Texte intégral
ArbG München 12. Kammer — 2024-08-21 — 12 BV 175/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-08-21
Aktenzeichen: 12 BV 175/24
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
Der Gegenstandswert wird auf € 23.125,00 festgesetzt.
Gründe
1 Zur Begründung wird auf den Schriftsatz der Antragsgegnervertreterin vom 21.08.2024 Bezug genommen.
Leitsatz
Zur Begründung des festgesetzten Gegenstandswerts kann auch lediglich auf den Schriftsatz einer Partei Bezug genommen werden. (redaktioneller Leitsatz)
titelzeile
Begründungsumfang der Gegenstandswertfestsetzung