Motion Keller Rudolf
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N
5 octobre 1995
Wenn Sie aber nur meinen, was Sie sagen, nämlich dass die Lesbarkeit garantiert bleiben soll, ist das eine Selbstver- ständlichkeit, und man kann das Postulat überweisen oder nicht. Es ändert nichts an dieser neuen, sehr pragmatisch und fein entwickelten Praxis, die Sie morgen an diesem in be- zug auf die Sprache schwierigen Gesetz sehen werden, in dem wir verschiedene Ansprüche - und die Frauen haben mit Recht auch den Anspruch, dass sie genannt werden, nicht einfach nur mitgemeint sind - erfüllt haben.
Couchepin François, chancelier de la Confédération: Le Conseil fédéral considère, comme Mme Bühlmann, que le droit des femmes doit aussi être reconnu sur le plan linguisti- que et que cet aspect culturel qu'elle a évoqué est également un vecteur important lorsqu'on utilise la langue. C'est la rai- son pour laquelle il a établi ce manuel sur la manière dont on doit traiter l'égalité entre hommes et femmes dans le langage juridique.
Le postulat - M. Gross Andreas vient de le rappeler - de- mande que l'application de ce manuel soit faite de manière intelligente. La preuve a été faite tout à l'heure qu'on peut ef- fectivement utiliser le langage pour reconnaître les droits des femmes. Par conséquent, aux yeux du Conseil fédéral, il n'y a pas de raisons de s'opposer à ce postulat. On lui demande d'appliquer un principe qui est actuellement reconnu, qu'il ac- cepte et qu'il a essayé de mettre en vigueur dans l'intérêt d'un équilibre entre les hommes et les femmes.
Le président: Le postulat est combattu par Mme Bühlmann.
Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates Dagegen
65 Stimmen 47 Stimmen
94.3374
Motion Keller Rudolf Volksinitiativen. Rechtliche Vorprüfung Initiatives populaires. Examen préliminaire
Diskussion - Discussion Siehe Seite 945 hiervor - Voir page 945 ci-devant
Keller Rudolf (D, BL): Ich habe den Vorstoss in ein Postulat umgewandelt; der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat ent- gegenzunehmen. Ich staune eigentlich darüber, dass dieses Postulat bekämpft wird.
Laut Motionstext soll der Bundesrat prüfen, ob die Gesetzge- bung dahin gehend zu ändern ist, dass nebst der formalen Vorprüfung für Initiativen auch eine rechtliche Vorprüfung be- treffend die Gültigkeit, die Durchführbarkeit und die Einheit der Materie von eidgenössischen Volksinitiativen vorgenom- men wird. Es ist dafür zu sorgen, dass Initiantinnen und Ini- tianten im Rahmen dieses Verfahrens - das ist für mich selbstverständlich - keinen Missbrauch betreiben können.
Eine Vorprüfstelle soll nicht etwa die Formulierung von Initia- tivtexten übernehmen können. Aber Initiantinnen und Initian- ten sollen eine absolute Rechtssicherheit haben, wenn sie ihre Volksinitiativen lancieren, damit schlussendlich nicht ir- gendein anderer Grundsatz die Durchführung der Abstim- mung über diese Initiative verhindert.
Es ist bemühend, dass der National- und der Ständerat über die Gültigkeit von Volksinitiativen befinden müssen. Bei vie- len Parlamentarierinnen und Parlamentariern ist der Ent- scheid, ob sie eine Volksinitiative für gültig erklären wollen oder nicht, selbstverständlich - ich sage das bewusst so -
nicht nur ein rechtlich abgesicherter, sondern zum Teil auch ein emotional begründeter Entscheid. Dieser Zustand ist ei- gentlich unbefriedigend, wenn es um die Volksrechte geht. Das Initiativrecht ist ein grundlegendes Volksrecht. Schluss- endlich sollte in einer Demokratie das Volk endgültig ent- scheiden können, ob es eine Initiative annehmen oder ver- werfen will.
Bevor es aber so weit kommt, soll vor dem Start der Unter- schriftensammlung nebst der bisherigen formalen Vorprü- fung auch eine rechtliche Vorprüfung über die Gültigkeit der Initiative vorgenommen werden. Wenn man bedenkt, wel- chen Aufwand Initiantinnen und Initianten beim Entwerfen des Textes und bei der anschliessenden Unterschriften- sammlung, welchen Aufwand die Bundeskanzlei, Expertin- nen und Experten, der Bundesrat sowie der National- und der Ständerat samt Kommissionen mit einer Volksinitiative ha- ben, dann sollte doch, im Sinne einer Effizienzsteigerung in der Frage der Gültigkeit einer Initiative vorher --· bevor diese Arbeiten gemacht werden - reiner Tisch gemacht werden. Ich kann die Opposition gegen diesen Vorstoss wahrlich nicht verstehen.
Die eidgenössischen Räte sollten auch aus politischen Erwä- gungen heraus alles Interesse daran haben, dass unschöne und für alle Seiten unbefriedigende Gültigkeitsdiskussionen über Volksinitiativen in den Räten nicht stattfinden müssen. Deshalb sollte die Unterschriftensammlung künftig nur noch für Initiativen möglich sein, die auch rechtlich vorgeprüft wor- den sind. So ersparen sich alle beteiligten Seiten sehr viel Ärger.
Wir haben in den letzten Monaten über zwei solche Initiativen diskutiert: eine Initiative meiner Partei und eine Initiative von SP-Seite. Ich muss Ihnen sagen, dass es mir grosse Sorgen gemacht hat, mit welchen Argumenten hier in diesem Rat und auch in den Kommissionen über deren Gültigkeit disku- tiert wurde. Es reicht doch, wenn wir in diesem Saal darüber befinden, welche Empfehlung wir für eine Initiative abgeben wollen; nämlich, ob man eine Initiative annehmen oder ableh- nen solle.
Ich bitte Sie deshalb - auch gemäss der Erklärung des Bun- desrates -, dieses Postulat zu überweisen.
Vollmer Peter (S, BE): Herr Keller Rudolf hat in seiner Be- gründung den harmlosen Text, den er abgeliefert hat, noch ein bisschen näher erläutert, als es im Text seines Vorstos- ses steht, und die Gründe dafür auf den Tisch gelegt. Dabei wird deutlich, weshalb dieser Vorstoss nicht überwiesen wer- den kann.
Herr Keller plädiert offensichtlich dafür, dass Volksinitiativen prinzipiell nicht mehr aufgrund ihrer politischen Gültigkeit be- urteilt werden können. Er hat aber völlig recht, wenn er hier feststellt, dass es für Initianten ein sachliches Problem gibt. Wenn sie nämlich Unterschriften für eine Initiative sammeln und die Bundesversammlung diese nachher für ungültig er- klärt, so ist das durchaus stossend. Ich meine aber, weil ge- rade Volksinitiativen zu den wichtigsten demokratischen Rechten in unserem Lande gehören, müssen wir im Verfah- ren, im Umgang mit diesen Initiativen, alle Vorsicht walten lassen.
Was Herr Keller hier als Problem aufgreift, ist also an sich nicht unberechtigt. Aber der Lösungsweg, den er hier mit sei- nem Postulat aufzeigt, ist unseres Erachtens nicht akzepta- bel. Weshalb?
Der Initiant möchte, dass diese Initiativen in Zukunft von der Bundeskanzlei nicht nur formell vorgeprüft werden, sondern offensichtlich auch materiell. Eine Verwaltungsstelle müsste also in Zukunft eine materielle Vorprüfung machen, ob eine Initiative überhaupt den materiellen Anforderungen der Bun- desverfassung - in bezug auf die Einheit der Materie, in be- zug auf die Undurchführbarkeit usw. - entspricht. Auch wenn dann das Bundesgericht noch angerufen werden könnte, würde diese Verwaltungsstelle damit auch die Bundesver- sammlung binden.
Stellen Sie sich vor: Diese Verwaltungsstelle liesse eine In- itiative durchgehen; sie erklärte sie für materiell gültig, die Bundesversammlung würde dann aber nachträglich feststel-
Postulat Gross Andreas
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len, dass diese Initiative doch nicht zur Abstimmung gebracht werden kann, weil sie beispielsweise die Einheit der Materie verletzt. Das würde gegen Treu und Glauben verstossen. Ich meine, dass in dieser wichtigen Angelegenheit der Volks- initiativen nur die Bundesversammlung das letzte Wort ha- ben kann; nur die Bundesversammlung kann auch politisch darüber entscheiden, ob eine Initiative gültig sein kann oder für ungültig erklärt werden muss. Jede Delegation an eine Verwaltungsstelle ist hier aus politisch-demokratischen Gründen inakzeptabel.
Auch wenn wir heute diesen Vorstoss ablehnen, ist die Dis- kussion über das Problem nicht völlig vom Tisch. Wer näm- lich hier im Saal den Verfassungsentwurf des Bundesrates schon einmal studiert hat, den Herr Bundesrat Koller in die sogenannte Volksdiskussion gegeben hat, stellt fest, dass diese Frage dort auch thematisiert wird. Der Bundesrat kommt in seinem begleitenden Bericht zum sehr zutreffen- den Schluss, dass es politisch sehr heikel wäre, hier eine Verschiebung in Richtung Verwaltungsstelle vornehmen zu wollen. Er verzichtet deshalb in seinen Unterlagen zur Ver- fassungsdiskussion auf einen entsprechenden Antrag.
Auch eine Ständeratskommission hat sich mit dieser Materie befasst; sie hat verschiedene Varianten ausgearbeitet, die zweifellos weiter diskutiert werden, vielleicht werden wir auch noch einmal Stellung dazu nehmen. Ich meine aber, es sei falsch, jetzt auf das an sich berechtigte Anliegen mit der Über- weisung des Postulates Keller Rudolf zu reagieren, weil die- ses Postulat eine ganz bestimmte Stossrichtung entwickelt und ein Präjudiz für die Verwirklichung dieses Anliegens schafft.
Dieses Präjudiz, wie es Herr Keller in seinem Vorstoss be- gründet, ist meines Erachtens fatal und politisch-demokra- tisch fragwürdig. Deshalb bitte ich: Spielen wir nicht mit den Volksrechten, und lehnen wir das Postulat Keller Rudolf ab!
Sandoz Suzette (L, VD): Le point soulevé par la motion Kel- ler Rudolf est important. C'est vrai que nous avons tous été préoccupés par la question de la recevabilité ou de l'irreceva- bilité, de l'annulation d'une initiative populaire.
Il faudra incontestablement que le problème soit repris, qu'une solution soit cherchée, pas forcément dans le sens proposé par la motion Keller Rudolf, mais qu'en revanche une manière plus élégante de prendre la décision, avant que l'ensemble de la machine à récolter les signatures soit mise en marche, soit trouvée. Il ne serait pas souhaitable, par contre - sur ce plan- là nous rejoignons tout à fait l'avis de M. Vollmer -, que ce soit une décision judiciaire et non pas politique.
Dans la mesure où la motion est transformée en postulat, et où ce postulat pose un problème général, le groupe libéral le soutiendra, précisant en effet que ce soutien concerne l'étude d'un problème et non pas spécifiquement la solution proposée par M. Keller.
Couchepin François, chancelier de la Confédération: Effec- tivement, le problème est extrêmement sensible, mais la dis- cussion autour de ce qui est devenu maintenant un postulat me paraît un peu académique. Je dois vous apporter un cer- tain nombre d'informations complémentaires qui pourraient éclairer votre prise de position.
Dans le cadre des travaux de la Commission des institutions politiques du Conseil des Etats, qui étudie la révision de la loi fédérale sur les droits politiques, la Chancellerie fédérale a été chargée de préparer et d'élaborer un certain nombre de variantes possibles pour un examen préalable quant au fond des initiatives. Le postulat demande précisément qu'on étu- die quelles sont les possibilités. Cet examen est fait. La com- mission du Conseil des Etats a reçu un certain nombre de va- riantes et va en débattre pour présenter ensuite, vraisembla- blement au mois de décembre, au plénum du Conseil des Etats, une solution.
Donc, les travaux sont de toute manière déjà faits. La com- mission s'en préoccupe. La discussion sur le fond viendra de- vant le Parlement. Je pense par conséquent qu'on pourrait même dire que le postulat est déjà quasiment réalisé et pour- rait être classé.
C'est la raison pour laquelle, au nom du Conseil fédéral, je ne pourrais pas ne pas être prêt à accepter ce postulat, puisque les travaux ont été faits.
Le président: M. Keller Rudolf accepte la transformation de la motion en postulat.
Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates Dagegen
61 Stimmen
38 Stimmen
94.3435
Postulat Gross Andreas Rolle des Geldes in der direkten Demokratie Démocratie directe et moyens financiers
Wortlaut des Postulates vom 6. Oktober 1994 Der Bundesrat wird gebeten, eine Studie in Auftrag zu geben, welche die Frage beurteilt, inwieweit der Einsatz von Geld- mitteln den Ausgang von Volksabstimmungen beeinflusst.
Texte du postulat du 6 octobre 1994
Le Conseil fédéral est prié de donner mandat d'étudier dans quelle mesure l'issue des votations populaires est influencée par l'importance des moyens financiers engagés.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Gelegentlich wird behauptet, die direkte Demokratie sei käuf- lich; d. h., die Höhe der Abstimmungsbudgets sei entschei- dend für das Ergebnis einer Volksabstimmung.
Diese Behauptung trifft die direkte Demokratie ins Mark. Es ist für unser Staatswesen existentiell wichtig zu wissen, ob diese These zutrifft oder nicht.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. November 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 novembre 1994
Der Vorstoss regt Forschungen über eine unzweifelhaft höchst interessante Frage an. Was der Postulant verlangt, übersteigt jedoch - wie der Bundesrat bereits in Beantwor- tung eines ähnlichen Vorstosses des Postulanten (92.3240) ausführte - die Kapazitäten einer knapp dotierten Stelle bei weitem. Die Lage der Bundesfinanzen lässt auf absehbare Zeit auch keine Vergabe neuer Forschungsaufträge solcher Dimension zu.
Hingegen hätte der Bundesrat nichts einzuwenden, falls ein Institut für politische Wissenschaften einer Schweizer Univer- sität im Rahmen seiner Forschungsaktivitäten oder im Rah- men der Nationalfondsprojekte den Fragenkreis untersuchen würde.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Gross Andreas (S, ZH): Zuerst eine formelle Vorbemerkung: Dieses Postulat kommt nur deshalb zum zweiten Mal, weil es das erste Mal nicht behandelt werden konnte. Es ist also nicht eine impertinente Stürmerei oder ein ungebührliches Vorgehen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Keller Rudolf Volksinitiativen. Rechtliche Vorprüfung Motion Keller Rudolf Initiatives populaires. Examen préliminaire
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1995
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3374
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.10.1995 - 08:00
Date
Data
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2124-2125
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