Texte intégral
OLG München — 2021-05-26 — 32 W 693/21 — Berichtigungsbeschluss
Entscheidungsdatum: 2021-05-26
Aktenzeichen: 32 W 693/21
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Tenor
Der Beschluss des Oberlandesgerichts München - 32. Zivilsenat - vom 12.05.2021 wird im Rubrum wie folgt berichtigt:
Die Klägerin ist Beschwerdegegnerin und die Prozessbevollmächtigten des Beklagten, der selbst am Beschwerdeverfahren nicht beteiligt ist, sind die Beschwerdeführer.
Entscheidungsgründe
1 Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.