Texte intégral
OLG Bamberg 4. Zivilsenat — 2021-12-20 — 4 U 145/18 — Berichtigungsbeschluss
Entscheidungsdatum: 2021-12-20
Aktenzeichen: 4 U 145/18
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Tenor
Das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg - 4. Zivilsenat - vom 21.06.2021 wird im Tenor in Ziff. 5. dahingehend berichtigt, dass es richtig lauten muss:
Die Revision der Beklagten gegen dieses Urteil wird zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Gründe
1 Es wurde versehentlich übersehen, die (in der Sache eindeutige) Zuständigkeitsbestimmung gem. § 7 Abs. 1 EGZPO in den Tenor aufzunehmen.
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Unterlassene Aufnahme der Zuständigkeitsbestimmung nach § 7 Abs. 1 EGZPO in den Tenor