da anni nella scuola professionale, agli apprendisti, quelli che saranno i futuri operai e quadri della Svizzera. La mia espe- rienza mi dice che è veramente molto necessario informare quei giovani sulla storia che ha portato alla costituzione del 1848 e allo Stato federale come lo conosciamo noi. Credo inoltre che sia importante riflettere su alcuni temi di allora che sono ancora d'attualità. Penso alla questione del federali- smo, dei diritti popolari, della solidarietà confederale, dei rap- porti fra regioni e dei rapporti verso l'estero. E' importante ri- flettere anche, collega Maspoli, in termini critici, magari per valutare quali aspetti positivi, quali progetti ideali del secolo scorso oggi non sono più ripresi, o sono dimenticati, o ce- dono il passo alla difesa di interessi particolari o di posizioni declamatorie e populiste. Allora, collega Maspoli, mi per- mette gentilmente di dirle che il suo intervento - e non con- testo la legittimità di proporre la non entrata in materia - mi preoccupa, anche se non mi meraviglia. Non è a caso del re- sto che la posizione della Lega è simile a quella dei Demo- cratici svizzeri. Mi preoccupa intanto perchè mette a nudo uno spirito di intolleranza. Affermare che ci sono delle per- sone che non hanno diritto di festeggiare, perché sono favo- revoli all'Europa, è intolleranza. lo posso non essere d'ac- cordo con lei, con i Democratici svizzeri e la Lega, ma sono sempre disposto a confrontarmi, perchè penso che solo dal confronto e dal dialogo è possibile, caso mai, trarre quelle in- dicazioni che servono l'interesse del Paese.
La posizione espressa qui dal collega Maspoli è un esempio classico dei brutti scherzi che fanno l'ideologia e la demago- gia elette a sistema. Il collega Maspoli contesta che per esempio sia necessario di festeggiare il 200 della Repub- blica elvetica. Come Ticinese dovrebbe riflettere. Il suo mo- vimento tuona in tutte le occasioni contro la Berna federale che penalizza il Canton Ticino. Ebbene, il 200 della Repub- blica elvetica per il Ticino rappresenta il momento in cui ha acquistato la sua sovranità. Studiando e riflettando su quei fatti si potrebbe, forse, capire come i ticinesi potrebbero di- fendere la loro identità all'interno della Svizzera in modo più efficace che continuando a chiedere quasi l'elemosina, pro- testando senza costrutto.
Il collega Maspoli ha anche detto che è contro il festeggia- mento del 150 del 1848, perché sarebbe un tentativo di vei- colare una propaganda per l'Europa. Non è forse perché ha paura che riflettendo su come è nato lo Stato federale po- trebbe anche capire come la costruzione di uno Stato fede- rale, il superamento delle particolarità cantonali il secolo scorso per un'unità nazionale sono compatibili con la difesa dell'identità delle varie componenti, sono compatibili con la difesa dei diritti democratici, e soprattutto sono utili a garan- tire un progresso al Paese?
Ecco, queste sono alcune riflessioni che ho voluto dare a questo dibattito. Credo che l'intervento del collega Maspoli e dei Democratici svizzeri dimostrano, al di là di particolari cri- tiche che potrebbero essere fatte ad alcuni aspetti del mes- saggio, l'importanza di seguire le proposte del messaggio e decidendo di celebrare, come momento di riflessione, le due ricorrenze in questione.
Maspoli Flavio (D, TI): Il collega Maspoli avrà tutti i difetti, però Le ha permesso di fare un brillante intervento, in- somma, sennò non avrebbe potuto farlo: almeno un merito me lo prendo.
Il medico, caro collega Carobbio, mi ha consigliato di non prendermela, e anche Lei dovrebbe fare attenzione.
Evito dunque di entrare nei dettagli del Suo discorso, ma io non ho dimostrato nessuna intolleranza; ho semplicemente detto che chi afferma che la Svizzera non esiste, non può festeggiarla.
An Sie, Frau Kollegin Fankhauser, möchte ich dagegen doch noch ein paar Worte richten. Ich weiss nicht, was mein Vo- tum - um Ihre Sprache zu gebrauchen - gezeigt hat. Ihr Vo- tum hingegen hat deutlich bekräftigt, dass man nicht weit ge- nug zurückgehen kann, um für uns gemeinsame Wurzeln zu finden.
Bühlmann Cécile (G, LU): Ich gehe mit Judith Stamm einig, dass wir inzwischen etwas gelernt haben sollten: Es lohnt sich nicht, vor der eigenen Geschichte den Kopf in den Sand zu stecken. Wer nämlich Geschichte verdrängt, kann daraus auch nichts lernen, und wer Geschichte verbrämt und be- schönigt, ebenfalls nicht.
Jubiläen und Geburtstage können Anlass dazu sein, uns mit unserer eigenen Geschichte kritisch auseinanderzusetzen. Gerade im Zusammenhang mit der Feier zur Erinnerung an das Kriegsende hatten wir wieder die Gelegenheit, diese Er- fahrung zu machen. Es ist gut, wenn die älteren Generatio- nen mit ihren Nachkommen die Geschichte diskutieren, Er- fahrungen weitergeben, Fehler eingestehen und sich mit Kri- tiken auseinandersetzen. Eine offene, demokratische und gerechte Gesellschaft lässt sich nur von Generation zu Ge- neration weiterentwickeln, wenn die historischen Erfahrun- gen ungeschminkt weitergegeben und auch Fehler einge- standen werden. Staat und Regierungen können in einer of- fenen Gesellschaft zwar kein Gedenken oder Jubiläum an- ordnen; sie sind aber verpflichtet, einen politischen, kulturellen und finanziellen Rahmen festzulegen, der keine Standpunkte ausschliesst und dieses Land über die kritische Diskussion weiterbringt.
Genau um diesen Rahmen geht es in der Vorlage, die hier zur Debatte steht, und das ist gut so. Warum? Mit der Jahr- zahl 1798 verbinden nämlich die einen Befreiung, die ande- ren heldenhafte Verteidigung und Niederlage - und das sage ich jetzt als Innerschweizerin, Herr Keller Rudolf. Für die ei- nen ist es ein Grund zum Festen, für die andern zum Trau- ern. Aber beide Sichtweisen sind für sich allein genommen zu kurz und zu emotional. Nur im Austausch lernen wir von- einander, was damals geschehen ist.
Als erstes müssen wir nämlich ohne Wenn und Aber zur Kenntnis nehmen: 1798 wurde ein uraltes Unrechtsregime, nämlich die Herrschaft von wenigen sogenannt regimentsfä- higen Familien, weggefegt. Dann müssen wir nüchtern ak- zeptieren, dass auch die alte Eidgenossenschaft trotz ihrer jahrhundertelangen Tradition alles andere als eine Insel war, weder geistig noch politisch, noch militärisch. Gerade so, wie es opportun erschien, setzten die politischen Kräfte auf die Karte von aussen. 1798 die Revolutionäre, die den Ein- marsch der Franzosen begrüssten, 1848 die Konservativen, die mit den Monarchien Österreich und Frankreich in ein Bündnis traten.
Wir müssen würdigen, dass die Helvetische Republik eine Fülle von Rechten brachte - Glaubensfreiheit, Niederlas- sungsfreiheit, Rechtsgleichheit und anderes mehr - und dass sie Gebiete wie den Aargau, die Waadt und das Tessin von der alteidgenössischen Unterdrückung befreite. Aber wir müssen objektiv auch eingestehen, dass die Helvetische Re- publik ein Reissbrettgebilde war, das nicht überlebensfähig war, und dass ein enorm grosser Teil der Bevölkerung mit diesen Rechten kaum etwas anfangen konnte. Die kleinen Bauernfamilien, die Knechte und Mägde, die Arbeiterinnen und Arbeiter der frühen Industrialisierung dachten ans Über- leben und nicht an die Menschenrechte. Die Frauen wurden schon gar nicht zur Kenntnis genommen.
Was bedeutet «1848»? Für die einen war es ein revolutionä- rer Sieg, für die anderen schmähliche Niederlage. Aber auch hier gilt: So einfach ist es eben nicht. Alle haben Grund zum Feiern, aber auch alle haben Grund zu Bedenken. Wir kön- nen nämlich mit Genugtuung und Stolz darauf hinweisen, dass der neue Staat von 1848 mit seiner modernen Verfas- sung der fortschrittlichste und demokratischste überhaupt war und dass er wichtige individuelle Freiheiten und Rechte garantierte. Wir können auch feststellen - und darauf bin ich stolz -, dass in der Schweiz von 1848 ein offenes Klima herrschte, dass Demokratinnen und Demokraten, dass fort- schrittliche Menschen in der Schweiz willkommen waren und Zuflucht vor der Verfolgung durch monarchistische Schergen fanden.
Wir müssen aber akzeptieren können, dass die Verfassung von 1848 das Resultat eines Bürgerkrieges war, dass Kon- servative und Liberale auf die Gewalt der Waffen setzten und dass sich der Sonderbund bei der Verfolgung seiner Interes-
150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat
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sen sogar mit den reaktionären Monarchien von Österreich und Frankreich verbandelt hat. Wir tun gut daran, uns die hi- storische Erfahrung einzugestehen, dass auch die Konfes- sionalisierung eine äusserst aggressive Note in die Politik brachte, sei es durch die Aufhebung der Klöster von seiten der Radikalen, sei es durch die Berufung der Jesuiten von seiten der Konservativen. Wir haben auch nüchtern zur Kenntnis zu nehmen, dass der junge Bundesstaat der freisin- nig-radikalen Sieger im Laufe der Zeit tiefgreifender Refor- men bedurfte, um den minimalsten Menschenrechten ge- recht zu werden. Viele dieser Fortschritte mussten den radi- kalen Gründungsvätern - die Mütter fanden gerade noch als Helvetia auf der neuen Einheitswährung «Franken» Platz - in harten Kämpfen abgerungen werden.
Da ist der Föderalismus zu nennen, das Prinzip der Dezen- tralisierung und der Machtaufteilung, das die Konservativen im modernen Staate hochhielten. Da sind Errungenschaften der direkten Demokratie und der Proporzwahl zu nennen, welche der linke Freisinn, die Konservativen und die Arbei- terbewegung dem freisinnigen Gründungsstaat abringen mussten. Da ist das Bestreben nach sozialer Gerechtigkeit und sozialem Ausgleich zu nennen, mit dem die Arbeiterbe- wegung das «wirtschaftsfreisinnige» Staatswesen heraus- forderte. Da ist der grosse Makel zu nennen, dass der Staat von 1848 den jüdischen Schweizerinnen und Schweizern die Niederlassungsfreiheit nicht gewährte. Und da ist die skan- dalöse Tatsache zu nennen, dass das grundlegendste libe- rale Menschenrecht, das Stimm- und Wahlrecht, für die Hälfte der damaligen Bevölkerung, die Frauen, diesem mo- dernen Staat erst nach sage und schreibe 123 Jahren in vie- len mühseligen Auseinandersetzungen regelrecht abgerun- gen werden musste. Und noch immer stellen wir fest, dass im Bereich der Gleichstellung von Frau und Mann noch viel zu tun ist, bis die Ideale liberalen Denkens auch für uns Frauen umfassende Gültigkeit erreichen. Da ist auch die Tatsache, dass bis auf den heutigen Tag einem ansehnlichen Teil der Bevölkerung politische Rechte vorenthalten werden; ich meine damit die Eingewanderten. Wir sind 1995 in dieser Be- ziehung immer noch eine unvollendete Demokratie.
Fazit: Sowohl 1798 als auch 1848 haben die Schweiz vor- wärtsgebracht. Es macht Sinn, daran zu denken. Es geht nicht darum, alte Wunden aufzureissen. Es macht Sinn, dar- über nachzudenken, darüber zu diskutieren und auch zu streiten. Aber die patriarchalischen Ururenkel der radikalen freisinnigen und liberalen Parteifamilien tun gut daran, sich nicht etwa aufs hohe Ross des historischen Verdienstes zu setzen. Sie standen zwar an der Wiege des modernen Bun- desstaates von 1848, doch an der Schweiz, wie sie heute da- steht, haben viele mitgearbeitet, oftmals gegen die Erben der Revolution von damals.
Manchmal wünschte ich mir, es möchte noch etwas von je- nem liberalen Geist von 1848 in den Köpfen ihrer Nachkom- men, der FDP, wehen und für etwas Durchzug sorgen. Denn das ist die beste Hommage an 1798 und 1848: die positive Tradition der Revolution von damals weiterzuentwickeln. Das heisst für heute: Offenheit gegenüber dem Fremden und den Fremden, Offenheit gegenüber Neuem, das heisst Mut bei der Weiterentwicklung der Schweiz, hin zu einem ökolo- gischen und für alle hier lebenden Menschen gerechten de- mokratischen Staat.
In diesem Sinne hofft die grüne Fraktion auf eine für die heu- tigen Fragen fruchtbare Auseinandersetzung mit unserer Geschichte der letzten zweihundert Jahre. Deshalb sind wir für Eintreten auf diese Vorlagen. Wir können mit beiden Ti- teln leben, wenn das, was ich jetzt gesagt habe, ausdiskutiert wird.
Aber schäbig und kleinkariert finden wir, dass die vom Bun- desrat geforderten 1,5 Stellen für Hilfskräfte gestrichen wer- den sollen. Deshalb unterstützen wir den Minderheitsantrag Fankhauser. Wir hoffen, dass der Rahmenkredit von 24 Millionen Franken sinnvoll genutzt wird und dass dabei besonders auch der Tatsache Rechnung getragen wird, dass 1848 für uns Frauen nicht ganz den gleichen Stellenwert hat wie für die Männer, weil uns die Bürgerrechte nämlich erst 1971 zukamen. In der Kommission haben Sie, Frau Bundes-
rätin, die Zusicherung gegeben, dass dies auch geschehen werde. Weil Ihr Wort uns etwas gilt, haben wir den entspre- chenden Antrag zurückgezogen.
Steinemann Walter (A, SG): Die Fraktion der Freiheits-Par- tei begrüsst die bundesrätliche Zielsetzung, zum Jubiläums- jahr 1998 Gedenkfeiern durchzuführen und damit etwas für die Identität und den Zusammenhalt des modernen Bundes- staates zu tun. Die vorgesehenen Feierlichkeiten, die aus Anlass des 150. Geburtstages unseres Schweizerischen Bundesstaates abgehalten werden, sollen aber Feiern für das Schweizervolk werden. Der Anlass gilt der Gründung der modernen Schweiz von 1848, als sie sich die liberalste und fortschrittlichste Verfassung des Kontinents gab und damit das Fundament der heutigen Schweiz legte.
Wir sind der Meinung, dass sich das Jubiläum auf diese 150 Jahre Bundesstaat konzentrieren soll und nicht zugleich weitere historische Daten in diese Feiern einbezogen werden sollen. Wer zuviel auf einmal will, läuft Gefahr, das Ziel zu verfehlen. Die Fraktion der Freiheits-Partei möchte sich des- halb konkret auf 1848 konzentrieren.
Ich rede jetzt aber mehr zur Sache als zur Geschichte. Diese 150-Jahr-Feierlichkeiten müssen, wie erwähnt, Volksfeste für das Schweizervolk und die Volksvereine werden und dür- fen keinesfalls zu elitären oder gar zu multikulturellen Anläs- sen, im aktuell üblen Sinne, verkommen. Die Veranstaltun- gen sollen in erster Linie Freiheit, Fortschritt und Lebens- freude fördern. Es genügt nicht, nur am 12. September 1998 ein eintägiges, offizielles Fest für die Bevölkerung zu veran- stalten, währenddem das ganze Jahr über verschiedenste Veranstaltungen und Festanlässe für Wissenschafts-, Kultur- und Kunstgesellschaften, für Parlament, Bundesrat und das internationale diplomatische Korps stattfinden.
Aufgrund der negativen Erfahrungen im Zusammenhang mit den 700-Jahr-Feiern und der Weltausstellung in Sevilla will die Freiheits-Partei weder elitäre oder sogenannte Promi- nentenanlässe noch ökolinke Alternativfeiern, deren politi- sierte Zielsetzung von der Mehrheit des Schweizervolkes oh- nehin abgelehnt wird. Sie will nicht wieder ein Festfiasko, sondern Feste für das Volk. Die Erinnerungen an das 700- Jahr-Feier-Desaster von 1991 sind nämlich noch wach.
Mit «700 Jahre sind genug»- oder «Suiza no existe»-Slogans wollen die Normalbürger nichts zu tun haben. Die arbeiten- den und Steuern zahlenden Bürger unseres Landes haben genug von Intellektualismus, von Miesmacherei und von Aussagen, wie sie Frau Dreifuss machte: «Mir ist es egal, ob es die Schweiz in Zukunft noch gibt.» Unsere Bürger wollen auf unser Land stolz sein und der Zukunft mit Optimismus entgegensehen.
Unsicher macht uns die Regierung auch mit der Botschaft, die so undefinierbare, nach allen Seiten offene Beispiele von Projektideen vorlegt, welche zur Gestaltung der Gedenkver- anstaltungen von 1998 vorgesehen sind. Unsicher machen auch die sogenannten vielfältigen Verflechtungen mit dem Ausland, die provokativ mit den neuerlichen Jubelfeiern ko- ordiniert werden sollen - ich zitiere aus der Botschaft, Seite 2: « .... soll auch der heute bestehenden Furcht vor fremden Einflüssen entgegengewirkt und gleichzeitig ein von Toleranz geprägtes Zusammenleben mit der ausländischen Bevölkerung in unserem Land gefördert werden.»
Solche Aussagen werden wohl von der Mehrheit des Volkes nicht als besonders gute Voraussetzungen empfunden. Der Bundesrat betreibt hier Revisionismus mit einem politisch- pädagogischen Ziel: Die schweizerische Bevölkerung soll staatsverordnet integrationswilliger werden. Das ist sicher unpassend. Der nationale Geburtstag könnte so zum Famili- enkrach eskalieren.
Mehr als unpassend finden wir die Hymne in der Botschaft, die auf erzielte Leistungen im Bereich der geschaffenen Frei- heits- und Bürgerrechte hinweist, ist doch von verschiedenen Regierungsparteien gerade in der letzten Zeit deren Abbau als politisches Ziel angekündigt worden.
Sollte die Mehrheit dieses Parlamentes auch noch mit allen Äusserungen des deutschsprachigen Berichterstatters ein- verstanden sein, so müsste man den Rückweisungsantrag
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N 8 juin 1995
der SD/Lega-Fraktion, attraktiv vorgetragen durch Herrn Maspoli, wirklich in Betracht ziehen.
Aus dem 700-Jahre-Lustbarkeits-Debakel hat man wenig- stens gelernt, dass auf den ursprünglich vorgesehenen Fest- delegierten verzichtet werden muss. Erfreulicherweise hat die Kommission meinen Antrag gutgeheissen, die Steuer- zahler von den Kosten für die zusätzlichen 1,5 Hilfsstellen für drei Jahre zu entlasten. Somit haben die vorberatenden Kommissionen von Ständerat und Nationalrat die in der Bot- schaft vorgesehene Separatorganisation aus der Vorlage gekippt.
Ich bitte Sie, beim Bundesbeschluss B über die Finanzierung des Jubiläums der Kommissionsmehrheit Folge zu leisten und Artikel 1 Absatz 2 zu streichen.
Wir werden, obwohl die Voraussetzungen eigentlich nicht dazu animieren und wir die vorgesehenen 24 Millionen Fran- ken eigentlich zu hoch finden, auf das Geschäft eintreten. Je nach dem Ausgang der Detailberatung behalten wir uns jedoch vor, bei der Schlussabstimmung klar nein zu sagen.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 19.55 Uhr La séance est levée à 19 h 55
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150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat und 200 Jahre Helvetische Republik. Gestaltung und Finanzierung
150e anniversaire de l'Etat fédéral suisse et 200e anniversaire de la République helvétique. Organisation et financement
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Datum 08.06.1995 - 15:00
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