28 septembre 1999
N
1848
Accords bilateraux Suisse/UE
Sechste Sitzung - Sixième seance
Dienstag, 28. September 1999 Mardi 28 septembre 1999
08.00 h Vorsitz - Présidence: Heberlein Trix (R, ZH)
99.028-7
Bilaterale Verträge Schweiz/EU. 7. Verkehrsverlagerung Accords bilateraux Suisse/UE. 7. Transfert du trafic
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 1692 hiervor - Voir page 1692 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 23. September 1999 Décision du Conseil des Etats du 23 septembre 1999
Bundesgesetz zur Verlagerung von alpenquerendem Güterschwerverkehr auf die Schiene
Loi federale visant a transferer sur le rail le trafic de marchandises a travers les Alpes
Hämmerle Andrea (S, GR), Berichterstatter: Wir sind bei die- sem Geschäft dem Ziel nahe. Es zeichnet sich das Ergebnis ab, das wir eigentlich gesucht haben, nämlich eine tragfähige Vorlage, die über den Ratsaal hinaus mehrheitsfähig ist. Den entscheidenden Durchbruch hat der Ständerat vollzogen, in- dem er beim Verlagerungsziel auf die Linie des Nationalrates eingeschwenkt ist. Es verbleiben noch drei Differenzen zum Ständerat: zwei im Verkehrsverlagerungsgesetz und eine beim Kreditrahmen, welche wohl die wichtigste ist.
Ratti Remigio (C, TI), rapporteur: On arrive au bout de cette longue et importante discussion sur les mesures qui doivent accompagner les accords bilatéraux entre la Suisse et l'Union européenne dans le domaine des transports. En ge- néral, je pense qu'on a fait un important travail pour présenter ces mesures d'accompagnement d'une façon forte et pour résister aussi à une éventuelle votation populaire.
La divergence majeure se trouve à l'arrêté fédéral allouant un plafond de dépenses pour promouvoir le trafic combiné. Votre commission, lors de sa séance du jeudi après-midi 23 septembre 1999, a choisi de maintenir la décision de notre Conseil prévoyant d'allouer un credit se montant au maxi- mum à 3,3 milliards de francs pour promouvoir l'ensemble du trafic marchandises par le rail.
Je rappelle qu'en première délibération, notre Conseil a voté ce crédit de 3,3 milliards de francs, par 100 voix contre 57. En deuxième délibération, notre decision a été confirmée contre celle du Conseil des Etats qui avait voté un crédit de 2,85 milliards de francs, avec une bonne majorité de 92 voix contre 75.
Votre commission vous propose d'être cohérents, cohérence nécessaire étant donné que la dernière fois on a établi l'ob- jectif du transfert du trafic marchandises de la route au rail: 650 000 poids lourds au maximum devraient rester sur nos routes au plus tard deux ans après l'ouverture au trafic du tunnel ferroviaire de base du Lötschberg. On a dit que cet ob- jectif est haut, mais il faut absolument donner tous les si- gnaux pour montrer qu'on veut l'atteindre. D'ailleurs, l'aug- mentation de 2,85 à 3,3 milliards de francs, qui est certaine-
ment importante, est nuancée par le fait qu'il s'agit d'un pla- fond de dépenses. Il n'est donc pas nécessaire de dépenser tout cet argent qui est disponible pour onze ans, c'est-à-dire de 2000 à 2011.
Art. 4 Abs. 2, 3 Antrag der Kommission Festhalten
Antrag Bezzola Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 4 al. 2, 3 Proposition de la commission Maintenir
Proposition Bezzola Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Bezzola Duri (R, GR): Bei der ersten Differenz geht es um die Verwendung der Erträge aus den Ausnahmenkontingen- ten. Ich habe diesen Antrag bereits vor einer Woche gestellt, ohne Erfolg. Auch Ihre Kommission wollte meinem Antrag nicht folgen.
Der Ständerat hat einstimmig beschlossen, festzuhalten. Das heisst, dass ein Drittel der Erträge aus den Ausnahmekontin- genten den Kantonen zugeteilt werden.
Wenn die gesamten Sonderkontingente ausgeschöpft wer- den, wird es in den Jahren 2001 bis 2004 Einnahmen von un- gefähr 500 Millionen Franken geben. Der Bundesrat und Ihre Kommission wollen diese Mittel alleine für die Begleitmass- nahmen einsetzen und nicht gleich verteilen, wie es der Schlüssel für die Verteilung der Erträge aus der LSVA vor- sieht. Damit bin ich - wie der gesamte Ständerat - nicht ein- verstanden.
Der Kantonsdrittel - ich erwähne das noch einmal - hat die LSVA-Debatte vor einem Jahr massgeblich entschärft, nicht nur in Rand- und Berggebieten, sondern auch in grösseren Kantonen wie Zürich, aber vor allem in jenen Kantonen, die weder von der Verlagerung auf die Schiene noch von den Produktivitätsgewinnen im Zusammenhang mit den «40-Tön- nern» profitieren können.
Über die Probleme, die mit diesen Sonderkontingenten wäh- rend der Übergangsphase entstehen, haben wir zur Genüge gesprochen. Sicher ist aber, dass die Ausnahmekontingente, diese zusätzlichen Gütertransporte auf der Strasse die Haupt- und Nebenachsen in den Kantonen zusätzlich bela- sten.
Ich bin deshalb der Meinung, dass hier zusätzliche Kosten entstehen. Verkehrsumleitungen, Unterhalts- und Reparatur- arbeiten verursachen namhafte Mehrkosten für die Kantone. Der ordentliche Vollzug geht voll zu Lasten der Kantone - das wissen wir -, und zusätzliche Massnahmen infolge von Zusatzkontingenten müssen zusätzlich entschädigt werden. Es sollen die gleichen Regeln wie bei den LSVA-Erträgen gelten. Das will der Ständerat, und das will auch ich mit mei- nem Antrag.
Ich habe in meinem Antrag auch Artikel 4 Absatz 3 aufge- führt. Dieser Absatz enthält keine inhaltlichen Differenzen zum Bundesrat, sondern gehört zum Konzept des Ständera- tes.
Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.
Genner Ruth (G, ZH): Auch ich melde mich wieder zu diesem Antrag Bezzola, weil ich finde, dass es ein absolut falsches Konzept ist, bei diesen Ausnahmekontingenten die Bundes- mittel zu schmälern und das Geld den Kantonen zuzuschan- zen. Die Kantone sind mit einem Drittel der LSVA-Gelder gut bedient, ja zu gut bedient, weil sie so nur auf die Idee kom- men, neue Strassen zu bauen, anstatt damit einfach nur die Kosten zu bezahlen, die der Güterschwerverkehr verursacht und die nicht abgedeckt sind.
Das Konzept des Bundesrates, das vornehmlich auf die zeit- gerechte und zielgerichtete Umsetzung der Bahnreform, des Schwerverkehrsabgabegesetzes, des Alpentransitbeschlus-
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Bilaterale Verträge Schweiz/EU
ses und des Landverkehrsabkommens zielt und eben nicht nur Bahnverbilligungen bezahlen, sondern effektiv Massnah- menbündel finanzieren will, muss durchgehalten werden. Ich möchte Sie deshalb bitten, den Antrag Bezzola abzuleh- nen.
Hämmerle Andrea (S, GR), Berichterstatter: Ich möchte fol- gendes noch einmal in Erinnerung rufen: Das definitive Re- gime funktioniert so, dass wir die volle LSVA erheben kön- nen. In einer Übergangszeit bis zu diesem Zeitpunkt aber müssen wir der EU Kontingente von «40-Tönnern» zu billi- geren Tarifen zugestehen. Nun ist die Frage, wohin die Gel- der fliessen, die aufgrund dieser Kontingente eingenommen werden. Beim ordentlichen Regime mit der LSVA ist es so, dass ein Drittel an die Kantone geht, und zwei Drittel an den Bund.
Jetzt sprechen wir aber nicht über das ordentliche Regime, sondern über die Übergangsregelung, die uns, nebenbei ge- sagt, auch einige Sorgen bereitet und die ein Grund für die flankierenden Massnahmen ist, die wir beschliessen.
Bundesrat, Nationalrat und Kommission sind der festen Überzeugung, dass die Gelder, die aufgrund der Übergangs- lösung eingenommen werden, eben nicht gleich aufgeteilt werden sollen wie die Gelder, die aus dem ordentlichen LSVA-Regime resultieren. Sie sollen vielmehr vollumfänglich dem Bund zukommen, der damit genau die Massnahmen fi- nanzieren soll, die nötig sind, um dieses Ausnahmeregime etwas abzufedern. Das sind die Überlegungen, die zum Schluss führen, dass hier nicht gleich gehandelt werden soll wie beim ordentlichen Regime mit der vollen LSVA.
Noch ein Wort: Die Kantone werden im Rahmen dieses Verkehrsverlagerungsgesetzes begünstigt, indem sie näm- lich für die Aufwendungen, die sie zusätzlich für Kontrollen usw. haben, gemäss Artikel 6 dieses Gesetzes Geld bekom- men.
Die Kommission ist mit 15 zu 4 Stimmen der Auffassung, dass wir hier festhalten und bei unserem Beschluss zugun- sten des bundesrätlichen Entwurfes bleiben sollen. Herr Bez- zola hat auch dieses Mal keinen Minderheitsantrag gestellt, sondern erst jetzt wieder einen Einzelantrag. Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Der Bundesrat unterstützt den Antrag der Kommissionsmehrheit. Die Kantone sind, wie der Kommissionssprecher soeben deutlich gesagt hat, mehr- fach gut bedient. Wenn dieser Drittel auch noch an die Kan- tone geht, würden die Mittel für die Umlagerung bei uns lang- sam knapp. Wir haben errechnet, dass es etwa 30 Millionen Franken ausmacht.
Präsidentin: Die SVP- und die FDP-Fraktion lassen ausrich- ten, dass sie die Kommission unterstützen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Bezzola
108 Stimmen
28 Stimmen
Art. 5 Abs. 3-5 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Standerates
Minderheit (Vetterli, Freund, Friderici, Kunz) Abs. 3 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Abs. 4 Streichen Abs. 5 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 5 al. 3-5 Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité
(Vetterli, Freund, Friderici, Kunz) Al. 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral Al. 4 Biffer Al. 5
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Vetterli Werner (V, ZH): Die Minderheit ist nach wie vor von der Version des Bundesrates überzeugt. Die Verteilung der schweizerischen 40-Tonnen-Kontingente wird hier in einem Übergangsgesetz geregelt. Aber - und das ist wichtig - die- ser Artikel 5 über die Verteilung der schweizerischen 40-Ton- nen- sowie der Leicht- und Leerfahrtenkontingente hat ledig- lich für 2001 bis Ende 2004 Gültigkeit. Ab 2005 gibt es be- kanntlich keine Kontingente mehr, dann ist der freie Güter- verkehr Tatsache. In- und ausländische «40-Tonner» können dannzumal unbeschränkt in der Schweiz verkehren und die Alpen transitieren.
Artikel 5 hat also lediglich für vier Jahre Gültigkeit. Darum meine Frage an Sie: Sollen wir für diese kurze Übergangsfrist von nur vier Jahren ein solches Büro aufmachen? Sollen wir für diese wenigen Jahre eine komplizierte Regelung à la Ständerat beschliessen?
Die Lösung Bundesrat ist doch viel besser. Sie ist offen und flexibel. Der Bundesrat kann sich damit auf dem Verord- nungsweg den aktuellen Bedürfnissen und Entwicklungen anpassen. Der Bundesrat kann selbstverständlich die Kan- tone berücksichtigen; die Kriterien Wettbewerbsfähigkeit wie auch Nachweis der Benutzung des Schienengüterverkehrs sind in der Fassung des Bundesrates explizit enthalten.
Entscheidend für uns ist auch das Problem des späteren Vollzuges dieses Artikels 5. Je detaillierter, je komplizierter diese Kontingentverteilung gesetzlich geregelt wird, desto bürokratischer, aufwendiger, teurer und grösser wird der Pa- pierkrieg bei der Umsetzung.
Deshalb bitte ich Sie, dem Bundesrat Vertrauen zu schen- ken. Er wird diese Verteilung der 40-Tonnen-Kontingente auf Verordnungsstufe flexibel in die Praxis umsetzen. Für die kurze Übergangsfrist von nur vier Jahren ist das die vernünf- tigste Lösung.
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit - der Entscheid fiel mit 14 zu 7 Stimmen -, dem Entwurf des Bundesrates zuzustim- men.
Präsidentin: Die grüne Fraktion, die SP- und die FDP-Frak- tion lassen ausrichten, dass sie die Mehrheit unterstützen.
Hämmerle Andrea (S, GR), Berichterstatter: Es geht hier um keine weltbewegende Geschichte: Der Bundesrat hat einfach eine offene Formulierung mit dem einzigen Kriterium der Bahnbindung gewählt. Der Ständerat ist dem Konzept des Nationalrates gefolgt und will die Hälfte der Kontingente durch die Kantone und die andere Hälfte durch den Bund ver- teilen lassen, und zwar ebenfalls mit dem Kriterium der Bahn- bindung und mit dem Zusatz, dass Kontingenthandel nicht möglich ist.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, dem Stän- derat zu folgen und diese Differenz zu bereinigen.
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Herr Vetterli hat recht. Die Lösung des Bundesrates ist die bessere, aber diejenige des Ständerates verspricht, dass die Differenz endgültig erledigt ist. Ich überlasse es Ihnen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit
92 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit
46 Stimmen
Art. 6 Ziff. 1 Art. 4 Abs. 3, 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
28 septembre 1999
N
1850
Accords bilatéraux Suisse/UE
Art. 6 ch. 1 art. 4 al. 3, 4 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
99.028-9
Bilaterale Verträge Schweiz/EU. 9. Kombinierter Verkehr Accords bilateraux Suisse/UE. 9. Trafic combine
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 1708 hiervor - Voir page 1708 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 23. September 1999 Décision du Conseil des Etats du 23 septembre 1999
Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des gesamten Bahngüterverkehrs Arrêté fédéral allouant un plafond de dépenses pour promouvoir l'ensemble du trafic marchandises par rail
Art. 1 Abs. 1 Antrag der Kommission Mehrheit Festhalten Minderheit
(Theiler, Bezzola, Bircher, Freund, Friderici, Kunz, Vetterli, Vogel) Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 1 al. 1 Proposition de la commission Majorité Maintenir Minorité
(Theiler, Bezzola, Bircher, Freund, Friderici, Kunz, Vetterli, Vogel)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Theiler Georges (R, LU): Wir kommen zur Pièce de rés- istance dieser Differenzbereinigung. Résistance deshalb, weil der Bundesrat - ich weiss nicht, ob einstimmig - und der Ständerat - dieser mit Sicherheit einstimmig - weiterhin le- diglich 2,85 Milliarden Franken sprechen wollen. Der Stände- rat hat sich aber auch beweglich gezeigt, er ist im Zielartikel auf unseren Beschluss eingeschwenkt. Jetzt, meine ich, liegt es an uns, einen Schritt entgegenzukommen.
Ich verzichte darauf, alle Argumente, welche materiell bereits gefallen sind, zu wiederholen und gehe nur auf die wichtig- sten noch kurz ein. Wir haben, das scheint mir ein wichtiger Punkt zu sein, im Verkehrsverlagerungsgesetz einen neuen Artikel eingebaut, der den Bundesrat verpflichtet, weitere Massnahmen zu treffen, falls die Verlagerungsziele mit die- sen Geldern nicht erreicht werden können. Es macht eigent- lich keinen Sinn, dass wir dafür nun die höchstmögliche Summe einsetzen, sondern wir sollten mit jener beginnen, die tiefer liegt. Erhöhen können wir die Subventionen allemal, aber von Subventionssenkungen habe ich in diesem Staat noch nicht sehr viel gesehen.
Ich richte den Appell vor allem auch an jene, denen der Bun- deshaushalt am Herzen liegt. Wir haben den «runden Tisch» erlebt. Wir haben das «Haushaltziel 2001» erlebt. Wir haben erlebt, wie uns die Bevölkerung in dieser Frage unterstützt hat. Wir haben damals um eine oder zwei Milliarden Franken
gekämpft, und heute stehen wir vor der Frage, ob wir eine halbe Milliarde Franken mehr oder weniger ausgeben wollen. Ich meine, im Zweifelsfall dürfen wir diese halbe Milliarde Franken nicht sprechen, sondern müssen zuerst einmal schauen, wie sich die Lage entwickelt.
Ich finde es auch nicht gut, wenn das Parlament den Entwurf des Bundesrates - der Bundesrat ist für 2,85 Milliarden Fran- ken - nun einfach übertrifft und ein halbe Milliarde Franken mehr ausgibt. Wir werden dann bestimmt die entsprechen- den Vorwürfe quittieren.
Man kann sich aber auch die Frage stellen, ob es diese Summe wirklich braucht, um das Ziel zu erreichen. Sie müs- sen einmal die Rechnung machen, was Sie mit 300 Millionen Franken pro Jahr subventionieren können: Sie können prak- tisch den ganzen Gütertransit gratis machen. Bei 650 000 Fahrten pro Jahr können Sie das praktisch für gratis erklären. Macht das Sinn? Ist es sinnvoll, Gelder zu sprechen, bei de- nen Sie nicht einmal sicher sind, was sie bewirken? Ich bitte Sie, sachlich und vernünftig zu bleiben. Sprechen wir nicht Subventionen auf Vorrat. Das macht keinen Sinn.
Ich bitte Sie, dem Entwurf des Bundesrates bzw. dem ein- stimmig getroffenen Beschluss des Ständerates zuzustim- men und bei 2,85 Milliarden Franken zu bleiben.
Bircher Peter (C, AG): Wir sollten diese doch gewichtige Dif- ferenz hier noch ausräumen. Es macht wenig Sinn, sie ein- fach der Einigungskonferenz zuzuweisen.
Sie sehen, dass ich bei der Minderheit Theiler bin. Ich bin der Meinung, wir sollten dem Ständerat folgen, weil in den weite- ren Beratungen zwei entscheidende Dinge geschehen sind. Ich muss daran erinnern, dass der Ständerat beim Verkehrs- verlagerungsgesetz folgendes neu eingefügt hat: «Falls das Verlagerungsziel gemäss Absatz 2 gefährdet erscheint, legt der Bundesrat Zwischenschritte für die Verlagerung fest und trifft die notwendigen Massnahmen oder beantragt diese den eidgenössischen Räten. Er schlägt nötigenfalls weitere Massnahmen im Rahmen der Botschaft für ein Ausführungs- gesetz zu Artikel 84 der Bundesverfassung vor.»
Das Verlagerungsziel wurde knapp auch im Ständerat gut- geheissen. Zudem wurde das Verkehrsverlagerungsgesetz mit diesem eben zitierten Artikel angereichert - der Bundes- rat kann jederzeit Massnahmen ergreifen, Anträge stellen usw.
Deshalb sind wir der Meinung, wir sollten in dieser Runde beim Antrag Bundesrat und beim praktisch einstimmigen Be- schluss des Ständerates bleiben, d. h. bei den 2,85 Milliar- den Franken.
Herczog Andreas (S, ZH): Ich bitte Sie im Namen der SP- Fraktion, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und in die- sem Sinne auch an den 3,3 Milliarden Franken festzuhalten und nicht für 2,85 Milliarden Franken zu stimmen.
Zu dem, was Herr Theiler sagte: Zwei Dinge stimmen explizit nicht. Wir beschliessen hier keine Kredite auf Vorrat. Wenn Sie den 300 Millionen Franken, die wir pro Jahr gemäss An- trag der Mehrheit vorgesehen hätten und die dann degressiv und nach Massgabe einzusetzen wären, zustimmen, würden diese 300 Millionen Franken pro Jahr nicht gewissermassen den Güterverkehr auf der Schiene gratis machen. Das ist eine ganz eigenartige Interpretation dieser Finanzierung. Wir haben, was den Zeitpunkt betrifft, beim Verlagerungsziel einen Kompromiss ausgearbeitet. Der Ständerat hat diesem Kompromiss zugestimmt. Das sind die berühmten maximal zwei Jahre nach Eröffnung des Lotschberg-Basistunnels. Wenn ein solches Ziel festlegen, müssen wir auch die ent- sprechenden finanziellen Mittel so gestalten, dass sie nicht offensichtlich darunter liegen, um das Ziel zu erreichen. Ich habe das an diesem Pult bereits mehrmals erklärt und will nicht mehr gross darauf eingehen.
Nur ein Stichwort: Die 2,85 Milliarden Franken beinhalten be- reits die jährlichen 125 Millionen Franken für den UKV. Wenn Sie das für den unbegleiteten Kombiverkehr - für jene, denen diese Abkürzungen noch nicht so geläufig sind - mit 200 Mil- lionen Franken verrechnen, bleiben lediglich 125 Millio- nen Franken. Wir sagten, dass das für dieses Ziel - damit
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Datum 28.09.1999 - 08:00
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