Texte intégral
LG Ingolstadt — 2021-02-04 — 41 O 1745/18 — Berichtigungsbeschluss
Entscheidungsdatum: 2021-02-04
Aktenzeichen: 41 O 1745/18
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Tenor
Das Endurteil des Landgerichts Ingolstadt - 4. Zivilkammer - vom 07.08.2020 wird wie folgt berichtigt:
- Im Tatbestand wird der erste Satz des letzten Absatzes auf Seite 235 des Urteils folgendermaßen abgeändert:
Die Klägerin erklärte die Ablehnung der Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit mit Schriftsatz vom 03.06.2019 (Bl. 1219/1224 d.A.).
- Im Tatbestand werden soweit in den Fahrzeugidentifikationsnummern in den Anträgen jeweils der Buchstabe „Ü“ enthalten ist, dieser durch den Buchstaben „U“ ersetzt.
Entscheidungsgründe
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.