E 4 octobre 1995
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Entraves techniques au commerce. Loi fédérale
mit haben wir für Falle, wo es wirklich notwendig sein sollte, ein Ventil geschaffen:
Wir haben die Kooperation der beiden Behörden gewähr- leistet, wie sie auch heute schon funktioniert.
Wir haben die Initiative zu einem Verfahren für beide Be- hörden ermöglicht.
Sollte keine Einigung stattfinden, haben wir den letztlichen Entscheid der Wettbewerbskommission und damit dem Kar- tellgesetz als einem umfassenden Gesetz zugeordnet.
Die Kommission steht mit 10 zu 2 Stimmen hinter diesem Vermittlungsantrag und bittet Sie, ihm zuzustimmen.
Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Le Conseil fédé- ral se rallie à la solution de compromis qui a été largement soutenue par la commission de votre Conseil ce matin. En ef- fet, elle nous paraît, dans cette dernière ligne droite pour fi- naliser la loi sur les cartels, être une bonne solution. Je pense que nous pouvions vivre sans rien dire de la manière dont la surveillance des prix et les dispositions de concurrence peu- vent coexister. C'était l'idée du Conseil fédéral, c'était celle de votre Conseil; mais le Conseil national, à des majorités croissantes, a, à tout prix, voulu régler la situation. La régler comme il l'a fait dans son dernier débat est une manière peu heureuse, car elle crée purement et simplement une subordi- nation de Monsieur Prix à l'autorité de concurrence. Pour les excellentes raisons qu'a exposées Mme Simmen, ce n'est pas une bonne chose que de faire ainsi. Il nous paraît que la solution de compromis est finalement, bien pensé et tout ré- fléchi, celle qui nous permet de dire quelque chose, mais de le dire dans l'esprit des deux lois, celle de la concurrence et celle de Monsieur Prix.
Par conséquent, je vous invite vivement à suivre la proposi- tion de la majorité de la commission de votre Conseil. Je sou- haite - j'en suis quasiment sûr - que cette formule, si vous la retenez, soit retenue demain dans le dernier débat sur la loi sur les cartels que nous aurons au Conseil national. Nous pourrions ainsi mettre un terme à la dernière divergence de ce beau monument qu'est la loi sur les cartels et le faire en- core sous l'empire de cette législature.
Angenommen - Adopté
Art. 6 Abs. 1 Bst. b Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 6 al. 1 let. b Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: In Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b hatte der Ständerat als gerechtfertigte Art von Wettbewerbsabreden auch die Kalkulationshilfen ein- gefügt. Er hielt damit expressis verbis fest, dass Kalkulations- hilfen, die besonders für kleine und mittlere Unternehmen wichtige Massnahmen der Rationalisierung sind, nicht als verbotene Absprachen zu betrachten sind.
Der Nationalrat hat in einer gewissen Sorge um ein Unterlau- fen der Bestimmungen des Kartellgesetzes die Präzisierung «diesbezügliche» Abreden beigefügt, um zu verhindern, dass irgendwelche Abreden gemeint sein könnten. Diese Beifügung widerspricht unserer Sicht der Dinge nicht, da die Kalkulationshilfen gerade Instrumente sind, welche rationel- lere Abläufe in den Betrieben gestatten.
In diesem Sinne kann sich Ihre Kommission der Fassung des Nationalrates anschliessen.
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
95.013
Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse Entraves techniques au commerce. Loi fédérale
Differenzen - Divergences Siehe Seite 772 hiervor - Voir page 772 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 3. Oktober 1995 Décision du Conseil national du 3 octobre 1995
Art. 5 Abs. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 5 al. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: Beim Bundes- gesetz über die technischen Handelshemmnisse bestehen Differenzen in Artikel 5 Absätze 1 und 2. Die WAK-NR hat in einer ersten Sitzung Artikel 5 völlig umgekrempelt, und zwar aus der Befürchtung heraus, dass technische Handels- hemmnisse in Zukunft durch bürokratische ersetzt würden. Die erste Version der WAK-NR hielt sich nicht mehr an den Aufbau, den die bundesrätliche Vorlage vorsieht, wonach in Absatz 1 der Grundsatz, in Absatz 2 die Mittel und in den Absätzen 3 und 4 die Ausnahmen festgehalten sind.
Der WAK-NR sind dann allerdings im Laufe der Zeit gewisse Zweifel an ihrer eigenen Formulierung gekommen, und sie hat in einer zweiten Sitzung die ursprüngliche Struktur des Artikels wieder hergestellt. Das Resultat der Diskussion in der WAK-NR sehen Sie auf der Fahne: In Absatz 1 steht nun wieder der Grundsatz, und zwar klar und deutlich. Es heisst nun: «Technische Vorschriften werden so ausgestaltet, dass sie sich nicht als technische Handelshemmnisse auswirken.» Es heisst also nicht mehr «möglichst wenig», wie im Entwurf des Bundesrates, sondern klar «nicht».
In Absatz 2 ist ebenso klar festgehalten, dass zu diesem Zweck - um diese Eliminierung der technischen Handels- hemmnisse zu erreichen - eine Abstimmung unserer Vor- schriften mit denjenigen unserer Handelspartner zu erfolgen hat. Hier kommt nun das Anliegen des Nationalrates hinein, nämlich: «Dabei wird darauf geachtet, dass die technischen Vorschriften: a. möglichst einfach und transparent sind; und b. zu einem möglichst geringen Verwaltungs- und Vollzugs- aufwand führen.»
Damit haben wir den ursprünglichen Aufbau des Bundesra- tes, den der Ständerat mitgetragen hatte, wieder hergestellt, denn in Absatz 3 und Absatz 4 sind keine Änderungen vorge- sehen.
Ihre Kommission kann sich mit dieser Fassung einverstan- den erklären, und sie bittet Sie, ihr zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
Art. 20 Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 20 al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: Es gibt noch eine kleine Differenz in Artikel 20, indem dort in Absatz 2 ein kleines Wort gestrichen worden ist, nämlich dass der Prüfbe- richt oder die Konformitätsbescheinigung «nur» als Nachweis gilt, «wenn glaubhaft dargelegt werden kann, dass .... » Der
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Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen
Nationalrat hat das «nur» herausgestrichen, und es heisst nun: «Der Prüfbericht oder die Konformitätsbescheinigung ei- ner ausländischen Stelle, die nicht nach Absatz 1 anerkannt ist, gilt als Nachweis, wenn glaubhaft dargelegt werden kann, dass .... >> Es ist etwas mehr als eine redaktionelle Änderung, aber die Kommission stimmt dem Nationalrat zu.
Angenommen - Adopté
94.039
Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen und der Standortattraktivität der Schweiz
Renforcement des structures économiques régionales et du rayonnement de la Suisse
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 939 hiervor - Voir page 939 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 3. Oktober 1995 Décision du Conseil national du 3 octobre 1995
A. Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Er- neuerungsgebiete
A. Arrêté fédéral en faveur des zones économiques en redéploiement
Art. 1; Art. 4bis; Art. 5 Abs. 1; Art. 6 Abs. 3, 4, 6; Art. 8 Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 1; art. 4bis; art. 5 al. 1; art. 6 al. 3, 4, 6; art. 8 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
D. Bundesbeschluss über die Bürgschaften für Investi- tionen in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten
D. Arrêté federal sur les cautionnements en faveur d'in- vestissements dans les zones en redéploiement
Art. 1bis Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Büttiker Rolf (R, SO), Berichterstatter: Es geht um die Diffe- renz zum Nationalrat bei den Zinskostenbeiträgen.
Sie wissen, dass der Ständerat knapp - mit 17 zu 16 Stim- men - die Zinskostenbeiträge als Instrument der Wirtschafts- förderung abgelehnt hatte. Im Gegensatz dazu hat der Natio- nalrat mit erdrückender Mehrheit - vor allem mit den Stim- men der Westschweiz -, mit 100 zu 38 Stimmen, die umstrit- tenen Zinskostenbeiträge von 10 Millionen Franken, verteilt auf fünf Jahre, beschlossen.
Angesichts dieser klaren Mehrheitsverhältnisse im National- rat beantragt Ihnen die WAK mit 6 zu 4 Stimmen, ohne Be- geisterung und mit einigen ordnungs- und finanzpolitischen Bedenken, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Es bleibt wohl im Interesse des Ganzen nichts anderes übrig, als in den sauren Apfel zu beissen und der Verführung zum ord- nungspolitischen Sündenfall nachzugeben.
Simmen Rosmarie (C, SO): Gestatten Sie mir noch eine ganz kurze Anfügung zu den Ausführungen von Herrn Kol- lege Büttiker:
Unter den hundert befürwortenden Stimmen im Nationalrat befindet sich die geschlossene Gruppe der Westschweizer,
der Vertreterinnen und Vertreter jenes Landesteiles also, der weit überdurchschnittlich von den wirtschaftlichen Schwierig- keiten betroffen ist. Seine Arbeitslosenziffern sind mehr als doppelt so hoch, wie sie es im Landesdurchschnitt sind. Das spricht Bände.
Wir haben in dieser Legislatur viel über den inneren Zusam- menhalt der Schweiz gesprochen. Wir haben uns um den Sprachenartikel bemüht. Wir haben der Pro Helvetia Mittel zugesprochen. Wir haben eine Verständigungskommission beider Räte eingesetzt, die einen sehr substantiellen Bericht veröffentlicht hat. Die ideellen Aspekte sind gewiss der wich- tigste Teil in unserem schweizerischen Zusammenleben, aber das entbindet uns nicht davon, auch der materiellen Lage der einzelnen Landesteile unsere volle Aufmerksamkeit zu schenken.
Die Westschweiz ist geschlossen der Überzeugung, dass Zinskostenbeiträge nötig sind. Ich bitte Sie, stossen Sie un- sere welschen Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht leichthin und unnötig vor den Kopf und stimmen Sie diesen Zinsko- stenbeiträgen zu.
Angenommen - Adopté
Entwurf A Art. 4bis - Projet A art. 4bis Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote Für Annahme der Ausgabe Dagegen
25 Stimmen 6 Stimmen
Das qualifizierte Mehr ist erreicht La majorité qualifiée est acquise
94.3378
Interpellation Bühler Robert Ausländerpolitik Politique des étrangers
Fortsetzung - Suite Siehe Seite 960 hiervor - Voir page 960 ci-devant
Iten Andreas (R, ZG): Die Unruhe in der Bevölkerung ist, wie Herr Bühler Robert letzte Woche bereits ausführte, in der Tat sehr gross. Es ist nicht richtig und oft sogar nicht gerechtfer- tigt, die Befürchtungen und Ängste unserer Bevölkerung un- ter «Fremdenhass» zu rubrizieren. Die Tendenz, dies zu tun, verhindert die vernünftige Diskussion, die Herr Bühler zu die- ser Frage gewünscht hat.
Mit dem vorschnellen Vorwurf, besorgte Bürgerinnen und Bürger übten sich im Fremdenhass, wird das Thema tabui- siert. Daraus erwachsen untergründige, zum Teil unbewusste Spannungen und Emotionen. Immer grössere Kreise der Be- völkerung werden so durch Populisten verführbar. Damit dies nicht geschieht, ist nicht nur der psychologischen Seite des Problems Rechnung zu tragen, sondern auch der strukturel- len. Dies hat mit einer gewissen Begrenzung der Ausländer- zahl zu tun.
Die Wirtschaft ist auf Ausländer angewiesen; sie leisten in unserem Land auch grosse Dienste. Aber es ist wichtig, dass die Wirtschaft in guten Zeiten nicht durch Ausländer aufge- bläht wird, die dann in schlechten Zeiten arbeitslos werden. Hier hat der Staat seine ordnende, voraussehende Hand ins Spiel zu bringen. Man darf die Ausländerpolitik aus sozial- staatlichen Gründen nicht einfach dem Markt überlassen, wie neoliberale Kreise gelegentlich meinen. Die sozialen Pro- bleme und Spannungen hat dann nämlich die Politik respek- tive der Staat zu lösen. Also braucht es Kriterien in der Aus- länderpolitik.
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Jahr
1995
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.013
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.10.1995 - 08:30
Date
Data
Seite
1014-1015
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Pagina
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20 026 386
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