Texte intégral
AG Stuttgart — 12 F 2383/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-28
Aktenzeichen: 12 F 2383/16
ECLI: ECLI:DE:AGSTUTT:2016:1228.12F2383.16.03
Dokumenttyp: Beschluss
Rechtskraft: ja
Tenor
| 1. | | | Das Rechtsgeschäft zu Urkunde des Notars … vom 02.12.2016, URNr. …, mit folgendem Gegenstand: Kaufvertrag betreffend Flurst. Nr. … eingetragen im Grundbuch von … (40,9/1.000 Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum an der im Aufteilungsplan Nr. 22 bezeichneten Wohneinheit I. Obergeschoss links und Keller)
wird für …
familiengerichtlich genehmigt. |
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Gründe
1 Die Genehmigung entspricht dem Kindeswohl und war daher antragsgemäß zu erteilen.
2 Der Eintritt der Wirksamkeit des Beschlusses beruht auf § 40 Abs. 2 FamFG.
3 Die Festsetzung des Verfahrenswertes beruht auf § 46 FamGKG.
4 Die Kostenentscheidung beruht auf § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG.
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