Quotas de femmes
714
N 21 avril 1999
Vierte Sitzung - Quatrième séance
Mittwoch, 21. April 1999 Mercredi 21 avril 1999
15.00 h Vorsitz - Présidence: Heberlein Trix (R, ZH)/Seiler Hanspeter (V, BE)
Sammeltitel - Titre collectif
Frauenquoten Quotas de femmes
97.031
«Für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden». Volksinitiative «Pour une représentation équitable des femmes dans les autorités fédérales». Initiative populaire
Fortsetzung - Suite
Siehe Jahrgang 1998, Seite 1806 - Voir année 1998, page 1806 Beschluss des Ständerates vom 2. Dezember 1998 Décision du Conseil des Etats du 2 décembre 1998
99.403
Parlamentarische Initiative (SPK-NR) Frauenmindestquoten für Nationalratswahllisten Initiative parlementaire (CIP-CN) Listes des candidats à l'élection au Conseil national. Quotas d'hommes et de femmes
Bericht und Beschlussentwurf der SPK-NR vom 4. März 1999 (BBl 1999 3113) Rapport et projet d'arrêté de la CIP-CN du 4 mars 1999 (FF 1999 2844) Stellungnahme des Bundesrates vom 31. März 1999 (BBI 1999 3124) Avis du Conseil fédéral du 31 mars 1999 (FF 1999 2854) Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Mehrheit Eintreten
Minderheit
(Fischer-Hägglingen, Beck, Binder, Dettling, Fehr Hans, Freund, Fritschi, Steffen) Nichteintreten
Proposition de la commission Majorité Entrer en matière
Minorité
(Fischer-Hägglingen, Beck, Binder, Dettling, Fehr Hans, Freund, Fritschi, Steffen) Ne pas entrer en matière
Fritschi Oscar (R, ZH), Berichterstatter: Wenn ich mit einem Querverweis auf die gestern beratene Volksinitiative «für Be- schleunigung der direkten Demokratie» beginnen darf: Die Volksinitiative «für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden», auch «Initiative 3. März» genannt, die heute zur Behandlung ansteht, kommt bereits recht ange- jahrt, nämlich gut vier Jahre nach ihrer Einreichung, in den Erstrat! Daran sind Bundesrat und Parlament je etwa zu glei- chen Teilen schuld. Wir gehen also noch im Rhythmus der al- ten Fristen vor.
Die Initiative hat in der Tat eine komplizierte - um nicht zu sa- gen: vertrackte - Entwicklungsgeschichte im Parlament hin- ter sich. Lanciert wurde sie im Herbst 1993 im Nachgang zur Wahl der Nachfolge von Bundesrat Rene Felber vom 3. März 1993, bei der im ersten Wahlgang keine Frau reüssiert hatte. Das Volksbegehren will vorerst den Grundsatz verankern, dass die Frauen in allen Bundesbehörden angemessen ver- treten sein sollen. Im folgenden hält es fest, wie dieser Grundsatz für die einzelnen Bundesbehörden spezifiziert werden soll. In den Nationalrat hat jeder Kanton eine Delega- tion zu entsenden, in der die Differenz zwischen der Zahl der darin vertretenen Frauen und jener der darin vertretenen Männer nicht mehr als eins beträgt. In den Ständerat hat je- der Vollkanton zwingend eine Frau und einen Mann zu wäh- len. Dem Bundesrat haben mindestens drei Frauen anzuge- hören. Es können aber auch sieben sein, denn eine Männer- quote besteht nicht. Gleiches soll für das Bundesgericht gel- ten: Mindestens 40, maximal 100 Prozent soll hier der Anteil der weiblichen Mitglieder betragen.
Die genannten Frauenquoten sollen unbefristet gelten. In ei- ner Übergangsbestimmung wird festgehalten, dass die Wie- derwahl von männlichen Mitgliedern des Bundesrates und des Bundesgerichtes möglich sein soll, auch wenn die Quo- ten nicht erreicht sind. Dagegen dürften bei Ersatzwahlen so lange nur Frauen gewählt werden, bis die vorgegebenen Quoten erreicht wären. Das hätte insbesondere beim Bun- desgericht zur Folge, dass auf Jahre hinaus ein Wahlstopp für Männer bestünde.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates begann ihre Beratung der Initiative im August 1997 mit einem Exper- tenhearing. Nach gewalteter Debatte beschloss sie - denk- bar knapp, nämlich mit Stichentscheid der Präsidentin -, eine Subkommission mit dem Auftrag zu betrauen, die Möglich- keiten eines Gegenvorschlages zu evaluieren.
Diese Subkommission lieferte im Mai 1998 den Antrag auf ei- nen indirekten Gegenvorschlag in der Form einer parlamen- tarischen Initiative ab, die sich auf eine Regelung für die Na- tionalratswahlen beschränkte. Der prinzipielle Unterschied zur Volksinitiative besteht darin, dass dieser Gegenvorschlag Listenquoten vorsieht, nicht aber Ergebnisquoten und dass er befristet ist. Mit anderen Worten: Vorgeschrieben wird, dass der Wählerschaft ein Angebot mit einer Mindestanzahl an Frauenkandidaturen unterbreitet wird. Hingegen wird nicht dekretiert, wie das Ergebnis geschlechtermässig aus- sehen muss.
Mit diesem Vorschlag hätte die Kommissionsmehrheit gerne bereits bei den eidgenössischen Wahlen von diesem Herbst Erfahrungen gesammelt. Entsprechend hätte sie ihren defini- tiven Entscheid über die Volksinitiative bis zum Vorliegen sol- cher Erfahrungen zurückstellen wollen. Der Ständerat ver- schloss sich indessen dieser Absicht. Er sistierte die Behand- lung der parlamentarischen Initiative und will sie nicht in Be-
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«Für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden». Volksinitiative «Pour une représentation équitable des femmes dans les autorités fédérales». Initiative populaire
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Jahr
1999
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Aprilsession
Session
Session d'avril
Sessione
Sessione di aprile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 97.031
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.04.1999 - 15:00
Date
Data
Seite
714-714
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Pagina
Ref. No
20 045 823
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