Texte intégral
AG Augsburg — 2022-06-15 — 01 M 716/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-06-15
Aktenzeichen: 01 M 716/22
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
Das Ablehnungsgesuch des Schuldners vom 21.04.2022 (Bl. 47/52) wird als unzulässig verworfen.
Gründe
1 Der mit Schreiben vom 21.04.2022 unter Ziff. 10 gestellte Befangenheitsantrag gegen Richterin am Amtsgericht … ist unzulässig. Der Schuldner stellt lediglich allgemeine Behauptungen auf ohne einen konkreten Sachverhalt darzulegen. Dieser Vortrag ist nicht geeignet, die Unparteilichkeit der zuständigen Richterin in Frage zu stellen.
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Befangenheitsantrag, Unzulässigkeit, Allgemeine Behauptungen, Konkreter Sachverhalt, Unparteilichkeit, Richterin am Amtsgericht, Vortrag