Texte intégral
LG Landshut 1. Zivilkammer — 2024-07-12 — 12 S 1898/23 e — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-07-12
Aktenzeichen: 12 S 1898/23 e
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
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Die beklagte Partei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
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Die beklagte Partei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 800,00 € festgesetzt.
Gründe
1 Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.
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Verlust des Rechtsmittels der Berufung nach Rücknahme