Texte intégral
VG Bayreuth 7. Kammer — 2022-07-25 — B 7 S 22.678 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-07-25
Aktenzeichen: B 7 S 22.678
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
-
Das Verfahren wird eingestellt.
-
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
-
Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
Gründe
1 Die Hauptbeteiligten haben den Rechtsstreit im Augenscheinstermin vom 22.07.2022 übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt. Das Verfahren wird daher entsprechend § 92 Abs. 3 VwGO durch Beschluss eingestellt. Der Kostenausspruch in Nr. 2 folgt der Kostenübernahmeerklärung, die die Antragsgegnerin im o.g. Termin abgegeben hat. Die Höhe des Streitwerts richtet sich nach § 63 Abs. 2, § 52 Abs. 2 GKG.
titelzeile
Übereinstimmende Erledigung – Einstellung des Verfahrens