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Alkoholverwaltung. Voranschlag 1995/96
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Morniroli
17 Stimmen
15 Stimmen
Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Kommission
Für den Antrag Weber Monika
26 Stimmen 2 Stimmen
Art. 2-4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
An den Nationalrat - Au Conseil national
95.012
Alkoholverwaltung. Voranschlag 1995/96 Régie des alcools. Budget 1995/96
Botschaft und Beschlussentwurf vom 29. März 1995 Message et projet d'arrêté du 29 mars 1995
Bezug bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Länggassstrasse 31, 3012 Bern S'obtiennent auprès de la Régie fédérale des alcools, Länggassstrasse 31, 3012 Berne
Coutau Gilbert (L, GE), rapporteur: Le budget de la Régie fé- dérale des alcools pour 1995/96 est à nouveau caractérisé par l'évolution programmée de la politique de l'alcool. On peut le considérer à cet égard comme transitoire.
Je ne répéterai pas en détail les observations que j'ai présen- tées lors de l'approbation des comptes de la régie en décem- bre dernier sur ce sujet. Elles portaient sur les modifications profondes en cours de préparation en ce qui concerne l'en- semble de la politique de l'alcool.
Les préparatifs portant sur des amendements constitution- nels et des révisions législatives se poursuivent dans le but d'améliorer l'efficacité de l'intervention de la régie dans les multiples objectifs, en partie contradictoires d'ailleurs, de la politique générale de l'alcool. Il est probable que des propo- sitions formelles soient présentées au Parlement en décem- bre prochain au niveau législatif. Quant au niveau constitu- tionnel, les travaux préparatoires se poursuivront encore au cours de l'année prochaine. Bien entendu, cette évolution se répercutera sur les résultats financiers de la régie dans les années et les exercices ultérieurs.
Mais je reviens à un avenir plus immédiat. Le budget de la Régie fédérale des alcools pour l'exercice 1995/96 prévoit donc un bénéfice net de 184,2 millions de francs, soit un montant supérieur de 22 millions de francs au budget de l'exercice en cours. J'ajoute que le résultat de l'exercice en cours sera sensiblement plus favorable que le budget ne l'avait laissé supposer. Il sera également inférieur de 4 millions de francs au compte de 1993/94. Cela résulte de charges décroissantes prévues à 271,9 millions de francs contre 286,7 au budget 1994/95, et de produits en hausse
qui devront atteindre 456,1 millions de francs contre 449,5 pour le budget précédent et 448,4 au compte 1993/94.
Du côté des charges, en particulier, la réduction des effectifs se poursuit, et les mesures de restriction portent leurs fruits. Les perspectives d'application des Accords Gatt/OMC per- mettent également de réduire les prévisions de dépenses. Certaines subventions ont été réduites, voire abandonnées. En revanche, pour faire suite à une préoccupation émanant de notre Conseil au sujet des arbres fruitiers à haute tige, une action de promotion a été entreprise pour stimuler la con- sommation de jus de fruits frais produits à partir de la culture de ces arbres.
Du côté des produits, il faut relever que la Régie fédérale des alcools est soumise à la TVA. On escompte une augmenta- tion des recettes de quelque 14 millions de francs, dont il fau- dra déduire quelque 10,5 millions de francs de charges au ti- tre de l'impôt préalable. Je relèverai également que les dis- criminations de nature fiscale, dont souffraient jusqu'ici les entreprises pharmaceutiques et cosmétiques situées en Suisse, ont été éliminées. Il en résultera une diminution des recettes correspondantes.
Au total, la commission vous propose à l'unanimité d'approu- ver le budget de la Régie fédérale des alcools pour l'exercice 1995/96.
Seiler Bernhard (V, SH): Für die Prüfung der Alkoholver- waltung sind seit letztem Jahr alternierend die Finanzkom- mission und die Geschäftsprüfungskommission federfüh- rend. Entsprechend hat heute Kollega Coutau das erste Wort gehabt. Er hat über die Rechnung berichtet. Ich be- schränke mich deshalb auf einige Aspekte im Zusammen- hang mit der Geschäftsführung. Herr Coutau hat auf die Verfassungsrevisionen und die bevorstehende Teilrevision des Alkoholgesetzes hingewiesen. Ich möchte darauf nicht mehr eintreten.
Im Zusammenhang mit dem vierten Sparpaket, das uns wahrscheinlich nächstes Jahr vom Bundesrat präsentiert werden wird, wird eine Gesetzesänderung vorgezogen - ei- nerseits aus Spargründen, andererseits aber auch, um uns ans Gatt anzupassen. Es sind vor allem Massnahmen, die die Überschussverwertung betreffen. Das wird bedeuten, dass nachher die Produzenten natürlich stärker belastet wer- den; dies vor allem dann, wenn bei Obst und Kartoffeln Über- schüsse anfallen, was auch zukünftig, auch bei verkleinerten Flächen, nicht oder nie zu vermeiden sein wird.
Zur Diskussion Anlass gaben aber vor allem noch folgende zwei Punkte:
Erstaunen, wenn nicht gar Unwille, rief die Art und Weise des Vorgehens in dieser Angelegenheit durch den Bundesrat hervor. Wir hätten doch erwartet, dass der Bundesrat das Parlament über seinen Beschluss nicht indirekt über einen Amtsdirektor orientieren lassen würde, sondern dass er di- rekt und in schriftlicher Form orientieren würde.
Herr Bundesrat Stich hat dies nach der Kommissionssitzung nachgeholt. Er hat der Finanzkommission einen Brief ge- schrieben und dazu auch die Begründungen des Bundes- ratsbeschlusses mitgeliefert: Er, der Bundesrat, sei der Mei- nung, dass nach Ablehnung von allgemeinen Solidaritätsbei- trägen durch das Volk am 12. März 1995 auch solche für den Obstbau hinfällig würden. Zudem, meinte der Bundesrat, habe es sich ohnehin nur um eine Kann-Formulierung ge- handelt.
Das scheint uns ein bisschen eine fadenscheinige Begrün- dung zu sein. Das Fallenlassen möglicher Solidaritätsbei- träge im Obstbau hätten wir ja noch hingenommen, die Art und Weise aber, wie das erledigt wurde, können wir nicht stillschweigend annehmen.
24 Stimmen 2 Stimmen
E 9 juin 1995
528
Programme d'armement 1995
ner halben Million Franken zugestimmt. Die damit einge- sparte Summe soll neu während den nächsten zwei Jahren für Werbung für Frischprodukte beim Obstbau in der Höhe von 300 000 Franken und beim Kartoffelbau in der Höhe von 200 000 Franken eingesetzt werden. Dazu kommt eine zweite - einmalige - Aktion für das folgende Jahr, wo zusätz- lich 2 Millionen Franken für die Obstsaftwerbung investiert werden sollen.
Es ist klar, dass diese Werbegelder nicht von der Alkoholver- waltung direkt eingesetzt oder die Aktionen von ihr direkt lan- ciert werden, sondern sie lässt das über private Werbebüros machen. Das ist richtig und geschieht natürlich in Zusam- menarbeit mit den entsprechenden Branchen und Verbän- den, die, wie ich erfahren konnte, bereits an der Vorbereitung dieser Aktionen sind. Selbstverständlich behält dabei die Alkoholverwaltung die Oberaufsicht.
Im übrigen freut es mich natürlich, dass meine Interpellation betreffend Hochstämme hier ein gewisses positives Resultat bringt. Hier wird für alkoholfreie Obstsäfte etwas unternom- men, das dann auch indirekt für die Hochstammaktionen, die zum Teil vom Bund unterstützt werden, etwas bringt.
Ich hoffe, dass die Werbekampagnen für brennlose Ver- wertung von Obst und Kartoffeln, die ich erwähnt habe, nicht die letzten Anstrengungen der Alkoholverwaltung dieser Art sind, bevor als Folge der Reorganisation die Bewirtschaftung dieser Früchte, also Obst und Kartoffeln, aus der Alkohol- verwaltung ins Bundesamt für Landwirtschaft übergeführt wird.
Wenn dann, was ich befürchte, für die brennlose Über- schussverwertung keine öffentlichen Gelder mehr eingesetzt werden können, müsste der Bundesrat andererseits das Brennen von Obst und vor allem von Kartoffeln freigeben. Die heute dank dem Gesundheitsartikel in der Bundesverfas- sung restriktiven Einschränkungen müssten richtigerweise fallengelassen werden. Alles andere wäre inkonsequent und würde von den Produzenten nicht verstanden. Das heisst also: Man darf sie nicht einerseits bei der alkoholfreien Ver- wertung nicht mehr unterstützen und ihnen andererseits das Brennen von Überschüssen nicht gestatten.
Zum Schluss bitte ich Sie, dem Bundesbeschluss über den Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1995/96 zuzustimmen.
Stich Otto, Bundesrat: Ich möchte den beiden Referenten für die Darstellung ihrer Sicht zum Voranschlag der Alkoholver- waltung danken.
In bezug auf die Nichtauszahlung der Solidaritätsbeiträge durch den Bund muss ich sagen, dass das der Bundesrat so akzeptiert hat. Wir werden in diesem Jahr nichts unterneh- men, denn wir finden, dass wir den Volkswillen respektieren sollten, der sich am 12. März 1995 manifestiert hat. Das ist der Grund, weshalb wir darauf verzichten.
Zum anderen ist zu sagen, dass die alte Problematik immer noch und wahrscheinlich auf Dauer weiterbestehen wird. Die Frage der Hochstämme ist uns allen ein Anliegen. Auf der anderen Seite wissen wir, dass wir viel zuviel Birnensaft pro- duzieren. Hier eine Lösung zu finden ist ausserordentlich schwierig. Ich denke allerdings persönlich nicht, dass das Freigeben des Brennens eine Möglichkeit wäre und wir in der Zukunft dazu kommen werden. Ich weiss es nicht, aber ich nehme es nicht an. Denn im Prinzip haben wir auch beim Al- kohol immer noch Probleme, nicht nur beim Heroin und bei anderen Drogen. Deshalb möchten wir nicht, dass das Bren- nen völlig frei wird. Wir wissen, dass gelegentlich Missbräu- che stattfinden. Wir haben solche Fälle gehabt. Ich erinnere mich insbesondere an einen relativ tragischen Fall in den letzten Jahren. Deshalb bin ich nicht dafür, dass jedermann Alkohol brennen kann. Das sollte nicht die Konsequenz der Liberalisierung sein. Diesbezüglich müssen wir wahrschein- lich doch bessere Lösungen finden.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1-3 Titre et préambule, art. 1-3
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 26 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
95.021
Rüstungsprogramm 1995 Programme d'armement 1995
Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. März 1995 (BBI II 1100) Message et projet d'arrêté du 13 mars 1995 (FF II 1066)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Ziegler Oswald (C, UR): Im Zusammenhang mit der Be- schaffung des Aufklärungsdrohnensystems sind eigentlich erst gestern oder heute in den Medien Behauptungen aufge- taucht, die der Kommission nicht bekannt waren, als sie das Rüstungsprogramm 1995 behandelte. Die aufgestellten Be- hauptungen dürften aber auf die Behandlung dieses Ge- schäfts, insbesondere was die Beschaffung der vier Aufklä- rungsdrohnensysteme 95 Ranger betrifft, einen Einfluss ha- ben. Ich beantrage Ihnen deshalb in dieser Sache folgendes: 1. Der Berichterstatter der Kommission, Herr Kollege Bühler Robert, sei anzuhören.
Bühler Robert (R, LU), Berichterstatter: Zum Rüstungspro- gramm 1995: Im Jahr 1994 unterbreitete uns der Bundesrat kein Rüstungsprogramm. Die F/A-18-Vorlage von 1992 be- anspruchte mit 3,5 Milliarden Franken die Finanzen von zwei Jahren, von 1992 und 1994. Das Rüstungsprogramm 1995 mit etwa 1,34 Milliarden Franken nimmt sich relativ beschei- den aus. Es nimmt Rücksicht auf die immer noch schlechte Finanzlage. Die 1,34 Milliarden Franken sind aber das Mini- mum, wollen wir unsere Waffensysteme nicht veralten las- sen.
Nach dem Leitbild «Armee 95>>>> geht die materielle Erneue- rung der Armee in vier Schritten vor sich:
Schutz des Luftraumes. Das Rüstungsprogramm 1992 mit dem F/A-18 war dazu der Hauptbeitrag.
Führung, Übermittlung und Aufklärung.
Feuerkampf und Mobilität.
Ausbildung und allgemeine Ausrüstung.
Das Rüstungsprogramm 1993 beinhaltete die allgemeine Ausrüstung, die Bekleidung der Soldaten; die Mobilität, vor allem Fahrzeuge; die Ausbildung, vor allem Simulatoren.
Das Rüstungsprogramm 1995 setzt die Ausbauschritte 2 bis 4 fort: 45 Prozent des beantragten Verpflichtungskredits sind für die Führung, Übermittlung und Aufklärung vorgesehen; 32 Prozent für die Verstärkung des Feuerkampfes, 17 Prozent für die Mobilität der Truppe und der Rest für Aus- bildungsmittel.
Der Anteil des Inlands an der Produktion des beantragten Ma- terials beträgt 64 Prozent oder 894 Millionen Franken, davon
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Alkoholverwaltung. Voranschlag 1995/96 Régie des alcools. Budget 1995/96
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1995
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Anno
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III
Volume
Volume
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Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.012
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Numero dell'oggetto
Datum 09.06.1995 - 08:00
Date
Data
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