Texte intégral
OLG Stuttgart 24. Zivilsenat — 24 U 316/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-10-11
Aktenzeichen: 24 U 316/21
ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2022:1011.24U316.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 31 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 263 StGB, § 6 EG-FGV ... mehr
Leitsatz
Zur Haftung des Fahrzeugherstellers wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung.(Rn.19)
(Rn.20)
Orientierungssatz
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Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Repräsentanten des Fahrzeugherstellers hinsichtlich Entwicklung und/oder Einsatz von unzulässigen Abschalteinrichtungen - ihr Vorliegen im streitgegenständlichen Fahrzeug unterstellt - vorsätzlich gehandelt hätten, insbesondere diese wissentlich zur Erschleichung der EG-Typgenehmigung eingesetzt hätten. Einen tatsächlichen Anhaltspunkt hierfür begründen weder die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart noch folgen solche aus der Ausgestaltung der temperaturgesteuerten Abgasrückführung (sog. Thermofenster) oder der Kühlmittelsolltemperaturregelung noch aus sonstigen Umständen oder Gründen.(Rn.20)
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Die §§ 6, 27 EG FGV sowie die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 oder der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 692/2008 sind keine Schutzgesetze i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB.(Rn.70)