Interpellation Hari
2238
N
6 octobre 1995
Teilt der Bundesrat zudem die Auffassung, dass sowohl tiefere Gebrauchszölle als der Generaltarif wie auch die Er- weiterung der Zollkontingente dem Grundsatz widerspre- chen, wonach nur die vom Gatt verlangten minimalen Anpas- sungen vorgenommen werden sollen?
Ist der Bundesrat bereit, dem politischen Druck gewisser Kreise auf tiefere Gebrauchszölle und höhere Zollkontin- gente als vom Gatt verlangt standzuhalten und sich für eine produzentenorientierte Umsetzung des Gatt stark zu ma- chen?
Texte de l'interpellation du 6 juin 1995
Le Conseil fédéral a toujours affirmé que seules les exigen- ces minimales du Gatt seraient réalisées sur le plan intérieur. Il a également assuré que les pertes de revenu dans le sec- teur agricole seraient compensées. Compte tenu de ces pro- messes, il y a lieu de répondre aux questions suivantes:
Le Conseil fédéral est-il aussi d'avis qu'en raison des moyens financiers restreints de la Confédération, les tarifs d'usage des douanes ne doivent pas être inférieurs au tarif général pour les produits agricoles et alimentaires, étant donné que les pertes supplémentaires de revenus du secteur agricole ne pourront être compensées si les taux des tarifs d'usage sont inférieurs au tarif général?
Le Conseil fédéral est-il aussi d'avis qu'en raison des char- ges imposées à l'agriculture, charges qui ne sont guère sup- portables compte tenu du budget de la Confédération, les contingents tarifaires ne sauraient dépasser les limites fixées par le Gatt?
Le Conseil fédéral est-il aussi d'avis que des tarifs d'usage inférieurs au tarif général et l'extension des contingents tari- faires sont incompatibles avec le principe selon lequel seules les adaptations minimales exigées par le Gatt doivent être réalisées?
Le Conseil fédéral est-il prêt à résister aux pressions de certains groupes qui veulent imposer des tarifs d'usage infé- rieurs et des contingents tarifaires supérieurs à ceux exigés par le Gatt, et est-il disposé à s'engager pour que la réalisa- tion de l'accord du Gatt se fasse en prenant en considération les producteurs?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Binder, Blocher, Bortoluz- zi, Fehr, Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Früh, Gadient, Gros Jean-Michel, Hari, Jäggi Paul, Kühne, Leu Josef, Mau- rer, Mühlemann, Müller, Neuenschwander, Reimann Maxi- milian, Ruckstuhl, Schmid Samuel, Seiler Hanspeter, Tschuppert Karl, Vetterli, Weyeneth, Wittenwiler (25)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. September 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 septembre 1995
Die seit dem 1. Juli gültigen Gebrauchszolltarife sind vom Bundesrat nach dem auch vom Parlament begrüssten Prin- zip festgelegt worden, die im WTO-Agrarabkommen vorge- sehene Tarifizierung aller Grenzschutzmassnahmen bezüg- lich der Höhe des Grenzschutzes neutral umzusetzen. Die Gebrauchszölle entsprechen für alle sensiblen Produkte dem Generalzolltarif, also dem WTO-rechtlich zulässigen Maxi- mum. Die Zollreduktionen werden deshalb nicht oder nur sehr beschränkt zu Einkommensausfällen in der Landwirt- schaft führen. Der gegenwärtige Druck auf die bäuerlichen Einkommen hat, unabhängig von der WTO, zahlreiche an- dere Gründe wie beispielsweise den Zuwachs der Inlandpro- duktion trotz stagnierender Nachfrage für die meisten Nah- rungsmittel, hohe Produktionskosten, zunehmende Umwelt- auflagen oder den Einkaufstourismus im grenznahen Aus- land.
Eine allfällige Erweiterung der WTO-vertraglich festge- setzten Zollkontingente erfolgt stets aufgrund von agrar- und volkswirtschaftlichen Überlegungen. Die fiskalischen Überle-
gungen spielen bei einem solchen wirtschaftspolitischen Ent- scheid eine untergeordnete Rolle. Der Bundesrat hat übri- gens von dieser Möglichkeit bisher nur in Einzelfällen (z. B. für Schnittblumen) und stets in besonderer Berücksichtigung der Inlandangebotssituation Gebrauch gemacht. Er wird sich weiterhin an diese Praxis halten.
Die Gatt-Umsetzung hat mit Bezug auf die Höhe des Grenzschutzes wirkungsneutral zu erfolgen (s. Punkt 1). Eine Erhöhung des gegenwärtigen Grenzschutzes ist auch dann abzulehnen, wenn die aufgrund der Situation während der Basis-Verhandlungsperiode (1986-1988) erstellten Zoll- und Zollkontingentslisten der Schweiz in der WTO dies zulas- sen würden. Um der Angebots- und Nachfrageentwicklung seit dieser Periode Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat deshalb in einigen wenigen Fällen Zölle zusätzlich gesenkt (z. B. für Futtermittel) oder Zollkontingente erhöht. Er wird dies auch weiterhin tun, wenn es die Situation erfordert, und dabei stets sowohl die Interessen der Landwirtschaft als auch der anderen Wirtschaftszweige und der Konsumenten berücksichtigen.
Die Abwägung der Interessen von Produzenten, Handel und Konsumenten durch den Bundesrat bei der Festsetzung von Zollansätzen und -kontingenten erfolgt aufgrund der in der landwirtschaftlichen Gesetzgebung festgelegten Grund- sätze. Hauptleitplanke dazu ist Artikel 23 Absatz 1 des Land- wirtschaftsgesetzes (SR 910.1): «Die Einfuhrzölle auf land- wirtschaftlichen Erzeugnissen sind, unter Rücksichtnahme auf die anderen Wirtschaftszweige, so festzusetzen, dass der Absatz gleichartiger inländischer landwirtschaftlicher Er- zeugnisse zu Preisen, die nach den Grundsätzen dieses Ge- setzes angemessen sind, nicht gefährdet wird.»
Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait
95.3207
Interpellation Hari Sicherstellung eines funktionierenden Fleischmarktes
Marché de la viande. Assurance d'un bon fonctionnement
Wortlaut der Interpellation vom 6. Juni 1995 Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Hat der Bundesrat das Problem der Nachfragemacht auf dem Fleischmarkt erkannt, und ist er bereit, möglichen nega- tiven Entwicklungen vorzubeugen?
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Schlachtung das beste Kriterium für die Bemessung der Inlandleistung als Voraussetzung für die Importberechtigung ist?
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass eine Verteilung der Zollkontingente nicht mehr nach historischen Gesichts- punkten vorgenommen werden kann?
Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, um spekulative Marktbeeinflussungen unattraktiv zu machen?
Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, damit auf den nachgelagerten Stufen zu Lasten der Schlachtviehpreise - also zu Lasten der Bauern - und auch zu Lasten der Konsu- menten keine Überkapazitäten finanziert werden?
Texte de l'interpellation du 6 juin 1995 Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivan- tes:
Interpellation Hari
2239
Oktober 1995 N
Est-il d'avis que l'abattage est le meilleur critère pour éva- luer la contre-prestation en faveur de la production indigène, contre-prestation à laquelle est subordonnée l'autorisation d'importation?
Est-il également d'avis que la répartition des contingents tarifaires ne doit plus être opérée en fonction des quantités importées antérieurement?
Quelles mesures le Conseil fédéral envisage-t-il de pren- dre pour diminuer l'attrait des actions spéculatives opérées sur le marché?
Quelles mesures envisage-t-il de prendre pour faire en sorte qu'aucune surcapacité, dans les secteurs en aval de l'agriculture, ne soit financée au détriment des prix du bétail de boucherie - c'est-à-dire au détriment des paysans - ni au détriment des consommateurs?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Binder, Bürgi, Fehr, Ga- dient, Jäggi Paul, Kühne, Müller, Neuenschwander, Rutis- hauser, Schenk, Schmied Walter, Seiler Hanspeter, Wanner, Weyeneth, Wyss William (15)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der schweizerische Fleischmarkt reagierte bereits in der Ver- gangenheit auf die Marktkräfte. Ein Sicherheitsnetz schützte die Produzenten jedoch vor allzu grossen Schwankungen und Marktspekulationen. Die Marktordnungen müssen jetzt den veränderten Umständen angepasst werden. Dabei ist ein Sicherheitsnetz auch für die Zukunft erforderlich. Denn die Nachfrage hat sich in der Vergangenheit immer stärker konzentriert und ist heute in der Lage, auf den Märkten spe- kulativ zu handeln. Die Produzenten haben mit ihren gerin- gen Marktvolumen jedoch keine Möglichkeit, solchen Markt- manipulationen etwas entgegenzusetzen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. September 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 13 septembre 1995
Mit dem neuen Gesetz wird auch eine Fusionskontrolle vor- geschlagen. Diese wird dazu beitragen, dass auch auf dem Fleischmarkt der Wettbewerb nicht durch marktbeherr- schende Unternehmen ausgeschlossen werden kann.
Im Vordergrund steht dabei die Schlachtung, weil:
jedes geschlachtete Tier auch verwertet und damit effektiv eine Leistung zugunsten der inländischen Landwirtschaft er- bracht wird;
die Kontrolle einfach und zuverlässig ist und sich auf ein schon bestehendes Rapportsystem abstützt;
diese Lösung für alle beteiligten Kreise transparent ist.
nach der beantragten Menge (mit eventuell anteilmässiger Kürzung), nach Windhundverfahren, mittels Versteigerung oder gestützt auf die bisherigen Einfuhren. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Es können weitere Kriterien ange- wandt oder aber auch mehrere kombiniert werden. Wichtig ist aber in jedem Fall, dass bei der Verteilung der Zollkontin- gente der Wettbewerb gewahrt wird und Neueinsteiger be- rücksichtigt werden können.
Die Verteilung nach effektiv historischen Kriterien findet in der Praxis ausschliesslich noch für gewisse Fleisch- und Wurstwaren Anwendung; es wird ein Anteil der Zollkontin- gente von Rohschinken, Coppa usw. wie bis anhin nach hi- storischen Kriterien verteilt (vgl. Übergangsbestimmung Abs. 4 Schlachtviehverordnung). Der restliche Anteil der Zoll- kontingente wird versteigert (vgl. Übergangsbestimmung Abs. 5 Schlachtviehverordnung: ab 1996 Versteigerung von 20 Prozent, ab 1997 Versteigerung von 30 Prozent; ab 1998 Versteigerung von 40 Prozent). Die Übergangsregelung mit zunehmendem Anteil der zur Versteigerung gelangenden Im- portmenge wurde aus Gründen der Rechtssicherheit ge- wählt, damit die betroffenen Firmen genügend Zeit haben, sich auf die neue Situation einstellen zu können.
Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass Artikel 30 Absatz 1 ALV und die darauf abgestützte Praxis dem Gedanken der Wahrung des Wettbewerbs, wie er in Artikel 23b Absatz 5 des Landwirtschaftsgesetzes enthalten ist, nicht widerspre- chen.
Im Rahmen der Weiterführung des Reformprozesses der Agrarpolitik (Stichwort «Agrarpolitik 2002») wird das System der Verteilung von Zollkontingenten einer erneuten Prüfung unterzogen. Bis dahin werden mit dem neuen System der Zollkontingente (und deren Verteilung) Erfahrungen gemacht worden sein. Es wird sich bereits zeigen, welche Verteilungs- kriterien für welche landwirtschaftlichen Erzeugnisse sinnvoll sind.
Unter Marktspekulationen kann sehr Verschiedenes ver- standen werden. Aus der Begründung der Interpellation er- gibt sich, dass darunter Manipulationen verstanden werden, die aus einem Machtgefälle heraus möglich werden. Damit ist wiederum die Frage der Nachfragemacht angesprochen. Der beste Schutz gegen Missbräuche dieser Art ist offen- sichtlich der Wettbewerb. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass nicht einseitig die Stufe der landwirtschaftlichen Pro- duktion dem Wettbewerb ausgesetzt werden darf, sondern dass dies gleichermassen für die vor- und nachgelagerten Marktstufen gelten muss. Eine starke Wettbewerbspolitik in diesem Bereich liegt deshalb mehr denn je im Interesse der Landwirtschaft. Mit dem Entwurf zu einem neuen Kartellge- setz trägt der Bundesrat dieser Tatsache auch Rechnung. Die Kartellkommission ihrerseits wird diese Zusammen- hänge bei der Festlegung der prioritär zu untersuchenden Branchen berücksichtigen.
Überkapazitäten sind die Folge von Investitionen, die nicht marktgerecht erfolgt sind oder die der Marktdynamik nicht folgen konnten. Einzig der Wettbewerb wirkt kostendämp- fend und ermöglicht günstige Preise. Überhöhte Kosten kön- nen nur dann auf Lieferanten oder Abnehmer bzw. Konsu- menten überwälzt werden, wenn die Preise kartellrechtswid- rig abgesprochen oder mit Marktmacht erzwungen werden können. Es geht somit erneut um die Bekämpfung kartell- rechtswidriger Absprachen oder missbräuchlicher Macht- ausnutzungen.
Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait
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1995
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Anno
Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.3207
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
06.10.1995 - 08:00
Date
Data
Seite
2238-2239
Page
Pagina
Ref. No
20 026 225
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