Texte intégral
LG Bamberg 2. Zivilkammer — 2021-10-22 — 24 O 68/21 — Berichtigungsbeschluss
Entscheidungsdatum: 2021-10-22
Aktenzeichen: 24 O 68/21
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Tenor
Das Endurteil des Landgerichts Bamberg – 2. Zivilkammer – vom 28.09.2021 wird im Tatbestand (Seite 4/ 1. Absatz) wie folgt berichtigt:
„Sie trägt vor, das Fahrzeug halte den Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß gemäß der Euro-fünf-Norm im sogenannten neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ein (…)“.
Gründe
1 Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.
titelzeile
Diktatversehen, Schreibversehen, offensichtlicher Fehler, Berichtigung, Zivilprozessordnung, Landgericht, Richter