Texte intégral
OLG München 25. Zivilsenat — 2022-09-27 — 25 U 200/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-09-27
Aktenzeichen: 25 U 200/22
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
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Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
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Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 370.000,00 € festgesetzt.
Gründe
1 Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO.
2 Die Berufung ist zurückgenommen worden.
Leitsatz
Nach Zurücknahme der Berufung verliert die Berufungsklägerin das Rechtsmittel der Berufung. (redaktioneller Leitsatz)
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Verlust des Rechtsmittels der Berufung nach deren Zurücknahme