Texte intégral
OLG Stuttgart 3. Zivilsenat — 3 W 24/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-07-08
Aktenzeichen: 3 W 24/24
ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2024:0708.3W24.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 43 ZPO, § 406 Abs 2 S 1 ZPO, § 406 Abs 2 S 2 ZPO
Leitsatz
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Bei Prüfung der Rechtzeitigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Sachverständigen ist eine entsprechende Anwendung von § 43 ZPO geboten.(Rn.11)
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Der Verlust des Ablehnungsrechtes umfasst lediglich die der Partei bekannten Ablehnungsgründe.(Rn.13)
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Für Ablehnungsgesuche, in denen ein Ablehnungsgrund erst nach sorgfältiger Prüfung der Ausführungen des Sachverständigen zu erkennen ist, ist eine angemessene Überlegungsfrist maßgeblich, die die Zwei-Wochen-Frist gemäß § 406 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht überschreiten darf.(Rn.20)
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Es ist für jeden einzelnen Ablehnungsgrund zu prüfen, ob die Partei ihr Ablehnungsrecht dadurch verloren hat, dass sie sich nach der Anhörung des Sachverständigen rügelos zur Sache eingelassen hat.(Rn.14)
Orientierungssatz
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Zitierung zu Leitsätzen 1 und 2: Anschluss BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04; Düsseldorf, Beschluss vom 28. September 1993 - 10 W 109/93 und OLG Bamberg, Beschluss vom 12. August 2008 - 4 W 38/16).(Rn.10)
(Rn.11)
(Rn.13)
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Zitierung zu Leitsatz 3: Anschluss OLG Hamm, Beschluss vom 2. Mai 2015 - I-9 U 160/13.(Rn.20)