N 17 juin 1999
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Nouvel article sur la monnaie
Die Verwaltung hat darauf hingewiesen, dass es im EFD im Gegensatz zu den anderen Departementen noch keine sol- che Kommission gibt. Sie anerkennt aber die Vorteile eines schlankeren Apparates und opponiert der vorgeschlagenen Lösung nicht.
Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
Art. 16-18 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Namentliche Gesamtabstimmung Vote sur l'ensemble, nominatif (Ref .: 3129)
Für Annahme des Entwurfes stimmen - Acceptent le projet: Aguet, Alder, Ammann Schoch, Baader, Banga, Bangerter, Baumann Alexander, Baumberger, Beck, Béguelin, Berbe- rat, Bezzola, Bircher, Blaser, Blocher, Bonny, Borel, Borto- luzzi, Brunner Toni, Bühlmann, Carobbio, Cavadini Adriano, Christen, David, de Dardel, Dettling, Ducrot, Dünki, Dupraz, Durrer, Egerszegi, Eggly, Engelberger, Engler, Epiney, Fasel, Fässler, Fehr Hans, Fehr Lisbeth, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Föhn, Freund, Frey Claude, Frey Walter, Friderici, Fritschi, Gadient, Geiser, Genner, Giezendanner, Gonseth, Gros Jean-Michel, Gross Andreas, Gross Jost, Guisan, Günter, Gusset, Haering Binder, Hafner Ursula, Hegetschweiler, Hess Otto, Hess Peter, Hochreutener, Hol- lenstein, Hubmann, Imhof, Jans, Jossen, Kalbermatten, Kel- ler Christine, Leemann, Leu, Leuenberger, Loeb, Lötscher, Maitre, Marti Werner, Maurer, Meier Hans, Meyer Theo, Meyer Thérèse, Moser, Mühlemann, Müller Erich, Müller- Hemmi, Nabholz, Oehrli, Philipona, Raggenbass, Randeg- ger, Ratti, Rechsteiner Rudolf, Rennwald, Roth, Ruffy, San- doz Marcel, Schaller, Schenk, Scheurer, Schlüer, Schmid Odilo, Schmid Samuel, Schmied Walter, Seiler Hanspeter, Semadeni, Speck, Spielmann, Stamm Judith, Stamm Luzi, Steffen, Steinemann, Steiner, Stucky, Stump, Theiler, Tschäppät, Tschuppert, Vallender, Vetterli, Vollmer, von All- men, Widmer, Widrig, Wittenwiler, Wyss, Zwygart (127)
Entschuldigt/abwesend sind - Sont excusés/absents:
Aeppli, Antille, Aregger, Baumann Ruedi, Baumann Stepha- nie, Binder, Borer, Bosshard, Buhrer, Cavalli, Chiffelle, Columberg, Comby, Debons, Donati, Dormann, Dreher, Eberhard, Ehrler, Eymann, Fankhauser, Fehr Jacqueline, Florio, Goll, Grobet, Grossenbacher, Gysin Hans Rudolf, Gysin Remo, Hammerle, Hasler Ernst, Heim, Herczog, Jaquet, Jeanprêtre, Jutzet, Keller Rudolf, Kofmel, Kuhn, Kühne, Kunz, Lachat, Langenberger, Lauper, Maspoli, Maury Pasquier, Ostermann, Pelli, Pidoux, Pini, Rechsteiner Paul, Ruckstuhl, Ruf, Rychen, Scherrer Jürg, Simon, Stein- egger, Strahm, Suter, Teuscher, Thanei, Tschopp, Vermot, Vogel, von Felten, Waber, Weber Agnes, Weigelt, Weyeneth, Wiederkehr, Zapfl, Zbinden, Ziegler (72)
Präsidium, stimmt nicht - Présidence, ne vote pas: Heberlein (1)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
98.032
Neuer Geld- und Währungsartikel in der Bundesverfassung Nouvel article constitutionnel sur la monnaie
Differenzen - Divergences
Siehe Jahrgang 1998, Seite 2747 - Voir année 1998, page 2747 Beschluss des Ständerates vom 17. März 1999 Décision du Conseil des Etats du 17 mars 1999
Bundesbeschluss über einen neuen Geld- und Wäh- rungsartikel in der Bundesverfassung Arrêté federal relatif à un nouvel article constitutionnel sur la monnaie
Art. 39 Abs. 5, 6 Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit
(Rechsteiner Rudolf, Aguet, Berberat, Blocher, Fischer- Hägglingen, Fässler, Goll, Gusset, Gysin Remo, Jans, Strahm, Wyss) Festhalten
Art. 39 al. 5, 6 Proposition de la commission Majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité
(Rechsteiner Rudolf, Aguet, Berberat, Blocher, Fischer- Hägglingen, Fässler, Goll, Gusset, Gysin Remo, Jans, Strahm, Wyss) Maintenir
Übergangsbestimmung Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit
(Rechsteiner Rudolf, Aguet, Berberat, Blocher, Fischer- Hägglingen, Fässler, Goll, Gusset, Gysin Remo, Jans, Strahm, Wyss) Streichen
Disposition transitoire Proposition de la commission Majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité
(Rechsteiner Rudolf, Aguet, Berberat, Blocher, Fischer- Hägglingen, Fässler, Goll, Gusset, Gysin Remo, Jans, Strahm, Wyss) Biffer
Blocher Christoph (V, ZH), Berichterstatter: Zum neuen Geld- und Währungsartikel in der Bundesverfassung. Zuerst sei vorausgeschickt, was in diesen Tagen im Parlament hin- ter den Kulissen besprochen worden ist: Es ist ja eine neue Situation entstanden, weil wir seit dem 18. April 1999 eine neue Bundesverfassung haben. Der Hauptzweck des neuen Geld- und Währungsartikels, nämlich die Loslösung der schweizerischen Währung von der Golddeckung, ist bereits in der neuen Bundesverfassung festgehalten, und insofern ist das Hauptziel erreicht. Die Diskussion, ob dieser Wäh- rungsartikel damit noch nötig ist oder nicht, ist nicht heute zu führen, sondern morgen bei der Schlussabstimmung. Es geht heute nur noch um eines, nämlich um die Bereinigung der Differenzen. Wir haben also keine Möglichkeit, die Frage
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der Notwendigkeit heute zu diskutieren und darüber abzu- stimmen, sondern diese Frage stellt sich dann bei der Schlussabstimmung über den Geld- und Währungsartikel. Nun zur Differenzbereinigung, und ich beschränke mich dar- auf: Der Unterschied zwischen dem National- und dem Stän- derat liegt in einer Frage: nämlich in der Frage, ob die nicht benötigten Währungsreserven, nämlich die Reserven, wel- che nicht für Währungszwecke und geldpolitische Zwecke benötigt werden, nur jetzt einmalig anders verteilt werden sollen als nach dem traditionellen Schlüssel, oder ob das auch in künftigen Fällen der Fall sei.
Unser Rat war bis jetzt der Meinung, dass das auch für künf- tige Fälle gelten müsse. Gewinne auf den ordentlichen Re- serven, die für Währungszwecke nötig sind, werden nach dem üblichen Schlüssel auf Kantone, Bund usw. verteilt, und der Rest wird separat geregelt. Das war die Meinung unseres Rates.
Der Ständerat sagt: Das gilt nur für die jetzt bei Inkrafttreten der Bestimmung vorhandenen Währungsreserven. Allfällige neue nicht benötigte Reserven werden nach dem traditionel- len Schlüssel verteilt werden. Das sind die beiden unter- schiedlichen Haltungen. Die Änderungsanträge zu den ver- schiedenen Artikeln beziehen sich auf genau diese Frage. Die Mehrheit der Kommission hat entschieden, sich dem Ständerat anzuschliessen. Ich gehöre zur Minderheit, aber diesen Antrag soll der Sprecher der Minderheit dann darle- gen.
Ich bitte Sie auftragsgemäss im Namen der Mehrheit, der Fassung des Ständerates zuzustimmen, auch wenn ich das Gegenteil tun werde.
Cavadini Adriano (R, TI), rapporteur: M. Blocher a dit qu'il faudra discuter demain de la validité ou non de cette modifi- cation constitutionnelle. Je peux affirmer que la majorité de la commission est de l'avis que le nouvel article constitutionnel sur la monnaie est nécessaire parce que, depuis le mois d'avril, des éléments supplémentaires se référant en particu- lier aux problèmes de la stabilité des prix, à l'indépendance de la Banque nationale suisse (BNS) sont intervenus. Enfin, on règle d'une façon très claire la question des actifs de la BNS nécessaires ou non à sa politique monétaire. De plus, on dit qu'une législation devra être discutée au Parlement pour définir l'utilisation des actifs non nécessaires, en d'autres mots des réserves non nécessaires.
Il reste une divergence par rapport au Conseil des Etats jus- tement au sujet des réserves non nécessaires. Lors de la première délibération, notre Conseil avait décidé que la legis- lation fédérale réglemente l'utilisation des réserves monétai- res et des revenus dont la BNS n'a pas besoin pour conduire sa politique monétaire et que cet article reste dans la consti- tution. Cela aurait signifié que si la BNS, à l'avenir, devait en- core constituer des réserves non nécessaires à sa politique monétaire, on pouvait décider en tout temps du sort de ces réserves.
Le Conseil des Etats, par contre, préfère que l'utilisation des réserves de la BNS non nécessaires à sa politique monétaire soit discutée et réglée une fois pour toutes par le biais d'une loi qui sera examinée par le Parlement et qu'après, il n'y aura plus de réserves non nécessaires à la politique monétaire de la BNS. L'idée est que si le produit national augmente, les ré- serves augmenteront, mais que si l'augmentation est supé- rieure aux nécessités de la BNS, alors les réserves seront, selon les dispositions constitutionnelles, distribuées automa- tiquement à la Confédération et aux cantons.
C'est pour cette raison que la majorité de la commission a suivi l'idée du Conseil des Etats, c'est-à-dire ancrer cette destination une fois pour toutes dans une disposition transi- toire. De cette façon, au moment où l'utilisation des réserves actuelles non nécessaires à la politique monétaire de la BNS sera déterminée, le problème sera réglé et cette disposition transitoire tombera parce qu'il n'y aura plus la nécessité de l'avoir. Voilà en bref la divergence.
Je vous invite à soutenir la proposition de la majorité de la commission, c'est-à-dire à maintenir la validité de cet article très clair, et à prendre note qu'une fois que cet article sera
approuvé par le peuple - cela se fera certainement au prin- temps de l'année prochaine -, le Conseil fédéral nous pré- sentera un projet de loi dans lequel seront fixées ses inten- tions quant à l'utilisation des réserves monétaires non néces- saires de la BNS, quitte à les utiliser en partie pour la Fonda- tion «Suisse solidaire» ou pour d'autres buts, selon un concept global qui doit encore être examiné.
Rechsteiner Rudolf (S, BS): Ich teile die Auffassung, die an- gesprochen worden ist, dass morgen in der Schlussabstim- mung dieser ganze Geld- und Währungsartikel möglicher- weise kippt. Trotzdem geht es jetzt darum, dass eine gute Differenzbereinigung stattfindet, falls der Artikel doch beste- hen bleibt. Die Minderheit möchte am ursprünglichen Be- schluss des Nationalrates festhalten, dass die Bundesge- setzgebung jederzeit frei darüber verfügen kann, wofür die nicht notwendigen Reserven der Nationalbank verwendet werden dürfen.
Der Ständerat möchte in Zukunft - abgesehen von einer ein- maligen Verwendung im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Ge- setzes - den alten Schlüssel beibehalten und zwei Drittel der Reserven auf jeden Fall den Kantonen zukommen lassen. Ich bin der Meinung, dass dieser Schlüssel von zwei Dritteln zu einem Drittel, der fast hundert Jahre alt ist, in der heutigen Zeit überprüfungswürdig ist. Dieser Schlüssel ist historisch begründet. Bei der Gründung der Nationalbank hat man den Kantonen das Recht auf eine eigene Währung entzogen; deshalb musste man sie in hohem Masse an den Gewinnen beteiligen. Diese Gründe bestehen heute nicht mehr. Kein Kanton denkt daran, eine eigene Währung einzuführen.
Ausserdem sollte man bei der Gewinnverwendung doch auch frei prüfen dürfen, wo eigentlich Geld benötigt wird. Hier bleibt festzuhalten, dass die finanzielle Lage der Kantone in- zwischen weit besser ist als jene des Bundes, wenn wir den ganzen Zeitraum der neunziger Jahre in Betracht ziehen. Auch ist es so, dass mit den Verschiebungen in der Demo- graphie neue Lasten auf uns zukommen, die im Bereich der Sozialwerke beim Bund eben Mehrausgaben verursachen werden. Es besteht eine gewisse Einigkeit darüber, dass ein Grossteil dieser Währungsreserven über diesen Kanal an die Bevölkerung zurückfliessen soll.
Der bisherige Verteilungsschlüssel von zwei Dritteln zu ei- nem Drittel hat während Jahrzehnten in die Sackgasse ge- führt, dass man die Gewinne nicht anrührte und es zu einer überhöhten Reservenbildung kam, zu Reserven, die zudem noch ausserordentlich schlecht bewirtschaftet wurden. Es wäre weit besser gewesen, dieses Geld z. B. für die Schul- dentilgung einzusetzen; der Bund hätte viel Geld sparen kön- nen. Deshalb bitte ich Sie, der breiten, überparteilichen Min- derheit zuzustimmen.
Wenn es später wieder einmal so sein sollte, dass man Wäh- rungsreserven auflöst, die man für währungspolitische Zwecke nicht braucht, dann sollen wir hier frei entscheiden können, wofür diese Gelder eingesetzt werden und ein Spe- zialgesetz erlassen können, ohne bereits durch einen anti- quierten, überholten Schlüssel zugunsten der Kantone ge- bunden zu sein.
Gros Jean-Michel (L, GE): Tout d'abord, le groupe liberal tient à réaffirmer qu'il croit en la nécessité d'un article consti- tutionnel moderne sur la monnaie, et ceci même après la mise à jour de la constitution, votée par le peuple et les can- tons le 18 avril dernier. Comme le Conseil federal, mais con- trairement à deux des partis qui le composent, nous pensons que l'article dont nous discutons aujourd'hui contient des élé- ments indispensables à la conduite d'une politique monétaire digne de ce nom. C'est ainsi que le nouvel article précise de façon plus claire la mission de la Banque nationale suisse (BNS), en insistant notamment, comme dans la plupart des pays industrialisés, sur la priorité qui doit être donnée à la stabilité des prix. Il introduit en outre l'obligation pour la BNS de rendre compte de ses activités, en contrepartie de son in- dépendance expressément mentionnée. Enfin, et ce n'est pas un détail, l'article confie à la législation le soin de régler l'affectation des réserves excédentaires de la BNS.
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Ces nouveautés nous paraissent suffisamment importantes pour que nous soutenions cet article constitutionnel au vote final, vote que nous souhaitons d'ailleurs proche. Nous nous distançons ainsi de la curieuse alliance Parti socialiste/Union démocratique du centre, qui, pour des motifs certes diffé- rents, a déjà annoncé qu'elle combattrait cet article lors de la votation populaire. Cette curieuse alliance, nous la retrou- vons dans la minorité Rechsteiner Rudolf, aux alinéas 5 et 6. Il faudra d'ailleurs, peut-être, nous habituer à cette coalition Parti socialiste/Union démocratique du centre, puisqu'elle semble déjà se constituer dans le combat futur contre les ac- cords bilatéraux Suisse-Communauté européenne.
Le groupe libéral, quant à lui, soutiendra la version de la ma- jorité de la commission et se ralliera ainsi à la décision du Conseil des Etats. La solution trouvée par les sénateurs d'une disposition transitoire permettant de régler une fois pour toutes l'affectation des réserves excédentaires de la BNS nous paraît être la meilleure. Comme la version du Con- seil national, elle permet au Parlement, voire au peuple en cas de référendum, de conserver toute sa liberté quant à l'af- fectation de ces réserves, que l'on estime à 1300 tonnes d'or. Faut-il en consacrer 500 tonnes à la Fondation «Suisse soli- daire», ou la totalité à l'AVS, ou encore à l'amortissement de la dette, ou à la formation? Tout reste ouvert, rien n'est fixé à l'avance.
Par contre, la version du Conseil des Etats prévoit que ce dé- bat n'aura lieu qu'une fois, et ceci nous semble préférable. Légiférer à chaque fois qu'il nous semblera que des réserves sont excédentaires ne peut qu'aiguiser des appétits secto- riels, et ouvrir ainsi des débats qui risquent de mettre en cause jusqu'à l'indépendance de la BNS.
Or, nous devons justement éloigner la BNS de toute pression politique, je dirais même politicienne, de façon à ce qu'elle puisse mener sa politique monétaire en toute sérénité. On sait d'avance que si l'on ouvre la possibilité de revenir indéfi- niment sur une affectation des réserves excédentaires, on trouvera toujours, comme M. Villiger l'a dit en commission, un éminent professeur d'économie pour juger que les réserves de la BNS sont excédentaires. Ceci n'est pas sain et ne peut que contredire la volonté de préserver une indépendance ab- solue à la BNS.
C'est pourquoi le groupe libéral vous demande de soutenir la proposition de la majorité de votre commission.
Ruffy Victor (S, VD): Monsieur Gros, qu'est-ce qui vous per- met de dire que le Parti socialiste et le Schweizerische Volks- partei sont d'accord pour rejeter les accords bilatéraux?
Gros Jean-Michel (L, GE): Monsieur Ruffy, ce sont les cou- pures de presse ainsi que les déclarations de certains ten- dant à dire soit que les accords bilatéraux n'étaient pas satis- faisants, soit que les mesures d'accompagnement allaient ou trop loin ou pas assez. C'est ce qui crée cette nouvelle coali- tion.
Strahm Rudolf (S, BE): Dieser Geld- und Währungsartikel befindet sich tatsächlich in einer verkorksten Situation. Ich möchte zuerst namens der SP-Fraktion zum Antrag der Min- derheit Rechsteiner Rudolf etwas sagen. Dieser Antrag ist in der WAK ganz knapp bei 12 zu 12 Stimmen mit Stichent- scheid des Präsidenten abgelehnt worden. Wir sind der Mei- nung, dass wir an der Fassung des Nationalrates festhalten und jetzt keine einmalige Regelung für die Verteilung von nicht benötigten Währungsreserven, wie sie der Ständerat vorsieht, sondern eine ständige Regelung verankern sollten. In dem Sinn bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit Rech- steiner Rudolf zuzustimmen; wir werden das tun.
Ich benütze aber jetzt die Gelegenheit, noch etwas zu der verkorksten Situation dieses Geld- und Währungsartikels zu sagen. Morgen soll ja die Schlussabstimmung stattfinden. Wir sind jetzt in der folgenden Situation: Der Artikel, der im Frühjahr 1998 als sogenannter «fast track» - also als Schnellzug - in der Meinung lanciert worden ist, die Totalre- vision der Bundesverfassung würde sowieso nicht schnell genug zu Ende kommen. Man hat gesagt, dass es pressiere,
dass man vorangehen müsse. Jetzt ist dieser «fast track» ei- gentlich aufs Abstellgleis geraten, weil die Totalrevision der Bundesverfassung angenommen worden ist; sie tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.
Artikel 99 der neuen Bundesverfassung schreibt die Demo- netarisierung des Goldes fest, d. h., die Goldbindung des No- tenumlaufs ist aufgehoben. Wir sind jetzt in der Situation, dass die Notenbank sofort, wenn das Zahlungsmittelgesetz steht - das wird rasch gehen -, Gold verkaufen und Wäh- rungsreserven abgeben, reduzieren kann. Aufgrund von Arti- kel 99 ist jetzt auch klar die Möglichkeit gegeben, Währungs- reserven für eine Solidaritätsstiftung, für die AHV oder für ei- nen anderen Zweck, sei es für die Jugendbildung usw., abzu- zweigen. Es ist immer gesagt worden, dass Artikel 99 Bundesverfassung genüge.
Wir haben jetzt auch noch in einem anderen Sinn eine neue Situation: Die SVP hat eine Volksinitiative angekündigt, die gegen die Solidaritätsstiftung gerichtet ist; deshalb kann die SVP diesen Artikel natürlich nicht mehr unterstützen. Die SP, ich wiederhole das zum x-ten Male, ist nicht wegen der Soli- daritätsstiftung gegen diesen Geld- und Währungsartikel - da sind wir dafür, Herr Gros, das ist nicht eine Allianz -, son- dern sie will eine andere Zielsetzung. Wir sind dagegen, dass mit diesem Artikel eine monetaristische Zielsetzung in die Verfassung kommt, dass nämlich die Inflationsbekämpfung Vorrang haben soll. Tiefe Inflationsraten bedeuten - das schleckt keine Geiss weg und wird auch nicht bestritten - ho- here Arbeitslosigkeit.
Wir werden keine Zielsetzung in der Verfassung verewigen, die das festschreibt, was die Schweizerische Nationalbank vor 1996 gemacht hat.
Ich richte mich jetzt an die übriggebliebenen Verteidiger die- ses Geld- und Währungsartikels, an die CVP-Fraktion und die FDP-Fraktion: Sie stehen vor einer doppelten Gegner- schaft; die SP-Fraktion wird diesen Artikel bekämpfen; wir werden morgen nein stimmen - das ist beschlossen - und später unseren Gremien wegen der Zielsetzung die Neinpa- role beantragen, obschon wir für die Solidaritätsstiftung sind und glauben, dass Artikel 99 der neuen Verfassung dazu ge- nügt. Die SVP-Fraktion wird diesen Artikel auch bekämpfen, und zwar wegen der Solidaritätsstiftung und wegen der Ver- wendung der Währungsreserven.
Sie gehen jetzt in eine Abstimmung, die Ihnen nichts nützt. Dieser Verfassungsartikel ist hochgradig gefährdet, wird ab- gelehnt. Dann kann man nicht mehr sagen, was der Bundes- rat in der Kommission gesagt hat: Die Solidaritätsstiftung gründen wir anderweitig, eben auf der Basis des neuen Ver- fassungsartikels. Das ist dann politisch nicht mehr möglich. Sie provozieren hier eine Abstimmung über die Solidaritäts- stiftung, die gar nicht nötig ist, die Ihnen nichts bringt.
Deswegen wäre es das Beste für die Stiftung und die ganze Sache, wenn diesem Geld- und Währungsartikel morgen ein schickliches, stilles Begräbnis zuteil würde.
Stucky Georg (R, ZG): Namens der FDP-Fraktion bitte ich Sie, bei dieser Differenz im Sinne der Mehrheit zu stimmen. Zwar ist nicht nur die Differenz allein zur Diskussion gestellt worden, sondern wiederum der Grundsatz, warum wir einen Währungsartikel brauchen, namentlich im Hinblick auf die Auflösung der Goldreserven der Nationalbank.
Ich bestreite nun, dass Artikel 99 der neuen Bundesverfas- sung genügen würde, um diese Reserven in die Solidaritäts- stiftung zu überführen. Artikel 99 der neuen Verfassung hat nur die Funktion, die bestehenden Realitäten festzuschrei- ben und die Mindestquote für die Goldklausel zu streichen. Das allein genügt rechtlich nicht, damit eine Stiftung gegrün- det werden kann. Von dieser Auffassung ist die Kommission immer ausgegangen, und wir halten daran fest, und zwar um so mehr, als es der Rat ist, der diesen Verfassungsartikel in- terpretiert und nicht irgend jemand anders.
Dass die SP-Fraktion an diesem Verfassungsartikel keine Freude hat, wissen wir seit der Diskussion, die wir früher hat- ten, denn die SP-Fraktion will die Preisstabilität nicht im Ver- fassungsartikel erwähnt haben. Das ist der Kernpunkt der Opposition - was Herr Strahm jetzt wieder ausgeführt hat, ist
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wissenschaftlich einfach überholt. Das sind alte keynesiani- sche Vorstellungen, die selbst diese Schule korrigiert hat. Sie sind der letzte Vertreter dieser Schule!
Ich will nicht allein zum Grundsatz sprechen - es kommt ja morgen zur Abstimmung -, sondern ich will mich noch kurz zur Differenz äussern. Die ständerätliche Lösung ist natürlich gesetzgeberisch eindeutiger. Sie verlangt ein einziges Ge- setz, einen einzigen Erlass, den Ihr Rat diskutieren kann, während die nationalrätliche Lösung immer wieder einen wei- teren Beschluss vorsieht, um die Verwendung der für geld- und währungspolitische Zwecke nicht benötigten Währungs- reserven zu regeln. Wenn man schon ein Bundesgesetz über die Auflösung der Reserven machen will, dann, so scheint mir, soll sich der Rat damit in Kenntnis der Ausgangslage und der Bedürfnisse befassen. Dann werden auch die Vor- schläge des Bundesrates bezüglich der Solidaritätsstiftung auf den Tisch gelegt, und dann soll der Prozess der Gesetz- gebung durchgeführt werden.
Zuletzt hat das Volk mit dem möglichen Referendum das letzte Wort. Darum empfehle ich Ihnen, die Differenz heute zu bereinigen. Sonst müsste eine weitere Runde im Diffe- renzbereinigungsverfahren durchgeführt werden, und wir könnten morgen nicht abstimmen. Wir wollen aber diese Ab- stimmung morgen durchführen.
Zum Schluss muss ich sagen, dass wir eine merkwürdige Ausgangslage haben. Wenn Herr Rechsteiner Rudolf von ei- ner überparteilichen Zusammenarbeit spricht, dann gratu- liere ich Ihnen zu dieser Zusammenarbeit: die SP-Fraktion Arm in Arm mit Herrn Blocher!
Strahm Rudolf (S, BE): Ich will nicht mehr auf die Provoka- tion des letzten Satzes von Herrn Stucky eingehen. Er weiss genau, dass wir andere Ziele haben als die SVP-Fraktion. Aber Herr Stucky weiss auch, dass er mich zur Weissglut bringt, wenn er uns Alt-Keynesianismus vorwirft.
Herr Stucky, die neue Wissenschaft - Paul Krugman ist der Wortführer der neuen «Mainstream-Ökonomie» - sagt: Zu tiefe Inflationsraten killen das Wachstum. Paul Krugman war letzte Woche von der «Winterthur» in Interlaken eingeladen. Er hat gesagt, wir dürften so tiefe Inflationsraten nicht mehr zulassen und auch: «In Greenspan we trust». Was sagen Sie hierzu? Sie müssen sich auch einmal über die Diskussion in den USA à jour bringen.
Stucky Georg (R, ZG): Sie haben keine Frage gestellt. Ich kann Ihnen aber sagen, dass ich den Artikel über das Referat von Herrn Krugman auch gelesen habe. Herr Krugman ist von der Nullinflation respektive von einer sehr tiefen Inflation, ja sogar von einer Deflation in den USA ausgegangen. Es ist unbestritten - auch bei uns -, dass eine Inflation bis zu einem Prozent eigentlich keine Inflation ist.
Präsidentin: Die SVP-Fraktion teilt mit, dass sie die Minder- heit unterstützt.
Schaller Anton (U, ZH): Die LdU/EVP-Fraktion stimmt den Anträgen der Mehrheit zu. Zur Begründung: Wir wollen jetzt einen Verfassungsartikel - es soll bald darüber abgestimmt werden -, und zwar einen Artikel, der nicht der freien Inter- pretation der Juristen ausgeliefert ist. Wir wollen nämlich eine unabhängige Nationalbank, die im Gesamtinteresse des Lan- des handelt, für Preisstabilität sorgt, aber auch Vollbeschäfti- gung und die konjunkturelle Entwicklung im Auge behält. Wir sind in einer einmaligen Situation: Wir lösen jetzt die Goldbindung, und die Loslösung der Goldbindung kommt nicht wieder, sondern sie ist jetzt aktuell; in diesem Sinne ist an sich die Vorstellung des Ständerates richtig, dass man dann, wenn das Gesetz in Kraft tritt, regelt, wie diese Gelder verteilt werden sollen. In diesem Sinne ist die Regelung des Ständerates die angemessene Lösung. Ein ganz entschei- dender Punkt kommt noch dazu: Es sind die Währungsreser- ven der Nationalbank; über sie hat die Politik nicht immer wie- der zu bestimmen. Es ist das Währungsvermögen der Natio- nalbank; sie soll im Rahmen ihrer Aktivität darüber verfügen können und nicht den Kräften der Politik ausgeliefert sein.
In diesem Sinne stimmen wir mit der Mehrheit: Der Verfas- sungsartikel soll jetzt verabschiedet werden, damit er zur Ab- stimmung kommt, damit wir der Solidaritätsstiftung einen Schritt näherkommen.
Präsidentin: Die grüne Fraktion lässt ausrichten, dass sie die Minderheit unterstützt.
David Eugen (C, SG): Tatsächlich ist es schon etwas sonder- bar, wenn Herr Strahm und Herr Blocher Arm in Arm mar- schieren, um dieser Vorlage den Todesstoss zu versetzen. Ich möchte mich zuerst zur Differenzbereinigung äussern. Herr Blocher will entgegen den üblichen Grundsätzen, die er jeweils hier verkündet, mit der Lösung, die er unterstützt, den jederzeitigen Zugriff der Politik auf das Vermögen der Schweizerischen Nationalbank eröffnen. Ich weiss gar nicht, wie er auf diese Idee kommt. Dass die SP das möchte, ver- stehe ich. Natürlich: Man muss sich irgendwie die Mittel be- schaffen können.
Was wir als Lösung im Antrag der Minderheit Rechsteiner Rudolf vor uns haben, ist die Möglichkeit, dass die Politik, der Gesetzgeber, immer wieder auf das Nationalbankvermögen zugreifen kann. Herr Blocher schlägt vor, dass so die Mittel für die AHV beschafft werden sollen. Es ist klar: Seine Lo- sung deckt den Aufwand der AHV für ein halbes Jahr. Es kann ja nicht genügen, einmal zuzugreifen. Er will mit seiner Lösung natürlich immer wieder auf das Nationalbankvermö- gen zugreifen können.
Die CVP-Fraktion lehnt das aus währungspolitischen Grün- den ab. Wir stehen für einen sicheren und starken Schwei- zerfranken ein. Wir sind der Meinung, es müsse eine Aus- nahme bleiben, dass die Politik auf das Nationalbankvermö- gen zurückgreifen kann. Die Ausnahme ist jetzt, wo wir über- schüssige Reserven feststellen. Wenn es wieder einmal zu einer solchen Situation kommt, werden wir dann per Verfas- sungsbestimmung ein zweites Mal einen solchen Zugriff ma- chen können. Wir wollen jetzt aber keine Verfassungsbestim- mung aufnehmen, die es der Politik laufend ermöglicht, auf dieses Vermögen zurückzugreifen.
Wichtiger als diese Differenz - darüber kann man sich viel- leicht streiten - ist die andere «Differenz», die morgen zur Abstimmung kommt. Morgen kommt es zur Schlussabstim- mung. Die SVP-Fraktion und die SP-Fraktion möchten diese Verfassungsbestimmung kippen. Bei einer Ablehnung wäre die Konsequenz, dass wir auf die Reserven, die jetzt vorhan- den sind, nicht zurückgreifen können. Wir könnten das, was wir schon seit etwa vier Jahren machen möchten, was im In- teresse der Währungspolitik auch sinnvoll ist, nicht machen. Wir könnten aber insbesondere auch nicht das Projekt der Solidaritätsstiftung weiterverfolgen.
Es ist nicht so, wie Herr Strahm sagt. Wenn Sie morgen diesen Artikel ablehnen, beerdigen Sie die Solidaritätsstiftung in allen ihren Formen. Es geht ja nicht nur um die Lösung des Bun- desrates, es gibt verschiedene andere Lösungen. Die Mei- nung, man könne das mit dem neuen Artikel 99 Bundesver- fassung bewältigen, ist nicht richtig. Der neue Artikel 99 der Bundesverfassung legt klar fest, dass zwei Drittel des Ge- winns der Nationalbank für die Kantone und ein Drittel für den Bund verwendet werden müssen. Ausser dieser einzigen Ge- winnverwendungsregel sieht er keine andere Möglichkeit vor, aus der Schweizerischen Nationalbank Geld zu entnehmen. Mir ist völlig schleierhaft, wie Herr Strahm erklären kann, man könne dann trotzdem auf das Nationalbankvermögen zurück- greifen; man kann das nicht! Wenn Sie morgen zu diesem Ar- tikel nein sagen, beerdigen Sie die Solidaritätsstiftung. Dazu müssen Sie dann auch stehen, wenn Sie mit Herrn Blocher morgen gemeinsam nein sagen wollen. Dass Herr Blocher das will, wissen wir seit langem.
Wir von der CVP-Fraktion sind der Meinung, wir sollten das nicht tun. Wir haben unsere eigenen Vorstellungen, wie die Mittel verwendet werden sollen; diese weichen auch von den Vorstellungen des Bundesrates ab.
Wir sind der Meinung, dass dieses Projekt morgen Freitag nicht beerdigt werden soll, und bitten Sie daher, dieser Vor- lage zuzustimmen.
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Hafner Ursula (S, SH): Herr David, Sie wissen ganz genau, dass der Bundesrat noch diese Woche erklärt hat, dass die Solidaritätsstiftung auch mit dem Artikel in der neuen Bun- desverfassung möglich ist. Ich habe Ihnen den Brief gezeigt, den er unserer Fraktion in dieser Sache geschickt hat. Des- halb frage ich Sie: Haben Sie diesen Brief nicht gelesen?
David Eugen (C, SG): Ich habe diesen Brief gelesen. Der Bundesrat sagt - ohne nähere Begründung -, er behalte sich vor, auch dann mit der Solidaritätsstiftung zu kommen, wenn wir die Vorlage morgen ablehnen würden.
Aber damit ist die Verfassungsfrage in keiner Weise geklärt. Es ist ganz klar, dass Artikel 99 der Bundesverfassung - Sie können ihn selber lesen, dafür brauchen wir den Bundesrat nicht - es uns nicht ermöglicht, auf die Reserven der Natio- nalbank zu greifen. Es wäre schlimm, wenn die Politik jeder- zeit auf das Vermögen der Notenbank greifen könnte. Das würde ihre Unabhängigkeit aufs tiefste verletzen.
Ich verstehe nicht, dass der Bundesrat diese sehr weitrei- chende Auffassung vertreten kann - wenn er sie denn ver- tritt. Denn ich weiss nicht genau, was er vertritt, weil er schwankend war: einmal eher dafür, einmal dagegen.
Wir sind der Meinung: Artikel 99 der Bundesverfassung ent- hält nur die Gewinnverteilungsregel und nichts anderes; er erlaubt es nicht, auf das Vermögen der Nationalbank zu grei- fen, was auch richtig ist.
Rechsteiner Rudolf (S, BS): Die Erklärungen von Herrn Da- vid können so nicht hingenommen werden. Ich zitiere aus dem Kommissionsprotokoll der WAK-NR vom 17. Mai 1999, was Herr Bundesrat Villiger zur Frage der Gründung einer Solidaritätsstiftung gesagt hat: «Der Bundesrat wird bei sei- ner Zusage zur Stiftung für Solidarität bleiben, auch wenn Ar- tikel 99 nicht angenommen wird. Er wird einfach einen ande- ren Weg suchen, und Sie werden darüber befinden.»
Präsidentin: Ich weiss nicht, ob Herr Blocher das Wort als Kommissionssprecher oder für eine persönliche Erklärung wünscht.
Blocher Christoph (V, ZH), Berichterstatter: Anscheinend bin ich hier bei diesem Verfassungsartikel auch noch ein Objekt. Herr David hat mich hier als Berichterstatter vorgeschlagen. Dies nur, damit Sie es wissen; er wollte mich einbinden - jetzt spreche ich als Kommissionspräsident. Bei der Schlussab- stimmung werde ich dann als Herr Blocher sprechen, Herr David.
Hier geht es nämlich nicht darum, ob wir den Artikel ablehnen sollen oder nicht; das ist Gegenstand der Schlussabstim- mung. Hier geht es darum, ob die Differenz gemäss Be- schluss des Ständerates (Antrag der Mehrheit) oder gemäss früherem Beschluss des Nationalrates (Antrag der Minder- heit) bereinigt werden soll. Ob er dann beschlossen wird, hängt davon ab, ob der Geld- und Währungsartikel bei der Schlussabstimmung Erfolg hat.
Hier geht es um keine weltbewegende Sache, dies ist klar. Es geht darum, dass der Ständerat sagt, jetzt, einmalig, würden die überschüssigen Reserven nicht gemäss dem ordentli- chen Gewinnverteilungsschlüssel der Schweizerischen Na- tionalbank verteilt - zwei Drittel an die Kantone und ein Drittel an den Bund; die Reserven gehören ja den Aktionären. Der Nationalrat sagte: «Falsch, solche Reserven entstehen auch in Zukunft, dieser Verteilungsschlüssel soll auch dann nicht gelten.»
Die Angst seitens des Standerates ist folgende: Wenn man dies für immer macht, könnten politische Kreise Druck auf die SNB ausüben, Währungsreserven zu bilden, die sie nicht braucht und die dann ausgeschüttet werden könnten. Die Angst der Minderheit Rechsteiner Rudolf ist genau dieselbe, aber mit Blick auf die andere Seite: Die Aktionäre der SNB könnten nämlich auf Kosten der Währungspolitik Gewinne anstreben, um sich diese dann anzueignen.
Ich unterstütze die Minderheit Rechsteiner Rudolf, weil ich glaube, dass die Gefahr auf dieser Seite grösser ist. Denn der Einfluss der Aktionäre, dass Gewinn zu erzielen sei, ist
grösser als jener des Aussenstehenden. Deshalb bin ich für die Minderheit Rechsteiner Rudolf. Die Mehrheit der Kom- mission sagt: «Nein, der Druck der Politik ist grösser.» Darum ist sie für Zustimmung zum Ständerat. Dies ist der ganze Sinn dieser Übung. Hier geht es also nicht um Weltbewegen- des.
Herr David, ich werde Ihnen dann morgen entgegnen, wenn ich frei sprechen kann.
Villiger Kaspar, Bundesrat: Herr Blocher hat ganz am An- fang als Kommissionssprecher gesagt, wir seien durch die hinter uns liegende Abstimmung über die nachgeführte Bun- desverfassung in einer neuen Situation. In bezug auf den An- fang der Behandlung dieses Geld- und Währungsartikels stimmt das: Damals sprach man noch vom «fast track». Ich muss Sie aber darauf hinweisen: Die Tatsache, dass über die nachgeführte Verfassung vorher entschieden sein würde, war schon bei Ihrer letzten Debatte völlig klar, d. h., die Situa- tion ist heute im Prinzip nicht neu.
Es ist gesagt worden, dass Sie morgen bei der Schlussab- stimmung, je nach Ausgang der Differenzbereinigung, noch einmal grundsätzlich über den Geld- und Währungsartikel re- den wollen. Es ist nicht üblich, dass Bundesräte an diesen Debatten vor der Schlussabstimmung teilnehmen. Deshalb erlaube ich mir, jetzt auf einige Fragen einzugehen, die ge- stellt worden sind. Ich bitte Sie um Verständnis dafür. Ich glaube, es ist wichtig, dass ich noch ein paar Dinge aus der Sicht des Bundesrates darlegen kann.
Ich komme zur Aufhebung der Goldbindung. Natürlich hebt die nachgeführte Verfassung die Goldbindung auch auf, aber man muss folgendes sehen: Die Bindung der Währung an das Gold war damals ein in sich geschlossenes Konzept. Die Bindung des Geldes an ein natürlicherweise knappes Gut verhinderte eine unkontrollierte Geldmengenexpansion. Die- ses Konzept war stabilitätsorientiert.
Die meisten von uns sind sich einig, dass der Finanzplatz und der Werkplatz Schweiz eine stabile Währung als Grundlage brauchen. Deshalb ist es nötig, die Aufhebung der Goldbin- dung mit vertrauensbildenden Normen in der Verfassung zu flankieren. Diese vertrauensbildenden Normen sind:
die Unabhängigkeit der Nationalbank;
das Halten von angemessenen Reserven;
das Ziel der Preisstabilität.
Die Unabhängigkeit ist natürlich nicht absolut. Sie kann im- mer nur auftragsbezogen verstanden werden. Deshalb muss der Notenbankauftrag präzise formuliert sein. Das Pendant zu dieser Unabhängigkeit ist die Rechenschaftspflicht, die ebenfalls normiert werden muss.
Ausgehend von diesen grundsätzlichen Überlegungen komme ich zur Frage: Braucht es diesen Artikel? Der Geld- und Währungsartikel in der nachgeführten Verfassung erfüllt diese Forderungen ungenügend. Der Auftrag ist nicht präzise genug umschrieben. Deshalb wird neben der allgemeinen Hauptaussage - die Geldpolitik sei im Gesamtinteresse des Landes zu führen, d. h. innerhalb dieser allgemeinen Norm - präzisierend das Ziel der Preisstabilität als vorrangig erklärt. Gleichzeitig wird als Korrelat zur Unabhängigkeit die Re- chenschaftspflicht festgeschrieben.
Bei den Reserven gibt es auch eine Differenz, auf die hier noch nie hingewiesen worden ist: In der nachgeführten Ver- fassung steht, dass die Notenbank Reserven «bilden» muss, und im vorliegenden Geld- und Währungsartikel steht, dass sie Reserven «halten» muss. Die Formulierung, dass sie Reserven «halten» muss, verhindert, dass sie sogar dann Reserven bilden muss, wenn die Reserven schon ausrei- chend sind. Mit der neuen Formulierung ist sogar eine Re- duktion der Reserven denkbar, wie wir das alle - wenigstens einmal - wollen.
Diese neue Formulierung entspricht auch modernen Artikeln in modernen Verfassungen, z. B. der entsprechenden For- mulierung der Europäischen Zentralbank. Die Formulierung in der nachgeführten Verfassung entspricht nicht mehr dem «state of the art».
Mit dem neuen Währungsartikel haben Sie eine klare Verfas- sungsgrundlage geschaffen, die dem Gesetzgeber die Kom-
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Neuer Geld- und Währungsartikel
petenz für die Verwendung der sogenannten Überschussre- serven gibt. Ich gehe kurz auf die Kontroverse ein. Der Bun- desrat hat diese Frage eingehend besprochen.
Unter Verfassungsfachleuten ist sie natürlich umstritten. Der Bundesrat ist zur Meinung gekommen, dass die nachge- führte Verfassung als Grundlage für die Verwendung des Goldes auf dem Gesetzeswege - für die Solidaritätsstiftung, aber auch für andere Verwendungen - eigentlich genügen müsste. Im Prinzip ist es aber nicht so, dass der Bundesrat abschliessend darüber entscheidet, wie die Verfassung zu interpretieren ist. Das tut der Gesetzgeber. Der Bundesrat sieht, dass Ihre beiden Kommissionen und beide Räte, aller- dings noch mit einer Differenz, eine ausdrückliche Verfas- sungsgrundlage wünschen. Das ist Ihre Interpretation.
Der Bundesrat hat gesagt, dass er diese Interpretation ak- zeptiert. Das heisst, wenn Sie diesen Währungsartikel zu Fall bringen, was ich wirklich nicht wünsche, oder er im Volk scheitert, müssten wir diese Frage von Grund auf neu prüfen. Das ist kein Widerspruch.
Der Bundesrat hat in Aussicht gestellt, dass er sich vorbehält, auf seine Interpretation zurückzukommen. Aber Sie werden es sein, die abschliessend entscheiden, ob ein solches Ge- setz kommen wird oder nicht. Klar ist aber, dass die Lösung, wie Sie sie treffen wollen, verfassungsrechtlich unantastba- rer ist. Das ist selbstverständlich.
Diese von mir erwähnten Gründe zeigen, dass die vorlie- gende Reform des Geld- und Währungsartikels trotz der nachgeführten Verfassung richtig ist. Deshalb steht der Bun- desrat nach wie vor hinter diesem Geld- und Währungsar- tikel.
Nun hat Herr Strahm heute seine schon geäusserte Theorie vorgebracht bzw. seine Meinung und Überzeugung ausge- drückt, das sei ein Rückfall in die Steinzeit des Monetaris- mus. Ich weiss nicht, ob er es heute genau so sagte, aber er hatte es früher mehrfach so gesagt. Aber Herr Strahm hat eine interessante Bemerkung gemacht: Er hat gesagt, es sei gesichert, dass mit einer tiefen oder mit einer Nullinflation eine höhere Arbeitslosigkeit verbunden sei. Wenn das stimmt, Herr Strahm - so frage ich Sie -, weshalb ist es dann der Schweiz gelungen, in diesen Jahren bei einer Nullinfla- tion die Arbeitslosigkeit zu halbieren? Die Fakten widerlegen Ihre These völlig.
Ich muss Ihnen sagen, dass Ihre Ängste, es würde ein Kor- sett geschaffen, das eine gewisse Flexibilität auch in der Geldpolitik unmöglich machen würde, unberechtigt sind. Das muss ich hier noch einmal sagen. Sie sind Ökonom. An sich ist unbestritten, dass die Preisstabilität langfristig der beste Beitrag der Geldpolitik zu einem nachhaltigen Wirtschafts- wachstum ist. Sie wissen natürlich, wie alle Ökonomen, dass man in der Ökonomie immer zwischen kurzfristigen und lang- fristigen Wirkungen unterscheiden muss. Langfristig - ich glaube, das ist nicht bestritten - hat das Geldangebot nur Wirkungen auf die nominalen, nicht aber auf die realen Varia- blen wie den Output und ähnliches.
Die Preis- und Inflationserwartungen passen sich eben lang- fristig dem geldpolitischen Kurs an. Dann haben weitere Lok- kerungen keine realen Auswirkungen mehr, sondern sie wir- ken inflationär. Dann muss man diese Inflation eines Tages wieder bekämpfen. Das ist dann restriktiv, das bedeutet hohe Zinsen und drückt dann auf das Wachstum. Deshalb kann man mit einer grosszügigen Geldpolitik langfristig keine Ar- beitsplätze schaffen. Kurzfristig ist das etwas anders, weil die Preise nicht auf die Änderung der Geldpolitik reagieren. Hier hat die Geldpolitik durchaus Einfluss auf Output und Be- schäftigung. Aber eine Geldpolitik, die zugunsten vorüberge- hender Wachstumseffekte Inflation generiert, nimmt Verluste an Wachstum und Arbeitsplätzen in der entfernteren Zukunft in Kauf.
Ich sage auch klar zur Beruhigung: Unter Preisstabilität ver- steht der Bundesrat natürlich die Bekämpfung von Inflation und Deflation. Ich stelle auch fest, dass der Bundesrat eine Geldentwertung von ein bis zwei Prozent - über zwei Prozent hinaus nicht - durchaus mit Preisstabilität gleichsetzt.
Um auf die Formulierung einzugehen: Die Geld- und Wäh- rungspolitik muss grundsätzlich «im Gesamtinteresse des
Landes» geführt werden. Das ist der Hauptauftrag. Innerhalb des Gesamtinteresses ist das Ziel der Preisstabilität vorran- gig. Das möchte ich Herrn Strahm auch sagen; er weiss es zwar schon, deshalb hört er nicht zu: Diese Orientierung der Geldpolitik am Gesamtinteresse des Landes sichert die Handlungsfähigkeit der Geldpolitik in extremen Lagen durch- aus. Solche extremen Lagen können in einer kleinen, offe- nen, exportorientierten Volkswirtschaft wie der schweizeri- schen immer wieder eintreten. Ich denke beispielsweise an einen unerwarteten Aufwertungsschock. In diesem Falle er- möglicht es der Währungsartikel, in sorgfältiger Abwägung vom Ziel der Preisstabilität befristet abzuweichen. Das ist ein Spielraum, den die Notenbank aktiv ausnützen kann. Ich glaube, das ist eine moderne Konzeption.
Das gibt mir Anlass zu zwei politischen Bemerkungen:
Ich halte die Ängste der Sozialdemokraten vor einer unnö- tig starren Geldpolitik für ungerechtfertigt, weil der Wäh- rungsartikel die nötige Flexibilität ermöglicht.
Wenn der Währungsartikel in dieser ausgewogenen For- mulierung in der Schlussabstimmung durchfällt, könnte das auch als eine fatale Absage des Parlamentes an das Erfor- dernis der Geldwertstabilität interpretiert werden. Das würde ich persönlich für nicht verantwortbar halten.
Nun zur Differenz zum Ständerat: Beide Räte möchten für die Verwendung der Überschussreserven eine klare Verfas- sungsnorm schaffen. Das Gesetz soll bestimmen können, was mit den Überschussreserven zu geschehen hat. Es soll von der normalen Gewinnverteilungsregel - zwei Drittel an die Kantone, ein Drittel an den Bund - abgewichen werden können.
Der Nationalrat schlägt einen neuen Absatz 6 vor, der Stän- derat will diese Norm in die Übergangsbestimmungen auf- nehmen. Die Idee des Ständerates ist es - wie das mehrere Votanten, auch Herr David, festgehalten haben -, eine sol- che Verteilung nur einmalig durchzuführen.
Nun muss ich Ihnen sagen: Solche Überschussreserven wol- len wir in Zukunft nicht mehr bilden. Wir haben mit der Schweizerischen Nationalbank die berühmte Vereinbarung über die Reservenhaltung getroffen. Sie werden sich dann, wenn es um die gesetzliche Konkretisierung des Geld- und Währungsartikels gehen wird, dazu auch noch äussern kön- nen. Wir haben gesagt: Der Reservenstand von 1990 - das ist nicht zu beweisen - ist einigermassen angemessen. Eine kleine, offene Volkswirtschaft benötigt mehr Reserven pro Kopf als z. B. die USA oder die EU mit einem kleinen Export- anteil.
Wir haben auch gesagt: Wenn die Volkswirtschaft wächst, sollten die Reserven - ich glaube, das ist plausibel - zumin- dest im Rahmen der Expansion des Bruttosozialproduktes mitwachsen. Wir haben die Vereinbarung getroffen, dass die Reserven nur so stark wachsen dürfen und dass alle Reser- ven, die darüber hinausgehen, gemäss Gewinnverteilungsre- gel an Bund und Kantone ausgeschüttet werden.
Damit das nicht jedes Jahr ein Hüst und Hott gibt, haben wir eine fünfjährige Vereinbarung getroffen. Jetzt sind es für fünf Jahre 1,5 Milliarden Franken pro Jahr. Wenn das zuwenig sein sollte, wird die SNB in der folgenden 5-Jahres-Periode mehr ausschütten, wenn es zuviel sein sollte, wird sie das mit einer niedrigeren Ausschüttung wieder hereinholen.
Ich glaube, das bietet Gewähr, dass neue Überschussreser- ven, die man wieder ausschütten muss, nicht entstehen sol- len. Deshalb ist im Prinzip die ständerätliche Festlegung ei- ner einmaligen Verteilung sachlich richtig.
Hier muss ich eine Bemerkung zu der These von Herrn Blo- cher machen: Es ist überhaupt nicht so, dass bei der Gewinn- verteilung die Aktionäre das Sagen hätten. Die Aktionäre werden im Gegenteil eigentlich recht schlecht abgespeist, weil sie eben nicht Gewinne kraft der Tüchtigkeit dieses Insti- tutes erhalten, sondern Gewinne, die kraft Bundesrecht erar- beitet worden sind, weil dieses der SNB das Notenmonopol überträgt. Sie als Parlament werden die Reservenpolitik im Gesetz bestimmen. Jetzt hat sie der Bundesrat einmal fest- gelegt und nicht die Aktionäre; deshalb können Sie diese Angst vor den Aktionären stark relativieren. Dass die Kan- tone politisch, wenn es einmal um die einmalige Verteilung
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Motion Conseil des Etats (Simmen)
geht, ihren Einfluss geltend machen werden, ist auch legitim. Ich glaube, mit den Kantonen müssen wir die Diskussion füh- ren.
Der Unterschied zwischen beiden Versionen ist nicht schick- salhaft und weltbewegend, aber er ist doch nicht unbedeu- tend. Mit der Version der Minderheit Rechsteiner Rudolf kann natürlich periodisch der Appetit - wie das hier Herr David sehr klar gesagt hat - auf die Reserven der Nationalbank auf- kommen; das erzeugt ein gewisses Risiko, dass die SNB der ständigen Plünderung ausgesetzt wird. Deshalb ziehen wir die ständerätliche Formulierung vor.
Verwendung der Überschussreserven: Nun, hier kann ich es kurz machen. Der Geld- und Währungsartikel lässt die Frage der konkreten Verwendung dieser Reserven bewusst offen. Sie belastet den Artikel nicht. Deshalb ist es falsch zu sagen, die Stiftungsfrage könne den Artikel belasten. Man kann das zwar behaupten, aber es ist schlicht nicht wahr, weil dieser Artikel genauso wie eine Vergabe an eine Stiftung eine Ver- gabe an die AHV im Sinne der Motion der SVP-Fraktion (98.3335) oder irgendwelche Mischformen ermöglicht. Das ist offen, und deshalb sollten sich eigentlich alle auf eine sol- che Formulierung einigen können: Sie eröffnet die unbestrit- tene Möglichkeit, dieses Geld anderweitig zu verwenden, schafft aber kein Präjudiz, wie dieses Geld verwendet wer- den soll.
Sie wissen, dass viele Ideen geäussert worden sind: die Mo- tion Hochreutener das Bildungswesen betreffend (98.3675), die bereits erwähnte Motion der SVP-Fraktion die AHV be- treffend; auch eine AHV-Idee, die von den Sozialdemokraten eingegeben worden ist. Es gibt die Idee, Schulden zurückzu- zahlen, es gibt die Idee der Bewirtschaftung und höheren Ausschüttungen. Alle diese «Geschichten» können später politisch ausgehandelt werden, wenn es um die Gesetzge- bung geht. Sie sind nicht von Belang im Zusammenhang mit der Formulierung dieses Geld- und Währungsartikels.
Der Bundesrat möchte etwa 500 Tonnen von den rund 1300 Tonnen, die zur Verfügung stehen, für die Solidaritätsstiftung abzweigen - der Bundesrat wird das mit Nachdruck vertre- ten; auch ich werde mich dafür mit allem Nachdruck einset- zen, das sage ich Ihnen zu -, aber die letzte Entscheidung darüber werden Sie hier als Gesetzgeber treffen, und wahr- scheinlich dann auch das Volk.
Das führt mich dazu, Sie zu bitten - obschon das nicht die weltbewegendste aller Fragen ist -, in dieser Differenzberei- nigung dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.
Wichtiger aber ist dem Bundesrat, dass dieser Artikel in der Schlussabstimmung durchkommt. Mit diesem Artikel schaf- fen wir eine moderne Vorschrift für die Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank. Wir ermöglichen die Verwen- dung der Überschussreserven, und wir setzen international ein Zeichen für einen stabilen Finanzplatz Schweiz.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
85 Stimmen 84 Stimmen
98.3445
Motion Ständerat (Simmen) Förderung landesüblicher Sprachkenntnisse bei der ausländischen Wohnbevölkerung
Motion Conseil des Etats (Simmen) Promotion des connaissances des langues usuelles du pays auprès de la population étrangère
Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1998
Der Bundesrat wird aufgefordert, die Expertenkommission für die Totalrevision des Anag zu beauftragen, die rechtlichen Möglichkeiten des Bundes zur Förderung der Sprachschu- lung für in der Schweiz dauerhaft zugelassene Ausländer zu schaffen.
Texte de la motion du 15 décembre 1998
Le Conseil fédéral est chargé de donner à la commission d'ex- perts s'occupant de la révision totale de la LSEE le mandat de créer les bases juridiques nécessaires pour que la Confé- dération encourage l'enseignement aux étrangers autorisés à résider en Suisse de la langue parlée là où ils habitent.
Gadient Brigitta (V, GR) unterbreitet im Namen der Kommis- sion für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) den folgen- den schriftlichen Bericht:
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 24. März 1999 die Motion des Ständerates (Simmen) beraten.
Die Motion verlangt, bei der Totalrevision des Bundesgeset- zes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) die rechtlichen Grundlagen für die Förderung von Sprach- schulungen für Ausländer durch den Bund zu schaffen. In einer schriftlichen Erklärung beantragte der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Der Ständerat hat die Motion am 15. Dezember 1998 oppo- sitionslos überwiesen.
Erwägungen der Kommission
Es geht in der Motion um den Grundsatz, dem Bund die rechtliche Möglichkeit zur Unterstützung von Sprachausbil- dungen zu geben. Die Bedeutung der Sprache als Integra- tionsfaktor blieb dabei unbestritten. Die Bedenken, wonach der Bund die Kantone und Gemeinden nach der Kompetenz- erteilung zwingen könnte, Ausbildungen durchzuführen, sind unbegründet. Der Bund soll lediglich Anstrengungen, die Kantone und Gemeinden unternehmen, unterstützen.
Mit der Aufnahme eines Integrationsartikels in das Anag hat der Bund bereits deutlich gemacht, dass er sich bei der Inte- grationsaufgabe in Zukunft vermehrt engagieren will. Dies verdient um so grössere Beachtung, als die theoretische Möglichkeit, bei der Anstellung ausländischer Arbeitskräfte darauf zu achten, dass diese über Kenntnisse einer Landes- sprache verfügen, mit dem Inkrafttreten der bilateralen Ver- träge ohnehin dahinfallen wird.
Nach Auffassung einer Minderheit handelt es sich hier um eine Aufgabe der Kantone und nicht des Bundes, weshalb es angezeigt ist, den Vorstoss als Postulat zu überweisen.
Gadient Brigitta (V, GR) présente au nom de la Commission de la science, de l'éducation et de la culture (CSEC) le rap- port écrit suivant:
Réunie le 24 mars 1999, la commission a examiné la motion du Conseil des Etats (Simmen).
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Neuer Geld- und Währungsartikel in der Bundesverfassung Nouvel article constitutionnel sur la monnaie
In
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Jahr
1999
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 98.032
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.06.1999 - 08:00
Date
Data
Seite
1218-1224
Page
Pagina
Ref. No
20 046 051
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