Texte intégral
LG Stuttgart 27. Zivilkammer — 27 O 84/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-05
Aktenzeichen: 27 O 84/16
ECLI: ECLI:DE:LGSTUTT:2016:1005.27O84.16.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 286 ZPO, § 280 Abs 1 BGB
Leitsatz
Der Kunde trägt im Prozess gegen ein Sicherheitsunternehmen die Beweislast für die Vermeidbarkeit des eingetretenen Diebstahlschadens, wenn dieses lediglich die Pflicht hatte, eine Alarmmeldung innerhalb von 25 Minuten zu überprüfen und dabei Spuren eines tatsächlich stattgefunden Einbruchs pflichtwidrig nicht festgestellt hat.(Rn.34)