Texte intégral
AG Hof — 2021-12-23 — 2 Cs 1950 Js 17450/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-12-23
Aktenzeichen: 2 Cs 1950 Js 17450/21
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
Der Antrag des Angeschuldigten…, ihm einen Pflichtverteidiger zu bestellen, wird abgelehnt.
Gründe
1 Ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 1, Abs. 2 StPO liegt nicht vor. Insbesondere ist die Mitwirkung eines Verteidigers auch nicht wegen der Schwere der Tat, der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolgen oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage geboten. Ebenfalls ist nicht ersichtlich, dass sich der Angeschuldigte nicht selbst verteidigen kann.