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Fragestunde
Neunte Sitzung - Neuvième séance
Montag, 9. Dezember 1996 Lundi 9 décembre 1996
14.30 h Vorsitz - Présidence: Stamm Judith (C, LU)
Fragestunde Heure des questions
96.5173
Frage Loeb Ausbau des Programms SF DRS auf Schweiz 4 Question Loeb Suisse 4. Extension du programme de SF DRS
Wortlaut der Frage vom 9. Dezember 1996
Was ist vorgesehen, um beim Ausbau von Schweiz 4 den Bestimmungen von Gesetz und Konzession, zur Bildung bei- zutragen, nachzuleben? Wäre beim Ausbau dieses Inhalts, der sich hauptsächlich an Jugendliche wenden soll, der wich- tige Bildungsanteil zu erhöhen? Können zudem während des Tages auf Schweiz 4 Schulungs- und Weiterbildungsange- bote für von Arbeitslosigkeit Betroffene angeboten werden?
Texte de la question du 9 décembre 1996
Qu'a-t-on prévu de faire, dans le cadre de l'extension de Suisse 4 pour mettre en oeuvre les dispositions de la loi et de la concession, dans le souci de contribuer à la promotion de la formation? Pourrait-on, lors de cette extension, dont le contenu s'adressera avant tout aux jeunes, augmenter la part des diffusions consacrées au domaine important qu'est la formation? Par ailleurs, pourrait-on diffuser, pendant la jour- née, des programmes de formation et de perfectionnement professionnels destinés aux chômeurs?
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Konzession für Schweiz 4 auf Jahresende zu kündigen. Damit ist der Weg frei für eine offene Beurtei- lung des Gesuches der SRG und für eine Erneuerung dieser Konzession. Der Bundesrat wird dies nach Eintreffen des Gesuches tun und voraussichtlich im kommenden Frühjahr darüber entscheiden. Der Bundesrat hat noch kein offizielles Gesuch für die Änderung der SRG-Konzession hinsichtlich Schweiz 4 erhalten, und er hat auch noch keine Kenntnis von den konkreten Sendekonzepten.
Wenn von einzelnen SRG-Sendungen die Rede ist, so soll- ten wir uns darüber im klaren sein, dass die Landesregierung der SRG nicht konkret vorschreiben kann, was sie in wel- chem Programm anzubieten hat. Die SRG-Konzession ver- pflichtet die Konzessionärin in allgemeiner Form, in ihren Programmen bildende Inhalte zu vermitteln. Wie sie das im einzelnen erfüllt, ist ihrem Ermessen überlassen.
Loeb François (R, BE): Sind Sie auch der Ansicht, dass Bil- dung im Fernsehen vermehrt berücksichtigt werden müsste? Dass Bildung etwas ist, was gerade in der heutigen Zeit der Arbeitslosigkeit - das betrifft eine Zusatzfrage, die ich gestellt habe - für die Arbeitslosen sehr wichtig ist? Dass man solche
Bildungsprogramme anbieten könnte, was auch für die Wirt- schaft ganz wesentlich wäre? Unsere Stärke ist ja die Bil- dung, und die Konzession sieht das vor.
Ich wäre sehr interessiert zu wissen, wie Ihre Meinung dazu ist.
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Sendungen mit bildenden Inhalten sind tatsächlich nicht nur Gegenstand des Konzes- sionsauftrages. Nach Meinung des Bundesrates handelt es sich dabei um ein ganz zentrales Anliegen, das von den SRG-Verantwortlichen auch wirklich berücksichtigt werden muss. Es ist nicht etwa so, dass dies in den bisherigen Pro- grammen dermassen zu kurz käme, dass sich der Bundesrat zum Einschreiten veranlasst sehen würde. Denken Sie vor allem an das dritte Radioprogramm in den drei grossen Sprachregionen und an andere Jugendsendungen, wo das Bildungsangebot tatsächlich vorhanden ist. Ausserdem kann das Bildungsangebot - soweit es auf eine erwachsene Zuhö- rer- und Zuschauerschaft ausgerichtet ist - durchaus auch von Jugendlichen verstanden und genutzt werden.
96.5176
Frage Freund Politische Propaganda bei den SBB Question Freund Propagande politique des CFF
Wortlaut der Frage vom 9. Dezember 1996
Auf meiner Reise zur zweiten Sessionswoche von St. Gallen nach Bern wurde im Intercity-Zug eine Broschüre des Schweizerischen Eisenbahner- und Verkehrspersonalver- bandes verteilt («Aktion Kaktus»). Darin gaben die Unterver- bände des Lokomotiv- und Zugspersonals ihrem Unmut Aus- druck, dass mit Lohnkürzungen beim SBB-Personal im Bud- get 50 Millionen Franken eingespart werden sollen.
Erachtet der Bundesrat solche Aktionen als rechtlich zuläs- sig, und wie stellt er sich generell zur Verteilung von politi- scher Propaganda in SBB-Zügen?
Texte de la question du 9 décembre 1996
En me rendant à la deuxième semaine de la session, j'ai reçu, dans l'intercity Saint-Gall-Berne, une brochure («Ak- tion Kaktus») publiée par la Fédération suisse des chemi- nots. Les sous-fédérations de l'association du personnel y faisaient part de leur mécontentement face à la baisse des salaires du personnel, qui doit permettre d'économiser 50 millions de francs.
Le Conseil fédéral admet-il de telles actions et que pense-t-il de la distribution de propagande politique dans les trains?
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Weisungen für ein Verbot solcher Aktionen gibt es nicht. Aufgrund der Erfahrungen be- steht auch gar keine Nachfrage. Gemäss Artikel 22 des Be- amtengesetzes sind die Mitarbeiter gegenüber ihrem Arbeit- geber - in diesem Falle die SBB - grundsätzlich zur Loyalität verpflichtet. Die SBB sind berechtigt, für eine ungestörte Be- förderung ihrer Fahrgäste zu sorgen. Die SBB stellen aber fest, dass die Kundschaft durch diese Massnahmen bislang nicht belästigt wurde, ganz im Gegenteil. Die Zugsbegleiter wollen ja ihre Dienste im Rahmen der Aktion sogar ausdrück- lich verbessern. Die SBB-Führung ist bestrebt, den Dialog mit den Sozialpartnern auf sachlicher Ebene fortzusetzen und Konflikte soweit als vertretbar zu vermeiden.
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
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Frage Loeb Ausbau des Programms SF DRS auf Schweiz 4 Question Loeb Suisse 4. Extension du programme de SF DRS
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1996
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 96.5173
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.12.1996 - 14:30
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Seite
2181-2181
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