Texte intégral
AG Stuttgart — 30 VI 665/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-08-10
Aktenzeichen: 30 VI 665/19
ECLI: ECLI:DE:AGSTUTT:2020:0810.30VI665.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Im ENZ-Ausstellungsverfahren wird - anders als im deutschen Erbscheinsverfahren - nicht streitig entschieden.(Rn.1)
Verfahrensgang
nachgehend OLG Stuttgart 8. Zivilsenat, 15. Dezember 2020, 8 W 342/20, Beschluss
Tenor
Die Erteilung des durch den Beteiligten ... beantragten
Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ) (Bl. ... d.A.) wird wegen des Vorliegens von Einwendungen der Beteiligten ... (Bl. ... d.A.) gegen die Erteilung versagt.
Gründe
1 Im ENZ-Ausstellungsverfahren wird - anders als im deutschen Erbscheinsverfahren- nicht streitig entschieden. Die vorliegenden Einwände gegen den zu bescheinigenden Sachverhalt (gesetzliche Erbfolge) beziehen sich auf die zur Begründung des Antrags gemachten Angaben (Nichtvorhandensein einer Verfügung von Todes wegen). Das ENZ kann daher nicht erteilt werden.
Permalink