Texte intégral
SG Karlsruhe 11. Kammer — S 11 P 2393/18 — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2019-08-30
Aktenzeichen: S 11 P 2393/18
ECLI: ECLI:DE:SGKARLS:2019:0830.S11P2393.18.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Normen: § 37 SGB 11, § 18 Abs 3 SGB 11, § 15 Abs 1 SGB 11, § 14 Abs 1 SGB 11, § 14 Abs 2 SGB 11 ... mehr
Orientierungssatz
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Bei der Fiktion des § 13 Abs 3a S 6 SGB 5 handelt es sich um eine Vorschrift, die lediglich im Bereich des Krankenversicherungsrechts Anwendung findet. Umfasst sind nur solche Konstellationen, in denen der Versicherte bei seiner Krankenkasse eine Leistung beantragt. Etwaige Ansprüche oder Rechtsfolgen gegenüber der Pflegeversicherung sind damit gerade nicht erfasst. (Rn.50)
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Nach § 18 Abs 3 SGB 11 hat der Gesetzgeber im Bereich der sozialen Pflegeversicherung lediglich eine Sanktionierung in Form einer finanziellen Entschädigung und gerade keine Genehmigungsfiktion regeln wollen. (Rn.50)