Assurance-invalidité. 4e révision
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N 17 juin 1998
Art. 1 Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité (Müller-Hemmi, Bäumlin, Burgener, Weber Agnes, Widmer) de 115 300 000 francs ...
...
Proposition Brunner Toni ... de 100 000 000 francs ...
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag Minderheit
99 Stimmen
50 Stimmen
Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag Brunner Toni
114 Stimmen
41 Stimmen
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote Für Annahme der Ausgabe Dagegen
131 Stimmen
23 Stimmen
Das qualifizierte Mehr ist erreicht La majorité qualifiée est acquise
Art. 2, 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopte
Namentliche Gesamtabstimmung Vote sur l'ensemble, nominatif (Ref .: 2152)
Für Annahme des Entwurfes stimmen - Acceptent le projet: Aeppli, Aguet, Alder, Antille, Banga, Baumann Ruedi, Bau- mann Stephanie, Baumberger, Bäumlin, Béguelin, Berberat, Bircher, Blaser, Borel, Bortoluzzi, Bosshard, Bühlmann, Bur- gener, Caccia, Cavadini Adriano, Columberg, Comby, David, de Dardel, Deiss, Dettling, Dormann, Ducrot, Dünki, Dupraz, Durrer, Eberhard, Egerszegi, Eggly, Engelberger, Engler, Epiney, Eymann, Fankhauser, Fasel, Fässler, Fehr Jacque- line, Fehr Lisbeth, Filliez, Fischer-Hagglingen, Frey Claude, Fritschi, Gadient, Genner, Gonseth, Grobet, Gros Jean- Michel, Gross Andreas, Gross Jost, Grossenbacher, Guisan, Günter, Gysin Remo, Hafner Ursula, Hammerle, Hasler Ernst, Heberlein, Hegetschweiler, Heim, Herczog, Hess Otto, Hess Peter, Hochreutener, Hollenstein, Hubmann, Imhof, Jans, Jutzet, Keller Christine, Kofmel, Kühne, Lachat, Langenberger, Lauper, Leemann, Leu, Leuba, Loeb, Löt- scher, Maitre, Maury Pasquier, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Mühlemann, Müller-Hemmi, Nabholz, Oster- mann, Pelli, Philipona, Raggenbass, Randegger, Ratti, Rechsteiner Rudolf, Rennwald, Roth, Ruckstuhl, Ruffy, Rychen, Sandoz Marcel, Sandoz Suzette, Schenk, Scheu- rer, Semadeni, Simon, Stamm Luzi, Steiner, Stucky, Stump, Teuscher, Thanei, Tschopp, Vallender, Vetterli, Vogel, Voll- mer, von Felten, Weber Agnes, Weigelt, Widmer, Wieder- kehr, Wittenwiler, Wyss, Zbinden, Zwygart (130)
Dagegen stimmen - Rejettent le projet: Baumann Alexander, Borer, Brunner Toni, Dreher, Fehr Hans, Giezendanner, Gusset, Kunz, Maurer, Moser, Scherrer Jürg, Schlüer, Schmied Walter, Steinemann, Weyeneth (15)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Föhn, Jaquet, Oehrli, Seiler Hanspeter (4)
Entschuldigt/abwesend sind - Sont excusés/absents:
Aregger, Baader, Bangerter, Bezzola, Binder, Blocher, Bonny, Bührer, Carobbio, Cavalli, Chiffelle, Christen, Ehrler, Fischer-Seengen, Freund, Frey Walter, Friderici, Goll, Gren- delmeier, Gysin Hans Rudolf, Haering Binder, Jeanprêtre, Keller Rudolf, Loretan Otto, Marti Werner, Maspoli, Müller Erich, Pidoux, Pini, Rechsteiner Paul, Ruf, Schmid Odilo, Schmid Samuel, Speck, Spielmann, Stamm Judith, Steffen, Steinegger, Strahm, Suter, Theiler, Thür, Tschäppät, Tschuppert, Vermot, von Allmen, Waber, Widrig, Zapfl, Zieg- ler (50)
Präsidium, stimmt nicht - Présidence, ne vote pas: Leuenberger (1)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
97.052
Invalidenversicherung. 4. Revision (erster Teil) Assurance-invalidité. 4e révision (1ère partie)
Fortsetzung - Suite Siehe Jahrgang 1997, Seite 2326 - Voir année 1997, page 2326 Beschluss des Ständerates vom 17. Dezember 1997 Décision du Conseil des Etats du 17 décembre 1997 Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
A. Bundesgesetz über die Invalidenversicherung A. Loi federale sur l'assurance-invalidité
Eintretensdebatte - Débat d'entrée en matière
Hochreutener Norbert (C, BE), Berichterstatter: In den Schwerpunkten und Zielsetzungen der bundesrätlichen Poli- tik dieser Legislatur ist u. a. auch die Sicherung der finanziel- len Grundlagen der IV enthalten. National- und Ständerat ha- ben, wie Sie wissen, mit der Verlagerung von Kapital in der Höhe von 2,2 Milliarden Franken vom Ausgleichsfonds der EO auf die Rechnung der IV einen ersten wesentlichen Schritt in Richtung Sanierungsmassnahmen beschlossen. Das war gewissermassen der Vorlauf zum ersten Teil der 4. IV-Revision. Ab heute diskutieren wir nun über den eigentli- chen ersten Teil der 4. IV-Revision. Dieser soll unabhängig vom später folgenden zweiten Teil in Kraft gesetzt werden. Was soll mit diesem ersten Teil der Revision geändert wer- den? Nachdem die dringendsten Massnahmen auf der Ein- nahmenseite beschlossen worden sind, folgen nun Mass- nahmen auf der Ausgabenseite. Zentral sind zunächst ein- mal die Sparmassnahmen:
Die Zusatzrente für die Ehepartnerin oder den Ehepartner soll aufgehoben werden. Bei der AHV ist die Zusatzrente für die Ehefrau bereits anlässlich der 10. AHV-Revision aufge- hoben worden. Das wollen wir nun auch bei der IV nachho- len. Hier ist die Zusatzrente ja noch die einzige zivilstandsbe- zogene Leistung, die nicht ins moderne Splittingsystem passt, welches nur individuelle Rentenansprüche kennt. Ich werde in der Detailberatung noch ausführlicher darauf zu sprechen kommen.
Sehr umstritten war die Aufhebung der Viertelsrenten. Diese wurden 1988 mit der 2. IV-Revision eingeführt. Sie kommen bei einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 50 Pro- zent zur Auszahlung. Eine knappe Mehrheit der Kommission ist mit dem Bundesrat und dem Standerat der Meinung, dass ein Zeichen des Sparens gesetzt werden muss. Sie bean- tragt Ihnen deshalb die Streichung der Viertelsrenten. Auch
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darauf werde ich in der Detailberatung noch ausführlich zu sprechen kommen.
Weiter sind Massnahmen im Bereich der Kostensteue- rung, die sich kostensenkend auswirken werden, ins Gesetz aufgenommen worden. So sind Bau- und Betriebsbeiträge des Bundes für Werkstätten, Wohnheime und Tagesstätten an einen kantonalen Bedarfsnachweis geknüpft. Es handelt sich hier um erste Massnahmen, die in diese Richtung ge- hen. Weitere werden im zweiten Teil der Revision folgen.
Es sollen gesetzliche Grundlagen für die Finanzierung von statistischen Erhebungen und Wirkungsanalysen sowie von projektorientierter Öffentlichkeitsarbeit geschaffen werden. Um eine bessere Steuerung der Mittelverwendung vorneh- men zu können, sind statistische Erhebungen und entspre- chende Wirkungsanalysen nötig; solche fehlen heute.
Welche Einsparungen hat das zur Folge? Es ist unmöglich, vorherzusagen, wieviel das ausmachen wird. Genau berech- nen lässt sich das im Moment nur mit Bezug auf die Zusatz- renten und die Viertelsrenten. Die Aufhebung der Zusatzren- ten soll Einsparungen von vorerst 74 Millionen Franken pro Jahr und die Aufhebung der Viertelsrenten Einsparungen in der Höhe von 20 Millionen Franken zur Folge haben. Das macht im Durchschnitt der ersten sechs Jahre insgesamt 94 Millionen Franken aus. Nach diesen sechs Jahren wird dann allein für die Zusatzrente mit Einsparungen von jährlich rund 200 Millionen Franken gerechnet werden können. Aller- dings werden wir auch Mehrkosten bei den Ergänzungslei- stungen haben; Sie sehen das auf Seite 32 der Botschaft.
In der Praxis ergibt sich daraus keine materielle Änderung und keine Ausdehnung der IV. Frau Bundesratin Dreifuss hat dies bereits in der Kommission gesagt, und ich bitte sie, dies im Rat zuhanden der Materialien zu wiederholen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Philipona Jean-Nicolas (R, FR), rapporteur: Il y a de nom- breuses années que l'équilibre entre les recettes et les dé- penses est source de grands soucis pour les responsables de l'assurance-invalidité. La nécessité et l'urgence de pren- dre des mesures sont aujourd'hui évidentes. Cette constata- tion est encore renforcée par d'autres facteurs tels que la si- tuation économique ou conjoncturelle, les progrès techni- ques et médicaux ou encore la transformation de la structure démographique. La commission a examiné très attentive- ment et de façon critique les modifications proposées. Nous reviendrons dans l'examen de détail sur les articles concer- nant la suppression de la rente complémentaire et sur celui concernant la suppression du quart de rente.
La commission accepte la modification de l'article 4, qui est la suite logique de la jurisprudence constante qui veut que l'atteinte à la santé psychique soit assimilée aux atteintes à la santé mentale. La mention explicite dans la loi ne fera donc qu'entériner la pratique courante.
Ainsi, la loi sur l'assurance-invalidité n'en subira aucune mo- dification materielle. Il n'est cependant pas nécessaire d'ajouter dans la loi une définition spéciale, puisque tout comme les atteintes à la santé physique et à la santé men- tale, les atteintes à la santé psychique doivent, pour être re- connues, être invalidantes et compromettre la capacité de gain pour une longue durée.
L'introduction au niveau de la loi d'un tribunal arbitral pour les litiges en matière de tarif doit être soutenue. Cette instance contribuera largement à améliorer la sécurité juridique. Il faut préciser qu'il n'y aura nul besoin de créer de nouvelles ins- tances, car les tribunaux arbitraux qui existent déjà pour l'as- surance-maladie, l'assurance-accidents et l'assurance mili- taire pourront agir dans le domaine de l'assurance-invalidité. Il faudra que celle-ci soit alors aussi représentée. Comme jusqu'ici, les coûts afférents à cette prise en charge seront supportés par les cantons.
Quant à l'introduction d'une procédure d'opposition, il faut pré- ciser qu'elle remplacera l'actuelle procédure d'audition. Celle- ci prévoit la notification des décisions de l'office Al à la per- sonne assurée, sous forme de décision formelle. Les interes- sés auront alors la possibilité de faire opposition auprès de l'of- fice Al, l'administration entendra l'assure et rendra sa décision sur opposition. Cette décision pourra ensuite être attaquée par les assurés auprès de l'instance de recours cantonale.
L'introduction de cette procédure est justifiée, en particulier dans la perspective de l'amélioration de la coordination entre les différentes branches des assurances sociales.
Au vote sur l'ensemble, la commission accepte ce projet, par 15 voix sans opposition et avec 9 abstentions.
Egerszegi Christine (R, AG): Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, auf dieses Mass- nahmenpaket, wie es der Bundesrat vorgelegt hat und wie es vom Ständerat bestätigt worden ist. Ziele dieses ersten Teils der 4. Revision der Invalidenversicherung waren:
Abbau der Schulden: Das haben wir ja mit dem Kapital- transfer von der EO zur IV gemacht.
Erhöhung der Einnahmen: Das hat die Mehrheit des Par- lamentes zurückgestellt, weil sie eine «Pflasterlipolitik» nicht akzeptiert hat. Sie hat im Bewusstsein, dass mehrere Mittel nötig sein werden, eine Gesamtschau gewünscht.
Senkung und bessere Steuerung der Ausgaben: Dieser letzte Punkt bringt Veränderungen, die auch unangenehm und unpopulär sind. Sie führen zum Auslaufen der Viertels- rente und der Zusatzrente.
Bei all diesen Massnahmen gilt es Grundsätzliches zu be- achten: Mit dieser Vorlage wird keinem Behinderten etwas weggenommen. Härtefälle müssen in jedem Fall vermieden werden. Wir müssen jetzt vorsorgen, damit keine Rosskuren nötig sind, und wir sind dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle nötigen Leistungen längerfristig gesichert sind und dass alle Beitragsleistenden in einem für sie wirklich zumut- barem Masse belastet werden.
Es geht bei dieser Vorlage nicht nur um Finanzen, es geht auch darum, die IV den neuen gesellschaftlichen und wirt- schaftlichen Bedürfnissen anzupassen, wie wir das bei der 10. AHV-Revision bereits mit dem anderen Sozialwerk ge- macht haben. Das führt unweigerlich zum Wegfall der Zu- satzrenten. Das führt auch zu Leistungsaufträgen an Institu- tionen und Heime, wie sie eigentlich schon immer nötig ge- wesen wären. Das führt auch zur Aufnahme des Begriffes der psychischen Behinderung, neben der körperlichen und der geistigen Behinderung; dies nicht als Toröffnung für neue Ka- tegorien, sondern - das wollen wir hier festhalten, wie es in der Kommission bestätigt worden ist - allein, um diese Behin- derungsart auch namentlich mit einzubeziehen. Der Wegfall von Viertelsrenten und Zusatzrenten ist ein Eingriff, eine Lei- stungskorrektur, die den Kreis der Bezügerinnen und Bezü- ger einschränkt. Diese Massnahmen sind aber gemildert worden. Härtefälle werden in das System der Ergänzungslei- stungen überführt. Wer wirklich der Hilfe bedarf, dem muss geholfen werden. Keinem Behinderten wird etwas wegge- nommen. Die bisherigen Viertelsrenten und Zusatzrenten werden nicht gestrichen. Es ist so, dass einfach keine Neu- renten gesprochen werden.
Wir sind uns völlig bewusst, dass wir mit diesem ersten Teil der Revision zwei Ziele nicht erreicht haben: Wir haben we- der die finanzielle Konsolidierung dieses Sozialwerke noch die Rückführung der Invalidenversicherung auf ihren eigent- lichen Zweck, «Eingliederung vor Rente», erreicht. Beides muss im nächsten Schritt der Revision erfolgen.
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Die Ausgaben der Invalidenversicherung sind in den vergan- genen Jahren jährlich um 7 Prozent gestiegen; die Zahl der Invaliden stieg jährlich um 5 Prozent. Gleichzeitig hat der Bund seine Beiträge gekürzt, und durch die schmerzliche Re- zession kamen weniger Lohnbeiträge in die Kasse. Die Sa- nierung der Invalidenversicherung ist dringend. Mit der Über- tragung von 2,2 Milliarden Franken aus dem EO-Fonds in die IV-Kasse haben wir die Sicherstellung nicht garantieren kön- nen. Wir werden Ende Jahr ein Defizit von 500 Millionen Franken haben. Die vorgeschlagenen Sparmassnahmen - Aufhebung der Viertelsrente und der Zusatzrente - erbringen nur kleinere Einsparungen. Zum jetzigen Zeitpunkt - Sie ha- ben das vom Berichterstatter gehört - sind es 94 Millionen Franken pro Jahr; und nach Ablauf einer Übergangsfrist, wenn alles Neurentenbeträge sind, werden es 230 Millionen Franken sein.
Wir werden also neue Mehreinnahmen beschliessen müs- sen. Die FDP-Fraktion lehnt es aber ab, zum heutigen Zeit- punkt die Löcher einfach spontan zu stopfen. Eine Erhöhung der Lohnprozente kommt für uns nicht in Frage, auch nicht die Spontanforderung, die Defizitdeckung über eine Öko- steuer anzugehen. Wir werden hier - das ist fast so sicher wie das Amen in der Kirche - Mehreinnahmen über die Mehr- wertsteuer beschliessen müssen. Wir sind aber nur gewillt, das in einer Gesamtschau zu tun.
Jetzt liegt der Ball beim Bundesrat; die Fakten über den Zu- stand unserer Sozialversicherungen liegen auf dem Tisch. Der Bundesrat ist nun aufgerufen, die strategischen Ziele der Sozialpolitik festzulegen, einen dazu nötigen Finanzplan zu bestimmen und damit die längerfristige Sicherung unserer wichtigsten Sozialwerke - AHV, IV und ALV - zu gewährlei- sten. All das hat aber vor dem Hintergrund des Ergebnisses der Abstimmung vom 7. Juni 1998 zu erfolgen. Die Bevölke- rung will, dass wir unseren Finanzhaushalt endlich in Ord- nung bringen.
Ich habe vorhin gesagt, die Anzahl der Invaliden sei in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Das gibt zu Sorge Anlass. Jeder fünfte Mann, wurde uns in der Kommission ge- sagt, ist beim Eintritt ins AHV-Rentenalter IV-Bezüger. Eine enorme Zunahme wird auch bei den Fünfundzwanzig- bis Fünfzigjährigen verzeichnet. Grund der Störungen sind Lei- den im Bereich des Bewegungsapparates, des Rückens, der Gelenke und vor allem auch psychische Erkrankungen. Frap- pant ist der Unterschied in der Quote in den verschiedenen Kantonen. Hier sind nähere Abklärungen und statistische Er- hebungen nötig; diese werden mit dieser Revision auch er- möglicht.
Das andere Ziel, die Rückführung der Invalidenversicherung auf ihren Auftrag, kann nicht immer nur auf gesetzlichem Weg erfolgen. Es braucht auch das Dazutun weiter gesell- schaftlicher Kreise. Es braucht ein klares Recht mit klaren Auflagen, aber es braucht auch andere Beiträge. Es braucht Änderungen in der Anspruchshaltung. Es braucht Änderun- gen bei der Übernahme der Verantwortung von seiten der Ar- beitgeber.
Menschen sind keine Roboter, sie sind nicht alle in jedem Zeitpunkt ihrer Lebensphase gleich leistungsfähig. Es darf nicht sein, dass vor allem ältere Arbeitnehmer entlassen und einfach der IV zugeführt werden. Die IV ist kein Auffangbek- ken für ausgesteuerte Arbeitslose; die IV-Renten dürfen aber auch kein Ersatz für Sozialhilfe werden. Auch wenn das viele Gemeinden sehr schätzen, ist das nicht der Zweck der IV; sie muss auf ihren eigentlichen Weg zurückgeführt werden. Sie muss Behinderten im erwerbsfähigen Alter, die wegen ihrer Behinderung nicht erwerbsfähig sind, entweder Umschulun- gen, oder - wenn das nicht mehr geht - Renten ermöglichen. Wir sind hier daran, einen wichtigen Schritt in der Revision der Invalidenversicherung zu tun.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der FDP-Fraktion, auf dieses Geschäft einzutreten und es so, wie es vorliegt, ohne Korrek- turen, gutzuheissen.
Suter Marc (R, BE): Sie haben gesagt, dass den Invaliden nichts weggenommen würde. Dann frage ich mich: Warum belassen Sie es nicht so, wie es ist? Aber es wird ja weiter-
gehen, und deshalb meine Frage konkret an Sie: Wann liegt eigentlich nach Ihrer Meinung ein Härtefall vor? Können Sie das bezogen auf die finanziellen Aspekte, auf die Behinde- rung und auf die Situation der Betroffenen etwas ausdeut- schen?
Egerszegi Christine (R, AG): Ich habe gesagt, es werde nie- mandem etwas weggenommen; so ist das. Es werden keine neuen Leistungen erbracht, wenn sie nicht nötig sind. Was die Härtefälle betrifft: Sie werden erfasst, wie dies auch bei den Ergänzungsleistungen nötig und möglich ist. Sie werden aufgrund des zum Existenzminimum Nötigen berechnet, und das kann ohne weiteres amtlich abgeklärt werden.
Gross Jost (S, TG): Eintreten auf diese Vorlage ist in der SP- Fraktion unbestritten. Aber so, wie sich diese Vorlage in der Fassung der Mehrheit heute präsentiert, ist sie eine Abbau- vorlage und wird deshalb von der SP-Fraktion einhellig abge- lehnt.
Leider sind von diesem ersten Teil zukunftsweisende Punkte, die in der Botschaft enthalten sind, auf den zweiten Teil der 4. IV-Revision vertagt, verschoben worden. Deshalb fehlen dieser Vorlage die Visionen, die zündenden Ideen, das, was wesentlich wäre, um die IV konzeptionell weiterzubringen. Ich denke hier vor allem an die Assistenzentschädigung, an Anreizmodelle usw. Ich gestehe dem Bundesrat zu, dass er das auf den zweiten Teil der 4. IV-Revision einplanen möchte.
Ich räume auch ein, dass es in dieser Vorlage durchaus po- sitive Punkte gibt, als Stichwort beispielsweise die Sicherung der Finanzierungsgrundlage der IV. Hier liegt der bereits be- schlossene einmalige Transfer vom Fonds der EO vor. Be- reits Ende dieses Jahres wird aber der Schuldenberg - wie sich das heute präsentiert - wieder 740 Millionen Franken betragen. Die IV ist damit fraglos nicht nachhaltig saniert. Po- sitiv sind die Präzisierung des Invaliditätsbegriffes, die Aner- kennung des psychischen Gesundheitsschadens als Ursa- che einer Erwerbsunfähigkeit im Sinne der IV-Richtlinien und der bereits bestehenden Praxis. Positiv ist auch die Ände- rung der Voraussetzungen über den Entzug oder die Kür- zung von Geldleistungen. Positiv aus unserer Sicht, wenn auch nicht ganz unbestritten, ist das formelle IV-Recht mit der Einführung des Einspracheverfahrens. Wir können durchaus auch der kantonalen Bedarfsplanung für die kollektiven Lei- stungen etwas abgewinnen. Das sind aus unserer Sicht sinn- volle Voraussetzungen für eine notwendige Wirkungs- und Qualitätskontrolle.
Diese Fortschritte in Ehren. Aber sie wiegen die Einbrüche im System der sozialen Sicherheit nicht auf. Die Abschaffung der Viertelsrente zehn Jahre nach ihrer Einführung ist nicht nur wegen ihrer bescheidenen Sparwirkung höchst proble- matisch, sondern weil sie auch ein völlig falsches Signal setzt. Statt der Wiederherstellung des Primates der Wieder- eingliederung vor der Berentung werden arbeitswillige Behin- derte demotiviert, überhaupt noch eine Erwerbstätigkeit auf- zunehmen; denn selbst eine bescheidene Verbesserung des Erwerbseinkommens kann zu einem verhältnismässig ein- schneidenden Rentenverlust führen. Das ist so ziemlich das Gegenteil von wirksamen Anreizen zur Wiedereingliederung; oder mit anderen Worten: Der eherne Grundsatz «Wieder- eingliederung vor Rente» wird auf den Kopf gestellt. Dazu kommt, dass dieser Sozialabbau nicht einmal eine echte Ein- sparung ist, sondern eine Verschiebung finanzieller Lasten vom Bund zu Kantonen und Gemeinden. Untersuchungen haben nämlich gezeigt, dass Einschnitte im Bereich der pri- mären Sozialversicherung oft zu einer Mehrbelastung der Sozialfürsorge führen.
Damit bin ich wieder am Ausgangspunkt: Diesem ersten Teil der Revision fehlt die Vision, die zündende Idee. Sie packt das Übel nicht wirklich an, sie korrigiert keine Fehlentwicklun- gen, sie löst kein einziges Problem wirklich. Die finanzielle Zukunft der IV ist weiterhin ungewiss, der Trend zur Beren- tung ungebrochen, den Ursachen wird nicht ernsthaft genug nachgegangen. Als Beispiel folgende Frage: Wie weit fördern die wirtschaftliche Rezession und die Wegrationalisierung
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Mitteilungen des Präsidenten
unqualifizierter Arbeit die Ausgliederung Leistungsschwa- cher aus dem Arbeitsprozess? Die IV vermeidet nicht selten unter sanftem Druck gegenüber dem Arbeitgeber die Kündi- gung oder knüpft an die Leistungen der Arbeitslosenversi- cherung an. Hier kommt dann gewiss das böse Wort des Missbrauchs als Pauschalurteil über Betroffene, die in Wirk- lichkeit oft genug das Opfer wirtschaftlicher und sozialer Sachzwänge sind. Schliesslich fehlen im geltenden System der IV wirtschaftliche Anreize zur beruflichen Eingliederung, zum Beispiel die Belohnung der Anstellung Behinderter durch eine entsprechende Senkung der Sozialversiche rungsbeiträge, Soziallohnkomponenten, wie sie andere Staa- ten kennen.
Das Bundesamt für Sozialversicherung hat zwar zur Prüfung dieser Anreizmodelle eine Kommission eingesetzt - ich bin sehr dankbar dafür -, dies auch im Sinne eines Postulates der SGK. Das sind aber Punkte, die erst in der zweiten Phase der 4. IV-Revision zum Tragen kommen sollen. Daher stellt sich die Frage: Versüsst die Aussicht auf zukünftige echte Reformen die Perspektivlosigkeit dieser Vorlage? Unsere Fraktion und alle grossen Behindertenorganisationen mei- nen: nein, wenn der Rat nicht noch echte Korrekturen in der materiellen Beratung setzt.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Jutzet Erwin (S, FR): Je m'exprime exclusivement au sujet de la suppression du quart de rente. Vous pouvez me croire, je sais de quoi je parle puisque j'ai eu l'honneur durant 11 ans, de 1983 à 1994, de présider la Commission de l'assu- rance-invalidité du canton de Fribourg. Dans cette fonction, j'ai traité des milliers de dossiers et j'ai eu des contacts per- manents avec des assurés.
En ce qui concerne le quart de rente, j'ai vécu les deux sys- tèmes, avant et après 1988. Les praticiens ont unanimement salué son introduction qui a permis de prendre des décisions beaucoup plus appropriées à la situation, plus souples et plus justes aussi. Il faut savoir que l'évaluation du taux d'in- validité n'est pas seulement purement empirique, mais qu'elle fait l'objet d'un grand pouvoir d'appréciation. Il faut sa- voir que l'invalidité est une notion économique. Sur la base de la méthode ordinaire dite de comparaison des revenus ou sur la base de la méthode ménagère, on compare le revenu hypothétique au revenu exigible, c'est-à-dire qu'on compare le revenu qui pourrait être gagné avec le revenu qu'on pour- rait raisonnablement exiger si on n'était pas invalide. Avec la méthode ménagère, on compare les différentes activités d'une ménagère.
L'expérience prouve que le taux d'invalidité entre 45 et 50 pour cent n'existait presque pas avant 1988, puisque les commissions Al poussaient le taux d'invalidité à 50 pour cent. En fin de compte, nous n'aurions pas d'économie, mais plutôt une perte, si nous supprimions les quarts de rente.
Quels sont les bénéficiaires de ces quarts de rente? Ce sont surtout des personnes qui travaillent avec un horaire réduit à cause d'un handicap physique par exemple (des personnes en chaise roulante) ou des personnes avec un rendement di- minué à cause d'un handicap physique ou psychique. Parmi les bénéficiaires, on trouve également des ménagères et des paysans.
Pour terminer, je dirai ceci: le montant du quart de rente n'est pas énorme puisqu'il est respectivement de moins de 250 francs et de moins de 500 francs. Mais pour les personnes concernées, il est psychologiquement très important qu'on reconnaisse leur invalidité et qu'on récompense les grands efforts qu'elles accomplissent pour s'intégrer dans le circuit économique.
Pour ces raisons, je vous prie de maintenir la législation ac- tuelle et de ne pas supprimer les quarts de rente.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Präsident: Die Fraktionen machen heute ihre Exkursionen. Einmal im Jahr mag es das wohl leiden, und deshalb unter- brechen wir hier unsere Beratungen.
Ich wünsche Ihnen einen guten Tag, einen fröhlichen Nach- mittag. Ich bitte Sie, sich morgen Punkt 08.00 Uhr wieder hier einzufinden.
Schluss der Sitzung um 11.30 Uhr La séance est levée à 11 h 30
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Datum 17.06.1998 - 08:00
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Data
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