845
Energieabgaben
ling, Donati, Dormann, Dreher, Ducrot, Dünki, Dupraz, Dur- rer, Eberhard, Egerszegi, Eggly, Engelberger, Epiney, Eymann, Fasel, Fehr Lisbeth, Fischer-Hägglingen, Fischer- Seengen, Florio, Föhn, Freund, Frey Claude, Frey Walter, Friderici, Fritschi, Gadient, Giezendanner, Gros Jean- Michel, Grossenbacher, Guisan, Gusset, Hasler Ernst, Hegetschweiler, Heim, Hess Otto, Hess Peter, Hochreute- ner, Kalbermatten, Keller Rudolf, Kofmel, Kühne, Kunz, Lachat, Lauper, Leu, Loeb, Lötscher, Meier Hans, Meyer Thérèse, Moser, Mühlemann, Müller Erich, Oehrli, Philipona, Pidoux, Randegger, Ruckstuhl, Ruf, Rychen, Sandoz Mar- cel, Schaller, Scherrer Jürg, Scheurer, Schlüer, Schmid Odilo, Schmid Samuel, Schmied Walter, Seiler Hanspeter, Speck, Stamm Judith, Stamm Luzi, Steffen, Steiner, Stucky, Theiler, Tschuppert, Vallender, Vetterli, Vogel, Waber, Weigelt, Weyeneth, Widrig, Wittenwiler, Wyss, Zwygart(108)
Dagegen stimmen - Rejettent le projet:
Aguet, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Borel, Bühl- mann, Carobbio, Fankhauser, Fässler, Genner, Goll, Gons- eth, Grobet, Gysin Remo, Haering Binder, Hammerle, Hollenstein, Jans, Jaquet, Jeanprêtre, Keller Christine, Kuhn, Rennwald, Semadeni, Stump, Teuscher, von Felten, Weber Agnes (27)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent:
Aeppli, Alder, Banga, Berberat, Burgener, Günter, Hafner Ursula, Herczog, Hubmann, Leemann, Leuenberger, Marti Werner, Ostermann, Strahm, Tschäppät, Widmer (16)
Entschuldigt/abwesend sind - Sont excusés/absents: Ammann Schoch, Antille, Beck, Beguelin, Cavalli, Chiffelle, de Dardel, Ehrler, Engler, Fehr Hans, Fehr Jacqueline, Gei- ser, Gross Andreas, Gross Jost, Gysin Hans Rudolf, Imhof, Jutzet, Langenberger, Maitre, Maspoli, Maurer, Maury Pas- quier, Meyer Theo, Müller-Hemmi, Nabholz, Pelli, Pini, Rag- genbass, Ratti, Rechsteiner Paul, Rechsteiner Rudolf, Roth, Ruffy, Schenk, Simon, Spielmann, Steinegger, Steinemann, Suter, Thanei, Tschopp, Vermot, Vollmer, von Allmen, Wie- derkehr, Zapfl, Zbinden, Ziegler (48)
Präsidium, stimmt nicht - Présidence, ne vote pas: Heberlein (1)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Sammeltitel - Titre collectif Energieabgaben Taxes sur l'énergie
97.028
Energie-Umwelt-Initiative. Solar-Initiative Initiative énergie et environnement. Initiative solaire
Fortsetzung - Suite Siehe Seite 377 hiervor - Voir page 377 ci-devant
99.401
Parlamentarische Initiative (UREK-SR) Förderabgabebeschluss Initiative parlementaire (CEATE-CE) Arrêté sur une taxe d'encouragement en matière énergétique
Bericht und Beschlussentwurf der UREK-SR vom 5. Februar 1999 (BBl 1999 3365) Rapport et projet d'arrêté de la CEATE-CE du 5 février 1999 (FF 1999 3088)
Stellungnahme des Bundesrates vom 8. März 1999 (BBI 1999 3381) Avis du Conseil fédéral du 8 mars 1999 (FF 1999 3104) Beschluss des Ständerates vom 10. März 1999 Décision du Conseil des Etats du 10 mars 1999 Kategorie I, Art. 68 GRN - Catégorie I, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Mehrheit Eintreten Minderheit
(Brunner Toni, Dettling, Fischer-Seengen, Hegetschweiler, Philipona, Wyss) Nichteintreten
Proposition de la commission Majorité Entrer en matière Minorité (Brunner Toni, Dettling, Fischer-Seengen, Hegetschweiler, Philipona, Wyss) Ne pas entrer en matière
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
N
1er juin 1999
846
Taxes sur l'énergie
96.067
Energiegesetz Loi sur l'énergie
Differenzen - Divergences
Siehe Jahrgang 1998, Seite 1640 - Voir année 1998, page 1640 Beschluss des Ständerates vom 10. März 1999 Décision du Conseil des Etats du 10 mars 1999
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates (= Nichteintreten)
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats (= Ne pas entrer en matière)
Ordnungsantrag Schmid Odilo Sistieren bis zum 20. März 2000 (= Ablauf der Frist zur Be- handlung der Solar-Initiative)
Motion d'ordre Schmid Odilo
Ajourner jusqu'au 20 mars 2000 (= expiration du délai imparti pour le traitement de l'initiative solaire)
Präsidentin: Wir haben den Entwurf B zum Geschäft 96.067, Energiegesetz, in der Sommersession 1998 behan- delt (AB 1998 N 1127; AB 1998 N 1166). Der Ständerat ist auf diesen Entwurf nicht eingetreten.
Fischer-Seengen Ulrich (R, AG): Für heute und morgen sind insgesamt vier Geschäfte aus dem Bereich der Energiepoli- tik - oder präziser: Energieabgabenpolitik - traktandiert. Diese haben einen engen Zusammenhang, weshalb eine ge- meinsame Debatte durchgeführt wird, während die Detailbe- ratung dann getrennt erfolgt. Als Kommissionspräsident ge- statte ich mir, Ihnen zunächst einen Überblick über den Stand dieser Geschäfte sowie über rechtliche Probleme im Hinblick auf die Volksabstimmungen zu geben. Hernach werden die Berichterstatter Strahm und Epiney vertieft auf die materielle Seite dieser Vorlagen eingehen.
Im Rahmen der Beratungen über das Energiegesetz verab- schiedete der Nationalrat einen Energieabgabebeschluss (EAB), auf den der Ständerat nicht eingetreten ist. Im Rah- men der Differenzbereinigung liegt dieser EAB nun erneut dem Nationalrat zur Behandlung vor. Der Ständerat seiner- seits befasste sich als Erstrat mit den beiden Volksinitiativen, der Energie-Umwelt-Initiative und der Solar-Initiative, und er- arbeitete zu beiden je einen direkten Gegenvorschlag, die als «Grundnorm» und als «Übergangsbestimmungen» bezeich- net werden. Als Umsetzungserlass für die Übergangsbestim- mungen in der Bundesverfassung verabschiedete der Stän- derat zudem einen Förderabgabebeschluss (FAB), der nach Auffassung des Ständerates geeignet ist, den EAB des Na- tionalrates zu ersetzen, weshalb er auf letzteren nicht mehr eingetreten ist. Diese Vorlagen beraten wir als Zweitrat. Schliesslich sieht auch die Volksinitiative «für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern» (98.029) eine Energie- abgabe vor, weshalb sich für die UREK-NR die Frage stellte, ob es sinnvoll sei, auch diese Initiative in das nunmehr ge- schnürte Paket einzubinden, die Beratung gleichzeitig durch- zuführen und die Initiative für die Volksabstimmung vorzube- reiten. Aufgrund eingehender rechtlicher Abklärungen kamen wir indessen zum Schluss, dass dies nicht opportun wäre. Wenn mehrere Volksinitiativen mit ähnlichem Inhalt und erst noch Gegenvorschläge dazu zur Diskussion stehen, ergeben sich hinsichtlich des Abstimmungsverfahrens schwerwie- gende rechtliche Fragen, die wir in der Kommission anhand eines einlässlichen Gutachtens der Bundeskanzlei und einer Anhörung von Dr. Hans-Urs Wili klärten. Vor allem geht es darum, Widersprüche in der Rechtsordnung zu vermeiden,
die dadurch entstehen könnten, dass am gleichen Abstim- mungstag mehrere Verfassungsbestimmungen angenom- men werden, die einander widersprechen, von denen aber keine dem Prinzip der «lex posterior» unterliegt und von de- nen auch keine als Spezialnorm zur anderen eingestuft wer- den kann.
Zudem war abzuklären, ob eine Staffelung der verschiede- nen, die nämliche Verfassungsmaterie betreffenden Initiati- ven zulässig sei. Im vorliegenden Fall waren alle möglichen Kombinationen von Initiativen und Gegenvorschlägen dar- aufhin zu überprüfen, ob ein solcher Widerspruch oder auch ein offensichtlich politisch unerwünschtes Ergebnis in Form einer von keiner Seite angestrebten Doppelbelastung entste- hen könnte. Hinsichtlich einer Staffelung der Abstimmungen über die verschiedenen Initiativen ergab die Prüfung, dass eine solche in allen vorliegenden Fällen möglich ist, wobei selbstverständlich eine Initiative und der entsprechende Ge- genvorschlag gleichzeitig Volk und Ständen unterbreitet wer- den müssen.
Dagegen musste festgestellt werden, dass sowohl eine gleichzeitige Annahme der Energie-Umwelt-Initiative und der Volksinitiative «für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern» als auch eine gleichzeitige Annahme der Solar- Initiative und der Volksinitiative «für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern» die innere Widerspruchsfrei- heit der Rechtsordnung tangieren könnte und vor allem im zweiten Fall zu einer Mehrfachbesteuerung der nichterneuer- baren Energieträger führen würde.
Deshalb schlägt die Kommission dem Rat vor, die Volksinitia- tive «für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteu- ern» erst nach der Abstimmung über die beiden anderen Volksinitiativen samt Gegenvorschlägen zu behandeln.
Im Gegensatz zu den genannten Kombinationen stehen die Energie-Umwelt-Initiative und die Solar-Initiative komple- mentär und nicht konkurrierend zueinander. Sie wurden von den Initianten auch in diesem Sinn verstanden und einge- reicht, so dass sie ohne weiteres miteinander zur Abstim- mung gebracht werden können, was auch für die beiden Ge- genvorschläge gilt. Ein materieller Widerspruch ergibt sich auch nicht, wenn in einem Fall die Volksinitiative und im an- deren Fall der Gegenvorschlag angenommen würden, wenn also eine Annahme übers Kreuz erfolgen würde. Für diesen Fall drängt sich indessen aus formellen Gründen eine andere Numerierung des Gegenentwurfes zur Energie-Umwelt-In- itiative auf.
Die Kommission hat diese formalrechtliche Änderung gegen- über der ständerätlichen Fassung, welche diesem Aspekt noch keine Rechnung trägt, vorgenommen. Überdies muss die Redaktionskommission die Numerierung noch an die neue Verfassung anpassen, nachdem diese die Gnade von Volk und Ständen gefunden hat und die Abstimmung über das Ihnen vorliegende Paket erst im kommenden Jahr, d. h. nach Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung, stattfinden wird.
Es liegt mir daran, dass Sie diese Erläuterungen rechtlicher Natur zur Kenntnis nehmen, bevor nun die Kommissions- sprecher auf den materiellen Gehalt der Vorlage eingehen.
Strahm Rudolf (S, BE), Berichterstatter: Diese Geschäfte bil- den ein ziemlich umfangreiches Paket mit drei Bundesbe- schlüssen und erstmals auch mit direkten Gegenentwürfen zu Volksinitiativen. Zusammenfassend stellt die Kommissi- onsmehrheit folgende Anträge; ich nehme sie voraus, und es ist gleichzeitig auch eine Übersicht über die vielen Vorlagen: 1. Beim Bundesbeschluss A zur Energie-Umwelt-Initiative (Entwurf 97.028) beantragt die Mehrheit, die Initiative zur Ab- lehnung zu empfehlen und den direkten Gegenentwurf der Bundesversammlung Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten. Dieser Gegenentwurf läuft unter dem Titel «Grundnorm für die ökologische Steuerreform». Dem ent- sprechenden Antrag ist in der Kommission mit 14 zu 9 Stim- men zugestimmt worden.
Bulletin officiel de l'Assemblée federale
847
Energieabgaben
direkten Gegenentwurf zur Abstimmung zu unterbreiten. Die- ser Gegenentwurf hat die Form einer Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung und läuft unter dem Titel «Förder- abgabe»; der Gegenentwurf läuft bei uns unter dem Titel «Förderabgabenorm» oder «Übergangsnorm». Dem ent- sprechenden Antrag wurde in der Kommission mit 16 zu 7 Stimmen zugestimmt.
Die Mehrheit der Kommission beantragt, die parlamentari- sche Initiative der UREK-SR betreffend einen Förderabgabe- beschluss (99.401) - der die Förderabgabe basierend auf der Übergangsnorm gleich umsetzt - zu beraten und zu ver- abschieden.
Die Kommission beantragt, den Energieabgabebeschluss (96.067), dem wir letztes Jahr zugestimmt haben, nicht mehr weiterzuverfolgen und nicht mehr darauf einzutreten.
Ich bitte Sie namens der Kommission, davon Kenntnis zu nehmen, dass sie die Beratung der dritten Volksinitiative zum gleichen Komplex, nämlich die Initiative «für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern», zurückgestellt hat.
Das ist das Gesamtkonzept. Konzeptionell folgt die UREK formal in allen Teilen dem Standerat. Sie übernimmt das ständerätliche Konzept mit den direkten Gegenentwürfen zu den Volksinitiativen und implizit auch die verfassungsrechtli- chen Erwägungen des Ständerates, die Anlass zu sehr gros- sen Differenzen zwischen den Räten gegeben haben. Mate- riell allerdings will die Kommission eine andere Gewichtung, indem sie die Förderabgabe mit 0,6 Rappen pro Kilowatt- stunde und 20 Jahren Dauer zeitlich und materiell stärker ge- wichten will. Bekanntlich hat der Ständerat nur 0,2 Rappen pro Kilowattstunde und eine Geltungsdauer von nur 10 Jah- ren mit einer Verlängerung um weitere 5 Jahre beschlossen. Dieses Entgegenkommen gegenüber dem Ständerat sollte jetzt eine Brücke bilden zu einem Kompromiss zwischen bei- den Räten und zu einer Klärung in dem Sinne, dass auch der Bundesrat seine Haltung festigt und klärt.
Gemeinsam ist dem Gesamtkonzept von Nationalrat und Ständerat eigentlich - jetzt komme ich zur politischen Wer- tung -, dass es eine Steuerung des Energieverbrauches durch marktwirtschaftliche Lenkungsinstrumente will.
Die Zeit für eine solche Lenkungsabgabe - sie wird seit 20 Jahren diskutiert - ist jetzt reif geworden: Es geht um eine Lenkung des Ressourcenverbrauchs über den Preis und, bei der Förderabgabe, zusätzlich über Investitionsanreize. Die Grundgedanken sind die Verminderung des Ressourcenver- brauchs, der Klima- und Umweltschutz und eine nachhaltige Wirtschaft.
Wir haben dabei eigentlich zwei Konzepte, zwei Typen von Energieabgaben:
Die erste Abgabe ist im Sinne einer ökologischen Steuerre- form ausgestaltet. Sie will die Energie verteuern und die Er- träge staatsquotenneutral zurückerstatten. Die Energie-Um- welt-Initiative und die Grundnorm gehören zu dieser Katego- rie.
Das zweite Konzept ist eine Förderabgabe mit einer doppel- ten Wirkung: Man will die nichterneuerbaren Energien ver- teuern (mit Preiseffekt) und - im Gegensatz zum ersten Kon- zept - die Mittel für Investitionsanreize einsetzen, nämlich für erneuerbare Energien, für die rationelle Energieverwendung, für Energieeffizienz und für die Wasserkraft. Dieses zweite Konzept ist in der Solar-Initiative, in der Übergangsnorm der Bundesverfassung und im Förderabgabebeschluss enthal- ten. Das sind die beiden Konzepte.
Der Nationalrat hat die Förderabgabe eigentlich schon zwei- mal beschlossen: vor zwei Jahren, im Juni 1997, mit dem An- trag Suter für eine Abgabe von 0,6 Rappen pro Kilowatt- stunde im Energiegesetz, und vor einem Jahr, im Juni 1998, mit dem Energieabgabebeschluss, deutlich mit 98 zu 59 Stimmen. Die UREK folgt jetzt eigentlich, kohärent mit den al- ten Beschlüssen, diesem Konzept.
Ich möchte jetzt meine Zeit vor allem dazu benützen, um zu begründen, weshalb die Kommission im Vergleich mit dem Ständerat der Förderabgabe mehr Gewicht und Priorität ein- räumt. Der Ständerat will zunächst einmal die Grundnorm ohne Ausführungsbestimmungen verankern. Es gibt dazu drei Gründe:
Die energetische Wirkung: Die Förderabgabe, d. h. der Einsatz der Ertrage für Investitionsanreize, hat eine doppelte Wirkung: Es wird nämlich erstens die Energie verteuert; das hat einen Spareffekt über den Preis. Zweitens werden die Mittel für Investitionen eingesetzt, und das hat auch eine Sparwirkung durch höhere Energieeffizienz und Einsatz von erneuerbaren Energien. Die Modellrechnungen des Bundes- amtes für Energie haben gezeigt, dass im Jahre 2015 der In- vestitionseffekt viel grösser ist, etwa 80 Prozent, und der Preiseffekt nur etwa einen Fünftel beträgt. Man müsste also eine ökologische Steuerreform mit rückerstatteten Mitteln etwa fünfmal höher ausgestalten, um die gleiche Sparwir- kung zu erzielen.
Bei der Förderabgabe gibt es eine Investitions- und eine Innovationswirkung bei der Solarenergienutzung, es gibt grössere Serien für neue Solartechnologien, auch bei Wind- und Holznutzung, WKK-Anlagen, Heizungen, Feuerungen bis hin zur Prozessenergie, auch neue, innovative Technolo- gien, die eine Anstoss-Subvention erhalten sollen. Wir den- ken auch, dass dadurch für die Wirtschaft Konkurrenzvorteile entstehen. Zu erwähnen sind die technologiepolitische Kom- ponente und der Arbeitsplatzeffekt von 20 000 bis 30 000 Ar- beitsplätzen pro Jahr direkt; hinzu kommt bezüglich des Be- schäftigungseffektes noch eine Multiplikatorwirkung. Dies sind zusätzliche volkswirtschaftliche Wirkungen der Förder- abgabe.
Wir wollen ein Junktim zur Strommarktöffnung. Dies ist quasi eine Weiterentwicklung gegenüber dem Konzept des Ständerates. Die Förderabgabe ist gewissermassen ein Ein- trittspreis in die Strommarktliberalisierung. Sie wissen: Für die Abgeltung der nichtamortisierbaren Investitionen (NAI) sah der Bundesrat im Elektrizitätsmarktgesetz ursprünglich eine Stromdurchleitungsgebühr vor. Anstelle dieser Durchlei- tungsgebühr möchte die Kommission jetzt einen Teil der För- derabgabe für die Wasserkraft einsetzen, und zwar klar für bestehende Wasserkraftwerke und unter Einhaltung der be- stehenden qualitativen und quantitativen Gewässerschutz- bestimmungen. Für die NAI-Abgeltungen von der Förderab- gabe, die in diesem Rat vor Jahresfrist noch sehr umstritten waren, hat die Kommission jetzt einstimmig einen Kompro- miss mit einem restriktiven Abgeltungsmodell gefunden, und zwar:
NAI-Abgeltungen für Wasserkraft nur unter der Bedingung rückzahlbarer Darlehen.
Diese Abgeltungen müssen befristet sein.
Es gibt sie nur in Ausnahmefällen und wenn dies betriebs- wirtschaftlich gerechtfertigt ist.
Es gibt sie nur gegen Sicherheiten, z. B. eine Verpfändung des Werks.
Es kann also nicht mehr die Rede davon sein, dass diese Ab- gabe ein Selbstbedienungsladen für Kantone mit Wasser- kraftwerken ist. Wir haben jetzt eine sehr restriktive Bedin- gung. Wir stehen vor der Frage, ob wir eine rasche Öffnung des Marktes mit einer ausreichenden Abgabe von 0,6 Rap- pen wollen oder eine langsame Öffnung ohne jede Abgabe oder mit einer kleinen Abgabe.
Zum Schluss eine Bemerkung zur schwer vorauszusagen- den Preisentwicklung: Die UREK hatte Hearings zur Strom- marktliberalisierung mit Teilnehmern aus anderen Ländern. Wir gehen davon aus, dass die Strommarktliberalisierung sinkende Elektrizitätspreise bringen wird; sie könnten sehr rasch, also schon in wenigen Jahren um 3 Rappen pro Kilo- wattstunde sinken. Die Abgabe verteuert die Energie um durchschnittlich 0,3 Rappen - nur den Atomstrom, nicht aber den Wasserstrom. Wenn Sie die Rechnung machen - 3 Rap- pen tieferer Strom, 0,3 Rappen Verteuerung durch die Ab- gabe -, dann sehen Sie, dass diese Abgabe auch für die Wirtschaft trag- und bezahlbar ist.
Aus Zeitgründen verzichte ich jetzt auf Erwägungen zur WTO-Frage. Ich kann nur sagen: Die Kommission hat sich auch mit der WTO-Konformität befasst, hatte Hea- rings auch mit Herrn Minister Wasescha vom Bundesamt für Aussenwirtschaft durchgeführt und, dem Ständerat fol- gend, beschlossen, keine WTO-Vorbehaltsklausel aufzu- nehmen.
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
1er juin 1999
N
848
Taxes sur l'énergie
Zusammenfassend die Anträge:
Beim Bundesbeschluss A (97.028) beantragt die Kommis- sionsmehrheit, die Energie-Umwelt-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und den Gegenentwurf anzunehmen.
Beim Bundesbeschluss B (97.028) beantragt die Mehrheit, die Solar-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und auch hier, den Gegenentwurf anzunehmen.
Die Mehrheit der Kommission beantragt, auf den Förderab- gabebeschluss (99.401) einzutreten, ihn zu behandeln und zu genehmigen.
Die Kommission beantragt, den letztes Jahr verabschiede- ten Energieabgabebeschluss (96.067) nicht mehr weiterzu- verfolgen und deshalb nicht mehr darauf einzutreten.
Epiney Simon (C, VS), rapporteur: Vous avez pu le consta- ter, les milieux de l'électricité sont en pleine ébullition. Ce secteur devient le secteur le plus délicat, celui qui pose vrai- semblablement le plus de problèmes et qui va retenir l'atten- tion du Parlement fédéral pendant quelques années. Après la loi sur le CO2 et la loi sur l'énergie, nous sommes confrontés à deux types d'actes législatifs: d'abord des initiatives popu- laires et ensuite la loi sur l'ouverture des marchés. C'est dire qu'il convient de mettre un peu d'ordre dans les différentes dispositions légales qui sont soumises à notre appréciation. Le 21 mars 1995, deux initiatives populaires ont été dépo- sées: l'initiative énergie et environnement et l'initiative so- laire. Elles visent toutes deux à instaurer une taxe sur les énergies, en particulier sur les énergies non renouvelables, dans le but d'encourager les énergies renouvelables, de sou- tenir les économies d'énergie, de freiner le gaspillage et de réduire indirectement les gaz à effet de serre. Le produit se- rait ristourne aux menages et aux entreprises sous la forme d'allègements fiscaux.
L'initiative énergie et environnement a comme objectif de sta- biliser la consommation des énergies renouvelables dans un délai de huit ans et ensuite de la réduire de 1 pour cent par année sur vingt-cinq ans. La taxe ne greverait pas seulement les énergies non renouvelables, mais également le courant produit par les centrales hydrauliques d'une puissance supé- rieure à 1 megawatt. C'est ce qui explique l'opposition de beaucoup de personnes à cette première initiative.
Quant à l'initiative solaire, elle veut encourager, comme son nom l'indique, le recours à l'énergie solaire. Elle veut favori- ser l'utilisation rationnelle et durable de l'énergie. Le taux qui est fixé varie de 0,1 à 0,5 centime par kilowattheure. La moi- tié du produit de la taxe doit être affectée à l'énergie solaire. Le Conseil fédéral a décidé de recommander au peuple et aux cantons de rejeter ces deux initiatives sans leur presen- ter de contre-projet. Notre Conseil a décidé - il vous en sou- vient - le 15 juin 1998 d'adopter l'arrêté federal concernant une taxe écologique sur l'énergie, au titre de contre-projet à l'initiative solaire (BO 1998 N 1166ss.). Le Conseil des Etats s'est penché quant à lui sur la même matière quelque temps après et a adopté un concept différent de celui de notre Conseil. Ce concept est dicté notamment par les incertitu- des constitutionnelles, donc sur le plan juridique, et par la nécessité d'avoir un concept global dans cette matière com- plexe.
Le concept du Conseil des Etats est destiné à servir de con- tre-projet direct aux deux initiatives. Il repose sur une norme constitutionnelle fondamentale qui doit servir de contre-projet à l'initiative énergie et environnement. Cette norme repré- sente également la base pour une réforme fiscale écologique à partir de 2004.
Elle prévoit de taxer les énergies non renouvelables et de di- minuer les charges salariales.
Pour contrer l'initiative solaire, le Conseil des Etats a repris le projet d'arrêté fédéral du Conseil national que nous avions adopté, mais en l'introduisant dans une disposition constitu- tionnelle de durée limitée. Son contenu s'articule sur trois points essentiels:
la taxe serait de 0,2 et non de 0,6 centime par kilowatt- heure, comme nous l'avions décidé;
la durée de validité de cet arrêté serait fixée à 15 ans, alors que nous voulions 20 ans;
le montant de la taxe sur l'énergie ne serait pas restitué aux contribuables. La taxe est destinée à promouvoir les énergies renouvelables, à favoriser l'utilisation rationnelle de l'énergie et à contribuer au maintien et à la rénovation des centrales hydrauliques. Cette taxe devrait être introduite, se- lon le Conseil des Etats, à partir de 2001.
Votre commission a fait un très long examen de ce nouveau concept élaboré par le Conseil des Etats et a décidé de faire un pas en direction du Conseil des Etats en approuvant glo- balement son concept, tout en maintenant notre position sur l'essentiel du contenu que le Conseil national avait arrêté l'année passée.
C'est ainsi que nous avons maintenu une taxe autour de 0,6 centime par kilowattheure, que la durée de cet arrêté devrait être de 20 ans. Nous avons innové en acceptant d'introduire la norme constitutionnelle, mais nous l'avons assortie d'une condition importante, à savoir que la taxe fiscale écologique ne devrait pas ou ne pourrait pas, dans le futur, dépasser 2 centimes par kilowattheure.
Cela a été l'occasion d'un débat très nourri parce que, notam- ment à gauche, on estimait qu'il fallait avoir de la flexibilité dans une norme constitutionnelle. Et nous, nous avons pensé que dans le cadre d'un référendum, il était judicieux de mettre un plafond, comme nous l'avons fait d'ailleurs dans le projet de loi sur la taxe sur la valeur ajoutée.
Nous sommes donc maintenant en présence d'un concept différent, d'un contenu différent. Mais je crois que nous avons tous les ingrédients à disposition pour trouver un consensus avec le Conseil des Etats, dans le cadre de la procédure d'éli- mination des divergences qui va s'ouvrir. C'est pour cette rai- son que je vous demanderai d'approuver et de suivre la pro- position de la majorité de votre commission. Cette dernière a pris des mesures qui sont de nature à permettre un consen- sus avec le Conseil des Etats, qui avait voté de manière as- sez claire sur ses propres propositions.
Lorsque l'on parle de taxe sur l'énergie, il faut se rappeler que, depuis 1973, les prix réels de l'énergie ont beaucoup baissé, puisque l'essence est à moins 18 pour cent, l'huile de chauffage à moins 34 pour cent, le gaz naturel à moins 26 pour cent et l'électricité à moins 9 pour cent.
Il faut rappeler également, lorsqu'on parle de taxe sur l'éner- gie, que cette redevance n'est évidemment pas un impôt, mais effectivement une redevance incitative qui répond à plu- sieurs objectifs.
Elle répond à un objectif constitutionnel, puisque le 23 sep- tembre 1990, le peuple et les cantons ont approuvé une ini- tiative populaire qui demande un soutien aux énergies renou- velables (art. 24octies de la constitution).
Elle poursuit un objectif environnemental. L'humanité dé- verse dans l'atmosphère quelque 7 milliards de tonnes de gaz carbonique, donc du CO2. Ces substances chimiques barrent la route aux rayons infrarouges qui sont émis par la terre et qui piègent donc la chaleur, ce qui entraîne le fameux effet de serre et génère les bouleversements climatiques que nous avons connus ces dernières années.
Elle poursuit un objectif politique, c'est-à-dire celui de servir de contre-projet aux différentes initiatives qui sont déposées, également aux initiatives futures qui sont en cours ou qui sont déposées, mais pas encore en mains du Conseil federal.
Enfin, elle poursuit un objectif important, l'objectif énergé- tique. Avec l'ouverture des marchés, il faut anticiper les évé- nements et si nous ne prenons pas des mesures d'accompa- gnement, il est clair que les énergies renouvelables, et en particulier l'énergie hydraulique, qui produit le 60 pour cent de l'électricité dans notre pays, auront peu de chances de s'imposer sur le marché. Vous savez que nous vivons en ce moment dans une période d'excédent, et que toute l'énergie nucléaire, soit provenant des pays de l'Est, soit de la France, notamment, qui a plus de 75 pour cent d'énergie nucléaire sur son territoire, risque d'inonder le marché suisse et d'en- traîner une baisse générale des prix qui va pénaliser en par- tie l'énergie hydraulique. Et lorsque vous parlez d'énergie hy- draulique, vous devez vous référer aux derniers aménage- ments qui ont été créés dans notre pays. Ces aménagements engendrent aujourd'hui un prix du kilowattheure qui peut aller
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
849
Energieabgaben
jusqu'à environ 10, 11 centimes par kilowattheure, comme il en est de la centrale nucléaire de Leibstadt, et ils ne seront pas concurrentiels. Si je prends l'exemple du projet «Cleu- son-Grande Dixence», cela signifie que pour une compagnie comme EOS, pour les caisses de pensions, qui ont investi dans ces aménagements, ou le fonds AVS ou la Suva qui ont également investi, ces investissements seraient menacés par une ouverture débridée du marché. C'est pour cela que l'ouverture du marché a un prix, et que les mesures d'accom- pagnement représentent un minimum que nous devons met- tre sur pied pour pouvoir l'accepter.
Je rappelle également que la Suisse a du retard dans le dé- veloppement des énergies renouvelables, même si elle a, au niveau des statistiques, parfois un statut enviable. Mais, par rapport notamment aux pays nordiques, elle a du retard. Elle a donc intérêt à être pionnière dans le domaine des énergies renouvelables, à utiliser déjà le savoir-faire qu'elle a, notam- ment dans le domaine de l'énergie solaire où elle est à la pointe du progrès. Avec le développement de l'énergie so- laire, en particulier dans les pays du tiers monde, on peut imaginer que nous avons tout intérêt à expérimenter notre know-how, à l'améliorer de manière à ce que nous puissions exporter un savoir-faire dans le futur, comme nous l'avons fait en matière hydraulique durant les années soixante et septante.
Pour certains milieux de l'économie, la taxe d'incitation serait disproportionnée. De l'avis de la commission, une taxe de 0,6 centime par kilowattheure est tout à fait dérisoire et raisonna- ble, notamment pour les motifs suivants: d'abord, l'ouverture du marché va entraîner une diminution des prix, en particulier pour l'industrie qui, il est vrai, de manière générale, paie trop cher son courant. Par contre, les ménages suisses sont parmi ceux qui paient le moins, en comparaison avec les mé- nages des autres pays européens, puisqu'ils se classent en quatrième position. Mais si, aujourd'hui, le prix de l'énergie est cher pour nos grandes industries, c'est tout simplement parce que nous vivons dans un système cartellaire, que nous n'avons pas accès aux lignes et à la libre concurrence, ce qui fait que, comme ce sont les mêmes qui produisent et com- mercialisent le courant électrique, les prix renchérissent arti- ficiellement.
Ensuite, avec le système que nous vous proposons, les in- dustries gourmandes en énergie pourront être exonérées to- talement de la taxe.
Enfin, comme la taxe d'incitation ne touche que les énergies non renouvelables, le kilowattheure sera renchéri en réalité de 0,22 centime, soit le treizième de l'augmentation du prix que nous avons enregistrée entre 1991 et 1996. C'est vous dire, et on aura l'occasion d'y revenir dans l'examen de détail, que la taxe d'incitation que nous vous proposons, même à 0,6 centime par kilowattheure, est dans l'intérêt de l'écono- mie, et non pas à son détriment.
Voilà quelques informations dans le cadre du débat d'entrée en matière. Nous vous invitons à recommander de rejeter les deux initiatives populaires, à accepter les contre-projets, et à adopter également l'arrêté sur la taxe d'encouragement en matière énergétique, qui est donc un arrêté transitoire, de du- rée limitée, mais qui est indispensable si l'on veut à la fois une ouverture du marché qui ne soit pas débridée et promou- voir les énergies renouvelables de façon à réduire les effets négatifs des gaz à effet de serre.
Speck Christian (V, AG): Ich spreche für die Minderheit bzw. bei Artikel 2 für die Minderheit II zum Beschlussentwurf A (97.028) und nehme im Interesse eines zügigen Verlaufs der Debatte einige Minuten als Fraktionssprecher in Anspruch. In seiner Botschaft vom 17. März 1997 hat sich der Bundes- rat mit guten Gründen für die Ablehnung der beiden Initiati- ven - ohne Gegenentwürfe - ausgesprochen. Dies ist aus wirtschafts- und finanzpolitischen Gründen die richtige Ant- wort auf die masslosen Begehren.
Trotz vorgeschlagenen Sonderregelungen für energieinten- sive Branchen würde der Wirtschaftsstandort Schweiz zu- sätzlich an Attraktivität einbussen. Trotz seiner negativen Haltung gegenüber den Initiativen hat der Bundesrat geltend
gemacht, dass er Massnahmen zur Verbesserung der Ener- gieeffizienz verstärken und die Nutzung erneuerbarer Ener- gien fördern wolle. Diese Anliegen haben den Entwurf zum Energiegesetz geprägt, und sie sind vor allem im CO2-Ge- setz enthalten. Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, warum der Bundesrat von dieser Haltung abgewichen ist und sich nun plötzlich dem Gegenentwurf des Ständerates zur Ener- gie-Umwelt-Initiative angeschlossen hat.
Die heutige Debatte gleicht in weiten Teilen den Diskussio- nen, die wir in diesem Rat bereits zweimal geführt haben. Im Mittelpunkt stehen wiederum die Einführung neuer Abgaben oder Steuern. Damit wird eine neue Subventions- und Um- verteilungsmaschinerie in Gang gesetzt, deren Ende nicht abzusehen ist. Wiederum wird von der Allianz der neuen Subventionsbezüger unter der Regie von Herrn Cadonau heftig um die Beute gestritten werden. Einige Rahmenbedin- gungen sind jedoch nicht mehr die gleichen.
Der Ständerat hat in seiner Weisheit erkannt, dass unsere damaligen Vorwürfe, die Energieabgabe gemäss dem Be- schluss des Nationalrates mit neuen Steuern von einer Milli- arde Franken pro Jahr habe keine wesentliche Lenkungswir- kung und sei verfassungswidrig, richtig gewesen sind. Mit seinem ersten Schritt zur Grundnorm einer ökologischen Steuerreform hat er eine Steuer auf Uran, Kohle, Gas und Erdöl genehmigt. Mit dem Ertrag sollen die Lohnnebenkosten entsprechend reduziert werden. Damit, so die Argumenta- tion, sei die Verfassungsgrundlage gegeben. Leider hat sich der Ständerat - wissentlich oder unter Zeitdruck - nicht sehr gründlich mit den Anforderungen an eine ökologische Steu- erreform auseinandergesetzt. So werden in seinem Gegen- entwurf zur Energie-Umwelt-Initiative nur einzelne Teile der Energieträger belastet, obschon allgemein bekannt ist, dass zum Teil auch erneuerbare Energien ökologische Kriterien nicht erfüllen. Offenbar heisst das Motto: Alle nichterneuer- baren Energien sind schlecht, alle erneuerbaren aber gut. Der Ständerat hat es auch versäumt, eine Höchstgrenze fest- zulegen, was nun die Mehrheit der UREK-NR richtigerweise korrigiert hat. Besser wäre es allerdings, die Fragen der Energiebesteuerung mit Blick auf die Neufassung der Bun- desfinanzordnung 2006 gründlich anzugehen, wie das der Bundesrat auch vorsieht.
Bundesrat Villiger hat gestern in der Debatte zur Differenzbe- reinigung bei der Mehrwertsteuer die Hauptpfeiler betont: Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer, Ressourcenabgabe. Unsere Vorgaben für die zukünftige Energiebesteuerung in der Finanzordnung sind klar: konsequente Staatsquoten- und Wettbewerbsneutralität. Die jüngste Stellungnahme des Bundesrates in dieser Sache - sie stammt vom 8. März 1999 - lässt allerdings an diesen Vorgaben Zweifel aufkom- men: «Zwar sieht der Bundesrat bei der neuen Finanzord- nung mit ökologischen Anreizen primar eine Senkung von Lohnnebenkosten vor. Angesichts der immer noch vorhande- nen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Finanzierung der Sozialversicherungen in der Zukunft sollte die Option der Energiebesteuerung als strategisches Steuersubstrat zur Vermeidung der Erhöhung von Sozialversicherungsbeiträ- gen offengehalten werden.»
Die Grundnorm des Ständerates aber kann man drehen und wenden, wie man will: Hauptmotiv ist die Reaktion auf den Energieabgabebeschluss des Nationalrates, der Versuch, neuen Energieabgaben die Verfassungsmässigkeit zu ge- ben. Unter dem Deckmantel der ökologischen Steuerreform sollen neue Mehreinnahmen erhoben werden. Die Minder- heit der UREK (9 Mitglieder) lehnt den Gegenvorschlag des Ständerates zur Energie-Umwelt-Initiative ab. Ich weiss nicht, ob sich bei Ihnen seit der letzten Diskussion über die Energieabgabe etwas geändert hat. Wir werden es hören; die Anträge lassen das Gegenteil befürchten.
Geändert aber hat sich das wirtschaftliche Umfeld; die Strommarktöffnung wartet nicht auf die Politik. Schon heute ist klar ersichtlich - da stimme ich mit Kollege Strahm über- ein -, dass sich das Preisniveau drastisch senken wird. Ein Konkurrenzkampf auf Biegen und Brechen ist im Gang. Ein Abbau der jährlich über 2 Milliarden Franken Abgaben und Steuern wäre eine gute Unterstützung für die Erhaltung des
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
N
1er juin 1999
850
Taxes sur l'énergie
Stromproduktionsstandortes Schweiz. Leider haben die Räte noch vor kurzem eine quer in der Landschaft liegende 54prozentige Wasserzinserhöhung beschlossen, was durch- schnittlich 1 Rappen Produktionskosten pro Kilowattstunde bedeutet. Von einer notwendigen Korrektur hat der Bundes- rat offenbar, von seinem eigenen Mut überrascht, abgese- hen. Wenn nun mit dem Gegenvorschlag zur Solar-Initiative neue Abgaben beschlossen werden, tun wir das, was der Wirtschaftsstandort am wenigsten gebrauchen kann. Der Be- schluss des Ständerates, im Sinne eines Kompromisses le- diglich 0,2 Rappen festzulegen, ist ein politischer Schachzug. Er ist aber weder Fisch noch Vogel und bringt vor allem keine Lenkungswirkung. Es wird insbesondere unseren freisinni- gen Freunden schwer fallen, nehme ich an, angesichts ihrer Steuerstopp-Initiative zusätzlichen Steuern von 300 Millionen zuzustimmen - geschweige denn einer Milliarde Franken! Die SVP-Fraktion setzt sich entschieden für einen starken Wirtschaftsstandort Schweiz ein. Wir lehnen deshalb alle neuen zusätzlichen Abgaben und Steuern ab.
Ich bitte Sie, sowohl die Initiativen zur Ablehnung zu empfeh- len wie auch die Gegenvorschläge abzulehnen.
Teuscher Franziska (G, BE): Die Energie-Umwelt-Initiative (97.028; Entwurf A) verfolgt ein klares Konzept. Die Res- source Energie soll schonend genutzt werden. Das Reduk- tionsziel und der Weg dahin sind klar vorgegeben. Mit einer Lenkungsabgabe, die schrittweise ansteigt, sollen der Ver- brauch der nichterneuerbaren Energieträger und des Stroms aus grossen Wasserkraftwerken innerhalb von acht Jahren stabilisiert und anschliessend um durchschnittlich 1 Prozent pro Jahr vermindert werden. Damit verfolgt die Energie-Um- welt-Initiative ein ökologisches Ziel, das sich auch an der Kli- makonferenz von Rio orientiert. Im Namen der Minderheit I beantrage ich Ihnen deshalb, die Energie-Umwelt-Initiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen.
Weil heute die Energiepreise auf Umweltkosten keine Rück- sicht nehmen und daher immer noch viel zu tief sind, lohnt sich das Energiesparen wirtschaftlich viel zu wenig. Diese Si- tuation bestraft die verantwortungsbewussten Leute und be- lohnt die gedankenlosen Verschwender. Dies ist nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch gesehen ein Unsinn. Mit der Energie-Umwelt-Initiative könnte der Widerstand der «Energieverschwendungslobby» endlich ausgeschaltet wer- den, denn der Initiative liegt die Idee der Ressourcenscho- nung zugrunde.
Mit der Energie-Umwelt-Initiative wird die Ausgangslage für die erneuerbaren Energiequellen verbessert. Damit könnten auch interessante Impulse für die Schweizer Wirtschaft ge- schaffen werden. Herr Speck, wenn Sie etwas für die Schweizer Wirtschaft tun möchten, unterstützen Sie am be- sten die Energie-Umwelt-Initiative, denn sie ist Garant dafür, dass Arbeitsplätze geschaffen werden! Der Energiesektor und die damit direkt verbundene Bauwirtschaft sind für Inno- vationsschübe geradezu prädestiniert. Als erster Schritt wür- den dauerhafte Arbeitsplätze entstehen, denn die Nachfrage nach erneuerbaren Energiequellen und nach rationeller Energienutzung würde stark ansteigen. Als zweiter Schritt würde die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Wirtschaft ge- genüber dem Ausland gestärkt, denn qualitativ hochste- hende und energieeffiziente Technologien werden weltweit je länger, je mehr einen grossen Absatz haben. Aber nicht nur die Wirtschaft, sondern wir alle würden mit der Energie-Um- welt-Initiative profitieren. Denn die Abgabe, die erhoben wird, geht an die Haushalte und die Betriebe zurück. Die grösste Gewinnerin wäre natürlich die Umwelt, denn mit einer Len- kungsabgabe würde der Luftverschmutzung und der Klima- erwärmung entgegengewirkt.
Die Grundnorm, wie sie der Ständerat präsentiert, kann keine echte Alternative zur Energie-Umwelt-Initiative sein. Hier wird zwar auf Verfassungsebene der Grundsatz einer Ener- gieabgabe verankert, aber das Ziel, das mit dieser Abgabe verfolgt werden soll, ist völlig offen. All die Anträge, die Sie zur Grundnorm erhalten haben, zeigen Ihnen auch, dass man sich hier nicht einig ist, was mit dieser Grundnorm über- haupt erreicht werden soll. Daher kann ich Ihnen im Namen
der Minderheit I die Energie-Umwelt-Initiative bestens zur Annahme empfehlen. Denn hier sind die Ziele klar:
Der Verbrauch vor allem der nichterneuerbaren Energien soll vermindert werden. Das Reduktionsziel ist klar vorgege- ben.
Damit wird die Ausgangslage für die erneuerbaren Ener- gien verbessert. Einzig die Energie-Umwelt-Initiative garan- tiert uns, dass die Energieverschwendung endlich gestoppt und die Ressource Energie nachhaltig genutzt wird.
Wer Energie sparsamer verwendet, wird damit zum Gewin- ner oder zur Gewinnerin.
Daher empfehle ich Ihnen im Namen der Minderheit I der Kommission, die Energie-Umwelt-Initiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen.
Wyss William (V, BE): Beim Beschlussentwurf B der Vorlage 97.028 geht es um die Solar-Initiative. Auch dazu liegt ein Gegenentwurf vor, den die Mehrheit der Kommission unter- stützt.
Ich vertrete hier den Antrag der Minderheit Maurer zu Arti- kel 1a, es sei nicht auf diesen Gegenentwurf einzutreten. Die gleiche Minderheit beantragt in Artikel 2 als Minderheit II (Maurer), im Sinne der seinerzeitigen Haltung des Bundesra- tes, Volk und Ständen die Initiative zur Ablehnung zu emp- fehlen.
Was sind die Argumente? In letzter Zeit haben wir zahlreiche Beschlüsse gefasst, und diese wurden sogar vom Volk gut- geheissen. Denken Sie nur an die LSVA, an die FinöV-Vor- lage und an das, was in bezug auf Energiegesetz und Ener- giesteuer in Bearbeitung ist. Man spricht von einer ökologi- schen Steuerreform im Jahr 2006, also von einer Steuerre- form mit ökologischen Momenten. Überall beschliessen wir Abgaben und nochmals Abgaben. Wir sind der Meinung, dass diese beiden Initiativen der Vorlage 97.028 quer in der Landschaft stehen.
Es gilt, noch einen weiteren Aspekt in die Gedanken mitein- zubeziehen: Unter dem Titel «Kostenwahrheit» werden Leute überall und selbstverständlich belastet, was auch ak- zeptiert wird, sei es mit Abgaben im Bereich der Wassernut- zung oder der Abwässer, sei es mit Abgaben bei der Keh- richtbeseitigung usw. Überall spricht man von der Kosten- wahrheit und zieht die Konsumenten zur Finanzierung all die- ser Auflagen bei. Irgendeinmal hat das Ganze aber sein Mass erreicht, und ich unterstütze deshalb den Antrag der Minderheit Maurer bzw. Minderheit II (Maurer), die Solar-In- itiative zur Ablehnung zu empfehlen und auf einen Gegenent- wurf zu verzichten. Wir haben in letzter Zeit genügend solche Vorlagen entweder verabschiedet oder sind noch daran, sie vorzubereiten.
Borel François (S, NE): Les deux initiatives populaires dont nous parlons ce matin sont complémentaires. Il en va de même pour les contre-projets. C'est la raison pour laquelle je me permettrai de faire une observation concernant le premier contre-projet, celui relatif à l'initiative énergie et environne- ment.
Ce contre-projet est à mon avis un bon, voire un très bon compromis qui permet à une bonne idée d'être accueillie fa- vorablement par la majorité du peuple. Pour l'instant, il n'a qu'un grave défaut dans la version de la commission, c'est que le montant de la taxe d'incitation est plafonné. Rappe- lons que cette taxe a pour objectif d'être entièrement redistri- buée, qu'elle n'a donc pas d'influence sur la quote-part fis- cale et que, dès lors, c'est une erreur de méthode que d'en prévoir le plafonnement dans une disposition constitution- nelle. J'ose espérer que le plenum corrigera cette erreur de la commission.
J'en viens maintenant à la proposition de la minorité I à l'arti- cle 2 de l'arrêté fédéral concernant l'initiative populaire «pour l'introduction d'un centime solaire». La minorite voudrait re- commander au peuple et aux cantons de voter deux fois oui et, dans la question subsidiaire, de donner la préférence au contre-projet. La minorité constate que notre législation est un peu absurde, étant donné que ce que le peuple a le droit de faire, le Parlement n'a pas le droit de le lui recommander.
Bulletin officiel de l'Assemblée federale
851
Energieabgaben
Nous n'avons pas le droit de recommander un double oui et une préférence pour l'un des deux objets. C'est prévu dans notre législation. Dès lors, la minorité a trouvé une autre for- mulation qui équivaut à se taire au sujet de l'initiative solaire et à dire clairement que, s'il y a double oui, il faudrait donner la préférence au contre-projet.
L'initiative solaire mérite le oui parce que c'est un bon projet qui a des effets positifs dans deux secteurs prioritaires. Elle a des effets positifs dans le domaine énergétique parce qu'elle donne les moyens financiers d'atteindre les buts de notre politique énergétique. Elle a aussi des effets bénéfi- ques pour l'emploi. Elle est en fait un programme d'investis- sement conjoncturel fantastique. Les investissements dans ce domaine vont créer des dizaines de milliers d'emplois dans un secteur d'avenir, non seulement sur le plan suisse, mais aussi sur le plan mondial.
L'initiative solaire mérite donc un oui du peuple et des can- tons, et le Parlement doit s'abstenir de leur recommander un non.
Le contre-projet que propose la majorité de la commission sera, je l'espère, accepté en plénum. Comme je suis obligé de développer maintenant la proposition de minorité, je dois donc partir de l'a priori qu'elle sera acceptée, et tout ce que je vais dire maintenant le sera bien entendu sous reserve que le contre-projet de la majorité de la commission ne soit pas complètement démoli dans l'examen de détail.
Le contre-projet ne va pas plus ou moins loin que l'initiative populaire, mais il est tout simplement meilleur. Il est meilleur d'abord parce qu'il est plus différencie; il tient compte en par- ticulier des besoins de notre production d'énergie hydrauli- que indigène. Ensuite, l'initiative solaire a été rédigée en 1993. Depuis lors, bien des choses ont changé. Le marché de l'énergie s'est beaucoup modifié. Le contre-projet tient compte de cette évolution, et non seulement de l'évolution passée, mais il permettra de s'adapter à l'évolution future.
Contre-projet et initiative populaire sont de bons projets. Ils sont bons pour l'environnement, mais aussi pour l'économie. Ils méritent tous deux un oui, mais le contre-projet a la préfé- rence de la minorité de la commission pour les raisons que je viens d'évoquer.
Brunner Toni (V, SG): Bekanntlich hat der Bundesrat in sei- ner Botschaft 97.028 zur Energie-Umwelt-Initiative und zur Solar-Initiative empfohlen, beide Begehren Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu unterbreiten. Der- weil wurden im Nationalrat Abgaben auf nichterneuerbaren Energieträgern salonfähig, was von der zuständigen Kom- mission - oder besser gesagt Subkommission - des Stände- rates zum Anlass genommen wurde, entsprechende Gegen- vorschläge auszuarbeiten. Als Antwort auf die Solar-Initiative präsentierte der Ständerat eine Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung, welche die Kompetenz zur Erhebung einer zeitlich befristeten und in der Höhe festgelegten, zweckgebundenen Förderabgabe beinhaltet. Diese Über- gangsbestimmung ist der Gegenvorschlag zur Solar-Initia- tive, und der Förderabgabebeschluss, der uns als parlamen- tarische Initiative der UREK-SR (99.401) auf dem Tisch liegt und den wir als Zweitrat behandeln, ist nichts anderes als die Ausführungsgesetzgebung zur Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung. Es ist daher nichts als konsequent, wenn eine Kommissionsminderheit auch beim Förderabga- bebeschluss den Antrag auf Nichteintreten stellt, sind wir doch aus grundsätzlicher Überzeugung gegen diese zwei Volksinitiativen und dementsprechend auch gegen die for- mellen Gegenvorschläge.
Zunächst ist einmal festzuhalten, dass dieser Förderabgabe- beschluss nichts anderes ist als eine neue Steuer, die die Staatsquote weiter erhöhen wird, sich nahtlos in die Erhöhung von Steuern und Abgaben auf verschiedensten Ebenen der letzten Jahre einreiht und unser Land im internationalen Wett- bewerb noch ein bisschen weiter zurückwerfen wird. Unser schweizerischer Alleingang mit der künstlichen Verteuerung der Energie wird unseren Standort Schweiz unattraktiver ma- chen und für einen wirtschaftlichen Aufschwung mehr hem- mend denn fördernd sein. Ordnungspolitisch ist das also ein
weiterer Sündenfall, den es zu verhindern gilt, bevor er be- schlossene Sache ist. Die LSVA lässt grüssen, die CO2 Ab- gabe lässt grüssen, und bald schon - das ist zu befürchten - grüssen weitere Steuern aus dem Bereiche der Energie. Wie hoch letztendlich die Abgaben, also die neuen Steuern, sein werden, ist beim Förderabgabebeschluss noch völlig of- fen. Bei einer Annahme zeichnet sich aber ab, dass das An- sinnen des Ständerates nach einem möglichst moderaten Gegenvorschlag zur Solar-Initiative aufs übelste zerzaust und zerpflückt und ein Mehrfaches an Milliarden von Ausga- ben nach sich ziehen wird. Somit ist der Förderabgabebe- schluss schlussendlich nicht einmal mehr im Interesse des Ständerates. Er wird zum Spielball der politischen Kräfte. Die Frage, ob es ein paar Milliarden mehr oder ein paar Milliarden weniger sein dürfen, wird wie folgt beantwortet werden: Es dürfen einige Milliarden mehr sein, und es darf selbstver- ständlich auch noch einige Jahre länger dauern als ursprüng- lich vorgesehen. Eine riesige neue Subventionsmaschinerie wird aufgezogen. Die Bezeichnung Giesskanne wäre wohl angebracht, würde sie genug Platz für all das viele Geld bie- ten, das verteilt werden will.
Es bleibe dahingestellt, ob auch wirklich alle profitieren wer- den, die jetzt glauben, sie könnten von dem vielen, vielen neuen Geld profitieren, das via diesen Förderabgabebe- schluss zur Verteilung gelangen soll. Was aber mit Bestimmt- heit gesagt werden kann, ist, dass die Zeche in erster Linie die Wirtschaft, die kleinen und mittleren Betriebe, das Ge- werbe, aber auch die Haushalte in Form von grösseren Bela- stungen und mehr Abgaben zu bezahlen haben.
Ich bitte Sie daher, auf den Förderabgabebeschluss nicht einzutreten und somit meiner kleinen, aber bestimmt feinen Minderheit zu folgen.
Teuscher Franziska (G, BE): Es ist doch sonnenklar: Die Energiepolitik der Schweiz muss endlich auf Nachhaltigkeit umgepolt werden. Diese Forderung wird heute nicht nur von rot-grünen Parteien unterstützt, mittlerweile hat sich eine so- genannte «All-Parteien-Allianz» zur Energieabgabe- und So- lar-Initiative gebildet, die der heutigen Energiepolitik den Kampf angesagt hat. So tönt es denn auch aus bürgerlichem Munde, dass die Atomenergie seit langem jedes Jahr mit Mil- liardenbeiträgen quersubventioniert werde oder dass 60 Pro- zent der Primärenergie, die wir in der Schweiz einsetzen, sinnlos und somit völlig unwirtschaftlich verpufft werden.
Es ist unbestritten ein Verdienst der Energie-Umwelt- und der Solar-Initiative, dass in der Energiepolitik nach langem Still- stand endlich einiges in Fluss gekommen ist. Ohne diese bei- den Initiativen würden wir heute weder über eine Grundnorm noch über den Förderabgabe- oder den Energieabgabebe- schluss debattieren. Wir haben heute die einmalige Chance, die energiepolitischen Grundlagen richtig zu polen und die Widerstände der mächtigen Energieverschwendungslobby endlich auszuschalten. Wenn uns dies nicht gelingt, sind ge- fährliche Kurzschlüsse vorprogrammiert, ganz besonders im Hinblick auf die Strommarktliberalisierung.
Die grüne Fraktion steht hinter der Energie-Umwelt- und der Solar-Initiative. Die Energie-Umwelt-Initiative ist sozusagen die Vorstufe der ökologischen Steuerreform, welche wir von grüner Seite seit langem fordern. Die ökologische Steuerre- form wird in der Initiative «für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern> konkretisiert, welche bereits 1996 von der Grünen Partei eingereicht wurde.
Konnten die Grünen der Grundnorm, wie sie vom Ständerat verabschiedet wurde, noch Wohlwollen entgegenbringen, so müssen wir die Grundnorm in der Form der Mehrheit der UREK-NR klar zurückweisen. Wenn der Höchstsatz der Energieabgabe in der Verfassung festgeschrieben wird, stutzt man der Energieabgabe gleich zu Beginn die Flügel. Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen.
Bessere Arbeit hat die Kommission beim Gegenentwurf des Ständerates zur Solar-Initiative geleistet, denn hier werden die Anliegen der Solar-Initiative weitgehend berücksichtigt. Die Solar-Initiative hat ein sonnenklares Ziel: Mit einer Ab- gabe von höchstens einem halben Rappen pro Kilowatt- stunde sollen die nichterneuerbaren Energien belastet wer-
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
N
1er juin 1999
852
Taxes sur l'énergie
den. Mit dem daraus resultierenden Ertrag sollen jährlich die Sonnenenergie- und die rationelle Energienutzung gefördert werden. Die Solar-Initiative schafft noch viel direkter als die Energie-Umwelt-Initiative Arbeitsplätze. Eine Annahme der Solar-Initiative würde der Schweiz weltweit einen Spitzen- platz im Bereich der zukunftsträchtigen Solartechnologie si- chern. Dies sollte doch Grund genug sein, um zu strahlen.
Der Gegenentwurf des Standerates zur Solar-Initiative konnte in der UREK-NR in ökologischer Hinsicht verbessert werden. Die Energieabgabe von 0,6 Rappen, die der Natio- nalrat im Energieabgabebeschluss klar befürwortet hat, wurde im Gegenentwurf des Ständerates integriert. Ebenso wurde die Dauer, während der die Förderabgabe erhoben werden soll, auf 20 Jahre erhöht. Während die Solar-Initiative prioritär die Sonnenenergie fördern will, sollen im Gegenent- wurf die erneuerbaren Energien, die rationelle Energienut- zung und auch die einheimische Wasserkraft gleichwertig zum Zug kommen. Diese Erweiterung um die Wasserkraft ist gerade im Hinblick auf die Strommarktliberalisierung äus- serst wichtig. Dadurch bekommt der Gegenentwurf eine brei- tere Unterstützung als die Solar-Initiative, weil sich auch die Wasser- und die Gebirgskantone dahinter stellen können. Man kann sagen, die Solar-Initiative habe ihr Ziel erreicht und einen umfassenderen Gegenvorschlag bewirkt. Ein schöner Erfolg, falls der Gegenentwurf in der Form der UREK-NR ver- abschiedet wird.
Um zu verhindern, dass der Verfassungsbestimmung für eine Förderabgabe das gleiche Schicksal widerfährt wie der Mutterschaftsversicherung, dass wir nämlich einen schönen Grundsatzartikel haben, aber konkret während Jahrzehnten rein gar nichts passiert, hat der Ständerat auch gleich eine parlamentarische Initiative Förderabgabebeschluss vorge- legt. Die grüne Fraktion unterstützt dieses Vorgehen, weil da- mit sichergestellt wird, dass der Forderabgabebeschluss bald greifen wird.
Die Öffnung des Strommarktes ist auch in der Schweiz be- reits voll im Gang. Die beiden vorliegenden Initiativen und die entsprechenden Gegenentwürfe sind ein Gebot der Stunde, denn ohne Lenkungsabgaben und ohne gezielte Erhaltung der einheimischen Wasserkraft werden wir schon bald zu- schauen müssen, wie verschiedene Wasserkraftwerke in der Schweiz aus Rentabilitätsgründen verschwinden.
Im Namen der grünen Fraktion bitte ich Sie, die beiden Volks- initiativen zur Annahme zu empfehlen und dem Förderabga- bebeschluss im Sinne der Mehrheit der UREK-NR zuzustim- men. Ich bitte Sie somit, den Nichteintretensantrag der Kom- missionsminderheit Brunner Toni zum Förderabgabebe- schluss und den Streichungsantrag der Minderheit Speck betreffend den Gegenentwurf zur Energie-Umwelt-Initiative abzulehnen.
Durrer Adalbert (C, OW): Die energie- und umweltpolitischen Themen, die wir zu behandeln haben, stehen im Moment nicht zuoberst auf der politischen Traktandenliste. Trotzdem kann man sicher davon ausgehen, dass global gesehen die Energiepolitik neben der Ernährung die zentrale Problematik der Zukunft sein wird. Insofern ist es gut, dass wir uns in die- ser Eintretensdebatte auch grundsätzlich mit Energiepolitik befassen können.
Die Schweiz ist zurzeit daran, die Energiepolitik neu zu defi- nieren; Baustein um Baustein werden in die Diskussion ge- bracht. Ich spreche vom Energiegesetz. Wir werden uns mit der Liberalisierung der Strommärkte zu befassen haben. Das Aktionsprogramm «Energie 2000» wird auslaufen, auch das Kernenergiemoratorium. Alles spricht von Nachhaltigkeit; der Grundsatz der Nachhaltigkeit beherrscht die politische Dis- kussion. Das Bewusstsein ist gewachsen, dass nur durch das Zusammenwirken von gesellschaftlicher Solidarität, öko- nomischer Effizienz und ökologischer Verantwortung lokale, regionale und auch globale Probleme gelöst werden können. Auch in dieser Eintretensdebatte werden die verschiedenen gegenläufigen Tendenzen klar, insbesondere in der Frage der Energieabgaben. Wir werden die vielen Zielkonflikte auch bei der Strommarktliberalisierung sehen - und erst recht allenfalls bei einer späteren ökologischen Steuerre-
form. Wir haben aber heute zumindest die Chance, aufgrund des Beschlusses des Ständerates und des Antrages der Mehrheit der UREK-NR wieder einen wichtigen Baustein zur Energiepolitik beizutragen. Wir haben auch allen Grund, uns mit der Energiepolitik im umfassenden Sinne zu befassen. Der Handlungsbedarf ist ausgewiesen; die Schweiz als roh- stoffarmes Land importiert zurzeit 83 Prozent ihrer Energie, die wir verbrauchen. Nur 17 Prozent werden aus inländischer Energieproduktion gewonnen, vornehmlich aus Wasserkraft und Holz.
Auch andere Zahlen sind sehr eindrücklich: Wenn man z. B. sieht, dass wir 1997 einschliesslich Abgaben mehr als 19,5 Milliarden Franken oder 5,6 Prozent des Bruttosozialproduk- tes für den Energieverbrauch aufgewendet haben, erkennt man auch die Wichtigkeit und die Brisanz der Fragestellung, mit der wir uns heute zu befassen haben. Die gängigen Energieszenarien zeigen es auf: Die Energienachfrage wird auch in Zukunft ansteigen.
Für unsere Fraktion ergeben sich aus dieser Ausgangslage einige wichtige Grundsätze; ich kann sie nur ganz summa- risch ansprechen:
Für eine langfristig sichere, wirtschaftliche und umweltver- trägliche Energieversorgung muss der Schwerpunkt unserer Energiepolitik auf der rationellen Energieverwendung, also auf dem Sparansatz, beruhen - und natürlich auch auf den erneuerbaren Energien.
Forschung und Entwicklung sind für eine rationelle und umweltgerechte Energieverwendung in Zukunft sehr zentral. Die Anstrengungen in diesem Bereich müssen ganz klar ver- stärkt werden.
Es ist schwierig, die Zielkonflikte unter einen Hut zu brin- gen. Der Wirtschaftsstandort Schweiz ist nach wie vor auf eine sichere, preislich konkurrenzfähige Energieversorgung angewiesen. Eine längerfristige Verteuerung der Energie darf daher nur bei einer gleichzeitigen Entlastung in anderen Bereichen erfolgen.
Unsere Partei hat bisher wichtige energiepolitische Schritte unterstützt. Ich darf als erstes den Energieartikel erwähnen, der seit 1990 in Kraft ist. Er bildet meines Erachtens nach wie vor eine gute Verfassungsgrundlage. Eine zweite Säule ist das CO2-Gesetz, das nur noch eine kleine Differenz auf- weist, die wir sicher ausräumen werden. Es beruht auf Prin- zipien, die wir hochhalten, nämlich vor allem auf der Eigen- verantwortung und auf der Subsidiarität. Mit diesen beiden Prinzipien will man diese CO2-Reduktion erreichen.
Eine dritte Säule der Energiepolitik ist durch die Energiedi- rektoren der Kantone wesentlich mitbestimmt worden und wird wahrscheinlich auch in Zukunft von ihnen mitbestimmt. Ich meine das ehrgeizige Programm «Energie 2000», das ja verschiedene quantitative Sparziele verfolgt, vor allem auf der Basis von freiwilligen Massnahmen operieren will und Grundlagen für Bundessubventionen für die Förderung der erneuerbaren Energien schafft.
Die vierte Säule ist das Energiegesetz. Wir haben es in die- sem Saal beraten und verabschiedet; es ist seit dem 1. Ja- nuar 1999 in Kraft. Wir haben damals dazu beigetragen, dass das ganze Paket der Energieabgaben, das wir jetzt zu disku- tieren haben, in einer separaten Vorlage behandelt wird. Wir werden uns in Zukunft mit der Öffnung des Elektrizitätsmark- tes zu befassen haben, und ich bin mir völlig bewusst, dass es sehr schwierig sein wird, die folgenden Ziele, die auch un- sere Ziele sind, zu erreichen: dass die Wirtschaft und die ge- samte Bevölkerung - und nicht nur einzelne Bereiche der Wirtschaft - von einer künftigen Strommarktliberalisierung profitieren können; dass wir die Chancengleichheit für die schweizerische Elektrizitätswirtschaft im Vergleich mit dem Ausland garantieren; dass die flächendeckende Grundver- sorgung sichergestellt bleibt unter wichtigen Bedingungen wie der hohen Versorgungssicherheit und gleicher Kosten, also distanzunabhängiger Tarife.
In diesem Kontext können wir der Frage der nichtamortisier- baren Investitionen (NAI) nicht ausweichen, und selbstver- ständlich darf die Wasserkraft, eine wichtige volkswirtschaft- liche Domäne auch im Berggebiet, nicht grundsätzlich der Li- beralisierung geopfert werden.
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
853
Energieabgaben
Das ist die Ausgangslage, in der wir heute die Konzeption des Ständerates - die Grundnorm, die Übergangsbestim- mungen und den Förderabgabebeschluss - zu diskutieren haben.
Aus der Sicht der ländlichen, der voralpinen und alpinen Räume möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen, dass es vor allem auch darum geht, die Wasserkraft entsprechend zu berücksichtigen, zur Wasserkraft Sorge zu tragen und zu se- hen, welche Gefahren mit der künftigen Liberalisierung den Berggebieten drohen: Die langfristige Erneuerung der Was- serkraft könnte gefährdet sein, wenn wir nicht die richtigen Regeln finden. Ein jährliches Investitionsvolumen, das heute in diesen strukturschwachen Gebieten sehr wichtig ist, könnte stark sinken, und die Heimfallrechte der Kantone und Gemeinden könnten faktisch ausgehöhlt werden. Das sind alles Gefahren, die letztlich drohen.
Insofern ist unsere Fraktion mit der Grundkonzeption, wie sie der Ständerat und die UREK-NR vorschlagen, einverstan- den, also mit Artikel 24octies Absatz 6 der Bundesverfassung als Grundnorm für eine Lenkungsabgabe auf nichterneuer- baren Energieträgern, welche zur Senkung der Lohnneben- kosten eingesetzt werden soll und in der längerfristigen Aus- legung durchaus staatsquotenneutral ist. Wir sind aber auch für Artikel 24 der Übergangsbestimmungen der Bundesver- fassung, nämlich für eine befristete Lenkungsabgabe, um eben diesen ganzen Liberalisierungsprozess, wie ihn gerade die Wirtschaft wünscht, überhaupt zu ermöglichen und des- sen Machbarkeit sicherzustellen. Wir sind auch für den För- derabgabebeschluss, der das Instrument ist, um kurzfristig den Übergang von einem weitgehend geregelten Markt in eine freie Marktordnung in der Elektrizitätswirtschaft zu ga- rantieren.
Wir wollen die auch heute von verschiedenen Rednern in der Eintretensdebatte hochgespielte Abgabenkumulation ver- meiden, indem bei einer allfälligen Annahme von Grundnorm und Förderabgabebeschluss der Förderabgabebeschluss nach Inkrafttreten von Artikel 24octies Absatz 6 gerade aus- ser Kraft gesetzt werden soll. Ferner geht die Kommission auch davon aus, dass sich Grundnorm und CO2-Gesetz grundsätzlich gegenseitig ausschliessen. Da die Energieab- gabe ja direkt den Verbrauch von Energie senken sollte, würde sich in diesem Fall die Einführung der CO2-Abgabe er- übrigen. Ich glaube, es ist wichtig, dass man die Wechselwir- kung dieser verschiedenen Instrumentarien sieht.
Das ist auch der Grund, weshalb wir diese beiden Volksinitia- tiven, die Solar-Initiative und die Energie-Umwelt-Initiative, guten Gewissens zur Ablehnung empfehlen können. Wir stel- len ihnen ein Konzept gegenüber, das realistisch ist und das wirklich auch einen konstruktiven Ansatz bietet. Die Initiati- ven, das ist ganz klar, haben verschiedene Schwachpunkte. Ich denke zum Beispiel daran, dass dort auch die saubere einheimische Energie Wasserkraft bestraft würde oder dass völlig einseitig die Solarenergie subventioniert würde.
Wir werden uns in der Detailberatung noch zu den verschie- denen heiklen Punkten der Vorlage äussern. Ich möchte nur noch ganz kurz folgendes ansprechen: Bei der Grundnorm unterstützen wir den Höchstsatz von 2 Rappen pro Kilowatt- stunde in der Verfassung. Dann vielleicht noch ein zweiter Punkt: Bezüglich der Abgabe sind in unseren Reihen die Mei- nungen geteilt, welches die richtige Höhe ist. Die Mehrheit unserer Fraktion unterstützt 0,4 Rappen, aber selbstver- ständlich werden viele Vertreter des Berggebietes 0,6 Rap- pen unterstützen und andere halt nur 0,2 Rappen. Wir unter- stützen aber mit der Kommission die Geltungsdauer von zwanzig Jahren.
Dann darf ich noch erwähnen, dass wir in Artikel 7 Absatz 1 Litera c («Förderzwecke») des Förderabgabebeschlusses die Regelung bezüglich der nichtamortisierbaren Investitio- nen grundsätzlich unterstützen. Ich glaube, wir haben hier ei- nen guten Weg gefunden, wir haben in der Kommission ei- nen Konsens erzielt. Das ist eine Bestimmung, die ich auch hier im Rat empfehlen kann.
In diesem Sinne empfiehlt Ihnen die CVP-Fraktion, die bei- den Initiativen zur Ablehnung zu empfehlen, die beiden Ge- genvorschläge gutzuheissen, auf den Förderabgabebe-
schluss einzutreten und ihm ebenfalls zuzustimmen; dann würde sich der Energieabgabebeschluss erübrigen.
Blocher Christoph (V, ZH): Herr Kollege Durrer hat vorhin gesprochen und dabei zehn- oder zwölfmal das Wort «grund- sätzlich» gebraucht: «Wir unterstützen grundsätzlich die Grundnorm, wir unterstützen grundsätzlich das Staatsquo- tenneutrale, aber selbstverständlich sind wir auch für eine befristete Lenkungsabgabe.» Sehen Sie, die grundsätzliche Zustimmung ist die höflichste Form der Ablehnung.
Seien Sie sich im Klaren: Sie schaffen hier die Grundlage für eine weitere massive Besteuerung der Energie. Damit treffen Sie in diesem Land alle diejenigen, welche Energie als Pro- duktionsmittel brauchen. Das ist die Situation - eine Säule der Schweiz sind unsere Energieträger.
Wir haben es fertig gebracht, dass das «Energieschloss» Eu- ropas, wie unser Land früher hiess, die teuerste elektrische Energie von ganz Europa hat, während in Frankreich Indu- striebezüger von Elektrizität 45 Prozent des schweizerischen Preises zahlen, in Belgien 48 Prozent, in den USA - natürlich am tiefsten - 40 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland 80 Prozent usw. Sie kommen und schaffen heute weitere Grundlagen für eine massive Verteuerung. Das gilt für die Elektrizität - beim Gas sind wir noch viel weiter darüber.
In allen Bereichen, die der Staat in die Hände genommen hat, hat er nichts anderes fertig gebracht, als die Energie massiv zu verteuern. Das sagen Sie selbstverständlich nicht, son- dern Sie geben dieser Abgaben- und Steuererhöhung wun- derbare Namen und Deckmantel. «Grundnorm» - das tönt solid, nach Verwurzelung in der Erde, «Förderabgabe» - da sind Sie geradezu gemeinnützig geworden, «ökonomische Steuerreform» - wer möchte denn da dagegen sein? (Zwi- schenrufe im Saal) Ökologisch meinen Sie? Vorhin ist immer gesagt worden, es gehe um Arbeitsplätze! Die grüne Redne- rin hat nicht mehr vom Umweltschutz gesprochen, sondern sie hat gesagt: «Das schafft Arbeitsplätze, Sie schaffen eine ökonomische Reform!» In der Initiative steht «ökologisch». Jetzt beginnen Sie es bereits ins Wirtschaftliche zu drehen. «Lenkungsabgabe»! Sie lenken irgendwo! Ist das schön: «lenken»! Sie lenken Arbeitsplätze ins Ausland, das ist die Wahrheit.
Wir sind nicht nur «grundsätzlich» dagegen, sondern wir sind wirklich dagegen, dass Sie die Energie weiter besteuern. Lassen Sie die Finger von dieser unheilvollen Geschichte. Welchen Namen Sie geben, ist gleichgültig. «Staatsquoten- neutral» - ein neuer Zauber! Was nützt es dem Arbeiter, der in der Fabrik steht, und der Energie braucht, dass dem Staatsangestellten die Lohnabzüge reduziert werden, weil er zum Arbeiten weniger Strom braucht? Wenn er ins Büro kommt, ist es ohnehin schon hell, dann muss er das Licht nicht mehr anzünden.
Die in der Schweiz ohnehin zu teure Energie darf nicht durch Abgaben oder durch marktwidrige, staatliche Regulierungen zusätzlich verteuert werden - hier würde die Grundlage dafür geschaffen, mit Initiativen, mit Grundnormen, mit Abgabebe- schlüssen. Dafür treten wir im Interesse dieses Landes ein, im Interesse der Arbeitsplätze und im Interesse einer genü- genden Energieversorgung. Ich bin auch dagegen, dass man die Energie für die Konsumenten, für die Haushalte verteuert. Es ist doch dummes Zeug zu sagen, diese bräuchten dann weniger. Wollen Sie, dass die Leute das Licht weniger anzün- den? Ist das die Meinung? Das bringt überhaupt nichts!
Nun ist ja eine unheilvolle Allianz im Gange, das sehe ich schon, ich weiss auch, dass es viele Leute aus der Wirtschaft gibt, Herr Bundesrat Leuenberger, die für die Verteuerung der Energie sind. Am 21. Mai - das sind ja wirklich schöne Zustände! - wurde im «Bernerhof» bereits eine Pressekonfe- renz zu diesen Volksinitiativen gemacht, selbstverständlich unterstützt von den Unternehmen, die dann Subventionen er- halten. Diese haben die Pressekonferenz im «Bernerhof» schon vor dem Beschluss dieser Abgaben gemacht, damit sie nachher den Weg finden, um das Geld abzuholen! Sie ho- len dann das Geld bei Herrn Villiger; ich nehme nicht an, dass es bei Ihnen - Herr Bundesrat Leuenberger - verteilt wird. So unverschämt wie heute waren die Subventionsempfänger
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Taxes sur l'énergie
854
N
1er juin 1999
noch nie; das können sie sich erlauben, weil sie unter einem wunderbaren Deckmantel operieren.
Die bestehenden fiskalischen Belastungen des Produktions- faktors Energie sind abzubauen. Sie müssen das Gegenteil machen, die Energiemärkte in der Schweiz müssen rasch und umfassend liberalisiert werden. Ich spreche als Kraft- werkeigentümer, ich habe eigene Kraftwerke. Es ist doch nicht einzusehen, warum wir uns nicht der Liberalisierung aussetzen. Es hat uns niemand gezwungen, diese Kraft- werke zu bauen. Das hat man auch schon lange gesehen, dass die Liberalisierung kommt. Alle industriellen Energiever- braucher - alle! - müssen einen freien Zugang zu den Ener- giemärkten erhalten, nicht nur die grossen, nicht nur diejeni- gen, die viel brauchen. Es ist nicht einzusehen, Herr Strahm, weshalb einer, der viel braucht, jetzt billiger Energie bekom- men soll, und der Produktionsfaktor bei jemandem, bei dem der Energieanteil weniger ausmacht, verteuert werden kann. Der Staat hat hier in diesem Bereich nichts zu suchen! Tut er es trotzdem, so entzieht er der freien Marktwirtschaft einen weiteren Bereich. Die Energiemärkte funktionieren am be- sten, wenn der Staat seine Finger davon lässt. Dringlich ist die Liberalisierung nicht nur im Elektrizitätsbereich, sondern auch im Gasbereich, hier ist sie nämlich auch möglich. Diejenigen, die dauernd von den Liberalisierungen schwat- zen und in die EU wollen, um diese dort zu erreichen, die sind jetzt selbstverständlich gegen die Liberalisierung, das ist ja klar - die sind eben auch «grundsätzlich» dafür, Herr Durrer, um dann in einem spezifischen Fall dagegen zu sein.
Wir sagen nein zu den Abgaben und Steuern auf Energie, wir dulden keine neuen Profiteure, und wir wollen keinen neuen Raubzug auf das Portemonnaie unserer Bürger. Das ist ver- antwortungslos, und das ist bis zum Schluss zu bekämpfen. So leicht wie bei der Schwerverkehrsabgabe kommen Sie nicht durch, wo Sie dem Schweizervolk weisgemacht haben, wenn man dem zustimme, wurden die Lastwagen auf die Bahn gehen. Damals hat man es Ihnen vielleicht noch ge- glaubt. Die Rechnung ist schnell gemacht, dass das auf Ko- sten der Konsumenten und der Arbeitsplätze geht. Ich bitte Sie, all diese Dinge abzulehnen; sagen Sie nein zu diesem Humbug, sagen Sie ja zu den Arbeitsplätzen, zu einer guten Energieversorgung.
Günter Paul (S, BE): Herr Blocher, Sie sind etwas sehr ins Feuer geraten. Aber ich möchte trotzdem nachfragen, ob Sie das meinen, was Sie gesagt haben. Sie haben gesagt, Sie seien nicht nur grundsätzlich gegen jede Form der Energie- besteuerung, Sie seien gegen jede Form der Energiebe- steuerung. Ich möchte Sie fragen: Wollen Sie auch die Steu- ern auf dem Benzin abschaffen? Habe ich wirklich richtig ge- hört?
Blocher Christoph (V, ZH): Wenn Sie mit diesem Antrag kommen, werde ich dafür stimmen, ja! (Heiterkeit)
Fischer-Seengen Ulrich (R, AG): Die freisinnig-demokrati- sche Fraktion wird erst heute nachmittag über diese Frage Beschluss fassen. Aufgrund früherer Beschlüsse aber kann ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das aus- führen, was wir heute nachmittag beschliessen werden: Wir werden zu einer klaren Ablehnung der beiden Volksinitiativen kommen.
Die Energie-Umwelt-Initiative beinhaltet eine unlimitierte Kompetenz zur Abgabenerhebung, sie verlangt auch die Re- duktion des Verbrauchs an nichterneuerbaren Energien in ei- nem Mass, das völlig überrissen und unrealistisch ist. Die So- lar-Initiative ihrerseits baut einen einseitigen neuen Subven- tionsmechanismus auf. Mit einer neuen Abgabe soll einseitig eine Energieform unterstützt werden, nicht etwa, um die For- schung zu finanzieren, sondern um die Anwendung dieser Energie zu fördern. Es wird eine grobe Marktverzerrung ge- schaffen, nicht nur gegenüber den nichterneuerbaren Ener- gien, sondern auch gegenüber den übrigen erneuerbaren Energien. Wenn beide Initiativen angenommen würden, was die Vorsehung verhüten möge, wäre eine Kumulation von Abgaben zu befürchten. Die Initianten haben das in der Kom-
missionsberatung klar zu erkennen gegeben. Da wäre dann die Masslosigkeit auf die Spitze getrieben. Wir werden also zu einer klaren Ablehnung beider Initiativen kommen.
Der Ständerat hat zu jeder der beiden Initiativen einen Ge- genvorschlag gemacht. Er hat sich einer differenzierten Be- trachtungsweise befleissigt. Zur Energie-Umwelt-Initiative hat er eine Grundnorm statuiert, die als Basis für die ökologi- sche Steuerreform im Hinblick auf die Erneuerung der Fi- nanzordnung im Jahre 2006 dienen könnte.
Obwohl ich persönlich die ganze Geschichte verfrüht und noch nicht nötig finde, gehe ich davon aus, dass unsere Frak- tion sich mit der Grundnorm wird einverstanden erklären kön- nen. Aber die Abgabeerhebung muss an klare Leitplanken gebunden sein.
An erster Stelle möchte ich die Staatsquoten- oder Aufkom- mensneutralität nennen, die als Conditio sine qua non ver- langt werden muss. Das heisst, die ökologische Steuerre- form darf nicht Anlass dazu sein, die Steuerlast insgesamt zu erhöhen. Zum zweiten müsste eine genügend lange Über- gangsfrist gewährleistet sein, damit sich die Wirtschaft an- passen kann. Dann müssen Sonderregelungen für energie- intensive Betriebe getroffen werden. Schliesslich ist für uns unabdingbar, dass wir eine betragsmässige Obergrenze die- ser Abgabe haben und dass dem Prinzip nachgelebt wird, dass die Steuersätze in der Verfassung enthalten sein müs- sen. Es ist bedeutungsvoll, das immer wieder zu betonen.
Der Gegenvorschlag zur Solar-Initiative als Übergangsbe- stimmung zur Grundnorm bewirkt demgegenüber einen neuen Subventionsmechanismus. Zwar wird nicht nur die Solarenergie gefördert, sondern die Erträge sollen auch zur Förderung der rationellen Energieanwendung und übriger er- neuerbarer Energieträger eingesetzt werden. Insofern ist diese Übergangsbestimmung etwas vernünftiger als die So- lar-Initiative. Trotzdem sprechen gewichtige, vor allem ord- nungspolitische Gründe gegen diesen Gegenvorschlag:
Die Erforschung der alternativen Energien wird schon bis- her stark gefördert. Die Mittel werden fast jährlich erhöht, vor allem auf Kosten der Kernenergieforschung. Hier geht es aber nicht um die Finanzierung der Forschung, sondern um die Finanzierung der Anwendung. Bei seiner Anwendung muss sich unseres Erachtens aber ein Produkt auf dem Markt durchsetzen. Was wir hier machen, ist ein grober Ein- griff in den Marktmechanismus. Der Staat hat in diesem Sta- dium nichts zu suchen.
Wir schaffen neue Subventionstatbestände. Wir schaffen einen neuen Verteilmechanismus von staatlichen Mitteln. Auch wenn dieser befristet ist, wird er kaum mehr abge- schafft werden können. Ich erinnere an das Beispiel der Landwirtschaft, wo im Moment Anpassungen sehr schmerz- haft sind und nur sehr mühsam durchgesetzt werden können. 3. Man argumentiert, diese Abgabe sei geringfügig, kaum spürbar, und für energieintensive Industrien seien Ausnah- men statuiert worden. Aber ich möchte festhalten, dass diese Abgabe dann nicht mehr aufkommensneutral ist. Es ist eine neue Steuer, und jede neue Steuer ist eine zusätzliche Bela- stung unserer Wirtschaft und bewirkt eine Verminderung der Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft. Was hier vorgelebt wird, ist ein typisches Beispiel für Salamitaktik, und es ist grundsätzlich egal, ob man 0,2 oder 0,6 Rappen beschliesst. Der Unterschied besteht nur darin, dass die Salamischeibe etwas dicker oder etwas dünner ausfällt. Vor die Wahl ge- stellt, werden wir uns selbstverständlich für 0,2 Rappen ent- scheiden, für den weniger gravierenden Eingriff, für das klei- nere Übel. Bei der Befristung werden wir für die kürzere Frist stimmen, obwohl uns der Glaube fehlt, dass dieser Subven- tionsmechanismus je wieder abgeschafft wird.
Wenn wir auf die Übergangsbestimmung verzichten, ist auch der Förderabgabebeschluss nicht notwendig, auf diesen kön- nen wir auch verzichten.
Dupraz John (R, GE): Il est vrai que si nous faisons un calcul purement comptable, il ne faut pas prendre en considération les deux initiatives populaires en question, il ne faut pas non plus introduire une taxe sur l'énergie. Au nom du libéralisme économique, qui est à la mode et qui sévit dans le monde en-
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
855
Energieabgaben
tier, et du profit immédiat, comme le dit M. Blocher: «Libéra- lisons et ainsi on va créer des places de travail dans le pays.» Cependant, je crains que la libéralisation ait jusqu'à mainte- nant bien plus permis la délocalisation des emplois que leur création, chez nous, et qu'elle ait apporté les pires difficultés aux paysans que veut défendre M. Blocher plutôt que des so- lutions à leurs problèmes.
Mais revenons au sujet. Nous sommes confrontés à deux ini- tiatives populaires: l'initiative énergie et environnement et l'initiative solaire; et à la libéralisation du marché de l'électri- cité. Il est du devoir des politiques de tenter d'apporter des solutions à ces problèmes et de répondre aux aspirations du peuple.
Le Conseil des Etats a fait un excellent travail en adoptant deux contre-projets directs aux initiatives populaires et l'ar- rêté sur une taxe d'encouragement en matière énergétique, afin de répondre à cette problématique. La commission de notre Conseil vous propose de soutenir ce concept, d'entrer en matière et d'opposer ainsi deux contre-projets directs aux initiatives populaires. Par ces dispositions, nous répondons non seulement dans une grande mesure aux initiatives popu- laires, mais nous encourageons l'utilisation économe de l'énergie et l'utilisation des énergies renouvelables.
A l'heure de l'ouverture du marche de l'électricité, alors qu'aujourd'hui encore, des centrales nucléaires du même type que celle de Tchernobyl fonctionnent toujours dans les anciennes démocraties de l'Est, comment est-ce qu'on peut ne pas prendre des mesures afin d'encourager et de mainte- nir dans notre pays notamment l'énergie hydraulique - éner- gie renouvelable qui est une richesse pour notre pays - et pour répondre à la problématique des investissements non amortissables, comme le prévoit notamment l'utilisation de la taxe qui serait perçue? Encore une fois, il ne s'agit pas d'un nouvel impôt, mais d'une taxe qui est entièrement redistri- buée et qui permet de répondre aux différents problèmes qui sont posés par les deux initiatives populaires et à notre so- ciété.
C'est pourquoi, au nom d'une minorité significative du groupe radical-démocratique, je vous demande d'entrer en matière et de vous en tenir le plus possible, devant l'avalanche de propositions individuelles, aux propositions de la majorité de la commission.
Schaller Anton (U, ZH): Die vorliegenden Volksinitiativen bzw. Gegenentwürfe sind letztlich daran zu messen, ob sie umweltpolitisch zumindest im Ansatz greifen und ob sie fis- kalpolitisch kohärent sind, in die so dringend notwendige grundsätzliche und umfassende Steuerreform passen wer- den oder nicht. Bundesrat Villiger hat gestern dargelegt, auf welchen und wie vielen fiskalpolitischen Bauplätzen er zur- zeit werkelt, projektiert, plant, erwägt, vertieft und neu auf- legt. Auch wir werkeln an einem fiskalpolitischen Bauplatz herum, an dieser Energiesteuer. Der Energieminister muss gegen seinen Willen wacker mitbauen. Der Bundesrat war ja gegen diese Volksinitiativen und gegen die Gegenentwürfe. Bundesrat Villiger hat gestern die Behandlung der finanzpo- litischen Fragen angekündigt: Bundesfinanzordnung 2006, Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen, das Verhält- nis zwischen der direkten und der indirekten Bundessteuer, das ungelöste Problem der Finanzierung der AHV, das wett- bewerbspolitische und steuerpolitische Behaupten gegen- über dem Ausland. Gegenüber dem Ausland stehen wir noch gut da - sehr gut. Doch es liegt wohl an uns, eine umfas- sende Steuerreform an die Hand zu nehmen, damit die Bela- stung der Arbeit geringer wird, damit die Besteuerung der Ar- beitseinkommen vor allem des Mittelstandes sinkt.
Die zentrale Frage heute morgen lautet also: Passt die Ener- giebesteuerung in diese Politik? Sind wir mit den vorliegen- den Volksinitiativen und Gegenentwürfen auf dem richtigen Weg?
Die LdU/EVP-Fraktion unterstützt die Gegenentwürfe zu den beiden Initiativen. Wir könnten auch durchaus mit den Initia- tiven leben. Wir halten aber dafür, dass die Gegenentwürfe das verkörpern, was politisch jetzt sinnvoll und vor allem auch möglich ist. Unsere Fraktion hat sich schon damals, als
dies noch kein Gemeinplatz war, für einen marktwirtschaftli- chen Umweltschutz eingesetzt. Ich möchte hier nicht wieder- holen, was meine Vorgängerinnen und Vorgänger in den siebziger und achtziger Jahren zu diesem Thema ausgeführt haben. Die Idee der Umweltabgabe, die zurückerstattet wird, lief damals noch unter dem Titel «Ökobonus». Heute verkauft man sie etwas übertrieben unter dem Titel «ökologische Steuerreform». Das ist sie zweifellos nicht. Wir wollen nicht die Umwelt schützen und gleichzeitig Wirtschaft und Gesell- schaft in einer Art und Weise belasten, dass sie nicht konkur- renzfähig und stark beeinträchtigt sind.
Mit diesen beiden Gegenentwürfen machen Sie heute den ersten Schritt in Richtung ökologische Steuerreform oder besser gesagt ökologische Abgabenreform. Wir ersetzen ja nicht Steuern, sondern Sozialabgaben. Wir haben, wie be- reits gesagt, unsere Meinung dazu hier schon oft gesagt, zu einem Zeitpunkt, als man für solche Ideen - die Energie zu besteuern - noch Drohbriefe erhielt.
Es besteht die an sich richtige Absicht, den Staat und die So- zialwerke vermehrt über Umweltabgaben zu alimentieren, d. h. Lohnprozente und später direkte Steuern durch Umwelt- abgaben zu ersetzen. Diese Umweltabgaben werden die Form von Umsatzsteuern annehmen. Zugleich besteht eine Tendenz - das haben wir gestern bei der Motion Schmid Sa- muel deutlich gehört -, die Mehrwertsteuer, ebenfalls eine Umsatzsteuer, zu erhöhen.
Auch an diesem Weg ist eigentlich alles richtig, weil nämlich der Produktionsfaktor Arbeit billiger wird. Aber - das muss deutlich festgestellt werden - dieser Weg ist nicht unproble- matisch. Die Probleme ergeben sich vor allem unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit. Umsatzsteuern sind nun mal regressiv und nicht progressiv. Sie sind noch regressiver als die Lohnprozente, die sie letztlich ersetzen sollen.
Mit dem jetzt eingeschlagenen Weg senken wir also die Pro- gressionswirkung des gesamten Steuer- und Abgabesy- stems. Das ist teuer und gesellschafts- und sozialpolitisch nicht unbedenklich. Eine logische Begleitmassnahme wäre es, die Progression der direkten Steuern zu verstärken, um die Progressionskurve des Gesamtsystems konstant zu hal- ten. Dies ist aber wegen der föderalistischen Finanzordnung nicht so einfach.
Die neuen, nichtprogressiven Abgaben sind sinnvollerweise nur durch den Bund zu erheben. Das machen wir jetzt. Die Korrekturen müssten aber zu einem grossen Teil bei den kantonalen und kommunalen Steuern erfolgen. Wenn wir jetzt den eingeschlagenen Weg stur weiterverfolgen, ohne die notwendigen Begleitmassnahmen zu ergreifen, ist das Resultat sozialpolitisch nicht zu verantworten. Der jetzige, er- ste Schritt ist meiner Ansicht nach noch vertretbar. Wir dürfen aber nicht beliebig in dieser Richtung weitergehen. Wenn wir immer mehr Geld über die Umweltabgaben und die Mehr- wertsteuer erheben, sind die Kantone an diesen Erträgen zu beteiligen. Die Kantone hätten die Einkommenssteuern zu senken, sie hätten an sich die Progression zu verstärken. Ich will damit aufzeigen, dass wir mit diesen Energiesteuern in ein Steuersystem eingreifen. Dieser Eingriff hat Konsequen- zen und muss besser und längerfristig durchdacht werden. Die Problematik ist also komplex, Handlungsbedarf ist ange- zeigt. Ich frage deshalb den Bundesrat an, wieweit er sich mit dieser komplexen Steuermechanik bereits auseinanderge- setzt hat. Steuerreform, Bundesfinanzordnung 2006, eine grundsätzliche steuerliche Belastung der Energie usw. - all dies hat grosse Auswirkungen auf das ganze Steuersystem. Ich denke, dass die Betrachtung der einzelnen Massnahmen einer Gesamtbetrachtung weichen müsste.
Wir sagen trotz diesen Bedenken ja zu den Gegenvorschlä- gen und zum Förderabgabebeschluss. Die Energie zu be- steuern ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Künftige Schritte aber - das ist sehr wichtig - bedürfen einer umfas- senden und vor allem kohärenten Steuerpolitik. Die Betrach- tung von einzelnen Massnahmen, wie wir sie jetzt machen, ist nur eine kurzfristige; sie darf nicht verhindern, dass wir eine umfassende Steuerreform - eine echte, ökologische Steuerreform, die diesen Namen auch verdient - an die Hand nehmen.
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Taxes sur l'énergie
856
N
1er juin 1999
Scherrer Jürg (F, BE): Die Fraktion der Freiheits-Partei lehnt das gesamte Paket, d. h. die beiden Volksinitiativen wie auch die entsprechenden Gegenvorschläge, ab. Wir werden beim Förderabgabebeschluss und beim Energiegesetz die Nicht- eintretensanträge unterstützen.
Mit dem Gegenvorschlag zur Energie-Umwelt-Initiative macht man eine Energie-, eine Umwelt-, eine Wirtschafts- und eine Sozialpolitik. Das ist eine völlige Vermischung von politischen Schwerpunkten, oder ich kann auch sagen, eine völlige Desorientierung in Sachen Zielvorstellungen. Wenn man nicht weiss, wohin man will, muss man sich dann nicht wundern, wenn man woanders ankommt. Wäre eine Volksin- itiative mit einem solchen Inhalt eingereicht worden, wäre diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für ungültig erklärt worden, weil sie die Einheit der Materie ver- letzt hätte.
Eine ökologische Steuerreform ist bis heute weder vom Par- lament noch vom Volk im Grundsatz beschlossen worden. Die Ausführungsbestimmungen existieren nicht, die Konse- quenzen sind unklar und die Resultate sowieso nicht be- kannt. Aber irgend ein grünes Hirn hat einmal dieses Schlag- wort «ökologische Steuerreform» in die Welt gesetzt; und schlimm ist, dass die Bürgerlichen - allen voran CVP und FDP - dieser Ideologie nun blindlings nachrennen und nach- plappern, was ihnen von den linksgrünen Vordenkern aufok- troyiert wird.
Es ist einfach, vorauszusagen, dass jede Energiebesteue- rung, jede Energieabgabe unsere Volkswirtschaft belasten wird. Die Mär von der Rückverteilung an das Volk, die Mär von der Staatsquotenneutralität glauben wir schon lange nicht mehr. Die Abgabe wird die Entlastung bei den Lohnne- benkosten überkompensieren. Und wenn Sie mit diesen Steuern die Ziele erreichen, die Sie vorgeben, werden Sie ei- nes Tages ein böses Erwachen erleben.
Was wollen Sie mit diesen Energieabgaben? Sie wollen den Verbrauch der nichterneuerbaren Energien reduzieren, die Sie besteuern. Wenn dann der Verbrauch der besteuerten Energien zurückgeht, gehen natürlich auch die Steuerein- nahmen zurück. Und nun beantworten Sie mir bitte diese Frage - ich richte jetzt direkt an Sie, Herr Bundesrat Leuen- berger -: Was machen Sie dann, Herr Bundesrat? Ich über- treibe und sage jetzt noch: Wir werden eines Tages über- haupt keine nichterneuerbaren Energien mehr verbrauchen und Sie keine Steuererträge mehr haben. Was machen Sie dann?
Der Gegenvorschlag zur Solar-Initiative ist Planwirtschaft in Reinkultur! Eine kostengünstige, rentable Energieproduktion wird einfach solange belastet, bis sie nicht mehr rentabel und nicht mehr kostengünstig ist. Auf der anderen Seite fördert man unrentable, kostenintensive Energien, bis sie dann - wenigstens von den Finanzen her - rentabel sind. Das ist eine zusätzliche Belastung unserer Volkswirtschaft, eine zu- sätzliche Schädigung der schweizerischen Exportwirtschaft. Das gleiche gilt für den Förderabgabebeschluss. Die Umver- teilung von finanziellen Mitteln ist reine Quersubventioniere- rei. Ich bin gespannt, welche Organisationen oder Firmen von diesen Förderbeiträgen profitieren können. Ich sage Ihnen voraus, dass dies Bastlerbuden sein werden; ich brauche die- sen Ausdruck ganz bewusst. Es werden Firmen sein, die sich auf dem Markt nicht behaupten können, weil sie mit überholten Arbeitsmethoden, die am freien Markt schlicht und einfach nicht bestehen können, Energien verkaufen wollen.
Dies erinnert mich an die Landwirtschaftspolitik, wo man auch heute noch untaugliche Produktionsmethoden und Pro- duktionsmittel finanziell unterstützt und künstlich am Leben erhält. Die Resultate sind allen bekannt. Die Folge des För- derabgabebeschlusses wird sein, dass Energiebereiche, Energieformen, die am Markt keine oder nur eine geringe Chance haben, unterstützt werden. Wer von Staates wegen Finanzhilfe erhält, der muss sich nicht mehr anstrengen. Er behauptet einfach, er produziere umweltfreundliche Energie, holt die finanzielle Unterstützung beim Steuerzahler - denn jener bezahlt ja letztendlich seinen Batzen ab - und bastelt munter vor sich hin. Rentabilität, Marktwirtschaft, Kostengün- stigkeit sind dann kein Thema mehr.
Frau Teuscher ist nicht im Saal, aber es hat auch andere Redner, die schon seit Jahren ähnlich votieren: Da wird be- hauptet, man würde Arbeitsplätze schaffen. Ja, wenn Sie eine Milliarde in Arbeitsbeschaffungsprogramme investieren, schaffen Sie auch Arbeitsplätze - aber Sie müssen auch be- achten, wie viele Arbeitsplätze auf der anderen Seite, näm- lich in der Privatwirtschaft, verloren gehen. Es wird behaup- tet, unsere Umwelt gesunde, und die Chancen der Schweizer Wirtschaft auf dem Weltmarkt steigerten sich. Sie wissen na- türlich, dass dies gelogen ist - das sind Ammenmärchen. Un- sere Arbeitslosigkeit sinkt nicht, und wenn sie sinkt, dann nur deswegen, weil jeden Monat Tausende von Arbeitslosen ausgesteuert werden.
Die entscheidende Frage ist aber - und auf diese hätte ich gerne von irgendwem, vielleicht von den Kommissionsspre- chern, vielleicht vom Bundesrat eine Antwort -, wie wir in der Schweiz und in Europa oder in der westlichen Welt ei- gentlich unseren hohen Standard, den Lebensstandard, den technischen Standard erreicht haben. Wie hat es die Industrie in den vergangenen Jahrzehnten geschafft, den Energieverbrauch von Geräten, Maschinen, Staubsaugern, Küchengeräten, Mixern, Autos, Arbeitsmaschinen derart zu senken, wo doch nirgends durch Energieabgaben umver- teilt wurde, wo kein Staat in den Markt eingegriffen hat, wo man nicht Planwirtschaft und Ökosozialismus betrieben hat? Dort, wo dies getan wurde, in den ehemaligen Ost- staaten, ist im Gegenteil das Wirtschaftssystem zusammen- gebrochen. Ich begreife nicht, warum dieses Parlament so dumm sein will, nicht aus den Fehlern anderer zu lernen, sondern diese Fehler vielmehr erst noch selber machen wird.
Die Energieliberalisierung steht vor der Tür. Ich kann Ihnen sagen, dass für die privaten Haushalte - wenn überhaupt - nur eine geringe Preisermässigung resultieren wird, und zwar aus dem einfachen Grund, weil der Strompreis für pri- vate Haushalte in der Schweiz zu den niedrigsten in Europa gehört. Entlastet werden Industrie und Gewerbe - dort gehört der Strompreis in der Schweiz zu den teuersten.
Jetzt schauen wir einmal, was zusätzliche Steuern - um diese geht es hier und jetzt - für den privaten Konsumenten bedeuten: Im Laufe der letzten Jahre haben die Arbeitneh- mer in der Schweiz über immer weniger reales Einkommen verfügt. Das reale Einkommen der Arbeitnehmer ist in der Schweiz in den letzten Jahren gesunken. Erstens: Es hat praktisch keine Lohnerhöhungen mehr gegeben. Zweitens: Die Teuerung ist auch in der Privatwirtschaft - wenn über- haupt - nur zum Teil ausgeglichen worden. Dazu sind, um nur zwei Beispiele zu nennen, höhere Arbeitslosenversiche rungsprämien und vor allem - das ist wichtig - massiv gestie- gene Krankenkassenprämien gekommen. Wenn Sie dem Ar- beitnehmer jetzt noch eine weitere Steuer aufbürden, dann wird der private Konsum weiter zurückgehen, dann werden die Investitionen zurückgehen, und es ist logisch, was nach- her mit unserer Wirtschaft passieren wird: Die Energiesteu- ern werden zu weiteren Einbussen führen.
Jetzt komme ich zum letzten Punkt, zu unseren AHV-Rent- nern: Ein AHV-Rentner, der notabene geholfen hat, den Wohlstand unseres Landes aufzubauen, hat zeit seines Le- bens AHV-Beiträge bezahlt. Wenn Sie jetzt die Energie be- steuern und dafür die AHV senken, heisst das zwangsläufig, dass unsere Rentner wieder AHV-Beiträge bezahlen werden. Ich überlasse den Entscheid, ob das sozialpolitisch richtig ist, Ihnen. Ich bin der Meinung, dass es falsch ist.
Jetzt schliesst sich der Kreis wieder. Die sogenannte ökolo- gische Steuerreform ist nichts weiter als ein Schlagwort. Es ist nicht untersucht worden, welche negativen Konsequen- zen sie hat.
Die Fraktion der Freiheits-Partei lehnt daher das ganze Paket klipp und klar und rundweg ab!
Eymann Christoph (L, BS): Diese beiden Volksinitiativen ha- ben Bewegung in die eidgenössische Energiepolitik ge- bracht. Ich glaube, diese Feststellung kann auch unterschrei- ben, wer sich nicht im Sinne meines Vorredners als «grünes Hirn» bezeichnet.
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
857
Energieabgaben
Verschiedene wichtige Zielsetzungen sollen mit einer neuen Energiepolitik erreicht werden: die Verbesserung der Um- weltsituation, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Förde- rung neuer Technologien, die Mitfinanzierung der Sozialver- sicherung - statt mit Lohnprozenten - und die Gewährlei- stung der Versorgungssicherheit. Es ist den Initiantinnen und Initianten zu danken, dass das Thema Energie durch ihre In- itiativen an Bedeutung gewonnen hat. Beide Initiativen haben die Chance, angenommen zu werden. Es ist daher richtig, ein Gegenkonzept auszuarbeiten. Nur so können nötige Verbes- serungen vorgenommen werden. Mit den Gegenentwürfen soll einer breiteren Akzeptanz das Wort geredet werden, da- mit diese wichtige Weichenstellung in der Energiepolitik voll- zogen werden kann.
In beiden Räten haben wir einen guten Arbeitsprozess hinter uns. Breite, neue Allianzen haben sich gebildet. Es ist an der Ausgewogenheit gearbeitet worden, und heute liegt ein funk- tionstaugliches neues System vor. Die Akzeptanz der wichti- gen Neuerungen dürfte damit erhöht worden sein. Nachhal- tige Entwicklung ist ein Schlüsselbegriff der Zukunft - Herr Durrer hat mit Recht darauf hingewiesen. Der Energiepolitik kommt in der Nachhaltigkeitsdiskussion sicher eine beson- dere Bedeutung zu. Das Ziel der Nachhaltigkeit kann mit dem neuen Konzept erreicht werden.
Als willkommene Nebenwirkung können wir in der Schweiz Erwerbsarbeit generieren. Mit den Abgaben sollte es möglich sein, im Bereich der Energieeffizienzsteigerung und der er- neuerbaren Energien eine international führende Rolle einzu- nehmen. Wir können dann etwa mit Staaten wie Japan, wo grosse staatliche Fördergelder feststellbar sind, gleichzie- hen. Es muss uns gelingen, eine neue Branche für die Ex- portwirtschaft reif zu machen, sie zu formieren und in der Schweiz zu stärken. Von Beispielen aus Basel weiss ich, dass mit einer neuen Energiepolitik tatsächlich Arbeitsplätze erhalten und auch neue geschaffen werden können. Insge- samt, davon bin ich überzeugt, wird der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt werden, wenn wir dieses Konzept der Ge- genvorschläge annehmen.
Ich bitte um Eintreten und Zustimmung zum Gegenkonzept. Die Fraktion ist sich hier nicht ganz einig. Ich bitte Sie aber persönlich darum, einer neuen Weichenstellung in der Ener- giepolitik zuzustimmen.
Rechsteiner Rudolf (S, BS): Nachdem der nationalrätliche Versuch, im Energiegesetz eine Lenkungsabgabe einzufüh- ren, im Ständerat zweimal auf Ungnade gestossen ist, kommt nun aus dem gleichen Ständerat ein Gesamtpaket zu den beiden Volksinitiativen, das sich sehen lassen kann. Die Grundideen beider Initiativen sind in konstruktiver Weise auf- gegriffen. Das ist zweifellos ein Schritt in die richtige Rich- tung. Ganz besonders freut den Sprechenden, dass nicht nur die zweckgebundene Energieabgabe befürwortet, sondern dass endlich auch ein Schritt in Richtung ökologische Steu- erreform getan wird. Auch wenn im ständerätlichen Paket die Übergangsbestimmung mit dem Förderabgabebeschluss noch nicht voll zu befriedigen vermag, unterstützt die sozial- demokratische Fraktion die Suche nach gangbaren Lösun- gen.
Die Energiefrage ist eine der zentralen Herausforderungen der Industriegesellschaft. Die beiden Initiativen haben die Diskussion eindeutig in die richtige - neue - Richtung ge- lenkt. Es kann aber keineswegs die Rede davon sein, dass die Schweiz zu den europäischen Pionieren in Sachen Energieabgaben gehört. Wir haben mittlerweile europaweit die tiefsten Energieabgaben. Nirgends in Westeuropa ist Heizöl so billig wie in der Schweiz. Die Schweiz bildet im Bereich des marktwirtschaftlichen Umweltschutzes das Schlusslicht.
Nun will uns Herr Blocher weismachen, dass billige Energie für die Schweiz die beste Energie sei. Das ist leider nicht wahr. Wir bezahlen für die billige Energie einfach in anderer Form. Wir bezahlen in Form von Umweltschäden, Krankhei- ten, kürzerer Lebenserwartung, Atembeschwerden bei Kin- dern, Ernteausfällen oder Katastrophen wie in Tschernobyl. Nur Dummkopfe glauben, dass billige Energie gratis sei!
Wir haben zu entscheiden: Wenn wir für die ökologische Um- strukturierung bezahlen, bezahlen wir für die Energie einen höheren Preis und entlasten die Arbeitskraft von Sozialabga- ben. Wenn wir tiefe Energiepreise bezahlen, bezahlen wir langfristig für wesentlich höhere Umweltschäden und tragen nichts zur Stabilisierung des Umweltverbrauchs und zur Si- cherung unserer Lebensgrundlagen bei.
Wir stimmen dem vorliegenden Paket daher aus folgenden Gründen zu:
Es geht um das Anliegen, schädliche Emissionen, atomare Abfälle und Risiken zu verteuern und dadurch endlich Ko- stenwahrheit herbeizuführen.
Es geht um die Schonung nichterneuerbarer Rohstoffe. Mag man zu Zeiten der Ölpreiskrise etwas überreagiert ha- ben, wird die geologische Ressourcenverknappung heute eindeutig verharmlost.
Es geht um neue Arbeitsplätze durch die Verschiebung der relativen Preise der Produktionsfaktoren Arbeit und Energie. Was knapp ist - Energie und Umwelt -, soll uns teuer sein. Der Faktor Arbeit hingegen soll von fiskalischen Belastungen eher entlastet werden.
Es geht um die Stromliberalisierung, wo dringend flankie- rende Massnahmen zugunsten der gefährdeten Wasserkraft und der erneuerbaren Energien getroffen werden müssen. Es ist eine Schande, dass zum Beispiel das Rheinkraftwerk in Rheinfelden nicht renoviert wird, denn die Baubewilligun- gen liegen vor. Mit dem bestehenden Kraftwerk, mit dem be- stehenden Wehr, könnte die Energieproduktion mehr als ver- dreifacht werden. Es ist wirklich eine Schande, dass wir nicht einmal die Nutzung der Wasserkraft in Ordnung halten, wäh- rend verantwortungsvolle Mitbürgerinnen und Mitbürger be- reit sind, Fr. 1.20 für Solarstrom zu bezahlen.
An dieser Stelle auch noch die Frage: Weshalb ist der Indu- striestrom in der Schweiz so teuer? Herr Blocher hat uns hier eine Statistik vorgeführt. Ich möchte Ihnen die Antwort ge- ben, Herr Blocher. Ihr Sitznachbar, Herr Speck, wüsste da auch Bescheid. Er ist im Moment daran, in der Kommission die Strommarktliberalisierung möglichst lange hinauszu- schieben. Der hohe Preis für Strom ist nötig, um die falschen Bestellungen, die Bezugsverträge mit Frankreich - zweiein- halbmal Gösgen -, zu amortisieren. Die Überschüsse beim Atomstrom sorgen nun dafür, dass alle Konsumentinnen und Konsumenten für die Fehler der Energiewirtschaft zahlen müssen.
Die Industriepreise sind aber auch deshalb höher, weil es jahrelang zu Quersubventionen für Elektroheizungen und Wärmepumpen gekommen ist. Das Geld hat man bei den Kleinverbrauchern und bei der Industrie geholt. Im weiteren ist die Statistik, die Sie uns erläutert haben, Herr Blocher, ganz einfach falsch, weil die offizielle schweizerische Strom- preisstatistik sämtliche Rabatte, die Sie und Ihre Freunde von der Grossindustrie erhalten, gar nicht erfasst. Die Son- derrabatte sind darin nicht enthalten. Ausserdem ist die schweizerische Grossindustrie kleiner als die ausländische. Von der Kalibrierung dieser Firmen her vergleicht man hier Äpfel mit Birnen.
Die Hauptfehler, die gemacht worden sind, liegen nicht bei den Abgaben, denn in der Schweiz haben wir auf dem Strom gar keine steuerlichen Abgaben. Die Hauptfehler liegen bei der Fehlplanung der Elektrowirtschaft, die nun bei den klei- nen Kundinnen und Kunden abkassieren will.
Es geht bei diesem Gesamtpaket um Technologieförde- rung. Wir dürfen uns heute nicht einfach damit zufrieden ge- ben, für Forschung und Wissenschaft Geld zu sprechen, son- dern wir müssen auch dafür sorgen, dass sich jene Techno- logien durchsetzen, welche die Lebensgrundlagen der nach- folgenden Generationen erhalten.
Es geht nicht zuletzt um die Unabhängigkeit der Schweiz, um eine Energieversorgung, die weniger verletzlich ist, die nicht 87 Prozent der Energie aus dem Ausland importiert und nachher bei jeder Ölkrise - eine solche kommt bestimmt wie- der - ins Stottern gerät.
Die beiden Volksinitiativen und die Gegenvorschläge bilden ein Ganzes. Die neuen Technologien sollen mit Beiträgen gefördert werden, bis ein Massenmarkt vorhanden ist und
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
N 1er juin 1999
858
Taxes sur l'énergie
bis die externen Kosten internalisiert sind. Wenn die relati- ven Preise der schädlichen Energieträger nach 15 bis 20 Jahren auch wirklich deutlich erhöht worden sind, können wir die Subventionen mit gutem Gewissen wieder herunter- fahren.
Es ist weiss Gott nicht so, dass Subventionen immer persi- stent sind.
In der Schweiz ist der ganze Gewässerschutz - 35 Milliar- den Franken - mit Subventionen durchgeführt worden. Wir haben heute sauberere Flüsse und Seen. Wir haben das Problem gelöst, und wir haben inzwischen auch im Gewas- serschutz die Subventionen wieder ganz abgeschafft. Das Märchen, dass Subventionen immer verewigt werden, ist weiss Gott nicht wahr. Auch bei der Abfallwirtschaft ist in den ersten Jahrzehnten mit Subventionen operiert worden. Heute haben wir Kehrichtsackgebühren. Heute haben wir das Verursacherprinzip. Wir haben das Problem auch dort gelöst.
Das gleiche wollen wir nun bei der Energie in Angriff neh- men - im Wissen darum, dass wir in der Schweiz viele un- genutzte erneuerbare Energien haben. Das Holz, das im Wald verfault, ist das deutlichste und drastischste Beispiel. Dazu gehören auch die Wasserkraft, die Solarenergie und die Geothermie - ganz zu schweigen vom nicht erschlosse- nen Effizienzpotential, das Tausende von Arbeitsplätzen und eine tiefere Netto-Gesamtenergierechnung bewirken könnte.
Das CO2-Gesetz hilft hier leider nicht weiter, denn solange Strom aus schmutzigen tschechischen Kohlekraftwerken oder aus französischen Kernkraftwerken unbesteuert impor- tiert werden kann, vermag das CO2-Gesetz die Rentabilität der erneuerbaren Energien nicht wesentlich zu verbessern. Der Beschluss des Ständerates bringt hier deshalb Wesent- liches in Ordnung. Erstmals steht auch ein kleines Förder- budget zur Verfügung - ein Förderbudget, welches leider noch zu klein ist, weil diese 0,2 Rappen für die Solarenergie bedeuten würden, dass überhaupt keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stünden, wenn man in Rechnung stellt, wieviel Geld jetzt in dieser neuen Vorlage für die Wasserkraft und für die flankierenden Massnahmen bei der Stromliberalisierung abgezweigt werden müssen.
Wir bitten Sie deshalb dringend, am Satz von 0,6 Rappen festzuhalten. Wir sind sicher: Wenn diese Förderung zu stark gekürzt wird, wird die Solar-Initiative erfolgreich sein. Wir wis- sen aus Umfragen, dass 70 Prozent der Bevölkerung dafür sind, dass wir die erneuerbaren Energien fördern und dass wir die nichterneuerbaren Energien marktwirtschaftlich mit je- nen Kosten belasten, die sie tatsächlich erzeugen.
Gusset Wilfried (F, TG): Herr Rechsteiner, Sie bezeichnen die Schweiz beim marktwirtschaftlichen Umweltschutz als Schlusslicht. Was ist denn für Sie die Luftreinhalte-Verord- nung, die in dieser Art und belastenden Mechanik, in der sie vor fünfzehn Jahren eingeführt wurde, bis heute in keinem Staat in Europa praktiziert wird und unsere Wirtschaft im in- ternationalen Wettbewerb und sogar in unserem eigenen Land laufend benachteiligt?
Als was bezeichnen Sie das dann?
Rechsteiner Rudolf (S, BS): Ich beantworte diese Frage sehr gerne, Herr Gusset. Die Luftreinhalte-Verordnung war früher einmal ein Vorschriftenwerk, das tatsächlich Pionier- haftes leistete. Es wurden in der Schweiz die Low-NOx-Bren- ner entwickelt, die wir heute exportieren.
Leider ist es aber so, dass wir heute bei den Vorschriften auf dem gleichen Stand sind wie Brüssel. Es ist nicht mehr so, dass die Schweiz in diesem Bereich in irgend einer Art und Weise vorausgeht. Das Entscheidende ist vor allem: Mit Vorschriften machen Sie die sauberen Energien nicht renta- bel.
Wir wissen heute, wie ein Sonnenkollektor funktioniert. Wir wissen, dass wir nicht mehr viel mit Forschung verbessern müssen. Trotzdem werden die Sonnenkollektoren nicht ver- kauft. Weshalb? Weil sich der Ölpreis um den Faktor vier ver- billigt hat. Im Jahr 1981 bezahlten wir 80 Franken für 100 Ki-
logramm Öl. Heute bezahlen Sie noch 23 Franken dafür. Da kann ein Sonnenkollektor nicht rentieren. Deshalb müssen wir jetzt bei den Preisen ansetzen.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 12.45 Uhr La séance est levée à 12 h 45
Bulletin officiel de l'Assemblée federale
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (UREK-SR) Förderabgabebeschluss Initiative parlementaire (CEATE-CE) Arrêté sur une taxe d'encouragement en matière énergétique
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1999
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
99.401
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 01.06.1999 - 08:00
Date
Data
Seite
845-858
Page
Pagina
Ref. No
20 045 895
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.